Der Territoriale Grundschlüssel TGS war in der DDR ein Instrument der elektronischen Rechentechnik bei der einheitlichen
Territorialer Grundschlüssel

Der Territoriale Grundschlüssel (TGS) war in der DDR ein Instrument der elektronischen Rechentechnik „bei der einheitlichen Erfassung, Dokumentation und Aktualisierung territorialer Daten über Wohnbezirke, Straßen und Häuser/Grundstücke“. Der TGS wurde mit der Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels zum 1. Januar 1969 eingeführt.
Einführung des Territorialen Grundschlüssels
Nachdem die westeuropäischen Länder in den 1950er Jahren mit dem Aufbau rechnergestützter Bevölkerungsregister begannen und einige Länder Ende der 1960er Jahre numerische oder alphanumerische Identifikationsmerkmale (Personenkennzeichen) für ihre Bürger einführten, schloss sich die DDR dieser Entwicklung an. Mit nicht veröffentlichten Ministerratsbeschlüssen begann man den Aufbau einer zentralen Personendatenbank (PDB) der DDR in Berlin-Biesdorf, deren verkürzte personenbezogene Datensätze auch die örtlichen Staatsorgane zur weiteren Nutzung für ihre Projekte erhielten, sowie mit der Schaffung von Einwohnerdatenspeichern. Bestandteile der zentralen Personendatenbank waren der 1969 eingeführte TGS sowie die am 1. Januar 1970 eingeführte Personenkennzahl (PKZ). Die Datenbank sowie deren Ausbau und Koordinierung war in den folgenden Jahren Gegenstand etlicher weiterer Ministerratsbeschlüsse.
Die örtlichen Räte hatten sicherzustellen, dass der 1969 eingeführte TGS für alle Stadtkreise, kreisangehörigen Städte, Stadtbezirke und Gemeinden zum 1. Januar 1978 dokumentiert vorlag und danach mindestens einmal jährlich aktualisiert wurde.
Aufbau
Der Aufbau des TGS war erstmals in der Anlage zur Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels vom 5. Dezember 1968 beschrieben. Nach § 2 Absatz 2 dieser Anordnung schloss der TGS „an die Numerierung der Bezirke, Kreise und Gemeinden des Verzeichnisses der Gemeinden und Ortsteile der DDR an“. Die 1976 an Stelle der Anordnung von 1968 getretene Anordnung über den Territorialen Grundschlüssel schrieb in § 2 Absatz 1 eine Ergänzung des TGS um eine einstellige Prüfziffer unter Einbeziehung der Gemeindenummer fest. Gemeindenummer, TGS und Prüfziffer sind somit als eine Einheit anzusehen. Deshalb wird umgangssprachlich auch diese Ziffernkombination als Territorialer Grundschlüssel bezeichnet, obwohl im engeren Sinne die Gemeindenummer nicht zum TGS gehört.
Die Gemeindenummer bestand aus insgesamt sechs Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzten:
- Die ersten beiden Ziffern bezeichneten den Bezirk (siehe untenstehende Tabelle).
- Die dritte und vierte Stelle identifizierten den Landkreis, dem die Gemeinde angehörte, bzw. den Stadtkreis. Dabei standen die Ziffern 0X bis 30 für die Landkreise und die Ziffern 31 bis 35 für Stadtkreise.
- Die letzten beiden Ziffern schließlich unterschieden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Bei den Stadtkreisen standen an dieser Stelle zwei Nullen bzw. zwei Ziffern für den Stadtbezirk.
- Eine Ausnahme bildete die Stadt Ost-Berlin, diese wurde wie ein Bezirk behandelt (Bezirksnummer 15). Die dritte und vierte Stelle identifizierten einen von bis zu elf Ost-Berliner Stadtbezirken, wobei nur die Ziffern 01, 04, 05, 09, 10, 11, 15, 16, 17, 18 und 19 belegt waren, ausgehend von der ursprünglich noch berücksichtigten Nummerierung der Groß-Berliner Bezirke und später ergänzt um drei hinzugefügte eigentlich nach West-Berlin gehörige Nummern nach der Neubildung dreier Ost-Berliner Bezirke ab 1979 als 9., 10. und 11. Stadtbezirk der Hauptstadt der DDR.
Der eigentliche TGS bestand seit 1976 aus zehn Ziffern:
- Drei Ziffern standen für den Wohnbezirk.
- Die folgenden zwei Ziffern bezeichneten die Straße bzw. den Straßenabschnitt im Wohnbezirk.
- Danach folgten drei Ziffern für die Haus-/Grundstücksnummer und eine Ziffer für die alphabetische Unterteilung der Haus-/Grundstücksnummer (so stand z. B. 004 2 für die Hausnummer 4 b).
- Als letzte Ziffer folgte eine Modulo-9-Prüfziffer über die gesamten 15 Stellen von Gemeindenummer und TGS.
Entsprechend territorialen Erfordernissen konnte der TGS im Anschluss an die Prüfziffer ergänzt werden. Eine solche Ergänzung stellte die „Verschlüsselung der Wohnungen und Gewerberäume (Wohnungsnummern)“ dar (siehe untenstehende Tabelle).
Die Gemeindenummer entsprach im Wesentlichen dem heute verwendeten Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS). Bei Einführung des AGS in den östlichen Bundesländern wurde dieser möglichst identisch zu den alten Gemeindenummern gebildet, die Analogie zu den Blockseitennummern der Kleinräumigen Gliederung bilden die Wohnbezirke des TGS.
Beispiele
- 13 08 39 009 04 021 0 4 = Bezirk Leipzig, Landkreis Leipzig, Gemeinde Panitzsch, Wohnbezirk 9, Straße 4, Haus-Nr. 21
- 13 31 00 021 10 036 3 6 = Bezirk Leipzig, Stadtkreis Leipzig, Wohnbezirk 21, Straße 10, Haus-Nr. 36 c
- 15 04 00 003 08 004 2 0 = Berlin, Stadtbezirk Prenzlauer Berg, Wohnbezirk 3, Straße 8, Haus-Nr. 4 b
- 15 19 09 002 03 003 0 6 = Berlin, Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Wilhelmsruh, Wohnbezirk 2, Straße 3, Haus-Nr. 3
Bezirksnummern für die Bezirke der DDR und Berlin
- 01 = Bezirk Rostock
- 02 = Bezirk Schwerin
- 03 = Bezirk Neubrandenburg
- 04 = Bezirk Potsdam
- 05 = Bezirk Frankfurt
- 06 = Bezirk Cottbus
- 07 = Bezirk Magdeburg
- 08 = Bezirk Halle
- 09 = Bezirk Erfurt
- 10 = Bezirk Gera
- 11 = Bezirk Suhl
- 12 = Bezirk Dresden
- 13 = Bezirk Leipzig
- 14 = Bezirk Karl-Marx-Stadt
- 15 = Berlin, Hauptstadt der DDR
Aufbau der Wohnungsnummern
- 01 = 1. Geschoss (Erdgeschoss)
- 02 = 2. Geschoss
- 03 = 3. Geschoss
- […]
- 76 = 1. Kellergeschoss
- 77 = 2. Kellergeschoss
- 78 = 3. Kellergeschoss
- 79 = 1. Dachgeschoss
- 80 = 2. Dachgeschoss
An die zweistellige Geschossnummer schloss eine zweistellige Nummer für die Wohnung im Geschoss an. Dabei wurden Wohnungen bzw. Gewerberäume in Bezug auf ihre Haupteingangstür mit 01 beginnend fortlaufend im Uhrzeigersinn nummeriert.
Literatur
- Ingrid Oertel: Die Einwohnerdatenspeicher der örtlichen Staatsorgane (EDS) und ihre Nutzung im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. In: Historical Social Research / Historische Sozialforschung, 32, 2007 Heft 1, S. 271–304, urn:nbn:de:0168-ssoar-62562.
- Verwaltungs-Karte. Maßstab 1:200.000. 14 Blätter 96 cm × 65 cm (Bezirk Rostock; Bezirk Schwerin; Bezirk Neubrandenburg; Bezirk Potsdam; Berlin und Bezirk Frankfurt; Bezirk Cottbus; Bezirk Magdeburg; Bezirk Halle; Bezirk Erfurt; Bezirk Gera; Bezirk Suhl; Bezirk Dresden; Bezirk Leipzig; Bezirk Karl-Marx-Stadt). Tourist-Verlag, Berlin / Leipzig 1981–1984.
- Verwaltungs-Karte der Deutschen Demokratischen Republik. Maßstab 1:600.000. Tourist-Verlag, Berlin / Leipzig 1980.
Einzelnachweise
- Anordnung über den Territorialen Grundschlüssel vom 6. Dezember 1976, GBl. I Nr. 49, S. 554
- Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels bei der Untergliederung der Territorien der Stadtkreise, der kreisangehörigen Städte, Stadtbezirke und Gemeinden vom 5. Dezember 1968, GBl. III Nr. 12, S. 86.
- 6. Regierung der DDR, 36. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 11. Oktober 1972: Beschluß über den Aufbau und Führung der Personendatenbank der DDR, Bundesarchiv, DC 20-I/4/2739.
- 6. Regierung der DDR, 113. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 19. September 1974: Beschluß über den Aufbau von Einwohnerdatenspeichern der örtlichen Staatsorgane, Bundesarchiv, DC 20-I/4/3160.
- 1. Durchführungsbestimmung zum Personenstandsgesetz vom 4. Dezember 1981, GBl. I Nr. 36 S. 425.
- 6. Regierung der DDR, 172. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 5. Februar 1976: Beschluß über Maßnahmen zur Koordinierung des Aufbaues von Personendatenspeicher, Bundesarchiv, DC 20-I/4/3500.
- 6. Regierung der DDR, 190. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 24. Juni 1976: Vorlage zum Beschluß über Maßnahmen zur Koordinierung des Aufbaus von Personendatenspeichern, Bundesarchiv, DC 20-I/4/3589.
- 6. Regierung der DDR, 202. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 13. Oktober 1976: Beschluß über Maßnahmen zur Koordinierung des Aufbaus von Personendatenspeichern, Bundesarchiv, DC 20-I/4/3649.
- 7. Regierung der DDR, 100. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 30. November 1978: Beschluß über den weiteren Aufbau von Einwohnerdatenspeichern der örtlichen Staatsorgane, Bundesarchiv, DC 20-I/4/4226.
- 8. Regierung der DDR, 1. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 8. Juli 1981: Beschluß zur koordinierten Weiterführung der Arbeit beim Aufbau von Personendatenspeichern, Bundesarchiv, DC 20-I/4/4792
- 8. Regierung der DDR, 89. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 5. Mai 1983: Beschluß über den Einführungsplan der Einwohnerdatenspeicher der örtlichen Staatsorgane in den Jahren 1984 und 1985, Bundesarchiv, DC 20-I/4/5177.
- 8. Regierung der DDR, 181. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 6. Juni 1985: Beschluß über die Ergebnisse der Nutzung der Einwohnerdatenspeicher der örtlichen Staatsorgane und die Weiterführung der Arbeit ab 1986, Bundesarchiv, DC 20-I/4/5614.
- Verzeichnis der Gemeinden und Ortsteile der Deutschen Demokratischen Republik. Bearbeitet in der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, Stand: 1. Jan. 1968, Staatsverlag der DDR, Berlin 1968.
- Die 1981–1984 in 14 Blättern erschienene Verwaltungs-Karte der DDR bezeichnet allein die sechsstellige Gemeindenummer als TGS (Territorialer Grundschlüssel).
- Verzeichnis der Gemeinden der Deutschen Demokratischen Republik. 1975, 1983
- Anordnung über den Schlüsselaufbau von Wohnungsnummern vom 6. Dezember 1976, GBl. I Nr. 49, S. 554
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Territoriale Grundschlussel TGS war in der DDR ein Instrument der elektronischen Rechentechnik bei der einheitlichen Erfassung Dokumentation und Aktualisierung territorialer Daten uber Wohnbezirke Strassen und Hauser Grundstucke Der TGS wurde mit der Anordnung uber die Anwendung des Territorialen Grundschlussels zum 1 Januar 1969 eingefuhrt Einfuhrung des Territorialen GrundschlusselsNachdem die westeuropaischen Lander in den 1950er Jahren mit dem Aufbau rechnergestutzter Bevolkerungsregister begannen und einige Lander Ende der 1960er Jahre numerische oder alphanumerische Identifikationsmerkmale Personenkennzeichen fur ihre Burger einfuhrten schloss sich die DDR dieser Entwicklung an Mit nicht veroffentlichten Ministerrats beschlussen begann man den Aufbau einer zentralen Personendatenbank PDB der DDR in Berlin Biesdorf deren verkurzte personenbezogene Datensatze auch die ortlichen Staatsorgane zur weiteren Nutzung fur ihre Projekte erhielten sowie mit der Schaffung von Einwohnerdatenspeichern Bestandteile der zentralen Personendatenbank waren der 1969 eingefuhrte TGS sowie die am 1 Januar 1970 eingefuhrte Personenkennzahl PKZ Die Datenbank sowie deren Ausbau und Koordinierung war in den folgenden Jahren Gegenstand etlicher weiterer Ministerratsbeschlusse Die ortlichen Rate hatten sicherzustellen dass der 1969 eingefuhrte TGS fur alle Stadtkreise kreisangehorigen Stadte Stadtbezirke und Gemeinden zum 1 Januar 1978 dokumentiert vorlag und danach mindestens einmal jahrlich aktualisiert wurde AufbauDer Aufbau des TGS war erstmals in der Anlage zur Anordnung uber die Anwendung des Territorialen Grundschlussels vom 5 Dezember 1968 beschrieben Nach 2 Absatz 2 dieser Anordnung schloss der TGS an die Numerierung der Bezirke Kreise und Gemeinden des Verzeichnisses der Gemeinden und Ortsteile der DDR an Die 1976 an Stelle der Anordnung von 1968 getretene Anordnung uber den Territorialen Grundschlussel schrieb in 2 Absatz 1 eine Erganzung des TGS um eine einstellige Prufziffer unter Einbeziehung der Gemeindenummer fest Gemeindenummer TGS und Prufziffer sind somit als eine Einheit anzusehen Deshalb wird umgangssprachlich auch diese Ziffernkombination als Territorialer Grundschlussel bezeichnet obwohl im engeren Sinne die Gemeindenummer nicht zum TGS gehort Die Gemeindenummer bestand aus insgesamt sechs Ziffern die sich wie folgt zusammensetzten Die ersten beiden Ziffern bezeichneten den Bezirk siehe untenstehende Tabelle Die dritte und vierte Stelle identifizierten den Landkreis dem die Gemeinde angehorte bzw den Stadtkreis Dabei standen die Ziffern 0X bis 30 fur die Landkreise und die Ziffern 31 bis 35 fur Stadtkreise Die letzten beiden Ziffern schliesslich unterschieden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises Bei den Stadtkreisen standen an dieser Stelle zwei Nullen bzw zwei Ziffern fur den Stadtbezirk Eine Ausnahme bildete die Stadt Ost Berlin diese wurde wie ein Bezirk behandelt Bezirksnummer 15 Die dritte und vierte Stelle identifizierten einen von bis zu elf Ost Berliner Stadtbezirken wobei nur die Ziffern 01 04 05 09 10 11 15 16 17 18 und 19 belegt waren ausgehend von der ursprunglich noch berucksichtigten Nummerierung der Gross Berliner Bezirke und spater erganzt um drei hinzugefugte eigentlich nach West Berlin gehorige Nummern nach der Neubildung dreier Ost Berliner Bezirke ab 1979 als 9 10 und 11 Stadtbezirk der Hauptstadt der DDR Der eigentliche TGS bestand seit 1976 aus zehn Ziffern Drei Ziffern standen fur den Wohnbezirk Die folgenden zwei Ziffern bezeichneten die Strasse bzw den Strassenabschnitt im Wohnbezirk Danach folgten drei Ziffern fur die Haus Grundstucksnummer und eine Ziffer fur die alphabetische Unterteilung der Haus Grundstucksnummer so stand z B 004 2 fur die Hausnummer 4 b Als letzte Ziffer folgte eine Modulo 9 Prufziffer uber die gesamten 15 Stellen von Gemeindenummer und TGS Entsprechend territorialen Erfordernissen konnte der TGS im Anschluss an die Prufziffer erganzt werden Eine solche Erganzung stellte die Verschlusselung der Wohnungen und Gewerberaume Wohnungsnummern dar siehe untenstehende Tabelle Die Gemeindenummer entsprach im Wesentlichen dem heute verwendeten Amtlichen Gemeindeschlussel AGS Bei Einfuhrung des AGS in den ostlichen Bundeslandern wurde dieser moglichst identisch zu den alten Gemeindenummern gebildet die Analogie zu den Blockseitennummern der Kleinraumigen Gliederung bilden die Wohnbezirke des TGS Beispiele 13 08 39 009 04 021 0 4 Bezirk Leipzig Landkreis Leipzig Gemeinde Panitzsch Wohnbezirk 9 Strasse 4 Haus Nr 21 13 31 00 021 10 036 3 6 Bezirk Leipzig Stadtkreis Leipzig Wohnbezirk 21 Strasse 10 Haus Nr 36 c 15 04 00 003 08 004 2 0 Berlin Stadtbezirk Prenzlauer Berg Wohnbezirk 3 Strasse 8 Haus Nr 4 b 15 19 09 002 03 003 0 6 Berlin Stadtbezirk Pankow Ortsteil Wilhelmsruh Wohnbezirk 2 Strasse 3 Haus Nr 3Bezirksnummern fur die Bezirke der DDR und Berlin 01 Bezirk Rostock 02 Bezirk Schwerin 03 Bezirk Neubrandenburg 04 Bezirk Potsdam 05 Bezirk Frankfurt 06 Bezirk Cottbus 07 Bezirk Magdeburg 08 Bezirk Halle 09 Bezirk Erfurt 10 Bezirk Gera 11 Bezirk Suhl 12 Bezirk Dresden 13 Bezirk Leipzig 14 Bezirk Karl Marx Stadt 15 Berlin Hauptstadt der DDRAufbau der Wohnungsnummern 01 1 Geschoss Erdgeschoss 02 2 Geschoss 03 3 Geschoss 76 1 Kellergeschoss 77 2 Kellergeschoss 78 3 Kellergeschoss 79 1 Dachgeschoss 80 2 Dachgeschoss An die zweistellige Geschossnummer schloss eine zweistellige Nummer fur die Wohnung im Geschoss an Dabei wurden Wohnungen bzw Gewerberaume in Bezug auf ihre Haupteingangstur mit 01 beginnend fortlaufend im Uhrzeigersinn nummeriert LiteraturIngrid Oertel Die Einwohnerdatenspeicher der ortlichen Staatsorgane EDS und ihre Nutzung im Gesundheits und Sozialwesen der DDR In Historical Social Research Historische Sozialforschung 32 2007 Heft 1 S 271 304 urn nbn de 0168 ssoar 62562 Verwaltungs Karte Massstab 1 200 000 14 Blatter 96 cm 65 cm Bezirk Rostock Bezirk Schwerin Bezirk Neubrandenburg Bezirk Potsdam Berlin und Bezirk Frankfurt Bezirk Cottbus Bezirk Magdeburg Bezirk Halle Bezirk Erfurt Bezirk Gera Bezirk Suhl Bezirk Dresden Bezirk Leipzig Bezirk Karl Marx Stadt Tourist Verlag Berlin Leipzig 1981 1984 Verwaltungs Karte der Deutschen Demokratischen Republik Massstab 1 600 000 Tourist Verlag Berlin Leipzig 1980 EinzelnachweiseAnordnung uber den Territorialen Grundschlussel vom 6 Dezember 1976 GBl I Nr 49 S 554 Anordnung uber die Anwendung des Territorialen Grundschlussels bei der Untergliederung der Territorien der Stadtkreise der kreisangehorigen Stadte Stadtbezirke und Gemeinden vom 5 Dezember 1968 GBl III Nr 12 S 86 6 Regierung der DDR 36 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 11 Oktober 1972 Beschluss uber den Aufbau und Fuhrung der Personendatenbank der DDR Bundesarchiv DC 20 I 4 2739 6 Regierung der DDR 113 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 19 September 1974 Beschluss uber den Aufbau von Einwohnerdatenspeichern der ortlichen Staatsorgane Bundesarchiv DC 20 I 4 3160 1 Durchfuhrungsbestimmung zum Personenstandsgesetz vom 4 Dezember 1981 GBl I Nr 36 S 425 6 Regierung der DDR 172 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 5 Februar 1976 Beschluss uber Massnahmen zur Koordinierung des Aufbaues von Personendatenspeicher Bundesarchiv DC 20 I 4 3500 6 Regierung der DDR 190 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 24 Juni 1976 Vorlage zum Beschluss uber Massnahmen zur Koordinierung des Aufbaus von Personendatenspeichern Bundesarchiv DC 20 I 4 3589 6 Regierung der DDR 202 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 13 Oktober 1976 Beschluss uber Massnahmen zur Koordinierung des Aufbaus von Personendatenspeichern Bundesarchiv DC 20 I 4 3649 7 Regierung der DDR 100 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 30 November 1978 Beschluss uber den weiteren Aufbau von Einwohnerdatenspeichern der ortlichen Staatsorgane Bundesarchiv DC 20 I 4 4226 8 Regierung der DDR 1 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 8 Juli 1981 Beschluss zur koordinierten Weiterfuhrung der Arbeit beim Aufbau von Personendatenspeichern Bundesarchiv DC 20 I 4 4792 8 Regierung der DDR 89 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 5 Mai 1983 Beschluss uber den Einfuhrungsplan der Einwohnerdatenspeicher der ortlichen Staatsorgane in den Jahren 1984 und 1985 Bundesarchiv DC 20 I 4 5177 8 Regierung der DDR 181 Sitzung des Prasidiums des Ministerrats vom 6 Juni 1985 Beschluss uber die Ergebnisse der Nutzung der Einwohnerdatenspeicher der ortlichen Staatsorgane und die Weiterfuhrung der Arbeit ab 1986 Bundesarchiv DC 20 I 4 5614 Verzeichnis der Gemeinden und Ortsteile der Deutschen Demokratischen Republik Bearbeitet in der Staatlichen Zentralverwaltung fur Statistik Stand 1 Jan 1968 Staatsverlag der DDR Berlin 1968 Die 1981 1984 in 14 Blattern erschienene Verwaltungs Karte der DDR bezeichnet allein die sechsstellige Gemeindenummer als TGS Territorialer Grundschlussel Verzeichnis der Gemeinden der Deutschen Demokratischen Republik 1975 1983 Anordnung uber den Schlusselaufbau von Wohnungsnummern vom 6 Dezember 1976 GBl I Nr 49 S 554