Das Reinvermögen auch Nettovermögen englisch net worth net assets ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenscha
Nettovermögen

Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten (Schulden) eines Unternehmens.
Da sich das Bruttovermögen aus Zahlungsmittelbeständen, sonstigen Forderungen und Sachvermögenbeständen zusammensetzt und der Saldo „Nettogeldvermögen“ als Zahlungsmittelbestände plus sonstige Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten definiert ist, ergibt sich das Reinvermögen auch aus Nettogeldvermögen und Sachvermögen.
Allgemeines
Das Reinvermögen entspricht in dieser Form dem Eigenkapital, welches – als Saldo von Bruttovermögen und Schulden – die Residualgröße in der Bilanz darstellt. Zum Reinvermögen – und Eigenkapital – werden alle Gewinnanteile hinzugerechnet, auf deren Ausschüttung die Gesellschafter endgültig verzichtet haben. Nicht zum Eigenkapital und Reinvermögen gehören die aus Gewinnen gebildeten Rückstellungen. Diese vermindern das Reinvermögen, weil sie zu den Verbindlichkeiten gerechnet werden. Der Begriff des Reinvermögens taucht jedoch nicht nur bei Unternehmen auf, sondern auch bei anderen Vermögensträgern. Auch andere Wirtschaftssubjekte wie Privathaushalte (Private Finanzplanung) oder der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentlicher Haushalt) ermitteln ihr Reinvermögen durch Subtraktion des Privatvermögens bzw. des Staatsvermögens von den Schulden bzw. Staatsschulden.
Verwendung des Begriffs
Der Begriff Reinvermögen wird in unterschiedlichen Teilbereichen des täglichen Lebens verwendet.
Recht
Reinvermögen ist ein Rechtsbegriff, der in verschiedenen Teilgebieten des Rechts vorkommt (z. B. § 92 GenG). Da es an einer Legaldefinition fehlt, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Auch das BVerwG definiert ihn als Restgröße zwischen Bruttovermögen und Schulden. Bei den Kapitalerhaltungsregeln kommt es darauf an, dass bei der GmbH für Zwecke des Gläubigerschutzes das geschützte Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Dazu ist erforderlich, dass das Stammkapital mit dem gesellschaftlichen Reinvermögen verglichen werden muss.
Im Insolvenzrecht hängt die Insolvenzantragspflicht davon ab, ob überhaupt noch gesellschaftliches Reinvermögen vorhanden ist. Ist das Reinvermögen im Überschuldungsstatus negativ, liegt ein Insolvenzgrund unabhängig von einer positiven oder negativen Fortführungsprognose vor. Keine Insolvenzantragspflicht besteht umgekehrt bei positivem Reinvermögen und negativer Fortbestehensprognose und positivem Reinvermögen und positiver Prognose.
Vermögensträger sind außer juristischen Personen auch natürliche Personen. Bei letzteren ermittelt sich das Reinvermögen ähnlich. Vom Gesamtvermögen (etwa einer Erbschaft) werden die hierauf lastenden Schulden (Nachlassverbindlichkeiten) abgezogen, sodass für die Ermittlung des Besteuerungswerts das Reinvermögen übrig bleibt. Bei der ehelichen Zugewinngemeinschaft errechnet sich der Zugewinn aus dem Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners. Beide Vermögensbegriffe gehen vom Reinvermögen aus, denn das Gesetz fordert den Abzug der Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB).
Finanzbuchhaltung
Beim Unternehmenskauf bildet das Reinvermögen eine der wesentlichen Berechnungsgrundlagen des Kaufpreises für ein ganzes Unternehmen. Das Gesetz spricht hier vom „beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden“ (§ 246 Abs. 2 Satz 3 HGB). Liegt der tatsächlich gezahlte Kaufpreis über dem ermittelten Reinvermögen, so handelt es sich um einen „Goodwill“, umgekehrt um einen „Badwill“. Nach den Vorschriften über die Behandlung des „Goodwill“ in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens ist nur der über das Reinvermögen hinausgehende Kaufpreisteil aktivierungsfähig und -pflichtig (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Der „Badwill“ als „negativer Unterschiedsbetrag“ zum Reinvermögen ist als negative Ertragsaussicht oder als „lucky buy“ zu erklären und nach § 301 Abs. 3 HGB als Rückstellung zu passivieren („Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“), mindert also unter sonst gleichbleibenden Bedingungen das Reinvermögen des erwerbenden Unternehmens. Diese Rückstellung darf nur aufgelöst werden, wenn entweder die erwartete ungünstige Ertragsentwicklung eingetreten ist oder am Bilanzstichtag feststeht, dass der Badwill einem realisierten Gewinn entspricht (§ 309 Abs. 2 HGB; IAS 22.61 ff.).
Das Reinvermögen steigt durch Erhöhungen des Eigenkapitals oder thesaurierte Gewinne bei sonst unveränderten bilanziellen Verhältnissen und umgekehrt. Das Reinvermögen ist Haftungsträger für die Verluste und Schulden. Zehren die Verluste das Reinvermögen vollständig auf, kommt es zur Überschuldung als Insolvenzgrund.
Volkswirtschaft
Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) geht von einem Vermögenskonto aus, das den volkswirtschaftlichen Vermögensobjekten (Realvermögen und Forderungen) die Verbindlichkeiten gegenüberstellt und als Saldo das Reinvermögen ausweist. Im Rahmen der Vermögensbilanz wird das Volksvermögen als die Summe aller Reinvermögen innerhalb einer Volkswirtschaft definiert. Das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) stellt analog in der Aufstellung von Vermögensbilanzen den Vermögenswerten (Vermögensgüter und Forderungen) die Verbindlichkeiten, die Passiva, gegenüber. Der Saldo ist das Reinvermögen. Dieser wird für die Volkswirtschaft insgesamt als das Volksvermögen bezeichnet.
Reinvermögen und Schulden
Kreditgeber, insbesondere Kreditinstitute, gewähren Kredite nur auf der Grundlage von vorhandenem Vermögen (siehe auch Kreditrisiko-Standardansatz). Der Erwerb von Vermögensgegenständen (Immobilien, Kraftfahrzeuge) wird in der Regel nicht vollständig kreditiert, weil bei einer Zwangsverwertung nicht mehr der ursprüngliche Kaufpreis erzielt werden kann und die Zinslast zu hoch ist. Deshalb kann im Normalfall davon ausgegangen werden, dass die Schulden nur einen Bruchteil des Vermögens ausmachen, sodass bei den Vermögensträgern positives Reinvermögen vorhanden ist. Von negativem Reinvermögen oder negativem Nettovermögen spricht man indes, wenn bei Vermögensträgern die Schulden höher sind als das Gesamtvermögen; dann liegt Überschuldung vor.
Siehe auch
- Reinvermögenszugangstheorie (mikroökonomisch, insbesondere steuerrechtlich)
Einzelnachweise
- Günter Wöhe/Ulrich Döring/Gerrit Brösel, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München/Vahlen, 2020, S. 634; s. a. Rolf-Dieter Grass/Wolfgang Stützel, Volkswirtschaftslehre - eine Einführung auch für Fachfremde, München/Vahlen, 1988, S. 53 ff.
- Michael Bitz, Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals, in: Norbert Winkeljohann/Peter Bareis/Gerrit Volk (Hrsg.), Rechnungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen, Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag, München, 2007, S. 147–166 (online)
- Hartmut Bieg, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1986, S. 957
- BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, Az.: 5 C 23.10
- Francisco José Alvarez-Scheuern, Kapitalerhaltungsregeln in der GmbH, 2007, S. 10 f.
- Fritz Binz/Harald Hess, Der Insolvenzverwalter, 2004, S. 43
- Fritz Binz/Harald Hess, Der Insolvenzverwalter, 2004, S. 43
- Walter Kaiser, Die Bestandskontenreihe im System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, 1972, S. 146 ff.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Reinvermogen auch Nettovermogen englisch net worth net assets ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo d h die Differenz zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermogen Bruttovermogen und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten Schulden eines Unternehmens Da sich das Bruttovermogen aus Zahlungsmittelbestanden sonstigen Forderungen und Sachvermogenbestanden zusammensetzt und der Saldo Nettogeldvermogen als Zahlungsmittelbestande plus sonstige Forderungen abzuglich Verbindlichkeiten definiert ist ergibt sich das Reinvermogen auch aus Nettogeldvermogen und Sachvermogen AllgemeinesDas Reinvermogen entspricht in dieser Form dem Eigenkapital welches als Saldo von Bruttovermogen und Schulden die Residualgrosse in der Bilanz darstellt Zum Reinvermogen und Eigenkapital werden alle Gewinnanteile hinzugerechnet auf deren Ausschuttung die Gesellschafter endgultig verzichtet haben Nicht zum Eigenkapital und Reinvermogen gehoren die aus Gewinnen gebildeten Ruckstellungen Diese vermindern das Reinvermogen weil sie zu den Verbindlichkeiten gerechnet werden Der Begriff des Reinvermogens taucht jedoch nicht nur bei Unternehmen auf sondern auch bei anderen Vermogenstragern Auch andere Wirtschaftssubjekte wie Privathaushalte Private Finanzplanung oder der Staat mit seinen Untergliederungen offentlicher Haushalt ermitteln ihr Reinvermogen durch Subtraktion des Privatvermogens bzw des Staatsvermogens von den Schulden bzw Staatsschulden Verwendung des BegriffsDer Begriff Reinvermogen wird in unterschiedlichen Teilbereichen des taglichen Lebens verwendet Recht Reinvermogen ist ein Rechtsbegriff der in verschiedenen Teilgebieten des Rechts vorkommt z B 92 GenG Da es an einer Legaldefinition fehlt handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff Auch das BVerwG definiert ihn als Restgrosse zwischen Bruttovermogen und Schulden Bei den Kapitalerhaltungsregeln kommt es darauf an dass bei der GmbH fur Zwecke des Glaubigerschutzes das geschutzte Vermogen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf Dazu ist erforderlich dass das Stammkapital mit dem gesellschaftlichen Reinvermogen verglichen werden muss Im Insolvenzrecht hangt die Insolvenzantragspflicht davon ab ob uberhaupt noch gesellschaftliches Reinvermogen vorhanden ist Ist das Reinvermogen im Uberschuldungsstatus negativ liegt ein Insolvenzgrund unabhangig von einer positiven oder negativen Fortfuhrungsprognose vor Keine Insolvenzantragspflicht besteht umgekehrt bei positivem Reinvermogen und negativer Fortbestehensprognose und positivem Reinvermogen und positiver Prognose Vermogenstrager sind ausser juristischen Personen auch naturliche Personen Bei letzteren ermittelt sich das Reinvermogen ahnlich Vom Gesamtvermogen etwa einer Erbschaft werden die hierauf lastenden Schulden Nachlassverbindlichkeiten abgezogen sodass fur die Ermittlung des Besteuerungswerts das Reinvermogen ubrig bleibt Bei der ehelichen Zugewinngemeinschaft errechnet sich der Zugewinn aus dem Anfangs und Endvermogen jedes Ehepartners Beide Vermogensbegriffe gehen vom Reinvermogen aus denn das Gesetz fordert den Abzug der Schulden 1374 Abs 1 BGB Finanzbuchhaltung Beim Unternehmenskauf bildet das Reinvermogen eine der wesentlichen Berechnungsgrundlagen des Kaufpreises fur ein ganzes Unternehmen Das Gesetz spricht hier vom beizulegenden Zeitwert der Vermogenswerte und Schulden 246 Abs 2 Satz 3 HGB Liegt der tatsachlich gezahlte Kaufpreis uber dem ermittelten Reinvermogen so handelt es sich um einen Goodwill umgekehrt um einen Badwill Nach den Vorschriften uber die Behandlung des Goodwill in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens ist nur der uber das Reinvermogen hinausgehende Kaufpreisteil aktivierungsfahig und pflichtig 246 Abs 1 Satz 4 HGB Der Badwill als negativer Unterschiedsbetrag zum Reinvermogen ist als negative Ertragsaussicht oder als lucky buy zu erklaren und nach 301 Abs 3 HGB als Ruckstellung zu passivieren Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mindert also unter sonst gleichbleibenden Bedingungen das Reinvermogen des erwerbenden Unternehmens Diese Ruckstellung darf nur aufgelost werden wenn entweder die erwartete ungunstige Ertragsentwicklung eingetreten ist oder am Bilanzstichtag feststeht dass der Badwill einem realisierten Gewinn entspricht 309 Abs 2 HGB IAS 22 61 ff Das Reinvermogen steigt durch Erhohungen des Eigenkapitals oder thesaurierte Gewinne bei sonst unveranderten bilanziellen Verhaltnissen und umgekehrt Das Reinvermogen ist Haftungstrager fur die Verluste und Schulden Zehren die Verluste das Reinvermogen vollstandig auf kommt es zur Uberschuldung als Insolvenzgrund Volkswirtschaft Reinvermogen nach Sektoren der deutschen Volkswirtschaft Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VGR geht von einem Vermogenskonto aus das den volkswirtschaftlichen Vermogensobjekten Realvermogen und Forderungen die Verbindlichkeiten gegenuberstellt und als Saldo das Reinvermogen ausweist Im Rahmen der Vermogensbilanz wird das Volksvermogen als die Summe aller Reinvermogen innerhalb einer Volkswirtschaft definiert Das Europaische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ESVG stellt analog in der Aufstellung von Vermogensbilanzen den Vermogenswerten Vermogensguter und Forderungen die Verbindlichkeiten die Passiva gegenuber Der Saldo ist das Reinvermogen Dieser wird fur die Volkswirtschaft insgesamt als das Volksvermogen bezeichnet Reinvermogen und SchuldenKreditgeber insbesondere Kreditinstitute gewahren Kredite nur auf der Grundlage von vorhandenem Vermogen siehe auch Kreditrisiko Standardansatz Der Erwerb von Vermogensgegenstanden Immobilien Kraftfahrzeuge wird in der Regel nicht vollstandig kreditiert weil bei einer Zwangsverwertung nicht mehr der ursprungliche Kaufpreis erzielt werden kann und die Zinslast zu hoch ist Deshalb kann im Normalfall davon ausgegangen werden dass die Schulden nur einen Bruchteil des Vermogens ausmachen sodass bei den Vermogenstragern positives Reinvermogen vorhanden ist Von negativem Reinvermogen oder negativem Nettovermogen spricht man indes wenn bei Vermogenstragern die Schulden hoher sind als das Gesamtvermogen dann liegt Uberschuldung vor Siehe auchReinvermogenszugangstheorie mikrookonomisch insbesondere steuerrechtlich EinzelnachweiseGunter Wohe Ulrich Doring Gerrit Brosel Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Munchen Vahlen 2020 S 634 s a Rolf Dieter Grass Wolfgang Stutzel Volkswirtschaftslehre eine Einfuhrung auch fur Fachfremde Munchen Vahlen 1988 S 53 ff Michael Bitz Schopfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen Luca Pacioli und die Folgen Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals in Norbert Winkeljohann Peter Bareis Gerrit Volk Hrsg Rechnungslegung Eigenkapital und Besteuerung Entwicklungstendenzen Festschrift fur Dieter Schneeloch zum 65 Geburtstag Munchen 2007 S 147 166 online Hartmut Bieg in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 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