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Verschärfte Vernehmung

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Verschärfte Vernehmung
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Der Begriff verschärfte Vernehmung war eine während der NS-Zeit im Polizeiverwaltungsbetrieb übliche Bezeichnung zur Umschreibung von bestimmten Formen von körperlicher und/oder psychischer Folter, die im Rahmen von polizeilichen Vernehmungen routinemäßig zur Anwendung gebracht wurden. Ähnlich wie viele andere Vokabeln des SS- und Polizeiverwaltungswesens (z. B. dem Begriff Sonderbehandlung für die gezielte Tötung von Gefangenen) war die Wendung „verschärfte Vernehmung“ ein euphemistisches Codewort (und eine Chiffre), das im amtlichen Schriftverkehr der nationalsozialistischen Polizei zur Verschleierung der tatsächlich stattfindenden Praktiken (Misshandlung, Folter etc.) benutzt wurde.

Zeit des Nationalsozialismus

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden körperliche und psychische Gewalt (z. B. Scheinerschießungen) bei Vernehmungen bereits seit 1933 inoffiziell angewendet, unter anderem durch die Geheime Staatspolizei und andere Polizeiorgane, durch Vertreter der NSDAP oder Angehörige der SS. Die SS stand 1933 noch im Rang einer Partei-Organisation und nicht einer staatlichen Organisation.

Mitte der 1930er Jahre begann die Führung der deutschen Polizei damit, die bei Vernehmungen angewandten Gewalt-Methoden formal zu legalisieren, zu systematisieren und zu kodifizieren: 1935 trat Heinrich Himmler, der damals als Inspekteur der Geheimen Staatspolizei bereits die faktische Führung der gesamten Politischen Polizei in Deutschland innehatte, mit dem Reichsjustizminister Franz Gürtner in Verhandlungen, um eine rechtliche Anerkennung derartiger Praktiken zu erreichen. So schrieb Himmler 1935 in einem Brief, in dem er die Einführung „verschärfter Vernehmungen“ forderte, dass der Staat die Pflicht habe, „seinen Vollzugsorganen Mittel in die Hand zu geben, die es ermöglichen staatliche Autorität dem Verbrecher gegenüber durchzusetzen.“ Daher sei es bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren erforderlich, Rechtsbrecher „in gehöriger Weise anfassen zu können“. Gürtner stellte hingegen dar, dass durch Misshandlungen erpresste Aussagen und Geständnisse in Hochverratsprozessen in immer stärkerem Maße für wertlos und ohne Beweiskraft gehalten würden. Am 11. Oktober 1935 wurden jedoch zwei Gestapobeamte, die trotz Interventionen einflussreicher Fürsprecher wie Walter Best, Viktor Brack und Wolf-Heinrich von Helldorff wegen Misshandlung und Geständniserpressung in Untersuchungshaft einsaßen, auf Weisung Hitlers aus der Haft entlassen und das schwebende Verfahren eingestellt.

Da entsprechende Verhandlungen der Führung der Polizei (die in Personalunion auch die Führung der SS bildete) sich hinzogen, gab Reinhard Heydrich, Himmlers rechte Hand, der als Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin de facto die tagtägliche Führung der Politischen Polizei und der Kriminalpolizei innehatte, in einem Erlass vom 28. Mai 1936 intern die Anweisung aus, dass „verschärfte Vernehmungen“ in Vernehmungsprotokollen und Aktenunterlagen nicht erwähnt werden dürften.

Nachdem das Justizministerium und die Polizeiführung sich schließlich geeinigt hatten, wurden am 1. Juli 1937 durch einen Erlass Heydrichs die Praktiken körperlicher oder psychischer Gewaltanwendungen bei Verhören als „verschärfte Vernehmung“ behördlich legalisiert. Diese Praktiken wurden später „im Zuge der Vereinfachung“ in einem Geheimerlass des Chefs der Sipo und des SD (Heydrich), der stellvertretend vom Chef der Gestapo, Heinrich Müller, abgezeichnet worden war, vom 12. Juni 1942, erneuert und der Kriegssituation angepasst, wobei der Kreis der zu Folternden fast völlig entgrenzt wurde. In Müllers Erlass hieß es u. a.:

Die verschaerfte Vernehmung darf unter dieser Voraussetzung nur angewendet werden gegen Kommunisten, Marxisten, Bibelforscher, Saboteure, Terroristen, Angehoerige der Widerstandsbewegungen, Fallschirmagenten, Asoziale, polnische oder sowjetrussische Arbeitsverweigerer oder Bummelanten.

In allen uebrigen Faellen bedarf es grundsaetzlich meiner vorherigen Genehmigung [....]

Die Verschaerfung kann je nach der Sachlage u. a. bestehen in: einfachste Verpflegung (Wasser und Brot), hartes Lager, Dunkelzelle, Schlafentzug, Ermuedungsuebungen, aber auch in der Verabreichung von Stockhieben (bei mehr als 20 Stockhieben muss ein Arzt zugezogen werden).

Ein höherer Polizeioffizier, der mit der Organisation der Durchführung von verschärften Vernehmungen im deutschbesetzten Polen vertraut war, bezeichnete die bürokratische Formalisierung des Vorgangs seit 1942 – d. h., dass seit 1942 pro forma in Berlin beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA) eine Vernehmung durch Anwendung von Folter bewilligt werden musste, was jedoch automatisch und immer erfolgte – als „lächerliche Farce“.

Nachwirken

Siehe auch: Erweiterte Verhörtechniken

Die US-amerikanische Regierung Bush lancierte kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 im Rahmen des von ihr eingeleiteten militärisch-geheimdienstlichen Vorgehens gegen den islamistischen Terrorismus die Bezeichnung enhanced interrogation, um bestimmte „robuste“ Verhörmethoden zu kennzeichnen. Diese wurden angewandt, um in amerikanischer Gefangenschaft befindliche Personen, die im Verdacht standen mit terroristischen Organisationen oder Planungen in Verbindung zu stehen, zur Preisgabe von Informationen zu bewegen. Kritiker des war on terror sowie speziell der enhanced interrogation genannten Methoden wiesen darauf hin, dass sich der Begriff enhanced interrogation wortwörtlich mit dem NS-Begriff „verschärfte Vernehmung“ übersetzen lasse und umgekehrt. Zudem ist auf inhaltlicher Ebene der Umstand angeprangert worden, dass die Verfahrensweisen, die die Regierung Bush unter der beschönigenden Bezeichnung der enhanced interrogation anwandte, in der Sache genauso Folterpraktiken seien wie die seinerzeit vom NS-Regime unter der verharmlosenden Bezeichnung „verschärfte Vernehmung“ angewandten Praktiken. Somit bestünde nicht nur eine linguistische Parallele zwischen den Begriffen „verschärfte Vernehmung“ und enhanced interrogation, sondern seien auch die tatsächlichen Vorgänge, die sich jeweils hinter diesen beiden ähnlichen Begriffen verbargen, in der Sache einander sehr ähnlich.

Während der Nürnberger Prozesse wurde die Bezeichnung „verschärfte Vernehmung“, wenn sie in von der Anklagebehörde vorgelegten deutschsprachigen offiziellen Dokumenten auftauchte, in den englischsprachigen Prozessprotokollen noch als „third degree interrogation“ (Vernehmung dritten Grades) übersetzt. Bei dieser Formulierung handelte es sich um eine im englischen Sprachraum durch das 1930 erschienene Buch The Third Degree des Polizeireporters Emanuel H. Lavine – in dem dieser unter diesem Stichwort brutale Verhörmethoden amerikanischer Polizisten beschrieb – popularisierte Bezeichnung für brutale Verhörpraktiken.

Literatur

  • Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3., verb. Auflage. München 2001, ISBN 3-486-53833-0.

Weblinks

  • Angeklagter Wilhelm Friedrich Boger 145. Verhandlungstag 25.03.1965, 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess »Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Boger äußert sich auch zur verschärften Vernehmung.

Einzelnachweise

  1. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich. 2001, S. 706.
  2. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich. 2001, S. 706.
  3. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich. 2001, S. 708–709.
  4. Hans-Eckhard Niermann: Strafjustiz im Dritten Reich. 1995, S. 331 in Anm. 355.
  5. Dokument PS-1531, abgedruckt in: Internationaler Militärgerichtshof: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militärgerichtshof. Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1948. (Fotomechanischer Nachdruck: München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVII, S. 327).
  6. IfZ: Zeugenschrifttum Müller, Bl. 131.
  7. Siehe z. B. den Artikel Verschärfte Vernehmung. In: The Atlantic. 29. Mai 2007.
  8. Robert Zgaolla: Im Namen der Wahrheit: Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute. 2006, S. 11.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 18:14

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Der Begriff verscharfte Vernehmung war eine wahrend der NS Zeit im Polizeiverwaltungsbetrieb ubliche Bezeichnung zur Umschreibung von bestimmten Formen von korperlicher und oder psychischer Folter die im Rahmen von polizeilichen Vernehmungen routinemassig zur Anwendung gebracht wurden Ahnlich wie viele andere Vokabeln des SS und Polizeiverwaltungswesens z B dem Begriff Sonderbehandlung fur die gezielte Totung von Gefangenen war die Wendung verscharfte Vernehmung ein euphemistisches Codewort und eine Chiffre das im amtlichen Schriftverkehr der nationalsozialistischen Polizei zur Verschleierung der tatsachlich stattfindenden Praktiken Misshandlung Folter etc benutzt wurde Zeit des NationalsozialismusIn der Zeit des Nationalsozialismus wurden korperliche und psychische Gewalt z B Scheinerschiessungen bei Vernehmungen bereits seit 1933 inoffiziell angewendet unter anderem durch die Geheime Staatspolizei und andere Polizeiorgane durch Vertreter der NSDAP oder Angehorige der SS Die SS stand 1933 noch im Rang einer Partei Organisation und nicht einer staatlichen Organisation Mitte der 1930er Jahre begann die Fuhrung der deutschen Polizei damit die bei Vernehmungen angewandten Gewalt Methoden formal zu legalisieren zu systematisieren und zu kodifizieren 1935 trat Heinrich Himmler der damals als Inspekteur der Geheimen Staatspolizei bereits die faktische Fuhrung der gesamten Politischen Polizei in Deutschland innehatte mit dem Reichsjustizminister Franz Gurtner in Verhandlungen um eine rechtliche Anerkennung derartiger Praktiken zu erreichen So schrieb Himmler 1935 in einem Brief in dem er die Einfuhrung verscharfter Vernehmungen forderte dass der Staat die Pflicht habe seinen Vollzugsorganen Mittel in die Hand zu geben die es ermoglichen staatliche Autoritat dem Verbrecher gegenuber durchzusetzen Daher sei es bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren erforderlich Rechtsbrecher in gehoriger Weise anfassen zu konnen Gurtner stellte hingegen dar dass durch Misshandlungen erpresste Aussagen und Gestandnisse in Hochverratsprozessen in immer starkerem Masse fur wertlos und ohne Beweiskraft gehalten wurden Am 11 Oktober 1935 wurden jedoch zwei Gestapobeamte die trotz Interventionen einflussreicher Fursprecher wie Walter Best Viktor Brack und Wolf Heinrich von Helldorff wegen Misshandlung und Gestandniserpressung in Untersuchungshaft einsassen auf Weisung Hitlers aus der Haft entlassen und das schwebende Verfahren eingestellt Da entsprechende Verhandlungen der Fuhrung der Polizei die in Personalunion auch die Fuhrung der SS bildete sich hinzogen gab Reinhard Heydrich Himmlers rechte Hand der als Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin de facto die tagtagliche Fuhrung der Politischen Polizei und der Kriminalpolizei innehatte in einem Erlass vom 28 Mai 1936 intern die Anweisung aus dass verscharfte Vernehmungen in Vernehmungsprotokollen und Aktenunterlagen nicht erwahnt werden durften Nachdem das Justizministerium und die Polizeifuhrung sich schliesslich geeinigt hatten wurden am 1 Juli 1937 durch einen Erlass Heydrichs die Praktiken korperlicher oder psychischer Gewaltanwendungen bei Verhoren als verscharfte Vernehmung behordlich legalisiert Diese Praktiken wurden spater im Zuge der Vereinfachung in einem Geheimerlass des Chefs der Sipo und des SD Heydrich der stellvertretend vom Chef der Gestapo Heinrich Muller abgezeichnet worden war vom 12 Juni 1942 erneuert und der Kriegssituation angepasst wobei der Kreis der zu Folternden fast vollig entgrenzt wurde In Mullers Erlass hiess es u a Die verschaerfte Vernehmung darf unter dieser Voraussetzung nur angewendet werden gegen Kommunisten Marxisten Bibelforscher Saboteure Terroristen Angehoerige der Widerstandsbewegungen Fallschirmagenten Asoziale polnische oder sowjetrussische Arbeitsverweigerer oder Bummelanten In allen uebrigen Faellen bedarf es grundsaetzlich meiner vorherigen Genehmigung Die Verschaerfung kann je nach der Sachlage u a bestehen in einfachste Verpflegung Wasser und Brot hartes Lager Dunkelzelle Schlafentzug Ermuedungsuebungen aber auch in der Verabreichung von Stockhieben bei mehr als 20 Stockhieben muss ein Arzt zugezogen werden Ein hoherer Polizeioffizier der mit der Organisation der Durchfuhrung von verscharften Vernehmungen im deutschbesetzten Polen vertraut war bezeichnete die burokratische Formalisierung des Vorgangs seit 1942 d h dass seit 1942 pro forma in Berlin beim Reichssicherheitshauptamt RSHA eine Vernehmung durch Anwendung von Folter bewilligt werden musste was jedoch automatisch und immer erfolgte als lacherliche Farce NachwirkenSiehe auch Erweiterte Verhortechniken Die US amerikanische Regierung Bush lancierte kurz nach den Terroranschlagen vom 11 September 2001 im Rahmen des von ihr eingeleiteten militarisch geheimdienstlichen Vorgehens gegen den islamistischen Terrorismus die Bezeichnung enhanced interrogation um bestimmte robuste Verhormethoden zu kennzeichnen Diese wurden angewandt um in amerikanischer Gefangenschaft befindliche Personen die im Verdacht standen mit terroristischen Organisationen oder Planungen in Verbindung zu stehen zur Preisgabe von Informationen zu bewegen Kritiker des war on terror sowie speziell der enhanced interrogation genannten Methoden wiesen darauf hin dass sich der Begriff enhanced interrogation wortwortlich mit dem NS Begriff verscharfte Vernehmung ubersetzen lasse und umgekehrt Zudem ist auf inhaltlicher Ebene der Umstand angeprangert worden dass die Verfahrensweisen die die Regierung Bush unter der beschonigenden Bezeichnung der enhanced interrogation anwandte in der Sache genauso Folterpraktiken seien wie die seinerzeit vom NS Regime unter der verharmlosenden Bezeichnung verscharfte Vernehmung angewandten Praktiken Somit bestunde nicht nur eine linguistische Parallele zwischen den Begriffen verscharfte Vernehmung und enhanced interrogation sondern seien auch die tatsachlichen Vorgange die sich jeweils hinter diesen beiden ahnlichen Begriffen verbargen in der Sache einander sehr ahnlich Wahrend der Nurnberger Prozesse wurde die Bezeichnung verscharfte Vernehmung wenn sie in von der Anklagebehorde vorgelegten deutschsprachigen offiziellen Dokumenten auftauchte in den englischsprachigen Prozessprotokollen noch als third degree interrogation Vernehmung dritten Grades ubersetzt Bei dieser Formulierung handelte es sich um eine im englischen Sprachraum durch das 1930 erschienene Buch The Third Degree des Polizeireporters Emanuel H Lavine in dem dieser unter diesem Stichwort brutale Verhormethoden amerikanischer Polizisten beschrieb popularisierte Bezeichnung fur brutale Verhorpraktiken LiteraturLothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 1933 1940 Anpassung und Unterwerfung in der Ara Gurtner 3 verb Auflage Munchen 2001 ISBN 3 486 53833 0 WeblinksAngeklagter Wilhelm Friedrich Boger 145 Verhandlungstag 25 03 1965 1 Frankfurter Auschwitz Prozess Strafsache gegen Mulka u a 4 Ks 2 63 Boger aussert sich auch zur verscharften Vernehmung EinzelnachweiseLothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 2001 S 706 Lothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 2001 S 706 Lothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 2001 S 708 709 Hans Eckhard Niermann Strafjustiz im Dritten Reich 1995 S 331 in Anm 355 Dokument PS 1531 abgedruckt in Internationaler Militargerichtshof Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militargerichtshof Urkunden und anderes Beweismaterial Nurnberg 1948 Fotomechanischer Nachdruck Munchen 1989 ISBN 3 7735 2522 2 Band XXVII S 327 IfZ Zeugenschrifttum Muller Bl 131 Siehe z B den Artikel Verscharfte Vernehmung In The Atlantic 29 Mai 2007 Robert Zgaolla Im Namen der Wahrheit Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute 2006 S 11

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