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Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt NKPA wurde am 1 Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in

Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt

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Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt
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Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) wurde am 1. Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig gegründet.

Zum 1. Januar 2011 gingen ihre Aufgaben auf den Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs über
(Kabinettsbeschluss vom 5. Oktober 2010, Landtagsbeschluss vom 8. Dezember 2010).

Die NKPA besaß Rechts- und Dienstherrnfähigkeit und war demnach nicht Teil der unmittelbaren Landesverwaltung. Diese Positionierung zwischen dem Land und den Kommunen geschah bewusst, um eine gewisse Zurücknahme der Staatsaufsicht, zugleich aber auch den beratenden Charakter der überörtlichen Kommunalprüfung zu verdeutlichen.

Organe

Die Organe der Kommunalprüfungsanstalt waren der Verwaltungsrat und der Präsident.

Dem Präsidium (Präsident und Vizepräsidentin) unterstanden dabei ein Prüfungsreferat (Prüfungskoordination) und eine Geschäftsstelle (Verwaltung). Die Prüfungen vor Ort wurden durch diese Zentrale betreut und koordiniert.

2006 wurden zunächst drei und ab Jahresmitte vier Prüfungsgruppen eingesetzt. Seit Mitte 2008 hatte die NKPA ihre vorgesehene Personalstärke erreicht, seither waren landesweit zehn Prüfungsgruppen mit je sechs Personen im Einsatz, bei kleineren kreisangehörigen Gemeinden werden diese Gruppen weiter aufgeteilt, so dass bis zu 20 Prüfungsgruppen zeitgleich im Einsatz sein konnten. Die zehn dezentralen Prüfungsgruppen hatten Stützpunkte in

  • Braunschweig (Braunschweig 1 und Braunschweig 2),
  • Hannover (Göttingen, Hannover 1 und Hannover 2),
  • Lüneburg (Lüneburg 1 und Lüneburg 2) und
  • Oldenburg (Oldenburg 1, Oldenburg 2 und Osnabrück).

Sie war nicht die Rechtsnachfolgerin der am 31. Dezember 2004 aufgelösten niedersächsischen Kommunalprüfungsämter der ehemaligen vier Bezirksregierungen, gleichwohl übernahm sie deren Aufgabe der überörtlichen Kommunalprüfung (funktionale Rechtsnachfolge).

Aufgaben der NKPA

Prüfungsinhalt

Die sollte die staatliche Aufsicht über die Kommunen wahrnehmen und zugleich ihre Haushaltswirtschaft in selbstverwaltungsgerechter Weise fördern. Bei dieser Prüfung war festzustellen, ob das Haushalts- und Kassenwesen der zu prüfenden Einrichtungen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wurden. Die NKPA war fachlich unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

Das Niedersächsische Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) hat neben der neuen Organisation der überörtlichen Kommunalprüfung auch eine inhaltliche Neugestaltung über deren herkömmliche Aufsichtsfunktion hinaus vorgesehen. Die Kommunalprüfungsanstalt sollte einerseits den Interessen des Landes, also dem in der Niedersächsischen Verfassung verankerten Auftrag der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und zugleich den Interessen der Kommunen selbst dienen. Mit einer vorwiegend auf Vergleichen basierenden und mehr beratenden und begleitenden Prüfung unterstützte die NKPA die Kommunen mit dem Ziel, dadurch insgesamt die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

Folgende Prüfungsschwerpunkte sieht das NKPG für die vor:

  • Haushalts- und Finanzwirtschaft,
  • Verwaltungsorganisation (einschließlich IuK-Technik),
  • Personalwesen und
  • das auf seine zuverlässige Einrichtung hin überörtlich zu betrachtende Kassenwesen.

In Abgrenzung zu anderen Rechnungsprüfungsämtern ist festzustellen, dass

  • das staatliche Rechnungsprüfungsamt, der niedersächsische Landesrechnungshof in Hildesheim die Haushalts- und Wirtschaftsführung der niedersächsischen Landesregierung prüft.
  • die kommunalen Rechnungsprüfungsämter eher einer Innenrevision gleichkommen, die zudem seit 2008 in Niedersachsen keine mehr durchführen.

Prüfungsreihenfolge

Anfangs wurden die niedersächsischen Städte und Gemeinden geprüft. Dies waren zunächst die Gemeinden mit Sonderstatus, wie die Großen selbständigen Städte. Anschließend folgten die kreisfreien Städte und seit 2008 ging auch die überörtliche Prüfung der Landkreise per Gesetz an die NKPA. Danach werden die kreisangehörigen Gemeinden unterzogen.

Später sollten u. a. auch die (gemeinsamen) kommunalen Anstalten, Zweckverbände und die niedersächsische Versorgungskasse folgen.

Prüfungsablauf im Detail

Die NKPA zeigte der zu prüfenden Einrichtung die bevorstehende Einleitung der Prüfung an, die Behörde, die über die zu prüfende Einrichtung die Aufsicht führt, erhielt parallel eine entsprechende Information. Anschließend wurde die Prüfung vor Ort durch eine Prüfgruppe vorgenommen, bei dieser örtlichen Erhebung wurden Einsichten in Belege, Akten und Urkunden genommen sowie Interviews geführt. Es folgte ein Erörterungsgespräch mit der Verwaltungsspitze, bei der Gelegenheit für eine erste Stellungnahme gegeben werden sollte. Zu einem darauf aufbauenden ersten Berichtsentwurf (mit Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen) konnte dann innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Stellung bezogen werden.

Das Ergebnis wurde in einem Schlussbericht (Prüfungsbericht) festgehalten, die NKPA teilte der Aufsichtsbehörde den Abschluss des Prüfungsverfahrens und den Prüfungsbericht mit, letzterer war abschließend öffentlich auszulegen.

Weblinks

Vergleichbare Institutionen anderer Bundesländer

  • Baden-Württemberg: Gemeindeprüfungsanstalt
  • Bayern: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
  • Brandenburg: Ministerium des Innern – Kommunales Prüfungsamt
  • Bremen: Rechnungshof – Überörtliche Gemeindeprüfung Bremerhaven
  • Hessen: Hessischer Rechnungshof – Überörtliche Prüfung
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesrechnungshof – Kommunalprüfung
  • Nordrhein-Westfalen: Gemeindeprüfungsanstalt
  • Rheinland-Pfalz: Rechnungshof Rheinland-Pfalz – Kommunalprüfung
  • Saarland: Ministerium für Inneres – Gemeindeprüfungsamt
  • Sachsen: Sächsischer Rechnungshof – Kommunalprüfung
  • Sachsen-Anhalt: Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt – Kommunalprüfung
  • Schleswig-Holstein: Landesrechnungshof Schleswig-Holstein – Überörtliche Prüfung
  • Thüringen: Thüringer Rechnungshof – Überörtliche Kommunalprüfung

Ausgewählte Rechtsgrundlagen

  • NKPG Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz
  • Art 28 Grundgesetz Kommunale Selbstverwaltung
  • Art 57 Niedersächsische Verfassung Kommunale Selbstverwaltung
  • Gesetzesentwurf zur Neuordnung der überörtlichen Kommunalprüfung (PDF; 59 kB) vom 5. Oktober 2010

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Presseinformation der niedersächsischen Staatskanzlei vom 5. Oktober 2010.
  2. Presseinformation des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 8. Dezember 2010
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 08:23

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Die Niedersachsische Kommunalprufungsanstalt NKPA wurde am 1 Januar 2005 als Anstalt des offentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig gegrundet Zum 1 Januar 2011 gingen ihre Aufgaben auf den Prasidenten des Niedersachsischen Landesrechnungshofs uber Kabinettsbeschluss vom 5 Oktober 2010 Landtagsbeschluss vom 8 Dezember 2010 Die NKPA besass Rechts und Dienstherrnfahigkeit und war demnach nicht Teil der unmittelbaren Landesverwaltung Diese Positionierung zwischen dem Land und den Kommunen geschah bewusst um eine gewisse Zurucknahme der Staatsaufsicht zugleich aber auch den beratenden Charakter der uberortlichen Kommunalprufung zu verdeutlichen OrganeDie Organe der Kommunalprufungsanstalt waren der Verwaltungsrat und der Prasident Dem Prasidium Prasident und Vizeprasidentin unterstanden dabei ein Prufungsreferat Prufungskoordination und eine Geschaftsstelle Verwaltung Die Prufungen vor Ort wurden durch diese Zentrale betreut und koordiniert 2006 wurden zunachst drei und ab Jahresmitte vier Prufungsgruppen eingesetzt Seit Mitte 2008 hatte die NKPA ihre vorgesehene Personalstarke erreicht seither waren landesweit zehn Prufungsgruppen mit je sechs Personen im Einsatz bei kleineren kreisangehorigen Gemeinden werden diese Gruppen weiter aufgeteilt so dass bis zu 20 Prufungsgruppen zeitgleich im Einsatz sein konnten Die zehn dezentralen Prufungsgruppen hatten Stutzpunkte in Braunschweig Braunschweig 1 und Braunschweig 2 Hannover Gottingen Hannover 1 und Hannover 2 Luneburg Luneburg 1 und Luneburg 2 und Oldenburg Oldenburg 1 Oldenburg 2 und Osnabruck Sie war nicht die Rechtsnachfolgerin der am 31 Dezember 2004 aufgelosten niedersachsischen Kommunalprufungsamter der ehemaligen vier Bezirksregierungen gleichwohl ubernahm sie deren Aufgabe der uberortlichen Kommunalprufung funktionale Rechtsnachfolge Aufgaben der NKPAPrufungsinhalt Die sollte die staatliche Aufsicht uber die Kommunen wahrnehmen und zugleich ihre Haushaltswirtschaft in selbstverwaltungsgerechter Weise fordern Bei dieser Prufung war festzustellen ob das Haushalts und Kassenwesen der zu prufenden Einrichtungen ordnungsgemass und wirtschaftlich gefuhrt wurden Die NKPA war fachlich unabhangig und insoweit an Weisungen nicht gebunden Das Niedersachsische Gesetz uber die uberortliche Kommunalprufung NKPG hat neben der neuen Organisation der uberortlichen Kommunalprufung auch eine inhaltliche Neugestaltung uber deren herkommliche Aufsichtsfunktion hinaus vorgesehen Die Kommunalprufungsanstalt sollte einerseits den Interessen des Landes also dem in der Niedersachsischen Verfassung verankerten Auftrag der staatlichen Aufsicht des Landes uber die Kommunen und zugleich den Interessen der Kommunen selbst dienen Mit einer vorwiegend auf Vergleichen basierenden und mehr beratenden und begleitenden Prufung unterstutzte die NKPA die Kommunen mit dem Ziel dadurch insgesamt die kommunale Selbstverwaltung zu starken Folgende Prufungsschwerpunkte sieht das NKPG fur die vor Haushalts und Finanzwirtschaft Verwaltungsorganisation einschliesslich IuK Technik Personalwesen und das auf seine zuverlassige Einrichtung hin uberortlich zu betrachtende Kassenwesen In Abgrenzung zu anderen Rechnungsprufungsamtern ist festzustellen dass das staatliche Rechnungsprufungsamt der niedersachsische Landesrechnungshof in Hildesheim die Haushalts und Wirtschaftsfuhrung der niedersachsischen Landesregierung pruft die kommunalen Rechnungsprufungsamter eher einer Innenrevision gleichkommen die zudem seit 2008 in Niedersachsen keine mehr durchfuhren Prufungsreihenfolge Anfangs wurden die niedersachsischen Stadte und Gemeinden gepruft Dies waren zunachst die Gemeinden mit Sonderstatus wie die Grossen selbstandigen Stadte Anschliessend folgten die kreisfreien Stadte und seit 2008 ging auch die uberortliche Prufung der Landkreise per Gesetz an die NKPA Danach werden die kreisangehorigen Gemeinden unterzogen Spater sollten u a auch die gemeinsamen kommunalen Anstalten Zweckverbande und die niedersachsische Versorgungskasse folgen Prufungsablauf im Detail Die NKPA zeigte der zu prufenden Einrichtung die bevorstehende Einleitung der Prufung an die Behorde die uber die zu prufende Einrichtung die Aufsicht fuhrt erhielt parallel eine entsprechende Information Anschliessend wurde die Prufung vor Ort durch eine Prufgruppe vorgenommen bei dieser ortlichen Erhebung wurden Einsichten in Belege Akten und Urkunden genommen sowie Interviews gefuhrt Es folgte ein Erorterungsgesprach mit der Verwaltungsspitze bei der Gelegenheit fur eine erste Stellungnahme gegeben werden sollte Zu einem darauf aufbauenden ersten Berichtsentwurf mit Prufungsfeststellungen und empfehlungen konnte dann innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Stellung bezogen werden Das Ergebnis wurde in einem Schlussbericht Prufungsbericht festgehalten die NKPA teilte der Aufsichtsbehorde den Abschluss des Prufungsverfahrens und den Prufungsbericht mit letzterer war abschliessend offentlich auszulegen WeblinksVergleichbare 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