Die Zürcher Gesetzessammlung besteht aus der Offiziellen Sammlung OS und der Loseblattsammlung LS des Kantons Zürich Die
Zürcher Gesetzessammlung

Die Zürcher Gesetzessammlung besteht aus der Offiziellen Sammlung (OS) und der Loseblattsammlung (LS) des Kantons Zürich.
Die OS ist die chronologische Sammlung des kantonalen Rechts. Es werden Erlasse kantonaler Anstalten mit generell-abstrakten Normen veröffentlicht, welche Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einräumen oder die Organisation, die Zuständigkeit und die Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln. Ihre Entsprechung auf Bundesebene ist die Amtliche Sammlung des Bundesrechts.
Die LS enthält das in der OS publizierte kantonale Recht nach Sachgebieten geordnet. Sie wird periodisch auf einen bestimmten Stichtag – in der Regel auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober – nachgeführt. Sie entspricht der Systematischen Sammlung des Bundesrechts auf Bundesebene.
Verantwortlich für die Herausgabe beider Sammlungen ist die Staatskanzlei. Gesetzliche Grundlagen sind das Publikationsgesetz sowie die dazugehörige Publikationsverordnung.
Seit 1999 publiziert die Zürcher Staatskanzlei die Gesetzessammlung mit dem aktuell gültigen Recht auch im Internet. Die gesamte Zürcher Gesetzessammlung seit 1803 steht über das Quickaccess-Angebot des Staatsarchivs Zürich im Volltext online zur Verfügung.
Geschichte
Die erste Offizielle Gesetzessammlung des Kantons Zürich wurde in der Mediationszeit 1803 begonnen (heute als OS AF für «Alte Folge» bezeichnet). Nach sechs Bänden stellte man diese Reihe zu Beginn der Restauration 1814 ein; an ihre Stelle trat mit der Kantonsverfassung von 1814 eine «Neue Folge» (OS NF). Diese wurde ihrerseits nach vier Bänden beendet, als in Zürich die Regeneration einsetzte. Mit der liberalen Kantonsverfassung von 1831 begründete man die bis heute fortgeführte Reihe der OS.
Als Überblick über das noch gültige Recht wurde 1913/1914 das «Sammelwerk der Zürcherischen Gesetzgebung» (zitiert als Sa) publiziert. Es folgte 1961 die siebenbändige «Zürcher Gesetzessammlung» (zitiert als ZG) und 1981 die siebenbändige «Zürcher Gesetzessammlung» (zitiert als GS). Mit letzterer erhielten sämtliche noch gültigen Erlasse eine Ordnungsnummer. Diese bestimmt die systematische Einreihung innerhalb der 1993 eingeführten und seither ständig aktualisierten Loseblattsammlung (LS).
Weblinks
- ZH-Lex
- Zürcher Gesetzessammlung seit 1803 online
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz) vom 27. September 1998 (LS 170.5).
- Publikationsverordnung vom 2. Dezember 1998 (LS 170.51).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Zurcher Gesetzessammlung besteht aus der Offiziellen Sammlung OS und der Loseblattsammlung LS des Kantons Zurich Die OS ist die chronologische Sammlung des kantonalen Rechts Es werden Erlasse kantonaler Anstalten mit generell abstrakten Normen veroffentlicht welche Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einraumen oder die Organisation die Zustandigkeit und die Aufgaben der Behorden oder das Verfahren regeln Ihre Entsprechung auf Bundesebene ist die Amtliche Sammlung des Bundesrechts Die LS enthalt das in der OS publizierte kantonale Recht nach Sachgebieten geordnet Sie wird periodisch auf einen bestimmten Stichtag in der Regel auf den 1 Januar 1 April 1 Juli und 1 Oktober nachgefuhrt Sie entspricht der Systematischen Sammlung des Bundesrechts auf Bundesebene Verantwortlich fur die Herausgabe beider Sammlungen ist die Staatskanzlei Gesetzliche Grundlagen sind das Publikationsgesetz sowie die dazugehorige Publikationsverordnung Seit 1999 publiziert die Zurcher Staatskanzlei die Gesetzessammlung mit dem aktuell gultigen Recht auch im Internet Die gesamte Zurcher Gesetzessammlung seit 1803 steht uber das Quickaccess Angebot des Staatsarchivs Zurich im Volltext online zur Verfugung GeschichteDie erste Offizielle Gesetzessammlung des Kantons Zurich wurde in der Mediationszeit 1803 begonnen heute als OS AF fur Alte Folge bezeichnet Nach sechs Banden stellte man diese Reihe zu Beginn der Restauration 1814 ein an ihre Stelle trat mit der Kantonsverfassung von 1814 eine Neue Folge OS NF Diese wurde ihrerseits nach vier Banden beendet als in Zurich die Regeneration einsetzte Mit der liberalen Kantonsverfassung von 1831 begrundete man die bis heute fortgefuhrte Reihe der OS Als Uberblick uber das noch gultige Recht wurde 1913 1914 das Sammelwerk der Zurcherischen Gesetzgebung zitiert als Sa publiziert Es folgte 1961 die siebenbandige Zurcher Gesetzessammlung zitiert als ZG und 1981 die siebenbandige Zurcher Gesetzessammlung zitiert als GS Mit letzterer erhielten samtliche noch gultigen Erlasse eine Ordnungsnummer Diese bestimmt die systematische Einreihung innerhalb der 1993 eingefuhrten und seither standig aktualisierten Loseblattsammlung LS WeblinksZH Lex Zurcher Gesetzessammlung seit 1803 onlineEinzelnachweiseGesetz uber die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt Publikationsgesetz vom 27 September 1998 LS 170 5 Publikationsverordnung vom 2 Dezember 1998 LS 170 51 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten