Dieser Artikel erläutert den juristischen Begriff Eid zu anderen Bedeutungen siehe Eid Begriffsklärung Die Artikel Eid V
Eidesstattliche Erklärung

Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage.
Er verpflichtet zur Wahrheit (zum Beispiel in Gerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (zum Beispiel beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird. Eide gibt es nicht nur in der europäischen Rechtstradition (zum Beispiel bei den Griechen, Römern und Kelten), sondern auch in China, im alten Israel und bei zahlreichen ethnologisch untersuchten indigenen Völkern. Der altgriechische Eid des Hippokrates verpflichtete Ärzte zur Einhaltung ihrer Berufspflichten und ethischer Prinzipien (unter anderem die Kranken vor Schaden bewahren, die Pflicht zur Verschwiegenheit beachten).
Ein Eid wird gewöhnlich mit Ritualen oder zeremoniellen Handlungen verknüpft, welche das allseitige Bewusstsein über die Wirkkraft einer unter Eid gemachten Aussage oder Verhaltenszusage ausdrücken sollen. So müssen sich zum Beispiel alle Anwesenden oder alle Beteiligten erheben. Kulturell unterschiedlich wird zum Beispiel die linke Hand auf eine Verfassung oder eine Religionsschrift gelegt und die rechte Hand offen oder als Schwurhand gezeigt. Solche Handlungen sind nur in wenigen Fällen auch schriftlich normiert, sondern meist nur traditioneller Konsens.
Es gab auch den Aberglauben, man könne sich zumindest vor der „Strafe Gottes“ für einen Meineid schützen und würde die Eidbindung aufheben, sofern verdeckt eine Gegenzeremonie, zum Beispiel das Kreuzen der Finger der linken Hand, ausgeführt wird.
Geschichte
Alter Orient
Im Alten Orient waren Eide in Staatsverträgen wichtig. Gewöhnlich wurden eine Reihe von Göttern angerufen, um die Eidbrüchigen zu bestrafen. In dem Vasallenvertrag zwischen Asarhaddon und den Königen der Meder etwa sollen die Eidbrüchigen kein hohes Alter erreichen, An soll sie mit Schlaflosigkeit, Trübsal und Krankheit schlagen, Sin soll sie mit Aussatz schlagen, Šamaš soll sie blenden, Ninurta soll sie mit seinen Pfeilen niederstrecken, ihr Blut soll die Steppe füllen, ein Fremder soll den Schoß ihrer Frauen besitzen, ihre Söhne sollen sie nicht beerben und Adad, der Deichgraf des Himmels, soll ihr Land überfluten. Išḫara, eine Unterweltsgottheit, beschützte den Eid (in dem Šuppiluliuma-Šattiwazza-Vertrag, KBo I, Nr. 1 und 2 wird sie in der Fluchformel ausdrücklich als „Herrin des Eides“ genannt). In Persien war Mithra der Beschützer des Eides und der Gerechtigkeit.
Altertum
Im Alten Testament schwört Gott bei sich selbst (1 Mos 22,16–17 EU) gegenüber Abraham, dessen Geschlecht zu segnen und es zu mehren wie die Sterne am Himmel. Die Menschen fordert Gott im AT auf (3 Mos 19,12 EU), nicht bei seinem Namen falsch zu schwören und (4 Mos 30,3 EU) nach einem Eid das Wort nicht zu brechen, sondern alles zu tun, wie es beim Schwur über die Lippen gegangen ist.
Laut Prodi besteht ein innovatives Element in der Einbindung des Gottes der Juden seinen Eid zum Bund mit Israel, während in anderen antiken Kulturen die Götter nur als Zeugen und Rächer (-innen, vgl. Erinnyen) des Eides fungieren. Der biblische Begriff Bund gibt die beiden biblischen Schlüsselbegriffe ברית (hebräisch berīt) und διαθήκη (griechisch diathēkē) wieder und schließt die Bedeutungen eines feierlichen Bündnisses, Vertrages oder Eides ein, diathēkē steht sonst für Testament. Auch die (christliche) Wortwahl Neues und Altes Testament für die Hauptteile der Bibel gehen darauf zurück. Die christliche Theologie betont dabei die Willenserklärung Gottes, die jüdische Auslegung geht eher in Richtung Vertrag oder Bund.
Im Alten Testament weist die Ausführung des Eides an den Hüften des Eidnehmers auf einen Gebrauch hin, der auch bei den Römern verbreitet war. Sie schworen bei den Testis, den (eigenen) Hoden – die Wortverwandtschaft von Zeugen, bezeugen und Zeugung hat einen ähnlichen Zusammenhang.
Christentum
Im Neuen Testament verlangt Jesus in der Bergpredigt (Mt 5,33–37 EU), überhaupt nicht zu schwören, sondern sein Wort auch ohne eidliche Bekräftigung zu halten. Ob Christen einen Eid schwören dürfen, war daher in der Kirchengeschichte oft umstritten. Einige Kirchenväter der Spätantike verwarfen den Eid völlig; das für die spätere katholische Doktrin maßgebliche kanonische Recht aber ließ ihn zu und meinte, er sei jedermann zumutbar. Auch die größeren protestantischen Kirchen billigen den Eid, während konservative Täufergruppen, wie Amische, Mennoniten alter Ordnung, Altkolonier-Mennoniten, Hutterer sowie Quäker, ihn unter Berufung auf die Bergpredigt bis heute ablehnen.
Das Eidverbot wird etwa in der katholischen Kirche auch mit dem Ritual des Gelübdes berücksichtigt. Dieses wird als das wohlüberlegte und frei Gott dargebrachte Versprechen verstanden. Dies geschieht bei den Ordensgelübden, die von einem kirchlichen Amtsträger (etwa vom Bischof oder Oberen) im Namen der Kirche entgegengenommen werden, wie privaten Gelübden. Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rollen und Einflüssen wie auch die Frage des Eids als eines politischen Sakraments spielte beim Investiturstreit oder auch der Zuordnung der Ehe eine wichtige Rolle. Das auch übergeordnet Gemeinschaft stiftende Element wie auch die christliche Skepsis gegenüber dem Eid führte zu wichtigen Differenzierungen. Nach dem Klassiker von Paolo Prodi sei es die christliche Kirche selbst gewesen, die als Garantin des Eides den Weg für die Verweltlichung der Politik geebnet habe.
Da David Hume die Ableitbarkeit eines Sollen von einem Sein in Frage stellte (vgl. Humes Gesetz), machte John Searle den Vorschlag, ein Sollen durch ein Versprechen vom Sein abzuleiten. Dies entspricht der Idee der Vertragstreue (vgl. Pacta sunt servanda), weshalb ein Eid als eine Art Vertrag verstanden werden kann, bei der als die letzte Beurteilungsinstanz der Vertragserfüllung jene gesehen werden kann, auf die sich der Eid bezieht (Bsp. ein Eid vor Gott).
Rolle unterschiedlicher Rechtskulturen
Der Eid nahm im kontinentaleuropäischen Frühmittelalter antike wie jüdisch-christliche Traditionen auf, auch Elemente germanischer Rechtsgewohnheiten wurden wie bei den Ordalien (Gottesurteil) übernommen und erst in einem mühsamen Prozess vom Eid in moderner Form ersetzt. Der Eid spielt in der sich damals entwickelnden angelsächsischen Rechtstradition des Common law, die Richterrecht und mündliche Verfahren betont, ebenso eine wichtige Rolle. Je nach Rechtskreis spielt er eine unterschiedliche Rolle. Im angelsächsischen Umfeld wurde unter anderem bereits jugendlichen Freien ein Eid abgenommen, keine Verbrechen zu begehen. Bis in die Gegenwart ist dort Kreuzverhör unter Eid Teil der Rechtsprechung wie wegen seines dramaturgischen Werts auch beliebter Gegenstand von Gerichtsfilmen.
Eide waren bereits in der germanischen Rechtskultur verbreitet und dienten als Mittel der mündlichen Rechtsfindung. Beim Sumbel (an. sumbl, aeng. symbel, as. sumbal) fand die Eidleistung im Rahmen eines rituellen Umtrunks bzw. eines rituellen Trinkgelages statt. Beispiele finden sich im Beowulf-Epos (Zeilen 489–675 und 1491–1500) im altsächsischen Heliand sowie in dem Eddalied Lokasenna, der Heimskringla, im Bericht über den Begräbnisumtrunk von Sven Gabelbart für seinen Vater sowie in dem Buch über die norwegischen Könige, der Fagrskinna. Dabei wurde auf das während eines Umtrunkes kreisende Horn des Häuptlings geschworen, gelegentlich auch Tiere einbezogen.
Die germanischen Eide waren ebenso bereits im 18. und 19. Jahrhundert beliebtes Forschungsthema. Sie wurden auch im völkischen wie nationalsozialistischen Umfeld zur Abgrenzung zur christlich-jüdischen Antike wie der eigenständigen deutschen Rechtskultur verwendet. Thematisiert wurde unter anderem die Eidesformel und die dabei verlangte Berührung eines Gegenstandes, bei dem geschworen wurde. Entsprechende Rituale, wie der Fahneneid oder öffentliche Vereidigungen und Gelöbnisse beim Militär, wurden so auf eine frühe, vorchristliche und germanische Herkunft zurückgeführt.
Prodi nun sieht die entscheidende Wendung im 5. bis 7. Jahrhundert, wo bei Konzilien der pagane und der per creaturas geleistete Eid verboten wurde, während der christliche Eid erhalten bleibt und eine eindeutigere sakrale und liturgische Bedeutung erhält. Diese fanden so auch Aufnahme in die ersten Bußbücher und Pontifikale. Mit den Vœux du paon, einer höfischen Versdichtung (um 1312), in der scherzhafte Schwüre auf einen Pfau zum höfischen Gesellschaftsspiel avancieren, liegt ein später Reflex dieses paganen Rituals vor. Beim Fasanenfest 1454 in Lille wurde unter anderem bei einem Fasan am burgundischen Hof geschworen, einen Kreuzzug zu unternehmen, was aber nicht zustande kam.
Belton und Lupoi sehen eine Verschiebung des Eids der römischen Zeit aus dem politischen und rechtlichen Umfeld in weite gesellschaftliche Bereiche als gemeinsame Erscheinung der (frühmittelalterlichen) europäischen Rechtsprechung an.
Reinigungseid
Der Reinigungseid wie auch der Einsatz von Eidhelfern gehörten auch zu den den Germanen zugerechneten Formen. Belton und Lupoi sehen den speziell germanischen Ursprung als mittlerweile widerlegt an, betonen aber die zentrale und wichtige Rolle im Frühmittelalter.
Versprecher oder formale Fehler bei der Eidesleistung konnten zu deren Ablehnung führen. Individuelle Reinigungseide sind nun nach Stefan Esders auch schon für die römische Praxis belegt, standen aber im Schatten des Beweisrechts. Die frühmittelalterlichen Gerichtsprozesse unterschieden sich von der römischen Praxis vor allem in der Frage der Beweislast wie auch dem geringeren Rechtszwang. Esders führt eine schon 1915 aufgestellte These von Franz Beyerle an, wonach die damalige Prozessführung sich immer auch als Alternative zur möglichen gewaltsamen Austragung von Konflikten darstellte. Der Reinigungseid war damit auch Selbstbehauptung und die Bereitschaft oder Verweigerung von Eidhelfern war bereits im Vorfeld des Prozesses Teil der Konfliktaustragung. Ein Reinigungseid musste auch den Prozessgegner überzeugen, um eine gewaltsame Austragung zu vermeiden. Versprecher und Fehler bei der Ableistung konnten ihn bereits in Frage stellen. Bis ins Hochmittelalter war demgegenüber die Folter nur in Ausnahmefällen (Knechte, Vergehen gegen die Königsgewalt) üblich. Sie widersprach dem Selbstverständnis unter bewaffneten Freien. Erst im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurde die Folter als Beweisinstrument breiter etabliert.
Politische Rolle
Der kollektive Eid war lange ein zentrales Element des abendländischen politischen Lebens, der ,Schwörtag‘ ist bis heute in einigen Orten noch als Bürger- und Volksfest erhalten. Die sogenannten Schwurladen wurden bei feierlichen Eidesleistungen den Schwörenden vorgestellt oder waren zu berühren. Wie bei der Eideskapelle des Lübecker Rats nimmt die Form selbst einen sakralen Anspruch auf, das Ritual selbst zeigt den eigenständigen Machtanspruch des Rates bzw. der Bürgerschaft. Der Ratswahl selbst gingen in Lübeck Fürbitten in den Gottesdiensten der städtischen Kirchen voraus. Die neu gewählten Ratsherren versammelten sich vor dem Eid in der Lübecker Marienkirche. Der Schwur selbst fand aber im Ratssaal statt, wo das Schmuckstück des Rates aufgestellt war. Die neuen Ratsherren knieten dort paarweise nieder und leisteten den Eid mit einem Finger auf der Eideskapelle.
USA
Bei der Amtseinführung des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist der Amtseid die zentrale Zeremonie. Franklin Pierce war von 1853 bis 1857 der 14. Präsident der Vereinigten Staaten und der bislang einzige Präsident, der statt eines Eides ein Gelöbnis beim Amtsantritt abhielt, was in der amerikanischen Verfassung auch vorgesehen ist. Die Amtseinführung und der Eid sind in den USA von großer Wichtigkeit; bei der 2009 stattgefundenen Amtseinführung von Barack Obama dauerten die zugehörigen Veranstaltungen drei Tage und wurden von einem Millionenpublikum verfolgt. Obama schwor am 20. Januar 2009 auf die Lincoln-Bibel. Obama wie dem Obersten Richter John Roberts unterliefen bei der Eidabnahme einige Versprecher. Der Eid wurde sicherheitshalber am 22. Januar 2009 wiederholt, diesmal ohne Bibel.
In den USA ist der Pledge of Allegiance (englisch Treueschwur) als Ausdruck der Treue gegenüber der Nation und der Flagge der Vereinigten Staaten Bestandteil des gemeinsamen Morgenrituals vor allem in öffentlichen Schulen. Die 1954 eingeführte Formulierung eine Nation unter Gott waren mehrmals Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, ebenso die im zugehörigen Flaggengesetz der Vereinigten Staaten festgelegten Anforderungen an die Form der Ableistung. Eine bindende Verpflichtung zur aktiven Teilnahme wurde öfters gefordert, aber nicht durchgesetzt.
Großbritannien
Beim britischen Unterhaus sieht der Amtseid eine religiöse Beteuerung vor und gilt ebenso der Monarchie. Charles Bradlaugh wurde 1880 ein Sitz im Unterhaus verwehrt, weil er als erklärter Atheist den britischen Oath of Allegiance nicht zu schwören fähig wäre. Bekannte britische Republikaner wie Tony Benn oder Richard Burgon unternahmen den nach wie vor nicht geänderten Eid daher nur unter Protest oder mit Zusätzen, Tony Banks mit gekreuzten Fingern.
Deutschland
Im deutschen öffentlichen Dienst wird zwischen Gelöbnis und Amtseid unterschieden.
Eide vor Gericht
Durch einen Richter vereidigt werden können Zeugen, Gerichtssachverständige und Gerichtsdolmetscher. Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zurückgegriffen, so ist es auch möglich, die Partei zu vereidigen. Auch ehrenamtliche Richter werden vor der ersten Mitwirkung an einer Verhandlung von einem Richter vereidigt (§ 45 DRiG).
Fälle der Vereidigung
Vor dem vom 24. August 2004 war vor Gericht stets ein Eid darüber abzuleisten, dass die Zeugenaussage oder das Gutachten eines Sachverständigen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben worden sei. Von der Vereidigung konnte nur abgesehen werden, wenn alle Beteiligten auf die Vereidigung verzichteten. Der Verzicht entsprach allgemeiner Übung. Seit dem Justizmodernisierungsgesetz ist ein Zeuge oder ein Sachverständiger nur noch zu vereidigen, wenn die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten und das Gericht mit Rücksicht auf die Bedeutung der Sache oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage einen Eid für geboten erachtet (§ 391 ZPO; § 59 StPO). Die uneidliche Vernehmung ist seitdem die Regel. Einem Sachverständigen gleich zu behandeln ist der Urkundenübersetzer. Im Gegensatz zum Zeugen und zum Sachverständigen muss der Gerichtsdolmetscher vor Gericht jedoch stets einen Eid dahingehend ableisten, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde (§ 189 GVG). Vor Gericht darf eine Vereidigung des Dolmetschers nur unterbleiben, wenn er im Rahmen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit herangezogen wurde (§ 189 Abs. 3 GVG) oder wenn als Dolmetscher der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle verwandt wurde (§ 190 GVG). Aus Erwägungen der Verfahrensvereinfachung besteht für Sachverständige und Dolmetscher die Möglichkeit, dass ihnen im Voraus von der Justizverwaltung ein Eid abgenommen wird („öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“). Auf diesen Eid können sich Sachverständige und Dolmetscher in der Hauptverhandlung wegen § 189 Abs. 2 GVG berufen.
Voreid und Nacheid
Zu unterscheiden ist zwischen Voreiden und Nacheiden. Die Verfahrensordnungen sehen vor, dass erst nach Abgabe der Zeugenaussage oder nach Erstattung des Gutachtens der Eid abzuleisten ist. Vor Abgabe der Aussage oder Erstattung des Gutachtens ist der Zeuge oder der Sachverständige lediglich darüber zu belehren, dass er vereidigt werden könnte. Im Zivilverfahren kann der Richter einem Sachverständigen statt eines Nacheides jedoch auch einen Voreid abverlangen. Dolmetscher müssen stets einen Voreid leisten.
Eidesfähigkeit (Eidesmündigkeit)
Eine Vereidigung ist nur möglich, wenn die Eidesperson eidesfähig ist. Jugendliche unter 18 Jahren, geistig Behinderte und Zeugen, die selbst Verdächtige sind, dürfen nicht vereidigt werden (§ 60 StPO). Im Zivilprozess liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren (§ 393 ZPO).
Strafbarkeit
Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid (§ 154 StGB), der als Verbrechen bestraft wird, unabhängig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde. Auch der fahrlässige Falscheid ist strafbar (§ 161 StGB).
Auf die Vereidigung wird meist verzichtet, weil das menschliche Gedächtnis unzuverlässig ist, zu bezeugende Geschehnisse häufig lange zurückliegen und auch zur wahrheitsgemäßen Aussage bereite Zeugen sich oft falsch erinnern. Nur bei starker Vermutung, dass jemand wissentlich falsch aussagt, droht man mit dem Eid oder lässt ihn tatsächlich ablegen.
Der Eid vor einem deutschen Konsul, vor Prüfungsstellen und Patentabteilungen des Patentamts und vor dem Untersuchungsführer im Disziplinarverfahren steht einem Eid vor einem Richter gleich.
Vor Behörden
Behörden sind zur Abnahme von Eiden im Sinne des § 153 StGB nicht befugt (Ausnahmen: deutscher Konsul, Patentamt). Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher, die durch eine Behörde vernommen werden, leisten ihre Aussage, ihr Gutachten oder ihre Sprachübertragung stets uneidlich. Dolmetscher oder Sachverständige können sich vor einer Behörde auch nicht auf ihre allgemeine Beeidigung berufen. Lügen vor Behörden ist daher straflos. Eine Ausnahme ist nur die Erstattung einer vorsätzlich falschen Strafanzeige vor einer Behörde, die zur Entgegennahme von Anzeigen befugt ist.
Versicherung an Eides statt
Eine Versicherung an Eides statt ist nur rechtlich gültig, wenn sie gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die durch Gesetz zur Abnahme ermächtigt ist. In gesetzlich bestimmten Fällen können Behörden eine Versicherung an Eides statt verlangen. Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist strafbar (§ 156 StGB).
Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht wurde 1970 der Offenbarungseid durch die Vermögensauskunft ersetzt.
Mit der umgangssprachlich so genannten eidesstattlichen Versicherung im Zivilrecht möchte eine Person bekräftigen, dass ihre Erklärung der Wahrheit entspricht. Sie wird schriftlich und unaufgefordert abgegeben. Die Abgabe einer wahren oder falschen solchen eidesstattlichen Versicherung kann rechtlich keine Wirkungen entfalten.
Amtseid
Von den Eiden im Sinne des § 153 StGB ist der Amtseid zu unterscheiden. Im öffentlichen Recht stellt der Amtseid der Beamten, Soldaten (Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr) und Richter sowie der gewählten hohen Repräsentanten des Staates, wie Bundespräsident und Bundeskanzler, eine Amtspflicht dar. Die Eidesleistung ist nicht Voraussetzung für die Übernahme des Amtes, sondern lediglich eine Folge dessen. Amtsbegründend (konstitutiv) ist die Übergabe der Ernennungsurkunde bzw. im Falle des Bundespräsidenten die Erklärung der Annahme der Wahl, sofern die Amtszeit des Vorgängers bereits endete. Die Eidesleistung ist ein rein deklaratorischer Akt, der nach außen hin die Übernahme der neuen Aufgabe ausdrückt. Allerdings zieht bei Beamten die Verweigerung der Ableistung des Diensteids die Entlassung nach sich (§ 23 Absatz 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz). Diese Vereidigung auf die Verfassung wird, außer beim Amtseid der Richter, nicht von einem Richter oder einem Gericht abgenommen. Der Bruch eines solchen Eides ist nicht als Meineid strafbar.
Österreich
In Österreich wird beim Antritt öffentlicher Ämter kein Eid abgelegt. Eine ähnliche Rolle spielt jedoch das Gelöbnis, das bei der im Rahmen der Amtseinführung durchgeführten Angelobung abzulegen ist. Der Eid spielt aber in zwei Fällen eine Rolle: als Eidesablegung vor Gericht und bei der Abgabe eidesstattlicher Erklärungen.
Eide vor Gericht
Allgemeines
Das Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht ist vom Wortlaut her nur für die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen bei Gerichtsverfahren anzuwenden. Für manche Verfahren vor anderen Behörden wurde aber ausdrücklich die analoge Anwendbarkeit erklärt, zum Beispiel in § 107 für Verfahren vor der Finanzstrafbehörde.
Nachdem der zuständige Richter über die Bedeutung des Eides, inklusive der rechtlichen und religiösen Konsequenzen eines Meineides, aufgeklärt hat, hat der eidablegende Zeuge unabhängig vom Religionsbekenntnis die folgende Formel zu schwören: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe! Sachverständige schwören hingegen: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) abgeben werde; so wahr mir Gott helfe!
Besonderheiten je nach Religionsbekenntnis
- Katholiken haben den Eid vor zwei brennenden Kerzen und einem Kruzifix abzulegen. Personen helvetischen Bekenntnisses sind davon ausgenommen.
- Juden haben bei der Eidesablegung ihren Kopf zu bedecken und ihre Hand auf die Tora, 2. Buch Mose, Kapitel 20, Vers 7 BHS EU zu legen.
- Muslime haben die Frage Schwörst du bey Gott? mit Jemin ederim (ich schwöre) zu beantworten. Zusätzlich haben sie den Schwur mit einem oder allen der folgenden Zusätze zu bekräftigen: Billahi Taala (bey Gott dem Allerhöchsten) oder Wallahi (bey Gott) oder Bismillahi (im Nahmen Gottes).
- Personen, bei denen eine Eidesablegung nicht mit ihrem Religionsbekenntnis vereinbar ist, sind davon befreit. Sie werden lediglich ermahnt, die Wahrheit zu sagen, und müssen dies durch Handschlag bestätigen. Auch für sie gilt die für Meineid bestimmte Strafandrohung.
Strafbarkeit
§ 288 StGB bedroht die Falschaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Wird die Aussage jedoch unter Eid gemacht, erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Schweiz
In der Schweiz wird die weltliche Form eines Eides oder Schwurs als Gelübde bezeichnet.
Eide vor Gericht
In der Schweiz wird vor Gericht nicht geschworen. Zeugen, Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher sind kraft ihrer Funktion zur wahrheitsgetreuen Aussage verpflichtet, willentlich falsche Zeugenaussage, Falschübersetzung etc. sind Vergehen und von Amtes wegen zu verfolgen. Personen in diesen Funktionen sind vom Richter über diese Rechtslage zu belehren, eine spezielle Vereidigung findet nicht statt. (Zeugen dürfen unter gewissen Umständen die Aussage verweigern, falsch aussagen dürfen sie aber nicht. Einzig der Angeklagte im Strafprozess darf lügen.)
Ebenso wenig wird in der Schweiz vor anderen Behörden geschworen. Beim Notariat kann eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. So verlangen beispielsweise die Migrationsbehörden eine solche Erklärung über die Familienverhältnisse, insbesondere über die Existenz von weiteren Kindern im Ausland.
Amtseid
Von manchen Amtsträgern wird vor dem Antritt des Amts ein Amtseid verlangt, worin der Amtsträger bekräftigt, das ihm übertragene Amt gesetzeskonform auszuüben. Jeder Person steht es frei, anstatt des Eides ein Gelübde ohne religiöse Konnotation abzulegen. Eid und Gelübde sind rechtlich gleichwertig. Siehe auch Vereidigung (Schweiz).
Literatur
- Hans-Werner Gensichen, Horst Seebaß, Nico Oswald, Gerhard Dautzenberg, Peter Landau u. a.: Eid I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Neues Testament V. Historisch VI. Ethisch VII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie. 9 (1982), S. 373–399 (Überblick mit Lit.).
- Ernst Friesenhahn: Der politische Eid. Mit einem Vorwort zum Neudruck sowie einem Verzeichnis neuerer Literatur zur Eidesfrage als Anhang. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1979, ISBN 3-534-07580-3 (Erstauflage Bonn 1928).
- Heinrich Beck, Gerhard Köbler: Eid. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Nr. 6. de Gruyter, Berlin / New York 1986, ISBN 3-11-010468-7, S. 537–542.
- Paolo Prodi (Hrsg.): Glaube und Eid. Treueformeln, Glaubensbekenntnisse und Sozialdisziplinierung zwischen Mittelalter und Neuzeit. Oldenbourg, München 1993, ISBN 978-3-486-55994-1 (Volltext als PDF).
- Paolo Prodi: Der Eid in der europäischen Verfassungsgeschichte (= Schriften des Historischen Kollegs. Vorträge 33). München 1992 (Digitalisat).
- Vanessa Conze: "Ich schwöre Treue ..." Der politische Eid in Deutschland zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 237). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2020, ISBN 978-3-525-31121-9.
Einzelnachweise
- Jeff Zeleny: I Really Do Swear, Faithfully: Obama and Roberts Try Again. In: The New York Times. 21. Januar 2009, abgerufen am 1. März 2009.
- Markus Euskirchen: Militärrituale: Die Ästhetik der Staatsgewalt. Kritik und Analyse eines Herrschaftsinstruments in seinem historisch-systematischen Kontext. 2004, ISBN 3-89438-329-1, doi:10.17169/refubium-5814 (fu-berlin.de [abgerufen am 29. Juni 2020]).
- Herbert Willems: Inszenierungsgesellschaft. Ein einführendes Handbuch. Hrsg.: Martin Jurga. Springer-Verlag, 1998, ISBN 3-322-89797-4, S. 222, 223.
- Richard Lasch: Der Eid. BoD – Books on Demand, 2013, ISBN 978-3-8460-4065-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Rykle Borger: Assyrische Staatsverträge. Freudenstadt 1982, S. 755–745.
- D. D. Luckenbill: Hittite Treaties and Letters. In: The American Journal of Semitic Languages and Literatures. 37/3, 1921, 169 (JSTOR:528149).
- Paolo Prodi: Der Eid in der europäischen Verfassungsgeschichte (= Schriften des Historischen Kollegs. Nr. 33). München 1992, S. 9. Hintergrund war ein 1991 in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gehaltener Vortrag.
- Siehe die Canonices 1192, 1196 und insbesondere 1197 des CIC (lateinisch), (deutsch)
- Paolo Prodi, 1991, unter anderem S. 11 des Vortragsmanuskripts
- Paolo Prodi: Das Sakrament der Herrschaft. Der politische Eid in der Verfassungsgeschichte des Okzidents. Duncker & Humblot, Berlin 1997. Zitat mit Verweis auf S. 23 nach der Gerd Schwerhoff: Rezension bei H-Soz-Kult.
- John Searle: How to derive Ought from Is. ( vom 20. August 2011 im Internet Archive) (englisch)
- Amy Hackney Blackwell: Law. Infobase Publishing, 2010, ISBN 978-0-8160-7970-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Paolo Prodi: Der Eid in der europäischen Verfassungsgeschichte. 1991, S. 8.
- Rüdiger Schnell (Hrsg.): Konversationskultur in der Vormoderne: Geschlechter im geselligen Gespräch. Böhlau Verlag, Köln / Weimar 2008. Explizite Hinweise bei Schnells Beitrag wie dem von Martinelli-Huber im selben Band, S. 192 und 239.
- Joseph Calmette: Die großen Herzöge von Burgund. München 1996.
- Maurizio Lupoi, Adrian Belton: The Origins of the European Legal Order. Cambridge University Press, 2007, ISBN 978-0-521-03295-7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Stefan Esders: Der Reinigungseid mit Helfern. Individuelle und kollektive Rechtsvorstellungen in der Wahrnehmung und Darstellung frühmittelalterlicher Konflikte. In: Stefan Esders (Hrsg.): Rechtsverständnis und Konfliktbewältigung. Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung im Mittelalter. Köln u. a. 2007, S. 55–77.
- Franz Beyerle: Das Entwicklungsproblem im germanischen Rechtsgang. Band 1: Sühne, Rache und Preisgabe in ihrer Beziehung zum Strafprozeß der Volksrechte (= Deutschrechtliche Beiträge. Band 10, H. 2). Winter, Heidelberg 1915. Esders nennt S. 291 und 454 ff.
- Volker Krey: Zur strafprozessualen Folter. Rechtshistorische Betrachtungen. In: Robert Esser (Hrsg.): Festschrift für Hans-Heiner Kühne. Hüthig Jehle Rehm, 2013.
- Paolo Prodi, 1991, unter anderem S. 17 des Vortragsmanuskripts mit Hinweis auf Arbeiten Wilhelm Ebels und Uwe Prutschers zur kommunal(rechtlich)en Rolle in italienischen wie deutschen Städten in der zugehörigen Fußnote
- Dietrich Poeck: Rituale der Ratswahl: Zeichen und Zeremoniell der Ratssetzung in Europa (12.–18. Jahrhundert) (= Städteforschung/A: Darstellungen 60). Böhlau, Köln / Weimar 2003, ISBN 3-412-18802-6, S. 178–180.
- Jeff Zeleny: I Really Do Swear, Faithfully: Obama and Roberts Try Again. In: The New York Times. 21. Januar 2009, abgerufen am 1. März 2009.
- Evelyn Nieves: Judges Ban Pledge of Allegiance From Schools, Citing ‘Under God’. In: The New York Times. 27. Juni 2002, ISSN 0362-4331 (englisch, nytimes.com).
- Commons Library redirect information (PDF)
- Labour MP Richard Burgon Calls For End Of Monarchy Before Swearing Allegiance To The Queen. In: The Huffington Post UK. Abgerufen am 20. Mai 2015.
- Research paper 01/116, 14 December 2001, The Parliamentary Oath, beim britischen Unterhaus.
- Informationsseite des Vereins beeid. Dolmetscher und Übersetzer in Bayern ( des vom 28. Juni 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Zivilprozessordnung. In: Buch 8 – Zwangsvollstreckung (§§ 704 – 945b). Abgerufen am 29. Juni 2020.
- Geltende Fassung im RIS
- Hofdecret vom 21sten December 1832, an sämmtliche Appellations-Gerichte, zu Folge allerhöchster Entschließung vom 20. October 1832, über Vortrag der Hof-Commission in Justiz-Gesetzsachen
- Hofdecret vom 26sten August 1826, an sämmtliche Appellations-Gerichte, einverständlich mit der Hofcommission in Justiz-Gesetzsachen
- Hofdecret vom 10ten Januar 1816, an das Galizische Appellations-Gericht, einverständlich mit der Hofcommission in Justiz-Gesetzsachen
- Notariat Kt. ZH: Eidesstattliche Erklärungen [1]
Spezifische Formen des Eids
- Abgeordneteneid
- Amtseid
- Führereid
- Offenbarungseid
- Schwur
- Supremateid
- Treueid
Siehe auch
- Eidesformel
- Versicherung an Eides statt
- Falschaussage
- Gelöbnis
- Vereidigung
Weblinks
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel erlautert den juristischen Begriff Eid zu anderen Bedeutungen siehe Eid Begriffsklarung Die Artikel Eid Vereidigung Eidesformel und Schwur uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch in den anderen Artikeln befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Der Eid auch leiblicher Eid genannt dient der personlichen Bekraftigung einer Aussage Senator Barack Obama bei der ersten Ablegung des Eides zum Amtsantritt als 44 Prasident der USA Obama wie dem Obersten Richter John Roberts unterliefen dabei einige Versprecher Der Eid wurde sicherheitshalber am 22 Januar 2009 wiederholt diesmal ohne Bibel Er verpflichtet zur Wahrheit zum Beispiel in Gerichtsverfahren und zum Tragen der Konsequenzen zum Beispiel beim Fahneneid der Eidaussage Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet da bei einem Eid mit religioser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Racher der Unwahrheit angerufen wird Eide gibt es nicht nur in der europaischen Rechtstradition zum Beispiel bei den Griechen Romern und Kelten sondern auch in China im alten Israel und bei zahlreichen ethnologisch untersuchten indigenen Volkern Der altgriechische Eid des Hippokrates verpflichtete Arzte zur Einhaltung ihrer Berufspflichten und ethischer Prinzipien unter anderem die Kranken vor Schaden bewahren die Pflicht zur Verschwiegenheit beachten Ein Eid wird gewohnlich mit Ritualen oder zeremoniellen Handlungen verknupft welche das allseitige Bewusstsein uber die Wirkkraft einer unter Eid gemachten Aussage oder Verhaltenszusage ausdrucken sollen So mussen sich zum Beispiel alle Anwesenden oder alle Beteiligten erheben Kulturell unterschiedlich wird zum Beispiel die linke Hand auf eine Verfassung oder eine Religionsschrift gelegt und die rechte Hand offen oder als Schwurhand gezeigt Solche Handlungen sind nur in wenigen Fallen auch schriftlich normiert sondern meist nur traditioneller Konsens Es gab auch den Aberglauben man konne sich zumindest vor der Strafe Gottes fur einen Meineid schutzen und wurde die Eidbindung aufheben sofern verdeckt eine Gegenzeremonie zum Beispiel das Kreuzen der Finger der linken Hand ausgefuhrt wird GeschichteAlter Orient Im Alten Orient waren Eide in Staatsvertragen wichtig Gewohnlich wurden eine Reihe von Gottern angerufen um die Eidbruchigen zu bestrafen In dem Vasallenvertrag zwischen Asarhaddon und den Konigen der Meder etwa sollen die Eidbruchigen kein hohes Alter erreichen An soll sie mit Schlaflosigkeit Trubsal und Krankheit schlagen Sin soll sie mit Aussatz schlagen Samas soll sie blenden Ninurta soll sie mit seinen Pfeilen niederstrecken ihr Blut soll die Steppe fullen ein Fremder soll den Schoss ihrer Frauen besitzen ihre Sohne sollen sie nicht beerben und Adad der Deichgraf des Himmels soll ihr Land uberfluten Isḫara eine Unterweltsgottheit beschutzte den Eid in dem Suppiluliuma Sattiwazza Vertrag KBo I Nr 1 und 2 wird sie in der Fluchformel ausdrucklich als Herrin des Eides genannt In Persien war Mithra der Beschutzer des Eides und der Gerechtigkeit Altertum Im Alten Testament schwort Gott bei sich selbst 1 Mos 22 16 17 EU gegenuber Abraham dessen Geschlecht zu segnen und es zu mehren wie die Sterne am Himmel Die Menschen fordert Gott im AT auf 3 Mos 19 12 EU nicht bei seinem Namen falsch zu schworen und 4 Mos 30 3 EU nach einem Eid das Wort nicht zu brechen sondern alles zu tun wie es beim Schwur uber die Lippen gegangen ist Laut Prodi besteht ein innovatives Element in der Einbindung des Gottes der Juden seinen Eid zum Bund mit Israel wahrend in anderen antiken Kulturen die Gotter nur als Zeugen und Racher innen vgl Erinnyen des Eides fungieren Der biblische Begriff Bund gibt die beiden biblischen Schlusselbegriffe ברית hebraisch berit und dia8hkh griechisch diatheke wieder und schliesst die Bedeutungen eines feierlichen Bundnisses Vertrages oder Eides ein diatheke steht sonst fur Testament Auch die christliche Wortwahl Neues und Altes Testament fur die Hauptteile der Bibel gehen darauf zuruck Die christliche Theologie betont dabei die Willenserklarung Gottes die judische Auslegung geht eher in Richtung Vertrag oder Bund Im Alten Testament weist die Ausfuhrung des Eides an den Huften des Eidnehmers auf einen Gebrauch hin der auch bei den Romern verbreitet war Sie schworen bei den Testis den eigenen Hoden die Wortverwandtschaft von Zeugen bezeugen und Zeugung hat einen ahnlichen Zusammenhang Christentum Schwurkreuze im Gerichtsmuseum Bad Fredeburg Im Neuen Testament verlangt Jesus in der Bergpredigt Mt 5 33 37 EU uberhaupt nicht zu schworen sondern sein Wort auch ohne eidliche Bekraftigung zu halten Ob Christen einen Eid schworen durfen war daher in der Kirchengeschichte oft umstritten Einige Kirchenvater der Spatantike verwarfen den Eid vollig das fur die spatere katholische Doktrin massgebliche kanonische Recht aber liess ihn zu und meinte er sei jedermann zumutbar Auch die grosseren protestantischen Kirchen billigen den Eid wahrend konservative Taufergruppen wie Amische Mennoniten alter Ordnung Altkolonier Mennoniten Hutterer sowie Quaker ihn unter Berufung auf die Bergpredigt bis heute ablehnen Das Eidverbot wird etwa in der katholischen Kirche auch mit dem Ritual des Gelubdes berucksichtigt Dieses wird als das wohluberlegte und frei Gott dargebrachte Versprechen verstanden Dies geschieht bei den Ordensgelubden die von einem kirchlichen Amtstrager etwa vom Bischof oder Oberen im Namen der Kirche entgegengenommen werden wie privaten Gelubden Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rollen und Einflussen wie auch die Frage des Eids als eines politischen Sakraments spielte beim Investiturstreit oder auch der Zuordnung der Ehe eine wichtige Rolle Das auch ubergeordnet Gemeinschaft stiftende Element wie auch die christliche Skepsis gegenuber dem Eid fuhrte zu wichtigen Differenzierungen Nach dem Klassiker von Paolo Prodi sei es die christliche Kirche selbst gewesen die als Garantin des Eides den Weg fur die Verweltlichung der Politik geebnet habe Da David Hume die Ableitbarkeit eines Sollen von einem Sein in Frage stellte vgl Humes Gesetz machte John Searle den Vorschlag ein Sollen durch ein Versprechen vom Sein abzuleiten Dies entspricht der Idee der Vertragstreue vgl Pacta sunt servanda weshalb ein Eid als eine Art Vertrag verstanden werden kann bei der als die letzte Beurteilungsinstanz der Vertragserfullung jene gesehen werden kann auf die sich der Eid bezieht Bsp ein Eid vor Gott Rolle unterschiedlicher RechtskulturenSven Gabelbart beim Begrabnissumbel fur seinen Vater Harald Darstellung aus dem 19 Jahrhundert in der Mitte ein Suhneber der nicht beim Bericht zu Gabelbart aber bei der Helgakvida Hjorvardssonar angefuhrt wirdHarold schwort dem spateren Wilhelm dem Eroberer vor dessen Thron auf einem Reliquar den Treueid Darstellung im 19 Jh Der erzwungene Schwur wurde gebrochen was bei der Handhaltung auch anklingt Das Pfauenspiel oder Voeux du Payon bei dem jede anwesende Person einen Schwur bzw Gelubde beides belegt auf einen gebratenen Pfau leistet Der Eid nahm im kontinentaleuropaischen Fruhmittelalter antike wie judisch christliche Traditionen auf auch Elemente germanischer Rechtsgewohnheiten wurden wie bei den Ordalien Gottesurteil ubernommen und erst in einem muhsamen Prozess vom Eid in moderner Form ersetzt Der Eid spielt in der sich damals entwickelnden angelsachsischen Rechtstradition des Common law die Richterrecht und mundliche Verfahren betont ebenso eine wichtige Rolle Je nach Rechtskreis spielt er eine unterschiedliche Rolle Im angelsachsischen Umfeld wurde unter anderem bereits jugendlichen Freien ein Eid abgenommen keine Verbrechen zu begehen Bis in die Gegenwart ist dort Kreuzverhor unter Eid Teil der Rechtsprechung wie wegen seines dramaturgischen Werts auch beliebter Gegenstand von Gerichtsfilmen Eide waren bereits in der germanischen Rechtskultur verbreitet und dienten als Mittel der mundlichen Rechtsfindung Beim Sumbel an sumbl aeng symbel as sumbal fand die Eidleistung im Rahmen eines rituellen Umtrunks bzw eines rituellen Trinkgelages statt Beispiele finden sich im Beowulf Epos Zeilen 489 675 und 1491 1500 im altsachsischen Heliand sowie in dem Eddalied Lokasenna der Heimskringla im Bericht uber den Begrabnisumtrunk von Sven Gabelbart fur seinen Vater sowie in dem Buch uber die norwegischen Konige der Fagrskinna Dabei wurde auf das wahrend eines Umtrunkes kreisende Horn des Hauptlings geschworen gelegentlich auch Tiere einbezogen Die germanischen Eide waren ebenso bereits im 18 und 19 Jahrhundert beliebtes Forschungsthema Sie wurden auch im volkischen wie nationalsozialistischen Umfeld zur Abgrenzung zur christlich judischen Antike wie der eigenstandigen deutschen Rechtskultur verwendet Thematisiert wurde unter anderem die Eidesformel und die dabei verlangte Beruhrung eines Gegenstandes bei dem geschworen wurde Entsprechende Rituale wie der Fahneneid oder offentliche Vereidigungen und Gelobnisse beim Militar wurden so auf eine fruhe vorchristliche und germanische Herkunft zuruckgefuhrt Prodi nun sieht die entscheidende Wendung im 5 bis 7 Jahrhundert wo bei Konzilien der pagane und der per creaturas geleistete Eid verboten wurde wahrend der christliche Eid erhalten bleibt und eine eindeutigere sakrale und liturgische Bedeutung erhalt Diese fanden so auch Aufnahme in die ersten Bussbucher und Pontifikale Mit den Vœux du paon einer hofischen Versdichtung um 1312 in der scherzhafte Schwure auf einen Pfau zum hofischen Gesellschaftsspiel avancieren liegt ein spater Reflex dieses paganen Rituals vor Beim Fasanenfest 1454 in Lille wurde unter anderem bei einem Fasan am burgundischen Hof geschworen einen Kreuzzug zu unternehmen was aber nicht zustande kam Belton und Lupoi sehen eine Verschiebung des Eids der romischen Zeit aus dem politischen und rechtlichen Umfeld in weite gesellschaftliche Bereiche als gemeinsame Erscheinung der fruhmittelalterlichen europaischen Rechtsprechung an Der Meineid Harolds in der Darstellung des Teppichs von Bayeux 11 Jh Zeugen der Szene stellen den Meineid fest vom Konig bleibt er unbemerkt Die Tragestabe des Reliquiars weisen auf die Bundeslade hin Reinigungseid Hauptartikel Reinigungseid Der Reinigungseid wie auch der Einsatz von Eidhelfern gehorten auch zu den den Germanen zugerechneten Formen Belton und Lupoi sehen den speziell germanischen Ursprung als mittlerweile widerlegt an betonen aber die zentrale und wichtige Rolle im Fruhmittelalter Versprecher oder formale Fehler bei der Eidesleistung konnten zu deren Ablehnung fuhren Individuelle Reinigungseide sind nun nach Stefan Esders auch schon fur die romische Praxis belegt standen aber im Schatten des Beweisrechts Die fruhmittelalterlichen Gerichtsprozesse unterschieden sich von der romischen Praxis vor allem in der Frage der Beweislast wie auch dem geringeren Rechtszwang Esders fuhrt eine schon 1915 aufgestellte These von Franz Beyerle an wonach die damalige Prozessfuhrung sich immer auch als Alternative zur moglichen gewaltsamen Austragung von Konflikten darstellte Der Reinigungseid war damit auch Selbstbehauptung und die Bereitschaft oder Verweigerung von Eidhelfern war bereits im Vorfeld des Prozesses Teil der Konfliktaustragung Ein Reinigungseid musste auch den Prozessgegner uberzeugen um eine gewaltsame Austragung zu vermeiden Versprecher und Fehler bei der Ableistung konnten ihn bereits in Frage stellen Bis ins Hochmittelalter war demgegenuber die Folter nur in Ausnahmefallen Knechte Vergehen gegen die Konigsgewalt ublich Sie widersprach dem Selbstverstandnis unter bewaffneten Freien Erst im Spatmittelalter und der fruhen Neuzeit wurde die Folter als Beweisinstrument breiter etabliert Politische RolleAmerikanische Schulkinder an der Raphael Weill School in San Francisco beim Pledge of Allegiance Das beruhmte Bild Dorothea Langes wurde im April 1942 aufgenommen als die Internierung japanischstammiger Amerikaner begonnen hatte Der kollektive Eid war lange ein zentrales Element des abendlandischen politischen Lebens der Schwortag ist bis heute in einigen Orten noch als Burger und Volksfest erhalten Die sogenannten Schwurladen wurden bei feierlichen Eidesleistungen den Schworenden vorgestellt oder waren zu beruhren Wie bei der Eideskapelle des Lubecker Rats nimmt die Form selbst einen sakralen Anspruch auf das Ritual selbst zeigt den eigenstandigen Machtanspruch des Rates bzw der Burgerschaft Der Ratswahl selbst gingen in Lubeck Furbitten in den Gottesdiensten der stadtischen Kirchen voraus Die neu gewahlten Ratsherren versammelten sich vor dem Eid in der Lubecker Marienkirche Der Schwur selbst fand aber im Ratssaal statt wo das Schmuckstuck des Rates aufgestellt war Die neuen Ratsherren knieten dort paarweise nieder und leisteten den Eid mit einem Finger auf der Eideskapelle USA Bei der Amtseinfuhrung des Prasidenten der Vereinigten Staaten ist der Amtseid die zentrale Zeremonie Franklin Pierce war von 1853 bis 1857 der 14 Prasident der Vereinigten Staaten und der bislang einzige Prasident der statt eines Eides ein Gelobnis beim Amtsantritt abhielt was in der amerikanischen Verfassung auch vorgesehen ist Die Amtseinfuhrung und der Eid sind in den USA von grosser Wichtigkeit bei der 2009 stattgefundenen Amtseinfuhrung von Barack Obama dauerten die zugehorigen Veranstaltungen drei Tage und wurden von einem Millionenpublikum verfolgt Obama schwor am 20 Januar 2009 auf die Lincoln Bibel Obama wie dem Obersten Richter John Roberts unterliefen bei der Eidabnahme einige Versprecher Der Eid wurde sicherheitshalber am 22 Januar 2009 wiederholt diesmal ohne Bibel In den USA ist der Pledge of Allegiance englisch Treueschwur als Ausdruck der Treue gegenuber der Nation und der Flagge der Vereinigten Staaten Bestandteil des gemeinsamen Morgenrituals vor allem in offentlichen Schulen Die 1954 eingefuhrte Formulierung eine Nation unter Gott waren mehrmals Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ebenso die im zugehorigen Flaggengesetz der Vereinigten Staaten festgelegten Anforderungen an die Form der Ableistung Eine bindende Verpflichtung zur aktiven Teilnahme wurde ofters gefordert aber nicht durchgesetzt Grossbritannien Beim britischen Unterhaus sieht der Amtseid eine religiose Beteuerung vor und gilt ebenso der Monarchie Charles Bradlaugh wurde 1880 ein Sitz im Unterhaus verwehrt weil er als erklarter Atheist den britischen Oath of Allegiance nicht zu schworen fahig ware Bekannte britische Republikaner wie Tony Benn oder Richard Burgon unternahmen den nach wie vor nicht geanderten Eid daher nur unter Protest oder mit Zusatzen Tony Banks mit gekreuzten Fingern DeutschlandIm deutschen offentlichen Dienst wird zwischen Gelobnis und Amtseid unterschieden Eide vor Gericht Durch einen Richter vereidigt werden konnen Zeugen Gerichtssachverstandige und Gerichtsdolmetscher Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zuruckgegriffen so ist es auch moglich die Partei zu vereidigen Auch ehrenamtliche Richter werden vor der ersten Mitwirkung an einer Verhandlung von einem Richter vereidigt 45 DRiG Falle der Vereidigung Vor dem vom 24 August 2004 war vor Gericht stets ein Eid daruber abzuleisten dass die Zeugenaussage oder das Gutachten eines Sachverstandigen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben worden sei Von der Vereidigung konnte nur abgesehen werden wenn alle Beteiligten auf die Vereidigung verzichteten Der Verzicht entsprach allgemeiner Ubung Seit dem Justizmodernisierungsgesetz ist ein Zeuge oder ein Sachverstandiger nur noch zu vereidigen wenn die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten und das Gericht mit Rucksicht auf die Bedeutung der Sache oder zur Herbeifuhrung einer wahrheitsgemassen Aussage einen Eid fur geboten erachtet 391 ZPO 59 StPO Die uneidliche Vernehmung ist seitdem die Regel Einem Sachverstandigen gleich zu behandeln ist der Urkundenubersetzer Im Gegensatz zum Zeugen und zum Sachverstandigen muss der Gerichtsdolmetscher vor Gericht jedoch stets einen Eid dahingehend ableisten dass er treu und gewissenhaft ubertragen werde 189 GVG Vor Gericht darf eine Vereidigung des Dolmetschers nur unterbleiben wenn er im Rahmen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit herangezogen wurde 189 Abs 3 GVG oder wenn als Dolmetscher der Urkundsbeamte der Geschaftsstelle verwandt wurde 190 GVG Aus Erwagungen der Verfahrensvereinfachung besteht fur Sachverstandige und Dolmetscher die Moglichkeit dass ihnen im Voraus von der Justizverwaltung ein Eid abgenommen wird offentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher Auf diesen Eid konnen sich Sachverstandige und Dolmetscher in der Hauptverhandlung wegen 189 Abs 2 GVG berufen Voreid und Nacheid Zu unterscheiden ist zwischen Voreiden und Nacheiden Die Verfahrensordnungen sehen vor dass erst nach Abgabe der Zeugenaussage oder nach Erstattung des Gutachtens der Eid abzuleisten ist Vor Abgabe der Aussage oder Erstattung des Gutachtens ist der Zeuge oder der Sachverstandige lediglich daruber zu belehren dass er vereidigt werden konnte Im Zivilverfahren kann der Richter einem Sachverstandigen statt eines Nacheides jedoch auch einen Voreid abverlangen Dolmetscher mussen stets einen Voreid leisten Eidesfahigkeit Eidesmundigkeit Eine Vereidigung ist nur moglich wenn die Eidesperson eidesfahig ist Jugendliche unter 18 Jahren geistig Behinderte und Zeugen die selbst Verdachtige sind durfen nicht vereidigt werden 60 StPO Im Zivilprozess liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren 393 ZPO Strafbarkeit Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid 154 StGB der als Verbrechen bestraft wird unabhangig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde Auch der fahrlassige Falscheid ist strafbar 161 StGB Auf die Vereidigung wird meist verzichtet weil das menschliche Gedachtnis unzuverlassig ist zu bezeugende Geschehnisse haufig lange zuruckliegen und auch zur wahrheitsgemassen Aussage bereite Zeugen sich oft falsch erinnern Nur bei starker Vermutung dass jemand wissentlich falsch aussagt droht man mit dem Eid oder lasst ihn tatsachlich ablegen Der Eid vor einem deutschen Konsul vor Prufungsstellen und Patentabteilungen des Patentamts und vor dem Untersuchungsfuhrer im Disziplinarverfahren steht einem Eid vor einem Richter gleich Vor Behorden Behorden sind zur Abnahme von Eiden im Sinne des 153 StGB nicht befugt Ausnahmen deutscher Konsul Patentamt Zeugen Sachverstandige oder Dolmetscher die durch eine Behorde vernommen werden leisten ihre Aussage ihr Gutachten oder ihre Sprachubertragung stets uneidlich Dolmetscher oder Sachverstandige konnen sich vor einer Behorde auch nicht auf ihre allgemeine Beeidigung berufen Lugen vor Behorden ist daher straflos Eine Ausnahme ist nur die Erstattung einer vorsatzlich falschen Strafanzeige vor einer Behorde die zur Entgegennahme von Anzeigen befugt ist Versicherung an Eides statt Hauptartikel Versicherung an Eides statt Eine Versicherung an Eides statt ist nur rechtlich gultig wenn sie gegenuber einer Behorde abgegeben wird die durch Gesetz zur Abnahme ermachtigt ist In gesetzlich bestimmten Fallen konnen Behorden eine Versicherung an Eides statt verlangen Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist strafbar 156 StGB Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht wurde 1970 der Offenbarungseid durch die Vermogensauskunft ersetzt Mit der umgangssprachlich so genannten eidesstattlichen Versicherung im Zivilrecht mochte eine Person bekraftigen dass ihre Erklarung der Wahrheit entspricht Sie wird schriftlich und unaufgefordert abgegeben Die Abgabe einer wahren oder falschen solchen eidesstattlichen Versicherung kann rechtlich keine Wirkungen entfalten Amtseid Von den Eiden im Sinne des 153 StGB ist der Amtseid zu unterscheiden Im offentlichen Recht stellt der Amtseid der Beamten Soldaten Vereidigung und Gelobnis von Soldaten der Bundeswehr und Richter sowie der gewahlten hohen Reprasentanten des Staates wie Bundesprasident und Bundeskanzler eine Amtspflicht dar Die Eidesleistung ist nicht Voraussetzung fur die Ubernahme des Amtes sondern lediglich eine Folge dessen Amtsbegrundend konstitutiv ist die Ubergabe der Ernennungsurkunde bzw im Falle des Bundesprasidenten die Erklarung der Annahme der Wahl sofern die Amtszeit des Vorgangers bereits endete Die Eidesleistung ist ein rein deklaratorischer Akt der nach aussen hin die Ubernahme der neuen Aufgabe ausdruckt Allerdings zieht bei Beamten die Verweigerung der Ableistung des Diensteids die Entlassung nach sich 23 Absatz 1 Nr 1 Beamtenstatusgesetz Diese Vereidigung auf die Verfassung wird ausser beim Amtseid der Richter nicht von einem Richter oder einem Gericht abgenommen Der Bruch eines solchen Eides ist nicht als Meineid strafbar OsterreichIn Osterreich wird beim Antritt offentlicher Amter kein Eid abgelegt Eine ahnliche Rolle spielt jedoch das Gelobnis das bei der im Rahmen der Amtseinfuhrung durchgefuhrten Angelobung abzulegen ist Der Eid spielt aber in zwei Fallen eine Rolle als Eidesablegung vor Gericht und bei der Abgabe eidesstattlicher Erklarungen Eide vor Gericht Allgemeines Das Gesetz vom 3 Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht ist vom Wortlaut her nur fur die Vereidigung von Zeugen und Sachverstandigen bei Gerichtsverfahren anzuwenden Fur manche Verfahren vor anderen Behorden wurde aber ausdrucklich die analoge Anwendbarkeit erklart zum Beispiel in 107 fur Verfahren vor der Finanzstrafbehorde Nachdem der zustandige Richter uber die Bedeutung des Eides inklusive der rechtlichen und religiosen Konsequenzen eines Meineides aufgeklart hat hat der eidablegende Zeuge unabhangig vom Religionsbekenntnis die folgende Formel zu schworen Ich schwore bei Gott dem Allmachtigen und Allwissenden einen reinen Eid dass ich uber Alles woruber ich von dem Gerichte befragt worden bin werde befragt werden die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe aussagen werde so wahr mir Gott helfe Sachverstandige schworen hingegen Ich schwore bei Gott dem Allmachtigen und Allwissenden einen reinen Eid dass ich den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft der Kunst des Gewerbes abgeben werde so wahr mir Gott helfe Besonderheiten je nach Religionsbekenntnis Katholiken haben den Eid vor zwei brennenden Kerzen und einem Kruzifix abzulegen Personen helvetischen Bekenntnisses sind davon ausgenommen Juden haben bei der Eidesablegung ihren Kopf zu bedecken und ihre Hand auf die Tora 2 Buch Mose Kapitel 20 Vers 7 BHS EU zu legen Muslime haben die Frage Schworst du bey Gott mit Jemin ederim ich schwore zu beantworten Zusatzlich haben sie den Schwur mit einem oder allen der folgenden Zusatze zu bekraftigen Billahi Taala bey Gott dem Allerhochsten oder Wallahi bey Gott oder Bismillahi im Nahmen Gottes Personen bei denen eine Eidesablegung nicht mit ihrem Religionsbekenntnis vereinbar ist sind davon befreit Sie werden lediglich ermahnt die Wahrheit zu sagen und mussen dies durch Handschlag bestatigen Auch fur sie gilt die fur Meineid bestimmte Strafandrohung Strafbarkeit 288 StGB bedroht die Falschaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Wird die Aussage jedoch unter Eid gemacht erhoht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren Schweiz Hauptartikel Vereidigung Schweiz In der Schweiz wird die weltliche Form eines Eides oder Schwurs als Gelubde bezeichnet Eide vor Gericht In der Schweiz wird vor Gericht nicht geschworen Zeugen Sachverstandige Ubersetzer und Dolmetscher sind kraft ihrer Funktion zur wahrheitsgetreuen Aussage verpflichtet willentlich falsche Zeugenaussage Falschubersetzung etc sind Vergehen und von Amtes wegen zu verfolgen Personen in diesen Funktionen sind vom Richter uber diese Rechtslage zu belehren eine spezielle Vereidigung findet nicht statt Zeugen durfen unter gewissen Umstanden die Aussage verweigern falsch aussagen durfen sie aber nicht Einzig der Angeklagte im Strafprozess darf lugen Ebenso wenig wird in der Schweiz vor anderen Behorden geschworen Beim Notariat kann eine eidesstattliche Erklarung abgegeben werden So verlangen beispielsweise die Migrationsbehorden eine solche Erklarung uber die Familienverhaltnisse insbesondere uber die Existenz von weiteren Kindern im Ausland Amtseid Von manchen Amtstragern wird vor dem Antritt des Amts ein Amtseid verlangt worin der Amtstrager bekraftigt das ihm ubertragene Amt gesetzeskonform auszuuben Jeder Person steht es frei anstatt des Eides ein Gelubde ohne religiose Konnotation abzulegen Eid und Gelubde sind rechtlich gleichwertig Siehe auch Vereidigung Schweiz LiteraturHans Werner Gensichen Horst Seebass Nico Oswald Gerhard Dautzenberg Peter Landau u a Eid I Religionsgeschichtlich II Altes Testament III Judentum IV Neues Testament V Historisch VI Ethisch VII Praktisch theologisch In Theologische Realenzyklopadie 9 1982 S 373 399 Uberblick mit Lit Ernst Friesenhahn Der politische Eid Mit einem Vorwort zum Neudruck sowie einem Verzeichnis neuerer Literatur zur Eidesfrage als Anhang Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1979 ISBN 3 534 07580 3 Erstauflage Bonn 1928 Heinrich Beck Gerhard Kobler Eid In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Nr 6 de Gruyter Berlin New York 1986 ISBN 3 11 010468 7 S 537 542 Paolo Prodi Hrsg Glaube und Eid Treueformeln Glaubensbekenntnisse und Sozialdisziplinierung zwischen Mittelalter und Neuzeit Oldenbourg Munchen 1993 ISBN 978 3 486 55994 1 Volltext als PDF Paolo Prodi Der Eid in der europaischen Verfassungsgeschichte Schriften des Historischen Kollegs Vortrage 33 Munchen 1992 Digitalisat Vanessa Conze Ich schwore Treue Der politische Eid in Deutschland zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd 237 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2020 ISBN 978 3 525 31121 9 EinzelnachweiseJeff Zeleny I Really Do Swear Faithfully Obama and Roberts Try Again In The New York Times 21 Januar 2009 abgerufen am 1 Marz 2009 Markus Euskirchen Militarrituale Die Asthetik der Staatsgewalt Kritik und Analyse eines Herrschaftsinstruments in seinem historisch systematischen Kontext 2004 ISBN 3 89438 329 1 doi 10 17169 refubium 5814 fu berlin de abgerufen am 29 Juni 2020 Herbert Willems Inszenierungsgesellschaft Ein einfuhrendes Handbuch Hrsg Martin Jurga Springer Verlag 1998 ISBN 3 322 89797 4 S 222 223 Richard Lasch Der Eid BoD Books on Demand 2013 ISBN 978 3 8460 4065 2 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Rykle Borger Assyrische Staatsvertrage Freudenstadt 1982 S 755 745 D D Luckenbill Hittite Treaties and Letters In The American Journal of Semitic Languages and Literatures 37 3 1921 169 JSTOR 528149 Paolo Prodi Der Eid in der europaischen Verfassungsgeschichte Schriften des Historischen Kollegs Nr 33 Munchen 1992 S 9 Hintergrund war ein 1991 in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gehaltener Vortrag Siehe die Canonices 1192 1196 und insbesondere 1197 des CIC lateinisch deutsch Paolo Prodi 1991 unter anderem S 11 des Vortragsmanuskripts Paolo Prodi Das Sakrament der Herrschaft Der politische Eid in der Verfassungsgeschichte des Okzidents Duncker amp Humblot Berlin 1997 Zitat mit Verweis auf S 23 nach der Gerd Schwerhoff Rezension bei H Soz Kult John Searle How to derive Ought from Is Memento vom 20 August 2011 im Internet Archive englisch Amy Hackney Blackwell Law Infobase Publishing 2010 ISBN 978 0 8160 7970 4 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Paolo Prodi Der Eid in der europaischen Verfassungsgeschichte 1991 S 8 Rudiger Schnell Hrsg Konversationskultur in der Vormoderne Geschlechter im geselligen Gesprach Bohlau Verlag Koln Weimar 2008 Explizite Hinweise bei Schnells Beitrag wie dem von Martinelli Huber im selben Band S 192 und 239 Joseph Calmette Die grossen Herzoge von Burgund Munchen 1996 Maurizio Lupoi Adrian Belton The Origins of the European Legal Order Cambridge University Press 2007 ISBN 978 0 521 03295 7 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Stefan Esders Der Reinigungseid mit Helfern Individuelle und kollektive Rechtsvorstellungen in der Wahrnehmung und Darstellung fruhmittelalterlicher Konflikte In Stefan Esders Hrsg Rechtsverstandnis und Konfliktbewaltigung Gerichtliche und aussergerichtliche Konfliktlosung im Mittelalter Koln u a 2007 S 55 77 Franz Beyerle Das Entwicklungsproblem im germanischen Rechtsgang Band 1 Suhne Rache und Preisgabe in ihrer Beziehung zum Strafprozess der Volksrechte Deutschrechtliche Beitrage Band 10 H 2 Winter Heidelberg 1915 Esders nennt S 291 und 454 ff Volker Krey Zur strafprozessualen Folter Rechtshistorische Betrachtungen In Robert Esser Hrsg Festschrift fur Hans Heiner Kuhne Huthig Jehle Rehm 2013 Paolo Prodi 1991 unter anderem S 17 des Vortragsmanuskripts mit Hinweis auf Arbeiten Wilhelm Ebels und Uwe Prutschers zur kommunal rechtlich en Rolle in italienischen wie deutschen Stadten in der zugehorigen Fussnote Dietrich Poeck Rituale der Ratswahl Zeichen und Zeremoniell der Ratssetzung in Europa 12 18 Jahrhundert Stadteforschung A Darstellungen 60 Bohlau Koln Weimar 2003 ISBN 3 412 18802 6 S 178 180 Jeff Zeleny I Really Do Swear Faithfully Obama and Roberts Try Again In The New York Times 21 Januar 2009 abgerufen am 1 Marz 2009 Evelyn Nieves Judges Ban Pledge of Allegiance From Schools Citing Under God In The New York Times 27 Juni 2002 ISSN 0362 4331 englisch nytimes com Commons Library redirect information PDF Labour MP Richard Burgon Calls For End Of Monarchy Before Swearing Allegiance To The Queen In The Huffington Post UK Abgerufen am 20 Mai 2015 Research paper 01 116 14 December 2001 The Parliamentary Oath beim britischen Unterhaus Informationsseite des Vereins beeid Dolmetscher und Ubersetzer in Bayern Memento des Originals vom 28 Juni 2009 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Zivilprozessordnung In Buch 8 Zwangsvollstreckung 704 945b Abgerufen am 29 Juni 2020 Geltende Fassung im RIS Hofdecret vom 21sten December 1832 an sammtliche Appellations Gerichte zu Folge allerhochster Entschliessung vom 20 October 1832 uber Vortrag der Hof Commission in Justiz Gesetzsachen Hofdecret vom 26sten August 1826 an sammtliche Appellations Gerichte einverstandlich mit der Hofcommission in Justiz Gesetzsachen Hofdecret vom 10ten Januar 1816 an das Galizische Appellations Gericht einverstandlich mit der Hofcommission in Justiz Gesetzsachen Notariat Kt ZH Eidesstattliche Erklarungen 1 Spezifische Formen des EidsAbgeordneteneid Amtseid Fuhrereid Offenbarungseid Schwur Supremateid TreueidSiehe auchEidesformel Versicherung an Eides statt Falschaussage Gelobnis VereidigungWeblinksCommons Eid Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikiquote Eid Zitate Wiktionary Eid Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4151150 5 GND Explorer lobid OGND AKS