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Die Verwaltungsgliederung Österreichs ist die vertikale administrative Struktur der Republik Österreich Verwaltungsglied

Verwaltungsgliederung Österreichs

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Die Verwaltungsgliederung Österreichs ist die vertikale administrative Struktur der Republik Österreich.

Oberste Verwaltungseinheit der föderal organisierten Republik ist der Bund, danach folgen Bundesländer, Bezirke und Gemeinden. Bund, Bundesländer und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, und als solche Rechtspersonen. Die Bezirke sind reine Verwaltungseinheiten von Bund und Bundesländern und haben keine Selbstverwaltungskompetenzen.

Bund

In Österreich liegt der Schwerpunkt der öffentlichen Verwaltung der Gebietskörperschaften traditionell beim Bund. Diesem sind die wichtigsten Kompetenzen durch die Bundesverfassung durch taxative Enumeration mit Generalklausel übertragen. Er verfügt als einzige Verwaltungsebene über Organe in allen drei Branchen des Staatsaufbaus. Die Gesetzgebung wird durch den Nationalrat und den Bundesrat wahrgenommen. Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die Bundesminister (Art. 69 B-VG). Alle Organe der Gerichtsbarkeit sind – mit Ausnahme der Landesverwaltungsgerichte der einzelnen Bundesländer – Organe des Bundes.

Unterhalb des Bundes funktioniert die politische Gliederung Österreichs nach Gebietskörperschaften folgendermaßen:

  • 09 Bundesländer
  • 94 Bezirke (Stand: 1. Jänner 2017)
    • 15 Statutarstädte (keine Bezirkshauptmannschaft, stattdessen ein Magistrat)
    • 79 Bezirke (mit Bezirkshauptmann/-frau)
      • 1 Politische Expositur (Außenstelle einer Bezirkshauptmannschaft)
  • 2093 Gemeinden (Stand: 1. Jänner 2022)
    • 1121 (einfache) Gemeinden
    • 0771 Marktgemeinden (Stand: 1. Jänner 2020)
    • 0201 Städte
      • davon 186 Stadtgemeinden (Städte ohne eigenes Statut)
      • davon 015 Statutarstädte (Städte mit eigenem Statut)

Länder

Österreich ist ein Bundesstaat. Er gliedert sich in neun Bundesländer. Diese verfügen über eigene Landesregierungen, die die Landesverwaltung besorgen. Im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung nehmen die Landesregierungen auch Agenden der Bundesverwaltung wahr, sind in diesen Belangen aber gegenüber der Bundesverwaltung weisungsgebunden.

Die österreichischen Bundesländer
und ihre Hauptstädte
# Bundesland Hauptstadt
1 Burgenland Burgenland Eisenstadt
2 Karnten Kärnten Klagenfurt am​ Wörthersee
3 Niederosterreich Niederösterreich Sankt Pölten
4 Oberosterreich Oberösterreich Linz
5 Salzburg Salzburg Salzburg
6 Steiermark Steiermark Graz
7 Tirol Tirol Innsbruck
8 Vorarlberg Vorarlberg Bregenz
9 Wien Wien Wien

Bezirke

Eine weitere Verwaltungsebene in den Ländern bilden die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Städte mit eigenem Statut). Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen haben sie aber keinen autonomen Wirkungsbereich. Die Bezirkshauptmannschaften sind Behörden der Landesverwaltung, die durch einen von der Landesregierung ernannten Bezirkshauptmann geleitet werden. Eine Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden – etwa durch die Direktwahl des Bezirkshauptmannes – wurde bereits im Jahr 1919 diskutiert, jedoch letztendlich nicht umgesetzt. In den Statutarstädten fällt die Bezirksverwaltung mit der Gemeindeverwaltung zusammen. Der Bürgermeister ist dann zugleich Bezirksverwaltungsbehörde, wobei er seine Aufgaben in der Regel an den Magistrat delegiert hat.

Gemeinden

Die untersten Verwaltungseinheiten sind die Gemeinden. Sie besorgen die ihnen übertragene kommunale Selbstverwaltung. Angelegenheiten der Bauordnung oder der örtlichen Sicherheitspolizei gehören etwa zu ihrem Aufgabenbereich, die sie durch die gewählten Gemeinderäte und Gemeindevertreter sowie den Bürgermeister besorgen. Die Gemeinden sind reine Verwaltungseinheiten ohne legislative Kompetenzen.

Anders als etwa in Deutschland bestehen flächendeckend Gemeinden, denn nach Art. 116 B-VG muss „jedes Grundstück zu einer Gemeinde gehören“.

Ortsteile

Weitere Unterteilungen wie etwa in Ortsteile (Gemeindeteile, Ortsgemeinden, Ortsverwaltungsteile, Ortschaften, Stadtteile), sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, aber in der Kommunalverwaltung durchaus üblich. Deren Ortsvorsteher besorgen aber meist nur sehr eingeschränkte Aufgabenbereiche und sind gegenüber den Gemeindeorganen häufig weisungsgebunden.

Einzig in den 23 Wiener Gemeindebezirken und 17 Grazer Stadtbezirken bestehen auf Gemeinde- bzw. Stadtbezirksebene allgemeine Vertretungskörper, das heißt gewählte, politische Versammlungen in Form der Bezirksvertretungen (in Graz Bezirksräte genannt). Obwohl die Bezirksvertretungen der Wiener und Grazer Bezirke bestimmte Aufgaben selbstständig wahrnehmen, können diese durch Statutarrecht begründeten Organe weder mit der Bezirksverwaltungsbehörde eines politischen Bezirks, noch mit dem Gemeinderat übriger Gemeinden verglichen werden.

Sonderfall Wien

Wien stellt in der österreichischen Verwaltungsgliederung einen Sonderfall dar. Es ist sowohl Bundesland als auch Statutarstadt (und damit zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und politische Gemeinde), besorgt also zugleich die Ebenen Landes-, die Bezirks- und die Gemeindeagenden.

Die Landes- und die Gemeindeverwaltung sind formell strikt getrennt, doch sind die handelnden Personen immer dieselben. Der Wiener Bürgermeister ist kraft seines Amtes zugleich Landeshauptmann. Der Wiener Gemeinderat ist kraft seines Amtes auch Wiener Landtag – den Vorsitz führen jedoch in den Gemeinderatssitzungen und in den Landtagssitzungen unterschiedliche Personen.

Siehe auch: Wiener Gemeinderat und Landtag

Weitere bundesweite Raumgliederungen der öffentlichen Verwaltung

Neben der Verwaltungsgliederung im eigentlichen Sinne gibt es in Österreich noch weitere administrative, funktionale und politische Gliederungstrukturen:

  • Gerichtsbezirke – die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte (Gliederung der Judikative)
  • Landeswahlkreise (Landtagswahlen), Regionalwahlkreise (Nationalratswahlordnung 1992) und andere Wahlkreise, sowie Wahlsprengel als kleinste Einheit – die auf bevölkerungsmäßige Gleichmäßigkeit ausgelegten Zähleinheiten des politischen System Österreichs
  • Amtliche Statistik → NUTS-Einheiten der EU-Statistik (NUTS:AT):
    • NUTS-1 – die drei Gruppen von Bundesländern (Westösterreich, Ostösterreich, Südösterreich) → Bundesländer
    • NUTS-2 – Gruppen von Bezirken → Politische Bezirke und Statutarstädte
    • NUTS-3 – Gemeinden → Zählbezirke (in Wien: Zählgebiete) → Statistische Zählsprengel
  • Arbeitsmarktbereiche des Arbeitsmarktservice Österreich, AMS (Arbeitsmarktverwaltung)
  • Finanzamtsbereiche – die örtliche Zuständigkeit der Finanzverwaltung
  • Gemeindeverbände – Gemeinden können sich zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen
  • Gesundheitssprengel (auch „Sanitätssprengel“, „Arztsprengel“) – Sprengelärzte besorgen für die Gemeinden als örtliche Gesundheitsbehörde die fachlichen Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes; Sanitätskreis mit Kreisarzt im Burgenland
  • Katastralgemeinden sind jeweils die Teile des Staatsgebiets, für die ein Grundbuch angelegt ist. Gesetzlich ist bestimmt, dass jede Katastralgemeinde zu genau einer politischen Gemeinde gehören muss. Damit sind sie die kleinste verwaltungsmäßige Untergliederung des Staatsgebiets.
  • Kehrgebiete sind durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegte Gemeindegebiete, die aufgrund der Gewerbeordnung – nach Abhörung der Wirtschaftskammer, Landesinnung der Rauchfangkehrer, und der berührten Gemeinden – zu einem Kehrgebiet zusammengefasst werden (Beispiel Tirol: [1]).
  • Landwirtschaftliche Produktionsgebiete – Österreich ist von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft in 8 landwirtschaftliche Hauptproduktionsgebiete (HPG) untergliedert, diese in insgesamt 87 Kleinproduktionsgebiete (KPG)
  • Ortschaften des amtlichen Ortsverzeichnisses, Begriffsfestlegung von Ortsgebiet und Geschlossene Ortschaft auf kleinster Ebene
  • Postleitzahlengebiete
  • Schulsprengel
  • Siedlungseinheiten (SE) – von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen eingeführte (weltweit) kleinste vergleichbare geographische Einheiten
  • Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände für mehrere Gemeinden
  • Tourismusregionen → Tourismusverbände – nach den Landestourismusgesetzen

Regionale Raumgliederungen

  • Kleinregionen in Niederösterreich
  • Kleinregionen der Steiermark
  • Planungsverband (Tirol)

Die Viertel Niederösterreichs und Oberösterreichs und die historischen Viertel der Steiermark sind nicht unmittelbar Teil der Verwaltungsgliederung, doch nehmen beispielsweise die Wahlkreiseinteilungen auf sie Bezug.

Siehe auch

  • Liste der Städte in Österreich
  • Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich
  • Rechtssatz zum Erkenntnis 99/10/0195, Verwaltungsgerichtshof
  • Regionale Gliederungen, Statistik Austria
  • Landwirtschaftliche Produktionsgebiete auf statistik.at
  • Siedlungseinheiten auf statistik.at
  • Verwaltungsgliederung der Staaten Europas

    Albanien |  | Belgien |  | Bulgarien | Königreich Dänemark (Dänemark, Färöer) | Deutschland |  |  |  | Griechenland | Irland | Island | Italien |  | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg |  |  |  | () |  | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal |  | Russland | San Marino |  |  |  | Slowakei |  |  | Tschechien |  | Ukraine | Ungarn | Vereinigtes Königreich

    Verwaltungsgliederung der Staaten von:
    Afrika | Asien | Australien und Ozeanien | Europa | Nord- und Südamerika

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:03

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Organe der Gerichtsbarkeit sind mit Ausnahme der Landesverwaltungsgerichte der einzelnen Bundeslander Organe des Bundes Unterhalb des Bundes funktioniert die politische Gliederung Osterreichs nach Gebietskorperschaften folgendermassen 0 9 Bundeslander 94 Bezirke Stand 1 Janner 2017 15 Statutarstadte keine Bezirkshauptmannschaft stattdessen ein Magistrat 79 Bezirke mit Bezirkshauptmann frau 1 Politische Expositur Aussenstelle einer Bezirkshauptmannschaft 2093 Gemeinden Stand 1 Janner 2022 1121 einfache Gemeinden 0 771 Marktgemeinden Stand 1 Janner 2020 0 201 Stadte davon 186 Stadtgemeinden Stadte ohne eigenes Statut davon 0 15 Statutarstadte Stadte mit eigenem Statut LanderDie Bundeslander Osterreichs Osterreich ist ein Bundesstaat Er gliedert sich in neun Bundeslander Diese verfugen uber eigene Landesregierungen die die Landesverwaltung besorgen Im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung nehmen die Landesregierungen auch Agenden der Bundesverwaltung wahr sind in diesen Belangen aber gegenuber der Bundesverwaltung weisungsgebunden Die osterreichischen Bundeslander und ihre Hauptstadte Bundesland Hauptstadt1 Burgenland Burgenland Eisenstadt2 Karnten Karnten Klagenfurt am Worthersee3 Niederosterreich Niederosterreich Sankt Polten4 Oberosterreich Oberosterreich Linz5 Salzburg Salzburg Salzburg6 Steiermark Steiermark Graz7 Tirol Tirol Innsbruck8 Vorarlberg Vorarlberg Bregenz9 Wien Wien WienBezirkeEine weitere Verwaltungsebene in den Landern bilden die Bezirksverwaltungsbehorden Bezirkshauptmannschaften und Stadte mit eigenem Statut Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen haben sie aber keinen autonomen Wirkungsbereich Die Bezirkshauptmannschaften sind Behorden der Landesverwaltung die durch einen von der Landesregierung ernannten Bezirkshauptmann geleitet werden Eine Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehorden etwa durch die Direktwahl des Bezirkshauptmannes wurde bereits im Jahr 1919 diskutiert jedoch letztendlich nicht umgesetzt In den Statutarstadten fallt die Bezirksverwaltung mit der Gemeindeverwaltung zusammen Der Burgermeister ist dann zugleich Bezirksverwaltungsbehorde wobei er seine Aufgaben in der Regel an den Magistrat delegiert hat GemeindenDie untersten Verwaltungseinheiten sind die Gemeinden Sie besorgen die ihnen ubertragene kommunale Selbstverwaltung Angelegenheiten der Bauordnung oder der ortlichen Sicherheitspolizei gehoren etwa zu ihrem Aufgabenbereich die sie durch die gewahlten Gemeinderate und Gemeindevertreter sowie den Burgermeister besorgen Die Gemeinden sind reine Verwaltungseinheiten ohne legislative Kompetenzen Anders als etwa in Deutschland bestehen flachendeckend Gemeinden denn nach Art 116 B VG muss jedes Grundstuck zu einer Gemeinde gehoren OrtsteileWeitere Unterteilungen wie etwa in Ortsteile Gemeindeteile Ortsgemeinden Ortsverwaltungsteile Ortschaften Stadtteile sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben aber in der Kommunalverwaltung durchaus ublich Deren Ortsvorsteher besorgen aber meist nur sehr eingeschrankte Aufgabenbereiche und sind gegenuber den Gemeindeorganen haufig weisungsgebunden Einzig in den 23 Wiener Gemeindebezirken und 17 Grazer Stadtbezirken bestehen auf Gemeinde bzw Stadtbezirksebene allgemeine Vertretungskorper das heisst gewahlte politische Versammlungen in Form der Bezirksvertretungen in Graz Bezirksrate genannt Obwohl die Bezirksvertretungen der Wiener und Grazer Bezirke bestimmte Aufgaben selbststandig wahrnehmen konnen diese durch Statutarrecht begrundeten Organe weder mit der Bezirksverwaltungsbehorde eines politischen Bezirks noch mit dem Gemeinderat ubriger Gemeinden verglichen werden Sonderfall WienWien stellt in der osterreichischen Verwaltungsgliederung einen Sonderfall dar Es ist sowohl Bundesland als auch Statutarstadt und damit zugleich Bezirksverwaltungsbehorde und politische Gemeinde besorgt also zugleich die Ebenen Landes die Bezirks und die Gemeindeagenden Die Landes und die Gemeindeverwaltung sind formell strikt getrennt doch sind die handelnden Personen immer dieselben Der Wiener Burgermeister ist kraft seines Amtes zugleich Landeshauptmann Der Wiener Gemeinderat ist kraft seines Amtes auch Wiener Landtag den Vorsitz fuhren jedoch in den Gemeinderatssitzungen und in den Landtagssitzungen unterschiedliche Personen Siehe auch Wiener Gemeinderat und LandtagWeitere bundesweite Raumgliederungen der offentlichen VerwaltungNeben der Verwaltungsgliederung im eigentlichen Sinne gibt es in Osterreich noch weitere administrative funktionale und politische Gliederungstrukturen Gerichtsbezirke die ortliche Zustandigkeit der Bezirksgerichte Gliederung der Judikative Landeswahlkreise Landtagswahlen Regionalwahlkreise Nationalratswahlordnung 1992 und andere Wahlkreise sowie Wahlsprengel als kleinste Einheit die auf bevolkerungsmassige Gleichmassigkeit ausgelegten Zahleinheiten des politischen System OsterreichsAmtliche Statistik NUTS Einheiten der EU Statistik NUTS AT NUTS 1 die drei Gruppen von Bundeslandern Westosterreich Ostosterreich Sudosterreich Bundeslander NUTS 2 Gruppen von Bezirken Politische Bezirke und Statutarstadte NUTS 3 Gemeinden Zahlbezirke in Wien Zahlgebiete Statistische ZahlsprengelArbeitsmarktbereiche des Arbeitsmarktservice Osterreich AMS Arbeitsmarktverwaltung Finanzamtsbereiche die ortliche Zustandigkeit der Finanzverwaltung Gemeindeverbande Gemeinden konnen sich zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches durch Vereinbarung zu Gemeindeverbanden zusammenschliessen Gesundheitssprengel auch Sanitatssprengel Arztsprengel Sprengelarzte besorgen fur die Gemeinden als ortliche Gesundheitsbehorde die fachlichen Angelegenheiten des offentlichen Gesundheitsdienstes Sanitatskreis mit Kreisarzt im Burgenland Katastralgemeinden sind jeweils die Teile des Staatsgebiets fur die ein Grundbuch angelegt ist Gesetzlich ist bestimmt dass jede Katastralgemeinde zu genau einer politischen Gemeinde gehoren muss Damit sind sie die kleinste verwaltungsmassige Untergliederung des Staatsgebiets Kehrgebiete sind durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegte Gemeindegebiete die aufgrund der Gewerbeordnung nach Abhorung der Wirtschaftskammer Landesinnung der Rauchfangkehrer und der beruhrten Gemeinden zu einem Kehrgebiet zusammengefasst werden Beispiel Tirol 1 Landwirtschaftliche Produktionsgebiete Osterreich ist von der Bundesanstalt fur Agrarwirtschaft in 8 landwirtschaftliche Hauptproduktionsgebiete HPG untergliedert diese in insgesamt 87 Kleinproduktionsgebiete KPG Ortschaften des amtlichen Ortsverzeichnisses Begriffsfestlegung von Ortsgebiet und Geschlossene Ortschaft auf kleinster Ebene Postleitzahlengebiete Schulsprengel Siedlungseinheiten SE von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen eingefuhrte weltweit kleinste vergleichbare geographische Einheiten Standesamts und Staatsburgerschaftsverbande fur mehrere Gemeinden Tourismusregionen Tourismusverbande nach den LandestourismusgesetzenRegionale RaumgliederungenKleinregionen in Niederosterreich Kleinregionen der Steiermark Planungsverband Tirol Die Viertel Niederosterreichs und Oberosterreichs und die historischen Viertel der Steiermark sind nicht unmittelbar Teil der Verwaltungsgliederung doch nehmen beispielsweise die Wahlkreiseinteilungen auf sie Bezug Siehe auchListe der Stadte in Osterreich Liste der Bezirke und Statutarstadte in Osterreich Rechtssatz zum Erkenntnis 99 10 0195 Verwaltungsgerichtshof Regionale Gliederungen Statistik Austria Landwirtschaftliche Produktionsgebiete auf statistik at Siedlungseinheiten auf statistik at ol Verwaltungsgliederung der Staaten Europas Albanien Belgien Bulgarien Konigreich Danemark Danemark Faroer Deutschland Griechenland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Norwegen Osterreich Polen Portugal Russland San Marino Slowakei Tschechien Ukraine Ungarn Vereinigtes Konigreich Verwaltungsgliederung der Staaten von Afrika Asien Australien und Ozeanien Europa Nord und Sudamerika

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