Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zürich Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in
Obergericht Zürich

Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zürich. Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen und hat den Sitz in Zürich.
Geschichte
Die Mediationsverfassung von 1803 schuf ein letztinstanzliches Appellationsgericht für alle Zivil- und Strafverfahren, das jeweils aus 13 Mitgliedern des grossen Rates bestand. Die Restaurationsverfassung von 1814 übernahm diese Ordnung, das Appellationsgericht wurde jedoch in Obergericht umbenannt.
Mit der unter Einfluss der Julirevolution von 1830 verabschiedeten liberalen Verfassung von 1831 wurde im Kanton Zürich die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz eingeführt. Aus heutiger Sicht wird denn auch dieses Datum als Geburtsstunde des Obergerichts betrachtet. Erster Gerichtspräsident war der radikal-liberale Politiker Friedrich Ludwig Keller. Damals hatte das Obergericht neun Mitglieder, welche ihre Sitzungen bis 1839 im Festsaal des Rathauses am Limmatquai abhielten. 1839 durften sie in das zuvor auf dem ehemaligen Gelände des Barfüsserklosters errichteten zweigeschossigen Gerichtshaus einziehen. Bis 1874 musste das Obergericht das Gebäude mit dem Casino teilen, bis 1891 mit dem Aktientheater, bis in die 1920–34 Jahre mit der kantonalen Verwaltung und von 1862 bis 2002 mit der Staatskellerei.
Zwischen 2008 und 2012 erfolgt eine umfassende Renovation und Erweiterung, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Bestand und Konstituierung
Die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Obergerichts werden durch den Kantonsrat gewählt. Für die Wahl der Hälfte der Ersatzmitglieder steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zurzeit teilen sich 52 Richterinnen und Richter die 46 Vollzeitäquivalente. Die Zahl der Ersatzmitglieder wurde vom Kantonsrat auf dreissig festgelegt. Die Oberrichterinnen und Oberrichter werden in ihrer Tätigkeit von je rund 150 juristischen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitenden unterstützt.
Seit 1. Juli 2024 hat Flurina Schorta als erste Frau das Amt der Präsidentin des Obergerichts inne.
Die Mitglieder des Obergerichts sind in der kantonalen Lohnstufe 29 eingeteilt.
Das Obergericht besteht aus zwei Zivil- und drei Strafkammern, dem Handelsgericht sowie dem Zwangsmassnahmengericht. Verschiedene Kommissionen und Fachgruppen sind dem Obergericht angegliedert.
In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich mehr als 10'000 Geschäfte, davon rund 5'000 Rechtsmittelverfahren.
Kompetenzen
Dem Obergericht untersteht die gesamte Justizverwaltung, soweit sie nicht anderen Behörden vorbehalten ist. Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.
Das Obergericht ist oberste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen. Es ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gemäss ZPO, StPO und . Das Obergericht entscheidet zudem Rechtsmittel gegen familienrechtliche Entscheide der Bezirksräte.
Die zwei Zivilkammern entscheiden hauptsächlich als Rechtsmittelinstanz über Berufungen und Beschwerden gegen unterer Instanzen.
Die I. und II. Strafkammer behandeln primär Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte und der Einzelrichter. Die III. Strafkammer behandelt Beschwerden gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Übertretungsstrafbehörden und der Polizei.
Das Zwangsmassnahmengericht genehmigt unter anderem verdeckte Ermittlungen sowie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Die Rekurskommission wird aus den fünf amtsältesten Mitgliedern des Obergerichts gebildet, welche weder Mitglieder noch Ersatzmitglieder der Verwaltungskommission sein dürfen. Die von der Verwaltungskommission gefassten erstinstanzlichen Beschlüsse können mit Rekurs an die Rekurskommission weitergezogen werden.
Weblinks
Literatur
- Thomas Weibel: Friedrich Ludwig Keller und das Obergericht des Kantons Zürich. Herausgegeben aus Anlass des Jubiläums 175 Jahre Obergericht des Kantons Zürich. Hrsg.: Obergericht des Kantons Zürich. Zürich 2006.
- Robert Hauser: Die zürcherische Rechtspflege im Wandel, 1831–1981. Im Auftrag des Obergerichts anlässlich seines 150jährigen Bestehens. In: Blätter für zürcherische Rechtsprechung. Band 80, Heft 9/10. Zürich 1981, S. 258–319.
Einzelnachweise
- Gemäss Abs. 2 Art. 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Zürich sind dies weiter das und das Sozialversicherungsgericht.
- § 8 Verfassung des Cantons Zürich vom 19. Februar 1803.
- § 40 ff. Staatsverfassung für den eidgenössischen Stand Zürich vom 11. Juni 1814.
- Vgl. § 61 ff Staatsverfassung für den eidgenössischen Stand Zürich vom 10. März 1831.
- http://www.bd.zh.ch/internet/baudirektion/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-030_umbau_og.html bd.zh
- Umbau und Erweiterung Obergericht Zürich. Abgerufen am 17. März 2025.
- § 5 Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (GOG; LS 211.1) und Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR; LS 161)
- § 35 GOG
- Personalbestand. Abgerufen am 14. März 2025.
- Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder des Obergerichtes vom 10 März 2004 (LS 212.521).
- Personalbestand in der Amtsperiode 2019–2025.
- Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 14. März 2025.
- Konstituierung des Obergerichts des Kantons Zürich auf http://www.gerichte-zh.ch/organisation/obergericht.html
- Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (LS 177.11).
- Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.
- Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.
- § 76 Abs. 1 GOG
- Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.
- § 48 und 49 GOG
- Geschäftsverteilung unter den Kammern (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..
- § 48 GOG
- § 49 GOG
- § 47 GOG
Koordinaten: 47° 22′ 17,6″ N, 8° 32′ 48,9″ O; CH1903: 683706 / 247336
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zurich Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in Zivil und Strafsachen und hat den Sitz in Zurich Haupteingang ObergerichtAnsicht des Gerichtsgebaudes von SudenGeschichteDie Mediationsverfassung von 1803 schuf ein letztinstanzliches Appellationsgericht fur alle Zivil und Strafverfahren das jeweils aus 13 Mitgliedern des grossen Rates bestand Die Restaurationsverfassung von 1814 ubernahm diese Ordnung das Appellationsgericht wurde jedoch in Obergericht umbenannt Mit der unter Einfluss der Julirevolution von 1830 verabschiedeten liberalen Verfassung von 1831 wurde im Kanton Zurich die Gewaltenteilung und die Unabhangigkeit der Justiz eingefuhrt Aus heutiger Sicht wird denn auch dieses Datum als Geburtsstunde des Obergerichts betrachtet Erster Gerichtsprasident war der radikal liberale Politiker Friedrich Ludwig Keller Damals hatte das Obergericht neun Mitglieder welche ihre Sitzungen bis 1839 im Festsaal des Rathauses am Limmatquai abhielten 1839 durften sie in das zuvor auf dem ehemaligen Gelande des Barfusserklosters errichteten zweigeschossigen Gerichtshaus einziehen Bis 1874 musste das Obergericht das Gebaude mit dem Casino teilen bis 1891 mit dem Aktientheater bis in die 1920 34 Jahre mit der kantonalen Verwaltung und von 1862 bis 2002 mit der Staatskellerei Zwischen 2008 und 2012 erfolgt eine umfassende Renovation und Erweiterung um den aktuellen Bedurfnissen gerecht zu werden Bestand und KonstituierungDie Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Obergerichts werden durch den Kantonsrat gewahlt Fur die Wahl der Halfte der Ersatzmitglieder steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu Die Amtszeit betragt sechs Jahre Zurzeit teilen sich 52 Richterinnen und Richter die 46 Vollzeitaquivalente Die Zahl der Ersatzmitglieder wurde vom Kantonsrat auf dreissig festgelegt Die Oberrichterinnen und Oberrichter werden in ihrer Tatigkeit von je rund 150 juristischen und kaufmannischen technischen Mitarbeitenden unterstutzt Seit 1 Juli 2024 hat Flurina Schorta als erste Frau das Amt der Prasidentin des Obergerichts inne Die Mitglieder des Obergerichts sind in der kantonalen Lohnstufe 29 eingeteilt Das Obergericht besteht aus zwei Zivil und drei Strafkammern dem Handelsgericht sowie dem Zwangsmassnahmengericht Verschiedene Kommissionen und Fachgruppen sind dem Obergericht angegliedert In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jahrlich mehr als 10 000 Geschafte davon rund 5 000 Rechtsmittelverfahren KompetenzenDem Obergericht untersteht die gesamte Justizverwaltung soweit sie nicht anderen Behorden vorbehalten ist Als Justizverwaltungsbehorde ist es fur das Budget des Obergerichts der Bezirksgerichte und der Notariate zustandig beaufsichtigt mittelbar oder unmittelbar die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behorden die Notariate die Grundbuch und Konkursamter die Gemeindeammann und Betreibungsamter sowie die Friedensrichteramter Das Obergericht ist oberste kantonale Instanz in Zivil und Strafsachen Es ist Berufungs und Beschwerdeinstanz gemass ZPO StPO und Das Obergericht entscheidet zudem Rechtsmittel gegen familienrechtliche Entscheide der Bezirksrate Die zwei Zivilkammern entscheiden hauptsachlich als Rechtsmittelinstanz uber Berufungen und Beschwerden gegen unterer Instanzen Die I und II Strafkammer behandeln primar Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte und der Einzelrichter Die III Strafkammer behandelt Beschwerden gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte der Staatsanwaltschaften der Ubertretungsstrafbehorden und der Polizei Das Zwangsmassnahmengericht genehmigt unter anderem verdeckte Ermittlungen sowie die Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs Die Rekurskommission wird aus den funf amtsaltesten Mitgliedern des Obergerichts gebildet welche weder Mitglieder noch Ersatzmitglieder der Verwaltungskommission sein durfen Die von der Verwaltungskommission gefassten erstinstanzlichen 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