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Wohnflächenverordnung

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Wohnflächenverordnung
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Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dort „sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden“. Sie ist seit 1. Januar 2004 in Kraft.

Basisdaten
Titel: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
Kurztitel: Wohnflächenverordnung
Abkürzung: WoFlV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 19 WoFG,
§ 28 Abs. 1, 2 WoBindG,
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 a) WoGG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2330-32-1
Erlassen am: 25. November 2003
(BGBl. I S. 2346)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2004
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Wohnflächenverordnung basiert auf den §§ 42–44 der II. Berechnungsverordnung (BV) und löst diese ab. Berechnungen, die vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurden, bleiben weiterhin gültig, solange keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuberechnung erforderlich machen.

Unterschiede zu den vorhergehenden Regelungen sind:

  • In der Regel wird die Grundfläche von Balkonen, Loggien und Terrassen zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet. Ein Sichtschutz (sogenannter „gedeckter Freisitz“) wird bei Terrassen nicht mehr vorausgesetzt. Der Begriff des Freisitzes ist aus der II. BV. nicht übernommen worden.
  • Ein genereller Abzug für Wandputz in Höhe von 3 % ist nicht mehr vorgesehen, da die Wohnfläche nach lichten Maßen zu berechnen ist. In die Flächenermittlung können jetzt auch Erker und Wandschränke einbezogen werden, selbst wenn deren Grundfläche kleiner als 0,5 m² ist. 
  • Auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen werden berücksichtigt, wenn ihre Höhe unter 1,5 m bleibt, weil sie dann als Ablagemöglichkeit nutzbar sind. Sind sie höher als 1,5 m und ist ihre Grundfläche dabei größer 0,1 m² bleiben sie gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV unberücksichtigt.
  • Soweit Wintergärten nicht beheizbar sind, können sie lediglich zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Beheizbare Wintergärten zählen komplett zur Wohnfläche.
  • Der bisherige Abzug von pauschal 10 % bei Gebäuden mit nur einer Wohnung ist weggefallen.
  • Während bis Ende 2003 Flächen unter Treppen nicht als Wohnfläche gewertet wurden, wenn ihre lichte Höhe weniger als 2 m betrug, zählen diese seit 2004 zur Wohnfläche, sobald die lichte Höhe größer als 1 m ist.

Flächen, deren lichte Höhe weniger als einen Meter beträgt, werden weiterhin nicht berücksichtigt. Flächen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte angerechnet.

Weblinks

  • Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, 25. November 2003; abgerufen am 27. September 2019. 

Siehe auch

  • Wohnflächenberechnung

Einzelnachweise

  1. Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
  2. Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), § 5 Überleitungsvorschrift
  3. § 4 WoFlV - Einzelnorm. Abgerufen am 6. September 2021. 
  4. § 3 WoFlV - Einzelnorm. Abgerufen am 6. September 2021. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 03:31

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Die Wohnflachenverordnung WoFlV ist eine deutsche Verordnung die Wohnflachen definiert und ihre Berechnung regelt Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumforderungsgesetz WoFG dort sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden Sie ist seit 1 Januar 2004 in Kraft BasisdatenTitel Verordnung zur Berechnung der WohnflacheKurztitel WohnflachenverordnungAbkurzung WoFlVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 19 WoFG 28 Abs 1 2 WoBindG 36 Abs 1 Nr 1 a WoGGRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2330 32 1Erlassen am 25 November 2003 BGBl I S 2346 Inkrafttreten am 1 Januar 2004Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Wohnflachenverordnung basiert auf den 42 44 der II Berechnungsverordnung BV und lost diese ab Berechnungen die vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurden bleiben weiterhin gultig solange keine baulichen Anderungen vorgenommen werden die eine Neuberechnung erforderlich machen Unterschiede zu den vorhergehenden Regelungen sind In der Regel wird die Grundflache von Balkonen Loggien und Terrassen zu einem Viertel hochstens jedoch zur Halfte als Wohnflache angerechnet Ein Sichtschutz sogenannter gedeckter Freisitz wird bei Terrassen nicht mehr vorausgesetzt Der Begriff des Freisitzes ist aus der II BV nicht ubernommen worden Ein genereller Abzug fur Wandputz in Hohe von 3 ist nicht mehr vorgesehen da die Wohnflache nach lichten Massen zu berechnen ist In die Flachenermittlung konnen jetzt auch Erker und Wandschranke einbezogen werden selbst wenn deren Grundflache kleiner als 0 5 m ist Auch die Grundflachen von Schornsteinen Vormauerungen Bekleidungen freistehenden Pfeilern und Saulen werden berucksichtigt wenn ihre Hohe unter 1 5 m bleibt weil sie dann als Ablagemoglichkeit nutzbar sind Sind sie hoher als 1 5 m und ist ihre Grundflache dabei grosser 0 1 m bleiben sie gemass 3 Abs 3 Nr 2 WoFlV unberucksichtigt Soweit Wintergarten nicht beheizbar sind konnen sie lediglich zur Halfte als Wohnflache angerechnet werden Beheizbare Wintergarten zahlen komplett zur Wohnflache Der bisherige Abzug von pauschal 10 bei Gebauden mit nur einer Wohnung ist weggefallen Wahrend bis Ende 2003 Flachen unter Treppen nicht als Wohnflache gewertet wurden wenn ihre lichte Hohe weniger als 2 m betrug zahlen diese seit 2004 zur Wohnflache sobald die lichte Hohe grosser als 1 m ist Flachen deren lichte Hohe weniger als einen Meter betragt werden weiterhin nicht berucksichtigt Flachen mit einer lichten Hohe zwischen einem und zwei Metern werden zur Halfte angerechnet WeblinksVerordnung zur Berechnung der Wohnflache Wohnflachenverordnung WoFlV In gesetze im internet de Bundesministerin der Justiz und fur Verbraucherschutz 25 November 2003 abgerufen am 27 September 2019 Siehe auchWohnflachenberechnungEinzelnachweiseWohnflachenverordnung vom 25 November 2003 BGBl I S 2346 1 Anwendungsbereich Berechnung der Wohnflache Wohnflachenverordnung vom 25 November 2003 BGBl I S 2346 5 Uberleitungsvorschrift 4 WoFlV Einzelnorm Abgerufen am 6 September 2021 3 WoFlV Einzelnorm Abgerufen am 6 September 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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