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Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse die bestimmte gesetzliche Mindestan

Qualitätswein

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Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen.

Deutschland

In Deutschland wird unterschieden zwischen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und der höheren Qualitätsstufe Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein), die seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt wird.

Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, dürfen ihren Wein nicht als Qualitätswein, sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären. In Deutschland betrifft dies im Wesentlichen den Baierwein (Landweingebiet Regensburg) und das Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern.

Kriterien für Qualitätswein

In Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind

  • der Nachweis der geographischen Herkunft des Weines aus einem zugelassenen Gebiet
  • eine Mindestqualität des Leseguts (Mostgewicht)
  • die bestandene Qualitätsweinprüfung für bestimmte analytische Höchst- und Mindestwerte und ein sensorisch beurteilter Mindeststandard des Weines
  • die Einhaltung von Richtlinien für Rebsorte, Anbau, Lese und Ausbau, so darf etwa im Gegensatz zum QbA-Wein ein Qualitätswein mit Prädikat nicht zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Einige der Richtlinien, wie zum Beispiel die Festlegung auf bestimmte Rebsorten, gelten nur in ausgewählten Gebieten und sind von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich definiert.

Österreich

Nach dem Österreichischen Weingesetz von 2009 sind Qualitäts- und Prädikatsweine sowie Weine mit der Auszeichnung Districtus Austriae Controllatus (DAC) Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.). Die Auszeichnung als DAC wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes als gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen, sie wird seit 2003 in mehreren Weinbaugebieten genutzt.

Alle Qualitäts- und Prädikatsweine dürfen erst nach staatlicher Prüfung und Vergabe einer staatlichen Prüfnummer in Verkehr gebracht werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer rot-weiß-roten Banderole als Zeichen für im Inland auf Flaschen gefüllten Qualitätswein und durch die verpflichtende Angabe der staatlichen Prüfnummer, des Weinbaugebietes sowie von Rebsorte, Jahrgang und Qualitätsstufe auf dem Etikett.

Für alle Qualitätsweine gilt ein Hektarhöchstertrag von 9000 kg (bzw. 6750 l Wein/ha). Er wird ausschließlich aus Trauben eines einzigen Anbaugebietes und gesetzlich vorgegebener Rebsorten erzeugt und muss im Anbaugebiet selbst oder in den direkt angrenzenden Gebieten verarbeitet werden. In Österreich liegt die Produktionsmenge von Qualitäts- und Prädikatweinen deutlich über der einfacherer Qualitätsstufen.

Kriterien für Qualitätsweine

  • Qualitätswein muss ein Mostgewicht von mind. 15 °KMW = 73°Oe erreichen
  • ein Zusatz von Zucker ist bis zu einem Gesamtgehalt von 15 g/l unvergorenem Zucker erlaubt
  • eine Alkoholanreicherung ist im Umfang von maximal 2,0 % vol zulässig
  • der maximale Alkoholgehalt darf bei Weißwein 13,5 % vol und bei Rotwein 14,5 % vol nicht überschreiten
  • für Kabinettwein, der in Österreich nicht zu den Prädikatsweinen zählt, sind mind. 17 °KMW = 84° Oe erforderlich
  • der natürliche Alkoholgehalt darf nicht erhöht werden
  • der maximale Alkoholgehalt sind 13 % vol
  • der Gehalt an unvergorenem Zucker darf höchstens 9 g/l betragen
  • eine Zugabe von Zucker ist nicht zulässig
  • für die Prädikatsweine besonderer Reife und Leseart gelten zusätzlich folgende über den Kabinettwein hinausgehenden Mindestanforderungen:
  • Spätlese mind. 19 °KMW = 94 °Oe
  • Auslese mind. 21 °KMW = 105 °Oe
  • Beerenauslese mind. 25 °KMW = 127 °Oe
  • Ausbruch mind. 27 °KMW = 138 °Oe
  • Trockenbeerenauslese mind. 30 °KMW = 146 °Oe
  • Eiswein mind. 25 °KMW = 127 °Oe, die Ernte und Kelterung erfolgt mit gefrorenen Trauben
  • Strohwein oder Schilfwein mind. 25 °KMW = 127 °Oe zum Erntezeitpunkt, die Trauben werden vor der Kelterung mindestens zwei bis drei Monate getrocknet

Schweiz

Die Qualitätsstufen des Weins werden in der Schweiz durch die Weinverordnung von 2007 geregelt. Sie unterscheidet die Qualitätsstufen Tafelwein, Landwein sowie Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC), letztere entsprechen in ihren Anforderungen den Qualitätsweinen.

Die genauen Anforderungen werden von den Kantonen für die einzelnen Weinbaugebiete geregelt, die Verordnung legt aber verbindliche Mindestmostgewichte und Höchsterträge für die drei Weinbauregionen Westschweiz, Deutschschweiz und italienische Schweiz fest und definiert die von den Kantonen zu regelnden Kriterien.

Kriterien für Qualitätsweine

  • eine kontrollierte Herkunft aus einem definierten Anbaugebiet; die Ursprungsbezeichnis kann ein Kanton oder eine Region innerhalb eines Kantons sein
  • der Wein wird aus einer oder mehreren festgelegten Rebsorten mit zulässigen Anbaumethoden produziert und nach zugelassenen Methoden ausgebaut
  • es wird ein festgelegter natürlicher Mindestzuckergehalt erreicht
  • die Begrenzung der Erträge pro Flächeneinheit für die einzelnen zugelassenen Rebsorten
  • die Einhaltung analytischer Grenzwerte und eine erfolgreiche organoleptischen Prüfung des verkaufsfertigen Weines.

Daneben werden in der Weinverordnung zahlreiche geschützte Begriffe mit gesonderten Anforderungen definiert, wie etwa für spezielle Reifegrade oder Leseverfahren (Auslese, Spätlese und Beerenauslese), aber auch für Lagerung (Primeur, Reserve) oder besondere Lagen (Village, Chateau). Die Ausgestaltung der Detailanforderungen obliegt auch hier in der Regel den Kantonen, nur vereinzelt regelt bereits die Bundesverordnung Mindestmostgewichte und ein Verbot der Anreicherung. Als Schweizer Besonderheit sind viele dieser Begriffe in mehreren Sprachen ausgewiesen und geschützt.

Frankreich

Hier entsprechen die Weine der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) und die Vins Délimités de Qualité Supérieure (VDQS) den deutschen Qualitätsweinen b.A. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Châteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru-Bewertungen wie Grand Cru classé in den Stufen Premier, Deuxième, Troisième, Quatrième und Cinquième Cru oder Cru Bourgeois resp. Cru Bourgeois Supérieur und Cru Bourgeois Exceptionnel.

Siehe auch: Qualitätsstufen Weinbau in Frankreich

Italien

Die DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen.

Portugal

Portugal besitzt 40 Anbaugebiete für Qualitätsweine, die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD-Kennzeichnung (Vinho de Qualidade Produzido em Região Demarcada) tragen. 26 davon tragen das DOC-Kürzel (Denominação de Origem Controlada), die Weine der nächstfolgenden Qualitätsweinstufe die IPR-Bezeichnung (Indicação de Proveniencia Regulamentada). Außerdem zählen zu Portugals Qualitätsweinen auch 6 VR- bzw. Landweinregionen (Vinho Regional).

Ungarn

Gemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein und muss mindestens 12 Vol.-% Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang, Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden.

Siehe auch

  • Prädikatswein
  • Tafelwein
  • Landwein

Einzelnachweise

  1. Deutsches Weingesetz von 1994, Abschnitt 4.
  2. BGBl. I Nr. 111/2009: Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009).
  3. Martin Raggam: Neues Weingesetz im Überblick, Der Winzer 11/2009 S. 88.
  4. Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g.U. ist keine Verkehrsbezeichnung und darf nicht auf dem Etikett angeführt werden.
  5. Statistik Austria: Weinernte und Weinbestand 2011 (Memento vom 14. November 2012 im Internet Archive).
  6. Schweizer Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein vom 14. November 2007: Art. 21. Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung.
  7. Schweizer Weinverordnung, Anhang 1:Weinspezifische Begriffe.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4176588-6 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 04:12

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zugeteilt worden ist Voraussetzungen dafur sind der Nachweis der geographischen Herkunft des Weines aus einem zugelassenen Gebiet eine Mindestqualitat des Leseguts Mostgewicht die bestandene Qualitatsweinprufung fur bestimmte analytische Hochst und Mindestwerte und ein sensorisch beurteilter Mindeststandard des Weines die Einhaltung von Richtlinien fur Rebsorte Anbau Lese und Ausbau so darf etwa im Gegensatz zum QbA Wein ein Qualitatswein mit Pradikat nicht zur Alkoholerhohung angereichert werden Einige der Richtlinien wie zum Beispiel die Festlegung auf bestimmte Rebsorten gelten nur in ausgewahlten Gebieten und sind von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich definiert OsterreichNach dem Osterreichischen Weingesetz von 2009 sind Qualitats und Pradikatsweine sowie Weine mit der Auszeichnung Districtus Austriae Controllatus DAC Weine mit geschutzter Ursprungsbezeichnung g U Die Auszeichnung als DAC wurde durch eine Novellierung des osterreichischen Weingesetzes als gebietsspezifische Bezeichnung analog zum franzosischen oder italienischen Weinrecht geschaffen sie wird seit 2003 in mehreren Weinbaugebieten genutzt Alle Qualitats und Pradikatsweine durfen erst nach staatlicher Prufung und Vergabe einer staatlichen Prufnummer in Verkehr gebracht werden Die Kennzeichnung erfolgt mit einer rot weiss roten Banderole als Zeichen fur im Inland auf Flaschen gefullten Qualitatswein und durch die verpflichtende Angabe der staatlichen Prufnummer des Weinbaugebietes sowie von Rebsorte Jahrgang und Qualitatsstufe auf dem Etikett Fur alle Qualitatsweine gilt ein Hektarhochstertrag von 9000 kg bzw 6750 l Wein ha Er wird ausschliesslich aus Trauben eines einzigen Anbaugebietes und gesetzlich vorgegebener Rebsorten erzeugt und muss im Anbaugebiet selbst oder in den direkt angrenzenden Gebieten verarbeitet werden In Osterreich liegt die Produktionsmenge von Qualitats und Pradikatweinen deutlich uber der einfacherer Qualitatsstufen Kriterien fur Qualitatsweine Qualitatswein muss ein Mostgewicht von mind 15 KMW 73 Oe erreichenein Zusatz von Zucker ist bis zu einem Gesamtgehalt von 15 g l unvergorenem Zucker erlaubt eine Alkoholanreicherung ist im Umfang von maximal 2 0 vol zulassig der maximale Alkoholgehalt darf bei Weisswein 13 5 vol und bei Rotwein 14 5 vol nicht uberschreitenfur Kabinettwein der in Osterreich nicht zu den Pradikatsweinen zahlt sind mind 17 KMW 84 Oe erforderlichder naturliche Alkoholgehalt darf nicht erhoht werden der maximale Alkoholgehalt sind 13 vol der Gehalt an unvergorenem Zucker darf hochstens 9 g l betragen eine Zugabe von Zucker ist nicht zulassigfur die Pradikatsweine besonderer Reife und Leseart gelten zusatzlich folgende uber den Kabinettwein hinausgehenden Mindestanforderungen Spatlese mind 19 KMW 94 Oe Auslese mind 21 KMW 105 Oe Beerenauslese mind 25 KMW 127 Oe Ausbruch mind 27 KMW 138 Oe Trockenbeerenauslese mind 30 KMW 146 Oe Eiswein mind 25 KMW 127 Oe die Ernte und Kelterung erfolgt mit gefrorenen Trauben Strohwein oder Schilfwein mind 25 KMW 127 Oe zum Erntezeitpunkt die Trauben werden vor der Kelterung mindestens zwei bis drei Monate getrocknetSchweizDie Qualitatsstufen des Weins werden in der Schweiz durch die Weinverordnung von 2007 geregelt Sie unterscheidet die Qualitatsstufen Tafelwein Landwein sowie Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung KUB AOC letztere entsprechen in ihren Anforderungen den Qualitatsweinen Die genauen Anforderungen werden von den Kantonen fur die einzelnen Weinbaugebiete geregelt die Verordnung legt aber verbindliche Mindestmostgewichte und Hochstertrage fur die drei Weinbauregionen Westschweiz Deutschschweiz und italienische Schweiz fest und definiert die von den Kantonen zu regelnden Kriterien Kriterien fur Qualitatsweine eine kontrollierte Herkunft aus einem definierten Anbaugebiet die Ursprungsbezeichnis kann ein Kanton oder eine Region innerhalb eines Kantons sein der Wein wird aus einer oder mehreren festgelegten Rebsorten mit zulassigen Anbaumethoden produziert und nach zugelassenen Methoden ausgebaut es wird ein festgelegter naturlicher Mindestzuckergehalt erreicht die Begrenzung der Ertrage pro Flacheneinheit fur die einzelnen zugelassenen Rebsorten die Einhaltung analytischer Grenzwerte und eine erfolgreiche organoleptischen Prufung des verkaufsfertigen Weines Daneben werden in der Weinverordnung zahlreiche geschutzte Begriffe mit gesonderten Anforderungen definiert wie etwa fur spezielle Reifegrade oder Leseverfahren Auslese Spatlese und Beerenauslese aber auch fur Lagerung Primeur Reserve oder besondere Lagen Village Chateau Die Ausgestaltung der Detailanforderungen obliegt auch hier in der Regel den Kantonen nur vereinzelt regelt bereits die Bundesverordnung Mindestmostgewichte und ein Verbot der Anreicherung Als Schweizer Besonderheit sind viele dieser Begriffe in mehreren Sprachen ausgewiesen und geschutzt FrankreichHier entsprechen die Weine der Appellation d Origine Controlee AOC und die Vins Delimites de Qualite Superieure VDQS den deutschen Qualitatsweinen b A Bei den AOC Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt bei den hoheren stehen die Untergebiete einzelne Lagen oder Chateaux mit auf dem Etikett oder sie fallen unter die Cru Bewertungen wie Grand Cru classe in den Stufen Premier Deuxieme Troisieme Quatrieme und Cinquieme Cru oder Cru Bourgeois resp Cru Bourgeois Superieur und Cru Bourgeois Exceptionnel Siehe auch Qualitatsstufen Weinbau in FrankreichItalienDie DOC und DOCG Weine ohne zusatzliche Pradikate sind mit deutschen Qualitatsweinen b A zu vergleichen PortugalPortugal besitzt 40 Anbaugebiete fur Qualitatsweine die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD Kennzeichnung Vinho de Qualidade Produzido em Regiao Demarcada tragen 26 davon tragen das DOC Kurzel Denominacao de Origem Controlada die Weine der nachstfolgenden Qualitatsweinstufe die IPR Bezeichnung Indicacao de Proveniencia Regulamentada Ausserdem zahlen zu Portugals Qualitatsweinen auch 6 VR bzw Landweinregionen Vinho Regional UngarnGemass dem Weingesetz heisst in Ungarn ein Qualitatswein und muss mindestens 12 Vol Alkohol enthalten Ort und Zeit der Abfullung Abfuller Rebsorte Jahrgang Herkunft Alkoholgrad und Ladenpreis mussen auf dem Etikett angegeben werden Siehe auchPradikatswein Tafelwein LandweinEinzelnachweiseDeutsches Weingesetz von 1994 Abschnitt 4 BGBl I Nr 111 2009 Bundesgesetz uber den Verkehr mit Wein und Obstwein Weingesetz 2009 Martin Raggam Neues Weingesetz im Uberblick Der Winzer 11 2009 S 88 Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g U ist keine Verkehrsbezeichnung und darf nicht auf dem Etikett angefuhrt werden Statistik Austria Weinernte und Weinbestand 2011 Memento vom 14 November 2012 im Internet Archive Schweizer Verordnung uber den Rebbau und die Einfuhr von Wein vom 14 November 2007 Art 21 Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung Schweizer Weinverordnung Anhang 1 Weinspezifische Begriffe Normdaten Sachbegriff GND 4176588 6 GND Explorer lobid OGND AKS

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