Das Fürstentum Lichtenberg war seit 1816 eine abgelegene Exklave des Herzogtums Sachsen Coburg Saalfeld beziehungsweise
Fürstentum Lichtenberg

Das Fürstentum Lichtenberg war seit 1816 eine abgelegene Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld beziehungsweise von 1826 bis 1834 des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, die schließlich an Preußen abgetreten wurde. Am rechten Ufer der Nahe gelegen, gehört sein Gebiet heute teils zum Saarland und teils zu Rheinland-Pfalz.
Geschichte
Nach den Niederlagen Napoleons in den Befreiungskriegen kamen nach dem Wiener Kongress (1815) die linksrheinischen Gebiete zu Bayern, Hessen-Darmstadt und Preußen. Dabei erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst I. zum Lohn für seine Dienste als General und Korpskommandant in den Kämpfen gegen Napoleon im Jahre 1816 eine große Besitzung von 8,25 Quadratmeilen und rund 22.000 Einwohnern um St. Wendel und Baumholder, zunächst unter der Bezeichnung „Herrschaft Baumholder“. Am 11. September 1816 erfolgte die förmliche Besitzergreifung.
Durch Dekret des Herzogs vom 6. März 1819 wurde das Gebiet nach der zwischen Baumholder und Kusel gelegenen Burg Lichtenberg in Fürstentum Lichtenberg umbenannt. Die Anpassung von herzoglichem Titel und Wappen erfolgte erst über ein Jahr später mit Verordnung vom 20. Juni 1821; das hinzugekommene Wappen des Fürstentums Lichtenberg wird hier wie folgt beschrieben: „das Feld ist von Silber und Blau quer getheilt, und in der untern blauen Hälfte mit silbernen Kreuzen bestreut; mit einem goldgekrönten Löwen welcher in der obern silbernen Hälfte blau, in der untern blauen Hälfte silbern ist.“
St. Wendel war Regierungssitz und Wohnsitz von Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg (Herzogin von Sachsen-Coburg-Saalfeld), von 1824 bis zu deren Tod im Jahre 1831. Sie war ab 1826 geschieden und Mutter von Erbprinz Ernst II. und Prinz Albert, dem späteren Gemahl der britischen Königin Victoria, und residierte in dieser Zeit in St. Wendel.
Aufgrund politischer Unruhen in St. Wendel 1831/1832 sowie der großen Entfernung zum Hauptteil des Herzogtums verkaufte der Herzog das Fürstentum mit Staatsvertrag vom 31. Mai 1834 an Preußen für eine Jahresrente von 80.000 Talern. Im Herbst des Vorjahres war Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von Preußen im Zuge einer Reise durch die Rheinprovinz auch nach St. Wendel gekommen und hatte angesichts des bevorstehenden Verkaufs an seinen Vater, König Friedrich Wilhelm III., geschrieben: „Der saubere Herzog verkauft alles, was er noch an Domänen in St. Wendel hat, um noch zu guterletzt alles mögliche Geld aus dem Ländchen zu ziehen und unsern Staat so noch recht hübsch über den Löffel zu barbieren. Es ist seiner unwürdig.“ Am 22. September 1834 erfolgte die Erbhuldigung für den preußischen König. Große Teile des Erlöses wurden für den Ausbau des privaten Besitzes der Herzöge in Grein (Oberösterreich) verwendet. Preußen gliederte die Ländereien als Kreis St. Wendel in den Regierungsbezirk Trier der Rheinprovinz ein.
Regierung, Verwaltung und Justizorganisation
Nach der Inbesitznahme wurde zunächst eine Landeskommission als oberste Behörde des Fürstentums Lichtenberg eingerichtet. Mit Verordnung vom 12. Mai 1821 wurde diese durch die „Herzoglich Sächsische Regierung des Fürstenthums Lichtenberg“ ersetzt. Diese bestand aus zwei Abteilungen. Die erste Abteilung bekam den Namen: „Regierung als Landeshoheits- und Verwaltungs-Collegium“, die zweite: „Regierung als Appellationsgericht“.
Bereits im Jahre 1817 war das Territorium für Verwaltungszwecke in drei Kantone und 15 Bürgermeistereien eingeteilt worden, die der ersten Abteilung der Regierung unterstellt waren.
Die Justizorganisation wurde aus der französischen Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers übernommen. Für Zivilsachen bestand je Kanton ein Friedensgericht als Eingangsgericht. Dies waren das , das und das . Diesen war das übergeordnet, das zugleich auch Strafgericht der ersten Instanz war. Es bestand aus einem Landgerichtsdirektor, zwei Richtern und einem Staatsprokurator. Mit Verordnung vom 22. Mai 1821 wurde die „Landes-Regierung als Justiz-Collegium“ ab dem 1. September des genannten Jahres als „Cassationshof für das Fürstenthum Lichtenberg, mithin zur obersten Justizstelle für dasselbe“ aufgestellt. Indem man die Lichtenberger Regierung somit „zugleich als Appellations- und Kassationsgericht einsetzte“, gab man „die Trennung von Justiz und Verwaltung“ ganz auf, was in der Folge „natürlich zu großen Unzuträglichkeiten“ führte. Nicht einmal ganze vier Jahre später, am 7. April 1825, wurde deshalb in Coburg ein eigenes Kassationsgericht für Urteile des Lichtenberger Appellationsgerichts in St. Wendel geschaffen. Preußen übernahm 1834 hiervon die Eingangsgerichte und wies diese zunächst dem Landgericht Trier, aber schon 1835 dem günstiger gelegenen Landgericht Saarbrücken zu (siehe hierzu auch Gerichte in der Rheinprovinz).
Mit Verordnung vom 27. April 1821 wurde ein sogenannter Landrath als landständische Vertretung eingerichtet. Dieser bestand aus 7 Mitgliedern, von denen der Kanton Sankt Wendel drei und die anderen beiden Kantone je zwei Mitglieder wählten. Dieser Landrat hatte die Aufgabe einer Beratung und Begutachtung der Gesetze und des Haushaltes. Mehrausgaben bedurften der Genehmigung durch den Landesausschuss.
Daten
- Fläche: 537 km²
- Bevölkerung: ca. 25.000
- Gemeinden: Zu dem Fürstentum gehörten knapp hundert Gemeinden.
Nach heutigem Gebietsstand liegen auf dem Territorium:
- im Saarland
- die Stadt St. Wendel ohne die bis 1947 pfälzischen Ortsteile Bubach, Hoof, Marth, Niederkirchen, Osterbrücken und Saal;
- die Gemeinde Freisen ohne die Ortsteile Asweiler und Eitzweiler;
- die Gemeinde Marpingen ohne den Ortsteil Berschweiler;
- die Gemeinde Namborn ohne den Ortsteil Hirstein;
- die Gemeinde Oberthal ohne den Ortsteil Steinberg-Deckenhardt;
- von der Stadt Ottweiler die Stadtteile Fürth mit Wetschhausen, Mainzweiler und Steinbach;
- in Rheinland-Pfalz
- die gesamte Verbandsgemeinde Baumholder;
- sämtliche heute nicht mehr bestehende Gemeinden auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Baumholder;
- von der Stadt Idar-Oberstein die Stadtteile Hammerstein, Kirchen-, Mittel- und Nahbollenbach sowie Weierbach;
- von der Verbandsgemeinde Herrstein die Gemeinden Dickesbach, Mittelreidenbach, Oberreidenbach, Schmidthachenbach, Sien (mit Sienerhöfe), Sienhachenbach;
- von der Verbandsgemeinde Kusel die Ortsgemeinden Pfeffelbach, Reichweiler, Ruthweiler und Thallichtenberg (mit Burglichtenberg);
- von der Verbandsgemeinde Altenglan die Gemeinde Niederalben;
- von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein die Gemeinden Buborn, Deimberg, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Merzweiler, Unterjeckenbach und Wiesweiler sowie von der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim der Ortsteil Offenbach am Glan und von der Ortsgemeinde Glanbrücken der Ortsteil Niedereisenbach.
Regierung
- (1772–1822), Astronom, Gymnasialprofessor in Coburg, Geheimer Rat und Präsident der Regierung des Fürstentums Lichtenberg 1821–1822 und Kammerpräsident in Sachsen-Coburg-Saalfeld 1821–1822
Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der Deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 375.
- Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836 (online bei: Google Books).
- Josef Dreesen: Das Fürstentum Lichtenberg (1816–1834) im Vormärz: Ein Provisorium. Eigenverlag, Holsthum 2008.
Weblinks
- Literatur zu Fürstentum Lichtenberg in der Saarländischen Bibliographie
Einzelnachweise
- Benennung des hiesigen Gebiets In: Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836, S. 143 Nr. 90 (online bei: Google Books).
- Abbildung bei Bernhard W. Planz und Josef Dreesen: Der Aufstand zu St. Wendel 1832. Vortrag zum Rathausfest 2017. Stadtarchiv St. Wendel, St. Wendel [2017], S. 5 Abb. 4 (online als PDF).
- Herzogl. Sachsen-Coburg-Saalfeldisches Regierungs- und Intelligenzblatt. Nr. 28 vom 14. Juli 1821, Sp. 365–369, Sp. 368 Nr. 10 (online bei: Münchener DigitalisierungsZentrum (MDZ)).
- Max Müller: St. Wendeler „Halunken“. Eine königliche Beschimpfung. In: Heimatbuch des Landkreises St. Wendel 12 (1967/1968), S. 102 f., S. 102 (online als PDF bei: www.landkreis-st-wendel.de).
- Die Organisation einer obern Landesbehörde für das Fürstenthum Lichtenberg. In: Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836, S. 192–195 Nr. 113 (online bei: Google Books).
- Die Organisation einer obern Landesbehörde für das Fürstenthum Lichtenberg. In: Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836, S. 192–195 Nr. 113, S. 195 Abs. 3 (online bei: Google Books).
- Die Errichtung der obersten Justizstelle für das Fürstenthum Lichtenberg. In: Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836, S. 195 f. Nr. 114 (online bei: Google Books).
- Werner Schubert: Das französische Recht in Deutschland zu Beginn der Restaurationszeit (1814-1820). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 94 (1977), S. 129–184, S. 177.
- Die Errichtung der obersten Justizstellen für das Fürstenthum Lichtenberg. In: Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen. Sander, Berlin 1836, S. 351–353, Nr. 177 (online bei: Google Books).
- Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz. 1919, Nachdruck 1965, S. 103–107.
- Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900 – Königreich Preußen – Rheinprovinz – Regierungsbezirk Trier – Landkreis Sankt Wendel. Auf: gemeindeverzeichnis.de, Kartendarstellung in: Planungsatlas Rheinland-Pfalz (Deutscher Planungsatlas, Band VII), herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landespflege, Hannover, in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Hannover 1965; Karte IX-2.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Furstentum Lichtenberg war seit 1816 eine abgelegene Exklave des Herzogtums Sachsen Coburg Saalfeld beziehungsweise von 1826 bis 1834 des Herzogtums Sachsen Coburg und Gotha die schliesslich an Preussen abgetreten wurde Am rechten Ufer der Nahe gelegen gehort sein Gebiet heute teils zum Saarland und teils zu Rheinland Pfalz Furstentum LichtenbergGeschichteNach den Niederlagen Napoleons in den Befreiungskriegen kamen nach dem Wiener Kongress 1815 die linksrheinischen Gebiete zu Bayern Hessen Darmstadt und Preussen Dabei erhielt der Herzog von Sachsen Coburg Saalfeld Ernst I zum Lohn fur seine Dienste als General und Korpskommandant in den Kampfen gegen Napoleon im Jahre 1816 eine grosse Besitzung von 8 25 Quadratmeilen und rund 22 000 Einwohnern um St Wendel und Baumholder zunachst unter der Bezeichnung Herrschaft Baumholder Am 11 September 1816 erfolgte die formliche Besitzergreifung Durch Dekret des Herzogs vom 6 Marz 1819 wurde das Gebiet nach der zwischen Baumholder und Kusel gelegenen Burg Lichtenberg in Furstentum Lichtenberg umbenannt Die Anpassung von herzoglichem Titel und Wappen erfolgte erst uber ein Jahr spater mit Verordnung vom 20 Juni 1821 das hinzugekommene Wappen des Furstentums Lichtenberg wird hier wie folgt beschrieben das Feld ist von Silber und Blau quer getheilt und in der untern blauen Halfte mit silbernen Kreuzen bestreut mit einem goldgekronten Lowen welcher in der obern silbernen Halfte blau in der untern blauen Halfte silbern ist St Wendel war Regierungssitz und Wohnsitz von Luise von Sachsen Gotha Altenburg Herzogin von Sachsen Coburg Saalfeld von 1824 bis zu deren Tod im Jahre 1831 Sie war ab 1826 geschieden und Mutter von Erbprinz Ernst II und Prinz Albert dem spateren Gemahl der britischen Konigin Victoria und residierte in dieser Zeit in St Wendel Aufgrund politischer Unruhen in St Wendel 1831 1832 sowie der grossen Entfernung zum Hauptteil des Herzogtums verkaufte der Herzog das Furstentum mit Staatsvertrag vom 31 Mai 1834 an Preussen fur eine Jahresrente von 80 000 Talern Im Herbst des Vorjahres war Kronprinz Friedrich Wilhelm IV von Preussen im Zuge einer Reise durch die Rheinprovinz auch nach St Wendel gekommen und hatte angesichts des bevorstehenden Verkaufs an seinen Vater Konig Friedrich Wilhelm III geschrieben Der saubere Herzog verkauft alles was er noch an Domanen in St Wendel hat um noch zu guterletzt alles mogliche Geld aus dem Landchen zu ziehen und unsern Staat so noch recht hubsch uber den Loffel zu barbieren Es ist seiner unwurdig Am 22 September 1834 erfolgte die Erbhuldigung fur den preussischen Konig Grosse Teile des Erloses wurden fur den Ausbau des privaten Besitzes der Herzoge in Grein Oberosterreich verwendet Preussen gliederte die Landereien als Kreis St Wendel in den Regierungsbezirk Trier der Rheinprovinz ein Regierung Verwaltung und JustizorganisationNach der Inbesitznahme wurde zunachst eine Landeskommission als oberste Behorde des Furstentums Lichtenberg eingerichtet Mit Verordnung vom 12 Mai 1821 wurde diese durch die Herzoglich Sachsische Regierung des Furstenthums Lichtenberg ersetzt Diese bestand aus zwei Abteilungen Die erste Abteilung bekam den Namen Regierung als Landeshoheits und Verwaltungs Collegium die zweite Regierung als Appellationsgericht Bereits im Jahre 1817 war das Territorium fur Verwaltungszwecke in drei Kantone und 15 Burgermeistereien eingeteilt worden die der ersten Abteilung der Regierung unterstellt waren Siehe auch Liste der Gemeinden im Furstentum Lichtenberg Die Justizorganisation wurde aus der franzosischen Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers ubernommen Fur Zivilsachen bestand je Kanton ein Friedensgericht als Eingangsgericht Dies waren das das und das Diesen war das ubergeordnet das zugleich auch Strafgericht der ersten Instanz war Es bestand aus einem Landgerichtsdirektor zwei Richtern und einem Staatsprokurator Mit Verordnung vom 22 Mai 1821 wurde die Landes Regierung als Justiz Collegium ab dem 1 September des genannten Jahres als Cassationshof fur das Furstenthum Lichtenberg mithin zur obersten Justizstelle fur dasselbe aufgestellt Indem man die Lichtenberger Regierung somit zugleich als Appellations und Kassationsgericht einsetzte gab man die Trennung von Justiz und Verwaltung ganz auf was in der Folge naturlich zu grossen Unzutraglichkeiten fuhrte Nicht einmal ganze vier Jahre spater am 7 April 1825 wurde deshalb in Coburg ein eigenes Kassationsgericht fur Urteile des Lichtenberger Appellationsgerichts in St Wendel geschaffen Preussen ubernahm 1834 hiervon die Eingangsgerichte und wies diese zunachst dem Landgericht Trier aber schon 1835 dem gunstiger gelegenen Landgericht Saarbrucken zu siehe hierzu auch Gerichte in der Rheinprovinz Mit Verordnung vom 27 April 1821 wurde ein sogenannter Landrath als landstandische Vertretung eingerichtet Dieser bestand aus 7 Mitgliedern von denen der Kanton Sankt Wendel drei und die anderen beiden Kantone je zwei Mitglieder wahlten Dieser Landrat hatte die Aufgabe einer Beratung und Begutachtung der Gesetze und des Haushaltes Mehrausgaben bedurften der Genehmigung durch den Landesausschuss DatenFlache 537 km Bevolkerung ca 25 000 Gemeinden Zu dem Furstentum gehorten knapp hundert Gemeinden Nach heutigem Gebietsstand liegen auf dem Territorium im Saarland die Stadt St Wendel ohne die bis 1947 pfalzischen Ortsteile Bubach Hoof Marth Niederkirchen Osterbrucken und Saal die Gemeinde Freisen ohne die Ortsteile Asweiler und Eitzweiler die Gemeinde Marpingen ohne den Ortsteil Berschweiler die Gemeinde Namborn ohne den Ortsteil Hirstein die Gemeinde Oberthal ohne den Ortsteil Steinberg Deckenhardt von der Stadt Ottweiler die Stadtteile Furth mit Wetschhausen Mainzweiler und Steinbach in Rheinland Pfalz die gesamte Verbandsgemeinde Baumholder samtliche heute nicht mehr bestehende Gemeinden auf dem Gebiet des Truppenubungsplatzes Baumholder von der Stadt Idar Oberstein die Stadtteile Hammerstein Kirchen Mittel und Nahbollenbach sowie Weierbach von der Verbandsgemeinde Herrstein die Gemeinden Dickesbach Mittelreidenbach Oberreidenbach Schmidthachenbach Sien mit Sienerhofe Sienhachenbach von der Verbandsgemeinde Kusel die Ortsgemeinden Pfeffelbach Reichweiler Ruthweiler und Thallichtenberg mit Burglichtenberg von der Verbandsgemeinde Altenglan die Gemeinde Niederalben von der Verbandsgemeinde Lauterecken Wolfstein die Gemeinden Buborn Deimberg Grumbach Hausweiler Herren Sulzbach Homberg Kappeln Kirrweiler Langweiler Merzweiler Unterjeckenbach und Wiesweiler sowie von der Ortsgemeinde Offenbach Hundheim der Ortsteil Offenbach am Glan und von der Ortsgemeinde Glanbrucken der Ortsteil Niedereisenbach Regierung 1772 1822 Astronom Gymnasialprofessor in Coburg Geheimer Rat und Prasident der Regierung des Furstentums Lichtenberg 1821 1822 und Kammerprasident in Sachsen Coburg Saalfeld 1821 1822LiteraturGerhard Kobler Historisches Lexikon der Deutschen Lander die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 54986 1 S 375 Friedrich August Lottner Sammlung der fur das Furstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen Coburg Gothaischen Verordnungen Sander Berlin 1836 online bei Google Books Josef Dreesen Das Furstentum Lichtenberg 1816 1834 im Vormarz Ein Provisorium Eigenverlag Holsthum 2008 WeblinksLiteratur zu Furstentum Lichtenberg in der Saarlandischen BibliographieEinzelnachweiseBenennung des hiesigen Gebiets In Friedrich August Lottner Sammlung der fur das Furstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen Herzoglich Sachsen Coburg Gothaischen Verordnungen Sander Berlin 1836 S 143 Nr 90 online bei Google Books Abbildung bei Bernhard W Planz und Josef Dreesen Der Aufstand zu St Wendel 1832 Vortrag zum Rathausfest 2017 Stadtarchiv St Wendel St Wendel 2017 S 5 Abb 4 online als PDF Herzogl Sachsen Coburg Saalfeldisches Regierungs und Intelligenzblatt Nr 28 vom 14 Juli 1821 Sp 365 369 Sp 368 Nr 10 online bei Munchener 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