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Preußische Union

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Die Evangelische Kirche der altpreußischen Union (Abkürzungen EKapU, APU) war unter diesem Namen von 1922 bis 1953 eine evangelische Landeskirche in Preußen bzw. seinen Nachfolgestaaten. Die Kirche existierte von 1817 bis 1953 unter verschiedenen Namen und wurde als Dachverband der zwischen 1945 und 1948 selbst zu Landeskirchen verselbständigten Kirchenprovinzen von diesen nach einem weiteren Namenswechsel von 1953 bis 2003 als Evangelische Kirche der Union fortgeführt.

Die Bezeichnung „altpreußisch“ bezog sich auf das Gebiet des „alten Preußen“ vor 1866, weil weder die unierten Landeskirchen von Hessen-Kassel, Nassau und Frankfurt am Main noch die lutherischen Landeskirchen von Schleswig-Holstein und Hannover nach den Annexionen von 1866 in die preußische Landeskirche eingegliedert wurden.

Name

Die Kirche änderte im Laufe ihrer Geschichte mehrmals ihren Namen.

Jahren Name
1817–1821 Unierte Kirche in Preußen
1821–1845 Evangelische Kirche in Preußen
1845–1875 Evangelische Landeskirche in Preußen
1875–1922 Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens
1922–1953 Evangelische Kirche der altpreußischen Union
1953–2003 Evangelische Kirche der Union

2003 ging die Kirche in der neugegründeten Union Evangelischer Kirchen (UEK) auf. Damit hörte sie nach fast 200 Jahren auf zu bestehen.

Geschichte

Am 27. September 1817 verordnete König Friedrich Wilhelm III., der in seiner Eigenschaft als summus episcopus das landesherrliche Kirchenregiment seines Territoriums innehatte, die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer unierten Kirche in Preußen. Der preußische König war zu der Überzeugung gekommen, dass die Trennung zwischen den evangelisch-reformierten – zu denen vor allem die Hugenotten, die regierenden Hohenzollern und die Bewohner am Niederrhein, in Teilen des Hunsrücks und Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehörten – und den evangelisch-lutherischen Christen, die die Mehrheit der preußischen Bevölkerung ausmachten, unzeitgemäß sei. Bereits seine Vorfahren, so der Große Kurfürst mit dem Berliner Religionsgespräch, hatten versucht, den innerprotestantischen Konfessionsgegensatz im Sinne des Unionismus zu überwinden. Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich um eine Verwaltungs- und keine Bekenntnisunion; doch entstanden schon bald auch bekenntnis-unierte Gemeinden.

Ein wichtiges Datum in der Geschichte der Kirche der APU war die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835.

Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name der 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders der altkonfessionellen Altlutheraner, nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 „Evangelische Landeskirche in Preußen“.

1866 annektierte Preußen mehrere Nachbarstaaten. Deren teils unierte (Landeskirche Frankfurt am Main, Landeskirche in Hessen-Kassel, Landeskirche in Nassau) und teils lutherische Staatskirchen (Landeskirche Hannovers, Landeskirche Schleswig-Holstein) und die reformierten Kirchgemeinden blieben aber selbständig. 1882 schlossen sich die meisten reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover unter Mitwirkung König Wilhelms I. zur Evangelisch-Reformierten Kirche der Provinz Hannover zusammen.

Die altpreußische Landeskirche nannte sich folglich ab 1875 offiziell „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“. Sie war untergliedert in Kirchenprovinzen in allen neun altpreußischen politischen Provinzen, nämlich Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Pommern, Posen, Rheinland (mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen. Der 1898 gebildete Kirchenkreis im Diasporagebiet der Hohenzollernschen Lande, die 1850 zu Preußen gekommen waren, gehörte zu keiner Kirchenprovinz; er wurde vom Generalsuperintendenten und vom Konsistorium der rheinischen Kirchenprovinz mitverwaltet.

1918, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, musste der König von Preußen, Kaiser Wilhelm II., abdanken, wodurch auch das landesherrliche Kirchenregiment wegfiel. Daher gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (EKapU bzw. ApU); auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten, die von den gewählt wurden. Den Konsistorien, nunmehr zuarbeitende Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten vor. Durch systematische Manipulation der Kirchenwahlen 1932 gelang es der NSDAP, die Kirchenvorstände zu gut einem Drittel mit ihren Mitgliedern zu besetzen.

Die Kirchgemeinden in den an Belgien (vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz), Polen (Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen zu großen Teilen, siehe Unierte Evangelische Kirche in Polen; sowie 17 ostoberschlesische Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien, siehe Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien) und die Tschechoslowakei (Gemeinde Hultschin der Kirchenprovinz Schlesien; siehe Schlesische Evangelische Kirche A.B.) abgetretenen Gebieten blieben bestehen, schieden aber aus der Landeskirche aus; die einheimische Bevölkerung blieb überwiegend in den Abtretungsgebieten wohnen. Die Kirchgemeinden in den Völkerbundmandaten Freie Stadt Danzig (Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig mit Status einer Kirchenprovinz),Memel- (ab 1924 zu Litauen, die Kirchengemeinden bildeten ab 1925 den mit Status einer Kirchenprovinz) und Saargebiet (rheinische Kirchenprovinz) blieben Glieder der Landeskirche. Die bei Deutschland verbliebenen Kirchgemeinden im Regierungsbezirk Westpreußen wurden Teil der Kirchenprovinz Ostpreußen, diejenigen in der Grenzmark Posen-Westpreußen bildeten ab 1923 die „Kirchenprovinz Posen-Westpreußen“.

Im Dritten Reich prägte insbesondere der gemeinsame Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten. Die Evangelische Kirche des Landesteils Birkenfeld schloss sich am 25. Juni 1934 der EKapU an und bildete seither einen Kirchenkreis in deren rheinischer Kirchenprovinz.

Am 5. September 1933 führte die Altpreußische Union den für Beamte geltenden „Arierparagraphen“ auch für protestantische Geistliche ein. Als Reaktion unter anderem darauf gründete sich am 21. September 1933 der Pfarrernotbund. Nach der am 1. März 1934 vollendeten Überführung der EKapU in die gleichgeschaltete Deutsche Evangelische Kirche (DEK) erklärten die Anhänger der Bekennenden Kirche am 29. Mai 1934 auf ihrer ersten Bekenntnissynode die oktroyierte Kirchenleitung als rechtswidrig und häretisch. Sie sahen ein Schisma zwischen ihren neu gebildeten und zu bildenden Organen und Bekenntnisgemeinden und den gleichgeschalteten Gremien und Kirchengemeinden als gegeben an und betrachteten sich als wahre EKapU. Das Landgericht I Berlin stellte am 20. November 1934 fest, dass die De-facto-Verschmelzung der offiziellen EKapU mit der DEK jeder Rechtsgrundlage entbehrte und die EKapU daher weiter existierte. Seither reklamierten die Vertreter der offiziellen EKapU und der altpreußischen Bekennenden Kirche jeweils, die wahre EKapU zu vertreten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Anders als 1918/20 zog die neue Grenzziehung eine umfassende Vertreibung der einheimischen Bevölkerung nach sich. So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreußen sowie in Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien (mit Ausnahme des westlich der Neiße gelegenen Gebiets), die heute zu Polen bzw. zu Russland gehören, mit der Vertreibung ihrer nicht geflohenen Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc. Sofern dort lutherische Kirchgemeinden bestehen blieben oder neu entstanden, gehören diese zur Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien.

Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Kirchenprovinzen westlich von Oder und Neiße, westliches und mittleres Brandenburg, Rest-Pommern, Rheinland, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien und Westfalen, trafen sich 1945 im hessischen Treysa (Treysaer Konferenz), um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden die selbständigen Landeskirchen

  • Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg,
  • Pommersche Evangelische Kirche (1968–1991: Evangelische Kirche in Greifswald, existierte bis 2012),
  • Evangelische Kirche im Rheinland,
  • Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (existierend bis 2009),
  • Evangelische Kirche von Schlesien (1968–1992: Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets, 1992–2003: Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, existierend bis 2003) und
  • Evangelische Kirche von Westfalen.

Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 die altpreußische Landeskirche schließlich zur „Evangelischen Kirche der Union“ (EKU) um. Diese trat, wie ihre sechs Gliedkirchen selbst, der EKD bei und war bis 2003 eine Union von sechs selbständigen unierten Landeskirchen. Mit dem Beitritt der Landeskirche Anhalts kam 1960 eine siebente hinzu.

Der Kirchenkreis Hohenzollern wurde am 1. April 1950 in die württembergische Landeskirche eingegliedert, die ihn bereits seit 1945 kommissarisch betreut hatte. Dabei wurde die bisherige Gottesdienstordnung beibehalten.

Kirchenleitung

Als oberstes ausführendes Organ wurde 1850 der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) eingerichtet, der 1912 in einen eigenen Neubau in der Jebensstraße, Berlin, zog. Er war mit Theologen und Juristen besetzt. Mit der neuen Kirchenordnung von 1922 waren seine Kompetenzen beschnitten worden. Die Kirchenleitung, die bis 1918 als Summepiskopat beim preußischen Monarchen lag, ging 1922 auf den Kirchensenat über, dem der EOK nunmehr zuarbeitete. Der Präses der Generalsynode stand zugleich dem Kirchensenat vor und vertrat die Kirche nach außen. 1951 wurde der EOK in Kirchenkanzlei umbenannt und blieb unter dieser Bezeichnung auch nach der Umbenennung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union in Evangelische Kirche der Union im Dezember 1953 bestehen.

Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats

Neben dem Landesherrn als summus episcopus leiteten die Präsidenten des EOK die Kirche bis 1922

  • 1850–1863: Rudolf von Uechtritz
  • 1863–1864: Heinrich von Mühler (kommissarisch)
  • 1865–1872: Ludwig Emil Mathis
  • 1872–1873: Wilhelm Hoffmann (kommissarisch)
  • 1873–1878: Emil Herrmann
  • 1878–1891: Ottomar Hermes
  • 1891–1903: Friedrich Wilhelm Barkhausen
  • 1903–1919: Bodo Voigts
  • 1919–1924: Reinhard Möller
  • 1925–1933: Hermann Kapler; zurückgetreten, nachdem die EKapU preußischer Staatskontrolle unterworfen worden war
  • 1933:–0000 Ernst Stoltenhoff; kommissarisch, vom preußischen Staatskommissar August Jäger abgesetzt
  • 1933–1945: Friedrich Werner, von August Jäger eingesetzt, später durch die von den Deutschen Christen dominierte Generalsynode bestätigt; 1945 amtsenthoben
  • 1945–1951: Otto Dibelius; von der provisorischen Kirchenleitung (Beirat) berufen

Präsides der Generalsynode

Ab 1922 leiteten die Präsides der Generalsynode als Vorstand des Kirchensenats zugleich die Landeskirche. Die neue Kirchenordnung der altpreußischen Landeskirche vom 1. August 1951 ersetzte den Kirchensenat durch den Rat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Der Präses der Generalsynode war darin Mitglied, aber nicht qua Amt Vorsitzender.

  • 1846:–0000 Daniel Amadeus Neander, Vizepräsident der Generalsynode 1846
  • 1847–1874: keine Generalsynode abgehalten
  • 1875:–0000 Otto zu Stolberg-Wernigerode, Politiker (außerordentliche Generalsynode)
  • 1879–1887: Adolf von Arnim-Boitzenburg, Gutsbesitzer und Politiker
  • 1891:–0000 Hans Hugo von Kleist-Retzow, Gutsbesitzer und Politiker
  • 1892–1893: , Superintendent
  • 1894–1915: Albert Graf von Zieten-Schwerin, Gutsbesitzer und Politiker
  • 1915–1933: Johann Friedrich Winckler, Politiker
  • 1933–1934: Friedrich Werner (vom altpreußischen Landesbischof Ludwig Müller, zugleich Reichsbischof, am 26. Januar abgesetzt)
  • 1934–1945: Friedrich Werner (vom Landgericht Berlin I am 20. November wieder eingesetzt)
  • 1945–1950: Vakanz
  • 1950–1970: Lothar Kreyssig (ab 1953 unter der Bezeichnung Präses der Synode der EKU)

Landesbischof

Am 4. August 1933 erklärte sich Ludwig Müller zum altpreußischen Landesbischof, nachdem ihm der preußische Staatskommissar August Jäger kommissarisch die Kirchenleitung übertragen hatte. Die deutschchristliche Mehrheit der Generalsynode bestätigte am 5. September 1933 diesen selbstherrlichen Akt, indem sie die Kirchenordnung durch Kirchengesetz dahingehend änderte, dass sie das Amt des Landesbischofs überhaupt erst schuf. Ab 3. Oktober 1935 führte Müller zwar weiter den Titel Landesbischof, hatte aber keine Kompetenz in der Kirchenleitung mehr.

  • 1933–1945: Ludwig Müller (am 3. Oktober 1935 durch den Landeskirchenausschuss entmachtet; nach dessen Auflösung im Februar 1937 ging die Kirchenleitung de facto auf Friedrich Werner über)

Literatur

  • Johann Friedrich Gerhard Goeters, Joachim Rogge (Hrsg., im Auftrag der Evangelischen Kirche der Union): Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union. Ein Handbuch. 3 Bände. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 1992–1999, ISBN 3-374-01386-4.
  • Iselin Gundermann (Hrsg.): Evangelische Kirche der preußischen Union 1817–2003. Ein Bild- und Textband (= Veröffentlichungen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin, Band 11). Im Auftrag des Arbeitskreises der EKU-Stiftung für Kirchengeschichtliche Forschung, Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Berlin 2013, ISBN 978-3-9801646-5-8.
  • Jürgen Kampmann, Werner Klän (Hrsg.): Preußische Union, lutherisches Bekenntnis und kirchliche Prägungen. Theologische Ortsbestimmungen im Ringen um Anspruch und Reichweite konfessioneller Bestimmtheit der Kirche (= Oberurseler Hefte Ergänzungsbände 14). Edition Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8469-0157-1.

Einzelnachweise

  1. Der Name der Kirche lautete Evangelische Kirche der altpreußischen Union, Evangelische Kirche war ab 1821 der die Konfessionsunterschiede überspielende Name. Vgl. Barbara Krüger, Peter Noss: Die Strukturen in der Evangelischen Kirche 1933–1945. In: Olaf Kühl-Freudenstein, Peter Noss, Claus Wagener (Hrsg.): Kirchenkampf in Berlin 1932–1945: 42 Stadtgeschichten (= Studien zu Kirche und Judentum, Bd. 18). Institut Kirche und Judentum, Berlin 1999, ISBN 3-923095-61-9, S. 149–171, hier S. 149.
  2. Volker Trugenberger: Hohenzollern. In: Württembergische Kirchengeschichte Online (WKGO), abgerufen am 5. Juni 2022.
  3. Hans Mommsen: Die verspielte Freiheit. Aufstieg und Untergang der Weimarer Republik. Propyläenverlag, Berlin 2019, S. 464.
  4. Vgl. Adalbert Erler: Die rechtliche Stellung der evangelischen Kirche in Danzig. Berlin 1929, zugl. Univ. Greifswald, Rechts- und staatswissenschaftliche. Diss. v. 21. Februar 1929, S. 36 ff.
  5. Vgl. Abkommen betr. die evangelische Kirche des Memelgebietes vom 31. Juli 1925, siehe Ernst Rudolf Huber: Verträge zwischen Staat und Kirche im Deutschen Reich. Marcus, Breslau 1930 (= Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht sowie aus dem Völkerrecht, hrsg. von Siegfried Brie, Max Fleischmann und Friedrich Giese, H. 44), S. 82.
  6. Antonia Lezerkoss: Kirche: Liturgie nach alter Preußenweise. (Memento vom 31. Oktober 2020 im Internet Archive) In: Südwest Presse, 3. Februar 2017, abgerufen am 24. Januar 2024.
  7. Dagmar Stuhrmann: Kirche: Ausstellung „Evanglisch in Hohenzollern“ macht Halt in Ebingen. (Memento vom 19. Juni 2018 im Internet Archive) In: Südwest Presse, 26. Januar 2017, abgerufen am 24. Januar 2024.
Mitgliedskirchen im Deutschen Evangelischen Kirchenbund (1922–1933)

Vollmitglieder:
Anhalt | Baden | Bayern (lutherisch) | Birkenfeld | Braunschweig | Bremen | Frankfurt am Main | Hamburg | Hannover (lutherisch) | Hannover (reformiert) | Hessen (Volksstaat) | Hessen-Kassel | Lippe | Lübeck (Freie u. Hansestadt) | Lübeck (Landesteil) |  |  | Nassau | Oldenburg | Pfalz | Altpreußische Union |  | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Schleswig-Holstein | Thüringen | Waldeck-Pyrmont | Württemberg

Assoziierte Mitglieder:
Brüdergemeine (ab 1924) | Österreich (A. u. H. B.) (ab 1926) | Rio Grande do Sul (ab 1929)

Normdaten (Körperschaft): GND: 26146-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n80004103 | VIAF: 135457733

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 15:40

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Die Evangelische Kirche der altpreussischen Union Abkurzungen EKapU APU war unter diesem Namen von 1922 bis 1953 eine evangelische Landeskirche in Preussen bzw seinen Nachfolgestaaten Die Kirche existierte von 1817 bis 1953 unter verschiedenen Namen und wurde als Dachverband der zwischen 1945 und 1948 selbst zu Landeskirchen verselbstandigten Kirchenprovinzen von diesen nach einem weiteren Namenswechsel von 1953 bis 2003 als Evangelische Kirche der Union fortgefuhrt Provinzeinteilung Preussens 1817 Die Bezeichnung altpreussisch bezog sich auf das Gebiet des alten Preussen vor 1866 weil weder die unierten Landeskirchen von Hessen Kassel Nassau und Frankfurt am Main noch die lutherischen Landeskirchen von Schleswig Holstein und Hannover nach den Annexionen von 1866 in die preussische Landeskirche eingegliedert wurden NameDie Kirche anderte im Laufe ihrer Geschichte mehrmals ihren Namen Jahren Name1817 1821 Unierte Kirche in Preussen1821 1845 Evangelische Kirche in Preussen1845 1875 Evangelische Landeskirche in Preussen1875 1922 Evangelische Landeskirche der alteren Provinzen Preussens1922 1953 Evangelische Kirche der altpreussischen Union1953 2003 Evangelische Kirche der Union 2003 ging die Kirche in der neugegrundeten Union Evangelischer Kirchen UEK auf Damit horte sie nach fast 200 Jahren auf zu bestehen GeschichteFriedrich Wilhelm III der Initiator der Union Am 27 September 1817 verordnete Konig Friedrich Wilhelm III der in seiner Eigenschaft als summus episcopus das landesherrliche Kirchenregiment seines Territoriums innehatte die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer unierten Kirche in Preussen Der preussische Konig war zu der Uberzeugung gekommen dass die Trennung zwischen den evangelisch reformierten zu denen vor allem die Hugenotten die regierenden Hohenzollern und die Bewohner am Niederrhein in Teilen des Hunsrucks und Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehorten und den evangelisch lutherischen Christen die die Mehrheit der preussischen Bevolkerung ausmachten unzeitgemass sei Bereits seine Vorfahren so der Grosse Kurfurst mit dem Berliner Religionsgesprach hatten versucht den innerprotestantischen Konfessionsgegensatz im Sinne des Unionismus zu uberwinden Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich um eine Verwaltungs und keine Bekenntnisunion doch entstanden schon bald auch bekenntnis unierte Gemeinden Ein wichtiges Datum in der Geschichte der Kirche der APU war die Rheinisch Westfalische Kirchenordnung von 1835 Im Laufe der Geschichte veranderte sich der Name der 1817 gegrundeten Kirche mehrmals 1821 hiess sie Evangelische Kirche in Preussen Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19 Jahrhunderts besonders der altkonfessionellen Altlutheraner nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 Evangelische Landeskirche in Preussen 1866 annektierte Preussen mehrere Nachbarstaaten Deren teils unierte Landeskirche Frankfurt am Main Landeskirche in Hessen Kassel Landeskirche in Nassau und teils lutherische Staatskirchen Landeskirche Hannovers Landeskirche Schleswig Holstein und die reformierten Kirchgemeinden blieben aber selbstandig 1882 schlossen sich die meisten reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover unter Mitwirkung Konig Wilhelms I zur Evangelisch Reformierten Kirche der Provinz Hannover zusammen Die altpreussische Landeskirche nannte sich folglich ab 1875 offiziell Evangelische Landeskirche der alteren Provinzen Preussens Sie war untergliedert in Kirchenprovinzen in allen neun altpreussischen politischen Provinzen namlich Brandenburg mit Berlin Ostpreussen Pommern Posen Rheinland mit Hohenzollern Sachsen Schlesien Westfalen und Westpreussen Der 1898 gebildete Kirchenkreis im Diasporagebiet der Hohenzollernschen Lande die 1850 zu Preussen gekommen waren gehorte zu keiner Kirchenprovinz er wurde vom Generalsuperintendenten und vom Konsistorium der rheinischen Kirchenprovinz mitverwaltet 1918 nach dem Ende des Ersten Weltkriegs musste der Konig von Preussen Kaiser Wilhelm II abdanken wodurch auch das landesherrliche Kirchenregiment wegfiel Daher gab sich die altpreussische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen Evangelische Kirche der altpreussischen Union EKapU bzw ApU auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenraten die von den gewahlt wurden Den Konsistorien nunmehr zuarbeitende Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialprasidenten vor Durch systematische Manipulation der Kirchenwahlen 1932 gelang es der NSDAP die Kirchenvorstande zu gut einem Drittel mit ihren Mitgliedern zu besetzen Die Kirchgemeinden in den an Belgien vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz Polen Kirchenprovinz Posen uberwiegend Kirchenprovinz Westpreussen zu grossen Teilen siehe Unierte Evangelische Kirche in Polen sowie 17 ostoberschlesische Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien siehe Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien und die Tschechoslowakei Gemeinde Hultschin der Kirchenprovinz Schlesien siehe Schlesische Evangelische Kirche A B abgetretenen Gebieten blieben bestehen schieden aber aus der Landeskirche aus die einheimische Bevolkerung blieb uberwiegend in den Abtretungsgebieten wohnen Die Kirchgemeinden in den Volkerbundmandaten Freie Stadt Danzig Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig mit Status einer Kirchenprovinz Memel ab 1924 zu Litauen die Kirchengemeinden bildeten ab 1925 den mit Status einer Kirchenprovinz und Saargebiet rheinische Kirchenprovinz blieben Glieder der Landeskirche Die bei Deutschland verbliebenen Kirchgemeinden im Regierungsbezirk Westpreussen wurden Teil der Kirchenprovinz Ostpreussen diejenigen in der Grenzmark Posen Westpreussen bildeten ab 1923 die Kirchenprovinz Posen Westpreussen Nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg verlorene Deutsche Ostgebiete in denen das preussische Kirchengut entweder zerstort oder konfisziert wurdeDas Gebaude des ehemaligen Konsistoriums der Kirchenprovinz Posen Westpreussen im heutigen Pila deutsch Schneidemuhl Im Dritten Reich pragte insbesondere der gemeinsame Widerstand wahrend des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche Die Barmer Theologische Erklarung von 1934 kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten Die Evangelische Kirche des Landesteils Birkenfeld schloss sich am 25 Juni 1934 der EKapU an und bildete seither einen Kirchenkreis in deren rheinischer Kirchenprovinz Am 5 September 1933 fuhrte die Altpreussische Union den fur Beamte geltenden Arierparagraphen auch fur protestantische Geistliche ein Als Reaktion unter anderem darauf grundete sich am 21 September 1933 der Pfarrernotbund Nach der am 1 Marz 1934 vollendeten Uberfuhrung der EKapU in die gleichgeschaltete Deutsche Evangelische Kirche DEK erklarten die Anhanger der Bekennenden Kirche am 29 Mai 1934 auf ihrer ersten Bekenntnissynode die oktroyierte Kirchenleitung als rechtswidrig und haretisch Sie sahen ein Schisma zwischen ihren neu gebildeten und zu bildenden Organen und Bekenntnisgemeinden und den gleichgeschalteten Gremien und Kirchengemeinden als gegeben an und betrachteten sich als wahre EKapU Das Landgericht I Berlin stellte am 20 November 1934 fest dass die De facto Verschmelzung der offiziellen EKapU mit der DEK jeder Rechtsgrundlage entbehrte und die EKapU daher weiter existierte Seither reklamierten die Vertreter der offiziellen EKapU und der altpreussischen Bekennenden Kirche jeweils die wahre EKapU zu vertreten Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder Neisse Linie die Ostgrenze Deutschlands Anders als 1918 20 zog die neue Grenzziehung eine umfassende Vertreibung der einheimischen Bevolkerung nach sich So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreussen sowie in Ostbrandenburg Hinterpommern und Schlesien mit Ausnahme des westlich der Neisse gelegenen Gebiets die heute zu Polen bzw zu Russland gehoren mit der Vertreibung ihrer nicht geflohenen Gemeindemitglieder unter entsprechend auch alle ubergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc Sofern dort lutherische Kirchgemeinden bestehen blieben oder neu entstanden gehoren diese zur Evangelisch Augsburgischen Kirche in Polen bzw Evangelisch Lutherischen Kirche in Russland der Ukraine in Kasachstan und Mittelasien Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Kirchenprovinzen westlich von Oder und Neisse westliches und mittleres Brandenburg Rest Pommern Rheinland Provinz Sachsen Rest Schlesien und Westfalen trafen sich 1945 im hessischen Treysa Treysaer Konferenz um neue Grundsatzbeschlusse zu fassen Die Kirchenprovinzen wurden die selbstandigen Landeskirchen Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg Pommersche Evangelische Kirche 1968 1991 Evangelische Kirche in Greifswald existierte bis 2012 Evangelische Kirche im Rheinland Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen existierend bis 2009 Evangelische Kirche von Schlesien 1968 1992 Evangelische Kirche des Gorlitzer Kirchengebiets 1992 2003 Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz existierend bis 2003 und Evangelische Kirche von Westfalen Sie bildeten nach weiteren Zusammenkunften 1949 1950 und 1954 die altpreussische Landeskirche schliesslich zur Evangelischen Kirche der Union EKU um Diese trat wie ihre sechs Gliedkirchen selbst der EKD bei und war bis 2003 eine Union von sechs selbstandigen unierten Landeskirchen Mit dem Beitritt der Landeskirche Anhalts kam 1960 eine siebente hinzu Der Kirchenkreis Hohenzollern wurde am 1 April 1950 in die wurttembergische Landeskirche eingegliedert die ihn bereits seit 1945 kommissarisch betreut hatte Dabei wurde die bisherige Gottesdienstordnung beibehalten KirchenleitungEingang zum Bau des ehem EOK jetzt Kirchenamt fur die Bundeswehr rechts Giebelbau des Museums fur Fotografie Als oberstes ausfuhrendes Organ wurde 1850 der Evangelische Oberkirchenrat EOK eingerichtet der 1912 in einen eigenen Neubau in der Jebensstrasse Berlin zog Er war mit Theologen und Juristen besetzt Mit der neuen Kirchenordnung von 1922 waren seine Kompetenzen beschnitten worden Die Kirchenleitung die bis 1918 als Summepiskopat beim preussischen Monarchen lag ging 1922 auf den Kirchensenat uber dem der EOK nunmehr zuarbeitete Der Prases der Generalsynode stand zugleich dem Kirchensenat vor und vertrat die Kirche nach aussen 1951 wurde der EOK in Kirchenkanzlei umbenannt und blieb unter dieser Bezeichnung auch nach der Umbenennung der Evangelischen Kirche der altpreussischen Union in Evangelische Kirche der Union im Dezember 1953 bestehen Prasidenten des Evangelischen Oberkirchenrats Neben dem Landesherrn als summus episcopus leiteten die Prasidenten des EOK die Kirche bis 1922 1850 1863 Rudolf von Uechtritz 1863 1864 Heinrich von Muhler kommissarisch 1865 1872 Ludwig Emil Mathis 1872 1873 Wilhelm Hoffmann kommissarisch 1873 1878 Emil Herrmann 1878 1891 Ottomar Hermes 1891 1903 Friedrich Wilhelm Barkhausen 1903 1919 Bodo Voigts 1919 1924 Reinhard Moller 1925 1933 Hermann Kapler zuruckgetreten nachdem die EKapU preussischer Staatskontrolle unterworfen worden war 1933 0000 Ernst Stoltenhoff kommissarisch vom preussischen Staatskommissar August Jager abgesetzt 1933 1945 Friedrich Werner von August Jager eingesetzt spater durch die von den Deutschen Christen dominierte Generalsynode bestatigt 1945 amtsenthoben 1945 1951 Otto Dibelius von der provisorischen Kirchenleitung Beirat berufenPrasides der Generalsynode Ab 1922 leiteten die Prasides der Generalsynode als Vorstand des Kirchensenats zugleich die Landeskirche Die neue Kirchenordnung der altpreussischen Landeskirche vom 1 August 1951 ersetzte den Kirchensenat durch den Rat der Evangelischen Kirche der altpreussischen Union Der Prases der Generalsynode war darin Mitglied aber nicht qua Amt Vorsitzender 1846 0000 Daniel Amadeus Neander Vizeprasident der Generalsynode 1846 1847 1874 keine Generalsynode abgehalten 1875 0000 Otto zu Stolberg Wernigerode Politiker ausserordentliche Generalsynode 1879 1887 Adolf von Arnim Boitzenburg Gutsbesitzer und Politiker 1891 0000 Hans Hugo von Kleist Retzow Gutsbesitzer und Politiker 1892 1893 Superintendent 1894 1915 Albert Graf von Zieten Schwerin Gutsbesitzer und Politiker 1915 1933 Johann Friedrich Winckler Politiker 1933 1934 Friedrich Werner vom altpreussischen Landesbischof Ludwig Muller zugleich Reichsbischof am 26 Januar abgesetzt 1934 1945 Friedrich Werner vom Landgericht Berlin I am 20 November wieder eingesetzt 1945 1950 Vakanz 1950 1970 Lothar Kreyssig ab 1953 unter der Bezeichnung Prases der Synode der EKU Landesbischof Am 4 August 1933 erklarte sich Ludwig Muller zum altpreussischen Landesbischof nachdem ihm der preussische Staatskommissar August Jager kommissarisch die Kirchenleitung ubertragen hatte Die deutschchristliche Mehrheit der Generalsynode bestatigte am 5 September 1933 diesen selbstherrlichen Akt indem sie die Kirchenordnung durch Kirchengesetz dahingehend anderte dass sie das Amt des Landesbischofs uberhaupt erst schuf Ab 3 Oktober 1935 fuhrte Muller zwar weiter den Titel Landesbischof hatte aber keine Kompetenz in der Kirchenleitung mehr 1933 1945 Ludwig Muller am 3 Oktober 1935 durch den Landeskirchenausschuss entmachtet nach dessen Auflosung im Februar 1937 ging die Kirchenleitung de facto auf Friedrich Werner uber LiteraturJohann Friedrich Gerhard Goeters Joachim Rogge Hrsg im Auftrag der Evangelischen Kirche der Union Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union Ein Handbuch 3 Bande Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 1992 1999 ISBN 3 374 01386 4 Iselin Gundermann Hrsg Evangelische Kirche der preussischen Union 1817 2003 Ein Bild und Textband Veroffentlichungen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin Band 11 Im Auftrag des Arbeitskreises der EKU Stiftung fur Kirchengeschichtliche Forschung Evangelisches Zentralarchiv in Berlin Berlin 2013 ISBN 978 3 9801646 5 8 Jurgen Kampmann Werner Klan Hrsg Preussische Union lutherisches Bekenntnis und kirchliche Pragungen Theologische Ortsbestimmungen im Ringen um Anspruch und Reichweite konfessioneller Bestimmtheit der Kirche Oberurseler Hefte Erganzungsbande 14 Edition Ruprecht Gottingen 2014 ISBN 978 3 8469 0157 1 EinzelnachweiseDer Name der Kirche lautete Evangelische Kirche der altpreussischen Union Evangelische Kirche war ab 1821 der die Konfessionsunterschiede uberspielende Name Vgl Barbara Kruger Peter Noss Die Strukturen in der Evangelischen Kirche 1933 1945 In Olaf Kuhl Freudenstein Peter Noss Claus Wagener Hrsg Kirchenkampf in Berlin 1932 1945 42 Stadtgeschichten Studien zu Kirche und Judentum Bd 18 Institut Kirche und Judentum Berlin 1999 ISBN 3 923095 61 9 S 149 171 hier S 149 Volker Trugenberger Hohenzollern In Wurttembergische Kirchengeschichte Online WKGO abgerufen am 5 Juni 2022 Hans Mommsen Die verspielte Freiheit Aufstieg und Untergang der Weimarer Republik Propylaenverlag Berlin 2019 S 464 Vgl Adalbert Erler Die rechtliche Stellung der evangelischen Kirche in Danzig Berlin 1929 zugl Univ Greifswald Rechts und staatswissenschaftliche Diss v 21 Februar 1929 S 36 ff Vgl Abkommen betr die evangelische Kirche des Memelgebietes vom 31 Juli 1925 siehe Ernst Rudolf Huber Vertrage zwischen Staat und Kirche im Deutschen Reich Marcus Breslau 1930 Abhandlungen aus dem Staats und Verwaltungsrecht sowie aus dem Volkerrecht hrsg von Siegfried Brie Max Fleischmann und Friedrich Giese H 44 S 82 Antonia Lezerkoss Kirche Liturgie nach alter Preussenweise Memento vom 31 Oktober 2020 im Internet Archive In Sudwest Presse 3 Februar 2017 abgerufen am 24 Januar 2024 Dagmar Stuhrmann Kirche Ausstellung Evanglisch in Hohenzollern macht Halt in Ebingen Memento vom 19 Juni 2018 im Internet Archive In Sudwest Presse 26 Januar 2017 abgerufen am 24 Januar 2024 Mitgliedskirchen im Deutschen Evangelischen Kirchenbund 1922 1933 Vollmitglieder Anhalt Baden Bayern lutherisch Birkenfeld Braunschweig Bremen Frankfurt am Main Hamburg Hannover lutherisch Hannover reformiert Hessen Volksstaat Hessen Kassel Lippe Lubeck Freie u Hansestadt Lubeck Landesteil Nassau Oldenburg Pfalz Altpreussische Union Sachsen Schaumburg Lippe Schleswig Holstein Thuringen Waldeck Pyrmont Wurttemberg Assoziierte Mitglieder Brudergemeine ab 1924 Osterreich A u H B ab 1926 Rio Grande do Sul ab 1929 Normdaten Korperschaft GND 26146 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n80004103 VIAF 135457733

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