Der Minenräumverband Cuxhaven MRVC auch Minenräumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven genannt war ein unter britischer
Minenräumverband Cuxhaven

Der Minenräumverband Cuxhaven (MRVC), auch Minenräumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven genannt, war ein unter britischer Aufsicht stehender deutscher Minensuchverband. Die Fahrzeuge führten die Flagge der britischen Kontrollkommission für Deutschland.
Aufgaben und Unterstellung
Der MRVC übernahm am 1. Januar 1948 die Aufgaben des Ende 1947 aufgelösten Deutschen Minenräumdiensts (DMRD), der von 1945 bis 1947 in den deutschen Küstengewässern Seeminen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs geräumt hatte. Hauptaufgabe des MRVC war die Räumung von noch nicht beseitigten Grundminen. Das Einsatzgebiet erstreckte sich gemäß den Vorgaben des International Mine Clearance Boards entlang der deutschen Nordseeküste von Borkum bis Sylt. Schwerpunkt waren der Elbe-Esbjerg-Weg, der Borkum-Weg, die Weser- und die Emsmündung. In der Ostsee wurden die Eckernförder Bucht, der Weg von Kiel nach Korsör und die Fährroute Großenbrode-Gedser geräumt, auf der 1951 wieder der Verkehr aufgenommen werden konnte.
Der MRVC unterstand zunächst dem britischen Frontier Control Service/Frontier Inspection Service und ab Ende März 1951 der Royal Navy. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging die Verfügungsgewalt über den Verband teilweise an das Bundesverkehrsministerium über, während für die Gesamtkoordination der Räumarbeiten britischen Stellen zuständig blieben. Der Verband wurde zunächst über die allgemeinen Besatzungskosten finanziert, bevor am 1. April 1950 die Länder Hamburg und Niedersachsen die Kosten übernahmen. Die Unterstellungsverhältnisse waren nicht eindeutig geregelt, was Ende 1950 beim so genannten Helgoland-Vorfall zu erheblichen Schwierigkeiten führte. Erst mit der Übernahme der britischen Verantwortlichkeiten durch die Royal Navy am 1. April 1951 konnten die Unterstellungsfragen geklärt werden.
Personal und Fahrzeuge
Die gegenüber dem DMRD erheblich kleinere, zivil eingekleidete Folgeorganisation mit Heimathafen Cuxhaven verfügte über zwölf Minenräumboote (von der ehemaligen 13. Räumflottille (ehemalige 13. Räumbootsflottille der Kriegsmarine) der 2. Minenräumdivision kamen R 132 bis R 138, R 140, R 142, R 144 und von der ehemaligen 8. Räumflottille (ehemalige 8. Räumbootsflottille der Kriegsmarine) der 1. Minenräumdivision kamen R 146 und R 147), einige Hilfsfahrzeuge (wie KFK 409, KFK 531 und KFK 616) und anfangs etwa 600 Mann. Die Räumboote waren formell Besitz der U.S. Navy und standen nur leihweise zur Verfügung. Die übrigen Fahrzeuge waren britische Kriegsbeute.
An der Spitze stand anfangs bis Mitte März 1948 der ehemalige Fregattenkapitän der Kriegsmarine und ehemalige Kommandeur der 2. Minenräumdivision Herbert Max Schultz, dem Fregattenkapitän Adalbert von Blanc (ehemaliger Kommandant der 1. Minenräumdivision) nachfolgte. Von den 600 Angehörigen waren 55 Offiziere, 511 Unteroffiziere und Mannschaften und etwa 35 Beamte, Angestellte und Lohnempfänger. Die Zahl der Angehörigen variierte und betrug zeitweilig bis zu 700. Alle waren freiwillig und hatten den Status von Zivilangestellten, die nach Heuertarif für Große Fahrt bezahlt wurden.
Bei den Räumarbeiten kamen drei Angehörige ums Leben. Der als Flusssperrbrecher eingesetzte ehemalige Marinefährprahm F-212 sank im Juli 1949 nach Minentreffer vor der Jademündung, wobei sieben Personen verletzt wurden.
Helgoland-Vorfall
Im Dezember 1950 wurde der Verbandschef durch den Verbindungsoffizier des Frontier Control Service gebeten, zwei deutsche Pazifisten von Helgoland abzuholen, die sich dort entgegen einem britischen Verbot aufhielten, um die Vernichtung der Insel durch Bombardierung zu verhindern. Kapitän von Blanc weigerte sich, dieser Bitte zu entsprechen. Daraufhin wurde von britischer Seite erheblicher Druck aufgebaut, da man selber über keine geeigneten Fahrzeuge für die Aufgabe verfügte und das nach außen nicht zeigen wollte. Blanc machte mehrere Kompromissvorschläge und weigerte sich am Ende, diesen Auftrag durchzuführen. Daraufhin wurde ihm mit der Suspendierung von seiner Aufgabe und einem Kriegsgerichtsverfahren gedroht. Angesichts der unklaren Unterstellungsverhältnisse wandte sich Blanc in einem Telefonat direkt an Bundeskanzler Adenauer mit der Bitte um Unterstützung. Dieser nahm das Thema mit den alliierten Hochkommissaren auf, wenn auch zunächst ohne greifbaren Erfolg. Die britische Besatzungsmacht erkannte anschließend die öffentliche Wirkung des Vorfalls. Sie hob Blancs Suspendierung nach kurzer Zeit auf, verzichtete auf Maßnahmen gegen den Verband und gab schließlich Helgoland später wieder frei.
Die große Aufmerksamkeit und der Einsatz für die als nationale Angelegenheit angesehene Rettung Helgolands führten erstmals nach dem Krieg wieder zu einer gewissen öffentlichen Solidarisierung mit den deutschen Minenräumkräften, die zuvor entweder als alte Militaristen oder als Kollaborateure mit der Besatzungsmacht betrachtet wurden.
Verhältnis zur britischen Besatzungsmacht
Das Verhältnis zwischen den deutschen Angehörigen des MRVC, und hier insbesondere der Führung, zur britischen Besatzungsmacht war durchweg sehr formal und von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Keine der beiden Seiten sah in dem Verband einen Vorläufer neuer deutscher Seestreitkräfte. Der Helgoland-Vorfall war für das steife Verhältnis symptomatisch. Die Auseinandersetzung zwischen Kapitän von Blanc und seinen britischen Vorgesetzten gipfelte darin, dass er deren Befehl mit der Begründung widersprach, man habe ja gerade bei den Nürnberger Prozessen von den Briten gelernt, dass es Umstände gebe, in denen man nicht gehorchen dürfe.
Auflösung des Verbandes
Nach dem Beginn des Koreakrieges 1950 änderte sich die Einstellung der westlichen Mächte in Bezug auf einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag. Die USA begannen, ihre Dienstgruppen in Deutschland zu verstärken und auf diesem Wege den Aufbau deutscher Streitkräfte vorzubereiten. Deshalb forderten sie von Großbritannien die Rückgabe der im MRVC eingesetzten Minenräumboote, die den Kern einer neuen Dienstgruppe bilden sollten.
Das Bundesverkehrsministerium hatte sich bereits seit Frühjahr 1950 bemüht, den Verband ganz in deutsche Regie zu überführen und hatte sich im November 1950 mit dem Bundesministerium der Finanzen über die Übernahme der Kosten geeinigt. Dem Verkehrsministerium ging es um den Erhalt des einzigen intakten Minensuchverbandes in der Bundesrepublik Deutschland. Das Amt Blank schloss sich diesem Anliegen an, da abzusehen war, dass sich das Personal des Verbands nicht geschlossen in amerikanische Regie überführen ließe und der Verband wesentlich an Einsatzfähigkeit verlieren werde.
Das Personal des MRVC hatte gegen die Übergabe starke Vorbehalte, weil es einen sozialen Abstieg zu erwarten hatte. An die Stelle des bisherigen Dienstverhältnisses im deutschen öffentlichen Dienst sollte ein Angestelltenverhältnis mit den USA treten. In dem Anstellungsvertrag war zudem eine Klausel enthalten, die es den Amerikanern erlaubte, die Beschäftigten an jedem Ort ihres Kommandobereichs Europa einzusetzen.
Interventionen deutscher Stellen, des Verbandschefs und des im Naval Historical Team für amerikanische Stellen arbeitenden Vizeadmirals a. D. Ruge blieben erfolglos. Am 30. Juni 1951 wurde der MRVC aufgelöst. Die zwölf Räumboote wurden nach Bremerhaven überführt und bildeten ein wesentliches Element der amerikanisch geführten Labor Service Unit (B) (LSU (B)). Mit ihnen wechselten 18 Offiziere und 220 Mannschaften dorthin. Weitere 18 Offiziere und 81 Mannschaften traten in den neu entstehenden Seegrenzschutz ein, darunter der Verbandschef. Zwei Offiziere und elf Mannschaften wechselten zum British Baltic Fishery Protection Service, der so genannten Schnellbootgruppe Klose. 124 Angehörige suchten neue Tätigkeiten in anderen Berufsfeldern.
78 Angehörige blieben in Cuxhaven und bildeten die neu aufgestellte britische Marinedienstgruppe, die weiterhin für die Koordinierung der Minenräumung verantwortlich war. Sie behielt außerdem die fünf Fahrzeuge, die nicht an die LSU (B) zu übergeben waren. Dabei handelte es sich um das Begleitschiff Weser, den Tanker Dievenow und drei Kriegsfischkutter.
Weblinks
- Minenräumverband Cuxhaven bei mandors.de
- Deutsches Marinearchiv
Literatur
- Hartmut Klüver. Der Minenräumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven. In: Hartmut Klüver (Hg.); Deutsche Seeverbände 1945–1956;Düsseldorf 2001.ISSN 1438-907X. ISBN 3-935091-08-7
- Douglas C. Peifer. Drei Deutsche Marinen – Auflösung, Übergänge und Neuanfänge, S. 109 ff. Bochum 2007. ISBN 978-3-89911-101-9
Einzelnachweise
- Hartmut Klüver. Der Minenräumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven. In: Hartmut Klüver (Hg.); Deutsche Seeverbände 1945–1956; Düsseldorf 2001, S. 40ff. ISSN 1438-907X. ISBN 3-935091-08-7
- Douglas C. Peifer. Drei Deutsche Marinen – Auflösung, Übergänge und Neuanfänge, S. 109 ff. Bochum 2007. ISBN 978-3-89911-101-9
- 31 Okt. 1950. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2018, ISBN 978-3-11-145278-4, S. 74 (google.de [abgerufen am 24. Juli 2020]).
- Deutsches Marinearchiv
- mandors.de ( vom 19. Juli 2011 im Internet Archive)
- Heinz-Ludger Borgert, Walter Stürm, Norbert Wiggershaus. Dienstgruppen und westdeutscher Verteidigungsbeitrag – Vorüberlegungen zur Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland. Boppard am Rhein 1982. ISBN 3-7646-1807-8
Autor: www.NiNa.Az
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Der Minenraumverband Cuxhaven MRVC auch Minenraumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven genannt war ein unter britischer Aufsicht stehender deutscher Minensuchverband Die Fahrzeuge fuhrten die Flagge der britischen Kontrollkommission fur Deutschland Flagge der Britischen Kontrollkommission fur DeutschlandAufgaben und UnterstellungDer MRVC ubernahm am 1 Januar 1948 die Aufgaben des Ende 1947 aufgelosten Deutschen Minenraumdiensts DMRD der von 1945 bis 1947 in den deutschen Kustengewassern Seeminen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs geraumt hatte Hauptaufgabe des MRVC war die Raumung von noch nicht beseitigten Grundminen Das Einsatzgebiet erstreckte sich gemass den Vorgaben des International Mine Clearance Boards entlang der deutschen Nordseekuste von Borkum bis Sylt Schwerpunkt waren der Elbe Esbjerg Weg der Borkum Weg die Weser und die Emsmundung In der Ostsee wurden die Eckernforder Bucht der Weg von Kiel nach Korsor und die Fahrroute Grossenbrode Gedser geraumt auf der 1951 wieder der Verkehr aufgenommen werden konnte Der MRVC unterstand zunachst dem britischen Frontier Control Service Frontier Inspection Service und ab Ende Marz 1951 der Royal Navy Nach der Grundung der Bundesrepublik Deutschland ging die Verfugungsgewalt uber den Verband teilweise an das Bundesverkehrsministerium uber wahrend fur die Gesamtkoordination der Raumarbeiten britischen Stellen zustandig blieben Der Verband wurde zunachst uber die allgemeinen Besatzungskosten finanziert bevor am 1 April 1950 die Lander Hamburg und Niedersachsen die Kosten ubernahmen Die Unterstellungsverhaltnisse waren nicht eindeutig geregelt was Ende 1950 beim so genannten Helgoland Vorfall zu erheblichen Schwierigkeiten fuhrte Erst mit der Ubernahme der britischen Verantwortlichkeiten durch die Royal Navy am 1 April 1951 konnten die Unterstellungsfragen geklart werden Personal und FahrzeugeEin Minenraumboot des im MRVC eingesetzten Typs Die gegenuber dem DMRD erheblich kleinere zivil eingekleidete Folgeorganisation mit Heimathafen Cuxhaven verfugte uber zwolf Minenraumboote von der ehemaligen 13 Raumflottille ehemalige 13 Raumbootsflottille der Kriegsmarine der 2 Minenraumdivision kamen R 132 bis R 138 R 140 R 142 R 144 und von der ehemaligen 8 Raumflottille ehemalige 8 Raumbootsflottille der Kriegsmarine der 1 Minenraumdivision kamen R 146 und R 147 einige Hilfsfahrzeuge wie KFK 409 KFK 531 und KFK 616 und anfangs etwa 600 Mann Die Raumboote waren formell Besitz der U S Navy und standen nur leihweise zur Verfugung Die ubrigen Fahrzeuge waren britische Kriegsbeute An der Spitze stand anfangs bis Mitte Marz 1948 der ehemalige Fregattenkapitan der Kriegsmarine und ehemalige Kommandeur der 2 Minenraumdivision Herbert Max Schultz dem Fregattenkapitan Adalbert von Blanc ehemaliger Kommandant der 1 Minenraumdivision nachfolgte Von den 600 Angehorigen waren 55 Offiziere 511 Unteroffiziere und Mannschaften und etwa 35 Beamte Angestellte und Lohnempfanger Die Zahl der Angehorigen variierte und betrug zeitweilig bis zu 700 Alle waren freiwillig und hatten den Status von Zivilangestellten die nach Heuertarif fur Grosse Fahrt bezahlt wurden Bei den Raumarbeiten kamen drei Angehorige ums Leben Der als Flusssperrbrecher eingesetzte ehemalige Marinefahrprahm F 212 sank im Juli 1949 nach Minentreffer vor der Jademundung wobei sieben Personen verletzt wurden Helgoland VorfallIm Dezember 1950 wurde der Verbandschef durch den Verbindungsoffizier des Frontier Control Service gebeten zwei deutsche Pazifisten von Helgoland abzuholen die sich dort entgegen einem britischen Verbot aufhielten um die Vernichtung der Insel durch Bombardierung zu verhindern Kapitan von Blanc weigerte sich dieser Bitte zu entsprechen Daraufhin wurde von britischer Seite erheblicher Druck aufgebaut da man selber uber keine geeigneten Fahrzeuge fur die Aufgabe verfugte und das nach aussen nicht zeigen wollte Blanc machte mehrere Kompromissvorschlage und weigerte sich am Ende diesen Auftrag durchzufuhren Daraufhin wurde ihm mit der Suspendierung von seiner Aufgabe und einem Kriegsgerichtsverfahren gedroht Angesichts der unklaren Unterstellungsverhaltnisse wandte sich Blanc in einem Telefonat direkt an Bundeskanzler Adenauer mit der Bitte um Unterstutzung Dieser nahm das Thema mit den alliierten Hochkommissaren auf wenn auch zunachst ohne greifbaren Erfolg Die britische Besatzungsmacht erkannte anschliessend die offentliche Wirkung des Vorfalls Sie hob Blancs Suspendierung nach kurzer Zeit auf verzichtete auf Massnahmen gegen den Verband und gab schliesslich Helgoland spater wieder frei Die grosse Aufmerksamkeit und der Einsatz fur die als nationale Angelegenheit angesehene Rettung Helgolands fuhrten erstmals nach dem Krieg wieder zu einer gewissen offentlichen Solidarisierung mit den deutschen Minenraumkraften die zuvor entweder als alte Militaristen oder als Kollaborateure mit der Besatzungsmacht betrachtet wurden Verhaltnis zur britischen BesatzungsmachtDas Verhaltnis zwischen den deutschen Angehorigen des MRVC und hier insbesondere der Fuhrung zur britischen Besatzungsmacht war durchweg sehr formal und von gegenseitigem Misstrauen gepragt Keine der beiden Seiten sah in dem Verband einen Vorlaufer neuer deutscher Seestreitkrafte Der Helgoland Vorfall war fur das steife Verhaltnis symptomatisch Die Auseinandersetzung zwischen Kapitan von Blanc und seinen britischen Vorgesetzten gipfelte darin dass er deren Befehl mit der Begrundung widersprach man habe ja gerade bei den Nurnberger Prozessen von den Briten gelernt dass es Umstande gebe in denen man nicht gehorchen durfe Auflosung des VerbandesNach dem Beginn des Koreakrieges 1950 anderte sich die Einstellung der westlichen Machte in Bezug auf einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag Die USA begannen ihre Dienstgruppen in Deutschland zu verstarken und auf diesem Wege den Aufbau deutscher Streitkrafte vorzubereiten Deshalb forderten sie von Grossbritannien die Ruckgabe der im MRVC eingesetzten Minenraumboote die den Kern einer neuen Dienstgruppe bilden sollten Das Bundesverkehrsministerium hatte sich bereits seit Fruhjahr 1950 bemuht den Verband ganz in deutsche Regie zu uberfuhren und hatte sich im November 1950 mit dem Bundesministerium der Finanzen uber die Ubernahme der Kosten geeinigt Dem Verkehrsministerium ging es um den Erhalt des einzigen intakten Minensuchverbandes in der Bundesrepublik Deutschland Das Amt Blank schloss sich diesem Anliegen an da abzusehen war dass sich das Personal des Verbands nicht geschlossen in amerikanische Regie uberfuhren liesse und der Verband wesentlich an Einsatzfahigkeit verlieren werde Das Personal des MRVC hatte gegen die Ubergabe starke Vorbehalte weil es einen sozialen Abstieg zu erwarten hatte An die Stelle des bisherigen Dienstverhaltnisses im deutschen offentlichen Dienst sollte ein Angestelltenverhaltnis mit den USA treten In dem Anstellungsvertrag war zudem eine Klausel enthalten die es den Amerikanern erlaubte die Beschaftigten an jedem Ort ihres Kommandobereichs Europa einzusetzen Interventionen deutscher Stellen des Verbandschefs und des im Naval Historical Team fur amerikanische Stellen arbeitenden Vizeadmirals a D Ruge blieben erfolglos Am 30 Juni 1951 wurde der MRVC aufgelost Die zwolf Raumboote wurden nach Bremerhaven uberfuhrt und bildeten ein wesentliches Element der amerikanisch gefuhrten Labor Service Unit B LSU B Mit ihnen wechselten 18 Offiziere und 220 Mannschaften dorthin Weitere 18 Offiziere und 81 Mannschaften traten in den neu entstehenden Seegrenzschutz ein darunter der Verbandschef Zwei Offiziere und elf Mannschaften wechselten zum British Baltic Fishery Protection Service der so genannten Schnellbootgruppe Klose 124 Angehorige suchten neue Tatigkeiten in anderen Berufsfeldern 78 Angehorige blieben in Cuxhaven und bildeten die neu aufgestellte britische Marinedienstgruppe die weiterhin fur die Koordinierung der Minenraumung verantwortlich war Sie behielt ausserdem die funf Fahrzeuge die nicht an die LSU B zu ubergeben waren Dabei handelte es sich um das Begleitschiff Weser den Tanker Dievenow und drei Kriegsfischkutter WeblinksMinenraumverband Cuxhaven bei mandors de Deutsches MarinearchivLiteraturHartmut Kluver Der Minenraumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven In Hartmut Kluver Hg Deutsche Seeverbande 1945 1956 Dusseldorf 2001 ISSN 1438 907X ISBN 3 935091 08 7 Douglas C Peifer Drei Deutsche Marinen Auflosung Ubergange und Neuanfange S 109 ff Bochum 2007 ISBN 978 3 89911 101 9EinzelnachweiseHartmut Kluver Der Minenraumverband des Zollgrenzschutzes Cuxhaven In Hartmut Kluver Hg Deutsche Seeverbande 1945 1956 Dusseldorf 2001 S 40ff ISSN 1438 907X ISBN 3 935091 08 7 Douglas C Peifer Drei Deutsche Marinen Auflosung Ubergange und Neuanfange S 109 ff Bochum 2007 ISBN 978 3 89911 101 9 31 Okt 1950 Walter de Gruyter GmbH amp Co KG 2018 ISBN 978 3 11 145278 4 S 74 google de abgerufen am 24 Juli 2020 Deutsches Marinearchiv mandors de Memento vom 19 Juli 2011 im Internet Archive Heinz Ludger Borgert Walter Sturm Norbert Wiggershaus Dienstgruppen und westdeutscher Verteidigungsbeitrag Voruberlegungen zur Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland Boppard am Rhein 1982 ISBN 3 7646 1807 8