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Das Stadtgericht München war eine 1804 gegründete Gerichtsbehörde mit Sitz in München die 1854 in ein Stadtgericht Münch

Stadtgericht München

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Das Stadtgericht München war eine 1804 gegründete Gerichtsbehörde mit Sitz in München, die 1854 in ein Stadtgericht München links der Isar und ein Stadtgericht München rechts der Isar aufgeteilt wurde. Diese beiden Gerichte bestanden bis 1879, dann wurden mit Einführung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes aus den bisherigen Stadtgerichten reichseinheitlich die Amtsgerichte.

Geschichte

Das Stadtgericht München wurde 1804 im Zuge von staatlichen Reformen gegründet. Stadtgerichte hatten im Kurfürstentum und im Königreich Bayern (ab 1806) nur juristische Aufgaben, im Gegensatz zu den Landgerichten, die bis 1862 Gerichts- und Verwaltungsbehörde in einem waren. Ab 1809 wurde München zur kreisunmittelbaren Stadt mit einem eigenen Polizeidirektor. Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises München war bereits 1803 als Landgericht älterer Ordnung das Landgericht München gebildet worden, das für das Münchner Umland zuständig war. Stadt- und Landgericht München gehörten zum Isarkreis, der 1838 in Oberbayern umbenannt wurde. Bereits 1831 sollte das Landgericht München aufgeteilt werden. Es entstand bis 1835 das neue Landgericht Au.

Nach der Eingemeindung von Au, Giesing und Haidhausen in die Stadt München am 1. Oktober 1854 wurde für die neuen Stadtteile das Stadtgericht München rechts der Isar geschaffen, aus dem bisherigen Stadtgericht München wurde das Stadtgericht München links der Isar. Gleichzeitig fand eine Umorganisation der Landgerichte des Umlandes statt: Aus dem Landgericht München wurde das Landgericht München links der Isar und aus den Restgemeinden des bisherigen Landgerichtes Au das Landgericht München rechts der Isar. Im Jahre 1879 wurde mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes das Amtsgericht München aus den bisherigen Stadt- und Landgerichtsbehörden gebildet.

Einzelnachweise

  1. Sammlung der im Gebiete der inneren Staats-Verwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen: aus amtlichen Quellen geschöpft und systematisch geordnet. Staatsgebiet und Staatsverfassung enthaltend. 1 Bd. 1. 1835 (google.com [abgerufen am 2. September 2021]). 
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 355. (Digitalisat)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 11:23

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Das Stadtgericht Munchen war eine 1804 gegrundete Gerichtsbehorde mit Sitz in Munchen die 1854 in ein Stadtgericht Munchen links der Isar und ein Stadtgericht Munchen rechts der Isar aufgeteilt wurde Diese beiden Gerichte bestanden bis 1879 dann wurden mit Einfuhrung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes aus den bisherigen Stadtgerichten reichseinheitlich die Amtsgerichte GeschichteDas Stadtgericht Munchen wurde 1804 im Zuge von staatlichen Reformen gegrundet Stadtgerichte hatten im Kurfurstentum und im Konigreich Bayern ab 1806 nur juristische Aufgaben im Gegensatz zu den Landgerichten die bis 1862 Gerichts und Verwaltungsbehorde in einem waren Ab 1809 wurde Munchen zur kreisunmittelbaren Stadt mit einem eigenen Polizeidirektor Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Munchen war bereits 1803 als Landgericht alterer Ordnung das Landgericht Munchen gebildet worden das fur das Munchner Umland zustandig war Stadt und Landgericht Munchen gehorten zum Isarkreis der 1838 in Oberbayern umbenannt wurde Bereits 1831 sollte das Landgericht Munchen aufgeteilt werden Es entstand bis 1835 das neue Landgericht Au Nach der Eingemeindung von Au Giesing und Haidhausen in die Stadt Munchen am 1 Oktober 1854 wurde fur die neuen Stadtteile das Stadtgericht Munchen rechts der Isar geschaffen aus dem bisherigen Stadtgericht Munchen wurde das Stadtgericht Munchen links der Isar Gleichzeitig fand eine Umorganisation der Landgerichte des Umlandes statt Aus dem Landgericht Munchen wurde das Landgericht Munchen links der Isar und aus den Restgemeinden des bisherigen Landgerichtes Au das Landgericht Munchen rechts der Isar Im Jahre 1879 wurde mit Einfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes das Amtsgericht Munchen aus den bisherigen Stadt und Landgerichtsbehorden gebildet EinzelnachweiseSammlung der im Gebiete der inneren Staats Verwaltung des Konigreichs Bayern bestehenden Verordnungen aus amtlichen Quellen geschopft und systematisch geordnet Staatsgebiet und Staatsverfassung enthaltend 1 Bd 1 1835 google com abgerufen am 2 September 2021 Koniglich Allerhochste Verordnung die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2 April 1879 Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt S 355 Digitalisat

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