Römischer Graf wörtliche Übersetzung von Comes Romanus bzw Conte Romano war bis zur Reform der Titulaturen und Ehrenräng
Römischer Graf

Römischer Graf (wörtliche Übersetzung von Comes Romanus bzw. Conte Romano) war bis zur Reform der Titulaturen und Ehrenränge durch Papst Paul VI. ein durch die Römische Kurie sowohl an Laien wie auch an Geistliche erteilter Adelstitel, welcher entweder nur dem Ausgezeichneten persönlich verliehen wurde oder zuweilen auch in der männlichen Erstgeburt vererbbar war und durch bloße Voranstellung der Rangbezeichnung „Comes“, „Conte“ oder auch „Graf“ vor dem Familiennamen des Ausgezeichneten (ohne „de“, „von“ u. ä.) erkennbar war.
Der Titel stand weiters de jure allen päpstlichen Thronassistenten zu, also (Erz-)Bischöfen, die zu zeremoniellen Ehrendiensten an der Römischen Kurie berufen wurden.
Er ist zu unterscheiden vom „Conte Palatino“ (eigentlich: Conte del Sacro Palazzo Lateranense, lateinisch Comes palatinus Lateranus, manchmal auch „Graf des Lateranensischen Palastes“), der als päpstlicher Hofpfalzgraf ein vom 14. Jahrhundert bis 1841 vom Papst wie auch vom Kaiser vergebener, mit bestimmten hohen Funktionen des päpstlichen Hofstaates verbundener persönlicher Ehrentitel war.
Einzelnachweise
- Ulrich Nersinger: Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen Hof. 1. Auflage. Band 1. nova&vetera, Bonn 2010, ISBN 978-3-936741-65-0, S. 23.
- Ulrich Nersinger: Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen Hof. 1. Auflage. Band 1. nova&vetera, Bonn 2010, ISBN 978-3-936741-65-0, S. 126.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Romischer Graf wortliche Ubersetzung von Comes Romanus bzw Conte Romano war bis zur Reform der Titulaturen und Ehrenrange durch Papst Paul VI ein durch die Romische Kurie sowohl an Laien wie auch an Geistliche erteilter Adelstitel welcher entweder nur dem Ausgezeichneten personlich verliehen wurde oder zuweilen auch in der mannlichen Erstgeburt vererbbar war und durch blosse Voranstellung der Rangbezeichnung Comes Conte oder auch Graf vor dem Familiennamen des Ausgezeichneten ohne de von u a erkennbar war Der Titel stand weiters de jure allen papstlichen Thronassistenten zu also Erz Bischofen die zu zeremoniellen Ehrendiensten an der Romischen Kurie berufen wurden Er ist zu unterscheiden vom Conte Palatino eigentlich Conte del Sacro Palazzo Lateranense lateinisch Comes palatinus Lateranus manchmal auch Graf des Lateranensischen Palastes der als papstlicher Hofpfalzgraf ein vom 14 Jahrhundert bis 1841 vom Papst wie auch vom Kaiser vergebener mit bestimmten hohen Funktionen des papstlichen Hofstaates verbundener personlicher Ehrentitel war EinzelnachweiseUlrich Nersinger Liturgien und Zeremonien am Papstlichen Hof 1 Auflage Band 1 nova amp vetera Bonn 2010 ISBN 978 3 936741 65 0 S 23 Ulrich Nersinger Liturgien und Zeremonien am Papstlichen Hof 1 Auflage Band 1 nova amp vetera Bonn 2010 ISBN 978 3 936741 65 0 S 126