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Die Stückaktie ist im Aktienhandel und Wertpapierrecht eine Aktie ohne nominellen Nennwert deren Mengeneinheit in Stück

Stückaktie

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Die Stückaktie ist im Aktienhandel und Wertpapierrecht eine Aktie ohne (nominellen) Nennwert, deren Mengeneinheit in Stück am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien angegeben ist. Gegensatz ist die Nennbetragsaktie.

Allgemeines

Auch Stückaktien weisen einen (rechnerischen) Nennwert auf, der sich aus der Division des Grundkapitals durch die Anzahl der Aktien ergibt. Das Grundkapital wird in der Bilanz als Nominalbetrag, aufgeteilt in die Gesamtstückzahl der Aktien, angegeben.

Die Einführung von Stückaktien in Deutschland ist auf einen Aufsatz von Wolfgang Stützel und Günther Jahr von 1963 zurückzuführen, auch wenn die Idee der Stückaktie in Deutschland bereits 1924 aufgekommen war.

Arten

Man unterscheidet echte nennwertlose Aktien und unechte nennwertlose Aktien. Echte nennwertlose Aktien haben weder in der Satzung noch auf der ausgegebenen Aktienurkunde einen Nennwert. Bei ihnen wird das Nennwertsystem aufgegeben, die Bilanz weist kein festes Grundkapital mehr aus. An seine Stelle tritt die variable Bilanzposition „Emissionserlös“. Unechte nennwertlose Aktien besitzen eine Abhängigkeit des festen Grundkapitals von der Anzahl der Aktien; die Ausgabe neuer Aktien setzt eine proportionale Erhöhung des Grundkapitals voraus. Echte nennwertlose Aktien gibt es in den USA seit 1912, in Kanada seit 1918 und in Japan seit 1950. Als Quotenaktien kommen unechte nennwertlose Aktien in Belgien, Luxemburg und Liechtenstein vor. Sie haben sich nicht weiter verbreitet, weil hier bei jeder Emission neuer Aktien alle Aktien eingezogen und ersetzt werden müssen.

Rechtsfragen

§ 8 Abs. 1 AktG sieht vor, dass Aktien entweder als Nennbetragsaktien oder Stückaktien ausgegeben werden dürfen. Diese Rechtsnorm geht auf das „Gesetz über die Zulassung von Stückaktien“ vom 25. März 1998 zurück. Eine maßgebliche Motivation der Einführung der Stückaktie war die anstehende Umstellung auf den Euro. Da die Umrechnung der Nationalwährungen auf den Gegenwert in Euro bei Nennwertaktien komplizierte Umrechnungen zur Folge hat, die meist in „krummen“ Beträgen resultieren, wurde die nennwertlose Stückaktie eingeführt. Da diese nur einen nennwertlosen Anteil widerspiegelt, entfällt eine entsprechende nominale Umrechnung.

Der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten (§ 8 Abs. 3 AktG). Stückaktien sind am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt (§ 8 Abs. 3 Satz 2 AktG). Daraus ergibt sich, dass nur eine Art durch das emittierende Unternehmen ausgewählt werden darf („entweder … oder“). Die Satzung legt gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG fest, welche Art ausgegeben wird. Daher entfällt auch auf sie ein anteiliger Betrag vom Grundkapital, der allerdings einen Euro nicht unterschreiten darf. Genau genommen hat die Stückaktie mithin einen Nennbetrag, weshalb sie zuweilen als unechte nennwertlose Aktie bezeichnet wird. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach § 8 Abs. 4 AktG bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennwerts zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. Auch hieraus ergibt sich, dass Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien einzustufen sind.

Wirtschaftliche Aspekte

Die deutsche Stückaktie ist genauer eine unechte nennwertlose Stückaktie. Im Gegensatz zur echten Stückaktie (auch Quotenaktie genannt), bezieht sich die unechte Variante auf den Anteil am Grundkapital und nicht an der Mitgliedschaft. Letzteres wäre der Fall, wenn die Gesellschaft entweder über kein Grundkapital oder lediglich über ein Grundkapital, das nicht in Aktien zerlegt ist, verfügen würde; dies ist in Deutschland verboten.

Erkennbar sind Stückaktien oft an dem Namenszusatz o. N., der für ohne Nennwert steht und so z. B. die Aktiengattung der Volkswagen AG Stammaktien o. N. genauer definiert. Im französischsprachigen Raum wird meist die Abkürzung s.v.n (französisch sans valeur nominale) verwendet im englischsprachigen Raum heißt sie „Aktie ohne Nennwert“ (englisch no-par share).

International

Österreich lässt ebenfalls neben der Nennbetragsaktie die Stückaktie zu (§ 8 Abs. 1 öAktG). Nach § 8 Abs. 3 öAktG haben Stückaktien keinen Nennbetrag, jede Stückaktie ist am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Nennbetrags- und Stückaktien können nicht nebeneinander ausgegeben werden (§ 17 Ziff. 4 öAktG). In der Schweiz wird die Einführung der Stückaktien diskutiert, doch gilt heute noch Art. 622 Abs. 4 OR, wonach der Nennwert der Aktie mindestens 1 Rappen betragen muss.

Siehe auch

  • Stammaktie
  • Vorzugsaktie
  • Namensaktie
  • Inhaberaktie

Einzelnachweise

  1. Guenter Wierichs/Stefan Smets, Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse, 2001, S. 4
  2. Wolfgang Stützel/Günther Jahr, Aktien ohne Nennbetrag Ein Beitrag zur Überwindung von Missverständnissen im Aktienwesen, 1963, S. 13 ff.
  3. Willi Bongard, Wolfgang Stützel, Saarbrücken: Der Ex-Weise aus dem Saarland, in: Die Zeit, Nr. 15/1969 vom 11. April 1969
  4. Deutscher Juristentag, Verhandlungen des 33. DJT, 1925, S. 325 ff.
  5. Hans Caspar von der Crone, Bericht zu einer Teilrevision des Aktienrechts: Nennwertlose Aktien, in Reprax 1/02, 2002, S. 3
  6. Georg von Segesser, Die nennwertlose Aktie, Diss., 1973, S. 73
  7. Hans Caspar von der Crone, Bericht zu einer Teilrevision des Aktienrechts: Nennwertlose Aktien, in Reprax 1/02, 2002, S. 7
  8. BGBl. I S. 590
  9. Walter Bayer/Mathias Habersack (Hrsg.)/Ulrich Noack, Aktienrecht im Wandel, Band 2, 2007, S. 534
  10. Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Ulrich Noack)
  11. Aktien Wertpapierprospekt und BaFin
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4176740-8 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 01:58

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aufgegeben die Bilanz weist kein festes Grundkapital mehr aus An seine Stelle tritt die variable Bilanzposition Emissionserlos Unechte nennwertlose Aktien besitzen eine Abhangigkeit des festen Grundkapitals von der Anzahl der Aktien die Ausgabe neuer Aktien setzt eine proportionale Erhohung des Grundkapitals voraus Echte nennwertlose Aktien gibt es in den USA seit 1912 in Kanada seit 1918 und in Japan seit 1950 Als Quotenaktien kommen unechte nennwertlose Aktien in Belgien Luxemburg und Liechtenstein vor Sie haben sich nicht weiter verbreitet weil hier bei jeder Emission neuer Aktien alle Aktien eingezogen und ersetzt werden mussen Rechtsfragen 8 Abs 1 AktG sieht vor dass Aktien entweder als Nennbetragsaktien oder Stuckaktien ausgegeben werden durfen Diese Rechtsnorm geht auf das Gesetz uber die Zulassung von Stuckaktien vom 25 Marz 1998 zuruck Eine massgebliche Motivation der Einfuhrung der Stuckaktie war die anstehende Umstellung auf den Euro Da die Umrechnung der Nationalwahrungen 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dem Verhaltnis ihres Nennwerts zum Grundkapital bei Stuckaktien nach der Zahl der Aktien Auch hieraus ergibt sich dass Stuckaktien als unechte nennwertlose Aktien einzustufen sind Wirtschaftliche AspekteDie deutsche Stuckaktie ist genauer eine unechte nennwertlose Stuckaktie Im Gegensatz zur echten Stuckaktie auch Quotenaktie genannt bezieht sich die unechte Variante auf den Anteil am Grundkapital und nicht an der Mitgliedschaft Letzteres ware der Fall wenn die Gesellschaft entweder uber kein Grundkapital oder lediglich uber ein Grundkapital das nicht in Aktien zerlegt ist verfugen wurde dies ist in Deutschland verboten Erkennbar sind Stuckaktien oft an dem Namenszusatz o N der fur ohne Nennwert steht und so z B die Aktiengattung der Volkswagen AG Stammaktien o N genauer definiert Im franzosischsprachigen Raum wird meist die Abkurzung s v n franzosisch sans valeur nominale verwendet im englischsprachigen Raum heisst sie Aktie ohne Nennwert englisch no par share InternationalOsterreich lasst ebenfalls neben der Nennbetragsaktie die Stuckaktie zu 8 Abs 1 oAktG Nach 8 Abs 3 oAktG haben Stuckaktien keinen Nennbetrag jede Stuckaktie ist am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt Nennbetrags und Stuckaktien konnen nicht nebeneinander ausgegeben werden 17 Ziff 4 oAktG In der Schweiz wird die Einfuhrung der Stuckaktien diskutiert doch gilt heute noch Art 622 Abs 4 OR wonach der Nennwert der Aktie mindestens 1 Rappen betragen muss Siehe auchStammaktie Vorzugsaktie Namensaktie InhaberaktieEinzelnachweiseGuenter Wierichs Stefan Smets Gabler Kompakt Lexikon Bank und Borse 2001 S 4 Wolfgang Stutzel Gunther Jahr Aktien ohne Nennbetrag Ein Beitrag zur Uberwindung von Missverstandnissen im Aktienwesen 1963 S 13 ff Willi Bongard Wolfgang Stutzel Saarbrucken Der Ex Weise aus dem Saarland in Die Zeit Nr 15 1969 vom 11 April 1969 Deutscher Juristentag Verhandlungen des 33 DJT 1925 S 325 ff Hans Caspar von der Crone Bericht zu einer Teilrevision des Aktienrechts Nennwertlose Aktien in 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