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Rückführungsabkommen

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Ein Rückführungsabkommen, Rückübernahmeabkommen oder Rücknahmeabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern, der die erzwungene Rückkehr ausreisepflichtiger Personen in das Herkunftsland regelt, wenn diese nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises sind. Es regelt sowohl die Identifizierung als auch die Rückübernahme der betreffenden Personen.

Es kann sich auch – wie bei den EU-Rückübernahmeabkommen – um ein Abkommen zwischen einem Staatenverbund und einem anderen Staat handeln.

Von der Rückführung in den Herkunftsstaat ist die Überstellung Asylsuchender in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im sog. Dublin-Verfahren und die Zurückweisung an der Grenze in einen sicheren Drittstaat zu unterscheiden (§ 18 Abs. 2 AsylG).

Politische Hintergründe

Sind Herkunftsländer an einer wirtschaftlichen und allgemeiner einer politischen Zusammenarbeit mit den Zielländern interessiert, können Verträge ausgehandelt werden, die beiden Seiten entgegenkommen. So kann zum Beispiel die Rücknahme der eigenen Staatsbürger und im Gegenzug die Gewährung von Geldern für die wirtschaftliche und technische Entwicklung, die Zusage von Visa-Kontingenten oder die Gewährung politischer Vorteile ausgehandelt werden.

Gerald Knaus, Gründer der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative, geht davon aus, dass allein schon die Existenz eines Rücknahmeabkommens die Migration und Flucht hemmt, da Menschen wissen, dass ihre Reise am Ende wieder im Herkunftsland enden kann. Als Beispiel führt er an, dass nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den USA und Kuba, bei der Kuba bessere Bedingungen für USA-Visa zugesprochen wurden, die Zahl der Bootsflüchtlinge, die in Richtung Florida in See stachen, drastisch gesunken sei, und zwar von über 30.000 im Jahr auf 500 im Jahr. Knaus betont, dass im Sinne einer EU-Migrationspolitik ähnliche Verhandlungen seitens der EU mit Ländern wie Nigeria, Senegal oder Gambia zu führen seien.

Europäische Union

Innerhalb von Europa fielen etliche bilaterale Rückführungsabkommen durch das Schengener Abkommen und die Regelungen nach Dublin-Verordnung weg.

Auffällig sind die Unterschiede zwischen den Rückführungsabkommen zwischen Spanien und Italien. Während Spanien (vgl. Ceuta) über keine Rückführungsabkommen verfügt, kann Italien illegale Einwanderer wieder ausweisen, wenn kein Grund zum Asyl besteht.

2012 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine 2009 im Rahmen des damaligen Rückführungsabkommens mit Libyen erfolgte Rückführung der Flüchtlinge nach Tripolis die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt hatte (Fall Hirsi).

Die Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) von 2008 enthält gemeinsame Normen und Verfahren, die in den Mitgliedstaaten bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger im Einklang mit den Grundrechten als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts, einschließlich der Verpflichtung zum Schutz von Flüchtlingen und zur Achtung der Menschenrechte, anzuwenden sind.

EU-Rückübernahmeabkommen

Im Rahmen der Gemeinsamen Einwanderungspolitik kann die Union mit Drittländern Übereinkünfte über eine Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen in ihr Ursprungs- oder Herkunftsland schließen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines der Mitgliedstaaten oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt in diesem Gebiet nicht oder nicht mehr erfüllen (Art. 79 Abs. 3 AEUV).

EU-Rückübernahmeabkommen (EU-RÜA) verpflichten die Vertragsparteien zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen sowie – unter bestimmten Bedingungen – von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Sie legen zudem Regeln für die Durchführung der Rückführung fest.

Bis zum Februar 2018 sind von der EU auf der Grundlage von Art. 79 Abs. 3 AEUV siebzehn Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen worden: Das mit Kasachstan am 10. Dezember 2009 geschlossene Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten.

Drittstaat Inkrafttreten
Hongkong 1. März 2004
Macau 1. Juni 2004
Sri Lanka 1. Mai 2005
Albanien 1. Mai 2006
Russland 1. Juni 2007
Ukraine 1. Januar 2008
Mazedonien 1. Januar 2008
Bosnien und Herzegowina 1. Januar 2008
Montenegro 1. Januar 2008
Serbien 1. Januar 2008
Moldau 1. Januar 2008
Pakistan 1. Dezember 2010
Armenien 1. März 2011
Georgien 1. Januar 2014
Aserbaidschan 1. September 2014
Türkei 1. Oktober 2014
Kap Verde 1. Dezember 2014

Der Rat der Europäischen Union hat der Europäischen Kommission Mandate für die Verhandlung weiterer Rückübernahmeabkommen erteilt. Konkrete Verhandlungen laufen bereits mit Marokko, China, Tunesien und Nigeria. Sie sind bisher noch nicht abgeschlossen worden. Mit den Staaten Algerien und Jordanien, für die die Kommission ebenfalls Verhandlungsmandate erhalten hat, laufen derzeit keine Verhandlungen.

EU-RÜA haben Vorrang vor bilateralen Abkommen. Bilaterale Abkommen gelten entsprechend nur, insoweit sie nicht im Widerspruch zu den EU-RÜA stehen und die EU-RÜA Regelungslücken lassen.

Zusätzlich zu Rückübernahmeabkommen hat die EU mit einigen Drittländern Rückkehrvereinbarungen geschlossen, mit denen – so der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union – „dasselbe Ziel verfolgt wird“.

Im Entwurf der Abschlusserklärung des EU-Gipfels vom Oktober 2017 hieß es, „alle relevanten EU-Politiken, Instrumente und Werkzeuge“ seien als „Hebel“ für die Verhinderung illegaler Migration und die Rückführung irregulärer Migranten zu mobilisieren. Umgekehrt haben Drittstaaten in Verhandlungen um EU-Rücknahmeübereinkommen Visaliberalisierungen und Tourismus- und Migrationsmöglichkeiten verlangt. Es hat auch Überlegungen zu Sanktionen seitens der EU-Staaten gegeben, um Drittstaaten zu einer Zusammenarbeit zu bewegen.

Deutschland

Bestimmungen über die Aufenthaltsbeendigung (Ausweisung und Abschiebung) finden sich im Aufenthaltsgesetz (§§ 50 ff. AufenthG) und im Asylgesetz (§§ 34 ff. AsylG). Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) sollen die nationalen „gesetzlichen Regelungen, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren, angepasst werden.“ Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 18. Januar 2024 abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Die Änderungen traten am 27. Februar 2024 in Kraft.

Es entspricht internationalen Standards, dass für die Einreise in ein Land gültige Reisedokumente erforderlich sind. Besitzen Ausreisepflichtige keine Ausweispapiere, müssen die deutschen Behörden zunächst die Staatsangehörigkeit klären und Passersatzpapiere beschaffen. Dabei sind sie auf die Kooperation mit den Herkunftsländern angewiesen. Die in den letzten Jahren geschlossenen bilateralen Rücknahmeabkommen Deutschlands enthalten in der Regel die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Verpflichtung zur Übernahme und Durchbeförderung von ausreisepflichtigen Personen, die nicht Staatsangehörige der jeweiligen Vertragspartner sind (Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen).

Deutschland hat mit folgenden Ländern bilaterale Rückführungsabkommen vereinbart:

Drittstaat Inkrafttreten
Albanien 1. August 2003
Algerien 12. Mai 2006
Armenien 20. April 2008
Benelux 1. Juli 1966
Bosnien und Herzegowina 14. Januar 1997
Bulgarien 1. Mai 2006
Dänemark 1. Juni 1956
Estland 1. März 1999
Frankreich 1. Juli 2005
Georgien 1. Januar 2008
Guinea 6. Februar 2019
Kasachstan 1. Juni 2016
Kroatien 14. November 2012
Kosovo 1. September 2010
Lettland 1. Februar 1999
Litauen 1. Februar 2000
Marokko 1. Juni 1998
Nordmazedonien 1. Mai 2004
Norwegen 18. März 1955
Österreich 15. Januar 1998
Rumänien 1. November 1992
Rumänien (Rückübernahme von Staatenlosen) 1. Februar 1999
Schweden 1. Juni 1954
Schweiz 1. Februar 1994 (Anwendung seit 1. Februar 1996)
Serbien 1. April 2003
Slowakei 20. Mai 2003
Südkorea 22. März 2005
Syrien 3. Januar 2009
Tschechien 1. Januar 1995
Ungarn 1. Januar 1999
Vietnam 21. September 1995

Durchbeförderungsabkommen bei zwangsweiser Rückführung bestehen mit Albanien, Nordmazedonien und Polen.

Die deutsche Bundesregierung wies im Dezember 2018 darauf hin, dass die Bedeutung von Rückübernahmeabkommen nicht überhöht werden dürfe. Die völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, bestehe ohnehin. Der Erfolg von Rückführungsmaßnahmen hänge letztendlich von der Einhaltung und der praktischen Umsetzung solcher Vereinbarungen auf Arbeitsebene ab.

Im Jahr 2023 wurde das Amt des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen geschaffen, zu dessen Aufgaben der Abschluss von Migrationsabkommen zählt. Das Ziel solcher Abkommen ist weniger die Rückführung bereits in Deutschland illegal befindlicher Personen als vielmehr die Reduzierung der irregulären und Förderung der regulären Migration. Ein deutsch-indisches Migrationsabkommen „zur Förderung der Mobilität von Studierenden, Auszubildenden und Fachkräften sowie zur gemeinsamen Bekämpfung irregulärer Migration und zur Rückführung nach klaren Verfahren“ wurde im Dezember 2022 unterzeichnet.

Beispiel

Das Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und die Rückübernahme enthält beispielsweise folgende Bestimmungen:

Die algerischen Behörden verpflichten sich, algerische Staatsangehörige, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ohne besondere Formalitäten selbst dann zu übernehmen, wenn diese nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises sind, unter der Voraussetzung, dass die algerische Staatsangehörigkeit dieser Personen dennoch nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird.

Zum Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit sind etwa ein abgelaufener algerischer Personalausweis und/oder Reisepass sowie eine Fotokopie oder ein Militärausweis (Wehrpass) geeignet, zur Glaubhaftmachung z. B. ein von einer algerischen Behörde ausgestellten algerischer Führerschein oder eine Fotokopie desselben.

Fehlen derartige Unterlagen, ist eine Anhörung der betreffenden Person in der Justizvollzugs- oder Abschiebehaftanstalt durch die algerischen Konsularbehörden vorgesehen. Bestätigt diese die algerische Staatsangehörigkeit oder begründet zumindest die „nachhaltige Vermutung“, wird die algerische konsularische Vertretung unverzüglich ein Heimreisedokument (laissez-passer) ausstellen.

Die Rückführung wird in der Regel auf dem Luftweg durchgeführt. Das Heimreisedokument wird daher der rückzuführenden Person von den zuständigen deutschen Behörden entweder zum Zeitpunkt ihres Eincheckens an einem deutschen Flughafen oder bei der Ankunft am Bestimmungsort (Flughäfen in Algier, Oran oder Constatine) ausgehändigt.

Können sich die algerischen Konsularbehörden nicht von der algerischen Staatsangehörigkeit überzeugen, nimmt die deutsche Seite diese Person unverzüglich und ohne Formalitäten wieder zurück.

Für eine zu Unrecht verweigerte Rücknahme sieht das Abkommen allerdings keine Sanktionen vor.

Literatur

  • Nadine Biehler, Anne Koch, Amrei Meier: Risiken und Nebenwirkungen deutscher und europäischer Rückkehrpolitik. Ein außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischer Beipackzettel. Stiftung Wissenschaft und Politik, 2021. PDF 2,3 MB.
  • Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Vorgaben des Unionsrechts. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 16. Februar 2018. PDF.
  • Winfried Kluth: Rückführung. In: Ferdinand Wollenschläger (Hrsg.): Europäischer Freizügigkeitsraum – Unionsbürgerschaft und Migrationsrecht. Nomos-Verlag, 2021, § 22, S. 813–850. ISBN 978-3-8487-5772-5.

Weblinks

  • Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer (Liste aller Rückführungsabkommen Deutschlands), Stand: Januar 2023
  • Stand der Rückübernahmeabkommen (EU und Deutschland)
  • Rückübernahmeabkommen der Schweiz im Wortlaut

Einzelnachweise

  1. vgl. Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze aus nationaler Perspektive. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 10. Juli 2018.
  2. Gerald Knaus im Gespräch mit Martin Zagatta: „Ein Signal, sich gar nicht erst auf die Reise zu begeben“. In: Deutschlandfunk. 29. Juli 2017, abgerufen am 30. Juli 2018. 
  3. Return & readmission. Europäische Kommission, abgerufen am 1. Dezember 2018 (englisch). 
  4. Rückübernahmeabkommen sowie Vereinbarungen über die Rückführung und Rückübernahme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 30. Januar 2020.
  5. Bundesministerium des Innern: Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer Stand: Januar 2023. Abgerufen am 23. November 2023.
  6. Abschnitt „EU‑Rückkehrpolitik und Rückübernahmeabkommen“. In: Migrations- und Asylpolitik der EU: Wie die EU Migrationsbewegungen steuert. Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, 9. Februar 2023, abgerufen am 23. Juli 2023. 
  7. EU will mit Entwicklungspolitik Druck auf Entwicklungsländer ausüben. In: MiGAZIN. Abgerufen am 23. September 2018. 
  8. Stand der Rücknahmeübereinkommen. In: migrationsrecht.net. Abgerufen am 23. September 2018. 
  9. Florian Wolf: Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, 2008, ISBN 978-3-86977-183-0. Zusammenfassung.
  10. vgl. Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz). DIP, abgerufen am 19. Januar 2024.
  11. Rückführungsverbesserungsgesetz im Bundestag beschlossen. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 18. Januar 2024.
  12. Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Verbesserung der Rückführung - Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 26. Februar 2024. 
  13. Rückkehr und Rückführungen. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. November 2023.
  14. Wirksamkeit von Rückübernahmeabkommen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5671, BT-Drs. 19/6372, 11. Dezember 2018.
  15. Migration: Bevollmächtigter nimmt Arbeit auf. In: bundesregierung.de. 1. Februar 2023, abgerufen am 9. Juni 2023. 
  16. unterzeichnetDeutsch-indisches Migrationsabkommen unterzeichnet. Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, vom 5. Dezember 2022.
  17. BGBl. 2004 II S. 16, 17.
  18. vgl. Christian Rath: Abschiebung mit Rücknahmeabkommen: In der Praxis gar nicht so einfach. taz, 18. Januar 2016.
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 29 Jun 2025 / 10:13

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Ein Ruckfuhrungsabkommen Ruckubernahmeabkommen oder Rucknahmeabkommen ist ein volkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Landern der die erzwungene Ruckkehr ausreisepflichtiger Personen in das Herkunftsland regelt wenn diese nicht im Besitz eines gultigen Reisepasses oder eines Personalausweises sind Es regelt sowohl die Identifizierung als auch die Ruckubernahme der betreffenden Personen Es kann sich auch wie bei den EU Ruckubernahmeabkommen um ein Abkommen zwischen einem Staatenverbund und einem anderen Staat handeln Von der Ruckfuhrung in den Herkunftsstaat ist die Uberstellung Asylsuchender in einen anderen Mitgliedstaat der Europaischen Union im sog Dublin Verfahren und die Zuruckweisung an der Grenze in einen sicheren Drittstaat zu unterscheiden 18 Abs 2 AsylG Politische HintergrundeSind Herkunftslander an einer wirtschaftlichen und allgemeiner einer politischen Zusammenarbeit mit den Ziellandern interessiert konnen Vertrage ausgehandelt werden die beiden Seiten entgegenkommen So kann zum Beispiel die Rucknahme der eigenen Staatsburger und im Gegenzug die Gewahrung von Geldern fur die wirtschaftliche und technische Entwicklung die Zusage von Visa Kontingenten oder die Gewahrung politischer Vorteile ausgehandelt werden Gerald Knaus Grunder der Denkfabrik Europaische Stabilitatsinitiative geht davon aus dass allein schon die Existenz eines Rucknahmeabkommens die Migration und Flucht hemmt da Menschen wissen dass ihre Reise am Ende wieder im Herkunftsland enden kann Als Beispiel fuhrt er an dass nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den USA und Kuba bei der Kuba bessere Bedingungen fur USA Visa zugesprochen wurden die Zahl der Bootsfluchtlinge die in Richtung Florida in See stachen drastisch gesunken sei und zwar von uber 30 000 im Jahr auf 500 im Jahr Knaus betont dass im Sinne einer EU Migrationspolitik ahnliche Verhandlungen seitens der EU mit Landern wie Nigeria Senegal oder Gambia zu fuhren seien Europaische UnionInnerhalb von Europa fielen etliche bilaterale Ruckfuhrungsabkommen durch das Schengener Abkommen und die Regelungen nach Dublin Verordnung weg Auffallig sind die Unterschiede zwischen den Ruckfuhrungsabkommen zwischen Spanien und Italien Wahrend Spanien vgl Ceuta uber keine Ruckfuhrungsabkommen verfugt kann Italien illegale Einwanderer wieder ausweisen wenn kein Grund zum Asyl besteht 2012 erklarte der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte dass eine 2009 im Rahmen des damaligen Ruckfuhrungsabkommens mit Libyen erfolgte Ruckfuhrung der Fluchtlinge nach Tripolis die Europaische Menschenrechtskonvention verletzt hatte Fall Hirsi Die Richtlinie 2008 115 EG Ruckfuhrungsrichtlinie von 2008 enthalt gemeinsame Normen und Verfahren die in den Mitgliedstaaten bei der Ruckfuhrung illegal aufhaltiger Drittstaatsangehoriger im Einklang mit den Grundrechten als allgemeinen Grundsatzen des Gemeinschafts und des Volkerrechts einschliesslich der Verpflichtung zum Schutz von Fluchtlingen und zur Achtung der Menschenrechte anzuwenden sind EU Ruckubernahmeabkommen Im Rahmen der Gemeinsamen Einwanderungspolitik kann die Union mit Drittlandern Ubereinkunfte uber eine Ruckubernahme von Drittstaatsangehorigen in ihr Ursprungs oder Herkunftsland schliessen die die Voraussetzungen fur die Einreise in das Hoheitsgebiet eines der Mitgliedstaaten oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt in diesem Gebiet nicht oder nicht mehr erfullen Art 79 Abs 3 AEUV EU Ruckubernahmeabkommen EU RUA verpflichten die Vertragsparteien zur Ruckubernahme ihrer Staatsangehorigen sowie unter bestimmten Bedingungen von Drittstaatsangehorigen und Staatenlosen Sie legen zudem Regeln fur die Durchfuhrung der Ruckfuhrung fest Bis zum Februar 2018 sind von der EU auf der Grundlage von Art 79 Abs 3 AEUV siebzehn Ruckubernahmeabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen worden Das mit Kasachstan am 10 Dezember 2009 geschlossene Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten Drittstaat InkrafttretenHongkong 1 Marz 2004Macau 1 Juni 2004Sri Lanka 1 Mai 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Ruckkehrvereinbarungen geschlossen mit denen so der Europaische Rat und der Rat der Europaischen Union dasselbe Ziel verfolgt wird Im Entwurf der Abschlusserklarung des EU Gipfels vom Oktober 2017 hiess es alle relevanten EU Politiken Instrumente und Werkzeuge seien als Hebel fur die Verhinderung illegaler Migration und die Ruckfuhrung irregularer Migranten zu mobilisieren Umgekehrt haben Drittstaaten in Verhandlungen um EU Rucknahmeubereinkommen Visaliberalisierungen und Tourismus und Migrationsmoglichkeiten verlangt Es hat auch Uberlegungen zu Sanktionen seitens der EU Staaten gegeben um Drittstaaten zu einer Zusammenarbeit zu bewegen Deutschland Bestimmungen uber die Aufenthaltsbeendigung Ausweisung und Abschiebung finden sich im Aufenthaltsgesetz 50 ff AufenthG und im Asylgesetz 34 ff AsylG Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Ruckfuhrung Ruckfuhrungsverbesserungsgesetz sollen die nationalen gesetzlichen Regelungen die Abschiebungsmassnahmen verhindern oder zumindest erschweren angepasst werden Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 18 Januar 2024 abschliessend im Deutschen Bundestag beraten Die Anderungen traten am 27 Februar 2024 in Kraft Es entspricht internationalen Standards dass fur die Einreise in ein Land gultige Reisedokumente erforderlich sind Besitzen Ausreisepflichtige keine Ausweispapiere mussen die deutschen Behorden zunachst die Staatsangehorigkeit klaren und Passersatzpapiere beschaffen Dabei sind sie auf die Kooperation mit den Herkunftslandern angewiesen Die in den letzten Jahren geschlossenen bilateralen Rucknahmeabkommen Deutschlands enthalten in der Regel die an bestimmte Voraussetzungen geknupfte Verpflichtung zur Ubernahme und Durchbeforderung von ausreisepflichtigen Personen die nicht Staatsangehorige der jeweiligen Vertragspartner sind Drittstaatsangehorige und staatenlose Personen Deutschland hat mit folgenden Landern bilaterale Ruckfuhrungsabkommen vereinbart Drittstaat InkrafttretenAlbanien 1 August 2003Algerien 12 Mai 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ihre eigenen Staatsangehorigen zuruckzunehmen bestehe ohnehin Der Erfolg von Ruckfuhrungsmassnahmen hange letztendlich von der Einhaltung und der praktischen Umsetzung solcher Vereinbarungen auf Arbeitsebene ab Im Jahr 2023 wurde das Amt des Sonderbevollmachtigten der Bundesregierung fur Migrationsabkommen geschaffen zu dessen Aufgaben der Abschluss von Migrationsabkommen zahlt Das Ziel solcher Abkommen ist weniger die Ruckfuhrung bereits in Deutschland illegal befindlicher Personen als vielmehr die Reduzierung der irregularen und Forderung der regularen Migration Ein deutsch indisches Migrationsabkommen zur Forderung der Mobilitat von Studierenden Auszubildenden und Fachkraften sowie zur gemeinsamen Bekampfung irregularer Migration und zur Ruckfuhrung nach klaren Verfahren wurde im Dezember 2022 unterzeichnet Beispiel Das Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien uber die Identifizierung und die Ruckubernahme enthalt beispielsweise folgende Bestimmungen Die algerischen Behorden verpflichten sich algerische Staatsangehorige die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten ohne besondere Formalitaten selbst dann zu ubernehmen wenn diese nicht im Besitz eines gultigen Reisepasses oder eines Personalausweises sind unter der Voraussetzung dass die algerische Staatsangehorigkeit dieser Personen dennoch nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird Zum Nachweis der algerischen Staatsangehorigkeit sind etwa ein abgelaufener algerischer Personalausweis und oder Reisepass sowie eine Fotokopie oder ein Militarausweis Wehrpass geeignet zur Glaubhaftmachung z B ein von einer algerischen Behorde ausgestellten algerischer Fuhrerschein oder eine Fotokopie desselben Fehlen derartige Unterlagen ist eine Anhorung der betreffenden Person in der Justizvollzugs oder Abschiebehaftanstalt durch die algerischen Konsularbehorden vorgesehen Bestatigt diese die algerische Staatsangehorigkeit oder begrundet zumindest die nachhaltige Vermutung wird die algerische konsularische Vertretung unverzuglich ein Heimreisedokument laissez passer ausstellen Die Ruckfuhrung wird in der Regel auf dem Luftweg durchgefuhrt Das Heimreisedokument wird daher der ruckzufuhrenden Person von den zustandigen deutschen Behorden entweder zum Zeitpunkt ihres Eincheckens an einem deutschen Flughafen oder bei der Ankunft am Bestimmungsort Flughafen in Algier Oran oder Constatine ausgehandigt Konnen sich die algerischen Konsularbehorden nicht von der algerischen Staatsangehorigkeit uberzeugen nimmt die deutsche Seite diese Person unverzuglich und ohne Formalitaten wieder zuruck Fur eine zu Unrecht verweigerte Rucknahme sieht das Abkommen allerdings keine Sanktionen vor LiteraturNadine Biehler Anne Koch Amrei Meier Risiken und Nebenwirkungen deutscher und europaischer Ruckkehrpolitik Ein aussen sicherheits und entwicklungspolitischer Beipackzettel Stiftung Wissenschaft und Politik 2021 PDF 2 3 MB Ruckfuhrung abgelehnter Asylbewerber Vorgaben des Unionsrechts Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 16 Februar 2018 PDF Winfried Kluth Ruckfuhrung In Ferdinand Wollenschlager Hrsg Europaischer Freizugigkeitsraum Unionsburgerschaft und Migrationsrecht Nomos Verlag 2021 22 S 813 850 ISBN 978 3 8487 5772 5 WeblinksAbkommen zur Erleichterung der Ruckkehr ausreisepflichtiger Auslander Liste aller Ruckfuhrungsabkommen Deutschlands Stand Januar 2023 Stand der Ruckubernahmeabkommen EU und Deutschland Ruckubernahmeabkommen der Schweiz im WortlautEinzelnachweisevgl Zuruckweisung von Asylsuchenden an der Grenze aus nationaler Perspektive Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 10 Juli 2018 Gerald Knaus im Gesprach mit Martin Zagatta Ein Signal sich gar nicht erst auf die Reise zu begeben In Deutschlandfunk 29 Juli 2017 abgerufen am 30 Juli 2018 Return amp readmission Europaische Kommission abgerufen am 1 Dezember 2018 englisch Ruckubernahmeabkommen sowie Vereinbarungen uber die Ruckfuhrung und Ruckubernahme zwischen der Europaischen Union und Drittstaaten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 30 Januar 2020 Bundesministerium des Innern Abkommen zur Erleichterung der Ruckkehr ausreisepflichtiger Auslander Stand Januar 2023 Abgerufen am 23 November 2023 Abschnitt EU Ruckkehrpolitik und Ruckubernahmeabkommen In Migrations und Asylpolitik der EU Wie die EU Migrationsbewegungen steuert Europaischer Rat Rat der Europaischen Union 9 Februar 2023 abgerufen am 23 Juli 2023 EU will mit Entwicklungspolitik Druck auf Entwicklungslander ausuben In MiGAZIN Abgerufen am 23 September 2018 Stand der Rucknahmeubereinkommen In migrationsrecht net Abgerufen am 23 September 2018 Florian Wolf Ruckubernahmeabkommen der Europaischen Union mit Drittstaaten Universitatsverlag Halle Wittenberg 2008 ISBN 978 3 86977 183 0 Zusammenfassung vgl Gesetz zur Verbesserung der Ruckfuhrung Ruckfuhrungsverbesserungsgesetz DIP abgerufen am 19 Januar 2024 Ruckfuhrungsverbesserungsgesetz im Bundestag beschlossen Bundesministerium des Innern und fur Heimat 18 Januar 2024 Bundesgesetzblatt Teil I Gesetz zur Verbesserung der Ruckfuhrung Bundesgesetzblatt Abgerufen am 26 Februar 2024 Ruckkehr und Ruckfuhrungen Bundesministerium des Innern und fur Heimat abgerufen am 22 November 2023 Wirksamkeit von Ruckubernahmeabkommen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Teuteberg Stephan Thomae Grigorios Aggelidis weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19 5671 BT Drs 19 6372 11 Dezember 2018 Migration Bevollmachtigter nimmt Arbeit auf In bundesregierung de 1 Februar 2023 abgerufen am 9 Juni 2023 unterzeichnetDeutsch indisches Migrationsabkommen unterzeichnet Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 5 Dezember 2022 BGBl 2004 II S 16 17 vgl Christian Rath Abschiebung mit Rucknahmeabkommen In der Praxis gar nicht so einfach taz 18 Januar 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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