Die strukturelle Liquiditätsquote in der Schweiz Finanzierungsquote englisch net stable funding ratio abgekürzt NSFR ist
Strukturelle Liquiditätsquote

Die strukturelle Liquiditätsquote (in der Schweiz Finanzierungsquote; englisch net stable funding ratio, abgekürzt NSFR) ist eine im Zuge von Basel III etablierte Kennzahl, die der Optimierung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten dienen soll, wobei ein Zeithorizont von einem Jahr betrachtet wird. Denn eine Strategie, bei der langfristige Ausleihungen kurzfristig refinanziert werden, setzt voraus, dass die Bank ihre auslaufenden kurzfristigen Schulden ständig umschulden kann. In der Finanzkrise ab 2007 war dies jedoch häufig nicht mehr möglich. Durch eine Mindestanforderung an die strukturelle Liquiditätsquote sollen derartige Liquiditätsrisiken vermieden werden.
Für diesen Standard hat die sogenannte „Beobachtungsphase“ im Jahr 2011 begonnen. Während dieser Phase sind gegebenenfalls Änderungen des Verfahrens möglich. Verbindlich wird die Kennzahl ab 27. Juni 2021, 2 Jahre nach Inkrafttreten der CRR II (Verordnung (EU) 2019/876 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019). Der Standard dient als Ergänzung der Liquiditätsdeckungsquote oder Liquiditätsquote (englisch liquidity coverage ratio, abgekürzt LCR), die sich auf die kurzfristige Liquidität mit Zeithorizont von 30 Tagen bezieht.
Definition
Die strukturelle Liquiditätsquote NSFR ist definiert als das Verhältnis zwischen der auf der Passivseite der Bilanz verfügbaren stabilen Refinanzierung zu den weniger liquiden Aktiva, für die eine stabile Refinanzierung erforderlich ist:
Dabei soll die strukturelle Liquiditätsquote den Wert 100 % übersteigen; mit anderen Worten soll der verfügbare den erforderlichen Betrag übersteigen, der Zähler des obigen Bruchs also größer als der Nenner sein. Die verfügbare stabile Refinanzierung ist der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den Zeithorizont von einem Jahr unter anhaltenden Stressbedingungen eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Der erforderliche Betrag wird ermittelt, indem der Wert der gehaltenen Aktiva und außerbilanziellen Eventualverpflichtungen unter Gewichtung eines die Liquiditätsmerkmale widerspiegelnden Faktors aggregiert wird.
Aktivapositionen (Liquidität der Aktiva) werden also Passivpositionen (Stabilität der Passiva) gegenübergestellt. Dies geschieht über drei verschiedene Zeitintervalle, 0M – 6 Monate, 6M – 12M und 12 > Monate. So muss zum Beispiel für Barmittel 0 % an Passive vorgehalten werden, da diese die höchste Liquidität besitzen. Kredite an Banken müssen für das 12 > Monate zu 100 % mit Passiva unterlegt sein. Besonders hervorzuheben ist die Privilegierung von Staatsanleihen, dort müssen über alle Zeitintervalle nur 5 % mit Passiva unterlegt werden. Außerdem werden Kundeneinlagen fast vollständig als stabile Refinanzierungsquelle angerechnet.
Verfügbare stabile Refinanzierung
Die verfügbare stabile Refinanzierung (englisch available stable funding, ASF) wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag verschiedener Kategorien liquider Mittel der Bank aggregiert wird. Dabei wird der Betrag mancher Kategorien nur anteilig angerechnet, für diese wird ein sogenannter ASF-Faktor festgelegt, der den maximal anrechenbaren Anteil definiert.
Folgende Mittel werden als stabile Refinanzierung angerechnet:
- Eigenkapital
- Vorzugsaktien mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr
- Verbindlichkeiten mit einer effektiven Restlaufzeit von mindestens einem Jahr
- Einlagen ohne Fälligkeit oder Termineinlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, von denen erwartet werden kann, dass sie über längere Zeit bei der Bank verbleiben. Für stabile Einlagen darf dabei ein ASF-Faktor von maximal 90 % angesetzt werden, für weniger stabile nur 80 %
- Von Großkunden bereitgestellte Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, von denen erwartet werden kann, dass sie über längere Zeit bei der Bank verbleiben. Hiefür darf ein ASF-Faktor von maximal 50 % angesetzt werden
Bei dieser Ermittlung ist eine erweiterte Kreditaufnahme durch Inanspruchnahme von Kreditfazilitäten bei der Zentralbank außerhalb der üblichen Offenmarktgeschäfte nicht zu berücksichtigen, um eine Abhängigkeit von der Zentralbank als Refinanzierungsquelle zu vermeiden. Eine stabile Refinanzierung soll auch unter außergewöhnlichen Bedingungen gegeben sein, insofern fordert der Standard die Berücksichtigung eines Stressszenarios, bei dem ein Kreditinstitut mit einem oder mehreren der folgenden Probleme konfrontiert ist, wobei dies den Kunden bekannt ist:
- erheblicher Rückgang der Rentabilität oder Solvenz
- potenzielle Herabstufung des Schuldner-, Kredit- oder Einlagenratings
- wesentliches Ereignis, das die Bonität des Kreditinstituts in Frage stellt
Erforderliche stabile Refinanzierung
Zur Berechnung des Betrags der erforderlichen stabilen Refinanzierung (englisch required stable funding, RSF) werden alle Aktiva eines Kreditinstituts bewertet, zusätzlich auch außerbilanzielle Positionen sowie andere Geschäftsfelder. Dabei werden Kategorien gebildet und diesen sogenannte RSF-Faktoren zugeordnet, die ausdrücken, mit welchem Anteil die Beträge dieser Kategorie zu berücksichtigen sind. Die RSF-Faktoren, die den verschiedenen Kategorien der Aktiva zugeordnet werden, entsprechen dabei näherungsweise dem Anteil eines bestimmten Vermögenswerts, der nicht durch den Verkauf oder Einsatz als Sicherheit bei einer besicherten Kreditaufnahme auf erweiterter Basis innerhalb eines Jahres flüssig gemacht werden kann. Da auch außerbilanzielle Positionen in Krisenzeiten erhebliche Liquiditätsabflüsse auslösen können, werden auch für verschiedene außerbilanzielle Geschäfte RSF-Faktoren festgelegt.
Beispiel
Betrachtet sei folgende Bankbilanz:
- Aktiva:
- Langfristige Forderungen: 100 Mio. € (RSF = 100 %)
- Kurzfristige Forderungen: 80 Mio. € (RSF = 50 %)
- Barmittel: 20 Mio. € (RSF = 0 %)
- Passiva:
- Eigenmittel: 20 Mio. € (ASF = 100 %)
- Kurzfristige Verbindlichkeiten: 30 Mio. € (ASF = 50 %)
- Sichteinlagen: 150 Mio. € (ASF = 90 %)
Das required stable funding beträgt also 140 Mio. € und das available stable funding 170 Mio. €. Somit ergibt sich eine strukturelle Liquiditätsquote NSFR von 121,4 %.
Literatur
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko. Hrsg.: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. 2010, ISBN 92-9131-331-9 (bis.org [PDF; 349 kB; abgerufen am 25. Dezember 2018]).
Einzelnachweise
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko. Hrsg.: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. 2010, ISBN 92-9131-331-9 (bis.org [PDF; 349 kB; abgerufen am 25. Dezember 2018]).
- FINMA eröffnet Anhörung zur Teilrevision des Rundschreibens "Liquiditätsrisiken Banken". 10. Januar 2017, abgerufen am 9. November 2018.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Strukturelle Liquiditätsquote, Was ist Strukturelle Liquiditätsquote? Was bedeutet Strukturelle Liquiditätsquote?
Die strukturelle Liquiditatsquote in der Schweiz Finanzierungsquote englisch net stable funding ratio abgekurzt NSFR ist eine im Zuge von Basel III etablierte Kennzahl die der Optimierung der strukturellen Liquiditat von Kreditinstituten dienen soll wobei ein Zeithorizont von einem Jahr betrachtet wird Denn eine Strategie bei der langfristige Ausleihungen kurzfristig refinanziert werden setzt voraus dass die Bank ihre auslaufenden kurzfristigen Schulden standig umschulden kann In der Finanzkrise ab 2007 war dies jedoch haufig nicht mehr moglich Durch eine Mindestanforderung an die strukturelle Liquiditatsquote sollen derartige Liquiditatsrisiken vermieden werden Fur diesen Standard hat die sogenannte Beobachtungsphase im Jahr 2011 begonnen Wahrend dieser Phase sind gegebenenfalls Anderungen des Verfahrens moglich Verbindlich wird die Kennzahl ab 27 Juni 2021 2 Jahre nach Inkrafttreten der CRR II Verordnung EU 2019 876 des europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Mai 2019 Der Standard dient als Erganzung der Liquiditatsdeckungsquote oder Liquiditatsquote englisch liquidity coverage ratio abgekurzt LCR die sich auf die kurzfristige Liquiditat mit Zeithorizont von 30 Tagen bezieht DefinitionDie strukturelle Liquiditatsquote NSFR ist definiert als das Verhaltnis zwischen der auf der Passivseite der Bilanz verfugbaren stabilen Refinanzierung zu den weniger liquiden Aktiva fur die eine stabile Refinanzierung erforderlich ist NSFR Verfugbarer Betrag stabiler RefinanzierungErforderlicher Betrag stabiler Refinanzierung displaystyle NSFR frac text Verfugbarer Betrag stabiler Refinanzierung text Erforderlicher Betrag stabiler Refinanzierung Dabei soll die strukturelle Liquiditatsquote den Wert 100 ubersteigen mit anderen Worten soll der verfugbare den erforderlichen Betrag ubersteigen der Zahler des obigen Bruchs also grosser als der Nenner sein Die verfugbare stabile Refinanzierung ist der Teil von Eigen und Fremdmitteln von dem zu erwarten ist dass er uber den Zeithorizont von einem Jahr unter anhaltenden Stressbedingungen eine zuverlassige Mittelquelle darstellt Der erforderliche Betrag wird ermittelt indem der Wert der gehaltenen Aktiva und ausserbilanziellen Eventualverpflichtungen unter Gewichtung eines die Liquiditatsmerkmale widerspiegelnden Faktors aggregiert wird Aktivapositionen Liquiditat der Aktiva werden also Passivpositionen Stabilitat der Passiva gegenubergestellt Dies geschieht uber drei verschiedene Zeitintervalle 0M 6 Monate 6M 12M und 12 gt Monate So muss zum Beispiel fur Barmittel 0 an Passive vorgehalten werden da diese die hochste Liquiditat besitzen Kredite an Banken mussen fur das 12 gt Monate zu 100 mit Passiva unterlegt sein Besonders hervorzuheben ist die Privilegierung von Staatsanleihen dort mussen uber alle Zeitintervalle nur 5 mit Passiva unterlegt werden Ausserdem werden Kundeneinlagen fast vollstandig als stabile Refinanzierungsquelle angerechnet Verfugbare stabile RefinanzierungDie verfugbare stabile Refinanzierung englisch available stable funding ASF wird ermittelt indem der Gesamtbetrag verschiedener Kategorien liquider Mittel der Bank aggregiert wird Dabei wird der Betrag mancher Kategorien nur anteilig angerechnet fur diese wird ein sogenannter ASF Faktor festgelegt der den maximal anrechenbaren Anteil definiert Folgende Mittel werden als stabile Refinanzierung angerechnet Eigenkapital Vorzugsaktien mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr Verbindlichkeiten mit einer effektiven Restlaufzeit von mindestens einem Jahr Einlagen ohne Falligkeit oder Termineinlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr von denen erwartet werden kann dass sie uber langere Zeit bei der Bank verbleiben Fur stabile Einlagen darf dabei ein ASF Faktor von maximal 90 angesetzt werden fur weniger stabile nur 80 Von Grosskunden bereitgestellte Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr von denen erwartet werden kann dass sie uber langere Zeit bei der Bank verbleiben Hiefur darf ein ASF Faktor von maximal 50 angesetzt werden Bei dieser Ermittlung ist eine erweiterte Kreditaufnahme durch Inanspruchnahme von Kreditfazilitaten bei der Zentralbank ausserhalb der ublichen Offenmarktgeschafte nicht zu berucksichtigen um eine Abhangigkeit von der Zentralbank als Refinanzierungsquelle zu vermeiden Eine stabile Refinanzierung soll auch unter aussergewohnlichen Bedingungen gegeben sein insofern fordert der Standard die Berucksichtigung eines Stressszenarios bei dem ein Kreditinstitut mit einem oder mehreren der folgenden Probleme konfrontiert ist wobei dies den Kunden bekannt ist erheblicher Ruckgang der Rentabilitat oder Solvenz potenzielle Herabstufung des Schuldner Kredit oder Einlagenratings wesentliches Ereignis das die Bonitat des Kreditinstituts in Frage stelltErforderliche stabile RefinanzierungZur Berechnung des Betrags der erforderlichen stabilen Refinanzierung englisch required stable funding RSF werden alle Aktiva eines Kreditinstituts bewertet zusatzlich auch ausserbilanzielle Positionen sowie andere Geschaftsfelder Dabei werden Kategorien gebildet und diesen sogenannte RSF Faktoren zugeordnet die ausdrucken mit welchem Anteil die Betrage dieser Kategorie zu berucksichtigen sind Die RSF Faktoren die den verschiedenen Kategorien der Aktiva zugeordnet werden entsprechen dabei naherungsweise dem Anteil eines bestimmten Vermogenswerts der nicht durch den Verkauf oder Einsatz als Sicherheit bei einer besicherten Kreditaufnahme auf erweiterter Basis innerhalb eines Jahres flussig gemacht werden kann Da auch ausserbilanzielle Positionen in Krisenzeiten erhebliche Liquiditatsabflusse auslosen konnen werden auch fur verschiedene ausserbilanzielle Geschafte RSF Faktoren festgelegt BeispielBetrachtet sei folgende Bankbilanz Aktiva Langfristige Forderungen 100 Mio RSF 100 Kurzfristige Forderungen 80 Mio RSF 50 Barmittel 20 Mio RSF 0 Passiva Eigenmittel 20 Mio ASF 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten 30 Mio ASF 50 Sichteinlagen 150 Mio ASF 90 Das required stable funding betragt also 140 Mio und das available stable funding 170 Mio Somit ergibt sich eine strukturelle Liquiditatsquote NSFR von 121 4 LiteraturBasler Ausschuss fur Bankenaufsicht Basel III Internationale Rahmenvereinbarung uber Messung Standards und Uberwachung in Bezug auf das Liquiditatsrisiko Hrsg Bank fur Internationalen Zahlungsausgleich 2010 ISBN 92 9131 331 9 bis org PDF 349 kB abgerufen am 25 Dezember 2018 EinzelnachweiseBasler Ausschuss fur Bankenaufsicht Basel III Internationale Rahmenvereinbarung uber Messung Standards und Uberwachung in Bezug auf das Liquiditatsrisiko Hrsg Bank fur Internationalen Zahlungsausgleich 2010 ISBN 92 9131 331 9 bis org PDF 349 kB abgerufen am 25 Dezember 2018 FINMA eroffnet Anhorung zur Teilrevision des Rundschreibens Liquiditatsrisiken Banken 10 Januar 2017 abgerufen am 9 November 2018