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Präambel

Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“; über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. So enthalten das deutsche Grundgesetz, die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der österreichische Staatsvertrag (1955) eine Präambel. Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber und gibt den jeweiligen Basiskonsens wieder. In Zeiten der Arbeit an einer europäischen Verfassung ist die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezuges beziehungsweise einer invocatio dei im Rahmen der Präambel umstritten.
Geschichte
Die Zehn Gebote des Alten Testaments der Bibel schon beginnen nicht mit dem ersten Gebot (Ex 20,3 EU: „Du sollst keine Götter neben mir haben“), sondern mit den Worten „Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus dem Land Ägypten geführt hat“ (Ex 20,2 EU). Dadurch wird die Verbindlichkeit des folgenden Gesetzes rechtstheologisch begründet. Dieses Muster kehrt historisch immer wieder. Schon der Codex des Hammurabi (~1700 v. Chr.) verzeichnete eine Präambel, ebenso die Lex Salica (ca. 510), der Sachsenspiegel (ca. 1224), die Goldene Bulle Karls IV. (1356), die Constitutio Criminalis Carolina (Peinliche Gerichtsordnung Karls V., 1532), das Allgemeine Preußische Landrecht (1794), schließlich die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten und die erste Grundrechteerklärung Virginias (Virginia Declaration of Rights, 1776), die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 und die Bill of Rights von 1789, die Verfassungen Polens (Verfassung vom 3. Mai 1791) und Frankreichs (Verfassung des 3. September 1791).
Die frühen völkerrechtlichen Verträge leiteten Vorsprüche ein: den Rütlischwur der schweizerischen Stämme (1291), den Ewigen Landfrieden (1495), den Augsburger Religionsfrieden (1555), den Westfälischen Frieden (1648). Auch im privaten Bereich existiert eine Vorspruch-Kultur: Die mittelalterliche Urkunde umfasste zu Beginn standardisiert eine Arenga, die in ihrer Ausgestaltung die Originalität des bezeichneten Ausstellers verbürgte. Insbesondere zur Zeit der römischen Soldatenkaiser um 235–305 erlebte der literarische Vorspruch seine Blüte als rhetorische Kunstform; die literarische Form des Prolog(u)s, insbesondere im antiken Drama ist wohlbekannt, und so gehört die Präambel zum Standardrepertoire der spät- und nachneuzeitlichen Verfassungsgebung.
Inhaltlich dienten die Gesetzespräambeln propagandistischen Zwecken der feudalen Herrscher: In den päpstlichen Dekretalen stand der mit dem Stuhl Petri verbundene Amtsanspruch im Vordergrund, weltlich-absolutistische Herrscher verbanden sich in den Präambeln mit geistlicher Macht und brachten hier auch in den restaurativen Verfassungen des 19. Jahrhunderts ihr Gottesgnadentum zum Ausdruck. In Deutschland unternahm es das nationalsozialistische Regime, den ideologisch fermentierten Präambeln seiner Gesetze über den eigentlichen Gesetzeswortlaut hinaus Geltung zu verschaffen, jedoch wohl ohne nennenswerte Würdigung in Rechtsprechung und Lehre.
Der österreichische Bundespräsident Thomas Klestil weigerte sich im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2000 vorerst das vorgeschlagene Kabinett (vor allem einige FPÖ-Minister) anzuloben. Als Kompromiss vereinbarten die Beteiligten erstmals in der Zweiten österreichischen Republik eine Präambel, welche die praktisch designierten Beteiligten zu unterfertigen hatten. Darin bekennt sich die Bundesregierung unter anderem „zu den Prinzipien der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, wie sie auch in der österreichischen Verfassung verankert sind …“ Schließlich nahm das Kabinett Schüssel I am 4. Februar 2000 seine Arbeit auf. In diesem Fall hatte die Präambel die zweifelhafte Funktion, den Verfassungstext zu bekräftigen sowie Volk, Medien und schließlich die Welt zu beruhigen. Dementsprechend trat ‚Präambel‘ in das Gedächtnis der Umgangssprache.
Präambeln auf der Ebene des Europarechts
Das europäische Recht besteht aus den Verträgen der Europäischen Gemeinschaften/der Europäischen Union, den auf diesen begründeten Sekundärquellen und den Verträgen des Europarates. Zumindest unter den Primärquellen ist kein Text bekannt, der nicht eine Präambel enthielte, namentlich die Satzung des Europarates 1949 (EuRat), die Europäische Menschenrechtskonvention 1950 (EMRK), der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über Kohle und Stahl 1952 (EGKS), der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft 1957 (EAG), der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 (EGV) und der Vertrag über die Europäische Union 1992 (EUV) enthalten umfangreiche Vorsprüche. Diese Präambeln enthalten auch die Erwägungsgründe der jeweiligen Rechtsakte und bieten damit Hinweise auf deren authentische Auslegung.
Inhaltlich betonen die Verträge den Willen der Staaten und Völker zum friedlichen Zusammenleben aufgrund gemeinsamer Werte und Interessen, in den ersten Verträgen noch wesentlich idealistischer und euphorischer – EuRat: „geistige und sittliche Werte, die das gemeinsame Erbe der Völker sind“, EMRK: „tiefer Glaube an diese Grundfreiheiten“, EGKS: Weltfriede – als es dann der EAG tut, dessen Präambel sehr auf den Gegenstand der Kernenergie ausgelegt ist, und schließlich der EGV, der sich in seiner Zielsetzung, bei durchaus visionärer Perspektive – „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker [zu] schaffen“ –, sehr stark auf die ihm zugrunde liegenden wirtschaftlichen Aspekte konzentriert.
Demgegenüber knüpft der EUV, viel mehr allgemeinpolitischen Inhalts und geprägt vom kürzlichen Fall des Eisernen Vorhangs, wieder an den Stil der Gründerjahre an, schließt seinem „Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit“ jenes zu sozialen Grundrechten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit an, avisiert eine Unionsbürgerschaft, Währungsunion und eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP). Der Begriff einer Identität Europas findet Gebrauch.
Eine Besonderheit weist der Entwurf des Verfassungsvertrages Europas auf, der durch die komplette Aufnahme der Grundrechtecharta nunmehr über zwei Präambeln verfügt.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zieht die inhaltlichen Aussagen der Präambeln der europäischen Verträge regelmäßig als Auslegungshilfen des Artikel-Rechts heran.
Weblinks
Einzelnachweise
- Eggert Winter: Präambel. In: Gabler Wirtschaftslexikon, Zugriff am 24. Januar 2021.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Zeiten der Arbeit an einer europaischen Verfassung ist die Erwahnung eines besonderen religiosen Bezuges beziehungsweise einer invocatio dei im Rahmen der Praambel umstritten GeschichteDie Zehn Gebote des Alten Testaments der Bibel schon beginnen nicht mit dem ersten Gebot Ex 20 3 EU Du sollst keine Gotter neben mir haben sondern mit den Worten Ich bin der HERR dein Gott der dich aus dem Land Agypten gefuhrt hat Ex 20 2 EU Dadurch wird die Verbindlichkeit des folgenden Gesetzes rechtstheologisch begrundet Dieses Muster kehrt historisch immer wieder Schon der Codex des Hammurabi 1700 v Chr verzeichnete eine Praambel ebenso die Lex Salica ca 510 der Sachsenspiegel ca 1224 die Goldene Bulle Karls IV 1356 die Constitutio Criminalis Carolina Peinliche Gerichtsordnung Karls V 1532 das Allgemeine Preussische Landrecht 1794 schliesslich die Unabhangigkeitserklarung der Vereinigten Staaten und die erste Grundrechteerklarung Virginias Virginia Declaration of Rights 1776 die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 und die Bill of Rights von 1789 die Verfassungen Polens Verfassung vom 3 Mai 1791 und Frankreichs Verfassung des 3 September 1791 Die fruhen volkerrechtlichen Vertrage leiteten Vorspruche ein den Rutlischwur der schweizerischen Stamme 1291 den Ewigen Landfrieden 1495 den Augsburger Religionsfrieden 1555 den Westfalischen Frieden 1648 Auch im privaten Bereich existiert eine Vorspruch Kultur Die mittelalterliche Urkunde umfasste zu Beginn standardisiert eine Arenga die in ihrer Ausgestaltung die Originalitat des bezeichneten Ausstellers verburgte Insbesondere zur Zeit der romischen Soldatenkaiser um 235 305 erlebte der literarische Vorspruch seine Blute als rhetorische Kunstform die literarische Form des Prolog u s insbesondere im antiken Drama ist wohlbekannt und so gehort die Praambel zum Standardrepertoire der spat und nachneuzeitlichen Verfassungsgebung Inhaltlich dienten die Gesetzespraambeln propagandistischen Zwecken der feudalen Herrscher In den papstlichen Dekretalen stand der mit dem Stuhl Petri verbundene Amtsanspruch im Vordergrund weltlich absolutistische Herrscher verbanden sich in den Praambeln mit geistlicher Macht und brachten hier auch in den restaurativen Verfassungen des 19 Jahrhunderts ihr Gottesgnadentum zum Ausdruck In Deutschland unternahm es das nationalsozialistische Regime den ideologisch fermentierten Praambeln seiner Gesetze uber den eigentlichen Gesetzeswortlaut hinaus Geltung zu verschaffen jedoch wohl ohne nennenswerte Wurdigung in Rechtsprechung und Lehre Der osterreichische Bundesprasident Thomas Klestil weigerte sich im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2000 vorerst das vorgeschlagene Kabinett vor allem einige FPO Minister anzuloben Als Kompromiss vereinbarten die Beteiligten erstmals in der Zweiten osterreichischen Republik eine Praambel welche die praktisch designierten Beteiligten zu unterfertigen hatten Darin bekennt sich die Bundesregierung unter anderem zu den Prinzipien der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wie sie auch in der osterreichischen Verfassung verankert sind Schliesslich nahm das Kabinett Schussel I am 4 Februar 2000 seine Arbeit auf In diesem Fall hatte die Praambel die zweifelhafte Funktion den Verfassungstext zu bekraftigen sowie Volk Medien und schliesslich die Welt zu beruhigen Dementsprechend trat Praambel in das Gedachtnis der Umgangssprache Praambeln auf der Ebene des EuroparechtsDas europaische Recht besteht aus den Vertragen der Europaischen Gemeinschaften der Europaischen Union den auf diesen begrundeten Sekundarquellen und den Vertragen des Europarates Zumindest unter den Primarquellen ist kein Text bekannt der nicht eine Praambel enthielte namentlich die Satzung des Europarates 1949 EuRat die Europaische Menschenrechtskonvention 1950 EMRK der Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft uber Kohle und Stahl 1952 EGKS der Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft 1957 EAG der Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft 1957 EGV und der Vertrag uber die Europaische Union 1992 EUV enthalten umfangreiche Vorspruche Diese Praambeln enthalten auch die Erwagungsgrunde der jeweiligen Rechtsakte und bieten damit Hinweise auf deren authentische Auslegung Inhaltlich betonen die Vertrage den Willen der Staaten und Volker zum friedlichen Zusammenleben aufgrund gemeinsamer Werte und Interessen in den ersten Vertragen noch wesentlich idealistischer und euphorischer EuRat geistige und sittliche Werte die das gemeinsame Erbe der Volker sind EMRK tiefer Glaube an diese Grundfreiheiten EGKS Weltfriede als es dann der EAG tut dessen Praambel sehr auf den Gegenstand der Kernenergie ausgelegt ist und schliesslich der EGV der sich in seiner Zielsetzung bei durchaus visionarer Perspektive die Grundlagen fur einen immer engeren Zusammenschluss der europaischen Volker zu schaffen sehr stark auf die ihm zugrunde liegenden wirtschaftlichen Aspekte konzentriert Demgegenuber knupft der EUV viel mehr allgemeinpolitischen Inhalts und gepragt vom kurzlichen Fall des Eisernen Vorhangs wieder an den Stil der Grunderjahre an schliesst seinem Bekenntnis zu den Grundsatzen der Freiheit der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit jenes zu sozialen Grundrechten Umweltschutz und Nachhaltigkeit an avisiert eine Unionsburgerschaft Wahrungsunion und eine gemeinsame Aussen Sicherheits und Verteidigungspolitik GASP Der Begriff einer Identitat Europas findet Gebrauch Eine Besonderheit weist der Entwurf des Verfassungsvertrages Europas auf der durch die komplette Aufnahme der Grundrechtecharta nunmehr uber zwei Praambeln verfugt Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes EuGH zieht die inhaltlichen Aussagen der Praambeln der europaischen Vertrage regelmassig als Auslegungshilfen des Artikel Rechts heran WeblinksWiktionary Praambel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseEggert Winter Praambel In Gabler 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