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Umweltgefährliche Stoffe

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Umweltgefährliche Stoffe
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Als umweltgefährliche Stoffe werden im Chemikalien- und Verkehrsrecht Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

Im Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) steht als Wortlaut umweltgefährdender Stoff und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Gefahrnummer 90 gefordert, sofern keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen.

Umweltgifte werden oft als begünstigend für Krankheiten oder Artensterben angeführt, beschränken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkömmlichen Sinn. Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen „Umweltchemikalie“ und „(Umwelt)schadstoff“ findet sich weder in der Fach- noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur.

Geschichte

Ursprünglich wurden Umweltchemikalien im ersten Umweltaktionsprogramm der deutschen Bundesregierung (Lit.: Dt. Bundestag, 1971) beschrieben als „Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insbesondere den Menschen, zu gefährden. Hierzu gehören chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs […]“. Diese Definition entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Verständnis von Schadstoffen. Mit der Revision des ADR von 2009 wurde diese Kategorie auch im ADR eingeführt, vorher war sie schon im IMDG und .

Chemikalienrecht

Einstufung nach CLP/GHS

Die Einstufung von gewässergefährdenden Stoffen nach GHS bzw. CLP-Verordnung orientiert sich an folgenden Grundelementen:

  • akute aquatische Toxizität
  • chronische aquatische Toxizität
  • potentielle oder tatsächliche Bioakkumulation
  • Abbaubarkeit

Kategorien

  • Gewässergefährdend
    • H400 – Akut 1
    • H410 – Chronisch 1
    • H411 – Chronisch 2
    • H412 – Chronisch 3
    • H413 – Chronisch 4
  • Schädigt die Ozonschicht
    • H420

Eine Einstufung als gewässergefährend führt zur Kennzeichnung mit den Sicherheitshinweisen P273 und P501. Bei H400, H410 und H411 ist auch P391 anzugeben. Bei einer Einstufung als ozonschichtschädigend kommt P502 zur Anwendung.

Eine Einstufung als H400 plus H410, H411 oder H412 kann in der Kennzeichnung zu H410 zusammengefasst werden.

Einstufung nach ehemaliger Stoffrichtlinie

Aquatische Umwelt:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
    • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • Gefahrensymbol N nicht vorgeschrieben:
    • R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
    • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    • R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Nichtaquatische Umwelt:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 54 Giftig für Pflanzen.
    • R 55 Giftig für Tiere.
    • R 56 Giftig für Bodenorganismen.
    • R 57 Giftig für Bienen.
    • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

Ozonschicht:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.

Gefahrgutrecht

Einstufung nach Gefahrgutrecht

  • Klasse 9, Verpackungsgruppe III
    • Umweltgefährdende Stoffe
      • Wasserverunreinigende feste Stoffe
      • Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
      • Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen

Einstufung nach Gefahrgutrecht – See

Im Bereich des Seetransportes gibt zusätzlich die Unterteilung

  • non marine pollutant
  • marine pollutant
  • very marine pollutant

Beispiele

Eine vollständige Auflistung der in Wikipedia mit einem Artikel vertretenen umweltgefährlichen Stoffe findet sich in der Kategorie Umweltgefährlicher Stoff.

  • Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
  • Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) wie z. B. Dichlormethan, Trichlormethan, Trichlorethan
  • Ozon in Bodennähe
  • Pentachlorphenol (PCP)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wie z. B. Benzo[a]pyren
  • Propenal
  • Schwefeltrioxid
  • Schwermetalle (Arsen, Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Thallium, Quecksilber)
  • TMDD

Siehe auch

  • Noxe
  • Umweltchemie
  • Umweltmedizin
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
  • Chemikaliengesetz
  • Toxikologie
  • ätzende Stoffe
  • reizende Stoffe
  • giftige Stoffe

Literatur

  • Dt. Bundestag, 6. Wahlperiode (Hrsg.): Umweltprogramm der Bundesregierung 1971. Umweltplanung. Dt. Bundestag, Bonn 1979, Drucks. VI/2719.
  • Bernd Beek, Horst Neidhard, Günther Neumeier, Wolfgang Lohrer: Substitution umweltgefährlicher Stoffe. 8, S. 77–90 (1985), Technische Universität Berlin.
  • Helmut Greim: Chemikalien mit endokrin wirksamem Potenzial: eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit? Angewandte Chemie 117(35), S. 5704–5711 (2005), doi:10.1002/ange.200502138.

Weblinks

  • wassergefährdende Stoffe – Informationen des Umweltbundesamtes
  • Einstufung und Kennzeichnung – Informationen des Umweltbundesamtes

Einzelnachweise

  1. Deutsches Chemikaliengesetz (ChemG) § 3a vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090), zuletzt geändert durch Art. 231 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).
  2. ADR 2007 5.3.2.3 Meaning of hazard identification numbers, deutsch Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr.
  3. CLP-Verordnung, Tabellen 4.1.4 und 5.2.
  4. ECHA: Guidance on the Application of the CLP Criteria, Version 5.0, Juli 2017, S. 551–552.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:05

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Als umweltgefahrliche Stoffe werden im Chemikalien und Verkehrsrecht Stoffe oder Zubereitungen verstanden die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind die Beschaffenheit des Naturhaushaltes von Wasser Boden oder Luft Klima Tieren Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verandern dass dadurch sofort oder spater Gefahren fur die Umwelt herbeigefuhrt werden konnen Warnzeichen fur umweltgefahrdende Stoffe oder Gemische nach ISO 7010 Im Europaischen Ubereinkommen uber die Beforderung gefahrlicher Guter auf der Strasse ADR steht als Wortlaut umweltgefahrdender Stoff und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Gefahrnummer 90 gefordert sofern keine zusatzlichen Gefahrdungen bestehen Umweltgifte werden oft als begunstigend fur Krankheiten oder Artensterben angefuhrt beschranken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkommlichen Sinn Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen Umweltchemikalie und Umwelt schadstoff findet sich weder in der Fach noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur GeschichteUrsprunglich wurden Umweltchemikalien im ersten Umweltaktionsprogramm der deutschen Bundesregierung Lit Dt Bundestag 1971 beschrieben als Stoffe die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten konnen die geeignet sind Lebewesen insbesondere den Menschen zu gefahrden Hierzu gehoren chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur synthetischen oder naturlichen Ursprungs Diese Definition entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Verstandnis von Schadstoffen Mit der Revision des ADR von 2009 wurde diese Kategorie auch im ADR eingefuhrt vorher war sie schon im IMDG und ChemikalienrechtEinstufung nach CLP GHS GHS Piktogramm 09 Die Einstufung von gewassergefahrdenden Stoffen nach GHS bzw CLP Verordnung orientiert sich an folgenden Grundelementen akute aquatische Toxizitat chronische aquatische Toxizitat potentielle oder tatsachliche Bioakkumulation Abbaubarkeit Kategorien Gewassergefahrdend H400 Akut 1 H410 Chronisch 1 H411 Chronisch 2 H412 Chronisch 3 H413 Chronisch 4Schadigt die Ozonschicht H420 Eine Einstufung als gewassergefahrend fuhrt zur Kennzeichnung mit den Sicherheitshinweisen P273 und P501 Bei H400 H410 und H411 ist auch P391 anzugeben Bei einer Einstufung als ozonschichtschadigend kommt P502 zur Anwendung Eine Einstufung als H400 plus H410 H411 oder H412 kann in der Kennzeichnung zu H410 zusammengefasst werden Einstufung nach ehemaliger Stoffrichtlinie Umweltgefahrlich Veraltetes EU Gefahrensymbol N Aquatische Umwelt Gefahrensymbol N Umweltgefahrlich R 50 Sehr giftig fur Wasserorganismen R 50 53 Sehr giftig fur Wasserorganismen kann in Gewassern langerfristig schadliche Wirkungen haben R 51 53 Giftig fur Wasserorganismen kann in Gewassern langerfristig schadliche Wirkungen haben Gefahrensymbol N nicht vorgeschrieben R 52 Schadlich fur Wasserorganismen R 53 Kann in Gewassern langerfristig schadliche Wirkungen haben R 52 53 Schadlich fur Wasserorganismen kann in Gewassern langerfristig schadliche Wirkungen haben Nichtaquatische Umwelt Gefahrensymbol N Umweltgefahrlich R 54 Giftig fur Pflanzen R 55 Giftig fur Tiere R 56 Giftig fur Bodenorganismen R 57 Giftig fur Bienen R 58 Kann langerfristig schadliche Wirkungen auf die Umwelt haben Ozonschicht Gefahrensymbol N Umweltgefahrlich R 59 Gefahrlich fur die Ozonschicht GefahrgutrechtEinstufung nach Gefahrgutrecht Piktogramm fur den TransportKlasse 9 Verpackungsgruppe III Umweltgefahrdende Stoffe Wasserverunreinigende feste Stoffe Wasserverunreinigende flussige Stoffe Genetisch veranderte Mikroorganismen und OrganismenEinstufung nach Gefahrgutrecht See Im Bereich des Seetransportes gibt zusatzlich die Unterteilung non marine pollutant marine pollutant very marine pollutantBeispieleEine vollstandige Auflistung der in Wikipedia mit einem Artikel vertretenen umweltgefahrlichen Stoffe findet sich in der Kategorie Umweltgefahrlicher Stoff Dichlordiphenyltrichlorethan DDT Leichtfluchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe LHKW wie z B Dichlormethan Trichlormethan Trichlorethan Ozon in Bodennahe Pentachlorphenol PCP Polybromierte Diphenylether PBDE Polychlorierte Biphenyle PCB Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK wie z B Benzo a pyren Propenal Schwefeltrioxid Schwermetalle Arsen Antimon Blei Cadmium Chrom Kupfer Nickel Thallium Quecksilber TMDDSiehe auchNoxe Umweltchemie Umweltmedizin Verordnung EG Nr 1907 2006 REACH Chemikaliengesetz Toxikologie atzende Stoffe reizende Stoffe giftige StoffeLiteraturDt Bundestag 6 Wahlperiode Hrsg Umweltprogramm der Bundesregierung 1971 Umweltplanung Dt Bundestag Bonn 1979 Drucks VI 2719 Bernd Beek Horst Neidhard Gunther Neumeier Wolfgang Lohrer Substitution umweltgefahrlicher Stoffe 8 S 77 90 1985 Technische Universitat Berlin Helmut Greim Chemikalien mit endokrin wirksamem Potenzial eine Gefahrdung fur die menschliche Gesundheit Angewandte Chemie 117 35 S 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