Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM ist eine städtebauliche Neuordnung in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  • Startseite
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist eine städtebauliche Neuordnung in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) in Deutschland. Sie muss im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein. Dieses Instrument des Städtebaurechts wurde erstmals durch das Städtebauförderungsgesetz vom 27. Juli 1971 in Deutschland eingeführt.

Ziele

Ziel einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist es,

  • Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig zu entwickeln oder
  • im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zuzuführen.

Vorbereitung und Durchführung

Eine Entwicklungsmaßnahme wird als Gesamtmaßnahme für ein Entwicklungsgebiet – unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Mitwirkung der Betroffenen nach umfangreichen vorbereitenden Untersuchungen – von der Gemeinde als Entwicklungssatzung beschlossen und dann einheitlich geplant und durchgeführt. Sie soll dazu führen, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher verwirklichen kann als über die Bauleitplanung. Zur Sicherung der Entwicklung dient auch der Genehmigungsvorbehalt für alle Erwerbsvorgänge und alle wesentlichen Änderungen in dem Bereich. Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht und kann auch Grundstücksenteignungen ohne Bebauungsplan vornehmen.

Eine Entwicklungsmaßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde hat. Dies trifft insbesondere zu auf Maßnahmen zur Deckung eines erhöhten Wohn- und Arbeitsstättenbedarfs, zur Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen oder zur Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen. Eine einheitliche Vorbereitung und eine zügige Durchführung müssen im öffentlichen Interesse liegen.

Zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden werden vielfach Sanierungs- und Entwicklungsträger oder andere Beauftragte eingeschaltet (§ 167 BauGB).

Finanzierung

Eine Entwicklungsmaßnahme wird u. a. dadurch finanziert, dass die Gemeinde die Grundstücke zu dem Wert erwirbt, der ohne Aussicht auf die Entwicklungsmaßnahme zustande kommen würde. Die baureifen Grundstücke werden nach der Entwicklungsmaßnahme zu dem dann höheren Verkehrswert veräußert. Eigentümer, die ihre Grundstücke behalten, haben einen Ausgleichbetrag in Höhe der Differenz zwischen den Verkehrswerten vor und nach Durchführung der Maßnahme zu entrichten. Die sonst üblichen Erschließungsbeiträge entfallen hierbei. Dass die Differenz der Grundstückspreise vor und nach der Entwicklungsmaßnahme zu ihrer Finanzierung ausreicht, ist allerdings nicht immer der Fall, womit die Stadt ein Risiko trägt. Eine Entwicklungsmaßnahme kann gegebenenfalls auch im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden.

Verweis auf die städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht – mit einigen wichtigen Unterschieden – annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.

Siehe auch: Stadterneuerung | Städtebaulicher Denkmalschutz | Stadt | Stadtentwicklung | Historischer Stadtkern | Städte mit historischen Stadtkernen | Baugesetzbuch | Sanierungsträger

Beurteilung

Das Instrument der Entwicklungsmaßnahme ist für die Kommunen an hohe Hürden geknüpft (Wohl der Allgemeinheit, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Nachweis des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zügige Durchführung, mangelnde Finanzmittel der Gemeinde zum Grundstückserwerb) und findet daher nur selten Anwendung.

Beispiele

In Deutschland fand das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bisher beispielsweise bei folgenden Projekten Anwendung:

  • Am Riedberg (Frankfurt) – ab 2001
  • Am Martinszehnten (Frankfurt) – ab 2002
  • Marienberg (Nürnberg)
  • Nördlich Hafner (Konstanz) – ab 2021
  • Areal der Branntweinmonopolverwaltung (Nürnberg)

Literatur

  • Fachkommission Städtebauliche Erneuerung der ARGEBAU: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. Entwicklungsmaßnahmen als Arbeitshilfen. Veröffentlicht u. a. durch das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg
  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Programme der Stadtentwicklung, Merkblatt über die Finanzhilfen des Bundes. Berlin 2006 (s. Weblink)
  • Battis, Krautzberger, Löhr: Kommentar zum Baugesetzbuch. Verlag C.H. Beck, München, ISBN 3-406-40483-9
  • Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger: Baugesetzbuch, 82. Ergänzungslieferung. Verlag C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-55892-4, 2007
  • Krautzberger: Städtebauförderungsrecht, 42. Ergänzungslieferung. Verlag C.H. Beck, München, ISBN 978-3-8006-3260-2
  • Bunzel, Lunebach: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – ein Handbuch, Difu-Beiträge zur Stadtforschung Band 11. Berlin 1994, ISBN 3-88118-176-8
  • Ronald Kunze, Hartmut Welters (Hrsg.): Das Praxishandbuch der Bauleitplanung. Kissing 1997–2012, ISBN 978-3-8277-8189-5

Weblinks

  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Text des Baugesetzbuches

Einzelnachweise

  1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Abgerufen am 8. Juni 2022. 
  2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Abgerufen am 8. Juni 2022. 
  3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Abgerufen am 11. April 2023. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 12:58

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Was ist Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme? Was bedeutet Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

Eine stadtebauliche Entwicklungsmassnahme SEM ist eine stadtebauliche Neuordnung in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Stadten und Dorfern entsprechend den 165 ff im Besonderen Stadtebaurecht des Baugesetzbuchs BauGB in Deutschland Sie muss im offentlichen Interesse liegen und fur die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein Dieses Instrument des Stadtebaurechts wurde erstmals durch das Stadtebauforderungsgesetz vom 27 Juli 1971 in Deutschland eingefuhrt ZieleZiel einer stadtebaulichen Entwicklungsmassnahme ist es Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung fur die stadtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig zu entwickeln oder im Rahmen einer stadtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zuzufuhren Vorbereitung und DurchfuhrungEine Entwicklungsmassnahme wird als Gesamtmassnahme fur ein Entwicklungsgebiet unter Beteiligung der Offentlichkeit und Mitwirkung der Betroffenen nach umfangreichen vorbereitenden Untersuchungen von der Gemeinde als Entwicklungssatzung beschlossen und dann einheitlich geplant und durchgefuhrt Sie soll dazu fuhren dass die Gemeinde ihre stadtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher verwirklichen kann als uber die Bauleitplanung Zur Sicherung der Entwicklung dient auch der Genehmigungsvorbehalt fur alle Erwerbsvorgange und alle wesentlichen Anderungen in dem Bereich Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht und kann auch Grundstucksenteignungen ohne Bebauungsplan vornehmen Eine Entwicklungsmassnahme darf nur durchgefuhrt werden wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient und eine besondere Bedeutung fur die Entwicklung der Gemeinde hat Dies trifft insbesondere zu auf Massnahmen zur Deckung eines erhohten Wohn und Arbeitsstattenbedarfs zur Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen oder zur Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flachen Eine einheitliche Vorbereitung und eine zugige Durchfuhrung mussen im offentlichen Interesse liegen Zur Erfullung der Aufgaben der Gemeinden werden vielfach Sanierungs und Entwicklungstrager oder andere Beauftragte eingeschaltet 167 BauGB FinanzierungEine Entwicklungsmassnahme wird u a dadurch finanziert dass die Gemeinde die Grundstucke zu dem Wert erwirbt der ohne Aussicht auf die Entwicklungsmassnahme zustande kommen wurde Die baureifen Grundstucke werden nach der Entwicklungsmassnahme zu dem dann hoheren Verkehrswert veraussert Eigentumer die ihre Grundstucke behalten haben einen Ausgleichbetrag in Hohe der Differenz zwischen den Verkehrswerten vor und nach Durchfuhrung der Massnahme zu entrichten Die sonst ublichen Erschliessungsbeitrage entfallen hierbei Dass die Differenz der Grundstuckspreise vor und nach der Entwicklungsmassnahme zu ihrer Finanzierung ausreicht ist allerdings nicht immer der Fall womit die Stadt ein Risiko tragt Eine Entwicklungsmassnahme kann gegebenenfalls auch im Rahmen der Stadtebauforderung unterstutzt werden Verweis auf die stadtebauliche SanierungsmassnahmeDer Ablauf einer stadtebaulichen Entwicklungsmassnahme entspricht mit einigen wichtigen Unterschieden annahernd dem Ablauf einer stadtebaulichen Sanierung Entsprechend wird in 169 BauGB bei der Durchfuhrung einer Entwicklungsmassnahme erganzend auf die stadtebauliche Sanierung nach 136 ff BauGB zuruckgegriffen Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung zur Durchfuhrung zum Bodenrecht zu den Beauftragten etc nach 136 ff des Baugesetzbuches Siehe auch Stadterneuerung Stadtebaulicher Denkmalschutz Stadt Stadtentwicklung Historischer Stadtkern Stadte mit historischen Stadtkernen Baugesetzbuch SanierungstragerBeurteilungDas Instrument der Entwicklungsmassnahme ist fur die Kommunen an hohe Hurden geknupft Wohl der Allgemeinheit enteignungsrechtliche Vorwirkung Nachweis des erhohten Bedarfs an Wohn und Arbeitsstatten zugige Durchfuhrung mangelnde Finanzmittel der Gemeinde zum Grundstuckserwerb und findet daher nur selten Anwendung BeispieleIn Deutschland fand das Instrument der stadtebaulichen Entwicklungsmassnahme bisher beispielsweise bei folgenden Projekten Anwendung Am Riedberg Frankfurt ab 2001 Am Martinszehnten Frankfurt ab 2002 Marienberg Nurnberg Nordlich Hafner Konstanz ab 2021 Areal der Branntweinmonopolverwaltung Nurnberg LiteraturFachkommission Stadtebauliche Erneuerung der ARGEBAU Stadtebauliche Sanierungsmassnahmen bzw Entwicklungsmassnahmen als Arbeitshilfen Veroffentlicht u a durch das Wirtschaftsministerium von Baden Wurttemberg Bundesministerium fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung Programme der Stadtentwicklung Merkblatt uber die Finanzhilfen des Bundes Berlin 2006 s Weblink Battis Krautzberger Lohr Kommentar zum Baugesetzbuch Verlag C H Beck Munchen ISBN 3 406 40483 9 Ernst Zinkahn Bielenberg Krautzberger Baugesetzbuch 82 Erganzungslieferung Verlag C H Beck Munchen ISBN 978 3 406 55892 4 2007 Krautzberger Stadtebauforderungsrecht 42 Erganzungslieferung Verlag C H Beck Munchen ISBN 978 3 8006 3260 2 Bunzel Lunebach Stadtebauliche Entwicklungsmassnahme ein Handbuch Difu Beitrage zur Stadtforschung Band 11 Berlin 1994 ISBN 3 88118 176 8 Ronald Kunze Hartmut Welters Hrsg Das Praxishandbuch der Bauleitplanung Kissing 1997 2012 ISBN 978 3 8277 8189 5WeblinksBundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI Text des BaugesetzbuchesEinzelnachweiseStadtebauliche Entwicklungsmassnahmen Abgerufen am 8 Juni 2022 Stadtebauliche Entwicklungsmassnahmen Abgerufen am 8 Juni 2022 Stadtebauliche Entwicklungsmassnahme Abgerufen am 11 April 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

Neueste Artikel
  • Juli 19, 2025

    Günter Rausch

  • Juli 19, 2025

    Günter Pickert

  • Juli 19, 2025

    Günter Morsch

  • Juli 19, 2025

    Günter Linn

  • Juli 19, 2025

    Günter Kupetz

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.