Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Der Appellationsgerichtshof Düsseldorf war 1811 bis 1819 mit Sitz in Düsseldorf also Gericht zweiter Instanz im Großherz

Appellationsgerichtshof Düsseldorf

  • Startseite
  • Appellationsgerichtshof Düsseldorf
Appellationsgerichtshof Düsseldorf
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Der Appellationsgerichtshof Düsseldorf war 1811 bis 1819 mit Sitz in Düsseldorf, also Gericht zweiter Instanz im Großherzogtum Berg, Generalgouvernement Berg und in der Provinz Jülich-Kleve-Berg.

Geschichte

Durch die Oberappellationsgerichtsordnung vom 12. Juli 1769 wurde im Herzogtum Berg das Jülich-Bergische Oberappellationsgericht in Düsseldorf errichtet. Dies blieb auch im Großherzogtum Berg zunächst bestehen. 1811 wurde die Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg neu geregelt. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. Aufgrund der geringe Größe des Großherzogtums diente der französische Kassationshof in Paris als übergeordnete Instanz. Ihm waren sieben Tribunale erster Instanz unterstellt:

    Die Eröffnung des Appellationsgerichtshofs erfolgte am 6. Februar 1812 in einer feierlichen Zeremonie durch den bergischen Justizminister Johann Franz Joseph Graf von Nesselrode-Landscron-Reichenstein.

    Dem Gericht stand als Präsident Johann Engelbert Fuchsius (1754–1828) vor. Es bestand gemäß französischen Vorbild aus drei Senaten: Der Zivilsenat, korrektioneller Senat und Accusationssenat. Der Zivilsenat war zweite Instanz in Zivilrechtsfällen, der korrektionelle Senat in Strafrechtsfällen. Der Accusationssenat entschied über die Anklageerhebung bei den Schwurgerichten in den Departementshauptstädten.

    Der Appellationsgerichtshof verfügte über einen Präsidenten, drei Senatspräsidenten, 20 Räte und sechs Auditoren. Am Appellationsgerichtshof bestand das Amt des , dem als Stellvertreter ein erster und ein zweiter Generaladvokat sowie vier Substitute zur Seite standen. Die Richter waren überwiegend vorher am Jülich-Bergischen Oberappellationsgericht, zwei aber am Oberappellationsgericht Hadamar oder in der Verwaltung tätig gewesen.

    Der Zivilsenat wurde durch Senatspräsidenten von Kylmann geleitet. Als Räte dienten Bewer, Brewer, , Engels, Guilleaume, Haugh, Lenzen und von Worringen. Der korrektionelle Senat stand unter der Leitung des Senatspräsidenten Karl Josef von Mylius. Räte waren Boelling, Clasen, von Preuschen, Schoeter, Schramm (Schram), Sebenius und Wiendahl. Der Accusationssenat mit Senatspräsident umfasste die Räte Kindermann, von Pestel, Rive, von Roth und von Sieger. Generalprokurator war Christoph von Sethe, Generaladvokaten waren Baumeister und . Als Substitute werden Hartmann, Jacobi, Schlüter und Zahren genannt.

    Im Generalgouvernement Berg wurde der Appellationsgerichtshof beibehalten. Er war nun dem neu geschaffenen untergeordnet und für die beiden verbliebenen Tribunale erster Instanz Düsseldorf (für den nördlichen Teil des Generalgouvernements) und Mülheim (für den südlichen Teil des Generalgouvernements) zuständig. Auch Preußen übernahm zunächst das Gericht. Am 3. August 1818 fand die letzte Sitzung statt. Mit der Neuordnung der oberen und mittleren Gerichte wurde der Appellationsgerichtshof Düsseldorf und der aufgehoben und seine Aufgaben dem Appellationsgerichtshof Köln übertragen.

    Gebäude

    Der Appellationsgerichtshof nutzte zunächst das Arenberg’sche Palais. Von 1814 und bis zur Aufhebung 1819 war er anschließend in der Alten Kanzlei untergebracht.

    Das Arenberg’sche Palais in der Ritterstraße 16 und 18 war ein Gebäudekomplex, der im 17. Jahrhundert einem Grafen von Arenberg gehört hatte. Im Jahre 1696 erwarb es der Bergische Kanzler . Das Gebäude war als provisorischer Sitz des Gerichtes ausgewählt worden, da es über einen Saal verfügte, der als Gerichtssaal genutzt werden konnte. Der Saal ist heute die Aula des St.-Ursula-Gymnasiums. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

    Als eigentliches Gerichtsgebäude war die Alte Kanzlei vorgesehen gewesen. Das Gebäude am Marktplatz neben dem Rathaus war seit etwa 1550 Sitz der Kanzlei des Herzogtums gewesen. Von 1769 bis 1788 war es auch Sitz des Jülich-Bergische Oberappellationsgerichtes gewesen. Ab 1788 war es jedoch für die Zeit von 25 Jahren an den Unternehmer Joseph Gilles verpachtet worden. Nachdem der Vertrag ausgelaufen und das Haus durch Baudirektor Lehmann umgebaut worden war, zog das Gericht 1814 dort ein. Um die Entschädigungssumme für den Pächter entwickelte sich in der Folge ein Prozess. Diesen entschied der Appellationsgerichtshof Düsseldorf mit Urteil vom 11. Mai 1819 endgültig.

    Richter

    • Johann Engelbert Fuchsius, Gerichtspräsident 1811–1819

    Literatur

    • Hermann Lohausen: Die obersten Zivilgerichte im Großherzogtum Berg und im Generalgouvernement Berg 1812 bis 1819. 1994, ISBN 3412057959, insb. S. 56–61 und 76–78.

    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:24

    wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Appellationsgerichtshof Düsseldorf, Was ist Appellationsgerichtshof Düsseldorf? Was bedeutet Appellationsgerichtshof Düsseldorf?

    Der Appellationsgerichtshof Dusseldorf war 1811 bis 1819 mit Sitz in Dusseldorf also Gericht zweiter Instanz im Grossherzogtum Berg Generalgouvernement Berg und in der Provinz Julich Kleve Berg GeschichteDurch die Oberappellationsgerichtsordnung vom 12 Juli 1769 wurde im Herzogtum Berg das Julich Bergische Oberappellationsgericht in Dusseldorf errichtet Dies blieb auch im Grossherzogtum Berg zunachst bestehen 1811 wurde die Gerichtsorganisation im Grossherzogtum Berg neu geregelt Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17 Dezember 1811 uber die Organisation der Justiz Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen Aufgrund der geringe Grosse des Grossherzogtums diente der franzosische Kassationshof in Paris als ubergeordnete Instanz Ihm waren sieben Tribunale erster Instanz unterstellt Die Eroffnung des Appellationsgerichtshofs erfolgte am 6 Februar 1812 in einer feierlichen Zeremonie durch den bergischen Justizminister Johann Franz Joseph Graf von Nesselrode Landscron Reichenstein Senatsprasident Karl Josef Freiherr von Mylius Dem Gericht stand als Prasident Johann Engelbert Fuchsius 1754 1828 vor Es bestand gemass franzosischen Vorbild aus drei Senaten Der Zivilsenat korrektioneller Senat und Accusationssenat Der Zivilsenat war zweite Instanz in Zivilrechtsfallen der korrektionelle Senat in Strafrechtsfallen Der Accusationssenat entschied uber die Anklageerhebung bei den Schwurgerichten in den Departementshauptstadten Der Appellationsgerichtshof verfugte uber einen Prasidenten drei Senatsprasidenten 20 Rate und sechs Auditoren Am Appellationsgerichtshof bestand das Amt des dem als Stellvertreter ein erster und ein zweiter Generaladvokat sowie vier Substitute zur Seite standen Die Richter waren uberwiegend vorher am Julich Bergischen Oberappellationsgericht zwei aber am Oberappellationsgericht Hadamar oder in der Verwaltung tatig gewesen Der Zivilsenat wurde durch Senatsprasidenten von Kylmann geleitet Als Rate dienten Bewer Brewer Engels Guilleaume Haugh Lenzen und von Worringen Der korrektionelle Senat stand unter der Leitung des Senatsprasidenten Karl Josef von Mylius Rate waren Boelling Clasen von Preuschen Schoeter Schramm Schram Sebenius und Wiendahl Der Accusationssenat mit Senatsprasident umfasste die Rate Kindermann von Pestel Rive von Roth und von Sieger Generalprokurator war Christoph von Sethe Generaladvokaten waren Baumeister und Als Substitute werden Hartmann Jacobi Schluter und Zahren genannt Im Generalgouvernement Berg wurde der Appellationsgerichtshof beibehalten Er war nun dem neu geschaffenen untergeordnet und fur die beiden verbliebenen Tribunale erster Instanz Dusseldorf fur den nordlichen Teil des Generalgouvernements und Mulheim fur den sudlichen Teil des Generalgouvernements zustandig Auch Preussen ubernahm zunachst das Gericht Am 3 August 1818 fand die letzte Sitzung statt Mit der Neuordnung der oberen und mittleren Gerichte wurde der Appellationsgerichtshof Dusseldorf und der aufgehoben und seine Aufgaben dem Appellationsgerichtshof Koln ubertragen GebaudeDusseldorfer Marktplatz Am rechten Bildrand befindet sich das Rathaus Die Alte Kanzlei befindet sich links davon teilweise verdeckt durch das Jan Wellem Reiterstandbild Der Appellationsgerichtshof nutzte zunachst das Arenberg sche Palais Von 1814 und bis zur Aufhebung 1819 war er anschliessend in der Alten Kanzlei untergebracht Das Arenberg sche Palais in der Ritterstrasse 16 und 18 war ein Gebaudekomplex der im 17 Jahrhundert einem Grafen von Arenberg gehort hatte Im Jahre 1696 erwarb es der Bergische Kanzler Das Gebaude war als provisorischer Sitz des Gerichtes ausgewahlt worden da es uber einen Saal verfugte der als Gerichtssaal genutzt werden konnte Der Saal ist heute die Aula des St Ursula Gymnasiums Das Gebaude steht unter Denkmalschutz Als eigentliches Gerichtsgebaude war die Alte Kanzlei vorgesehen gewesen Das Gebaude am Marktplatz neben dem Rathaus war seit etwa 1550 Sitz der Kanzlei des Herzogtums gewesen Von 1769 bis 1788 war es auch Sitz des Julich Bergische Oberappellationsgerichtes gewesen Ab 1788 war es jedoch fur die Zeit von 25 Jahren an den Unternehmer Joseph Gilles verpachtet worden Nachdem der Vertrag ausgelaufen und das Haus durch Baudirektor Lehmann umgebaut worden war zog das Gericht 1814 dort ein Um die Entschadigungssumme fur den Pachter entwickelte sich in der Folge ein Prozess Diesen entschied der Appellationsgerichtshof Dusseldorf mit Urteil vom 11 Mai 1819 endgultig RichterJohann Engelbert Fuchsius Gerichtsprasident 1811 1819LiteraturHermann Lohausen Die obersten Zivilgerichte im Grossherzogtum Berg und im Generalgouvernement Berg 1812 bis 1819 1994 ISBN 3412057959 insb S 56 61 und 76 78

    Neueste Artikel
    • Juli 19, 2025

      Thomas Florschütz

    • Juli 19, 2025

      Thomas Cüpper

    • Juli 19, 2025

      Thomas Bürger

    • Juli 19, 2025

      Thomas Bräutigam

    • Juli 19, 2025

      Thomas Nückel

    www.NiNa.Az - Studio

      Kontaktieren Sie uns
      Sprachen
      Kontaktieren Sie uns
      DMCA Sitemap
      © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
      Copyright: Dadash Mammadov
      Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
      Spi.