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Unentgeltliche Beförderung

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Die unentgeltliche Beförderung (umgangssprachlich auch als Freifahrt bezeichnet) in dafür zugelassenen öffentlichen Verkehrsmitteln können Menschen in Anspruch nehmen, denen von der zuständigen Behörde die Behinderung anerkannt wurde. In ihrem Umfang ist die Regelung in Deutschland weltweit einmalig. Sie wird durch ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zum eigentlichen Schwerbehindertenausweis verbrieft, beide gemeinsam dienen als Fahrausweis. Die unentgeltliche Beförderung gilt jedoch nicht für alle Schwerbehinderten.

Deutschland

In Deutschland attestiert das Versorgungsamt im Schwerbehindertenausweis, ob eines der folgenden Merkzeichen zuerkannt wurde: gehbehindert (G, erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), gehörlos (GL), hilflos (H). In dem Fall besteht das Recht auf unentgeltliche Beförderung.

Die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (Blind) berechtigen ebenfalls zur unentgeltlichen Beförderung, da sie die Merkzeichen G und H einschließen. Die unentgeltliche Beförderung dient der Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Rechtsgrundlage sind die §§ 228 bis 237 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.

Weitere Berechtigte

Nach der Besitzstandswahrung im „Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr“ betrifft dies auch Versorgungs- und Entschädigungsberechtigte (Merkzeichen: Kriegsbeschädigt, VB oder EB) ab einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von heute noch mindestens 70, weil behinderte Menschen schon vor dem 1. Oktober 1979 aufgrund des „Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr“ freifahrtberechtigt waren; die anteilige Kriegsbeschädigung, VB oder EB muss hierfür mindestens einen Grad von 50 erreichen. Schwerbehinderten Auslandsdeutschen, die zu Besuchszwecken in das Bundesgebiet einreisen, kann nach Glaubhaftmachung der Voraussetzungen der „Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung“ für die Dauer ihres Aufenthaltes einschließlich kostenfreiem Beiblatt ausgehändigt werden.

Schwerbehindertenausweise, die vor dem Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 ohne freifahrtberechtigendes Merkzeichen, jedoch wegen Gehörlosigkeit ausgestellt wurden, sind allein mit ihrem orangefarbenen Aufdruck und ohne Merkzeichen auch weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur unentgeltlichen Beförderung zugelassen.

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von unter 50 haben auch bei „dauernden Einbußen der körperlichen Beweglichkeit“ keinen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, da hier die erforderlichen Merkzeichen nicht zuerkannt werden können.

Der Schwerbehindertenausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung berechtigt, ist neben der Grundfarbe grün mit einem halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet.

Beiblatt/Kfz-Steuer

Die unentgeltliche Beförderung wird unabhängig vom Einkommen gewährt; ab dem sechsten Lebensjahr gilt sie nur in Verbindung mit einem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, das Schwerbehinderte vom Versorgungsamt zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos erhalten und für das dort eine Wertmarke gegen einen Kostenbeitrag von derzeit 46 Euro für ein halbes oder 91 Euro für ein ganzes Jahr erworben werden kann (ab 2025 54 bzw. 103 Euro). Die Höhe des Wertmarkenpreises ergibt sich aus verschiedenen Normen des SGB. Alternativ kann beim Hauptzollamt gegen Vorlage des „leeren“ Beiblattes Ermäßigung oder Erlass der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden.

Wer das Beiblatt mit der Wertmarke vor Ablauf der Geltungsdauer zurückgeben oder stattdessen (bei Merkzeichen G oder GL) die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte, bekommt für jeden noch verbleibenden Gültigkeitsmonat anteilig den Jahresbetrag erstattet, sofern drei Monate Gültigkeit nicht unterschritten werden. Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Wertmarke erhält der Ausweisinhaber unaufgefordert einen Überweisungsträger zugesandt, um ggf. für ein weiteres (Halb-)Jahr eine neue Wertmarke anzufordern.

Wenn lediglich das Merkzeichen G oder GL vergeben wurde, kann eine Wertmarke nur erworben werden, wenn nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch genommen wird.

In bestimmten Fällen können sowohl Freifahrt als auch Steuervorteil gelten.

Schwerbehinderte Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, VII oder XII oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, blind (BL) oder hilflos (H) sind, erhalten die Wertmarke auf dem Beiblatt kostenlos. Das gilt auch für Schwerbehinderte, wenn sie bereits vor dem 1. Oktober 1979 aufgrund des „Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr“ freifahrtberechtigt waren oder gewesen wären, wenn sie nicht zu dieser Zeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der DDR gehabt hätten.

Verkehrsmittel für die Freifahrtberechtigung

Der Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung (gültige Wertmarke) berechtigt zur Nutzung von:

  • Eisenbahnen des Nah- und Regionalverkehrs (Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE), Interregio-Express (IRE), S-Bahn und NE-Bahnen) jeweils in der 2. Klasse. Zudem gilt die Freifahrt auch in Fernzügen, wenn sie mit Fahrscheinen des Nahverkehrs genutzt werden können (z. B. Rostock–Stralsund, Norddeich Mole–Bremen Hbf, Erfurt Hbf – Gera Hbf über Weimar) und Stuttgart-Singen-Konstanz/Schaffhausen.
  • Linienbussen
  • Schul-, Berufs-, Bürger-, Markt- und Theaterbussen
  • Straßenbahnen
  • Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen
  • Übersetzfähren (auch zu den Nordseeinseln in Niedersachsen), mit den Fähren der Wyker Dampfschiffs-Reederei u. a. nach Föhr und Amrum, zur Ostseeinsel Hiddensee, im Hamburger Hafen, auf dem Wannsee und anderen Gewässern in Berlin, im Bereich der Kieler Förde und auf bestimmten Fähren der Bodensee-Schiffsbetriebe auf dem Bodensee
  • Sammeltaxis, wenn die Beförderungsbedingungen einen Ausstieg außerhalb der Haltestellen nicht gestatten oder dies erst außerhalb einer Ortschaft gestattet ist (in dem Fall Freifahrt nur bis zur letzten Ortshaltestelle)
  • H-Bahnen und ähnlichen Verkehrsmitteln u. a. in Wuppertal, Dresden und im Thüringer Wald

Die Freifahrtberechtigung gilt seit dem 1. September 2011 bundesweit. Die bis dahin bestehenden Entfernungsbeschränkungen im Netz der Deutschen Bahn sind ab diesem Datum entfallen. Einige Verkehrsverbünde, die Gebiete im angrenzenden Ausland bedienen, gestatten auch dort die unentgeltliche Beförderung. Die deutschen Stationen Lottstetten und Jestetten der Bahnstrecke Schaffhausen–Bülach sind ebenfalls einbezogen.

Verkehrsunternehmen, die mittels Fahrgastzählung nachweisen können, dass die Mehrzahl ihrer Fahrgäste weiter als 50 km fährt, können für die betroffenen Strecken von der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung befreit werden.

Einige Ziele im Ausland sind im Rahmen der Freifahrt einschließlich Begleitperson erreichbar.

→ Hauptartikel: Grenzüberschreitender Personennahverkehr in Deutschland

Weitere Erleichterungen und Vergünstigungen

Schwerbehindertenausweise mit dem Merkzeichen B – Begleitung – berechtigen bei Fahrten innerhalb Deutschlands zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson und/oder eines Hundes. Dies gilt mit Wertmarke oder mit anderen Fahrkarten, im Nah- und Fernverkehr, auch in der ersten Klasse, im Fernbus und im Flugverkehr.

Schwer Kriegsbeschädigten oder Entschädigungsberechtigten kann ab einem GdS von 70 bei besonders gravierenden Behinderungen das Merkzeichen „1. Kl.“ zuerkannt werden. Dieses berechtigt in Verbindung mit dem Beiblatt oder einem Fahrschein der zweiten Klasse zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen. Ohne dieses Merkzeichen wird für die erste Klasse eine normale Fahrkarte erster Klasse benötigt. Nur in einigen Verkehrsverbünden dürfen Erste-Klasse-Aufpreise mit der Freifahrt kombiniert werden.

Manche Fluggesellschaften, wie die Lufthansa, bieten für Kriegsbeschädigte und NS-Verfolgte Vergünstigungen an.

Ab einem GdB von 70 können schwerbehinderte Menschen die „BahnCard 25 oder 50“ zum ermäßigten Preis erwerben. Die „Mitfahrerregelung“ der DB findet auf den Schwerbehindertenausweis keine Anwendung. Auch die kostenfreie Mitnahme von Kindern im Alter zwischen 6 und 15 Jahren bei der DB ist nicht möglich, da diese auf einem Fahrschein vermerkt sein müssen. Ein Kind fährt jedoch ab dem sechsten Lebensjahr oder ab Beginn des Schulbesuches als Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen kostenfrei.

Das Merkzeichen B (Begleitung) berechtigt zudem, einen oder zwei Sitzplätze im DB-Fernverkehr kostenfrei zu reservieren. Unabhängig davon besteht für Behinderte im Nah- wie im Fernverkehr ein Anspruch auf die Sitzplätze mit „stilisiertem Kreuz“ oder auf die Plätze mit der Bezeichnung „Schwerbehinderte“.

Orthopädische Hilfsmittel, wie Rollstuhl, Rollator oder andere Gegenstände, die der Mobilität Behinderter dienen, werden ebenfalls, soweit die Beschaffenheit des Fahrzeuges dies zulässt, kostenfrei befördert. Hierzu zählen beispielsweise Behindertendreiräder, nicht jedoch gewöhnliche Fahrräder oder Tandems. E-Scooter sind unter bestimmten Voraussetzungen seit 2017 zugelassen.

Geschichte der Freifahrt

Die Geschichte der Freifahrt begann bereits am 1. April 1944, als „in Würdigung der großen Opfer, die die Kriegsbeschädigten für Volk und Reich dargebracht haben“, die „Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr“ in Kraft trat, welche die unentgeltliche Beförderung von Kriegsbeschädigten ab einer (damals so bezeichneten) Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 % und einer eventuell benötigten Begleitperson anordnete.

Frei genutzt werden konnten:

  • Straßenbahnen,
  • S-Bahnen in Berlin und Hamburg, sowie
  • Busse im Ortsverkehr.

Eine Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsunternehmen fand noch nicht statt. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht 1962 entschieden, dass der Staat die Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung entschädigen soll; da aber bereits eine Gesetzesnovellierung im Gange war, wurde die Erstattung nicht mehr in die alte Verordnung aufgenommen. Die Verordnung findet auch heute noch in Österreich Anwendung, da zu der Zeit ihrer Bekanntgabe das Land zum Deutschen Reich gehörte und die Verordnung nach dem Zweiten Weltkrieg übernommen wurde. Im Jahr 1999 war vorgesehen, im Rahmen einer so genannten „Bundesrechtsbereinigung“ die Verordnung in Österreich aufzuheben. Hiervon wurde jedoch schnell wieder Abstand genommen, da wohl auch mindestens in zwanzig Jahren noch mehr Kriegsbeschädigte zu verzeichnen sind, als zunächst angenommen wurde.

Am 1. Januar 1966 wurde die Verordnung von 1944 durch das „Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr“ ersetzt. Neu war hier die seit langem geforderte Erstattungspflicht für die Fahrgeldausfälle und die Einbeziehung „ziviler Behinderter“, wenn sie gehbehindert oder blind waren, das sechste Lebensjahr vollendet hatten und ihr Einkommen zumindest unterhalb des Sozialhilferegelsatzes lag. Der Begriff „gehbehindert“ bezog sich jedoch nur auf wirklich Körperbehinderte, nicht also – wie heute – auch zum Beispiel auf geistig Behinderte oder Asthmakranke. Auch dieses neue Gesetz ermöglichte noch keine Zugfahrten.

Frei genutzt werden konnten von nun an

  • Straßenbahnen
  • S-Bahnen
  • Übersetzfähren
  • Oberleitungsbusse
  • Omnibusse im Orts- und Nachbarortsverkehr.

Die so genannten „Überlandbusse“ gehörten nicht zu dem damaligen Nahverkehrsbegriff. Dies benachteiligte dementsprechend diejenigen, die auf dem Land lebten. Die Busse der Bundespost und Bundesbahn konnten jedoch Kriegsbeschädigte und über 70-jährige Blinde nach deren damaligen Tarifbestimmungen auf ganzer Strecke nutzen, wohingegen dies zivilen Behinderten nur im Rahmen des Freifahrtgesetzes gestattet war (also nur im Ortsverkehr).

Aus der alten Freifahrtregelung für Kriegsbeschädigte und anderen Gruppen wurde am 1. Oktober 1979 die heutige Freifahrt (Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr). Für die Inanspruchnahme dieses „Nachteilsausgleiches“ wurde zunächst bis zum 1. April 1984 bei einer MdE von mindestens 80 Prozent die benötigte „erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“ – die im Ausweis mit einem G vermerkt wird – auf Grund von Verwaltungsvereinfachung gesetzlich unterstellt. Bei einer MdE von 50 bis 70 Prozent musste im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorlagen. Dies ist heute alleinige Praxis. Auch Hilflosigkeit (H) erlaubt die unentgeltlichen Beförderung. Das ebenfalls berechtigende Merkzeichen GL gibt es erst seit dem Jahr 2001 (Einführung des SGB IX); da Gehörlose aber dennoch einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hatten, bekamen diese Personen auch einen Freifahrtausweis, jedoch mit durchgestrichenem G (es sei denn, sie waren gleichzeitig gehbehindert).

Geplant war (zu DDR-Zeiten) auch die Einbeziehung des innerdeutschen Luftverkehrs von und nach Berlin (siehe Transitverkehr durch die DDR#Flugverkehr). Aus Kostengründen war es aber nicht möglich, dies zu realisieren. Infolge von Sparmaßnahmen wurde am 1. April 1984 die (vergl. hier) in Höhe von jährlich 120 D-Mark eingeführt; sie wurde mit dem Euro auf 60 Euro gesenkt, aber ab dem 1. Januar 2016 auf 80 Euro festgesetzt, nachdem bereits im Jahr zuvor der Preis der Wertmarke auf 72 Euro erhöht worden war. Von 2021 bis 2024 betrug er 91 Euro. Seit 2025 beträgt er 103 Euro. Lediglich Kriegsbeschädigte (im Rahmen einer Besitzstandswahrung), Blinde, Hilflose und Fürsorgeempfänger sind von der Eigenbeteiligung befreit. Gehörlose wurden aus dem Kreis der Freifahrtberechtigten gestrichen. Das ebenfalls 1979 eingeführte „Bundesbahn-Streckenverzeichnis“ und somit die Freifahrt in den Zügen der DB außerhalb von Verkehrsverbünden wurde wieder aufgehoben. Auch die gesetzliche Unterstellung, Schwerbehinderte ab einer MdE von 80 Prozent würden in den meisten Fällen unter einer Gehbehinderung leiden, wurde verworfen. Am 1. Oktober des nächsten Jahres wurde der Ausschluss Gehörloser und die Abschaffung des Streckenverzeichnisses jedoch wieder rückgängig gemacht. Auch ist es seitdem möglich, eine Halbjahreswertmarke zu erstehen. Das Streckenverzeichnis hat seine Wurzeln im „Güterkraftverkehrsgesetz“. Dort wurde der Bereich um 50 Kilometer einer als Nahbereich bezeichnet. Daher existierten für alle Städte und Gemeinden in Deutschland „Güternahverkehrskarten“. Dies sind die Vorlagen, mit der die ehemalige Bundesbahn die Streckenverzeichnisse erstellt und an die Versorgungsämter weitergeleitet hat. Zuletzt wurden diese von der DB 1994 auf Grund der Neuordnung der Kursbuchstrecken wegen des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik mit Computern erstellt. Insgesamt wurden Streckenverzeichnisse nur zweimal aufgestellt.

Ursprünglich war nicht geplant, Züge außerhalb von Verkehrsverbünden mit in die Freifahrt einzubeziehen. Angeblich unüberwindbare Hürden und Fragen bezüglich der Abgrenzung konnten schließlich durch das Zugrundelegen des Güterkraftverkehrsgesetzes gelöst werden: Die des Güterkraftverkehrsgesetzes wurden von der jeweils damit beauftragten Stelle festgelegt und hielten sich keineswegs immer an den tatsächlichen Ortsmittelpunkt, sondern entsprachen dem Ort, welcher für Industriegebiete vorteilhafter war. Bei mehreren dieser Punkte konnte eine Stadt somit bis zu drei Ortsmittelpunkte aufweisen. Dies bedeutete im Bezug auf das Streckenverzeichnis, dass der Radius teilweise nicht bei 50 Kilometern Entfernung endete, sondern durchaus bis zu 70 Kilometer Freifahrt umfasste – je nach maßgebendem Ortsmittelpunkt. Der Begriff „Nahverkehr“ wurde im Güterkraftverkehrsgesetz im Jahre 1992 auf 75 Kilometer erweitert und so musste eine neue Regelung gefunden werden. Im Jahre 1994 erarbeitete die DB unter Beachtung der tatsächlichen Ortsmittelpunkte ein Programm für einen exakten Umkreis von 51 Kilometern. Der eine zusätzliche Kilometer wurde von der DB auf freiwilliger Basis zur Vermeidung von Härtefällen gewährt. Die Einbeziehung von Zügen außerhalb von Verkehrsverbünden wurde für notwendig gehalten, da Behinderte, die in Gegenden leben, in denen nur Schienenverkehr durchgeführt wird, sonst benachteiligt worden wären.

Seit dem 1. September 2011 sind die genannten Entfernungsbeschränkungen durch ein Abkommen zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgehoben. Nun können Inhaber des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis „bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren“.

Das Land Berlin (West) hatte bezüglich der Freifahrt von 1966 bis 1982 eine Sonderstellung in Westdeutschland. So konnten dort nach dem „Gesetz über Vergünstigungen für Beschädigte“, neben der Bundeseinheitlichen Freifahrt für Kriegsbeschädigte, alle schwerbehinderten Menschen mit einer MdE von mindestens 70 % in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe – BVG – kostenfrei befördert werden. In den Schwerbehindertenausweis wurde dafür in der Spalte „Sondervermerke des Landes“ der Stempel „Freifahrt in Berlin“ eingetragen. Behinderte Menschen mit einer MdE von 50 oder 60 Prozent, die unter einer Gehbehinderung litten, erhielten Fahrpreisvergünstigungen von mindestens 25 Prozent, wenn sie erwerbstätig waren.

In der DDR gab es eine ähnliche Entwicklung wie in der Bundesrepublik. Dort schafften es Behindertenverbände sogar, die Freifahrt auf das ganze Land auszudehnen (Anordnung vom 5. Januar 1984 über die öffentliche Personen- und Gepäckbeförderung). Nach der Wiedervereinigung wurden Behinderte aus der DDR bis zur Verschmelzung der Deutschen Bundesbahn mit der Deutschen Reichsbahn am 1. Januar 1994 auf Grund einer Übergangsregelung nach Zugkilometern bis zu 70 Kilometer vom Wohnort befördert. Die Eigenbeteiligung wurde um die Hälfte reduziert.

Kosten der Unentgeltlichen Beförderung

Nach § 228 Abs. 7 SGB IX werden den Verkehrsunternehmen die dort durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Einnahmeausfälle erstattet. Nach § 234 SGB IX tragen grundsätzlich die Länder die entstehenden Kosten. Davon abweichend zahlt der Bund die Einnahmeausfälle im Fernverkehr sowie bei Verkehrsunternehmen, die überwiegend im Eigentum des Bundes sind.

Schweiz

In der Schweiz existiert die „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“, auch „Begleiterkarte“ genannt. Sie berechtigt im öffentlichen Personenverkehr der Schweiz zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson, eines Blindenführhundes oder von beiden. Falls die Begleitperson über einen Fahrschein verfügt, reist die behinderte Person kostenlos. Die Begleitperson muss während der ganzen Fahrt für die behinderte Person zur Verfügung stehen. Für internationale Reisen gibt es eine Vergünstigung. Ein Ausweisdokument für behinderte Reisende, das nicht in der Schweiz ausgestellt ist, hat dort keine Ermäßigung beim Kauf vom Billetten zur Folge.

Das Generalabonnement, eine Netzkarte für Eisenbahn und ÖPNV in der Schweiz, erhalten Behinderte für ca. 2/3 des Vollpreises. Aktuell (2024) kostet ein Generalabonnement für Behinderte in der 2. Klasse 2.600 CHF (2.712 Euro, Preis bei Einmalzahlung).

Österreich

Österreich sieht eine unentgeltliche Beförderung nur für Kriegsbeschädigte vor. Es werden durch den ÖBB-Mobilitätsservice Hilfen geboten, die auch online reservierbar sind. Mit einem österreichischen Behindertenpass ist die ÖBB-Nutzung zum halben Preis möglich. Hierfür ist ein Behinderungs-Grad von 70 % oder der Satz „Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ notwendig. Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.

Das am 26. Oktober 2021 eingeführte Klimaticket ist unter den denselben Umständen ermäßigt erhältlich (884,20 Euro für ein Jahr). Das Ticket gilt in ganz Österreich im ÖPNV sowie in den Zügen der ÖBB und der Westbahn. Auch regionale Klimatickets sind mit Ermäßigung erhältlich, etwa das Klimaticket Steiermark Spezial, welches 386 Euro kostet (regulärer Preis 514 Euro). In Klagenfurt ist für Behinderte mit Wohnsitz in der Stadt eine Jahreskarte für 17 Euro erhältlich.

Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die in Wien leben, übernimmt der Fonds Soziales Wien die Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien. Die Förderung der Jahreskarte der Wiener Linien ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Irland

Seit dem 29. Juli 2024 werden Personen von 18 bis 65 Jahren unentgeltlich befördert, die aufgrund einer Behinderung keinen Führerschein erwerben können, sowie Personen, die einen Führerschein besitzen und ärztlich bescheinigt bekommen, dass sie für einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger nicht fahrtüchtig sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Irland. Personen ab 66 Jahren sind davon nicht erfasst, weil sie ohnehin grundsätzlich frei fahren (auch hier wird ein Wohnsitz in Irland vorausgesetzt).

Italien

Der Südtirol Pass wird kostenlos an Personen vergeben, die in Südtirol leben und eine Zivilinvalidität von mindestens 74 % aufweisen, gehörlos sind oder die wegen einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung den Entwertungsvorgang nicht selbst durchführen können (Südtirol Pass free).

Siehe auch

  • Kostenfreier Nahverkehr
  • Recht auf Mobilität

Weblinks

  • ÖPNV-Info – Mobilitätsportal für behinderte Reisende
  • Bekomme ich die Wertmarke?
  • Informationen zur Freifahrt auf MyHandicap.de (Enableme)
  • Info der DB und Barrierefrei: Angebote/Vergünstigungen auf bahn.de
  • Info der ÖBB und ÖBB-Mobilitätsservice
  • Info der SBB und SBB-Callcenter Handicap

Einzelnachweise

  1. Zusammensetzung der Eigenbeteiligung der Wertmarke auf oepnv-info.de, abgerufen am 23. Juni 2022.
  2. Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Seh-Netz e. V., 28. Juli 2015, abgerufen am 24. August 2024. 
  3. https://www.schwerbehindertenausweis.de/uebersicht-der-nutzungsmoeglichkeiten-der-unentgeltliche-befoerderung-und-der-kraftfahrzeugsteuer
  4. Übersicht der Verkehrsmittel mit Schwerbehindertenausweis. In: ÖPNV-Info. 11. Januar 2016, abgerufen am 25. August 2021. 
  5. Rostock–Stralsund auf oepnv-info.de, abgerufen am 3. Juli 2022.
  6. Freigegebene Fernverkehrszüge mit dem Schwerbehindertenausweis. In: ÖPNV-Info. Abgerufen am 25. August 2021. 
  7. Intercity-Züge auf der Strecke Erfurt — Gera. In: ÖPNV-Info. 10. Dezember 2018, abgerufen am 3. Juli 2022. 
  8. Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis werden im Bürgerbus wie in allen anderen Nahverkehrsmitteln kostenlos befördert. Die Fahrgeldausfälle werden von der Bezirksregierung erstattet. Dies geschieht über das betreuende Verkehrsunternehmen, das der Bezirksregierung den prozentualen Anteil der beförderten Schwerbehinderten im vergangenen Wirtschaftsjahr mitteilt und die Erstattung für diesen Anteil erhält.
  9. Ihre Suche für Fähren. In: ÖPNV-Info. Abgerufen am 25. August 2021. 
  10. Fähren zu den ostfriesischen Inseln per Freifahrt für schwerbehinderte Menschen nutzbar. In: ÖPNV-Info. 17. März 2019, abgerufen am 25. August 2021. 
  11. Fähren der Wyker Dampfschiffs-Reederei. In: ÖPNV-Info. 3. Januar 2016, abgerufen am 25. August 2021. 
  12. Fähren der Reederei Hiddensee. In: ÖPNV-Info. 15. Juni 2019, abgerufen am 25. August 2021. 
  13. Fährgesellschaft Kiel auf oepnv-info.de, abgerufen am 3. Juli 2022
  14. Bodenseefähren der Bodensee-Schiffsbetriebe. In: ÖPNV-Info. 16. April 2013, abgerufen am 25. August 2021. 
  15. bahn.de aufgerufen am 28. November 2021
  16. Strecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland). In: ÖPNV-Info. 3. Juni 2019, abgerufen am 25. August 2021. 
  17. https://www.oepnv-info.de/freifahrt/uebersichten/auslaendische-streckenabschnitte-im-bahnverkehr
  18. https://www.oepnv-info.de/freifahrt/uebersichten/grenzueberschreitende-strecken-ohne-freifahrt
  19. Fahrvergünstigungen für Reisende mit Handicap, abgerufen am 8. Juli 2020
  20. Das GA für Menschen mit Handicap | SBB. Abgerufen am 31. Oktober 2021. 
  21. Mobilitätsservice. Abgerufen am 25. August 2021. 
  22. Barrierefreies Reisen. Abgerufen am 25. August 2021. 
  23. Klimaticket. Abgerufen am 31. Oktober 2021. 
  24. KlimaTicket Steiermark. VERBUND LINIE, abgerufen am 19. Oktober 2022. 
  25. Tickets. Stadtwerke Klagenfurt, abgerufen am 23. November 2024. 
  26. Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen. Fonds Soziales Wien, abgerufen am 2. August 2024. 
  27. Free Travel Scheme. Department of Social Protection, 25. Juli 2019, abgerufen am 30. Juli 2024 (englisch). 
  28. Südtirol Pass free. In: südtirolmobil.info. Abgerufen am 31. Juli 2024. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 06:11

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Der Abschnitt Deutschland bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die unentgeltliche Beforderung umgangssprachlich auch als Freifahrt bezeichnet in dafur zugelassenen offentlichen Verkehrsmitteln konnen Menschen in Anspruch nehmen denen von der zustandigen Behorde die Behinderung anerkannt wurde In ihrem Umfang ist die Regelung in Deutschland weltweit einmalig Sie wird durch ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zum eigentlichen Schwerbehindertenausweis verbrieft beide gemeinsam dienen als Fahrausweis Die unentgeltliche Beforderung gilt jedoch nicht fur alle Schwerbehinderten DeutschlandIn Deutschland attestiert das Versorgungsamt im Schwerbehindertenausweis ob eines der folgenden Merkzeichen zuerkannt wurde gehbehindert G erheblich beeintrachtigt in der Bewegungsfahigkeit im Strassenverkehr gehorlos GL hilflos H In dem Fall besteht das Recht auf unentgeltliche Beforderung Die Merkzeichen aG aussergewohnliche Gehbehinderung und Bl Blind berechtigen ebenfalls zur unentgeltlichen Beforderung da sie die Merkzeichen G und H einschliessen Die unentgeltliche Beforderung dient der Eingliederung Behinderter in Arbeit Beruf und Gesellschaft Rechtsgrundlage sind die 228 bis 237 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch Weitere Berechtigte Nach der Besitzstandswahrung im Gesetz uber die unentgeltliche Beforderung Schwerbehinderter im offentlichen Personenverkehr betrifft dies auch Versorgungs und Entschadigungsberechtigte Merkzeichen Kriegsbeschadigt VB oder EB ab einem Grad der Schadigungsfolgen GdS von heute noch mindestens 70 weil behinderte Menschen schon vor dem 1 Oktober 1979 aufgrund des Gesetzes uber die unentgeltliche Beforderung von Kriegs und Wehrdienstbeschadigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr freifahrtberechtigt waren die anteilige Kriegsbeschadigung VB oder EB muss hierfur mindestens einen Grad von 50 erreichen Schwerbehinderten Auslandsdeutschen die zu Besuchszwecken in das Bundesgebiet einreisen kann nach Glaubhaftmachung der Voraussetzungen der Ausweis zur unentgeltlichen Beforderung fur die Dauer ihres Aufenthaltes einschliesslich kostenfreiem Beiblatt ausgehandigt werden Schwerbehindertenausweise die vor dem Inkrafttreten des SGB IX am 1 Juli 2001 ohne freifahrtberechtigendes Merkzeichen jedoch wegen Gehorlosigkeit ausgestellt wurden sind allein mit ihrem orangefarbenen Aufdruck und ohne Merkzeichen auch weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gultigkeit zur unentgeltlichen Beforderung zugelassen Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung GdB von unter 50 haben auch bei dauernden Einbussen der korperlichen Beweglichkeit keinen Anspruch auf unentgeltliche Beforderung da hier die erforderlichen Merkzeichen nicht zuerkannt werden konnen Der Schwerbehindertenausweis der zur unentgeltlichen Beforderung berechtigt ist neben der Grundfarbe grun mit einem halbseitigen orangefarbenen Flachenaufdruck gekennzeichnet Beiblatt Kfz Steuer Die unentgeltliche Beforderung wird unabhangig vom Einkommen gewahrt ab dem sechsten Lebensjahr gilt sie nur in Verbindung mit einem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis das Schwerbehinderte vom Versorgungsamt zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos erhalten und fur das dort eine Wertmarke gegen einen Kostenbeitrag von derzeit 46 Euro fur ein halbes oder 91 Euro fur ein ganzes Jahr erworben werden kann ab 2025 54 bzw 103 Euro Die Hohe des Wertmarkenpreises ergibt sich aus verschiedenen Normen des SGB Alternativ kann beim Hauptzollamt gegen Vorlage des leeren Beiblattes Ermassigung oder Erlass der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden Wer das Beiblatt mit der Wertmarke vor Ablauf der Geltungsdauer zuruckgeben oder stattdessen bei Merkzeichen G oder GL die Kraftfahrzeugsteuerermassigung in Anspruch nehmen mochte bekommt fur jeden noch verbleibenden Gultigkeitsmonat anteilig den Jahresbetrag erstattet sofern drei Monate Gultigkeit nicht unterschritten werden Spatestens sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Wertmarke erhalt der Ausweisinhaber unaufgefordert einen Uberweisungstrager zugesandt um ggf fur ein weiteres Halb Jahr eine neue Wertmarke anzufordern Wenn lediglich das Merkzeichen G oder GL vergeben wurde kann eine Wertmarke nur erworben werden wenn nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermassigung in Anspruch genommen wird In bestimmten Fallen konnen sowohl Freifahrt als auch Steuervorteil gelten Schwerbehinderte Menschen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II VII oder XII oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten blind BL oder hilflos H sind erhalten die Wertmarke auf dem Beiblatt kostenlos Das gilt auch fur Schwerbehinderte wenn sie bereits vor dem 1 Oktober 1979 aufgrund des Gesetzes uber die unentgeltliche Beforderung von Kriegs und Wehrdienstbeschadigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr freifahrtberechtigt waren oder gewesen waren wenn sie nicht zu dieser Zeit ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt in der DDR gehabt hatten Verkehrsmittel fur die Freifahrtberechtigung Der Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung gultige Wertmarke berechtigt zur Nutzung von Eisenbahnen des Nah und Regionalverkehrs Regionalbahn RB Regional Express RE Interregio Express IRE S Bahn und NE Bahnen jeweils in der 2 Klasse Zudem gilt die Freifahrt auch in Fernzugen wenn sie mit Fahrscheinen des Nahverkehrs genutzt werden konnen z B Rostock Stralsund Norddeich Mole Bremen Hbf Erfurt Hbf Gera Hbf uber Weimar und Stuttgart Singen Konstanz Schaffhausen Linienbussen Schul Berufs Burger Markt und Theaterbussen Strassenbahnen Untergrund Hoch und Schwebebahnen Ubersetzfahren auch zu den Nordseeinseln in Niedersachsen mit den Fahren der Wyker Dampfschiffs Reederei u a nach Fohr und Amrum zur Ostseeinsel Hiddensee im Hamburger Hafen auf dem Wannsee und anderen Gewassern in Berlin im Bereich der Kieler Forde und auf bestimmten Fahren der Bodensee Schiffsbetriebe auf dem Bodensee Sammeltaxis wenn die Beforderungsbedingungen einen Ausstieg ausserhalb der Haltestellen nicht gestatten oder dies erst ausserhalb einer Ortschaft gestattet ist in dem Fall Freifahrt nur bis zur letzten Ortshaltestelle H Bahnen und ahnlichen Verkehrsmitteln u a in Wuppertal Dresden und im Thuringer Wald Die Freifahrtberechtigung gilt seit dem 1 September 2011 bundesweit Die bis dahin bestehenden Entfernungsbeschrankungen im Netz der Deutschen Bahn sind ab diesem Datum entfallen Einige Verkehrsverbunde die Gebiete im angrenzenden Ausland bedienen gestatten auch dort die unentgeltliche Beforderung Die deutschen Stationen Lottstetten und Jestetten der Bahnstrecke Schaffhausen Bulach sind ebenfalls einbezogen Verkehrsunternehmen die mittels Fahrgastzahlung nachweisen konnen dass die Mehrzahl ihrer Fahrgaste weiter als 50 km fahrt konnen fur die betroffenen Strecken von der Pflicht zur unentgeltlichen Beforderung befreit werden Einige Ziele im Ausland sind im Rahmen der Freifahrt einschliesslich Begleitperson erreichbar Hauptartikel Grenzuberschreitender Personennahverkehr in Deutschland Weitere Erleichterungen und Vergunstigungen Schwerbehindertenausweise mit dem Merkzeichen B Begleitung berechtigen bei Fahrten innerhalb Deutschlands zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson und oder eines Hundes Dies gilt mit Wertmarke oder mit anderen Fahrkarten im Nah und Fernverkehr auch in der ersten Klasse im Fernbus und im Flugverkehr Schwer Kriegsbeschadigten oder Entschadigungsberechtigten kann ab einem GdS von 70 bei besonders gravierenden Behinderungen das Merkzeichen 1 Kl zuerkannt werden Dieses berechtigt in Verbindung mit dem Beiblatt oder einem Fahrschein der zweiten Klasse zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen Ohne dieses Merkzeichen wird fur die erste Klasse eine normale Fahrkarte erster Klasse benotigt Nur in einigen Verkehrsverbunden durfen Erste Klasse Aufpreise mit der Freifahrt kombiniert werden Manche Fluggesellschaften wie die Lufthansa bieten fur Kriegsbeschadigte und NS Verfolgte Vergunstigungen an Ab einem GdB von 70 konnen schwerbehinderte Menschen die BahnCard 25 oder 50 zum ermassigten Preis erwerben Die Mitfahrerregelung der DB findet auf den Schwerbehindertenausweis keine Anwendung Auch die kostenfreie Mitnahme von Kindern im Alter zwischen 6 und 15 Jahren bei der DB ist nicht moglich da diese auf einem Fahrschein vermerkt sein mussen Ein Kind fahrt jedoch ab dem sechsten Lebensjahr oder ab Beginn des Schulbesuches als Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen kostenfrei Das Merkzeichen B Begleitung berechtigt zudem einen oder zwei Sitzplatze im DB Fernverkehr kostenfrei zu reservieren Unabhangig davon besteht fur Behinderte im Nah wie im Fernverkehr ein Anspruch auf die Sitzplatze mit stilisiertem Kreuz oder auf die Platze mit der Bezeichnung Schwerbehinderte Orthopadische Hilfsmittel wie Rollstuhl Rollator oder andere Gegenstande die der Mobilitat Behinderter dienen werden ebenfalls soweit die Beschaffenheit des Fahrzeuges dies zulasst kostenfrei befordert Hierzu zahlen beispielsweise Behindertendreirader nicht jedoch gewohnliche Fahrrader oder Tandems E Scooter sind unter bestimmten Voraussetzungen seit 2017 zugelassen Geschichte der Freifahrt Die Geschichte der Freifahrt begann bereits am 1 April 1944 als in Wurdigung der grossen Opfer die die Kriegsbeschadigten fur Volk und Reich dargebracht haben die Verordnung uber Vergunstigungen fur Kriegsbeschadigte im offentlichen Personenverkehr in Kraft trat welche die unentgeltliche Beforderung von Kriegsbeschadigten ab einer damals so bezeichneten Minderung der Erwerbsfahigkeit MdE von 70 und einer eventuell benotigten Begleitperson anordnete Frei genutzt werden konnten Strassenbahnen S Bahnen in Berlin und Hamburg sowie Busse im Ortsverkehr Eine Erstattung der Fahrgeldausfalle an die Verkehrsunternehmen fand noch nicht statt Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht 1962 entschieden dass der Staat die Verkehrsunternehmen fur die unentgeltliche Beforderung entschadigen soll da aber bereits eine Gesetzesnovellierung im Gange war wurde die Erstattung nicht mehr in die alte Verordnung aufgenommen Die Verordnung findet auch heute noch in Osterreich Anwendung da zu der Zeit ihrer Bekanntgabe das Land zum Deutschen Reich gehorte und die Verordnung nach dem Zweiten Weltkrieg ubernommen wurde Im Jahr 1999 war vorgesehen im Rahmen einer so genannten Bundesrechtsbereinigung die Verordnung in Osterreich aufzuheben Hiervon wurde jedoch schnell wieder Abstand genommen da wohl auch mindestens in zwanzig Jahren noch mehr Kriegsbeschadigte zu verzeichnen sind als zunachst angenommen wurde Am 1 Januar 1966 wurde die Verordnung von 1944 durch das Gesetz uber die unentgeltliche Beforderung von Kriegs und Wehrdienstbeschadigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr ersetzt Neu war hier die seit langem geforderte Erstattungspflicht fur die Fahrgeldausfalle und die Einbeziehung ziviler Behinderter wenn sie gehbehindert oder blind waren das sechste Lebensjahr vollendet hatten und ihr Einkommen zumindest unterhalb des Sozialhilferegelsatzes lag Der Begriff gehbehindert bezog sich jedoch nur auf wirklich Korperbehinderte nicht also wie heute auch zum Beispiel auf geistig Behinderte oder Asthmakranke Auch dieses neue Gesetz ermoglichte noch keine Zugfahrten Frei genutzt werden konnten von nun an Strassenbahnen S Bahnen Ubersetzfahren Oberleitungsbusse Omnibusse im Orts und Nachbarortsverkehr Die so genannten Uberlandbusse gehorten nicht zu dem damaligen Nahverkehrsbegriff Dies benachteiligte dementsprechend diejenigen die auf dem Land lebten Die Busse der Bundespost und Bundesbahn konnten jedoch Kriegsbeschadigte und uber 70 jahrige Blinde nach deren damaligen Tarifbestimmungen auf ganzer Strecke nutzen wohingegen dies zivilen Behinderten nur im Rahmen des Freifahrtgesetzes gestattet war also nur im Ortsverkehr Aus der alten Freifahrtregelung fur Kriegsbeschadigte und anderen Gruppen wurde am 1 Oktober 1979 die heutige Freifahrt Gesetz uber die unentgeltliche Beforderung Schwerbehinderter im Nahverkehr Fur die Inanspruchnahme dieses Nachteilsausgleiches wurde zunachst bis zum 1 April 1984 bei einer MdE von mindestens 80 Prozent die benotigte erhebliche Beeintrachtigung der Bewegungsfahigkeit im Strassenverkehr die im Ausweis mit einem G vermerkt wird auf Grund von Verwaltungsvereinfachung gesetzlich unterstellt Bei einer MdE von 50 bis 70 Prozent musste im Einzelfall gepruft werden ob die Voraussetzungen vorlagen Dies ist heute alleinige Praxis Auch Hilflosigkeit H erlaubt die unentgeltlichen Beforderung Das ebenfalls berechtigende Merkzeichen GL gibt es erst seit dem Jahr 2001 Einfuhrung des SGB IX da Gehorlose aber dennoch einen Anspruch auf unentgeltliche Beforderung hatten bekamen diese Personen auch einen Freifahrtausweis jedoch mit durchgestrichenem G es sei denn sie waren gleichzeitig gehbehindert Geplant war zu DDR Zeiten auch die Einbeziehung des innerdeutschen Luftverkehrs von und nach Berlin siehe Transitverkehr durch die DDR Flugverkehr Aus Kostengrunden war es aber nicht moglich dies zu realisieren Infolge von Sparmassnahmen wurde am 1 April 1984 die vergl hier in Hohe von jahrlich 120 D Mark eingefuhrt sie wurde mit dem Euro auf 60 Euro gesenkt aber ab dem 1 Januar 2016 auf 80 Euro festgesetzt nachdem bereits im Jahr zuvor der Preis der Wertmarke auf 72 Euro erhoht worden war Von 2021 bis 2024 betrug er 91 Euro Seit 2025 betragt er 103 Euro Lediglich Kriegsbeschadigte im Rahmen einer Besitzstandswahrung Blinde Hilflose und Fursorgeempfanger sind von der Eigenbeteiligung befreit Gehorlose wurden aus dem Kreis der Freifahrtberechtigten gestrichen Das ebenfalls 1979 eingefuhrte Bundesbahn Streckenverzeichnis und somit die Freifahrt in den Zugen der DB ausserhalb von Verkehrsverbunden wurde wieder aufgehoben Auch die gesetzliche Unterstellung Schwerbehinderte ab einer MdE von 80 Prozent wurden in den meisten Fallen unter einer Gehbehinderung leiden wurde verworfen Am 1 Oktober des nachsten Jahres wurde der Ausschluss Gehorloser und die Abschaffung des Streckenverzeichnisses jedoch wieder ruckgangig gemacht Auch ist es seitdem moglich eine Halbjahreswertmarke zu erstehen Das Streckenverzeichnis hat seine Wurzeln im Guterkraftverkehrsgesetz Dort wurde der Bereich um 50 Kilometer einer als Nahbereich bezeichnet Daher existierten fur alle Stadte und Gemeinden in Deutschland Guternahverkehrskarten Dies sind die Vorlagen mit der die ehemalige Bundesbahn die Streckenverzeichnisse erstellt und an die Versorgungsamter weitergeleitet hat Zuletzt wurden diese von der DB 1994 auf Grund der Neuordnung der Kursbuchstrecken wegen des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik mit Computern erstellt Insgesamt wurden Streckenverzeichnisse nur zweimal aufgestellt Ursprunglich war nicht geplant Zuge ausserhalb von Verkehrsverbunden mit in die Freifahrt einzubeziehen Angeblich unuberwindbare Hurden und Fragen bezuglich der Abgrenzung konnten schliesslich durch das Zugrundelegen des Guterkraftverkehrsgesetzes gelost werden Die des Guterkraftverkehrsgesetzes wurden von der jeweils damit beauftragten Stelle festgelegt und hielten sich keineswegs immer an den tatsachlichen Ortsmittelpunkt sondern entsprachen dem Ort welcher fur Industriegebiete vorteilhafter war Bei mehreren dieser Punkte konnte eine Stadt somit bis zu drei Ortsmittelpunkte aufweisen Dies bedeutete im Bezug auf das Streckenverzeichnis dass der Radius teilweise nicht bei 50 Kilometern Entfernung endete sondern durchaus bis zu 70 Kilometer Freifahrt umfasste je nach massgebendem Ortsmittelpunkt Der Begriff Nahverkehr wurde im Guterkraftverkehrsgesetz im Jahre 1992 auf 75 Kilometer erweitert und so musste eine neue Regelung gefunden werden Im Jahre 1994 erarbeitete die DB unter Beachtung der tatsachlichen Ortsmittelpunkte ein Programm fur einen exakten Umkreis von 51 Kilometern Der eine zusatzliche Kilometer wurde von der DB auf freiwilliger Basis zur Vermeidung von Hartefallen gewahrt Die Einbeziehung von Zugen ausserhalb von Verkehrsverbunden wurde fur notwendig gehalten da Behinderte die in Gegenden leben in denen nur Schienenverkehr durchgefuhrt wird sonst benachteiligt worden waren Seit dem 1 September 2011 sind die genannten Entfernungsbeschrankungen durch ein Abkommen zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundesministerium fur Arbeit und Soziales aufgehoben Nun konnen Inhaber des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis bundesweit durchgangig mit allen Nahverkehrszugen der DB Regionalbahn RB Regionalexpress RE Interregio Express IRE und S Bahn in der 2 Klasse kostenlos fahren Das Land Berlin West hatte bezuglich der Freifahrt von 1966 bis 1982 eine Sonderstellung in Westdeutschland So konnten dort nach dem Gesetz uber Vergunstigungen fur Beschadigte neben der Bundeseinheitlichen Freifahrt fur Kriegsbeschadigte alle schwerbehinderten Menschen mit einer MdE von mindestens 70 in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe BVG kostenfrei befordert werden In den Schwerbehindertenausweis wurde dafur in der Spalte Sondervermerke des Landes der Stempel Freifahrt in Berlin eingetragen Behinderte Menschen mit einer MdE von 50 oder 60 Prozent die unter einer Gehbehinderung litten erhielten Fahrpreisvergunstigungen von mindestens 25 Prozent wenn sie erwerbstatig waren In der DDR gab es eine ahnliche Entwicklung wie in der Bundesrepublik Dort schafften es Behindertenverbande sogar die Freifahrt auf das ganze Land auszudehnen Anordnung vom 5 Januar 1984 uber die offentliche Personen und Gepackbeforderung Nach der Wiedervereinigung wurden Behinderte aus der DDR bis zur Verschmelzung der Deutschen Bundesbahn mit der Deutschen Reichsbahn am 1 Januar 1994 auf Grund einer Ubergangsregelung nach Zugkilometern bis zu 70 Kilometer vom Wohnort befordert Die Eigenbeteiligung wurde um die Halfte reduziert Kosten der Unentgeltlichen Beforderung Nach 228 Abs 7 SGB IX werden den Verkehrsunternehmen die dort durch die unentgeltliche Beforderung entstehenden Einnahmeausfalle erstattet Nach 234 SGB IX tragen grundsatzlich die Lander die entstehenden Kosten Davon abweichend zahlt der Bund die Einnahmeausfalle im Fernverkehr sowie bei Verkehrsunternehmen die uberwiegend im Eigentum des Bundes sind SchweizIn der Schweiz existiert die Ausweiskarte fur Reisende mit einer Behinderung auch Begleiterkarte genannt Sie berechtigt im offentlichen Personenverkehr der Schweiz zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson eines Blindenfuhrhundes oder von beiden Falls die Begleitperson uber einen Fahrschein verfugt reist die behinderte Person kostenlos Die Begleitperson muss wahrend der ganzen Fahrt fur die behinderte Person zur Verfugung stehen Fur internationale Reisen gibt es eine Vergunstigung Ein Ausweisdokument fur behinderte Reisende das nicht in der Schweiz ausgestellt ist hat dort keine Ermassigung beim Kauf vom Billetten zur Folge Das Generalabonnement eine Netzkarte fur Eisenbahn und OPNV in der Schweiz erhalten Behinderte fur ca 2 3 des Vollpreises Aktuell 2024 kostet ein Generalabonnement fur Behinderte in der 2 Klasse 2 600 CHF 2 712 Euro Preis bei Einmalzahlung OsterreichOsterreich sieht eine unentgeltliche Beforderung nur fur Kriegsbeschadigte vor Es werden durch den OBB Mobilitatsservice Hilfen geboten die auch online reservierbar sind Mit einem osterreichischen Behindertenpass ist die OBB Nutzung zum halben Preis moglich Hierfur ist ein Behinderungs Grad von 70 oder der Satz Der die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermassigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen notwendig Begleitperson bzw Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit Das am 26 Oktober 2021 eingefuhrte Klimaticket ist unter den denselben Umstanden ermassigt erhaltlich 884 20 Euro fur ein Jahr Das Ticket gilt in ganz Osterreich im OPNV sowie in den Zugen der OBB und der Westbahn Auch regionale Klimatickets sind mit Ermassigung erhaltlich etwa das Klimaticket Steiermark Spezial welches 386 Euro kostet regularer Preis 514 Euro In Klagenfurt ist fur Behinderte mit Wohnsitz in der Stadt eine Jahreskarte fur 17 Euro erhaltlich Fur blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen die in Wien leben ubernimmt der Fonds Soziales Wien die Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien Die Forderung der Jahreskarte der Wiener Linien ist eine freiwillige Leistung des FSW auf die kein Rechtsanspruch besteht IrlandSeit dem 29 Juli 2024 werden Personen von 18 bis 65 Jahren unentgeltlich befordert die aufgrund einer Behinderung keinen Fuhrerschein erwerben konnen sowie Personen die einen Fuhrerschein besitzen und arztlich bescheinigt bekommen dass sie fur einen Zeitraum von 12 Monaten oder langer nicht fahrtuchtig sind Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Irland Personen ab 66 Jahren sind davon nicht erfasst weil sie ohnehin grundsatzlich frei fahren auch hier wird ein Wohnsitz in Irland vorausgesetzt ItalienDer Sudtirol Pass wird kostenlos an Personen vergeben die in Sudtirol leben und eine Zivilinvaliditat von mindestens 74 aufweisen gehorlos sind oder die wegen einer dauerhaften korperlichen Beeintrachtigung den Entwertungsvorgang nicht selbst durchfuhren konnen Sudtirol Pass free Siehe auchKostenfreier Nahverkehr Recht auf MobilitatWeblinksOPNV Info Mobilitatsportal fur behinderte Reisende Bekomme ich die Wertmarke Informationen zur Freifahrt auf MyHandicap de Enableme Info der DB und Barrierefrei Angebote Vergunstigungen auf bahn de Info der OBB und OBB Mobilitatsservice Info der SBB und SBB Callcenter HandicapEinzelnachweiseZusammensetzung der Eigenbeteiligung der Wertmarke auf oepnv info de abgerufen am 23 Juni 2022 Vergunstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer Seh Netz e V 28 Juli 2015 abgerufen am 24 August 2024 https www schwerbehindertenausweis de uebersicht der nutzungsmoeglichkeiten der unentgeltliche befoerderung und der kraftfahrzeugsteuer Ubersicht der Verkehrsmittel mit Schwerbehindertenausweis In OPNV Info 11 Januar 2016 abgerufen am 25 August 2021 Rostock Stralsund auf oepnv info de abgerufen am 3 Juli 2022 Freigegebene Fernverkehrszuge mit dem Schwerbehindertenausweis In OPNV Info Abgerufen am 25 August 2021 Intercity Zuge auf der Strecke Erfurt Gera In OPNV Info 10 Dezember 2018 abgerufen am 3 Juli 2022 Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis werden im Burgerbus wie in allen anderen Nahverkehrsmitteln kostenlos befordert Die Fahrgeldausfalle werden von der Bezirksregierung erstattet Dies geschieht uber das betreuende Verkehrsunternehmen das der Bezirksregierung den prozentualen Anteil der beforderten Schwerbehinderten im vergangenen Wirtschaftsjahr mitteilt und die Erstattung fur diesen Anteil erhalt Ihre Suche fur Fahren In OPNV Info Abgerufen am 25 August 2021 Fahren zu den ostfriesischen Inseln per Freifahrt fur schwerbehinderte Menschen nutzbar In OPNV Info 17 Marz 2019 abgerufen am 25 August 2021 Fahren der Wyker Dampfschiffs Reederei In OPNV Info 3 Januar 2016 abgerufen am 25 August 2021 Fahren der Reederei Hiddensee In OPNV Info 15 Juni 2019 abgerufen am 25 August 2021 Fahrgesellschaft Kiel auf oepnv info de abgerufen am 3 Juli 2022 Bodenseefahren der Bodensee Schiffsbetriebe In OPNV Info 16 April 2013 abgerufen am 25 August 2021 bahn de aufgerufen am 28 November 2021 Strecke Schaffhausen Schweiz Lottstetten Deutschland In OPNV Info 3 Juni 2019 abgerufen am 25 August 2021 https www oepnv info de freifahrt uebersichten auslaendische streckenabschnitte im bahnverkehr https www oepnv info de freifahrt uebersichten grenzueberschreitende strecken ohne freifahrt Fahrvergunstigungen fur Reisende mit Handicap abgerufen am 8 Juli 2020 Das GA fur Menschen mit Handicap SBB Abgerufen am 31 Oktober 2021 Mobilitatsservice Abgerufen am 25 August 2021 Barrierefreies Reisen Abgerufen am 25 August 2021 Klimaticket Abgerufen am 31 Oktober 2021 KlimaTicket Steiermark VERBUND LINIE abgerufen am 19 Oktober 2022 Tickets Stadtwerke Klagenfurt abgerufen am 23 November 2024 Fahrtkostenersatz fur offentliche Verkehrsmittel fur sehbehinderte und blinde Menschen Fonds Soziales Wien abgerufen am 2 August 2024 Free Travel Scheme Department of Social Protection 25 Juli 2019 abgerufen am 30 Juli 2024 englisch Sudtirol Pass free In sudtirolmobil info Abgerufen am 31 Juli 2024 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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