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Matthäus Enzlin auch Matthaeus Entzlin 16 Mai 1556 in Stuttgart 22 November 1613 in Urach war ein deutscher Jurist Hochs

Matthäus Enzlin

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Matthäus Enzlin
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Matthäus Enzlin (auch Matthaeus Entzlin; * 16. Mai 1556 in Stuttgart; † 22. November 1613 in Urach) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Geheimer Rat des Herzogtums Württemberg.

Leben

Matthäus Enzlin war der Sohn des Kirchenratsdirektors (* ca. 1530 in Ditzingen; † 1601 in Stuttgart) und dessen Ehefrau Maria Alber (* 1528; † 1591 in Stuttgart).

Enzlin studierte an der Universität Tübingen beide Rechte und schloss 1577 mit einer Promotion ab. Nach ersten Vorlesungen wurde er an das Reichskammergericht Speyer berufen.

Sein Ruf als ausgezeichneter Jurist brachte ihm 1581 eine Berufung als ordentlicher Professor an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg durch Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz ein. Dort wurde er Rektor von 1583 bis 1584. Als 1585 sein Gönner verstarb, wechselte Enzlin an die Eberhard Karls Universität Tübingen und wurde dort sofort vollberechtigtes Senatsmitglied. Als solches wurde er in den Jahren 1588 bis 1589 und 1591 zum Rektor der Universität berufen.

1581 heiratete Matthäus Enzlin Sabina Varnbüler, die Tochter des Kollegen Nikolaus Varnbüler von der Universität Tübingen.

Herzog Friedrich I. ernannte Enzlin zum Rat von Hause aus. Enzlin nahm, nachdem er 1599 offiziell zum Geheimen Rat ernannt worden war, auch diesen Titel gerne an. Er unterstützte seinen Dienstherrn bei einer frühabsolutistisch-merkantilistischen Regierungsweise. Er verfasste ein Dekret zum Tübinger Vertrag, dem Landesgrundgesetz von 1514. Mit dieser Erklärung konnte Herzog Friedrich I. 1607 die Macht der Landstände zerschlagen. Nach dem Tod von Herzog Friedrich I. 1608 wurde der verhasste Enzlin wegen Korruption, Unterschlagung, Amtsmissbrauch und diverser anderer, damals nicht unüblicher Delikte angeklagt.

Die von Herzog Johann Friedrich beauftragte Untersuchungskommission hielt sie für so schwerwiegend, dass Enzlin der peinliche Prozeß eröffnet werden sollte. Enzlin war klar, dass ihm damit nicht nur die Todesstrafe als Ergebnis drohte, sondern auch die Folter während der Untersuchung, weshalb er ein Geständnis ablegte und Urfehde schwor. Durch dieses Entgegenkommen wurde er zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Nachdem Enzlin mit Hilfe seiner Verwandten mehrere Befreiungsversuche aus der Festung Hohenneuffen unternommen hatte, wurde er auf die Burg Hohenurach verlegt. Hier versuchte er sich aus dem Gefängnis freizupressen, indem er drohte, Staatsgeheimnisse zu verraten. 1613 wurde ein zweites Verfahren gegen Enzlin eröffnet, in dem er dann vor allem wegen Bruchs der Urfehde zum Tode verurteilt wurde.

Am 22. November 1613 wurde das Urteil öffentlich auf dem Marktplatz von Urach durch Enthaupten vollstreckt.

Wirken

Obwohl Enzlin persönlich nicht schuldlos gewesen war, ist die Tatsache bemerkenswert, dass er nicht wegen Verletzung des Tübinger Vertrages verurteilt wurde. Erstaunlich hingegen ist, dass der Jurist Enzlin in die Falle tappte, ein Geständnis ablegte und Urfehde schwor. So sah der seit 1608 wieder in alter Form gültige Tübinger Vertrag die Todesstrafe lediglich im Falle von Hochverrat vor, weshalb Enzlin in seinem zweiten Prozess hingerichtet wurde. Die Verletzung des Tübinger Vertrages und der anderen Delikte war hingegen nur mit Geldstrafe zu ahnden. Wahrscheinlich wäre Enzlin davongekommen, wenn er nicht klein beigegeben hätte. So konnte der Landprokurator Georg Eßlinger, der ebenfalls Herzog Friedrich I. gedient hatte, seinen Kopf retten. Eßlinger war in ähnlicher Form angeklagt worden, beharrte jedoch von Anfang an auf der Unrechtmäßigkeit des Verfahrens und musste 1615 freigelassen werden.

Literatur

  • Robert Kretzschmar: Zwei politische Gefangene auf dem Hohenneuffen. Matthäus Enzlin und Joseph Süß Oppenheimer – ein Vergleich. In: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Peter Rückert (Hrsg.): Burg und Festung Hohenneuffen. Neue Forschungen zu Herrschaft, Politik und Kultur. Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg i. Allgäu 2024, ISBN 978-3-95976-495-7, S. 198–213.
  • Johann Morhard: Haller Haus-Chronik, Schwäbisch Hall. Eppinger 1962, S. 88–89,105.
  • Bernd Ottnad: Enzlin, Matthäus. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, ISBN 3-428-00185-0, S. 542 f. (Digitalisat).
  • Karl Pfaff: Matthäus Enzlin. In: Wirtenbergischer Plutarch. Lebensbeschreibungen berühmter Wirtenberger. Band I, Esslingen 1830, S. 11–35.
  • Christian F. Sattler: Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Herzogen. Band VI, Tübingen 1773, S. 16–23.

Weblinks

  • Werke von und über Matthäus Enzlin in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  • Eintrag bei LEO-BW
  • Mattäus Enzlin bei wirtemberg.de
Normdaten (Person): GND: 119663805 (lobid, GND Explorer, OGND, AKS) | VIAF: 45116330 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Enzlin, Matthäus
ALTERNATIVNAMEN Enzlin, Matthias; Entzlin, Matthias; Entzlin, Matthaeus
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist, Hochschullehrer und Geheimer Rat des Herzogtums Württemberg
GEBURTSDATUM 16. Mai 1556
GEBURTSORT Stuttgart
STERBEDATUM 22. November 1613
STERBEORT Urach

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 07:09

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Matthaus Enzlin auch Matthaeus Entzlin 16 Mai 1556 in Stuttgart 22 November 1613 in Urach war ein deutscher Jurist Hochschullehrer und Geheimer Rat des Herzogtums Wurttemberg Matthaus EnzlinLebenMatthaus Enzlin war der Sohn des Kirchenratsdirektors ca 1530 in Ditzingen 1601 in Stuttgart und dessen Ehefrau Maria Alber 1528 1591 in Stuttgart Enzlin studierte an der Universitat Tubingen beide Rechte und schloss 1577 mit einer Promotion ab Nach ersten Vorlesungen wurde er an das Reichskammergericht Speyer berufen Sein Ruf als ausgezeichneter Jurist brachte ihm 1581 eine Berufung als ordentlicher Professor an die Ruprecht Karls Universitat Heidelberg durch Kurfurst Ludwig VI von der Pfalz ein Dort wurde er Rektor von 1583 bis 1584 Als 1585 sein Gonner verstarb wechselte Enzlin an die Eberhard Karls Universitat Tubingen und wurde dort sofort vollberechtigtes Senatsmitglied Als solches wurde er in den Jahren 1588 bis 1589 und 1591 zum Rektor der Universitat berufen 1581 heiratete Matthaus Enzlin Sabina Varnbuler die Tochter des Kollegen Nikolaus Varnbuler von der Universitat Tubingen Herzog Friedrich I ernannte Enzlin zum Rat von Hause aus Enzlin nahm nachdem er 1599 offiziell zum Geheimen Rat ernannt worden war auch diesen Titel gerne an Er unterstutzte seinen Dienstherrn bei einer fruhabsolutistisch merkantilistischen Regierungsweise Er verfasste ein Dekret zum Tubinger Vertrag dem Landesgrundgesetz von 1514 Mit dieser Erklarung konnte Herzog Friedrich I 1607 die Macht der Landstande zerschlagen Nach dem Tod von Herzog Friedrich I 1608 wurde der verhasste Enzlin wegen Korruption Unterschlagung Amtsmissbrauch und diverser anderer damals nicht unublicher Delikte angeklagt Die von Herzog Johann Friedrich beauftragte Untersuchungskommission hielt sie fur so schwerwiegend dass Enzlin der peinliche Prozess eroffnet werden sollte Enzlin war klar dass ihm damit nicht nur die Todesstrafe als Ergebnis drohte sondern auch die Folter wahrend der Untersuchung weshalb er ein Gestandnis ablegte und Urfehde schwor Durch dieses Entgegenkommen wurde er zu lebenslanglicher Haft verurteilt Nachdem Enzlin mit Hilfe seiner Verwandten mehrere Befreiungsversuche aus der Festung Hohenneuffen unternommen hatte wurde er auf die Burg Hohenurach verlegt Hier versuchte er sich aus dem Gefangnis freizupressen indem er drohte Staatsgeheimnisse zu verraten 1613 wurde ein zweites Verfahren gegen Enzlin eroffnet in dem er dann vor allem wegen Bruchs der Urfehde zum Tode verurteilt wurde Am 22 November 1613 wurde das Urteil offentlich auf dem Marktplatz von Urach durch Enthaupten vollstreckt WirkenObwohl Enzlin personlich nicht schuldlos gewesen war ist die Tatsache bemerkenswert dass er nicht wegen Verletzung des Tubinger Vertrages verurteilt wurde Erstaunlich hingegen ist dass der Jurist Enzlin in die Falle tappte ein Gestandnis ablegte und Urfehde schwor So sah der seit 1608 wieder in alter Form gultige Tubinger Vertrag die Todesstrafe lediglich im Falle von Hochverrat vor weshalb Enzlin in seinem zweiten Prozess hingerichtet wurde Die Verletzung des Tubinger Vertrages und der anderen Delikte war hingegen nur mit Geldstrafe zu ahnden Wahrscheinlich ware Enzlin davongekommen wenn er nicht klein beigegeben hatte So konnte der Landprokurator Georg Esslinger der ebenfalls Herzog Friedrich I gedient hatte seinen Kopf retten Esslinger war in ahnlicher Form angeklagt worden beharrte jedoch von Anfang an auf der Unrechtmassigkeit des Verfahrens und musste 1615 freigelassen werden LiteraturRobert Kretzschmar Zwei politische Gefangene auf dem Hohenneuffen Matthaus Enzlin und Joseph Suss Oppenheimer ein Vergleich In Staatliche Schlosser und Garten Baden Wurttemberg Peter Ruckert Hrsg Burg und Festung Hohenneuffen Neue Forschungen zu Herrschaft Politik und Kultur Kunstverlag Josef Fink Lindenberg i Allgau 2024 ISBN 978 3 95976 495 7 S 198 213 Johann Morhard Haller Haus Chronik Schwabisch Hall Eppinger 1962 S 88 89 105 Bernd Ottnad Enzlin Matthaus In Neue Deutsche Biographie NDB Band 4 Duncker amp Humblot Berlin 1959 ISBN 3 428 00185 0 S 542 f Digitalisat Karl Pfaff Matthaus Enzlin In Wirtenbergischer Plutarch Lebensbeschreibungen beruhmter Wirtenberger Band I Esslingen 1830 S 11 35 Christian F Sattler Geschichte des Herzogthums Wurtenberg unter der Regierung der Herzogen Band VI Tubingen 1773 S 16 23 WeblinksWerke von und uber Matthaus Enzlin in der Deutschen Digitalen Bibliothek Eintrag bei LEO BW Mattaus Enzlin bei wirtemberg deNormdaten Person GND 119663805 lobid GND Explorer OGND AKS VIAF 45116330 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Enzlin MatthausALTERNATIVNAMEN Enzlin Matthias Entzlin Matthias Entzlin MatthaeusKURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist Hochschullehrer und Geheimer Rat des Herzogtums WurttembergGEBURTSDATUM 16 Mai 1556GEBURTSORT StuttgartSTERBEDATUM 22 November 1613STERBEORT Urach

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