Dieser Artikel erläutert die Münchner Konferenz und das Abkommen von 1938 Zu dem 1973 in München unterzeichneten Patenta
Münchner Abkommen

Das Münchner Abkommen (auch Münchener Abkommen, offizielle Bezeichnung: Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München, am 29. September 1938) wurde in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler (NS-Deutschland), Neville Chamberlain (Vereinigtes Königreich), Édouard Daladier (Frankreich) und Benito Mussolini (Italien) in München unterzeichnet.
Die Tschechoslowakei und die mit ihr verbündete Sowjetunion waren zu der Konferenz nicht eingeladen. Das Abkommen bestimmte, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an Deutschland abtreten und binnen zehn Tagen räumen musste. Der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938. Ein internationaler Ausschuss sollte die künftigen Grenzen festlegen und Volksabstimmungen in weiteren Gebieten überwachen. Ähnliches war für die polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei vorgesehen. Polen besetzte infolge des Abkommens am 2. Oktober 1938 das Teschener Gebiet. Nach bilateralen Gesprächen erhielt Ungarn im Ersten Wiener Schiedsspruch am 2. November 1938 Gebiete in der Südslowakei und der Karpatenukraine.
Mit dem Münchner Abkommen wurde die Sudetenkrise beendet. Hitler hatte den Konflikt um die Autonomie der Sudetendeutschen gezielt zu einem internationalen Konflikt eskaliert, bei dem es ihm gemäß seinem in der Hoßbach-Niederschrift entfalteten Plan um die Isolierung und letztlich Zerschlagung der Tschechoslowakei ging. Das Münchner Abkommen gilt als Höhepunkt der britisch-französischen Appeasement-Politik. Der Krieg in Europa, den Hitler hatte provozieren wollen, wurde zunächst verhindert. Großbritannien und Frankreich hatten der tschechoslowakischen Regierung unter Ministerpräsident Syrový bereits am 21. September 1938 klargemacht, dass sie im Falle einer Ablehnung der deutschen Forderungen keinen Beistand zu erwarten hätte. Um einen Krieg zu vermeiden, in welchem sie allein gegen Deutschland gestanden hätte, akzeptierte die Tschechoslowakei die Bedingungen des Abkommens. Aufgrund der Umstände wird das Abkommen auch als Diktat von München bezeichnet.
Obwohl das Münchner Abkommen als großer außenpolitischer Erfolg des nationalsozialistischen Deutschlands erschien, war Hitler unzufrieden, weil er eigentlich die ganze Tschechoslowakei hatte erobern wollen. Er forcierte in der Folge die militärisch-strategischen und operativen Planungen und ließ am 15./16. März 1939 unter Bruch des Münchner Abkommens die sogenannte „Rest-Tschechei“ besetzen.
Inhalt
Das Münchener Abkommen verfügte, dass die Tschechoslowakische Republik ihre überwiegend von Deutschen bewohnten Grenzgebiete, die sudetendeutschen Gebiete, sofort an das Deutsche Reich abzutreten habe. Es war nach den Beratungen der Regierungschefs der vier Großmächte Chamberlain, Daladier, Hitler und Mussolini im Führerbau in München zustande gekommen und wurde von ihnen dort am 30. September 1938 um 1:30 Uhr unterzeichnet. In zusätzlichen Erklärungen legten sie weitere Modalitäten fest. Im Gegenzug zur Abtretung stellten Großbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei den Schutz einer internationalen Garantie in Aussicht. Auch Deutschland und Italien sagten eine Garantie zu, vorbehaltlich einer Regelung der Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei. Eine internationale Garantie kam allerdings nie zustande. Das Abkommen bestimmte lediglich die Prinzipien der Räumung, Grenzbestimmung und Staatsangehörigkeitsregelung. Die Durchführung des Abkommens über die Abtretung des Sudetengebietes, die Festlegung der Grenzen und die Modalitäten der Räumung sollte ein Ausschuss der Unterzeichnerstaaten regeln. Er sollte auch bestimmen, in welchen Gebieten Volksabstimmungen durchgeführt werden sollten, nach dem Muster der Saarabstimmung 1935. Ein Optionsrecht für die Bevölkerung wurde vorgesehen.
Die tschechoslowakische Regierung sollte einen Vertreter in diesen internationalen Ausschuss entsenden. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuss sollte Regelungen für Optanten treffen, um ihnen einen Gebietswechsel in die abgetretenen Gebiete oder aus ihnen heraus zu ermöglichen. An der Konferenz selbst war die Tschechoslowakei nicht beteiligt.
Bedeutung
Das Münchner Abkommen bedeutete faktisch das Ende der 1918 entstandenen multinationalen Tschechoslowakei, da auch die Nachbarstaaten Polen und Ungarn die Gunst der Stunde zu Gebietsbesetzungen nutzten, im Gegensatz zu Deutschland jedoch ohne Zustimmung der Signatarmächte Großbritannien und Frankreich. Letztere zeigten erst spät Verständnis für den seit 1919 ignorierten Wunsch der sudetendeutschen Bevölkerung und sahen diesen Beschluss daher auch als Teilrevision des Vertrags von St. Germain an beziehungsweise als nachgereichte Erfüllung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. In erster Linie wollten sie damit einen Krieg verhindern. Sie hofften, durch eine Appeasement-Politik den Fortbestand des tschechoslowakischen Staates zu gewährleisten und insofern das Beistandsabkommen zu erfüllen.
Im Ergebnis hatten außer Frankreich alle übrigen Großmächte das Münchner Abkommen bis 1942 als gültig zustande gekommen betrachtet und behandelt; lediglich Frankreich präzisierte im Nachhinein seine Haltung, das Abkommen als nichtig ab initio ansehen zu wollen; „demgegenüber vertritt die britische Regierung den seit jeher eingenommenen Rechtsstandpunkt mit großer Festigkeit, daß das Münchener Abkommen seinerzeit gültig zustande gekommen ist, eine Zeit lang rechtlich bindend war, inzwischen jedoch mit Wirkung ex nunc durch das Verhalten des Deutschen Reiches hinfällig geworden ist“.
Folgen des Abkommens
Vertreter der Tschechoslowakei hatten nicht nur nicht an der Konferenz von München teilgenommen, sondern waren über deren Verlauf auch nur unvollständig informiert worden. Am Morgen des 30. September 1938 wurden der tschechoslowakischen Regierung von deutscher Seite die Ergebnisse mitgeteilt. Die tschechoslowakische Regierung sah sich isoliert und fürchtete, dass im Falle einer Ablehnung Deutschland mit Unterstützung Ungarns und wahrscheinlich auch Polens sofort angreifen werde, während mit Hilfe aus dem Westen nicht mehr zu rechnen sei. Ihre Hoffnung bestand deshalb darin, durch die Annahme der Vereinbarung als Ganzes mit der nächsten internationalen Kommission weitere Forderungen abzuwenden. Präsident Edvard Beneš kam zu dem Schluss, dass es im Falle einer Ablehnung zwar einen ehrenhaften Krieg geben werde, „bei dem wir aber nicht nur unsere Selbstbestimmung verlieren, sondern das Volk ermordet wird“. Die Entscheidung lief deshalb darauf hinaus, zumindest den Kern des tschechoslowakischen Staates zu retten. Der tschechoslowakische Außenminister Kamil Krofta erklärte am 30. September gegenüber dem britischen, dem französischen und dem italienischen Gesandten:
„Im Namen des Präsidenten der Republik sowie meiner Regierung erkläre ich, daß wir uns den in München ohne uns und gegen uns getroffenen Entscheidungen unterwerfen. […] Ich will nicht kritisieren, aber das ist für uns eine Katastrophe, die wir nicht verdient haben. Wir unterwerfen uns und werden uns bemühen, unserem Volk ein ruhiges Leben zu sichern. Ich weiß nicht, ob von dieser in München getroffenen Entscheidung Ihre Länder Vorteil haben werden. Allein, wir sind nicht die letzten, nach uns werden andere betroffen werden.“
Tschechoslowakische Politiker – allen voran der damalige Staatspräsident Beneš – fühlten sich von den Schutzmächten verraten. Deswegen wurde das Abkommen von der Bevölkerung als „Münchner Verrat“ bezeichnet oder pointiert „Über uns, ohne uns.“
Durch das Münchner Abkommen verlor die Tschechoslowakei 41.296 von 140.508 km² Staatsgebiet, 70 % ihrer Schwerindustrie, 80 % ihrer Textilproduktion, 66 % ihrer Kohlevorkommen, 70 % ihrer Elektrizitätserzeugung und 40 % ihrer Holzbestände sowie mit 4,75 Millionen Menschen rund ein Drittel ihrer Gesamtbevölkerung. Vor dem Hintergrund der rüstungsbedingten allgemeinen wirtschaftlichen Krise in Deutschland wurde das besetzte Sudeten-Territorium sofort wirtschaftlich ausgeschöpft. Unmittelbar nach dem Einmarsch und bevor zivile Behörden Zugriff bekommen konnten, wurden von der Wehrmacht Rüstungsaufträge an Betriebe im Sudetengebiet vergeben. Die Reichsbehörden verlagerten zur Entlastung der Industrie des Altreiches Aufträge zur Herstellung von Uniformtuchen für die Wehrmacht auf die sudetendeutsche Textilindustrie. Strukturell bedingt konnte die sudetendeutsche Industrie, die weitgehend konsum- und gebrauchsgüterorientiert war, allerdings keinen rüstungswirtschaftlichen Zuwachs herbeiführen. Vielmehr musste das Reich durch Subventionen und nicht rüstungsrelevante Aufträge die Phase der wirtschaftlichen Umstellung überbrücken. Der Annexionsgewinn bestand nach Ansicht des Oberkommandos der Wehrmacht in der „Vergrößerung des Großdeutschen Wirtschaftsraums“ und darin, dass die Rest-Tschechoslowakei nunmehr politisch und wirtschaftlich von Deutschland abhängig war.
In der Tschechoslowakei wurde Eduard Beneš persönlich für das Fiasko von München verantwortlich gemacht. Er trat am 5. Oktober 1938 zurück und verließ am 22. Oktober das Land. In Prag übernahm der rechte Flügel der Agrarpartei die Regierung und orientierte sich fast vorbehaltlos an der deutschen Hegemonie. Währenddessen versuchte die Slowakische Volkspartei ihr Autonomieprogramm durchzusetzen, auch wenn der neue slowakische Ministerpräsident Jozef Tiso die Zeit für eine Eigenstaatlichkeit noch nicht für gekommen hielt. Auch dem jetzt „Karpaten-Ukraine“ genannten Ruthenien wurde eine autonome Landesregierung zugestanden. Paramilitärische Formationen wie die slowakische Hlinka-Garde und die ruthenische mit ihrem faschistisch-nationalsozialistisch-ständestaatlichen Hintergrund gewannen innenpolitisches Gewicht. Am 23. November 1938 wurden die Autonomiegesetze verabschiedet, die den Staat in die föderalistische Tschecho-Slowakische Republik verwandelten. Nach deutschem Vorbild wurde ein Einparteiensystem etabliert und die Verfassung nach der Verabschiedung eines Ermächtigungsgesetzes durch die am 1. Dezember 1938 eingesetzte Regierung Beran suspendiert. Offener Antisemitismus lebte auf. Die Umorientierung auf die Interessen des Deutschen Reichs führte freilich nicht dazu, dass Hitler zu Zugeständnissen bei der Grenzziehung oder Unterstützung bei den Grenzstreitigkeiten mit Ungarn und Polen bereit gewesen wäre. Vielmehr unterstützte der deutsche Sicherheitsdienst die slowakischen Politiker insgeheim bei ihren Unabhängigkeitsplänen. Hitler hatte sein Ziel, sich der Tschechoslowakei zu bemächtigen, ohnehin nicht aufgegeben und begann unmittelbar nach Abschluss des Münchner Abkommens mit der Vorbereitung. Dazu sollte die Sezession der Slowakei forciert genutzt werden.
Für die deutschen Emigranten und exilierten Regimegegner war die Situation in der Tschechoslowakei auf Druck der deutschen Regierung bereits vor dem Münchner Abkommen schwierig geworden. Zehntausende politische Flüchtlinge aus dem Sudetenland wurden von der tschechischen Regierung auf deutsches Verlangen hin abgewiesen und abgeschoben.
In der Literatur ist die Ansicht verbreitet, das Münchner Abkommen habe einen möglichen Militärputsch gegen Hitler verhindert. In den Monaten vor der Konferenz von München hatte sich an der Spitze der Wehrmacht, im Amt Ausland/Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht und im Auswärtigen Amt eine Opposition gegen Hitlers Politik formiert. Aus Angst vor einem nicht zu gewinnenden Krieg mit Großbritannien im Zuge der Septemberkrise entstand die sogenannte Septemberverschwörung. Krieg oder Staatsstreich sei die Alternative gewesen, formulierte etwa Joachim C. Fest in seiner Studie Staatsstreich: Der lange Weg zum 20. Juli (1994). Aber der Erfolg der Münchner Konferenz habe das „vermutlich aussichtsreichste Unternehmen zum Sturz des NS-Regimes und zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Ordnung in Deutschland“ scheitern lassen, weil es die zentrale Begründung zunichtemachte, dass Hitler allen Warnungen zum Trotz einen Krieg entfesseln würde. Ein erheblicher Teil der Verantwortung an der weiteren Entwicklung, so sah dies auch schon Carl Goerdeler 1943, hätte demnach in der britischen Appeasementpolitik gelegen. Allerdings lässt sich kein klares Bild der „Septemberverschwörung“, über ihre Teilnehmer oder das Ausmaß der Vorbereitungen gewinnen. Jürgen Zarusky resümiert, dass es sich bei den Akteuren „um ein situativ bedingtes Konglomerat oppositioneller Tendenzen“ handelte, in dem Systemgegnerschaft und das Ringen um eine alternative Außenpolitik zusammenkamen“. Es fehlte ihnen aber „an einer gemeinsamen politischen Konzeption […], wenngleich es wohl einen nationalistischen Grundkonsens gab. Die Putschplanung „trug Züge eines Hasardspiels“, sodass der Behauptung, Chamberlain habe Hitler in München gerettet, angesichts der vielen Unsicherheiten jede feste Grundlage fehle.
In einem Anhang zum Münchner Abkommen war auf Veranlassung Mussolinis festgelegt worden, dass Ungarn und Polen sich innerhalb von drei Monaten bilateral mit der Tschechoslowakei über ihre territorialen Fragen einigen sollten. Andernfalls sollten die vier Großmächte entscheiden. Die Verhandlungen mit Ungarn begannen am 9. Oktober 1938 zwischen Kálmán Kánya und Tiso. Nach ihrem Scheitern übernahmen Deutschland und Italien die Arbitrage, ohne dass Frankreich und Großbritannien Einwände erhoben hätten. So wurden die Grenzen am 2. November im Ersten Wiener Schiedsspruch festgelegt. Ungarn erhielt mehr als 12 000 km² der Slowakei mit einer Bevölkerung von rund 1.000.000 Einwohnern. Das waren 86 % der ursprünglichen ungarischen Forderung, 19 % der Fläche der Slowakei und 26 % ihrer Einwohner.
Polen hatte sich im Laufe des Jahres 1938 bereits mit Ungarn verständigt, einer Angliederung der Slowakei an Ungarn ebenso nicht im Wege zu stehen wie einer ungarischen Annexion der Karpartho-Ukraine. Ab August 1938 bereitete sich Polen auf einen militärischen Konflikt mit der Tschechoslowakei vor. Während die Westmächte die Tschechoslowakei am 19. September 1938 ultimativ aufforderten, die Sudetengebiete an das Deutsche Reich abzutreten, forderte Polen ein gleiches Vorgehen für das Olsagebiet. Im Teschener Schlesien waren nach dem 22. September polnische Sabotagegruppen aktiv. Am Abend des 30. September übermittelte Polen ein Ultimatum an die Tschechoslowakei, das die Abtretung der geforderten Gebiete verlangte und andernfalls militärische Gewalt androhte. Nach Annahme des Ultimatums rückten ab dem 2. Oktober polnische Truppen in das Olsagebiet ein.
Als die Führer der slowakischen Opposition Anfang Oktober 1938 dem Verbleib in dem föderalisierten tschechoslowakischen Staat zustimmten, erhob Polen auch Ansprüche auf kleinere slowakische Gebiete. So forderten polnische Diplomaten am 31. Oktober in Bratislava und am 1. November 1938 in Prag geringfügige Korrekturen der Grenzlinie zur Slowakei. International hatte sich Polen mit seinem Vorgehen aber isoliert. Mit dem Wiener Schiedsspruch wurde eine polnisch-ungarische Grenze verworfen und die autonome ukrainische Regierung in der Karpatenukraine gestärkt. Zugleich hatte Außenminister Joachim von Ribbentrop Polen am 24. Oktober 1938 in Berchtesgaden Vorschläge unterbreitet, die darauf hinausliefen, Polen in einen Satellitenstaat Deutschlands umzuwandeln.
Am 20. November stimmte die Regierung Syrový der endgültigen Linienführung der Grenze gegenüber dem Deutschen Reich zu und kam dem deutschen Lager durch die Genehmigung einer Autobahn von Breslau nach Wien und dem Bau des Oder-March-Donau-Kanals weiter entgegen.
Durch den „Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen“ wurde den „alteingesessenen“ Sudetendeutschen, die bereits vor 1910 im Sudetenland ansässig gewesen, aber tschechoslowakische Staatsbürger geworden waren, die „deutsche Volkszugehörigkeit“ zugewiesen. Angehörige nicht deutscher Volkszugehörigkeit, die Tschechoslowaken blieben, konnten binnen drei Monaten ausgewiesen werden, wie umgekehrt deutsche Volkszugehörige im tschechoslowakischen Staat. Konkret definiert wurde die „Volkszugehörigkeit“ freilich erst nach Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren, als die Segregation der Staatsangehörigen nach „Volkszugehörigkeit“ fortgesetzt wurde. Juden konnten dabei nie „deutsche Volkszugehörige“ sein. 200.000 Bewohner tschechischer Nationalität mussten das Sudetengebiet verlassen.
Zerschlagung der „Rest-Tschechei“ 1939
Am 15. März 1939 wurde die „Rest-Tschechei“, so die Bezeichnung in der Zeit des Nationalsozialismus, völkerrechtswidrig durch die deutsche Wehrmacht besetzt, was ein Bruch des Münchner Abkommens war. Nach dieser faktischen Annexion der Tschechoslowakei wurde das unter deutscher Gebietshoheit stehende Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Die Slowakei, als Slowakische Republik ein klerikal-faschistisch ausgerichteter „Schutzstaat“, wurde vom Deutschen Reich am 14. März 1939 anerkannt; der begründende „Schutzvertrag“ wurde einige Tage später am 23. März geschlossen. Die komplette Kontrolle über die frühere Tschechoslowakei war Hitler aus strategischen Gründen wichtig, zumal dieser lange Landstreifen bis in die Mitte des Großdeutschen Reiches hineinreichte. Hitlers relativ leichter Erfolg bei der Landnahme und die eher abwartende Haltung der westlichen Demokratien motivierten auch andere Nachbarn der ČSR zur Landnahme.
Mit dem Einmarsch in die Tschecho-Slowakische Republik kamen bedeutende Vorräte an Waffen, Munition, Rohstoffen und nicht zuletzt Devisenbeständen sowie mit den Škoda-Werken einer der bedeutendsten europäischen Maschinenbauer und Waffenhersteller der damaligen Zeit unter deutsche Kontrolle. Zudem war die moderne Ausrüstung der tschechoslowakischen Armee für die Wehrmacht eine wesentliche Beute. Im Westfeldzug von 1940 waren dann mehrere Panzerdivisionen mit den tschechischen Panzerkampfwagen 35 und 38 (t) ausgestattet.
Die Rolle der Sowjetunion
Die Sowjetunion wollte an der Münchner Konferenz beteiligt werden und bot der Tschechoslowakei und Frankreich militärische Hilfe an, um den bestehenden tschechoslowakisch-französischen Beistandspakt durchzusetzen, was aber von Frankreich abgelehnt wurde. Ob dieses Hilfsangebot ernst gemeint war, ist umstritten.Richard Overy wies nach, dass die Rote Armee teilmobilisiert wurde. Das heißt, sie machte ihr Angebot wahr, aber das könnte auch nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Kriegsgefahr gestanden haben. Die UdSSR war faktisch nur beschränkt in der Lage, der Tschechoslowakei zu helfen, denn sie besaß weder eine gemeinsame Grenze mit ihr noch Durchmarsch- oder Überflugrechte über polnisches Gebiet.
In der sowjetischen und apologetischen Geschichtsschreibung des ehemaligen Ostblocks wie beispielsweise der DDR wird das Münchner Abkommen als Komplott der westlichen Demokratien mit den Nationalsozialisten dargestellt. Im Kalten Krieg benutzte die Sowjetunion diese These, um propagandistisch Stimmung gegen den Westen zu machen.
Klaus Hildebrand schreibt, dass aus sowjetischer Sicht die westlichen Demokratien mit der Konferenz bewiesen hätten, dass ihnen sogar die Zusammenarbeit mit Hitler recht sei, um die Sowjetunion außenpolitisch zu isolieren. Stalin fühlte sich damit aus dem Konzert der europäischen Großmächte ausgegrenzt. Ihm schien es deshalb unmöglich, weiterhin mit den Westmächten zu kooperieren. In der Folge stellte er deshalb seine Außenpolitik um und suchte nun ebenfalls die Annäherung an Deutschland. Damit gehört das Münchner Abkommen zur Vorgeschichte des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes.
Hitlers Kriegspläne und das Münchner Abkommen
Hitler stand dem Münchner Abkommen zwiespältig gegenüber. Zum einen konnte er seinen Krieg nicht führen. Auf der anderen Seite erhielt er einen Popularitätsschub, da die deutsche Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt gegen einen Krieg war und Hitler in den Zeitungen als Friedensbewahrer dargestellt wurde.
Schon im September 1938 hatte Hitler Krieg gewollt, und noch in den in der Literatur umstrittenen Bormanndiktaten vom Februar 1945 hat er bedauert, dass er ihn damals nicht begonnen hatte: „Vom militärischen Standpunkt aus waren wir daran interessiert, ihn ein Jahr früher zu beginnen […]. Aber ich konnte nichts machen, da die Engländer und Franzosen in München alle meine Forderungen akzeptierten.“
In der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit wurde das Münchner Abkommen als Münchener Frieden oder „Friede von München“ bezeichnet.
Nachwirkung
Das Münchner Abkommen wurde durch den 1974 ratifizierten Prager Vertrag von 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig“ betrachtet. Die juristische Frage zwischen der Bundesregierung, die das Abkommen erst mit Abschluss des Prager Vertrags (mit Wirkung ex nunc) als ungültig ansah, und der tschechoslowakischen Regierung, die es ex tunc – also von Beginn an – als nichtig auffasste, da es unrechtmäßig unter Drohungen abgeschlossen beziehungsweise nach allgemeinem Völkerrecht unzulässig zu Lasten eines Dritten, nämlich der ČSR, gewesen sei, ließ der Prager Vertrag offen. Im Jahr 1992 bestätigte der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit den Prager Vertrag von 1973 auch hinsichtlich einer Nichtigkeit des Münchner Abkommens.
Siehe auch
- Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik (Überblick über das politische Geschehen rund um die Deutschen in den Ländern der Böhmischen Krone und deren Nachfolgestaaten 1848–1938)
- Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges in Europa
- Beneš-Dekrete
- Reichsgau Sudetenland
- Deutsch-Tschechische Erklärung
Filme
- Otakar Vávra: (1973)
- Petr Zelenka: (2015)
- Christian Schwochow: München – Im Angesicht des Krieges (2022)
Literatur
- Detlef Brandes: Die Sudetendeutschen im Krisenjahr 1938 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Band 107). Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58742-5.
- Boris Čelovský: Das Münchener Abkommen 1938. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1958.
- Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Band 2: Diktatur. Büchergilde Gutenberg, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-7632-5767-6, S. 805 ff. („Die Zerschlagung der Tschechoslowakei“).
- David Faber: Munich, 1938: Appeasement and World War II. Simon & Schuster, 2010, ISBN 1-4391-3234-8 (Google Books).
- Ralf Gebel: „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945) (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Band 83). 2. Auflage, Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56468-4 (zugleich: Diss., Univ. Bonn, 1997).
- Peter Glotz, Karl-Heinz Pollok, Karl Schwarzenberg, John van Nes Ziegler (Hrsg.): München 1938. Das Ende des alten Europa. Reimar Hobbing, Essen 1990, ISBN 3-920460-55-3.
- Oskar Krejčí: Geopolitics of the Central European Region. The view from Prague and Bratislava. Veda, Publishing House of the Slovak Academy of Sciences, Bratislava 2005 (Paperback-Ausgabe bei United Irishman, 2007).
- Jürgen Zarusky, Martin Zückert (Hrsg.): Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Eine Gemeinschaftspublikation des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin und des Collegium Carolinum, Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-70417-4.
- Wortlaut des Münchener Abkommens (PDF; 2,4 MB). In: (Hrsg.): Dokumente und Materialien: Aus der Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges. Bd. 1: November 1937–1938. Aus dem Archiv des Deutschen Auswärtigen Amtes. Moskau 1948, S. 261, Nr. 35.
Weblinks
- RGBl. 1938 II S. 853
- Münchner Abkommen im Wortlaut auf glasnost.de, Fotokopien mit Zusatzerklärungen
- Das Münchner Abkommen beim Deutschen Historischen Museum
- Sven Felix Kellerhoff: Wie Großbritannien die Tschechoslowakei verriet, in: Die Welt – Geschichte, 29. September 2013
- Hintergrundbericht zur Stellung der Sudetendeutschen zum Münchner Abkommen von Radio Prag
Anmerkungen
- Großbritannien hatte es am 5. August 1942, das Frankreich de Gaulles am 29. September 1942 und Italien durch die Regierung Badoglio am 26. September 1944 für ungültig bzw. „null und nichtig“ erklärt, aber jeweils nicht mit allen seinen Konsequenzen ausdrücklich „von Anfang an“.
Einzelnachweise
- Gordon A. Craig: Deutsche Geschichte 1866–1945. Vom Norddeutschen Bund bis zum Ende des Dritten Reiches. C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-42106-7, S. 769.
- Heiner Timmermann: Das Münchener Abkommen. In: Heiner Timmermann et al. (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete: Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, Lit Verlag, Münster 2005, S. 149.
- Siehe AAPD 1972, III, Dok. 314, S. 1457; vgl. dazu Dok. 101. Vgl. dazu ferner AAPD 1970, III, Dok. 581, S. 2169, Anm. 9.
- Jindřich Dejmek: Das Münchner Abkommen. In: Heiner Timmermann et al. (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete: Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, Lit Verlag, Münster 2005, S. 143.
- Boris Celovsky: Das Münchener Abkommen 1938. DVA, Stuttgart 1958, S. 465.
- Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakei. 3. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1992, ISBN 3-17-011725-4, S. 100.
- Hans-Erich Volkmann: Die Eingliederung der Sudetengebiete und Böhmen-Mährens in das Deutsche Reich. In: Der.: Ökonomie und Expansion. Grundzüge der NS-Wirtschaftspolitik. Ausgewählte Schriften., hrsg. von Bernhard Chiari. Oldenbourg, München 2003, ISBN 978-3-486-59455-3 (Beiträge zur Militärgeschichte. 58), S. 183–206, hier 189–194.
- Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakei. 3. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1992, S. 98 f.
- Valerián Bystrický und Michal Schvarc: „München“ und die Entstehung des Slowakischen Staates. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, ISBN 978-3-486-70417-4, S. 383–410., hier S. 394.
- Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 217–248, hier S. 223–5.
- Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 242.
- Zit.nach Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 232.
- Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 232 f.
- Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 241.
- Jürgen Zarusky: Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Münchener Abkommen. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 231–242, zit. S. 242.
- Ignác Romsics: Ungarn und der erste Wiener Schiedsspruch. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 341–348.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 349–382, hier S. 361.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 349–382, hier S. 366 f.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 349–382, hier S. 373 f.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 349–382, hier S. 375.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 380.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 375 f.
- Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 379 f.
- Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakei. 3. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1992, S. 98.
- Dieter Gosewinkel: Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35165-8, S. 402 f.
- Emil Voráček: Die Tschecho-Slowakische Republik nach dem Münchener Abkommen 1938. Neue Fragestellungen und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung im tschechischen Landesteil. Thesen und erste Ergebnisse. In: Jürgen Zarusky und Martin Zückert (Hrsg.). Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, S. 411–428, hier S. 412.
- Deutschland-Dokumente: Die wehrgeographische Lage Deutschlands zum Ende der Weimarer Republik ( vom 2. August 2007 im Internet Archive) (deutschland-dokumente.de).
- Hans-Erich Volkmann: Die Eingliederung der Sudetengebiete und Böhmen-Mährens in das Deutsche Reich. In: Der.: Ökonomie und Expansion. Grundzüge der NS-Wirtschaftspolitik. Ausgewählte Schriften., hrsg. von Bernhard Chiari. Oldenbourg, München 2003, ISBN 978-3-486-59455-3 (Beiträge zur Militärgeschichte. 58), S. 183–206, hier 197–199.
- Piotr S. Wandycz: L’alliance franco-tchécoslovaque de 1924: un échange de lettres Poincaré-Benès, Revue d’Histoire diplomatique, Heft 3/4, 1984, S. 328–333.
- Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte, S. 238 f.
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- Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich. Oldenbourg Grundriss der Geschichte, München 1991, S. 36.
- Das Münchner Abkommen im LeMO.
- Sebastian Haffner: Anmerkungen zu Hitler, 26. Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2006 [zuerst München 1978], S. 51.
- Zur zeitgenössischen Verwendung Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“. Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945, Pantheon/Siedler, München 2009, ISBN 3-88680-843-2, S. 124 f.; vgl. Eduard Hemmerle, Deutsche Geschichte. Von Bismarcks Entlassung bis zum Ende Hitlers, Kösel, 1948, S. 431.
- Jochen A. Frowein: Konfliktbewältigung im Völkerrecht. In: Frank R. Pfetsch (Hrsg.): Konflikt, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2004, S. 150; Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl. 2004, S. 125 f.
- Libor Rouĉek, Die Tschechoslowakei und die Bundesrepublik Deutschland, 1949–1989: Bestimmungsfaktoren, Entwicklungen und Probleme ihrer Beziehungen, Tuduv, 1990, S. 170 u. ö.
- Gerhard Hopp: Machtfaktor auch ohne Machtbasis? Die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die CSU. VS Verlag, Wiesbaden 2010, S. 230.
- Joachim Bentzien: Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 70, Anm. 136.
- Oscar-Nominierung: „Verloren in München“ wird tschechischer Kandidat. 16. September 2016, abgerufen am 22. November 2022.
Autor: www.NiNa.Az
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Dieser Artikel erlautert die Munchner Konferenz und das Abkommen von 1938 Zu dem 1973 in Munchen unterzeichneten Patentabkommen siehe Europaisches Patentubereinkommen Zu der Munchner Konferenz fur Sicherheitspolitik siehe Munchner Konferenz fur Sicherheitspolitik Das Munchner Abkommen auch Munchener Abkommen offizielle Bezeichnung Abkommen zwischen Deutschland dem Vereinigten Konigreich Frankreich und Italien getroffen in Munchen am 29 September 1938 wurde in der Nacht vom 29 auf den 30 September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler NS Deutschland Neville Chamberlain Vereinigtes Konigreich Edouard Daladier Frankreich und Benito Mussolini Italien in Munchen unterzeichnet Von links Chamberlain Daladier Hitler Mussolini und der italienische Aussenminister Graf Galeazzo Ciano Im Hintergrund zwischen Hitler und Mussolini Ribbentrop und Weizsacker dann rechts Saint John Perse Die Tschechoslowakei und die mit ihr verbundete Sowjetunion waren zu der Konferenz nicht eingeladen Das Abkommen bestimmte dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an Deutschland abtreten und binnen zehn Tagen raumen musste Der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1 Oktober 1938 Ein internationaler Ausschuss sollte die kunftigen Grenzen festlegen und Volksabstimmungen in weiteren Gebieten uberwachen Ahnliches war fur die polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei vorgesehen Polen besetzte infolge des Abkommens am 2 Oktober 1938 das Teschener Gebiet Nach bilateralen Gesprachen erhielt Ungarn im Ersten Wiener Schiedsspruch am 2 November 1938 Gebiete in der Sudslowakei und der Karpatenukraine Mit dem Munchner Abkommen wurde die Sudetenkrise beendet Hitler hatte den Konflikt um die Autonomie der Sudetendeutschen gezielt zu einem internationalen Konflikt eskaliert bei dem es ihm gemass seinem in der Hossbach Niederschrift entfalteten Plan um die Isolierung und letztlich Zerschlagung der Tschechoslowakei ging Das Munchner Abkommen gilt als Hohepunkt der britisch franzosischen Appeasement Politik Der Krieg in Europa den Hitler hatte provozieren wollen wurde zunachst verhindert Grossbritannien und Frankreich hatten der tschechoslowakischen Regierung unter Ministerprasident Syrovy bereits am 21 September 1938 klargemacht dass sie im Falle einer Ablehnung der deutschen Forderungen keinen Beistand zu erwarten hatte Um einen Krieg zu vermeiden in welchem sie allein gegen Deutschland gestanden hatte akzeptierte die Tschechoslowakei die Bedingungen des Abkommens Aufgrund der Umstande wird das Abkommen auch als Diktat von Munchen bezeichnet Obwohl das Munchner Abkommen als grosser aussenpolitischer Erfolg des nationalsozialistischen Deutschlands erschien war Hitler unzufrieden weil er eigentlich die ganze Tschechoslowakei hatte erobern wollen Er forcierte in der Folge die militarisch strategischen und operativen Planungen und liess am 15 16 Marz 1939 unter Bruch des Munchner Abkommens die sogenannte Rest Tschechei besetzen InhaltVeroffentlichung der Bekanntmachung uber das Munchener Abkommen vom 31 Oktober 1938 im Reichsgesetzblatt 1938 Teil II S 853 ff Das Munchener Abkommen verfugte dass die Tschechoslowakische Republik ihre uberwiegend von Deutschen bewohnten Grenzgebiete die sudetendeutschen Gebiete sofort an das Deutsche Reich abzutreten habe Es war nach den Beratungen der Regierungschefs der vier Grossmachte Chamberlain Daladier Hitler und Mussolini im Fuhrerbau in Munchen zustande gekommen und wurde von ihnen dort am 30 September 1938 um 1 30 Uhr unterzeichnet In zusatzlichen Erklarungen legten sie weitere Modalitaten fest Im Gegenzug zur Abtretung stellten Grossbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei den Schutz einer internationalen Garantie in Aussicht Auch Deutschland und Italien sagten eine Garantie zu vorbehaltlich einer Regelung der Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei Eine internationale Garantie kam allerdings nie zustande Das Abkommen bestimmte lediglich die Prinzipien der Raumung Grenzbestimmung und Staatsangehorigkeitsregelung Die Durchfuhrung des Abkommens uber die Abtretung des Sudetengebietes die Festlegung der Grenzen und die Modalitaten der Raumung sollte ein Ausschuss der Unterzeichnerstaaten regeln Er sollte auch bestimmen in welchen Gebieten Volksabstimmungen durchgefuhrt werden sollten nach dem Muster der Saarabstimmung 1935 Ein Optionsrecht fur die Bevolkerung wurde vorgesehen Die tschechoslowakische Regierung sollte einen Vertreter in diesen internationalen Ausschuss entsenden Ein deutsch tschechoslowakischer Ausschuss sollte Regelungen fur Optanten treffen um ihnen einen Gebietswechsel in die abgetretenen Gebiete oder aus ihnen heraus zu ermoglichen An der Konferenz selbst war die Tschechoslowakei nicht beteiligt BedeutungMunchener Konferenz am 29 September 1938 im Fuhrerbau am Konigsplatz in Munchen v l n r Mussolini Hitler Dolmetscher Paul Otto G Schmidt Chamberlain Das Munchner Abkommen bedeutete faktisch das Ende der 1918 entstandenen multinationalen Tschechoslowakei da auch die Nachbarstaaten Polen und Ungarn die Gunst der Stunde zu Gebietsbesetzungen nutzten im Gegensatz zu Deutschland jedoch ohne Zustimmung der Signatarmachte Grossbritannien und Frankreich Letztere zeigten erst spat Verstandnis fur den seit 1919 ignorierten Wunsch der sudetendeutschen Bevolkerung und sahen diesen Beschluss daher auch als Teilrevision des Vertrags von St Germain an beziehungsweise als nachgereichte Erfullung des Selbstbestimmungsrechts der Volker In erster Linie wollten sie damit einen Krieg verhindern Sie hofften durch eine Appeasement Politik den Fortbestand des tschechoslowakischen Staates zu gewahrleisten und insofern das Beistandsabkommen zu erfullen Im Ergebnis hatten ausser Frankreich alle ubrigen Grossmachte das Munchner Abkommen bis 1942 als gultig zustande gekommen betrachtet und behandelt lediglich Frankreich prazisierte im Nachhinein seine Haltung das Abkommen als nichtig ab initio ansehen zu wollen demgegenuber vertritt die britische Regierung den seit jeher eingenommenen Rechtsstandpunkt mit grosser Festigkeit dass das Munchener Abkommen seinerzeit gultig zustande gekommen ist eine Zeit lang rechtlich bindend war inzwischen jedoch mit Wirkung ex nunc durch das Verhalten des Deutschen Reiches hinfallig geworden ist Folgen des AbkommensDer britische Premierminister Neville Chamberlain verlasst in Begleitung von Sir Horace Wilson in einer Verhandlungspause die Tagungsstatte Mussolini bei der Unterzeichnung des AbkommensVon Ribbentrop l verabschiedet Chamberlain r Vertreter der Tschechoslowakei hatten nicht nur nicht an der Konferenz von Munchen teilgenommen sondern waren uber deren Verlauf auch nur unvollstandig informiert worden Am Morgen des 30 September 1938 wurden der tschechoslowakischen Regierung von deutscher Seite die Ergebnisse mitgeteilt Die tschechoslowakische Regierung sah sich isoliert und furchtete dass im Falle einer Ablehnung Deutschland mit Unterstutzung Ungarns und wahrscheinlich auch Polens sofort angreifen werde wahrend mit Hilfe aus dem Westen nicht mehr zu rechnen sei Ihre Hoffnung bestand deshalb darin durch die Annahme der Vereinbarung als Ganzes mit der nachsten internationalen Kommission weitere Forderungen abzuwenden Prasident Edvard Benes kam zu dem Schluss dass es im Falle einer Ablehnung zwar einen ehrenhaften Krieg geben werde bei dem wir aber nicht nur unsere Selbstbestimmung verlieren sondern das Volk ermordet wird Die Entscheidung lief deshalb darauf hinaus zumindest den Kern des tschechoslowakischen Staates zu retten Der tschechoslowakische Aussenminister Kamil Krofta erklarte am 30 September gegenuber dem britischen dem franzosischen und dem italienischen Gesandten Im Namen des Prasidenten der Republik sowie meiner Regierung erklare ich dass wir uns den in Munchen ohne uns und gegen uns getroffenen Entscheidungen unterwerfen Ich will nicht kritisieren aber das ist fur uns eine Katastrophe die wir nicht verdient haben Wir unterwerfen uns und werden uns bemuhen unserem Volk ein ruhiges Leben zu sichern Ich weiss nicht ob von dieser in Munchen getroffenen Entscheidung Ihre Lander Vorteil haben werden Allein wir sind nicht die letzten nach uns werden andere betroffen werden Kamil Krofta Tschechoslowakische Politiker allen voran der damalige Staatsprasident Benes fuhlten sich von den Schutzmachten verraten Deswegen wurde das Abkommen von der Bevolkerung als Munchner Verrat bezeichnet oder pointiert Uber uns ohne uns Durch das Munchner Abkommen verlor die Tschechoslowakei 41 296 von 140 508 km Staatsgebiet 70 ihrer Schwerindustrie 80 ihrer Textilproduktion 66 ihrer Kohlevorkommen 70 ihrer Elektrizitatserzeugung und 40 ihrer Holzbestande sowie mit 4 75 Millionen Menschen rund ein Drittel ihrer Gesamtbevolkerung Vor dem Hintergrund der rustungsbedingten allgemeinen wirtschaftlichen Krise in Deutschland wurde das besetzte Sudeten Territorium sofort wirtschaftlich ausgeschopft Unmittelbar nach dem Einmarsch und bevor zivile Behorden Zugriff bekommen konnten wurden von der Wehrmacht Rustungsauftrage an Betriebe im Sudetengebiet vergeben Die Reichsbehorden verlagerten zur Entlastung der Industrie des Altreiches Auftrage zur Herstellung von Uniformtuchen fur die Wehrmacht auf die sudetendeutsche Textilindustrie Strukturell bedingt konnte die sudetendeutsche Industrie die weitgehend konsum und gebrauchsguterorientiert war allerdings keinen rustungswirtschaftlichen Zuwachs herbeifuhren Vielmehr musste das Reich durch Subventionen und nicht rustungsrelevante Auftrage die Phase der wirtschaftlichen Umstellung uberbrucken Der Annexionsgewinn bestand nach Ansicht des Oberkommandos der Wehrmacht in der Vergrosserung des Grossdeutschen Wirtschaftsraums und darin dass die Rest Tschechoslowakei nunmehr politisch und wirtschaftlich von Deutschland abhangig war In der Tschechoslowakei wurde Eduard Benes personlich fur das Fiasko von Munchen verantwortlich gemacht Er trat am 5 Oktober 1938 zuruck und verliess am 22 Oktober das Land In Prag ubernahm der rechte Flugel der Agrarpartei die Regierung und orientierte sich fast vorbehaltlos an der deutschen Hegemonie Wahrenddessen versuchte die Slowakische Volkspartei ihr Autonomieprogramm durchzusetzen auch wenn der neue slowakische Ministerprasident Jozef Tiso die Zeit fur eine Eigenstaatlichkeit noch nicht fur gekommen hielt Auch dem jetzt Karpaten Ukraine genannten Ruthenien wurde eine autonome Landesregierung zugestanden Paramilitarische Formationen wie die slowakische Hlinka Garde und die ruthenische mit ihrem faschistisch nationalsozialistisch standestaatlichen Hintergrund gewannen innenpolitisches Gewicht Am 23 November 1938 wurden die Autonomiegesetze verabschiedet die den Staat in die foderalistische Tschecho Slowakische Republik verwandelten Nach deutschem Vorbild wurde ein Einparteiensystem etabliert und die Verfassung nach der Verabschiedung eines Ermachtigungsgesetzes durch die am 1 Dezember 1938 eingesetzte Regierung Beran suspendiert Offener Antisemitismus lebte auf Die Umorientierung auf die Interessen des Deutschen Reichs fuhrte freilich nicht dazu dass Hitler zu Zugestandnissen bei der Grenzziehung oder Unterstutzung bei den Grenzstreitigkeiten mit Ungarn und Polen bereit gewesen ware Vielmehr unterstutzte der deutsche Sicherheitsdienst die slowakischen Politiker insgeheim bei ihren Unabhangigkeitsplanen Hitler hatte sein Ziel sich der Tschechoslowakei zu bemachtigen ohnehin nicht aufgegeben und begann unmittelbar nach Abschluss des Munchner Abkommens mit der Vorbereitung Dazu sollte die Sezession der Slowakei forciert genutzt werden Fur die deutschen Emigranten und exilierten Regimegegner war die Situation in der Tschechoslowakei auf Druck der deutschen Regierung bereits vor dem Munchner Abkommen schwierig geworden Zehntausende politische Fluchtlinge aus dem Sudetenland wurden von der tschechischen Regierung auf deutsches Verlangen hin abgewiesen und abgeschoben In der Literatur ist die Ansicht verbreitet das Munchner Abkommen habe einen moglichen Militarputsch gegen Hitler verhindert In den Monaten vor der Konferenz von Munchen hatte sich an der Spitze der Wehrmacht im Amt Ausland Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht und im Auswartigen Amt eine Opposition gegen Hitlers Politik formiert Aus Angst vor einem nicht zu gewinnenden Krieg mit Grossbritannien im Zuge der Septemberkrise entstand die sogenannte Septemberverschworung Krieg oder Staatsstreich sei die Alternative gewesen formulierte etwa Joachim C Fest in seiner Studie Staatsstreich Der lange Weg zum 20 Juli 1994 Aber der Erfolg der Munchner Konferenz habe das vermutlich aussichtsreichste Unternehmen zum Sturz des NS Regimes und zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Ordnung in Deutschland scheitern lassen weil es die zentrale Begrundung zunichtemachte dass Hitler allen Warnungen zum Trotz einen Krieg entfesseln wurde Ein erheblicher Teil der Verantwortung an der weiteren Entwicklung so sah dies auch schon Carl Goerdeler 1943 hatte demnach in der britischen Appeasementpolitik gelegen Allerdings lasst sich kein klares Bild der Septemberverschworung uber ihre Teilnehmer oder das Ausmass der Vorbereitungen gewinnen Jurgen Zarusky resumiert dass es sich bei den Akteuren um ein situativ bedingtes Konglomerat oppositioneller Tendenzen handelte in dem Systemgegnerschaft und das Ringen um eine alternative Aussenpolitik zusammenkamen Es fehlte ihnen aber an einer gemeinsamen politischen Konzeption wenngleich es wohl einen nationalistischen Grundkonsens gab Die Putschplanung trug Zuge eines Hasardspiels sodass der Behauptung Chamberlain habe Hitler in Munchen gerettet angesichts der vielen Unsicherheiten jede feste Grundlage fehle In einem Anhang zum Munchner Abkommen war auf Veranlassung Mussolinis festgelegt worden dass Ungarn und Polen sich innerhalb von drei Monaten bilateral mit der Tschechoslowakei uber ihre territorialen Fragen einigen sollten Andernfalls sollten die vier Grossmachte entscheiden Die Verhandlungen mit Ungarn begannen am 9 Oktober 1938 zwischen Kalman Kanya und Tiso Nach ihrem Scheitern ubernahmen Deutschland und Italien die Arbitrage ohne dass Frankreich und Grossbritannien Einwande erhoben hatten So wurden die Grenzen am 2 November im Ersten Wiener Schiedsspruch festgelegt Ungarn erhielt mehr als 12 000 km der Slowakei mit einer Bevolkerung von rund 1 000 000 Einwohnern Das waren 86 der ursprunglichen ungarischen Forderung 19 der Flache der Slowakei und 26 ihrer Einwohner Polen hatte sich im Laufe des Jahres 1938 bereits mit Ungarn verstandigt einer Angliederung der Slowakei an Ungarn ebenso nicht im Wege zu stehen wie einer ungarischen Annexion der Karpartho Ukraine Ab August 1938 bereitete sich Polen auf einen militarischen Konflikt mit der Tschechoslowakei vor Wahrend die Westmachte die Tschechoslowakei am 19 September 1938 ultimativ aufforderten die Sudetengebiete an das Deutsche Reich abzutreten forderte Polen ein gleiches Vorgehen fur das Olsagebiet Im Teschener Schlesien waren nach dem 22 September polnische Sabotagegruppen aktiv Am Abend des 30 September ubermittelte Polen ein Ultimatum an die Tschechoslowakei das die Abtretung der geforderten Gebiete verlangte und andernfalls militarische Gewalt androhte Nach Annahme des Ultimatums ruckten ab dem 2 Oktober polnische Truppen in das Olsagebiet ein Als die Fuhrer der slowakischen Opposition Anfang Oktober 1938 dem Verbleib in dem foderalisierten tschechoslowakischen Staat zustimmten erhob Polen auch Anspruche auf kleinere slowakische Gebiete So forderten polnische Diplomaten am 31 Oktober in Bratislava und am 1 November 1938 in Prag geringfugige Korrekturen der Grenzlinie zur Slowakei International hatte sich Polen mit seinem Vorgehen aber isoliert Mit dem Wiener Schiedsspruch wurde eine polnisch ungarische Grenze verworfen und die autonome ukrainische Regierung in der Karpatenukraine gestarkt Zugleich hatte Aussenminister Joachim von Ribbentrop Polen am 24 Oktober 1938 in Berchtesgaden Vorschlage unterbreitet die darauf hinausliefen Polen in einen Satellitenstaat Deutschlands umzuwandeln Am 20 November stimmte die Regierung Syrovy der endgultigen Linienfuhrung der Grenze gegenuber dem Deutschen Reich zu und kam dem deutschen Lager durch die Genehmigung einer Autobahn von Breslau nach Wien und dem Bau des Oder March Donau Kanals weiter entgegen Durch den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik uber Staatsangehorigkeits und Optionsfragen wurde den alteingesessenen Sudetendeutschen die bereits vor 1910 im Sudetenland ansassig gewesen aber tschechoslowakische Staatsburger geworden waren die deutsche Volkszugehorigkeit zugewiesen Angehorige nicht deutscher Volkszugehorigkeit die Tschechoslowaken blieben konnten binnen drei Monaten ausgewiesen werden wie umgekehrt deutsche Volkszugehorige im tschechoslowakischen Staat Konkret definiert wurde die Volkszugehorigkeit freilich erst nach Errichtung des Protektorats Bohmen und Mahren als die Segregation der Staatsangehorigen nach Volkszugehorigkeit fortgesetzt wurde Juden konnten dabei nie deutsche Volkszugehorige sein 200 000 Bewohner tschechischer Nationalitat mussten das Sudetengebiet verlassen Zerschlagung der Rest Tschechei 1939 Hauptartikel Zerschlagung der Tschechoslowakei Aufteilung der Tschechoslowakei 1 Das Sudetenland wird ans Deutsche Reich angeschlossen Oktober 1938 2 Das Olsagebiet mit Tschechisch Teschen wird von Polen besetzt ab 2 Oktober 1938 3 Gebiete mit ungarischer Bevolkerungsmehrheit werden gemass dem Ersten Wiener Schiedsspruch nach Ungarn ruckgegliedert 2 November 1938 4 die Karpato Ukraine wird nach Ungarn ruckgegliedert 16 23 Marz 1939 Ein Gebiet im Osten der Slowakei erhalt Ungarn am 4 April 1939 zuruck 5 Im Marz 1939 wird die Rest Tschechei deutsch besetzt und als Protektorat Bohmen und Mahren der Gebietshoheit des Deutschen Reiches unterstellt 6 Die Slowakei wird tags zuvor ein eigener Staat Das Deutsche Reich im Gebietsstand vom 31 Dezember 1937 Altreich stellte bis 1990 den letzten volkerrechtlich unumstrittenen Status Deutschlands dar Die Nachwirkungen des Munchner Abkommens wie die 1939 erfolgte Auflosung der Tschechoslowakei beendeten die Beschwichtigungspolitik Chamberlains und fuhrten zu einem Beistandsversprechen der europaischen Westmachte an Polen Am 15 Marz 1939 wurde die Rest Tschechei so die Bezeichnung in der Zeit des Nationalsozialismus volkerrechtswidrig durch die deutsche Wehrmacht besetzt was ein Bruch des Munchner Abkommens war Nach dieser faktischen Annexion der Tschechoslowakei wurde das unter deutscher Gebietshoheit stehende Protektorat Bohmen und Mahren errichtet Die Slowakei als Slowakische Republik ein klerikal faschistisch ausgerichteter Schutzstaat wurde vom Deutschen Reich am 14 Marz 1939 anerkannt der begrundende Schutzvertrag wurde einige Tage spater am 23 Marz geschlossen Die komplette Kontrolle uber die fruhere Tschechoslowakei war Hitler aus strategischen Grunden wichtig zumal dieser lange Landstreifen bis in die Mitte des Grossdeutschen Reiches hineinreichte Hitlers relativ leichter Erfolg bei der Landnahme und die eher abwartende Haltung der westlichen Demokratien motivierten auch andere Nachbarn der CSR zur Landnahme Mit dem Einmarsch in die Tschecho Slowakische Republik kamen bedeutende Vorrate an Waffen Munition Rohstoffen und nicht zuletzt Devisenbestanden sowie mit den Skoda Werken einer der bedeutendsten europaischen Maschinenbauer und Waffenhersteller der damaligen Zeit unter deutsche Kontrolle Zudem war die moderne Ausrustung der tschechoslowakischen Armee fur die Wehrmacht eine wesentliche Beute Im Westfeldzug von 1940 waren dann mehrere Panzerdivisionen mit den tschechischen Panzerkampfwagen 35 und 38 t ausgestattet Die Rolle der SowjetunionDie Sowjetunion wollte an der Munchner Konferenz beteiligt werden und bot der Tschechoslowakei und Frankreich militarische Hilfe an um den bestehenden tschechoslowakisch franzosischen Beistandspakt durchzusetzen was aber von Frankreich abgelehnt wurde Ob dieses Hilfsangebot ernst gemeint war ist umstritten Richard Overy wies nach dass die Rote Armee teilmobilisiert wurde Das heisst sie machte ihr Angebot wahr aber das konnte auch nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Kriegsgefahr gestanden haben Die UdSSR war faktisch nur beschrankt in der Lage der Tschechoslowakei zu helfen denn sie besass weder eine gemeinsame Grenze mit ihr noch Durchmarsch oder Uberflugrechte uber polnisches Gebiet In der sowjetischen und apologetischen Geschichtsschreibung des ehemaligen Ostblocks wie beispielsweise der DDR wird das Munchner Abkommen als Komplott der westlichen Demokratien mit den Nationalsozialisten dargestellt Im Kalten Krieg benutzte die Sowjetunion diese These um propagandistisch Stimmung gegen den Westen zu machen Klaus Hildebrand schreibt dass aus sowjetischer Sicht die westlichen Demokratien mit der Konferenz bewiesen hatten dass ihnen sogar die Zusammenarbeit mit Hitler recht sei um die Sowjetunion aussenpolitisch zu isolieren Stalin fuhlte sich damit aus dem Konzert der europaischen Grossmachte ausgegrenzt Ihm schien es deshalb unmoglich weiterhin mit den Westmachten zu kooperieren In der Folge stellte er deshalb seine Aussenpolitik um und suchte nun ebenfalls die Annaherung an Deutschland Damit gehort das Munchner Abkommen zur Vorgeschichte des deutsch sowjetischen Nichtangriffspaktes Hitlers Kriegsplane und das Munchner AbkommenHitler stand dem Munchner Abkommen zwiespaltig gegenuber Zum einen konnte er seinen Krieg nicht fuhren Auf der anderen Seite erhielt er einen Popularitatsschub da die deutsche Bevolkerung zu diesem Zeitpunkt gegen einen Krieg war und Hitler in den Zeitungen als Friedensbewahrer dargestellt wurde Schon im September 1938 hatte Hitler Krieg gewollt und noch in den in der Literatur umstrittenen Bormanndiktaten vom Februar 1945 hat er bedauert dass er ihn damals nicht begonnen hatte Vom militarischen Standpunkt aus waren wir daran interessiert ihn ein Jahr fruher zu beginnen Aber ich konnte nichts machen da die Englander und Franzosen in Munchen alle meine Forderungen akzeptierten In der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit wurde das Munchner Abkommen als Munchener Frieden oder Friede von Munchen bezeichnet NachwirkungDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Das Munchner Abkommen wurde durch den 1974 ratifizierten Prager Vertrag von 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11 Dezember 1973 im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Massgabe dieses Vertrages als nichtig betrachtet Die juristische Frage zwischen der Bundesregierung die das Abkommen erst mit Abschluss des Prager Vertrags mit Wirkung ex nunc als ungultig ansah und der tschechoslowakischen Regierung die es ex tunc also von Beginn an als nichtig auffasste da es unrechtmassig unter Drohungen abgeschlossen beziehungsweise nach allgemeinem Volkerrecht unzulassig zu Lasten eines Dritten namlich der CSR gewesen sei liess der Prager Vertrag offen Im Jahr 1992 bestatigte der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik uber gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit den Prager Vertrag von 1973 auch hinsichtlich einer Nichtigkeit des Munchner Abkommens Siehe auchDeutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik Uberblick uber das politische Geschehen rund um die Deutschen in den Landern der Bohmischen Krone und deren Nachfolgestaaten 1848 1938 Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges in Europa Benes Dekrete Reichsgau Sudetenland Deutsch Tschechische ErklarungFilmeOtakar Vavra 1973 Petr Zelenka 2015 Christian Schwochow Munchen Im Angesicht des Krieges 2022 LiteraturDetlef Brandes Die Sudetendeutschen im Krisenjahr 1938 Veroffentlichungen des Collegium Carolinum Band 107 Oldenbourg Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58742 5 Boris Celovsky Das Munchener Abkommen 1938 Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart 1958 Richard J Evans Das Dritte Reich Band 2 Diktatur Buchergilde Gutenberg Frankfurt am Main 2007 ISBN 978 3 7632 5767 6 S 805 ff Die Zerschlagung der Tschechoslowakei David Faber Munich 1938 Appeasement and World War II Simon amp Schuster 2010 ISBN 1 4391 3234 8 Google Books Ralf Gebel Heim ins Reich Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938 1945 Veroffentlichungen des Collegium Carolinum Band 83 2 Auflage Oldenbourg Munchen 2000 ISBN 3 486 56468 4 zugleich Diss Univ Bonn 1997 Peter Glotz Karl Heinz Pollok Karl Schwarzenberg John van Nes Ziegler Hrsg Munchen 1938 Das Ende des alten Europa Reimar Hobbing Essen 1990 ISBN 3 920460 55 3 Oskar Krejci Geopolitics of the Central European Region The view from Prague and Bratislava Veda Publishing House of the Slovak Academy of Sciences Bratislava 2005 Paperback Ausgabe bei United Irishman 2007 Jurgen Zarusky Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Eine Gemeinschaftspublikation des Instituts fur Zeitgeschichte Munchen Berlin und des Collegium Carolinum Oldenbourg Munchen 2013 ISBN 978 3 486 70417 4 Wortlaut des Munchener Abkommens PDF 2 4 MB In Hrsg Dokumente und Materialien Aus der Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges Bd 1 November 1937 1938 Aus dem Archiv des Deutschen Auswartigen Amtes Moskau 1948 S 261 Nr 35 WeblinksCommons Munchner Abkommen Album mit Bildern Videos und Audiodateien RGBl 1938 II S 853 Munchner Abkommen im Wortlaut auf glasnost de Fotokopien mit Zusatzerklarungen Das Munchner Abkommen beim Deutschen Historischen Museum Sven Felix Kellerhoff Wie Grossbritannien die Tschechoslowakei verriet in Die Welt Geschichte 29 September 2013 Hintergrundbericht zur Stellung der Sudetendeutschen zum Munchner Abkommen von Radio PragAnmerkungenGrossbritannien hatte es am 5 August 1942 das Frankreich de Gaulles am 29 September 1942 und Italien durch die Regierung Badoglio am 26 September 1944 fur ungultig bzw null und nichtig erklart aber jeweils nicht mit allen seinen Konsequenzen ausdrucklich von Anfang an EinzelnachweiseGordon A Craig Deutsche Geschichte 1866 1945 Vom Norddeutschen Bund bis zum Ende des Dritten Reiches C H Beck Munchen 1999 ISBN 3 406 42106 7 S 769 Heiner Timmermann Das Munchener Abkommen In Heiner Timmermann et al Hrsg Die Benes Dekrete Nachkriegsordnung oder ethnische Sauberung Kann Europa eine Antwort geben Lit Verlag Munster 2005 S 149 Siehe AAPD 1972 III Dok 314 S 1457 vgl dazu Dok 101 Vgl dazu ferner AAPD 1970 III Dok 581 S 2169 Anm 9 Jindrich Dejmek Das Munchner Abkommen In Heiner Timmermann et al Hrsg Die Benes Dekrete Nachkriegsordnung oder ethnische Sauberung Kann Europa eine Antwort geben Lit Verlag Munster 2005 S 143 Boris Celovsky Das Munchener Abkommen 1938 DVA Stuttgart 1958 S 465 Jorg K Hoensch Geschichte der Tschechoslowakei 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1992 ISBN 3 17 011725 4 S 100 Hans Erich Volkmann Die Eingliederung der Sudetengebiete und Bohmen Mahrens in das Deutsche Reich In Der Okonomie und Expansion Grundzuge der NS Wirtschaftspolitik Ausgewahlte Schriften hrsg von Bernhard Chiari Oldenbourg Munchen 2003 ISBN 978 3 486 59455 3 Beitrage zur Militargeschichte 58 S 183 206 hier 189 194 Jorg K Hoensch Geschichte der Tschechoslowakei 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1992 S 98 f Valerian Bystricky und Michal Schvarc Munchen und die Entstehung des Slowakischen Staates In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 ISBN 978 3 486 70417 4 S 383 410 hier S 394 Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 217 248 hier S 223 5 Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 242 Zit nach Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 232 Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 232 f Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 241 Jurgen Zarusky Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Munchener Abkommen In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 231 242 zit S 242 Ignac Romsics Ungarn und der erste Wiener Schiedsspruch In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 341 348 Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 349 382 hier S 361 Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 349 382 hier S 366 f Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 349 382 hier S 373 f Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 349 382 hier S 375 Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 380 Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 375 f Stanislaw Zerko Polen die Sudetenkrise und die Folgen des Munchener Abkommens In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 379 f Jorg K Hoensch Geschichte der Tschechoslowakei 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1992 S 98 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2001 ISBN 3 525 35165 8 S 402 f Emil Voracek Die Tschecho Slowakische Republik nach dem Munchener Abkommen 1938 Neue Fragestellungen und Forschungsmoglichkeiten zur Entwicklung im tschechischen Landesteil Thesen und erste Ergebnisse In Jurgen Zarusky und Martin Zuckert Hrsg Das Munchener Abkommen von 1938 in europaischer Perspektive Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2013 S 411 428 hier S 412 Deutschland Dokumente Die wehrgeographische Lage Deutschlands zum Ende der Weimarer Republik Memento vom 2 August 2007 im Internet Archive deutschland dokumente de 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