Als zerstörte Kirchen bezeichnete die Bekennende Kirche in der Zeit des Kirchenkampfes evangelische Landeskirchen in den
Zerstörte Kirchen

Als zerstörte Kirchen bezeichnete die Bekennende Kirche in der Zeit des Kirchenkampfes evangelische Landeskirchen, in denen die Deutschen Christen bei den Kirchenwahlen eine Mehrheit bekamen oder in denen dauerhafte Änderungen in der Kirchenleitung aufgrund von Verfügungen des Reichs- bzw. preußischen Kulturministeriums geschahen.
In diesen Kirchen galt das kirchliche Notrecht von Dahlem, weil ihre Kirchenleitungen von der Bekennenden Kirche nicht als legitim betrachtet wurden – daher oblag es den Parallelgremien der Bekennenden Kirche (Freien Synoden bzw. Landesbruderräten), Synodale zur Bekenntnissynode und Delegierte zum Reichsbruderrat zu entsenden. Die meisten Landeskirchen galten als zerstörte Kirchen; es gab nur wenige intakte Kirchen.
Literatur
- Thomas Martin Schneider: Die Protokolle des Rates der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, 1945–1948. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-55766-2.
Einzelnachweise
- Vgl. Hans-Walter Krumwiede: Kirchengeschichte Niedersachsens: Vom Deutschen Bund 1815 bis zur Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland 1948. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-55432-X, S. 618, Abschnitt „Intakte“ und „zerstörte“ Landeskirchen.
- Wilhelm Niemöller: Die Vierte Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Bad Oeynhausen, S. 57 (Online).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Als zerstorte Kirchen bezeichnete die Bekennende Kirche in der Zeit des Kirchenkampfes evangelische Landeskirchen in denen die Deutschen Christen bei den Kirchenwahlen eine Mehrheit bekamen oder in denen dauerhafte Anderungen in der Kirchenleitung aufgrund von Verfugungen des Reichs bzw preussischen Kulturministeriums geschahen In diesen Kirchen galt das kirchliche Notrecht von Dahlem weil ihre Kirchenleitungen von der Bekennenden Kirche nicht als legitim betrachtet wurden daher oblag es den Parallelgremien der Bekennenden Kirche Freien Synoden bzw Landesbruderraten Synodale zur Bekenntnissynode und Delegierte zum Reichsbruderrat zu entsenden Die meisten Landeskirchen galten als zerstorte Kirchen es gab nur wenige intakte Kirchen LiteraturThomas Martin Schneider Die Protokolle des Rates der Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands 1945 1948 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2009 ISBN 978 3 525 55766 2 EinzelnachweiseVgl Hans Walter Krumwiede Kirchengeschichte Niedersachsens Vom Deutschen Bund 1815 bis zur Grundung der Evangelischen Kirche in Deutschland 1948 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1995 ISBN 3 525 55432 X S 618 Abschnitt Intakte und zerstorte Landeskirchen Wilhelm Niemoller Die Vierte Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Bad Oeynhausen S 57 Online