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Deutschland

Der Tatbestand Sexueller Übergriff ist in § 177 des deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, der zum Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehört.

Durch das am 10. November 2016 in Kraft getretene Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurde § 177 StGB, der vorher nur für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung galt, um den neu geschaffenen Tatbestand sexueller Übergriff erweitert, um „Schutzlücken zu schließen und Artikel 36 der Istanbul-Konvention stärker zu berücksichtigen“. Bestraft wird seitdem, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“ (Nichteinverständnislösung Nein heißt nein!). Ebenfalls wird bestraft, wer die Unfähigkeit des Opfers, einen Willen zu bilden oder zu äußern, ausnutzt. Die zuletzt genannten Fälle waren vorher teilweise durch den Tatbestand Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Strafe bedroht, andere Fälle galten ggf. als Beleidigung mittels einer Tätlichkeit oder waren straflos. Anlass der Änderung des Sexualstrafrechts 2016 waren die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015.

Ein Regelbeispiel für besonders schwere sexuelle Übergriffe ist die Vergewaltigung (Absatz 6 Satz 2 Nr. 1), das andere die gemeinschaftliche Tatbegehung (Absatz 6 Satz 2 Nr. 2). Für gemeinschaftliche Tatbegehung wird insbesondere gefordert, dass die Tatbeteiligten am Tatort anwesend sind und die Kriterien der Mittäterschaft (inklusive gemeinsamen Tatplans) gegeben sind.

Die Höchststrafe beträgt in den Fällen der Absätze 4–8 (bei Versuch i. V. m. Absatz 3) des § 177 fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (vgl. § 38 StGB).

Die Verjährungsfrist dauert in den Fällen der Absätze 1 und 2 fünf Jahre, bei den Qualifikationen (Absätze 4, 5, 7 und 8) 20 Jahre; da für „besonders schwere Fälle“ (Absatz 6) die Höchststrafe des Grundtatbestands maßgeblich ist (§ 78 Absatz 4 StGB) gilt die 20-jährige Verjährungsfrist hier also dann, wenn die Tatbestände der Absätze 4, 5, 7 oder 8 verwirklicht wurden, liegt aber „nur“ ein besonders schwerer Fall eines sexuellen Übergriffs nach § 177 Absatz 1 oder 2 beträgt die Verjährungsfrist also nur fünf Jahre.

Der Lauf der Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe beginnt wie bei vielen anderen Sexualstraftaten gemäß § 78b StGB erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers; bei älteren Opfern mit Beendigung der Tat.

Falls durch den sexuellen Übergriff wenigstens leichtfertig der Tod des Opfers verursacht wird, so ist gem. § 178 StGB die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (Mord verjährt nicht).

Der Tatbestand sexueller Übergriff wiegt schwerer als der ebenfalls am 10. November 2016 in Kraft getretene Straftatbestand sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), für den schon Berührungen in sexuell bestimmter Weise ausreichen.

Schweiz

Seit 1. Juli 2024 wird der Begriff auch Art. 189 Strafgesetzbuch (Schweiz) (StGB) verwendet (vgl. auch Vergewaltigung Art. 190 StGB, Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit Art. 193 StGB sowie Täuschung über den sexuellen Charakter einer Handlung Art. 193a StGB; wegen Straferhöhung für Gemeinsame Begehung durch mehrere Personen siehe Art. 200 StGB).

Die vorgenannten Tatbestände wiegen schwerer als sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), die durch (leichte) Tätlichkeiten oder sogar ohne Körperkontakt begangen werden kann.

Literatur

  • Konstantina Papathanasiou: Das reformierte Sexualstrafrecht – Ein Überblick über die vorgenommenen Änderungen. KriPoZ, 2016, S. 133–139 (PDF).
  • Monika Frommel, Momme Buchholz: Die Reform des Sexualstrafrechts. Neue Kriminalpolitik, 2018, S. 368–391.
  • Jürgen Biedermann, Renate Volbert: Empirische Erkenntnisse zur Reform des Sexualstrafrechts in Bezug auf die §§ 177 und 184 i StGB und daraus resultierende Schlussfolgerungen für die Vernehmungsgestaltung. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2020, S. 250–268 (PDF).

Einzelnachweise

  1. BGBl. I S. 2640
  2. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, abgerufen am 7. März 2024.
  3. Verschärftes Sexualstrafrecht in Kraft getreten. beck-aktuell, 10. November 2016.
  4. Joschka Buchholz: Sexualstrafrecht: Was bleibt von der „Nein heißt Nein“-Reform? Legal Tribune Online, 11. November 2021.
  5. Vergewaltigung und gemeinschaftlich begangener sexueller Übergriff. Einzelfragen zur Strafverfolgungsstatistik. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 23. Januar 2024, S. 9, abgerufen am 19. März 2025. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 11:23

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DeutschlandDer Tatbestand Sexueller Ubergriff ist in 177 des deutschen Strafgesetzbuch StGB geregelt der zum Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehort Durch das am 10 November 2016 in Kraft getretene Funfzigste Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurde 177 StGB der vorher nur fur sexuelle Notigung und Vergewaltigung galt um den neu geschaffenen Tatbestand sexueller Ubergriff erweitert um Schutzlucken zu schliessen und Artikel 36 der Istanbul Konvention starker zu berucksichtigen Bestraft wird seitdem wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lasst oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt Nichteinverstandnislosung Nein heisst nein Ebenfalls wird bestraft wer die Unfahigkeit des Opfers einen Willen zu bilden oder zu aussern ausnutzt Die zuletzt genannten Falle waren vorher teilweise durch den Tatbestand Sexueller Missbrauch widerstandsunfahiger Personen mit Strafe bedroht andere Falle galten ggf als Beleidigung mittels einer Tatlichkeit oder waren straflos Anlass der Anderung des Sexualstrafrechts 2016 waren die sexuellen Ubergriffe in der Silvesternacht 2015 Ein Regelbeispiel fur besonders schwere sexuelle Ubergriffe ist die Vergewaltigung Absatz 6 Satz 2 Nr 1 das andere die gemeinschaftliche Tatbegehung Absatz 6 Satz 2 Nr 2 Fur gemeinschaftliche Tatbegehung wird insbesondere gefordert dass die Tatbeteiligten am Tatort anwesend sind und die Kriterien der Mittaterschaft inklusive gemeinsamen Tatplans gegeben sind Die Hochststrafe betragt in den Fallen der Absatze 4 8 bei Versuch i V m Absatz 3 des 177 funfzehn Jahre Freiheitsstrafe vgl 38 StGB Die Verjahrungsfrist dauert in den Fallen der Absatze 1 und 2 funf Jahre bei den Qualifikationen Absatze 4 5 7 und 8 20 Jahre da fur besonders schwere Falle Absatz 6 die Hochststrafe des Grundtatbestands massgeblich ist 78 Absatz 4 StGB gilt die 20 jahrige Verjahrungsfrist hier also dann wenn die Tatbestande der Absatze 4 5 7 oder 8 verwirklicht wurden liegt aber nur ein besonders schwerer Fall eines sexuellen Ubergriffs nach 177 Absatz 1 oder 2 betragt die Verjahrungsfrist also nur funf Jahre Der Lauf der Verjahrungsfrist fur sexuelle Ubergriffe beginnt wie bei vielen anderen Sexualstraftaten gemass 78b StGB erst ab der Vollendung des 30 Lebensjahres des Opfers bei alteren Opfern mit Beendigung der Tat Falls durch den sexuellen Ubergriff wenigstens leichtfertig der Tod des Opfers verursacht wird so ist gem 178 StGB die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren die Verjahrungsfrist betragt 30 Jahre Mord verjahrt nicht Der Tatbestand sexueller Ubergriff wiegt schwerer als der ebenfalls am 10 November 2016 in Kraft getretene Straftatbestand sexuelle Belastigung 184i StGB fur den schon Beruhrungen in sexuell bestimmter Weise ausreichen SchweizSeit 1 Juli 2024 wird der Begriff auch Art 189 Strafgesetzbuch Schweiz StGB verwendet vgl auch Vergewaltigung Art 190 StGB Ausnutzung einer Notlage oder Abhangigkeit Art 193 StGB sowie Tauschung uber den sexuellen Charakter einer Handlung Art 193a StGB wegen Straferhohung fur Gemeinsame Begehung durch mehrere Personen siehe Art 200 StGB Die vorgenannten Tatbestande wiegen schwerer als sexuelle Belastigung Art 198 StGB die durch leichte Tatlichkeiten oder sogar ohne Korperkontakt begangen werden kann LiteraturKonstantina Papathanasiou Das reformierte Sexualstrafrecht Ein Uberblick uber die vorgenommenen Anderungen KriPoZ 2016 S 133 139 PDF Monika Frommel Momme Buchholz Die Reform des Sexualstrafrechts Neue Kriminalpolitik 2018 S 368 391 Jurgen Biedermann Renate Volbert Empirische Erkenntnisse zur Reform des Sexualstrafrechts in Bezug auf die 177 und 184 i StGB und daraus resultierende Schlussfolgerungen fur die Vernehmungsgestaltung Monatsschrift fur Kriminologie und Strafrechtsreform 2020 S 250 268 PDF EinzelnachweiseBGBl I S 2640 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentsmaterialien abgerufen am 7 Marz 2024 Verscharftes Sexualstrafrecht in Kraft getreten beck aktuell 10 November 2016 Joschka Buchholz Sexualstrafrecht Was bleibt von der Nein heisst Nein Reform Legal Tribune Online 11 November 2021 Vergewaltigung und gemeinschaftlich begangener sexueller Ubergriff Einzelfragen zur Strafverfolgungsstatistik Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 23 Januar 2024 S 9 abgerufen am 19 Marz 2025 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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