Eine Privatuniversität ist eine private Hochschule im Rang einer Universität DeutschlandDer Begriff Universität ist in d
Private Universität

Eine Privatuniversität ist eine private Hochschule im Rang einer Universität.
Deutschland
Der Begriff Universität ist in den meisten deutschen Ländern geschützt und ausschließlich Hochschulen mit einem umfassenden Fächerkanon vorbehalten. Nur Universitäten ist es außerdem erlaubt, die Doktoren- oder Professoren-Würde zu verleihen („Promotionsrecht“). Der Titel Universität wird dementsprechend vom zuständigen Staatsministerium verliehen und orientiert sich an strengen Akkreditierungsrichtlinien, die zumeist nur staatliche Hochschulen erfüllen. Jedoch gibt es in Deutschland auch einige private Hochschulen, die den Titel Universität tragen. Dazu gehören die Handelshochschule Leipzig, die EBS Universität für Wirtschaft und Recht, die Universität Witten/Herdecke, die WHU – Otto Beisheim School of Management, die Frankfurt School of Finance & Management in Frankfurt am Main, die European School of Management and Technology in Berlin, die Constructor University in Bremen sowie die Zeppelin Universität in Friedrichshafen. Die meisten anderen privaten Bildungsinstitutionen tragen jedoch (trotz der häufig anzutreffenden, aber irreführenden englischen Bezeichnung University) offiziell lediglich den Titel Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule oder Private Hochschule.
Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Berichtsjahr 2013 zeigt, dass an den 23 privaten Universitäten in Deutschland ca. 19.000 Studierende eingeschrieben sind, wovon etwa 70 % in Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaftlichen Studiengängen belegt haben. Die Ausgaben der privaten Universitäten beliefen sich 2013 auf 362 Mill Euro. Die laufenden Ausgaben (damit ohne Investitionen) je Studierenden an privaten Universitäten lagen bei circa 18.000 Euro 2013. Die Beiträge der Studierenden (einschließlich Studiengebühren) an privaten Universitäten lagen im Durchschnitt je Studierenden bei ca. 8.000 Euro. Je Professor wurden an einer privaten Universität Drittmittel in Höhe von ca. 130.000 Euro eingeworben. Von den eingeworbenen Drittmittel stammen 14 % von der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Eine Liste der staatlich anerkannten Privathochschulen in Deutschland, darunter auch private Universitäten und gleichgestellte Hochschulen in privater Trägerschaft, findet sich im Artikel Liste privater Hochschulen in Deutschland. Eine Liste der kirchlichen Hochschulen in Deutschland, darunter kirchliche Universitäten, findet sich im Artikel Kirchliche Hochschule.
2004 wurde der Verband der Privaten Hochschulen e. V. (VPH) gegründet. Er vertritt die Interessen der privaten Hochschulen in Deutschland und setzt sich gemäß seiner Satzung für ein pluralistisches Hochschulsystem zum Wohle der Studierenden und der Gesellschaft ein.
Österreich
Akkreditierung
Seit 2001 ist auch in Österreich die Akkreditierung von Privatuniversitäten möglich. Die Akkreditierung erfolgt durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, bis zum 29. Februar 2012 war der Österreichische Akkreditierungsrat zuständig. Bis einschließlich 2010 gab es 120 Projektbetreiber, von denen 47 die Akkreditierung beantragt haben und 16 akkreditiert wurden. Vier Privatuniversitäten haben die Akkreditierung verloren oder darauf verzichtet.
Am 1. März 2012 wurde das Universitäts-Akkreditierungsgesetz durch zwei neue Gesetze abgelöst, das (HS-QSG) sowie das (PUG). Die neuen Gesetze brachten für die Privatuniversitäten einige Neuerungen: So wurde es Privatuniversitäten ermöglicht, akademische Ehrengrade zu vergeben, und sie dürfen sich seither um kompetitiv vergebene staatliche Forschungsgelder bewerben, von denen sie zuvor (im Gegensatz z. B. zu privaten Unternehmen) ausgeschlossen waren.
Bis Ende August 2012 blieb der Österreichische Akkreditierungsrat noch für Verfahren zuständig, die vor dem 1. März 2012 eingeleitet wurden. Dann übernahm seine Aufgaben die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, die für die Qualitätssicherung in allen drei Hochschulsektoren (Privatuniversitäten, staatliche Universitäten und Fachhochschulen) zuständig ist.
Die Akkreditierung ist jeweils für fünf Jahre, bei Akkreditierungen ab 2012 für sechs Jahre gültig; nach zwei Akkreditierungsperioden kann die dritte Akkreditierung auf zwölf Jahre ausgesprochen werden.
Mit 1. Jänner 2021 wurde das Privatuniversitätengesetz durch das abgelöst (BGBl. I Nr. 77/2020). Nunmehr können Hochschulen nach ihrer Gründung nur als Privathochschulen ohne Promotionsrecht akkreditiert werden. Im Rahmen eines Reakkreditierungsverfahrens kann dann eine Privathochschule nach § 4 Privathochschulgesetz bei Erfüllung bestimmter Bedingungen in eine Privatuniversität umgewandelt werden. Eine Umwandlung in einer Privatuniversität setzt voraus, dass die Privathochschule entsprechende Forschungsleistungen erbracht hat und über nach international kompetitiven Standards besetzte Professuren verfügt. Zugleich mit der Umwandlung in eine Privatuniversität ist zumindest ein Doktoratsstudium einzurichten. Vor der Umwandlung in eine Privatuniversität darf eine Privathochschule kein Doktoratsstudium führen.
Voraussetzungen für die Akkreditierung
Von der zuständigen Agentur wird die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Privatuniversitätsstatus geprüft:
- Ausreichend wissenschaftlich oder künstlerisch qualifiziertes Stammpersonal (Professoren und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter)
- Forschung (institutionalisierte Wissensproduktion mit Rückkopplung zur Lehre)
- Transparente und qualitätsgeleitete Personalauswahlverfahren
- Studienpläne und Prüfungsordnungen nach internationalen Standards
- Adäquate Raum- und Sachausstattung
- Ausreichende Breite und Vielfalt des Studienangebots, das sich am europäischen Universitätsbegriff zu orientieren hat
- Sicherung der mittelfristigen Finanzierung
- Vorhandensein eines Entwicklungsplanes
Wirkungen der Akkreditierung
Da es in der Vergangenheit in Österreich auch nichthochschulischen privaten Anbietern möglich war, akademische Grade zu verleihen (sogenannte „Lehrgänge universitären Charakters“) – diese Möglichkeit wurde mit Ende 2012 abgeschafft – stellt die Akkreditierung als Privatuniversität ein wichtiges qualitatives Unterscheidungsmerkmal dar. Die Akkreditierung ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass sich die Bildungseinrichtung für die Dauer der Akkreditierung als Privatuniversität bezeichnen darf und dass sie Universitätsprofessoren berufen darf. Die von Privatuniversitäten verliehenen akademischen Grade dürfen wie bei Abschlüssen an öffentlichen Universitäten geführt werden und entfalten laut Gesetz die gleichen Rechtswirkungen wie solche Grade. Für aufgrund von Universitätslehrgängen verliehene Abschlüsse gelten Einschränkungen. Die Lehrenden und Studierenden sind hinsichtlich des Fremdenrechtes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes den Lehrenden und Studierenden staatlicher Universitäten gleichgestellt. Für Studienförderung, Familienbeihilfe und Sozialversicherung gelten für Studenten von Privatuniversitäten die gleichen Regelungen wie für Studenten an staatlichen Universitäten. Spenden an Privatuniversitäten werden steuerlich wie Spenden an staatliche Universitäten behandelt. Ein anderer Vorteil ist die unechte Umsatzsteuer-Befreiung, d. h. eine Privatuniversität muss für die Studiengebühren keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, im Gegensatz zu nicht akkreditierten Bildungseinrichtungen.
Qualitätssiegel
Akkreditierte Privatuniversitäten dürfen das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates verwenden. Dieses soll Studierenden und Arbeitgebern die Einschätzung der Angebote erleichtern und den Privatuniversitäten helfen, sich besser zu positionieren.
Debatte um akademische Ehrengrade
Da auf eine Regelung der Vergabe von akademischen Ehrengraden durch Privatuniversitäten im ursprünglichen Gesetz (UniAkkG) vergessen worden war, gab es darüber eine öffentliche Debatte, die auch die Gerichte beschäftigte. Der Österreichische Akkreditierungsrat (ÖAR) vertrat die Ansicht, dass nach österreichischer wie auch internationaler Praxis ausschließlich solche Grade ehrenhalber verliehen werden können, die an der Privatuniversität auch im Regelstudium verliehen werden. Nach dieser Ansicht wäre z. B. die Vergabe eines „Dr. h. c.“ durch eine Privatuniversität dann erlaubt, wenn sie über ein Promotionsrecht verfügt. Zumindest drei Privatuniversitäten – die mit Promotionsrecht ausgestattete Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz und die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik sowie die nicht promotionsberechtigte IMADEC University – verliehen Ehrendoktorate wie auch andere Ehrentitel. Nachdem der ÖAR mehrmals schriftlich moniert hatte, wurde gegen den Geschäftsführer der IMADEC University ein Verwaltungsstrafverfahren angestrengt, das bis zum Verwaltungsgerichtshof ausgefochten wurde und mit einer Bestätigung der Verurteilung endete.
Das Urteil stellte darüber hinaus klar, dass Privatuniversitäten – unabhängig von einem etwaigen Promotionsrecht – nach damals geltender Rechtslage (UniAkkG) keinerlei Ehrengrade vergeben durften. Dies wurde von Rechtswissenschaftlern als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen, da staatlichen Bildungseinrichtungen ein solches Recht selbst dann zusteht, wenn sie über kein Promotionsrecht verfügen (Pädagogische Akademien, Donau-Universität Krems). Eine Bekämpfung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde aber als schwierig angesehen, weil dieser Zustand nicht durch ein Gesetz, sondern durch Untätigkeit des Gesetzgebers hervorgerufen worden war. Der ÖAR setzte sich für eine Gesetzesänderung im Sinne der Privatuniversitäten ein und forderte die Ergänzung des UniAkkG dahingehend, dass die Verleihung von Ehrengraden explizit darin vorgesehen sein sollte. Mit Inkrafttreten des neuen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes am 1. März 2012 wurde diese gesetzliche Schwachstelle beseitigt. Nun ist es Privatuniversitäten mit Promotionsrecht erlaubt, Ehrendoktorate zu vergeben. Privatuniversitäten dürfen nun auch andere im Universitätswesen üblichen Ehrenbezeichnungen wie z. B. „Ehrensenator“ oder „Ehrenbürger“ vergeben.
Liste der in Österreich akkreditierten Privatuniversitäten
Die Eigentümerstruktur österreichischer Privatuniversitäten ist heterogen. Manche sind zu 100 % in Privatbesitz, andere werden teilweise von öffentlichen Körperschaften (z. B. Bundesländern oder Religionsgemeinschaften) finanziert. Laut Gesetz ausgeschlossen ist nur die Finanzierung durch die Republik Österreich. Zudem gibt es in Österreich sowohl gemeinnützige (not-for-profit) als auch gewinnorientierte (for-profit) Privatuniversitäten.
Derzeit sind folgende Privatuniversitäten akkreditiert:
- Anton Bruckner Privatuniversität in Linz
- Central European University Private University in Wien
- Danube Private University in Krems an der Donau
- Jam Music Lab in Wien
- Katholische Privat-Universität Linz
- Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems an der Donau
- Gustav Mahler Privatuniversität für Musik in Klagenfurt am Wörthersee
- Modul University Vienna in Wien
- Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Salzburg
- New Design University in St. Pölten
- UMIT Tirol – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie in Hall in Tirol
- Privatuniversität Schloss Seeburg (früher: UM Private Wirtschaftsuniversität) in Seekirchen am Wallersee (Salzburg)
- Sigmund Freud Privatuniversität Wien in Wien
- Webster Vienna Private University in Wien (auch in den USA akkreditiert)
Nicht mehr akkreditiert sind:
- International University Vienna: Die Akkreditierung wurde 2003 vorzeitig entzogen.
- IMADEC University: Die Akkreditierung lief 2006 aus und wurde nicht verlängert.
- TCM Privatuniversität Li Shi Zhen: Die Akkreditierung erlosch im August 2009, da die Hochschule keinen Antrag auf Verlängerung eingebracht hatte. Alle Studierenden konnten ihr Studium vorher abschließen.
- PEF Privatuniversität für Management: Die Hochschule hat den Studienbetrieb im März 2012 eingestellt.
- European Peace University in Stadtschlaining: Die Akkreditierung wurde im Juli 2013 widerrufen, für das noch laufende Masterprogramm wurde eine befristete Programmakkreditierung bis September 2014 erteilt.
Irrtümlich wird die Universität für Weiterbildung Krems von den Medien manchmal zur Kategorie der Privatuniversitäten gezählt. Diese vom Land Niederösterreich gemeinsam mit dem Bund getragene Einrichtung wurde jedoch durch ein eigenes Bundesgesetz zur Hochschule erhoben; im Jänner 2019 wurde sie schließlich ins Universitätsgesetz 2002 aufgenommen.
Studienangebot der Privatuniversitäten
2010 wurden 159 Studiengänge an Privatuniversitäten angeboten. Davon entfielen 67 (42 %) auf künstlerische, 30 (19 %) auf sozial- und wirtschaftswissenschaftliche, 28 (18 %) auf medizinische und gesundheitswissenschaftliche sowie 18 (11 %) auf geistes- und kulturwissenschaftliche Programme. Außerdem gab es je sieben informationswissenschaftliche und theologische sowie zwei technische Studien. Insgesamt studierten 6301 Personen an Privatuniversitäten.
Österreichische Privatuniversitätenkonferenz
Die Interessenvertretung der Privatuniversitäten ist die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK).
Schweiz
Grundsätzliches
In der Schweiz werden durch das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (kurz HFKG) unter dem Titel universitäre Hochschulen die kantonalen Universitäten sowie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) subsumiert. Private Hochschulen können sich als Universität oder universitäres Institut akkreditieren lassen (Art. 2 Abs. 4 HFKG). Nur wer nach Gesetz akkreditiert ist, darf die Bezeichnung „Universität“ führen (Art. 62 HFKG). Führt eine Institution unbefugt (also ohne Akkreditierung) die Bezeichnung „Universität“ oder eine davon abgeleitete Bezeichnung wie „universitäres Institut“ etc., so werden dessen Verantwortliche mit einer Busse bis zu Fr. 200'000.00 bei Vorsatz oder bis zu Fr. 100'000.00 bei Fahrlässigkeit bestraft (Art. 63 HFKG).
Liste anerkannter privater Hochschulen in der Schweiz
Neben den oben erwähnten, staatlichen universitären Hochschulen sind gemäß Swissuniversities folgende private Institutionen als Universitäten resp. universitäre Hochschulinstitute anerkannt:
- als universitäres Hochschulinstitut gemäß HFKG:
- das Institut de hautes études internationales et du développement, Genève, IHEID, (Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung)
- die Stiftung universitäre Fernstudien,
- als von der Schweizerischen Hochschulkonferenz akkreditierte private Hochschulen mit universitärem Rang:
- die Facoltà di Teologia di Lugano (Theologische Fakultät Lugano)
- die Franklin University Switzerland
- die Staatsunabhängige Theologische Hochschule Basel
- die Theologische Hochschule Chur
In der Vergangenheit – vor Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen – nutzten mehrere (teilweise auch zwielichtige) Institutionen die Selbstbezeichnung als Universität, ohne dazu berechtigt zu sein.
Eine stets aktualisierte Liste der offiziell anerkannten Hochschulen in der Schweiz befindet sich auf der Homepage von swᴉssunᴉversᴉtᴉes, der Rektorenkonferenz aller Schweizer Hochschulrektoren.
Luxemburg
Rahmenbedingungen
Aufgrund der geografischen Lage des Landes kommen viele Studenten, die Hochschuleinrichtungen in Luxemburg besuchen, aus der Großregion (Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Provinz Luxemburg in Belgien). Der Nachweis, dass die erlangten Studienabschlüsse in einem akkreditierten Programm erworben wurden, ist für diese Studenten vor allem deshalb wichtig, dass namhafte deutsche, französische und belgische Hochschulen ausschließlich Kandidaten zu weiterführenden Studiengängen (Master, Doktorat) zulassen, die über einen offiziell staatlich anerkannten und akkreditierten Abschluss des ersten Zyklus (Bachelor) verfügen.
Dazu kommt, dass vor allem Grenzgänger aus Deutschland ihre Studien-Biografie nicht selten aufbessern wollen, um im Wettbewerb um berufliche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten bei Institutionen der Europäischen Union aber auch bei Banken und anderen international operierenden Unternehmen bessere Chancen zu haben. Diese Arbeitgeber fordern in aller Regel den Kompetenznachweis eines akkreditierten universitären Studienprogramms.
Hochschultypen
In Luxemburg gibt es drei Arten von Hochschulen
- Staatliche und private Universitäten nach Luxemburger Recht mit Sitz in Luxemburg,
hierzu zählen die Universität Luxemburg, die eufom Universität (European University for Economics & Management) sowie die DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry. Die Niederlassung und der Betrieb universitärer Bildungseinrichtung ist durch das Gesetz vom 19. Juni 2009 sowie das Gesetz vom 24. August 2016 geregelt.
- Staatliche und private Hochschulen nach ausländischem Recht mit Sitz im Ausland und Betriebsstätte (= Hochschulbetrieb) in Luxemburg, als Beispiel sei die SHU, die inzwischen geschlossene Sacred Heart University genannt.
- Ausländische Hochschulen ohne eigenen Hochschulbetrieb in Luxemburg, die Ausbildungsmaßnahmen zusammen mit luxemburgischen Kooperationspartnern, in aller Regel Kammern, anbieten
es handelt sich dabei im Wesentlichen um belgische und französische Universitäten und Business Schools.
Akkreditierung
Die Akkreditierung privater und ausländischer Hochschulen in Luxemburg wird durch den Ministerial-Erlass vom 27. April 2011 geregelt.
Dabei wird zwischen der institutionellen (staatlichen) Anerkennung und der (Programm)-Akkreditierung unterschieden. Für die Studierenden ist vor allem letztere von Bedeutung. Über die Akkreditierung entscheidet eine vom Hochschulministerium eingesetzte Kommission mit ausgewiesenen ausländischen Experten.
Akkreditierte universitäre Studiengänge
Die in Luxemburg angebotenen Bachelor- und Master-Programme der Universität Luxemburg und der eufom University sind staatlich anerkannt und akkreditiert. Dabei sind die Programme der Universität Luxemburg laut Gründungsgesetz der Universität automatisch akkreditiert und müssen keinen unabhängigen Akkreditierungsprozess durchlaufen. Die Uni.lu hat jedoch 2019 mehrere Masterstudiengänge unterschiedlicher Fakultäten auf freiwilliger Basis von der FIBAA akkreditieren lassen.
Zwischenzeitlich wurde die eufom von der ISEC übernommen, die ihre Studiengänge weiter führt. Das Institut Supérieur de l'Économie (ISEC) ist eine von der Handelskammer Luxemburg (Chambre de Commerce) und der Handwerkskammer (Chambre des Métiers) gegründete und vom luxemburgischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung offiziell anerkannte Hochschule.
Die berufsbegleitenden postgradualen Masterprogramme der DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry Luxembourg sind staatlich anerkannt. Das luxemburgische Hochschulrecht sieht keine Akkreditierung für postgraduale Studiengänge nach dem Brügge-/Kopenhagen-Prozess der EU-Kommission vor. Die DTMD University hat daher auf freiwilliger Basis die Akkreditierung von fünf ihrer derzeit angebotenen berufsbegleitenden postgradualen Master-Studiengängen im Gesundheitswesen von einer international anerkannten Akkreditierungsagentur erfolgreich durchführen lassen. Zudem ist das Hochschul-Qualitätsmanagement der DTMD University ISO zertifiziert.
Belgien
Im föderativ organisierten Belgien liegt die gesetzgebende Gewalt über Hochschulen und Universitäten in Händen der Gemeinschaften. Die Universitäten in Belgien werden von der Flämischen, der Französischen oder Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt. Die meisten Universitäten sind französisch- oder niederländischsprachig und in freier konfessionsgebundener (katholisch) oder konfessionsloser Trägerschaft. Lediglich die Universität Lüttich (Université de Liège) mit ihren Standorten Lüttich und Gembloux ist eine staatliche Hochschule.
Frankreich
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Frankreich dürfen ausschließlich staatliche Hochschulen die Bezeichnung „université“ (Universität) tragen. Nicht unter diese allgemeine Regel fallen die sogenannten „facs catho“ (katholischen Fakultäten). Dabei handelt es sich um 7 katholisch ausgerichtete Hochschulen:
- Fédération universitaire et polytechnique de Lille,
- Institut catholique de Paris,
- Institut catholique de Toulouse,
- Institut catholique d'études supérieures,
- Facultés libres de l'Ouest,
- Université catholique de Lyon.
- Domuni Universitas
Sie dürfen sich als private Universitäten bezeichnen.
Hochschultypen
In Frankreich unterscheidet man bei privaten Hochschulen zwischen den allgemeinen Hochschulen und den Ingenieurschulen, Business Schools und Management Akademien.
Es gibt derzeit 13 private allgemeine Hochschulen mit fast 30.000 Studenten in Frankreich. Sie dürfen keine offiziell anerkannten Abschlüsse vergeben, können aber mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Studenten einen staatlich anerkannten Abschluss erhalten. Neben den allgemeinen Hochschulen gibt es rund 60 Ingenieurschulen, Business Schools und Management Akademien mit insgesamt etwa 50.000 Studierenden. In aller Regel sind sie staatlich anerkannt und ihre Abschlüsse sind akkreditiert. Einige Ingenieurschulen haben eine lange Historie und genießen einen guten Ruf. Mehrere dieser Organisationen haben vom CNRS (Centre national de la recherche scientifique) zertifizierte Forschungslabore.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen bezieht sich auf die Institution selbst, nicht deren Programme und Abschlüsse. Daher können diese Hochschulen von sich aus keine offiziell anerkannte Bachelor-, Master- oder Doktorats-Anschlüsse vergeben. Allerdings ist ihnen gestattet, in Zusammenarbeit mit einer staatlichen französischen Universität oder mit einer ausländischen Hochschule, die über eine international anerkannte Programm-Akkreditierung verfügt, staatliche anerkannte Abschlusszeugnisse zu vergeben.
Vom Staat zugelassene Business- und Management Schools können dagegen gemäß ministeriellem Erlass vom 8. März 2001 offiziell anerkannte Bachelor- und Master-Abschlüsse vergeben, wenn sie von der CEFDG (Commission d’évaluation des formations et diplômes de gestion) zertifiziert sind.
Private Ingenieurschulen haben ebenfalls das Recht, offizielle Master-Abschlüsse zu vergeben, wenn die Ermächtigung dazu von der CTI (Commission des Titres d’Ingénieur) vorliegt. Seit 1934 kann die CTI Ingenieur-Ausbildungsgänge zulassen und zertifizieren und deren Abschlüsse offiziell anerkennen.
Griechenland
Das griechische Parlament billigte am 8. März 2024 die Zulassung von Privatuniversitäten in Griechenland. Private Hochschulen waren bis dahin nicht zulässig, um das allgemeine Recht auf Bildung zu sichern.
Großbritannien
Im Vereinigten Königreich ist die Unterscheidung zwischen privaten und staatlichen Universitäten weniger deutlich als in vielen anderen Staaten, da dort alle Universitäten eigene Rechtspersönlichkeit und Selbstverwaltung besitzen. Träger der Universität ist diese selbst, die auch eigene Entscheidungsorgane besitzt, und Mitarbeiter der Universität sind keine Staatsbediensteten. Dies gilt auch für Universitäten, die auf staatliche Initiative gegründet wurden. Auch die Studiengebühren können die Universitäten im Prinzip frei festsetzen, allerdings gelten für diejenigen Hochschulen, die Mittel von staatlich finanzierten Fonds (HEFCE für England, SFC für Schottland, HEFCW für Wales) erhalten, die von diesen Organen gesetzten Höchstgrenzen. Eine „staatliche“ Universität im kontinentaleuropäischen Sinne ist daher am ehesten eine Universität, die derartige Mittel erhält. Im Prinzip steht es den Universitäten frei, sich von diesem staatlichen Finanzierungsmechanismus zu trennen und damit Studiengebühren in beliebiger Höhe zu erheben; die meisten Universitäten machen hiervon jedoch keinen Gebrauch, sondern finanzieren sich durch eine Mischung von Studiengebühren, staatlichen Mitteln und Zuwendungen von Privaten. Nur vier Universitäten in Großbritannien haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, staatliche Mittel abzulehnen.
Weblinks
- Österreichische Privatuniversitätenkonferenz
- Österreichischer Akkreditierungsrat
- anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Einzelnachweise
- https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2016/01/PrivateHochschulenDeutschland_012016.pdf?__blob=publicationFile Private Hochschulen in Deutschland, Buschle Nicole und Haider Carsten in WISTA-Ausgabe 1/2016 Seite 81 bis 84
- Österreichischer Akkreditierungsrat: Zahlen und Fakten 2010 (PDF; 572 kB)
- PEF hat die Akkreditierung laut Mitteilung an die Privatuniversitätenkonferenz per 24. Oktober 2012 zurückgelegt.
- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung: Hochschulgesetze ( vom 20. August 2011 im Internet Archive); abgerufen am 7. Februar 2024.
- Österreichischer Akkreditierungsrat: Qualitätssiegel ( vom 17. Oktober 2007 im Internet Archive)
- Jahresbericht des Österreichischen Akkreditierungsrates 2003 ( vom 29. September 2007 im Internet Archive) (Kapitel 10 „Aufsicht“, letzter Absatz)
- Privatuniversität hat nicht das Recht, Ehrendoktorate zu verleihen. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, 28. April 2006, abgerufen am 2. Juli 2007.
- Bettina Perthold-Stoitzner, Karl Stöger: Zur Zulässigkeit der Vergabe von akademischen Ehrungen durch Privatuniversitäten und andere postsekundäre Bildungseinrichtungen. In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr. 6, 2007, S. 26–30, doi:10.1007/s00741-007-0116-9.
- Vorschläge zur Novellierung des Universitätsakkreditierungsgesetzes. (PDF; 41 kB) Österreichischer Akkreditierungsrat, archiviert vom 29. Juli 2007; abgerufen am 27. Juni 2007. am
- Stellungnahme und Empfehlungen des Wissenschaftsrats Österreichs, Dezember 2016, S. 26, abgerufen am 22. April 2021.
- AQ Austria – Akkreditierung der Karl Landsteiner Privatuniversität, abgerufen am 9. Dezember 2013.
- Österreichischer Akkreditierungsrat: Entzug der Akkreditierung der IU Vienna ( vom 7. August 2007 im Internet Archive)
- Österreichischer Akkreditierungsrat: Imadec-Info ( vom 6. Februar 2007 im Internet Archive)
- Meldung des Österreichischen Akkreditierungsrates zum Erlöschen der Akkreditierung der TCM Privatuniversität Li Shi Zhen ( vom 18. August 2009 im Internet Archive)
- AQ Austria: PEF Privatuniversität hat den Studienbetrieb eingestellt.
- AQ Austria – Widerruf der Akkreditierung der European Peace University, abgerufen am 9. Dezember 2013.
- Österreichischer Akkreditierungsrat: Newsletter April 2011 ( vom 25. Mai 2011 im Internet Archive) (PDF; 264 kB)
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Abgerufen am 20. Mai 2017.
- swissuniversities: Anerkannte Schweizer Hochschulen. Archiviert vom 30. Dezember 2017; abgerufen am 20. Mai 2017. (nicht mehr online verfügbar) am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Gesetz vom 19. Juni 2009 über die Einrichtung und den Betrieb von Hochschulen in Luxemburg (Loi du 19 juin 2009 portant organisation de l’enseignement supérieur, fixant les modalités d’implantation de formations d’enseignement supérieur ou de création de filiales) ( vom 31. Mai 2014 im Internet Archive)
- Règlement grand-ducal du 24 août 2016 portant sur l’accréditation d’institutions et de programmes d’enseignement supérieur étrangers au Grand-Duché de Luxembourg
- Luc Caregari: Sacred Heart University: Ein Ende mit Schrecken - und vielen Verlierern. 31. Mai 2022, abgerufen am 7. Februar 2024 (deutsch).
- Ministerial-Erlass zur Akkreditierung privater und ausländischer Hochschulen (Règlement ministériel du 27 avril 2011 portant sur l’accréditation d’établissements d’enseignement supérieur étrangers ou privés au Grand-Duché de Luxembourg) ( vom 31. Mai 2014 im Internet Archive)
- offizielle Homepage der Universität Luxemburg
- offizielle Homepage der eufom University
- offizielle Homepage der ISEC
- offizielle Homepage der DTMD University Luxembourg
- Décret de la Communauté française du 28 novembre 2008 portant intégration de la Faculté universitaire des sciences agronomiques de Gembloux au sein de l'Université de Liège, création de l'Université de Mons par fusion de l'Université de Mons-Hainaut et de la Faculté polytechnique de Mons, restructurant des habilitations universitaires et refinançant les Universités; einsehbar auf der Webseite des FÖD Justiz.
- Homepage des CNRS (französisch/englisch)
- Arrêté du 8 mars 2001 relatif aux diplômes délivrés par les établissements d'enseignement supérieur technique privés et consulaires reconnus par l'Etat
- Commission des Titres d’Ingénieur
- tagesschau.de: Griechisches Parlament billigt Privatunis (9. März 2024)
- Archivierte Kopie ( vom 21. Juli 2011 im Internet Archive); abgerufen am 7. Februar 2024.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Eine Privatuniversitat ist eine private Hochschule im Rang einer Universitat DeutschlandDer Begriff Universitat ist in den meisten deutschen Landern geschutzt und ausschliesslich Hochschulen mit einem umfassenden Facherkanon vorbehalten Nur Universitaten ist es ausserdem erlaubt die Doktoren oder Professoren Wurde zu verleihen Promotionsrecht Der Titel Universitat wird dementsprechend vom zustandigen Staatsministerium verliehen und orientiert sich an strengen Akkreditierungsrichtlinien die zumeist nur staatliche Hochschulen erfullen Jedoch gibt es in Deutschland auch einige private Hochschulen die den Titel Universitat tragen Dazu gehoren die Handelshochschule Leipzig die EBS Universitat fur Wirtschaft und Recht die Universitat Witten Herdecke die WHU Otto Beisheim School of Management die Frankfurt School of Finance amp Management in Frankfurt am Main die European School of Management and Technology in Berlin die Constructor University in Bremen sowie die Zeppelin Universitat in Friedrichshafen Die meisten anderen privaten Bildungsinstitutionen tragen jedoch trotz der haufig anzutreffenden aber irrefuhrenden englischen Bezeichnung University offiziell lediglich den Titel Fachhochschule Kunst und Musikhochschule oder Private Hochschule Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes fur das Berichtsjahr 2013 zeigt dass an den 23 privaten Universitaten in Deutschland ca 19 000 Studierende eingeschrieben sind wovon etwa 70 in Wirtschafts Rechts und Sozialwissenschaftlichen Studiengangen belegt haben Die Ausgaben der privaten Universitaten beliefen sich 2013 auf 362 Mill Euro Die laufenden Ausgaben damit ohne Investitionen je Studierenden an privaten Universitaten lagen bei circa 18 000 Euro 2013 Die Beitrage der Studierenden einschliesslich Studiengebuhren an privaten Universitaten lagen im Durchschnitt je Studierenden bei ca 8 000 Euro Je Professor wurden an einer privaten Universitat Drittmittel in Hohe von ca 130 000 Euro eingeworben Von den eingeworbenen Drittmittel stammen 14 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft Eine Liste der staatlich anerkannten Privathochschulen in Deutschland darunter auch private Universitaten und gleichgestellte Hochschulen in privater Tragerschaft findet sich im Artikel Liste privater Hochschulen in Deutschland Eine Liste der kirchlichen Hochschulen in Deutschland darunter kirchliche Universitaten findet sich im Artikel Kirchliche Hochschule 2004 wurde der Verband der Privaten Hochschulen e V VPH gegrundet Er vertritt die Interessen der privaten Hochschulen in Deutschland und setzt sich gemass seiner Satzung fur ein pluralistisches Hochschulsystem zum Wohle der Studierenden und der Gesellschaft ein OsterreichAkkreditierung Seit 2001 ist auch in Osterreich die Akkreditierung von Privatuniversitaten moglich Die Akkreditierung erfolgt durch die Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria bis zum 29 Februar 2012 war der Osterreichische Akkreditierungsrat zustandig Bis einschliesslich 2010 gab es 120 Projektbetreiber von denen 47 die Akkreditierung beantragt haben und 16 akkreditiert wurden Vier Privatuniversitaten haben die Akkreditierung verloren oder darauf verzichtet Am 1 Marz 2012 wurde das Universitats Akkreditierungsgesetz durch zwei neue Gesetze abgelost das HS QSG sowie das PUG Die neuen Gesetze brachten fur die Privatuniversitaten einige Neuerungen So wurde es Privatuniversitaten ermoglicht akademische Ehrengrade zu vergeben und sie durfen sich seither um kompetitiv vergebene staatliche Forschungsgelder bewerben von denen sie zuvor im Gegensatz z B zu privaten Unternehmen ausgeschlossen waren Bis Ende August 2012 blieb der Osterreichische Akkreditierungsrat noch fur Verfahren zustandig die vor dem 1 Marz 2012 eingeleitet wurden Dann ubernahm seine Aufgaben die neue Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria die fur die Qualitatssicherung in allen drei Hochschulsektoren Privatuniversitaten staatliche Universitaten und Fachhochschulen zustandig ist Die Akkreditierung ist jeweils fur funf Jahre bei Akkreditierungen ab 2012 fur sechs Jahre gultig nach zwei Akkreditierungsperioden kann die dritte Akkreditierung auf zwolf Jahre ausgesprochen werden Mit 1 Janner 2021 wurde das Privatuniversitatengesetz durch das abgelost BGBl I Nr 77 2020 Nunmehr konnen Hochschulen nach ihrer Grundung nur als Privathochschulen ohne Promotionsrecht akkreditiert werden Im Rahmen eines Reakkreditierungsverfahrens kann dann eine Privathochschule nach 4 Privathochschulgesetz bei Erfullung bestimmter Bedingungen in eine Privatuniversitat umgewandelt werden Eine Umwandlung in einer Privatuniversitat setzt voraus dass die Privathochschule entsprechende Forschungsleistungen erbracht hat und uber nach international kompetitiven Standards besetzte Professuren verfugt Zugleich mit der Umwandlung in eine Privatuniversitat ist zumindest ein Doktoratsstudium einzurichten Vor der Umwandlung in eine Privatuniversitat darf eine Privathochschule kein Doktoratsstudium fuhren Voraussetzungen fur die Akkreditierung Von der zustandigen Agentur wird die Erfullung der gesetzlichen Voraussetzungen fur den Privatuniversitatsstatus gepruft Ausreichend wissenschaftlich oder kunstlerisch qualifiziertes Stammpersonal Professoren und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter Forschung institutionalisierte Wissensproduktion mit Ruckkopplung zur Lehre Transparente und qualitatsgeleitete Personalauswahlverfahren Studienplane und Prufungsordnungen nach internationalen Standards Adaquate Raum und Sachausstattung Ausreichende Breite und Vielfalt des Studienangebots das sich am europaischen Universitatsbegriff zu orientieren hat Sicherung der mittelfristigen Finanzierung Vorhandensein eines EntwicklungsplanesWirkungen der Akkreditierung Da es in der Vergangenheit in Osterreich auch nichthochschulischen privaten Anbietern moglich war akademische Grade zu verleihen sogenannte Lehrgange universitaren Charakters diese Moglichkeit wurde mit Ende 2012 abgeschafft stellt die Akkreditierung als Privatuniversitat ein wichtiges qualitatives Unterscheidungsmerkmal dar Die Akkreditierung ist die rechtliche Voraussetzung dafur dass sich die Bildungseinrichtung fur die Dauer der Akkreditierung als Privatuniversitat bezeichnen darf und dass sie Universitatsprofessoren berufen darf Die von Privatuniversitaten verliehenen akademischen Grade durfen wie bei Abschlussen an offentlichen Universitaten gefuhrt werden und entfalten laut Gesetz die gleichen Rechtswirkungen wie solche Grade Fur aufgrund von Universitatslehrgangen verliehene Abschlusse gelten Einschrankungen Die Lehrenden und Studierenden sind hinsichtlich des Fremdenrechtes und des Auslanderbeschaftigungsgesetzes den Lehrenden und Studierenden staatlicher Universitaten gleichgestellt Fur Studienforderung Familienbeihilfe und Sozialversicherung gelten fur Studenten von Privatuniversitaten die gleichen Regelungen wie fur Studenten an staatlichen Universitaten Spenden an Privatuniversitaten werden steuerlich wie Spenden an staatliche Universitaten behandelt Ein anderer Vorteil ist die unechte Umsatzsteuer Befreiung d h eine Privatuniversitat muss fur die Studiengebuhren keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen im Gegensatz zu nicht akkreditierten Bildungseinrichtungen Qualitatssiegel Akkreditierte Privatuniversitaten durfen das Qualitatssiegel des Akkreditierungsrates verwenden Dieses soll Studierenden und Arbeitgebern die Einschatzung der Angebote erleichtern und den Privatuniversitaten helfen sich besser zu positionieren Debatte um akademische Ehrengrade Da auf eine Regelung der Vergabe von akademischen Ehrengraden durch Privatuniversitaten im ursprunglichen Gesetz UniAkkG vergessen worden war gab es daruber eine offentliche Debatte die auch die Gerichte beschaftigte Der Osterreichische Akkreditierungsrat OAR vertrat die Ansicht dass nach osterreichischer wie auch internationaler Praxis ausschliesslich solche Grade ehrenhalber verliehen werden konnen die an der Privatuniversitat auch im Regelstudium verliehen werden Nach dieser Ansicht ware z B die Vergabe eines Dr h c durch eine Privatuniversitat dann erlaubt wenn sie uber ein Promotionsrecht verfugt Zumindest drei Privatuniversitaten die mit Promotionsrecht ausgestattete Katholisch Theologische Privatuniversitat Linz und die Private Universitat fur Gesundheitswissenschaften Medizinische Informatik und Technik sowie die nicht promotionsberechtigte IMADEC University verliehen Ehrendoktorate wie auch andere Ehrentitel Nachdem der OAR mehrmals schriftlich moniert hatte wurde gegen den Geschaftsfuhrer der IMADEC University ein Verwaltungsstrafverfahren angestrengt das bis zum Verwaltungsgerichtshof ausgefochten wurde und mit einer Bestatigung der Verurteilung endete Das Urteil stellte daruber hinaus klar dass Privatuniversitaten unabhangig von einem etwaigen Promotionsrecht nach damals geltender Rechtslage UniAkkG keinerlei Ehrengrade vergeben durften Dies wurde von Rechtswissenschaftlern als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen da staatlichen Bildungseinrichtungen ein solches Recht selbst dann zusteht wenn sie uber kein Promotionsrecht verfugen Padagogische Akademien Donau Universitat Krems Eine Bekampfung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde aber als schwierig angesehen weil dieser Zustand nicht durch ein Gesetz sondern durch Untatigkeit des Gesetzgebers hervorgerufen worden war Der OAR setzte sich fur eine Gesetzesanderung im Sinne der Privatuniversitaten ein und forderte die Erganzung des UniAkkG dahingehend dass die Verleihung von Ehrengraden explizit darin vorgesehen sein sollte Mit Inkrafttreten des neuen Hochschul Qualitatssicherungsgesetzes am 1 Marz 2012 wurde diese gesetzliche Schwachstelle beseitigt Nun ist es Privatuniversitaten mit Promotionsrecht erlaubt Ehrendoktorate zu vergeben Privatuniversitaten durfen nun auch andere im Universitatswesen ublichen Ehrenbezeichnungen wie z B Ehrensenator oder Ehrenburger vergeben Liste der in Osterreich akkreditierten Privatuniversitaten Die Eigentumerstruktur osterreichischer Privatuniversitaten ist heterogen Manche sind zu 100 in Privatbesitz andere werden teilweise von offentlichen Korperschaften z B Bundeslandern oder Religionsgemeinschaften finanziert Laut Gesetz ausgeschlossen ist nur die Finanzierung durch die Republik Osterreich Zudem gibt es in Osterreich sowohl gemeinnutzige not for profit als auch gewinnorientierte for profit Privatuniversitaten Derzeit sind folgende Privatuniversitaten akkreditiert Anton Bruckner Privatuniversitat in Linz Central European University Private University in Wien Danube Private University in Krems an der Donau Jam Music Lab in Wien Katholische Privat Universitat Linz Karl Landsteiner Privatuniversitat fur Gesundheitswissenschaften in Krems an der Donau Gustav Mahler Privatuniversitat fur Musik in Klagenfurt am Worthersee Modul University Vienna in Wien Musik und Kunst Privatuniversitat der Stadt Wien Paracelsus Medizinische Privatuniversitat in Salzburg New Design University in St Polten UMIT Tirol Private Universitat fur Gesundheitswissenschaften und technologie in Hall in Tirol Privatuniversitat Schloss Seeburg fruher UM Private Wirtschaftsuniversitat in Seekirchen am Wallersee Salzburg Sigmund Freud Privatuniversitat Wien in Wien Webster Vienna Private University in Wien auch in den USA akkreditiert Nicht mehr akkreditiert sind International University Vienna Die Akkreditierung wurde 2003 vorzeitig entzogen IMADEC University Die Akkreditierung lief 2006 aus und wurde nicht verlangert TCM Privatuniversitat Li Shi Zhen Die Akkreditierung erlosch im August 2009 da die Hochschule keinen Antrag auf Verlangerung eingebracht hatte Alle Studierenden konnten ihr Studium vorher abschliessen PEF Privatuniversitat fur Management Die Hochschule hat den Studienbetrieb im Marz 2012 eingestellt European Peace University in Stadtschlaining Die Akkreditierung wurde im Juli 2013 widerrufen fur das noch laufende Masterprogramm wurde eine befristete Programmakkreditierung bis September 2014 erteilt Irrtumlich wird die Universitat fur Weiterbildung Krems von den Medien manchmal zur Kategorie der Privatuniversitaten gezahlt Diese vom Land Niederosterreich gemeinsam mit dem Bund getragene Einrichtung wurde jedoch durch ein eigenes Bundesgesetz zur Hochschule erhoben im Janner 2019 wurde sie schliesslich ins Universitatsgesetz 2002 aufgenommen Studienangebot der Privatuniversitaten 2010 wurden 159 Studiengange an Privatuniversitaten angeboten Davon entfielen 67 42 auf kunstlerische 30 19 auf sozial und wirtschaftswissenschaftliche 28 18 auf medizinische und gesundheitswissenschaftliche sowie 18 11 auf geistes und kulturwissenschaftliche Programme Ausserdem gab es je sieben informationswissenschaftliche und theologische sowie zwei technische Studien Insgesamt studierten 6301 Personen an Privatuniversitaten Osterreichische Privatuniversitatenkonferenz Die Interessenvertretung der Privatuniversitaten ist die Osterreichische Privatuniversitatenkonferenz OPUK SchweizGrundsatzliches In der Schweiz werden durch das Bundesgesetz uber die Forderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich kurz HFKG unter dem Titel universitare Hochschulen die kantonalen Universitaten sowie die Eidgenossischen Technischen Hochschulen ETH subsumiert Private Hochschulen konnen sich als Universitat oder universitares Institut akkreditieren lassen Art 2 Abs 4 HFKG Nur wer nach Gesetz akkreditiert ist darf die Bezeichnung Universitat fuhren Art 62 HFKG Fuhrt eine Institution unbefugt also ohne Akkreditierung die Bezeichnung Universitat oder eine davon abgeleitete Bezeichnung wie universitares Institut etc so werden dessen Verantwortliche mit einer Busse bis zu Fr 200 000 00 bei Vorsatz oder bis zu Fr 100 000 00 bei Fahrlassigkeit bestraft Art 63 HFKG Liste anerkannter privater Hochschulen in der Schweiz Neben den oben erwahnten staatlichen universitaren Hochschulen sind gemass Swissuniversities folgende private Institutionen als Universitaten resp universitare Hochschulinstitute anerkannt als universitares Hochschulinstitut gemass HFKG das Institut de hautes etudes internationales et du developpement Geneve IHEID Hochschulinstitut fur internationale Studien und Entwicklung die Stiftung universitare Fernstudien als von der Schweizerischen Hochschulkonferenz akkreditierte private Hochschulen mit universitarem Rang die Facolta di Teologia di Lugano Theologische Fakultat Lugano die Franklin University Switzerland die Staatsunabhangige Theologische Hochschule Basel die Theologische Hochschule Chur In der Vergangenheit vor Inkrafttreten der einschlagigen Bestimmungen nutzten mehrere teilweise auch zwielichtige Institutionen die Selbstbezeichnung als Universitat ohne dazu berechtigt zu sein Eine stets aktualisierte Liste der offiziell anerkannten Hochschulen in der Schweiz befindet sich auf der Homepage von swᴉssunᴉversᴉtᴉes der Rektorenkonferenz aller Schweizer Hochschulrektoren LuxemburgRahmenbedingungen Aufgrund der geografischen Lage des Landes kommen viele Studenten die Hochschuleinrichtungen in Luxemburg besuchen aus der Grossregion Rheinland Pfalz Saarland Lothringen Provinz Luxemburg in Belgien Der Nachweis dass die erlangten Studienabschlusse in einem akkreditierten Programm erworben wurden ist fur diese Studenten vor allem deshalb wichtig dass namhafte deutsche franzosische und belgische Hochschulen ausschliesslich Kandidaten zu weiterfuhrenden Studiengangen Master Doktorat zulassen die uber einen offiziell staatlich anerkannten und akkreditierten Abschluss des ersten Zyklus Bachelor verfugen Dazu kommt dass vor allem Grenzganger aus Deutschland ihre Studien Biografie nicht selten aufbessern wollen um im Wettbewerb um berufliche Einstiegs und Aufstiegsmoglichkeiten bei Institutionen der Europaischen Union aber auch bei Banken und anderen international operierenden Unternehmen bessere Chancen zu haben Diese Arbeitgeber fordern in aller Regel den Kompetenznachweis eines akkreditierten universitaren Studienprogramms Hochschultypen In Luxemburg gibt es drei Arten von Hochschulen Staatliche und private Universitaten nach Luxemburger Recht mit Sitz in Luxemburg hierzu zahlen die Universitat Luxemburg die eufom Universitat European University for Economics amp Management sowie die DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry Die Niederlassung und der Betrieb universitarer Bildungseinrichtung ist durch das Gesetz vom 19 Juni 2009 sowie das Gesetz vom 24 August 2016 geregelt Staatliche und private Hochschulen nach auslandischem Recht mit Sitz im Ausland und Betriebsstatte Hochschulbetrieb in Luxemburg als Beispiel sei die SHU die inzwischen geschlossene Sacred Heart University genannt Auslandische Hochschulen ohne eigenen Hochschulbetrieb in Luxemburg die Ausbildungsmassnahmen zusammen mit luxemburgischen Kooperationspartnern in aller Regel Kammern anbieten es handelt sich dabei im Wesentlichen um belgische und franzosische Universitaten und Business Schools Akkreditierung Die Akkreditierung privater und auslandischer Hochschulen in Luxemburg wird durch den Ministerial Erlass vom 27 April 2011 geregelt Dabei wird zwischen der institutionellen staatlichen Anerkennung und der Programm Akkreditierung unterschieden Fur die Studierenden ist vor allem letztere von Bedeutung Uber die Akkreditierung entscheidet eine vom Hochschulministerium eingesetzte Kommission mit ausgewiesenen auslandischen Experten Akkreditierte universitare Studiengange Die in Luxemburg angebotenen Bachelor und Master Programme der Universitat Luxemburg und der eufom University sind staatlich anerkannt und akkreditiert Dabei sind die Programme der Universitat Luxemburg laut Grundungsgesetz der Universitat automatisch akkreditiert und mussen keinen unabhangigen Akkreditierungsprozess durchlaufen Die Uni lu hat jedoch 2019 mehrere Masterstudiengange unterschiedlicher Fakultaten auf freiwilliger Basis von der FIBAA akkreditieren lassen Zwischenzeitlich wurde die eufom von der ISEC ubernommen die ihre Studiengange weiter fuhrt Das Institut Superieur de l Economie ISEC ist eine von der Handelskammer Luxemburg Chambre de Commerce und der Handwerkskammer Chambre des Metiers gegrundete und vom luxemburgischen Ministerium fur Hochschulbildung und Forschung offiziell anerkannte Hochschule Die berufsbegleitenden postgradualen Masterprogramme der DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry Luxembourg sind staatlich anerkannt Das luxemburgische Hochschulrecht sieht keine Akkreditierung fur postgraduale Studiengange nach dem Brugge Kopenhagen Prozess der EU Kommission vor Die DTMD University hat daher auf freiwilliger Basis die Akkreditierung von funf ihrer derzeit angebotenen berufsbegleitenden postgradualen Master Studiengangen im Gesundheitswesen von einer international anerkannten Akkreditierungsagentur erfolgreich durchfuhren lassen Zudem ist das Hochschul Qualitatsmanagement der DTMD University ISO zertifiziert BelgienIm foderativ organisierten Belgien liegt die gesetzgebende Gewalt uber Hochschulen und Universitaten in Handen der Gemeinschaften Die Universitaten in Belgien werden von der Flamischen der Franzosischen oder Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt Die meisten Universitaten sind franzosisch oder niederlandischsprachig und in freier konfessionsgebundener katholisch oder konfessionsloser Tragerschaft Lediglich die Universitat Luttich Universite de Liege mit ihren Standorten Luttich und Gembloux ist eine staatliche Hochschule FrankreichRechtliche Rahmenbedingungen In Frankreich durfen ausschliesslich staatliche Hochschulen die Bezeichnung universite Universitat tragen Nicht unter diese allgemeine Regel fallen die sogenannten facs catho katholischen Fakultaten Dabei handelt es sich um 7 katholisch ausgerichtete Hochschulen Federation universitaire et polytechnique de Lille Institut catholique de Paris Institut catholique de Toulouse Institut catholique d etudes superieures Facultes libres de l Ouest Universite catholique de Lyon Domuni Universitas Sie durfen sich als private Universitaten bezeichnen Hochschultypen In Frankreich unterscheidet man bei privaten Hochschulen zwischen den allgemeinen Hochschulen und den Ingenieurschulen Business Schools und Management Akademien Es gibt derzeit 13 private allgemeine Hochschulen mit fast 30 000 Studenten in Frankreich Sie durfen keine offiziell anerkannten Abschlusse vergeben konnen aber mit offentlichen Institutionen zusammenarbeiten um sicherzustellen dass ihre Studenten einen staatlich anerkannten Abschluss erhalten Neben den allgemeinen Hochschulen gibt es rund 60 Ingenieurschulen Business Schools und Management Akademien mit insgesamt etwa 50 000 Studierenden In aller Regel sind sie staatlich anerkannt und ihre Abschlusse sind akkreditiert Einige Ingenieurschulen haben eine lange Historie und geniessen einen guten Ruf Mehrere dieser Organisationen haben vom CNRS Centre national de la recherche scientifique zertifizierte Forschungslabore Staatliche Anerkennung Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen bezieht sich auf die Institution selbst nicht deren Programme und Abschlusse Daher konnen diese Hochschulen von sich aus keine offiziell anerkannte Bachelor Master oder Doktorats Anschlusse vergeben Allerdings ist ihnen gestattet in Zusammenarbeit mit einer staatlichen franzosischen Universitat oder mit einer auslandischen Hochschule die uber eine international anerkannte Programm Akkreditierung verfugt staatliche anerkannte Abschlusszeugnisse zu vergeben Vom Staat zugelassene Business und Management Schools konnen dagegen gemass ministeriellem Erlass vom 8 Marz 2001 offiziell anerkannte Bachelor und Master Abschlusse vergeben wenn sie von der CEFDG Commission d evaluation des formations et diplomes de gestion zertifiziert sind Private Ingenieurschulen haben ebenfalls das Recht offizielle Master Abschlusse zu vergeben wenn die Ermachtigung dazu von der CTI Commission des Titres d Ingenieur vorliegt Seit 1934 kann die CTI Ingenieur Ausbildungsgange zulassen und zertifizieren und deren Abschlusse offiziell anerkennen GriechenlandDas griechische Parlament billigte am 8 Marz 2024 die Zulassung von Privatuniversitaten in Griechenland Private Hochschulen waren bis dahin nicht zulassig um das allgemeine Recht auf Bildung zu sichern GrossbritannienIm Vereinigten Konigreich ist die Unterscheidung zwischen privaten und staatlichen Universitaten weniger deutlich als in vielen anderen Staaten da dort alle Universitaten eigene Rechtspersonlichkeit und Selbstverwaltung besitzen Trager der Universitat ist diese selbst die auch eigene Entscheidungsorgane besitzt und Mitarbeiter der Universitat sind keine Staatsbediensteten Dies gilt auch fur Universitaten die auf staatliche Initiative gegrundet wurden Auch die Studiengebuhren konnen die Universitaten im Prinzip frei festsetzen allerdings gelten fur diejenigen Hochschulen die Mittel von staatlich finanzierten Fonds HEFCE fur England SFC fur Schottland HEFCW fur Wales erhalten die von diesen Organen gesetzten Hochstgrenzen Eine staatliche Universitat im kontinentaleuropaischen Sinne ist daher am ehesten eine Universitat die derartige Mittel erhalt Im Prinzip steht es den Universitaten frei sich von diesem staatlichen Finanzierungsmechanismus zu trennen und damit Studiengebuhren in beliebiger Hohe zu erheben die meisten Universitaten machen hiervon jedoch keinen Gebrauch sondern finanzieren sich durch eine Mischung von Studiengebuhren staatlichen Mitteln und Zuwendungen von Privaten Nur vier Universitaten in Grossbritannien haben von der Moglichkeit Gebrauch gemacht staatliche Mittel abzulehnen WeblinksCommons Private higher education institutions Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Privatuniversitat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Osterreichische Privatuniversitatenkonferenz Osterreichischer Akkreditierungsrat anabin Informationsportal zur Anerkennung auslandischer Abschlusse 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Stoger Zur Zulassigkeit der Vergabe von akademischen Ehrungen durch Privatuniversitaten und andere postsekundare Bildungseinrichtungen In Zeitschrift fur Hochschulrecht Hochschulmanagement und Hochschulpolitik zfhr 6 2007 S 26 30 doi 10 1007 s00741 007 0116 9 Vorschlage zur Novellierung des Universitatsakkreditierungsgesetzes PDF 41 kB Osterreichischer Akkreditierungsrat archiviert vom Original am 29 Juli 2007 abgerufen am 27 Juni 2007 Stellungnahme und Empfehlungen des Wissenschaftsrats Osterreichs Dezember 2016 S 26 abgerufen am 22 April 2021 AQ Austria Akkreditierung der Karl Landsteiner Privatuniversitat abgerufen am 9 Dezember 2013 Osterreichischer Akkreditierungsrat Entzug der Akkreditierung der IU Vienna Memento vom 7 August 2007 im Internet Archive Osterreichischer Akkreditierungsrat Imadec Info Memento vom 6 Februar 2007 im Internet Archive Meldung des Osterreichischen Akkreditierungsrates zum Erloschen der Akkreditierung der TCM Privatuniversitat Li Shi Zhen Memento vom 18 August 2009 im Internet Archive AQ Austria PEF Privatuniversitat hat den Studienbetrieb eingestellt AQ Austria Widerruf der Akkreditierung der European Peace University abgerufen am 9 Dezember 2013 Osterreichischer Akkreditierungsrat Newsletter April 2011 Memento vom 25 Mai 2011 im Internet Archive PDF 264 kB Bundesgesetz uber die Forderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich HFKG Abgerufen am 20 Mai 2017 swissuniversities Anerkannte Schweizer Hochschulen Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 30 Dezember 2017 abgerufen am 20 Mai 2017 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Gesetz vom 19 Juni 2009 uber die Einrichtung und den Betrieb von Hochschulen in Luxemburg Loi du 19 juin 2009 portant organisation de l enseignement superieur fixant les modalites d implantation de formations d enseignement superieur ou de creation de filiales Memento vom 31 Mai 2014 im Internet Archive Reglement grand ducal du 24 aout 2016 portant sur l accreditation d institutions et de programmes d enseignement superieur etrangers au Grand Duche de Luxembourg Luc Caregari Sacred Heart University Ein Ende mit Schrecken und vielen Verlierern 31 Mai 2022 abgerufen am 7 Februar 2024 deutsch Ministerial Erlass zur Akkreditierung privater und auslandischer Hochschulen Reglement ministeriel du 27 avril 2011 portant sur l accreditation d etablissements d enseignement superieur etrangers ou prives au Grand Duche de Luxembourg Memento vom 31 Mai 2014 im Internet Archive offizielle Homepage der Universitat Luxemburg offizielle Homepage der eufom University offizielle Homepage der ISEC offizielle Homepage der DTMD University Luxembourg Decret de la Communaute francaise du 28 novembre 2008 portant integration de la Faculte universitaire des sciences agronomiques de Gembloux au sein de l Universite de Liege creation de l Universite de Mons par fusion de l Universite de Mons Hainaut et de la Faculte polytechnique de Mons restructurant des habilitations universitaires et refinancant les Universites einsehbar auf der Webseite des FOD Justiz Homepage des CNRS franzosisch englisch Arrete du 8 mars 2001 relatif aux diplomes delivres par les etablissements d enseignement superieur technique prives et consulaires reconnus par l Etat Commission des Titres d Ingenieur tagesschau de Griechisches Parlament billigt Privatunis 9 Marz 2024 Archivierte Kopie Memento vom 21 Juli 2011 im Internet Archive abgerufen am 7 Februar 2024 Normdaten Sachbegriff GND 4136328 0 GND Explorer lobid OGND AKS