Die Päpstlichen Kammerherren gehen auf die cubicularii lateinisch cubicularius Kammerherr am Hofe des römischen Kaisers
Päpstlicher Geheimkämmerer

Die Päpstlichen Kammerherren gehen auf die cubicularii (lateinisch cubicularius „Kammerherr“) am Hofe des römischen Kaisers im 4. bis 6. Jahrhundert zurück.
Am päpstlichen Hof waren sie bis zur Zeit Papst Gregors des Großen Laien, dann Geistliche und Mönche. Ab dem 12. Jahrhundert traten sie deutlich mit zeremoniellen Aufgaben in Erscheinung. Sie begleiteten den Papst mit brennenden Fackeln, hielten den Baldachin, wirkten bei der Fußwaschung am Gründonnerstag, bei Bischofsweihen und insbesondere bei der Papstkrönung mit. Zu Zeiten Gregors IX. gab es zwei cubicularii; in der Hofordnung Alexanders V. gab es bereits drei verschiedene Klassen von cubicularii.
Seit der Rückkehr der Päpste nach Rom entwickelten sich im 15. Jahrhundert folgende Klassen für Geistliche:
- wirklicher („partizipierender“) Geheimkämmerer
- sonstiger („überzähliger“) Geheimkämmerer
- Ehrenkämmerer und
- Ehrenkämmerer außerhalb Roms
Für Laien gab es seit dem späten 16. Jahrhundert die Klassen
- wirkliche Geheimkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa Partecipanti)
- sonstige Geheimkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa)
- Ehrenkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri d'Onore di Spada e Cappa)
Die Kammerherren gehörten zur familia pontificia, die zusammen mit der cappella pontificia den päpstlichen Hofstaat bildeten. Mit dem Motuproprio Pontificalis Domus („Päpstliches Haus“) von 1967 wurden die Kämmerer abgeschafft beziehungsweise in neue Titulaturen überführt. Danach gibt es heute zwei prelati di anticamera, die die Dienste von Geistlichen im Päpstlichen Haus wahrnehmen. Die Ehrentitel Hausprälat und Überzähliger Geheimkämmerer wurden in Ehrenprälat Seiner Heiligkeit und Kaplan Seiner Heiligkeit umbenannt. Die von Laien ausgeübten Dienste der Kammerherrn leben in den Gentiluomini di Sua Santità fort. Sie werden aufgrund besonderer Verdienste um den Heiligen Stuhl ernannt, gehören weiterhin der Päpstlichen Familie an und übernehmen Ehrendienste bei liturgischen Feiern des Papstes wie auch besonderen Audienzen.
Die formelle Anrede der Titelträger ist auch im Deutschen Monsignore.
Literatur
- Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. Dritte Auflage. Herder, Freiburg im Breisgau, Band 3 1995, ISBN 3-451-22003-2 und Band 8, 1999, ISBN 3-451-22008-3.
- Hartmut Benz: Päpstliche Kammerherren „di spada e cappa“ im 19. und 20. Jahrhundert. In: Römische Quartalschrift für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte (112/3–4), 2017, S. 245–273.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Papstlichen Kammerherren gehen auf die cubicularii lateinisch cubicularius Kammerherr am Hofe des romischen Kaisers im 4 bis 6 Jahrhundert zuruck Am papstlichen Hof waren sie bis zur Zeit Papst Gregors des Grossen Laien dann Geistliche und Monche Ab dem 12 Jahrhundert traten sie deutlich mit zeremoniellen Aufgaben in Erscheinung Sie begleiteten den Papst mit brennenden Fackeln hielten den Baldachin wirkten bei der Fusswaschung am Grundonnerstag bei Bischofsweihen und insbesondere bei der Papstkronung mit Zu Zeiten Gregors IX gab es zwei cubicularii in der Hofordnung Alexanders V gab es bereits drei verschiedene Klassen von cubicularii Seit der Ruckkehr der Papste nach Rom entwickelten sich im 15 Jahrhundert folgende Klassen fur Geistliche wirklicher partizipierender Geheimkammerer sonstiger uberzahliger Geheimkammerer Ehrenkammerer und Ehrenkammerer ausserhalb Roms Fur Laien gab es seit dem spaten 16 Jahrhundert die Klassen wirkliche Geheimkammerer mit Degen und Mantel italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa Partecipanti sonstige Geheimkammerer mit Degen und Mantel italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa Ehrenkammerer mit Degen und Mantel italienisch Camerieri d Onore di Spada e Cappa Die Kammerherren gehorten zur familia pontificia die zusammen mit der cappella pontificia den papstlichen Hofstaat bildeten Mit dem Motuproprio Pontificalis Domus Papstliches Haus von 1967 wurden die Kammerer abgeschafft beziehungsweise in neue Titulaturen uberfuhrt Danach gibt es heute zwei prelati di anticamera die die Dienste von Geistlichen im Papstlichen Haus wahrnehmen Die Ehrentitel Hauspralat und Uberzahliger Geheimkammerer wurden in Ehrenpralat Seiner Heiligkeit und Kaplan Seiner Heiligkeit umbenannt Die von Laien ausgeubten Dienste der Kammerherrn leben in den Gentiluomini di Sua Santita fort Sie werden aufgrund besonderer Verdienste um den Heiligen Stuhl ernannt gehoren weiterhin der Papstlichen Familie an und ubernehmen Ehrendienste bei liturgischen Feiern des Papstes wie auch besonderen Audienzen Die formelle Anrede der Titeltrager ist auch im Deutschen Monsignore LiteraturWalter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche Dritte Auflage Herder Freiburg im Breisgau Band 3 1995 ISBN 3 451 22003 2 und Band 8 1999 ISBN 3 451 22008 3 Hartmut Benz Papstliche Kammerherren di spada e cappa im 19 und 20 Jahrhundert In Romische Quartalschrift fur Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 112 3 4 2017 S 245 273