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Weibliche Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung (englisch female genital mutilation, kurz FGM), weibliche Genitalbeschneidung (englisch female genital cutting, kurz FGC) oder Verstümmelung weiblicher Genitalien bezeichnet die teilweise oder vollständige Amputation beziehungsweise Beschädigung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation. Diese Praktiken werden von den Ausübenden überwiegend aus der Tradition heraus begründet. Durch Studien dokumentierte Hauptverbreitungsgebiete sind westliches und nordöstliches Afrika sowie Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia. Weil das Thema gesellschaftlich tabuisiert ist, ist aber von einer erheblich größeren Verbreitung auszugehen. Es wird geschätzt, dass weltweit etwa 200 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen leben und jährlich etwa drei Millionen Mädchen, meist unter 15 Jahren, eine Genitalverstümmelung erleiden. Im Jahr 2021 erklärten UNICEF-Exekutivdirektorin Henrietta Fore und UNFPA-Exekutivdirektorin Dr. Natalia Kanem anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie in den nächsten zehn Jahren rund zwei Millionen Mädchen und Frauen zusätzlich von Genitalverstümmelung betroffen sein könnten, weil während der Pandemie Schulen geschlossen und Präventionsprogramme unterbrochen worden seien.
FGM/FGC wird an Mädchen ab dem Säuglingsalter vorgenommen, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät. Sie wird ohne medizinische Begründung und zum Großteil unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von medizinisch nicht geschultem Personal oft mit Rasierklingen, Glasscherben u. ä. durchgeführt. So ist sie meist mit starken Schmerzen verbunden, kann schwere gesundheitliche körperliche und psychische Schäden verursachen und führt nicht selten zum Tod. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben 25 Prozent der Mädchen und Frauen während des Eingriffs oder an seinen Folgen.
FGM/FGC steht seit Langem in der Kritik von Frauen-, Kinder- und Menschenrechtsorganisationen vieler Länder. Sowohl internationale staatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, UNICEF, UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International, Terre des Femmes, TARGET oder Plan International wenden sich gegen die Genitalbeschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit ein, auf die mit dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, der seit 2003 jährlich am 6. Februar stattfindet, aufmerksam gemacht werden soll.
Auf dem afrikanischen Kontinent arbeiten seit Beginn der 1980er Jahre in allen betroffenen Ländern nichtstaatliche Initiativen für eine Beendigung der Verstümmelungspraxis mit dem Verständnis von Genitalverstümmelung als Verletzung von Kinderrechten und Gewalt gegen Kinder und Frauen. Das größte Netzwerk ist das mit 34 nationalen Komitees in 30 afrikanischen Ländern und 17 internationalen Partnerkomitees in Europa, Kanada, Japan, den Vereinigten Staaten und Neuseeland.
Die Praxis ist weltweit in den meisten Staaten – unter anderem in allen Staaten der Europäischen Union – strafbar. Dennoch sind in vielen dieser Staaten Mädchen, so auch in Deutschland, in Folge verstärkter Zuwanderung zunehmend bedroht. Terre des Femmes ging im Juli 2017 von mehr als 13.000 Mädchen in Deutschland aus, das sind 4000 mehr als ein Jahr zuvor, denen eine Genitalverstümmelung droht. In Österreich sind schätzungsweise bis zu 8000 Frauen betroffen, und europaweit gibt es etwa eine halbe Million Opfer; die meisten davon in Frankreich.
Terminologie
Es existiert bislang kein Konsens zu einer einheitlichen Terminologie der Praktiken. Die Sicht auf die Praktiken als rein lokale und kulturelle Bräuche hat sich durch ihre Bewertung als Menschenrechtsverletzung gewandelt und wird dadurch als globales Problem betrachtet und diskutiert. Damit einher ging ein Wandel der Terminologie, über welche auch aktuell ein Diskurs geführt wird.
Geschichte der Terminologie
Im anglophonen Sprachraum war female circumcision (deutsch: weibliche Genitalbeschneidung; wörtlich: ... Rundumschnitt) die dominierende Sammelbezeichnung. Die so bezeichneten Praktiken waren vor dem Jahr 1976 außerhalb ihrer Verbreitungsgebiete hauptsächlich unter medizinischen Experten und Anthropologen bekannt. Der Begriff circumcision wird jedoch auch für die Bezeichnung der männlichen Beschneidung (Zirkumzision) verwendet. Seine Anwendung auf Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder teilweise entfernt oder beschädigt werden, kam in die Kritik, weil circumcision den physischen und psychischen Auswirkungen der Praktiken nicht gerecht werde.
Erstmals 1974 wurde im Rahmen einer Kampagne, getragen von einem Netzwerk aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, nun die Bezeichnung Genitalverstümmelung (engl. genital mutilation) in die öffentliche Debatte um Beschneidungspraktiken an weiblichen Genitalien eingebracht. Durch die Umbenennung der Praktiken brach das aktivistische Netzwerk die semantische Verbindung zur männlichen Beschneidung (male circumcision), die als persönlich-medizinische, religiös oder kulturell begründete Entscheidung betrachtet wird, auf. Die Umbenennung implizierte eine semantische Nähe zur Kastration und erklärte die Praktiken zu einem Thema der „Gewalt gegen Frauen“ und der Menschenrechtsverletzung. Anfang der 1980er verbreitete sich der Begriff „weibliche Genitalverstümmelung“ (engl. female genital mutilation) in der Öffentlichkeit, den Medien und der internationalen Literatur.
Female Genital Mutilation wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) als Begriff für alle afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Auf seiner sechsten Generalversammlung im April 2005 veröffentlichte das IAC in Mali die „Bamako-Deklaration on the Terminology FGM“. Das IAC kritisierte darin die Verwendung der Sammelbezeichnung Female Genital Cutting (FGC) durch einige UN-Organisationen, die dahingehend von „besonderen Lobby-Gruppen“, hauptsächlich aus westlichen Ländern stammend, beeinflusst worden seien. Die Mitglieder des IAC sehen in der Verwendung alternativer Bezeichnungen – genannt werden „Female Circumcision“, „Female Genital Alteration“, „Female Genital Excision“, „Female Genital Surgery“ und „Female Genital Cutting“ – eine politisch motivierte Abkehr von der Sprachregelung „Female Genital Mutilation“, die eindeutig Stellung beziehe. Sie bekräftigten die Forderung, den Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) beizubehalten.
Im Jahr 1991 empfahl die Weltgesundheitsorganisation, dass auch die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation übernehmen sollten. Die Verwendung von „mutilation“ („Verstümmelung“) unterstreiche die Tatsache, dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Mädchen und Frauen sei. Dadurch unterstütze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Begriff weibliche Genitalverstümmelung ersetzte Beschneidung weiblicher Genitalien als die bis dahin häufigere Bezeichnung und entwickelte sich zum Standardbegriff in medizinischer Literatur. Beispielsweise verwendet die Bundesärztekammer den Begriff weibliche Genitalverstümmelung, der Weltärztebund und die American Medical Association verwenden das englische Pendant Female Genital Mutilation.
In den 1990er Jahren entwickelte sich in den USA parallel zum Begriff FGM der Terminus „female genital cutting“ (FGC), eine vor allem beim Umgang mit Betroffenen als neutraler gesehene Bezeichnung. Als Kompromiss bürgerte sich im englischen Sprachraum der Begriff Female Genital Mutilation/Cutting – abgekürzt FGM/C ein.
Die in Deutschland ansässige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstümmelung zu verwenden. In einer Stellungnahme empfiehlt sie jedoch, im Umgang mit Betroffenen den Begriff Beschneidung zu verwenden. In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung, sondern nehme „auf die Würde der Betroffenen in Deutschland“ Rücksicht. Diese Empfehlung vertreten auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Die in der englischen Sprache etablierte Kompromissbezeichnung FGM/C wird vom Kinderhilfswerk (UNICEF) und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) verwendet, um die Bedeutung des Verstümmelungsbegriffs auf der politischen Ebene zu erfassen und gleichzeitig eine weniger verurteilende Terminologie für die praktizierenden Gemeinschaften anzubieten.
Diskussionen zu den Termini
Der Begriff Female Circumcision bzw. Beschneidung wird unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation abgelehnt, weil er eine Vergleichbarkeit mit der Beschneidung von Männern nahelege.Beschneidung wird von vielen Fachleuten als verharmlosender Euphemismus und irreführend angesehen, da bei den Praktiken ein Teil der Klitoris oder die ganze Klitoris und, im Fall der Infibulation, das gesamte äußere Genital entfernt wird und es sich daher um sehr viel weitreichendere Eingriffe als bei der Entfernung der Vorhaut bei Männern handele.
Die Bezeichnung Female Genital Mutilation bzw. weibliche Genitalverstümmelung wird unter anderem von der United States Agency for International Development (USAID) kritisiert, da sie einerseits den kulturellen Hintergrund für die Praktiken ignoriere und andererseits dazu führen könne, Betroffene als „Verstümmelte“ zu stigmatisieren. Auch könnten Menschen, die Abschaffungsbestrebungen mit der Kolonialzeit verbinden, die Bezeichnung FGM als abwertend empfinden und/oder in ihr ein Indiz für Kulturimperialismus sehen. Umfragen hätten ergeben, dass sich Betroffene oft nicht als „Genitalverstümmelte“, sondern als beschnittene Frauen bezeichnen und „Verstümmelung“ als beleidigend und verletzend ansehen.
In den USA hat sich im Verlauf diverser Debatten die Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) herausgebildet. Die USAID hat sich im Jahr 2000 dafür entschieden, diesen von ihr als neutraler rezipierten Begriff zu verwenden. Dieser Begriff lässt sich in seiner wörtlichen Übersetzung – „weibliches Genitalschneiden“ – nicht präzise in die deutsche Sprache übertragen. Zudem wird im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch „Cutting“ ebenso wie „Circumcision“ mit Beschneidung wiedergegeben. Nach Fana Asefaw und Daniela Hrzán werde mit der Verwendung der englischen Bezeichnung FGC angezeigt, dass es sich dabei um ein neues Forschungsparadigma handele, das durch eine kritisch-reflektierte und antirassistische Herangehensweise an das Thema gekennzeichnet sei, die auch kritisches Hinterfragen von FGC-Praktiken in der westlichen Kultur beinhalte. Dieser Paradigmenwechsel spiegele sich in der deutschen Bezeichnung „weibliche Genitalbeschneidung“ aber nicht wider.
Je nach Kontext werden die verschiedenen Begriffe von mehreren Akteuren nebeneinander verwendet. Dies entspricht einem akzeptierten Vorgehen und steht für das Anliegen, FGM-Praktiken so weit wie möglich einzudämmen.
Der PR-Forscher schrieb 2011, dass sowohl Female circumcision als auch Female genital mutilation einen bestimmten sprachlichen Rahmen herstellen, der die Wahrnehmung der Praktiken beeinflusst. Durch die Bezeichnung Female genital mutilation hatte sich der Diskurs dahingehend verschoben, dass es dabei nun um Fragen von Gewalt gegen Frauen und somit um Menschenrechte ging.
Nach Beobachtung der Anthropologie-Professorin Christine Walley sind sowohl die Bezeichnung als circumcision als auch die Bezeichnung als mutilation problematisch. Circumcision suggeriere relativistische Toleranz, während mutilation den Eindruck moralischer Empörung entstehen ließe. Der Verstümmelungsbegriff transportiere zudem auch eine zumindest implizierte Unterstellung, dass die Eltern und andere Verwandte der Betroffenen so etwas wie Kindesmisshandler seien. Anderen Autoren zufolge empfänden diesen Vorwurf viele Afrikaner als hochproblematisch, sogar solche, die für die Beendigung der weiblichen Genitalbeschneidungstraditionen arbeiten. Walley, die ihrerseits den Begriff female genital operations verwendet, führt des Weiteren kritisch an, dass der Begriff der weiblichen Genitalverstümmlung die verschiedenen Formen dieser Praktik in einem monolithischen Sinne unabhängig von den damit verbundenen Geographien, Bedeutungen, Religionen und Politik übermäßig verallgemeinern und Frauen, die diese Praktiken aus eigener Entscheidung befürworten, im Rahmen eines überzogenen westlich-orientierten Feminismus pauschal verunglimpfen würde.
Formen der Genitalverstümmelung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellte 1995 eine Klassifikation zur Unterscheidung verschiedener Typen weiblicher Genitalverstümmelung vor, die 1997 in eine gemeinsame Erklärung von WHO, UNICEF und UNFPA übernommen wurde. Diese Typisierung wurde 2008 überarbeitet und wird seither von weiteren Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen getragen, neben den bereits genannten von OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNHCR und UNIFEM. Die Klassifizierung dient als Basis zur Verständigung über den Untersuchungsgegenstand in der Forschung und soll die Vergleichbarkeit von Datenerhebungen gewährleisten. Ein solches Raster bedingt allerdings immer eine Vereinfachung; tatsächlich gibt es viele Varianten, die verschiedene Eingriffe kombinieren. Selbst innerhalb einer Region oder Ethnie können erhebliche Unterschiede in der Form der Beschneidung auftreten.
Demnach lassen sich nach Ausmaß der Veränderung folgende vier Typen unterscheiden:
- Typ I: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
- Typ Ia: Entfernung der Klitorisvorhaut
- Typ Ib: Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoriseichel
- Typ II: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision).
- Typ IIa: Entfernung der kleinen Schamlippen
- Typ IIb: Entfernung der kleinen Schamlippen und ganz oder teilweise Entfernung der Klitoriseichel
- Typ IIc: Entfernung der kleinen und großen Schamlippen und ganz oder teilweise der Klitoriseichel
- Typ III (auch Infibulation): Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris.
- Typ IIIa: Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der kleinen Schamlippen
- Typ IIIb: Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der großen Schamlippen
- Typ IV: In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren (Piercing), Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe, das Ausbrennen der Klitoris oder das Einführen ätzender Substanzen in die Vagina.
Die verschiedenen rituellen Eingriffe, die in der vierten Kategorie zusammengefasst sind, liegen bezüglich der Hintergründe und der Folgen weit auseinander und sind insgesamt weniger erforscht als die der anderen drei Typen. Unter diese Typisierung können auch einige Praktiken, wie kosmetische Operationen im Genitalbereich oder Wiederherstellung des Jungfernhäutchens, die in vielen Ländern legalisiert sind und nicht grundsätzlich als Genitalverstümmelung bewertet werden, subsumiert werden. Aus Sicht der WHO wird es als wichtig erachtet, die Definitionsbasis für Weibliche Genitalverstümmelung weit zu fassen, um Lücken zu schließen, die eine Fortführung der Praxis begründen könnten.
Der Anteil verschiedener Eingriffsformen zueinander konnte bisher nur geschätzt werden. Die größte Datenmenge gibt es über beschnittene afrikanische Mädchen und Frauen, die älter als 15 Jahre sind. Diese weisen zu etwa 90 Prozent Genitalveränderungen der Typen I, II und IV auf, zu 10 Prozent des Typs III. Andere Schätzungen befassen sich mit Mädchen, die jünger als 16 Jahre sind, und stellten in dieser Altersgruppe einen höheren Anteil an Beschneidungen des folgenschwersten Typs III fest. Es wird vermutet, dass an bis zu 20 % aller beschnittenen Mädchen Veränderungen vom Typ III durchgeführt wurden.
Die invasivste Praktik ist die Infibulation nach Typ III, auch pharaonische Beschneidung genannt. Die Beine des Mädchens werden von der Hüfte bis zu den Knöcheln für bis zu 40 Tage zusammengebunden, damit die Wunde heilen kann. Die Haut über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre wächst zusammen und verschließt den Scheidenvorhof. Lediglich eine kleine Öffnung für den Austritt des Urins, des Menstruationsbluts und der Vaginalsekrete wird geschaffen, indem ein dünner Zweig oder Steinsalz in die Wunde eingefügt wird. Durch diese Behinderung kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken. Weitere gesundheitliche Risiken und Komplikationen ergeben sich dadurch, dass die Vulva wieder aufgeschnitten werden muss (medizinischer Fachbegriff: Defibulation), um Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt dem Mann die Öffnung der Vagina durch Penetration nicht, muss die infibulierte Vaginalöffnung mit einem scharfen Gegenstand erweitert werden. Zur Entbindung ist oft eine zusätzliche weiter reichende Defibulation notwendig. Manchmal wird an unbeschnittenen schwangeren Frauen vor der Entbindung eine Infibulation durchgeführt, weil geglaubt wird, dass Berührung mit der Klitoris zu Fehlgeburten führt. In manchen Gegenden folgt nach der Geburt eine erneute Infibulation, Reinfibulation oder auch Refibulation genannt.
Geschichte
Antike und Mittelalter
Die Ursprünge der Beschneidung weiblicher Genitalien konnten weder zeitlich noch geographisch eindeutig bestimmt werden. Schon in der Antike setzten sich Gelehrte mit der Beschneidungsthematik auseinander, welche zu jener Zeit vor allem aus dem antiken Ägypten bekannt war. Beschreibungen finden sich bei Galenos, Ambrosius von Mailand und . Auf einem Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr., der Epoche des alten Ägyptens, wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt. Auch wurden Mumien gefunden, die Anzeichen einer Beschneidung aufweisen. Die männliche Zirkumzision kann ebenfalls auf diese Zeit zurückdatiert werden. Laut dem griechischen Geschichtsschreiber Strabon wurde Beschneidung an beiden Geschlechtern in Ägypten durchgeführt, ebenso wird von Philon von Alexandria berichtet, der um die Zeit Christi Geburt lebte, dass „bei den Juden nur die Männer, bei den Ägyptern jedoch Männer und Frauen beschnitten sind“. Die antiken Autoren gingen davon aus, dass Frauen aus ästhetischen Gründen beschnitten wurden, um somit das Aussehen der weiblichen Genitalien zu korrigieren beziehungsweise zu verbessern.
Es wird davon ausgegangen, dass die Beschneidung sich vom antiken Ägypten aus über den afrikanischen Kontinent verbreitet hat. Die Routen der Verbreitung sowie deren Zeitverlauf lassen sich nicht klar rekonstruieren.
Im Mittelalter finden sich Beschreibungen der Beschneidung im Canon medicinae von Avicenna (980–1037) und bei Abulcasis (936–1013), wobei diese bei übermäßig ausgeprägten Genitalien empfohlen wurde.
Neuzeit Europa und Nordamerika
Die europäische Auseinandersetzung mit der Praktik setzte zur Zeit des Kolonialismus im ausgehenden 19. Jahrhundert verstärkt ein. Zu dieser Zeit tauchten erste Beschreibungen in der frühen Ethnografie auf. Durch die von Sigmund Freud vorgeschlagene Unterscheidung zwischen „klitoralem“ und „vaginalem“ Orgasmus kam es in Folge zu einer Geringschätzung der „klitoralen Sexualität“. Die klitorale Sexualität musste Freud zufolge überwunden werden, um zu einer reifen Sexualität zu gelangen. Die Psychoanalytikerin Marie Bonaparte kritisierte die Freudsche Vorstellung der notwendigen Ablösung der Klitoris als erogene Leitzone. Im Jahr 1935 kam es zu einem Treffen zwischen dem späteren kenianischen Ministerpräsidenten Jomo Kenyatta, dem Anthropologen Bronislaw Malinowski und Marie Bonaparte. Über Malinowski erfuhr sie von der weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika. Mit der Unterstützung Kenyattas betrieb Bonaparte in den folgenden Jahren Feldstudien in Ostafrika, die sich mit den Umständen der Beschneidung und den Folgen für die Frauen auseinandersetzten und die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Thema darstellen.
Während des 16., 17., 18. und 19. Jahrhunderts und bis zu den 1970er Jahren wurden in Europa und Nordamerika Klitoridektomien und andere operative Eingriffe wie Kauterisationen und Infibulationen an weiblichen Genitalien durchgeführt. Dies geschah, um vermeintliche weibliche „Leiden“ wie Hysterie, Nervosität, Nymphomanie, Masturbation und andere Formen so genannter weiblicher Devianz zu „heilen“. Der englische Gynäkologe Isaac Baker Brown propagierte 1866 in seinem Werk über die „Heilbarkeit verschiedener Formen des Wahnsinns, der Epilepsie, Katalepsie und Hysterie bei Frauen“ die Klitoridektomie als Behandlungsmethode. Durchaus bekannt war, dass die weibliche Libido durch derartige Eingriffe irreversibel beschädigt werden konnte. 1923 schrieb Maria Pütz in ihrer Dissertation:
„In drei mir speziell von Herrn Professor Dr. Cramer gütigst überlassenen Fällen trat nach Entfernung der Clitoris und einer teilweisen oder vollständigen Exzision der kleinen Labien vollständige Heilung ein. Masturbation wurde nicht mehr geübt, und selbst nach einer Beobachtungszeit von mehreren Monaten blieb der Zustand unverändert gut. Trotz dieser erfreulichen Resultate der Clitoridektomie bei Masturbation gibt es nun sehr viele Fälle, bei denen das Uebel durch irgend welche operative Eingriffe nicht zu beeinflussen ist […] Ein zweiter Einwurf der Gegner ist der, dass durch Herabsetzung der Libido auch die Konzeptionsmöglichkeit aufgehoben werde. Auch dieser Einwand ist unberechtigt; denn es steht fest, dass frigide Frauen, die den Coitus nur als Last empfinden und sich keiner sexuellen Befriedigung erfreuen, dennoch konzipieren und gesunde Kinder gebären.“
Geographische Verbreitung
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation zur Verbreitung von Typ I–IV der WHO-Klassifikation sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen und Mädchen an den Genitalien beschnitten (Stand 2013); weltweit sind jährlich etwa drei Millionen Mädchen von FGM bedroht.
Afrika
Land | % ♀ | Typ |
---|---|---|
Ägypten | 87 | I, II |
Äthiopien | 65 | I, II, III, IV |
Benin | 9 | II |
Burkina Faso | 76 | I, II, III |
Dschibuti | 93 | II, III |
Elfenbeinküste | 37 | II |
Eritrea | 83 | I, II, III |
Gambia | 74 | I, II, III, IV |
Ghana | 4 | I, II, III |
Guinea | 97 | I, II, III, IV |
Guinea-Bissau | 45 | n/a |
Indonesien | n/a | I, IV |
Jemen | 19 | II, III |
Kamerun | 1 | n/a |
Kenia | 21 | I, II, III |
Liberia | 44 | II |
Mali | 83 | I, II, III |
Mauretanien | 67 | n/a |
Niger | 2 | n/a |
Nigeria | 18 | I, II, III |
Senegal | 24 | I, II, III |
Sierra Leone | 86 | II |
Somalia | 98 | I, III |
Sudan | 87 | I, II, III |
Tansania | n/a | n/a |
Togo | 5 | II |
Tschad | 38 | II, III |
Uganda | 0 | n/a |
Zentralafrikanische Republik | 24 | n/a |
Hauptverbreitungsgebiete sind 28 Staaten im westlichen und nordöstlichen Afrika. In sieben Ländern – in Dschibuti, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone,Somalia und im Norden des Sudan – ist die Praxis fast flächendeckend verbreitet: Über 90 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind dort beschnitten. Die Infibulation (Typ III) ist insbesondere in Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Somalia und Nordsudan verbreitet, in Dschibuti und Nordsudan ist mehr als die Hälfte der Frauen, in Somalia sind etwa 80 % der Frauen von diesem Eingriff betroffen.
Die Zahlenangaben beziehen sich auf bestimmte Staaten, weil die Datenerhebung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen stattfindet. Zwischen einzelnen Regionen dieser Staaten können jedoch beträchtliche Unterschiede bestehen. Die ethnische Zugehörigkeit ist der hauptsächlich entscheidende Faktor für die Verbreitung innerhalb von oft Ländergrenzen überschreitenden Regionen wie auch für den jeweils vorherrschenden Typ der Beschneidung.
Asien
Außerhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis, für das die Verbreitung statistisch erfasst wurde: 22,6 Prozent der 15- bis 49-jährigen Mädchen und Frauen sind betroffen.Indizien deuten darauf hin, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien und dem West-Iran präsent ist. Im Iran besteht kein explizites Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung, doch bei Anwendung bestehender Gesetze gegen Gewalttaten und Körperverletzung können Genitalverstümmelungen strafrechtlich zu einer Haftstrafe von 3–12 Jahren führen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist vor allem in der südlichen Provinz Hormozgan verbreitet, aber auch in Kurdistan, Kermanschah und an der Grenze zum Irak. In Piranschahr und West-Aserbaidschan sind deutlich weniger Mädchen und Frauen beschnitten. Initiiert werden Genitalverstümmelungen von Mädchen zumeist durch deren Mutter oder Großmutter. Oft werden Mädchen schon vor Vollendung des ersten Lebensjahres beschnitten, andere zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr. Frauen lassen sich zudem manchmal auf eigenen Wunsch vor dem Eintritt in die Ehe beschneiden. Die Motivation hinter Genitalverstümmelungen von Mädchen und Frauen ist oftmals, deren Heiratschancen zu erhöhen, Züchtigkeit und Jungfräulichkeit zu bewahren, um so für den Ehemann „rein“ zu bleiben. Verbreitet ist auch die Ansicht, die Religion des Islam schreibe die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen vor. Auch ist der Aberglaube verbreitet, der Teufel stecke in der Klitoris oder Klitorisvorhaut. Die Genitalverstümmelung wird dann praktiziert, um das Mädchen oder die Frau vor dem Bösen zu bewahren. Durchgeführt wird die Beschneidung von traditionellen Beschneiderinnen, in der Regel im privaten Umfeld der Mädchen und Frauen und ohne Anästhesie. Der am häufigsten anzutreffende Typ der Beschneidung ist die Klitoridektomie (Typ I gemäß WHO-Klassifikation), das heißt die teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris oder der Klitorisvorhaut. Die Exzision (Typ II gemäß WHO-Klassifikation), also die teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen, ist seltener anzutreffen.
Weiter ist die Praxis für verschiedene Ethnien im Irak, für das nördliche Saudi-Arabien und südliche Jordanien, für Beduinen in Israel, für die Vereinigten Arabischen Emirate, für muslimische Gruppen in Malaysia und für Indonesien (primär auf den Inseln Sumatra, Java, Sulawesi, Madura, vorwiegend Typ I und IV) dokumentiert. Die Beschneidung ist auch für die muslimischen Bohra in Indien dokumentiert. Für diese Länder liegen keine Daten zur Verbreitung vor.
Europa und Nordamerika
Durch Auswanderung aus Afrika wuchs seit den 1970er Jahren in Europa und Nordamerika die Zahl beschnittener Frauen und Mädchen aus Herkunftsgebieten mit Beschneidungsritualen. Die Schätzungen dazu, wie viele Migrantinnen beschnitten waren, sind bisher (Stand 2008) relativ unsicher; sie beruhen in den meisten Fällen auf der Zusammenstellung von Daten zur Herkunft der Migrantinnen mit Daten zur statistischen Verbreitung der Beschneidungspraktiken in den Herkunftsregionen.
2005 lebten in Deutschland rund 60.000 Frauen aus Ländern, in denen es eine Beschneidungs-Tradition gibt; Nichtregierungsorganisationen hielten bis zu 30.000 von ihnen für betroffen oder bedroht.Terre des Femmes schätzte 2005, dass in Deutschland mindestens 18.000 Frauen bereits betroffen und weitere 5000 bis 6000 Mädchen gefährdet sind. Für die Schweiz schätzt UNICEF die Zahl beschnittener oder von Beschneidung bedrohter Mädchen und Frauen auf etwa 6.700. 2016 wurde die Zahl der in Deutschland lebenden betroffenen Frauen auf mindestens 47.000 geschätzt. Laut Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leben im Jahr 2022 in Deutschland ca. 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung und ca. 15.000 Mädchen sind davon bedroht.Terre des Femmes schätzte 2022, dass in Deutschland 104.000 Frauen bereits betroffen und weitere 17.000 Mädchen gefährdet sind.
Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erstellte 2006 zusammen mit der Ärztekammer und UNICEF eine Studie zur Genitalverstümmelung. Hiernach hatten 14 Prozent der niedergelassenen Gynäkologen oder Kinderärzte mindestens einmal in ihrem Berufsleben ein beschnittenes Mädchen oder eine beschnittene Frau behandelt. Es fiel auf, dass der Anteil außerhalb der Gruppe der Gynäkologen sehr gering war (nur ein Kinderarzt). Jeweils zwei Ärzte in Wien und in der Steiermark gaben an, dass sie schon gefragt worden seien, ob sie eine Genitalbeschneidung durchführen würden. 16 Prozent der befragten Krankenhäuser gaben an, genitalverstümmelte Mädchen oder Frauen behandelt zu haben. Drei von vier Patientinnen sollen aus Somalia oder Äthiopien stammen. Überwiegend erfolgte ein Besuch aus Anlass einer Schwangerschaft oder vor einer Entbindung.
In den übrigen europäischen Staaten gibt es (Stand 2008) lediglich für England und Wales Schätzungen, die zusätzlich auf Datenerfassungen anlässlich gynäkologischer Untersuchungen basieren. Diesen Schätzungen zufolge waren dort insgesamt etwa 66.000 Migrantinnen beschnitten; etwa 15.000 Mädchen unter 15 Jahren waren von der Infibulation (Typ III) bedroht und weitere 5000 Mädchen von Beschneidungen nach Typ I und II bedroht. Es gab einen Beschneidungstourismus von Frankreich, wo durch verpflichtende Reihenuntersuchungen in Vorschule und Schule die Intaktheit des kindlichen Körpers geschützt werden soll, nach England, wo FGM zwar seit 1985 verboten ist, die Toleranz („ethnic sensitivity“) gegenüber dieser archaischen Tradition jedoch als größer eingeschätzt wird.
Darüber hinaus ist dokumentiert, dass Beschneidungspraktiken bei einem Teil der Migrantinnen trotz gesetzlicher Verbote in den Aufnahmeländern heimlich fortgeführt werden. In Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz kam es in diesem Zusammenhang zu Strafprozessen. Die Eingriffe erfolgten entweder im Aufnahmeland oder anlässlich einer Reise in ein Herkunftsland. Datenerhebungen zu diesem Phänomen existieren (Stand 2008) nicht. Siehe Rechtliche Beurteilung. Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation) gegen eine Ärztin namens Jumana Nagarwala und ein Ehepaar (alle Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra).
Australien
Die Beschneidung der Frau findet sich traditionell bei einigen Ethnien der Aborigines, der australischen Ureinwohner. Ähnlich der Subinzision bei Männern fand die Operation im Rahmen von Initiationsriten statt. Inwiefern die Beschneidung gegenwärtig praktiziert wird, ist unklar. Während der UNHCHR in einem Arbeitspapier behauptet, dass in der Gesellschaft der in Queensland die unter Typ IV fallende Inzision praktiziert werde, wird diese Ansicht von australischen Wissenschaftlern infrage gestellt. Der Großteil der heutzutage in Australien praktizierten Beschneidungen dürfte innerhalb von Migrantenpopulationen aus dem afrikanischen und arabischen Kulturraum vorkommen.
Mittel- und Südamerika
In Amerika ist das Phänomen vereinzelt belegt, etwa für die Emberá-Chamí-Indianer in Kolumbien.
Kritik an Verbreitungsstatistiken
Da nur in wenigen Ländern Afrikas Daten zu FGM systematisch erfasst werden, wären Verbreitungsstatistiken hierzu unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Kritisiert wird auch, dass überwiegend afrikanische FGM-Praktiken in die Statistiken einfließen. Asefaw & Hrzán argumentieren, dass Korrekturen an Genitalien im Kontext von Schönheitsoperationen, die für sie ebenfalls unter die Definition der WHO von FGM fallen, keine Berücksichtigung in Statistiken finden.
Demografie der Betroffenen
In ethnischen Gruppen, in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat, ist meist die große Mehrzahl aller Frauen betroffen. Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe: Manche Mädchen werden schon in der ersten Lebenswoche, manche erst in der Pubertät oder bei der Eheschließung beschnitten. Die meisten Mädchen sind zum Zeitpunkt des Eingriffes zwischen vier und zwölf Jahre alt. Oft findet die Beschneidung zu Beginn der Pubertät statt und ist dann Teil eines Initiationsritus, der den Übergang zum Erwachsenenalter markiert. Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschließung oder auch noch danach einer Beschneidung unterzogen. Dies liegt dann meist darin begründet, dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint.
Je jünger die Mädchen sind, desto geringer sind zum einen ihr Kenntnisstand und zum anderen ihre Chance, sich gegen den Eingriff zu wehren oder sich ihm gar zu entziehen. Laut Zahlen von UNICEF findet die Beschneidung von Frauen in der ländlichen Bevölkerung afrikanischer Staaten in der Regel mehr Unterstützung als in der städtischen. Als Grund hierfür wird der – insbesondere für Frauen – geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen. Damit gehen ein stärkeres Festhalten an Traditionen und eine größere soziale Kontrolle als in der Großstadt einher. Die gesellschaftliche Abhängigkeit und das Fehlen einer ökonomischen Perspektive sind demnach auch die tragenden Faktoren, welche eine Beendigung der Praktiken erschweren.
Sozialwissenschaftler – wie erstmals 2003 die Anthropologie-Professorin und WHO-Mitarbeiterin Carla Makhlouf Obermeyer – stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest, dass es in der Durchführungshäufigkeit keine Unterschiede gebe, die auf einem anderen intellektuellen Niveau beruhen. Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich: In gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung, also der Durchführung der Beschneidung in Krankenhäusern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten. Generell halten über 90 Prozent der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa vier Prozent wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Töchtern nicht durchführen lassen. Manche gebildete Frauen entschließen sich auch im Erwachsenenalter noch selbst dazu, beschnitten zu werden. Hierbei werden allerdings nicht extreme Beschneidungsformen (wie z. B. die Infibulation) gewählt.
Gründe der Beschneidungs- und Verstümmelungspraxis
Tradition
Tradition wird als wichtigster Grund für diese Praxis angenommen. Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgeführt wird, betrachten sie die Beschneidung als festen Bestandteil ihrer kulturellen Welt.
Wie L. Leonard 1996 über die Praxis im Tschad berichtete, werde die Beschneidung (female circumcisionals) als feierlicher Initiationsritus begangen, bei dem ein Mädchen im Mittelpunkt stehe und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Mit der Beschneidung einher gingen oftmals verschiedene Rituale und Unterweisungen, die dem Mädchen das kulturelle Wissen ihrer Gemeinschaft vermitteln sollen. Die Beschneidung selbst könne demnach als Teil dieses Übergangs zum Erwachsensein aufgefasst werden: Die Jugendliche lerne, Schmerzen zu ertragen und ihren Körper kontrollieren zu können. Das Vorliegen der Beschneidung diene als Symbol dafür, dass die Frau diesen Prozess durchlaufen hat, ein integraler Bestandteil ihrer Kultur ist und deren Werte teilt. Laut S. M. James symbolisiere die weibliche Genitalverstümmelung (James gebrauchte 1998 den Ausdruck female circumcision/genital mutilation) bei den Kikuyu in Kenia eine Neugeburt, wobei das Mädchen hierbei nicht als Kind ihrer Eltern geboren werde, sondern als Kind des gesamten Stammes. Die Bedeutung von Beschneidung als Initiationsritus ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Beschneidungen werden tendenziell in einem jüngeren Alter des Mädchens, insbesondere im Säuglingsalter durchgeführt, was mit dem Schulbesuch, verstärkter Aufklärung Jugendlicher und auch mit dem Verbot der Praxis in einigen Ländern zusammenhängt. Jüngere Mädchen besitzen weniger Kenntnisse zu FGM und sind entsprechend weniger in der Lage, sich der Praxis zu entziehen oder rechtliche Schritte zu unternehmen. So gibt es nach Angaben von Terre des Femmes in Indonesien inzwischen vermehrt Kliniken, die die Entbindung mit FGM gleich nach der Geburt eines Mädchens inklusive des Stechens der Ohrlöcher im Paket anbieten.
Soziale und wirtschaftliche Gründe
Nicht beschnittene Mädchen riskieren, sozial ausgegrenzt zu werden. Beschnittene Genitalien gelten in den praktizierenden Gemeinschaften als eine notwendige Voraussetzung für Heirat. Eine Untersuchung im Sudan stellte fest, dass – mit steigender wirtschaftlicher Abhängigkeit von Männern – Frauen besonders darauf bedacht sind, ihre Heiratsfähigkeit aufrechtzuerhalten sowie ihre Ehemänner sexuell und reproduktiv zufrieden zu stellen, um Scheidung zu verhindern. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit riskieren Eltern sehr selten, ihre Töchter unbeschnitten zu lassen.
In einer Umfrage in Ägypten gaben Eltern an, dass Mädchen zunehmend länger zur Schule gehen und Frauen aufgrund der wirtschaftlichen Umstände außerhalb des Heims arbeiten müssen. Weibliche Genitalbeschneidung wurde als Schutz angesehen, weil Begleitung nicht immer möglich sei. Zudem erklärten einige Eltern, dass Ehemänner zunehmend und über viele Jahre hinweg als Wanderarbeiter tätig sind und dass Beschneidung Frauen vor Unehre schütze, indem sie ihre sexuellen Bedürfnisse beruhige.
Medizinische Mythen
Mitunter existieren dramatische, medizinisch falsche Vorstellungen, die mit dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme verbinden.
So werden für den Fall, dass eine Beschneidung unterlassen wird, negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau angenommen und ebenso für die Gesundheit des Geschlechtspartners und der von ihr geborenen Kinder. Nach diesen Vorstellungen wird die Klitoris als Organ angesehen, das den Ehemann oder das Kind sogar töten kann, wenn es während des Geschlechtsverkehrs bzw. während der Geburt berührt werde. Der vermeintlichen Gefährlichkeit entsprechend existieren im Ägyptischen Ausdrücke wie „Wespe“, „Stachel“ oder „Exzess“, um die Klitoris zu beschreiben.
Auch existieren Mythen, nach denen weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wüchsen und etwa die Klitoris die Größe eines Penis erreichen könne.
Ästhetische Vorstellungen
Weil die Beschneidung in den praktizierenden Gemeinschaften eine alte Tradition ist, werden reduzierte oder infibulierte Genitalien dort als normal angesehen. Eine nicht beschnittene Vulva wird daher oftmals als unästhetisch betrachtet. Die Umgestaltung der Genitalien, entsprechend einem kulturell geprägten Schönheitsideal, kann ein Grund für die Beschneidung sein. Die Vulva soll schmal und glatt erscheinen, hervorstehende Hautpartien werden als unästhetisch bewertet. Laut Sozial- und Kulturwissenschaftlerin Kathy Davis gehören Verschönerung, Erhabenheit über die Scham sowie der Wunsch, sich anzupassen, zu den Hauptbegründungen, welche von afrikanischen Frauen, die Operationen an den weiblichen Genitalien befürworten, vorgebracht wurden.
Regional liegen unterschiedliche, traditionell verankerte Vorstellungen vor: So nehmen einige Ethnien die Klitoris als Überbleibsel des männlichen Penis wahr, eine Entfernung derselben verstärkt also nach dieser Vorstellung die weiblichen Aspekte der Frau. Auch können abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benötigte, hässliche Überbleibsel gesehen werden, deren Entfernung den Körper abrunde und somit schöner und auch erotischer mache.
- Sexuelle Vorlieben – Trockener Sex
Vor allem in Regionen südlich der Sahara ist sogenannter trockener Sex verbreitet. Zum einen werden Körperflüssigkeiten an oder in dem weiblichen Genital als abstoßend und beim Geschlechtsverkehr entstehende Geräusche und Gerüche durch die Feuchtigkeit als peinlich empfunden. Zum anderen soll eine geschwollene, trockene Vagina, die durch Enge auch an einem weniger großen Penis zu zusätzlicher Reibung während der Penetration führt, den Lustgewinn des Mannes steigern. Diese Vorliebe in Kombination mit dem Ideal einer durch FGM geschlossenen, abgerundeten Vulva führt zu einer Zunahme an Eintrittsmöglichkeiten für vielfältige Infektionskeime, HIV eingeschlossen, da so Verletzungen regelmäßig vorkommen. Lubrikationsmangel aufgrund der eingeschränkten sexuellen Reaktionsfähigkeit der beschnittenen Frau oder durch die Praxis, durch Einführen von adstringierenden Kräutern oder anderen Substanzen in die Scheide diese trockenzulegen, setzt den natürlichen Teilschutz vor Infektionen in einem geschmeidigen, feuchten Scheidenklima außer Kraft.
Unterdrückung der weiblichen Sexualität
Weibliche Genitalverstümmelung kann die sexuelle Lust stark einschränken und die betroffene Frau unter anderem unfähig machen, einen Orgasmus zu erleben. Weiterhin macht sie den Geschlechtsverkehr für die Frau oft umständlich und schmerzhaft. Die Verringerung der sexuellen Reaktion einer Frau durch das Entfernen der Klitoris und der Labia minora werden in praktizierenden Kulturen als positiv bewertet, da angenommen wird, dass durch den Eingriff sexuell aktives Verhalten, das der Familienehre schaden könne, reduziert werde. Darüber hinaus ist Infibulation ein konkreter Nachweis von Jungfräulichkeit. Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden, die voreheliche Jungfräulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen. Im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis werde mittels FGM versucht, einen möglichen Kontroll- und Machtverlust des Mannes zu verhindern, der zustande kommen kann, wenn es ihm nicht gelingt, seine unbeschnittene Partnerin sexuell zu befriedigen.
Feministische Autorinnen in den 1970er Jahren sahen in der Kontrolle und Unterdrückung der weiblichen Sexualität einen wesentlichen Grund für weibliche Genitalverstümmelung. Eine Frau werde auf ihre bloße Reproduktionsfunktion reduziert.
Diese Sichtweise wurde von einigen Autoren hinterfragt, nachdem seit den 1990er Jahren einige Fachveröffentlichungen eine differenziertere Betrachtungsweise nahegelegt hatten. Befürworter der Praxis weisen darauf hin, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Regel von Frauen praktiziert und gefordert werde, während die Männer in den praktizierenden Kulturen oftmals gar keine klare Präferenz für beschnittene Frauen äußerten. Dieses Phänomen wird aus psychoanalytischer Sicht auf die psychische Traumatisierung infolge des Eingriffs zurückgeführt, die einen lebenslangen Versuch zur Folge hat, den im Schmerzgedächtnis gespeicherten Schmerz zu vermeiden. Hieraus resultieren Entwicklungshemmungen u. a. bezüglich der Fähigkeit, Empathie zu entwickeln. Ein Empathieverlust aufgrund von psychischer Traumatisierung tritt gewöhnlich dann auf, wenn die eigene Leiderfahrung einer anderen Person zugefügt wird. Auch sprechen sich beispielsweise in Somalia mehrheitlich Männer und Stammesälteste für eine Heirat mit einer beschnittenen Frau aus. Sie argumentieren, dass beschnittene Frauen weniger eigenwillig und leichter zu lenken seien, was Janna Graf auf die psychische Traumatisierung der Frauen zurückführt.
Religion
Eine Erwähnung weiblicher Genitalbeschneidung wurde in einem griechischen Papyrus in Ägypten, circa 163 v. Chr., gefunden. Die Praktiken sind somit älter als das Christentum und der Islam. Dennoch wird oft geglaubt, dass diese Praxis im Islam begründet ist.
Zu den Religionsgemeinschaften, die die Beschneidung weiblicher Genitalien praktizieren, zählen in erster Linie Muslime, aber auch Christen, äthiopische Juden und Anhänger traditioneller Religionen. In Sierra Leone mit seiner zu 3/4 muslimischen Bevölkerung sind 90 Prozent aller Frauen beschnitten, und zwar hauptsächlich nach Typ II; die Beschneidung wird von muslimisch und von christlich geprägten ethnischen Gruppen mit Ausnahme der Kreolen praktiziert. Die Praxis geht auf vorchristliche und vorislamische Zeit zurück. In den Ländern, in denen die Mädchenbeschneidung üblich ist, nehmen vor allem ungebildete Gläubige häufig an, sie sei religiös vorgeschrieben. Im Islam ist dies je nach Auslegung auch Lehrmeinung (siehe Vorkommen im Islam).
Allgemein gibt es Religionsvertreter, die sich für die Beschneidung aussprechen, solche, die sich nicht dazu äußern, und andere, die sich dagegen einsetzen. Ein Aufruf der koptischen Kirche im Jahr 2001, dass die Beschneidung unchristlich sei, hat die Praxis unter den ägyptischen Kopten nahezu vollständig beendet. In Kenia ist die traditionalistische Mungiki-Gruppierung im Zusammenhang mit erzwungenen Beschneidungen in den Medien bekannt geworden.
Vorkommen im Islam
Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch diejenige von Männern. Die Sure 95, 4 lautet: „Wahrlich, Wir haben den Menschen in bester Form erschaffen.“ Sie wird von hadithkritischen Muslimen verwendet, um die Beschneidung als grundlegend unislamisch zu kennzeichnen. Einige Minderheiten im Islam rechtfertigen die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige wenige Hadithe. Hierbei handelt es sich allerdings oft um eine bestimmte Eingriffsform, die sogenannte „leichte Beschneidung“ (arabisch الخفاض القليل, DMG al-ḫifāḍ al-qalīl). Bei dieser Beschneidungsart findet ein Entfernen des äußerlich sichtbaren Teils der Klitorisvorhaut statt. Wenige andere Gelehrte rechtfertigten als chafd / خفض / ḫafḍ oder chifad / خفاض / ḫifāḍ allerdings auch die Teilamputation der Klitoris oder sogar die Klitoridektomie. Schädlichere Formen wie die Infibulation werden vom Islam in keiner Weise legitimiert, auch sind keine islamischen Rechtsquellen vorhanden, die eine Beschneidung der kleinen oder großen Schamlippen erwähnen.
Sunnitische Auffassung über die Jahrhunderte
Im sunnitischen Islam gab es unterschiedliche Haltungen gegenüber der Beschneidung von Frauen, von erlaubt bis verboten. In manchen Werken der islamischen Jurisprudenz, wie in al-Fatawa l-Hindia wird die Beschneidung der Frau als Sunna oder edle Tat bezeichnet. Allerdings fand die Beschneidung der Frau nur in solchen Ländern Beachtung, in denen sie schon in vor-islamischer Zeit verwurzelt war. In anderen Ländern wurden jene Meinungen, welche die Beschneidung der Frau befürworteten, entweder ignoriert oder waren den Muslimen unbekannt. Gelehrte, die die Beschneidung der Frau befürworten, berufen sich eher auf die Hemmung von sexuellen Bedürfnissen als auf die kanonischen Schriften.
Generell gilt für die Malikiten die Beschneidung als empfehlenswert, für die Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft (makruma), die Schafiiten erklären sie explizit zur religiösen Pflicht. Der am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habiba (oder Umm ʿAtiyya) wieder (das Hadith der Beschneiderin). Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, soll er sie gefragt haben, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie soll dies bejaht und hinzugefügt haben: „Unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed soll ihr darauf erwidert haben: „Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (lā tunhikī), denn es macht das Gesicht strahlender (aschraq) und es ist angenehmer (ahzā) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen soll Mohammed gesagt haben: „Schneide leicht und übertreibe nicht (aschimmī wa-lā tunhikī), denn das ist angenehmer (ahzā) für die Frau und besser (aḥabb) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ – „Die Beschneidung ist eine Sunna für die Männer und Makruma für die Frauen.“) Dieser Hadith wird allerdings als ḍaʿīf (schwach) bezeichnet und geht somit wahrscheinlich nicht auf Aussagen Mohammeds zurück. Diejenigen, die diesen Hadith anerkennen, interpretieren ihn unterschiedlich. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein „Makruma“ handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird – im Gegensatz zur Sunna, die ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll.
2008 wurde die Beschneidung von Frauen von der al-Azhar-Universität verboten.
Durchführung
Ausführende Personen
Laut der im Rahmen einer Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2013 analysierten Studien wurden 52,7 % der Eingriffe durch traditionelle Geburtshelferinnen, 16 % durch Ärzte, 14 % durch ältere Frauen, 6,1 % durch traditionelle Heiler und Heilerinnen, 5,8 % von Pflegepersonal, 2,1 % von Barbieren und 3,3 % von Familienangehörigen durchgeführt. In den entsprechenden Kulturen ist der Beruf der Beschneiderin eine angesehene Tätigkeit, die der Familie der Beschneiderin ein relativ hohes Einkommen sichert. Laut Melanie Bittner sei davon auszugehen, dass Familien mit höherem sozioökonomischen Status häufiger medizinisches Personal für FGM in Anspruch nehmen. Außerdem erhöhe ein städtisches Milieu die Chance, durch Gesundheitsbildungsprojekte über die Gefahren von FGM unterrichtet zu werden und deshalb, wenn überhaupt, den Eingriff von medizinisch Ausgebildeten durchführen zu lassen, was allerdings in nur wenigen Ländern legal ist.
Traditionelle Techniken
Traditionelle Beschneidungen finden außerhalb von Krankenhäusern unter unhygienischen Bedingungen statt. Bei traditioneller Durchführung werden die Betroffenen meistens nicht narkotisiert und haben so starke Schmerzen, dass sie von mehreren Erwachsenen festgehalten werden müssen. Es ist dokumentiert, dass das Ertragen des Schmerzes als wichtiger Bestandteil der Zeremonie als Vorbereitung für die Rolle als Ehefrau und Mutter in der Gesellschaft der Rendille angesehen wird. Als Werkzeuge werden (Spezial-)Messer, Rasierklingen, Scheren oder Glasscherben verwendet. Oft werden mehrere Mädchen mit demselben Werkzeug beschnitten, was das Infektionsrisiko und das Risiko der Übertragung von Krankheiten erhöht, von Infektions- und Geschlechtskrankheiten bis zu HIV. Zum Wundverschluss werden Akaziendornen, Bindfaden, Schafdarm, Pferdehaar, Bast oder Eisenringe verwendet. Substanzen wie Asche, Kräuter, kaltes Wasser, Pflanzensäfte, Blätter oder Wundkompressen aus Zuckerrohr sollen die bei der Beschneidung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane meist auftretende starke Blutung stoppen.
Medikalisierung
Mit dem Begriff „Medikalisierung“ wird eine Bandbreite von Modifikationen des Eingriffs bezeichnet, die dazu dienen sollen, einige negative gesundheitliche Folgen der Beschneidung zu verringern. Der Begriff orientiert sich dabei an einem westlichen Verständnis von Medizin. Der Anteil an Beschneidungen, der unter solchen Bedingungen erfolgt, ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch.
Die Medikalisierung kann durch viele verschiedene Modifikationen erfolgen und von kleinen bis zu sehr weitgehenden Veränderungen reichen. Eine Möglichkeit ist es, Beschneiderinnen zusätzlich auszubilden, beispielsweise über weibliche Anatomie. Alternativ kann die Operation von Geburtshelferinnen, Arzthelferinnen oder Krankenschwestern durchgeführt werden, die eine wissenschaftlich medizinische Ausbildung durchlaufen haben. Der höchste Grad an Medikalisierung wäre die Durchführung durch Ärzte. Des Weiteren sind hygienische Bedingungen sowohl am Ort der Durchführung als auch bei den verwendeten Instrumenten entscheidend für den Medikalisierungsgrad. Die Verabreichung von Antibiotika und Tetanus-Spritzen vermag das gesundheitliche Risiko des Eingriffs deutlich zu verringern. Lokalanästhesie oder Vollnarkose können traditionelle Mittel zur Schmerzlinderung ersetzen. Bei auftretenden Komplikationen kann Zugang zu medizinischer Versorgung angeboten werden.
Ägypten, Dschibuti und Sudan gelten als Länder mit einem hohen Grad an Medikalisierung der Beschneidungen. In Ägypten, wo 47,5 Prozent der Beschneidungen von Ärzten durchgeführt werden, konzentriert sich diese Medikalisierung allerdings auf städtische Regionen. Gründe hierfür sind neben der höheren Verfügbarkeit des Zugangs zu Ärzten das städtische Milieu, welches die Chance erhöht, durch Bildungsprojekte über die Gefahren der Beschneidung unterrichtet zu werden. Wenn die entstehenden Mehrkosten von den Familien selbst gedeckt werden müssen, haben ärmere Frauen weniger Chancen auf Medikalisierung als Betroffene aus wohlhabenderen Schichten.
Untersuchungen zeigten, dass sich, besonders bei den leichteren Formen der Beschneidung, die Komplikationen und Todesfälle durch medizinische Ausbildung und hygienischere Bedingungen stark verringern lassen. So konnte in einer Untersuchung in Nordkenia gezeigt werden, dass bereits präventive Tetanus-Impfungen und prophylaktische Gabe von Antibiotika sowie die Anweisung, neue sterile Rasierklingen für den Eingriff zu benutzen, das Risiko von Kurzzeitfolgen um 70 Prozent senken konnten. Durch eine Anästhesie wird die Beschneidung für die Betroffenen schmerzärmer.
Die Medikalisierung der Beschneidungen ist hinsichtlich ihres politischen und humanitären Nutzens umstritten.
Gesundheitliche Folgen
Die Folgen hängen vom Typ der Beschneidung, ihren Durchführungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab. Besonders folgenschwer ist die Infibulation.
Akute Komplikationen
Akute Komplikationen sind in der Regel auf unzureichende hygienische und technische Bedingungen zurückzuführen. So kann es zu hohem Blutverlust (Hämorrhagie) kommen, der, sofern er nicht gestillt wird, bis zum Schock führen kann. Durch Keime kann es zu lokalen und generalisierten Infektionen (z. B. HIV-Infektion), Verletzung benachbarter Organe und Tod kommen. Eine schlechte Wundvernähung kann Narbenbildung begünstigen. Probleme, die sich unmittelbar nach der Beschneidung einstellen können, sind Sepsis, Stenose sowie die Bildung von Fisteln oder Zysten. Weiterhin können Komplikationen wie Infekte des Harntraktes und Störungen der Blasenentleerung (Dysurie) auftreten. Besonders in Afrika ist ein klinisches Operationsumfeld selten vorhanden, sodass es hier häufig zu Komplikationen kommt, die bis zum Tod führen.
Langfristige Folgen
Einschränkung des sexuellen Empfindens
Die Klitoris ist mit einer hohen Dichte an Nervenendungen ausgestattet und daher besonders berührungsempfindlich und empfänglich für sexuelle Reize. Durch das Entfernen von sensitivem klitoralem Gewebe kann es zu einer reduzierten sexuellen Stimulierbarkeit kommen, entsprechend ist auch die Fähigkeit eingeschränkt, einen Orgasmus zu erleben. Die gesamte Klitoris ist allerdings größer als der sichtbare Teil und besteht zum überwiegenden Teil aus Strukturen, die von den äußeren Schamlippen verdeckt sind.
Negative Auswirkungen auf das Sexualleben zeigten sich vor allem für die Infibulation (Typ-III-Beschneidung). Bei einer Typ-III-Beschneidung kann es durch die Verengung des Scheidenvorhofes und Narbenbildung zu Schmerzen beim Vaginalverkehr kommen, eine sogenannte Dyspareunie, beziehungsweise die Möglichkeit der Penetration eingeschränkt sein. Eine Befragung von 300 infibulierten sudanesischen Frauen und 100 sudanesischen Männern ergab, dass es zwischen drei und vier Tagen, aber auch bis zu einigen Monaten dauern kann, bis der verengte Scheidenvorhof so geweitet ist, dass der Geschlechtsverkehr normal vollzogen werden kann. In etwa 15 Prozent gelingt eine Weitung durch Penetrierung dauerhaft nicht, so dass das Paar (in der Regel heimlich) eine Geburtshelferin zu Hilfe nehmen muss. Allerdings war es in den vergangenen Jahrzehnten im Sudan immer mehr in Mode gekommen, dass sich Frauen nach der Geburt eines Kindes den Scheidenvorhof durch Nähen wieder verengen lassen. Dies hängt damit zusammen, dass die Frau dann wieder jungfräulich wirkt. Einige Frauen berichteten auch, dass sie bei verengtem Scheidenvorhof mit ihren Rest-Genitalien am ehesten Lust empfinden können.
Der unverzerrten wissenschaftlichen Erfassung von Auswirkungen verschiedener Beschneidungen auf die Sexualität steht entgegen, dass Daten diesbezüglich nur aus Befragungen gewonnen werden können. Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar, da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind, mit Fremden über ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu sprechen. Somit stützen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probandinnen, deren Repräsentativität fraglich ist. Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus: Da der Eingriff oft vor der Pubertät erfolgt, kennt die Mehrzahl der betroffenen Frauen nur die Sexualität aus der Perspektive des beschnittenen Zustands. Weiterhin ist die Einschätzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust vom kulturellen Hintergrund mitgeprägt, die Übertragung von westlichen Konzepten ist nicht ohne weiteres möglich. Entsprechend kommen die Studien zu diesem Thema zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Die Sozialpsychologin Hanny Lightfoot-Klein vermutet, dass bei infibulierten Frauen die physiologischen Funktionen zwar beschädigt oder stark herabgesetzt, aber nicht aufgehoben sind. Dies könne bis zu einem gewissen Grad wahrnehmungsphysiologisch kompensiert werden. Entscheidend sei die Tatsache, dass fast alle befragten Frauen unbeschnittene Sexualität nicht kennen und dass viele der befragten Frauen in einer harmonischen Beziehung leben. So würden viele infibulierte Frauen berichten, dass sie Lust und sogar einen Orgasmus empfinden können. Andere berichteten, dass sie infolge der pharaonischen Beschneidung (Infibulation) den Mann nicht fühlen können.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Befragung am Research Center for Preventing and Curing Complications of FGM/C in Italien. Insgesamt nahmen 137 Frauen, die von unterschiedlichen Formen der Genitalverstümmelung betroffen waren, an der Studie teil. 91 Prozent der infibulierten Frauen gaben in einem strukturierten Interview an, Sex als lustvoll zu empfinden, 8,57 Prozent erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Von der Gruppe der Frauen mit leichteren Formen der Beschneidung gaben 86 Prozent an, Sex als lustvoll zu empfinden, 69,23 Prozent erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Die Autoren betonen, dass auch bei infibulierten Frauen zumindest rudimentäre erogene Zonen bestehen blieben. Es solle notfalls im Rahmen einer Sexualtherapie darauf hingewirkt werden, dass infibulierte Frauen, die bisher keinen Orgasmus empfinden können, durch Wahrnehmungsänderungen diese Fähigkeit erlernen. Laut dieser Befragung sei die negative Wahrnehmung von FGM durch westliche Frauen und Männer für einzelne Emigrantinnen, die in Europa leben, nicht förderlich, da dies zu einer negativen Einstellung zum eigenen Körper und dessen Orgasmusfähigkeit führen kann.
Eine in der Edo-Region in Nigeria durchgeführte Studie, die 1836 beschnittene Frauen mit einer unbeschnittenen Kontrollgruppe verglich, fand keine signifikanten Unterschiede zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Frauen bezüglich der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs, des Erlebens sexueller Erregung und der Häufigkeit eines Orgasmus. 71 Prozent der beschnittenen Frauen wurden nach Typ I, 24 Prozent nach Typ II beschnitten, es lagen also überwiegend mildere Beschneidungsformen vor. Der Befund, dass die Orgasmusfähigkeit bei beschnittenen Frauen mit der von unbeschnittenen Frauen vergleichbar ist, könne daran liegen, dass die Klitoris tief ins Innere des Körpers reicht und je nach Eingriff nur der äußere Teil entfernt wird. Die Psychologin Gillian Einstein mutmaßt, dass nach der Beschneidung durch Prozesse der neuronalen Plastizität eine neurobiologische Umstrukturierung stattfinde: Die Erregungsfunktion des entfernten Gewebes werde durch umliegende Strukturen übernommen.
Demgegenüber zeigte eine Untersuchung an den Maternal and Childhood Centers in Ägypten, dass weibliche Genitalverstümmelung einen negativen Einfluss auf das psychosexuelle Leben der betroffenen Frauen hat. 250 Patientinnen der Kliniken wurden zufällig ausgewählt, befragt und gynäkologisch untersucht; davon waren 80 % beschnitten. Die Patientinnen mit FGM berichteten signifikant häufiger über Dysmenorrhoe (80,5 %), Trockenheit der Vagina während des Geschlechtsverkehrs (48,5 %), Mangel an sexuellem Verlangen (45 %), weniger Initiative beim Sex (11 %), weniger Vergnügen beim Sex (49 %), weniger Orgasmen (39 %) und Schwierigkeiten beim Erreichen von Orgasmen (60,5 %) als unbeschnittene Frauen. Andere psychosexuelle Probleme wie Dyspareunie und Verlust des Interesses am Vorspiel erzielten allerdings keine statistische Signifikanz. Eine andere ägyptische Studie fand, dass Betroffene mit FGM Typ II und Typ III (Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen) eine signifikant verminderte Orgasmusfähigkeit hatten und über deutlich weniger sexuelle Erregung und Verlangen berichteten als die Kontrollgruppe. Betroffene mit FGM Typ I (Entfernung der Klitorisvorhaut und des Frenulums) erzielten niedrigere Werte als unbeschnittene Frauen, diese Ergebnisse waren allerdings nicht signifikant. Ein Zusammenhang zwischen FGM und eingeschränkten sexuellen Funktionen wurde auch in einer Untersuchung, an der 130 saudi-arabische Frauen mit FGM und 130 unbeschnittene Frauen teilnahmen, vorgefunden. Die Frauen füllten eine arabische Übersetzung des Female Sexual Function Index aus, und die Werte der beiden Gruppen wurden miteinander verglichen. Frauen mit FGM hatten signifikant niedrigere Werte in den Kategorien Erregung, Lubrikation, Orgasmus, Befriedigung sowie im Gesamtergebnis. Nur in der Kategorie Schmerz gab es keine signifikanten Unterschiede.
Eine 2012 erschienene systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse von 15 Studien mit insgesamt 12.671 Teilnehmerinnen aus sieben Ländern zeigte, dass beschnittene Frauen häufiger über Dyspareunie, die Abwesenheit von sexuellem Verlangen und über weniger sexuelle Befriedigung berichten als Frauen ohne FGM.
Komplikationen bei Geburten
In einer 2006 veröffentlichten Studie der Weltgesundheitsorganisation, an der 28.393 Schwangere aus sechs afrikanischen Ländern teilnahmen, ergaben sich Zusammenhänge zwischen dem Beschneidungsgrad und dem Auftreten von Komplikationen während der Geburt. Für die Studie wurden Daten zu Schnittentbindungsraten, Blutverlust, Dauer des Krankenhausaufenthalts sowie Geburtsgewicht, Kinder- und Müttersterblichkeit und dem Zustand der Kinder unmittelbar nach der Geburt („Wiederbelebungsrate“) erhoben. Unterschiede zeigten sich in allen Variablen, außer für das Geburtsgewicht. Das Risiko war für beschnittene gegenüber unbeschnittenen Frauen tendenziell erhöht. Eine signifikante Abweichung zeigte sich jedoch oft nur für Typ-II und Typ-III-Beschnittene, während sich Typ-I-Beschnittene nicht signifikant von unbeschnittenen Frauen unterschieden.
Ein Zusammenhang zwischen FGM und negativen materno-fetalen Auswirkungen wurde im Rahmen einer 2011 erschienenen Untersuchung festgestellt. 4800 schwangere Frauen, davon 38 % mit verschiedenen Typen von FGM, wurden über einen Zeitraum von vier Jahren untersucht. Die Hospitalisationsdauer war bei Frauen mit FGM länger als bei Frauen ohne FGM. Bei beschnittenen Frauen kam es außerdem häufiger zu verzögerten Geburten, Kaiserschnitten, nachgeburtlichen Blutungen, frühen Todesfällen bei Neugeborenen sowie Hepatitis-C-Infektionen.
Frauen mit FGM Typ III bedürfen einer besonderen Betreuung während der Schwangerschaft und Geburt. Eine elektive Defibulation idealerweise um die 20. Schwangerschaftswoche reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Dammrisses und vermeidet die Notwendigkeit, die Defibulation oder eine vordere Episiotomie während der Wehen durchzuführen. Wie jede Operation muss sie unter adäquater Anästhesie durchgeführt werden, entweder unter Narkose oder mit Spinalanästhesie. Eine unzureichende Analgesie (Schmerzunempfindlichkeit) könnte hier traumatische Flashbacks verursachen, d. h. ein inneres Wiedererleben des extremen Schmerzzustands bei und nach der betäubungslosen Beschneidung. Durch die Vermeidung einer verstärkten Reaktivierung dieses Traumas wird das Risiko reduziert, dass ein Kaiserschnitt erforderlich wird.
Eine Studie von 2009 in einer gynäkologischen Lehrklinik in der Schweiz ermittelte die Wünsche von 122 schwangeren Patientinnen mit FGM im Kontext der Schwangerenvorsorge und der Entbindung und ihre anschließende Zufriedenheit. Die meisten stammten aus Somalia, dem Sudan und Äthiopien und waren Opfer von Infibulation. Als Kontrollgruppe dienten 110 schwangere Frauen ohne FGM. Ein weiteres Ziel war, festzustellen, ob die beiden Gruppen unterschiedliche fetale und mütterliche Outcomes hatten. 6 % der infibulierten Patientinnen wünschten eine vorgeburtliche FGM-Defibulation, 43 % eine Defibulation während der Wehen, 34 % wünschten die Defibulation während der Wehen nur dann, wenn dies als medizinisch notwendig erachtet wurde. 17 % der Frauen waren nicht in der Lage, ihre Erwartungen zu äußern. Von den 122 Frauen wollten vier nach der Entbindung wieder eng verschlossen werden, weitere zwei wünschten ein weniger enges Verschließen. Alle Patientinnen wurden darüber aufgeklärt, dass keine erneute Infibulation vorgenommen wird, da das in der Schweiz verboten ist.
Hinsichtlich des fetalen Ergebnisses, des mütterlichen Blutverlustes oder der Dauer der Geburt gab es keine Unterschiede zu den Frauen der Kontrollgruppe. Die FGM-Patientinnen hatten allerdings signifikant häufiger einen Notfall-Kaiserschnitt und vaginale Risse dritten Grades, dafür weniger Risse ersten und zweiten Grades.
76 % der Patientinnen waren mit dem Management zufrieden oder sehr zufrieden. Nicht zufrieden waren die, deren Wünsche nach einem erneuten Verschluss nicht erfüllt wurden, und solche, die unter Komplikationen litten. 12 % der Patientinnen wollten die Frage nach ihrer Zufriedenheit nicht beantworten. Abschließend wird in der Publikation formuliert, dass ein interdisziplinärer Ansatz sowohl ein optimales vorgeburtliches und intrapartales Management als auch die Prävention von FGM bei den Töchtern unterstützt, die so geboren werden.
In einer 2020 veröffentlichten Studie über Entbindungen bei insgesamt 1086 Somalischen und Sudanesischen Frauen in einer Klinik in Saudi-Arabien gab es 455 Kaiserschnittgeburten (42 %). Von den 631 Frauen mit vaginaler Entbindung hatten 27 % Typ III FGM/C und entbanden mit Defibulation, während 73 % keinen Typ III FGM/C hatten und ohne Defibulation entbanden. Demographische und klinische Faktoren waren zwischen den beiden Gruppen, die vaginal entbanden, ähnlich. Die Geburtsverläufe unterschieden sich nicht, außer in Bezug auf den Einsatz von Instrumenten und den mütterlichen Blutverlust. Es kam zu keiner spontanen Ruptur der Infibulationsnarbe vor der geplanten Defibulation. In Ländern anderer Kulturerdteile, in denen Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen nicht üblich sind, ist dieses Verfahren wenig bekannt, das medizinische Personal ist möglicherweise nicht darauf vorbereitet, Frauen mit Infibulation zu versorgen, insbesondere in Notfallsituationen, was zur Folge haben kann, dass bei solchen Geburten die Infibulationsnarbe aufgerissen wird.
Unfruchtbarkeit
In einer Studie mit etwa 280 Frauen, die 2003 und 2004 an zwei Krankenhäusern in Khartum untersucht wurden, waren 99 als unfruchtbar erkannt worden. Diese wurden verglichen mit einer Kontrollgruppe von 180 erstmals schwangeren Frauen. Es fand sich ein fast signifikant erhöhtes Risiko für beschnittene Frauen, unfruchtbar zu sein, wobei das anatomische Ausmaß der Verstümmelung entscheidend ist für einen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Der Befund widerspricht dem Glauben vieler Menschen in praktizierenden Ländern, Genitalverstümmelung fördere die Fruchtbarkeit von Frauen.
Sonstige gesundheitliche Folgen
Bei Infibulationen kommt es durch die Verengung der Vaginalöffnung häufig zu einem Stau des Menstruationsblutes, das (wie der Urin) nur tropfenweise und stockend abfließen kann. Derartige Menstruationsbeschwerden führen zu einer Potenzierung der Infektionsneigung, da sich Menstruationsblut und Urin stunden- oder tagelang anstauen können und sich so der pH-Wert der Vagina ins Alkalische verschieben kann, wodurch Infektionen begünstigt werden. Infibulierte Frauen stellen somit eine Risikogruppe dar und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit in der Gesundheitsversorgung.
Eine an einer nigerianischen Stichprobe durchgeführte Studie fand, dass beschnittene Frauen im Vergleich zu einer unbeschnittenen Kontrollgruppe signifikant häufiger an Unterleibsschmerzen, Infekten des Reproduktionstrakts und genitalen Ulcera leiden und häufiger über gelbe vaginale Absonderungen berichten.
Eine Untersuchung an 5337 beschnittenen Frauen in Mali und 1920 Betroffenen in Burkina Faso zeigte, dass FGM mit einer Reihe langfristiger Komplikationen assoziiert ist. Im Gegensatz zu den meisten anderen Studien, die sich auf Selbsteinschätzungen der Betroffenen stützen, wurden in dieser Untersuchung Beobachtungen medizinischer Fachkräfte verwendet. Danach nimmt die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen mit dem Ausmaß der Verstümmelung zu. Viele der Komplikationen wie etwa Keloide, Blutungen und Verdickung der Vagina sind auf die durch die Verstümmelung verursachte Narbenbildung zurückzuführen. Beschnittene Frauen haben zudem ein signifikant höheres Risiko, bei der Entbindung einen Dammriss zu erleiden, weil das Gewebe aufgrund der Vernarbung an Elastizität verloren hat. FGM hängt außerdem mit Symptomen zusammen, die auf genitale Infekte hindeuten.
Ob und auf welche Weise die Beschneidung einen Einfluss auf die Übertragung von Geschlechtskrankheiten haben kann, ist umstritten. Während einige Studien erhöhte HIV-Raten unter beschnittenen Frauen feststellten, fanden andere Studien keinen Zusammenhang oder sogar reduzierte Infektionsraten. So können auch demografische oder Verhaltensfaktoren als moderierende Faktoren wirken, um komplexe Zusammenhänge zu erklären.
UNICEF, die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und der deutsche Berufsverband der Frauenärzte (BVF) organisierten im Jahr 2005 unter den Gynäkologen eine Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland. Hierzu wurde der Verbandszeitschrift „Frauenarzt“ in der Ausgabe vom Januar 2005 ein Fragebogen beigelegt und zur Beteiligung aufgerufen. 493 Antworten gingen ein, dies entspricht einer Rücklaufquote von 3,73 Prozent. Die Befragung ergab unter anderem, dass rund 15 Prozent der beschnittenen Patientinnen jener Gynäkologen, die sich an der Umfrage beteiligten, über chronische Schmerzen klagten.
Chirurgische Rekonstruktion
Mit den Methoden der plastischen Chirurgie lassen sich die Folgen der Beschneidung teilweise wieder rückgängig machen. Dabei werden zuvor entfernte Strukturen wie der externe Teil der Klitoris oder die Schamlippen neu aus bestehendem Gewebe modelliert. Die Klitorisrekonstruktion verfolgt das Ziel, das nach Beschneidung gebildete, schmerzhafte und unsensible Narbengewebe zu entfernen und unvernarbte Klitorisstrukturen freizulegen. Hieraus wird eine neue Klitoriseichel („Neoglans“) geformt. In einer Kohortenstudie wurde die Entwicklung von 866 beschnittenen Frauen untersucht, die sich in den Jahren von 1998 bis 2009 einer Rekonstruktionschirurgie unterzogen hatten. Die meisten Frauen berichteten ein Jahr nach der Rekonstruktion von verringerten Beschwerden und Verbesserungen im sexuellen Empfinden. Bei einer Deinfibulation – also der Rückoperation einer Infibulation – können sich neue psychosoziale Belastungen für die Frau ergeben. Die Gynäkologin Sabine Müller erläuterte diese gegenüber Deutschlandfunk:
„Selbstverständlich kann man immer De-Infibulation, das Öffnen der Scheide, anbieten, aber man muss dann vorher sehr gut beraten, was passiert; zum Beispiel hat dann diese Frau wieder einen Harnstrahl. Das könnte für sie unter Umständen sehr unangenehm sein und stigmatisieren, weil: Ihre Verwandten und Freundinnen haben keinen Harnstrahl. Wenn man zum Beispiel auf zwei nebeneinander gelegene Toiletten geht, im öffentlichen Bereich, und dann könnte die eine das bei der anderen hören, und dann würde sich die Frau, deren Harnstrahl man hört, unendlich schämen. Das ist für viele Frauen ein sehr starker Beweggrund, das nicht machen zu lassen.“
Dan mon O’Dey, Privatdozent und Vertreter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), gründete 2014 in seiner Funktion als Chefarzt am Luisenhospital Aachen ein Zentrum für Rekonstruktive Chirurgie weiblicher Geschlechtsmerkmale, nachdem er sich u. a. auf Intimchirurgie und die Rekonstruktion der Geschlechtsorgane von genitalverstümmelten Frauen spezialisiert und darüber veröffentlicht hatte. O’Dey entwickelte eigene operative Verfahren zur Rekonstruktion, insbesondere nach Klitoridektomie und Vulvektomie.
In einem Interview beim Missionsmagazin kontinente teilte er mit, dass er „im Sinne der Patientinnen eher von Genitalbeschneidung“ denn von -verstümmelung spreche, weil die Patientinnen wüssten, „dass der Eingriff kulturell verwurzelt ist“, und deswegen „oftmals Schwierigkeiten“ hätten, „eine Menschenrechtsverletzung darin zu sehen“. Es sei „ein Prozess, die Dinge unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten und sie auch so zu benennen“. O’Dey war eigenen Angaben zufolge in Tansania und suchte mit den Massai das Gespräch über Genitalverstümmelung, unter anderem, weil er „mehr über den kulturellen Hintergrund verstehen“ wollte.
Unter dem Titel Legt die Messer weg! berichtete das Missionsmagazin 2017 über die Bemühungen in Kenia, mit Hilfe der einheimischen Bevölkerung gegen die weibliche Genitalverstümmelung anzutreten, und stellte eine gesonderte Fotostrecke zur Verfügung.
Aufklärungskampagnen und Abschaffungsbestrebungen
Bereits im frühen 20. Jahrhundert versuchten Kolonialverwaltungen die Frauenbeschneidung als heidnisches Ritual zu bekämpfen, wobei das Vorgehen von der jeweiligen Kolonialmacht abhängig war. Während beispielsweise die französische Kolonialverwaltung die Beschneidung duldete, wurde sie von britischer Seite schon früh bekämpft, so in Kenia seit den 1930er Jahren und im Sudan seit den 1940er Jahren.Anthropologische Berichte aus den Kolonien existieren seit dieser Zeit, im Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit spielte das Thema jedoch lange Zeit praktisch keine Rolle. Im Zuge der in den 1970er Jahren erstarkten Frauenbewegung und als Folge der sexuellen Befreiung der 1960er Jahre änderte sich der Blick auf die weibliche Sexualität und den weiblichen Orgasmus. Die Klitoris wurde gegenüber der Vagina zunehmend in ihrer Bedeutung hervorgehoben, sexuelle Lust gegenüber der Fortpflanzungsfunktion der Sexualität betont. Mit der zunehmenden Betonung der Bedeutung der Klitoris für die weibliche Sexualität wurde diese zu einem politischen Symbol, als „Metapher für die Selbstbestimmung der Frau“. Die bis dahin als exotisch und randständig betrachtete Praktik wurde nun ein zentrales Anliegen des Feminismus; als frontaler Angriff auf die weibliche Sexualität verstanden wurde die Frauenbeschneidung zum Inbegriff für Patriarchat und Unterdrückung. Eine breitere Öffentlichkeit wurde im Jahr 1994 durch den Bericht der Feministin Fran P. Hosken – der später als „Hosken-Report“ bekannt wurde – auf das Thema aufmerksam. Der vorherigen nahezu vollständigen Nichtbeachtung folgten eine extensive und teilweise stark emotional gefärbte Berichterstattung der Medien sowie zahlreiche Bücher (starke Resonanz erfuhr etwa die Autobiographie Wüstenblume von Waris Dirie 1998), die die Frauenbeschneidung verurteilten. Infolge der Berichterstattung – und diese wiederum verstärkend – setzte ein gegen die Praktik agierender Aktivismus ein, der vorerst von Frauen- und Menschenrechtsgruppen sowie kleineren NGOs getragen wurde. Zunehmend nahm sich die Politik des Themas an, große übernationale Organisationen wie die WHO oder die UNO setzten sich für die Bekämpfung der Frauenbeschneidung ein, und in den meisten westlichen Ländern wurde die Beschneidung unter teilweise strenge Strafe gestellt. Der 6. Februar wurde auf eine Initiative der Nichtregierungsorganisation Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) aus dem Jahre 2003 zum „Internationalen Nulltoleranztag gegen Verstümmelung weiblicher Genitalien“ erklärt, um auf das Thema regelmäßig und weltweit aufmerksam zu machen und für die Abschaffung der Praktiken zu werben.
Inzwischen haben fast alle agierenden Parteien im westlichen Kulturraum eine ablehnende Haltung zur weiblichen Genitalverstümmelung eingenommen und befürworten deren Abschaffung. Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei unter anderem:
- die negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die betroffenen Frauen sowie eine erhöhte Säuglingssterblichkeit bei der Geburt;
- die vielfältigen psychosomatischen Folgeschäden, z. B. posttraumatisches Belastungssyndrom;
- unhygienische und medizinisch unverantwortliche Vorgehensweise während der Verstümmelung mit erhöhten Infektions- und Blutungrisiken bis hin zum Tod;
- die Unterdrückung der Frau durch sexuelle Kontrolle, also die Einschränkung ihrer Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden;
- allgemein eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung (informed consent) der Betroffenen.
Die zwischen 1997 und 2003 als UN-Sonderbotschafterin gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien tätige Waris Dirie lehnt Begründungen mit Kultur, Tradition oder Religion gänzlich ab. Die Beschneidungspraxis bezeichnet sie als Genitalverstümmelung („female genital mutilation“), Folter („torture“) und Verbrechen („crime“).
Internationale Organisationen wie die UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation streben seit den 1990er Jahren die vollständige Abschaffung der Beschneidung weiblicher Genitalien an. Auch zahlreiche lokale Organisationen und Initiativen in Ländern mit Beschneidungstradition sowie die Schulbehörden arbeiten auf dieses Ziel hin, vor allem, indem sie nicht nur die Praktizierenden, sondern auch die Bevölkerung über die mit der Beschneidung verbundenen negativen Auswirkungen informieren. Dies hat dazu geführt, dass verschiedene ethnische Gruppen und Dorfgemeinschaften die Abschaffung der Praxis erklärt haben. In einer Reihe von afrikanischen Ländern wurde die Beschneidung weiblicher Genitalien auch gesetzlich verboten; die Umsetzung dieser Verbote ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und oft lückenhaft.
Ein weiterer Ansatz besteht darin, alternative Berufsmöglichkeiten für die traditionellen Beschneiderinnen zu schaffen. Allerdings kehren manche Beschneiderinnen trotz solcher Programme wieder zu ihrer früheren Tätigkeit zurück, da diese hoch angesehen, gut bezahlt und weiterhin nachgefragt wird.
Am 20. Dezember 2012 hat die UN-Vollversammlung einstimmig eine Resolution verabschiedet, die die Mitgliedsstaaten zur Verstärkung ihrer Anstrengungen für eine vollständige Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung auffordert.
Ächtung mittels islamischer Rechtsgutachten
Mehrere Initiativen versuchen, die Praxis der Mädchen- und Frauenbeschneidung mittels islamischer Rechtsgutachten (Fatwas) zu ächten. Zum Beispiel initiierte Rüdiger Nehberg am 22. und 23. November 2006 eine internationale Konferenz von Islam-Gelehrten in der al-Azhar-Universität Kairo. Die Gelehrten beschlossen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islam vereinbar sei:
„Die Genitalbeschneidung bei Frauen ist eine ererbte Unsitte (…) ohne Grundlage im Koran respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten (…). Daher müssen die Praktiken unterbunden werden in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islam, nämlich den Menschen unbegründet keinen Schaden zufügen zu dürfen (…). Vielmehr wird dies als strafbare Aggression gegenüber dem Menschengeschlecht erachtet (…). Die Legislativ-Organe sind aufgefordert, diese grausame Unsitte als Verbrechen zu deklarieren.“
Im Einzelfall solle jedoch den Medizinern die Entscheidung über die Beschneidung überlassen bleiben. Der Verein TARGET e. V. des im Jahr 2020 verstorbenen Rüdiger Nehberg hat die Ergebnisse der Konferenz in dem Buch Das goldene Buch zusammengefasst. Dieses soll Vorbeter und Religionsführer informieren und sie dazu animieren, die Beschneidung der weiblichen Genitalien nicht gutzuheißen. Transportiert wird die Botschaft, dass Weibliche Genitalverstümmelung eine Sünde und nicht vereinbar mit dem Islam sei. Das erklärte Ziel von TARGET e. V. ist es, „Das Goldene Buch“ in den 35 Ländern, in denen die Weibliche Genitalverstümmelung noch üblich ist, gratis an die Vorbeter der Moscheen zu verteilen, damit sie das Buch als Grundlage ihrer Predigt nutzen können. Auch Universitäten, Koranschulen oder Frauenrechtsgruppen können das Buch auf Anfrage bei TARGET e. V. kostenlos erhalten. Die erste Auflage aus dem Jahr 2008 umfasste 10.000 Exemplare in drei Sprachen der UN (Arabisch, Französisch, Englisch) und Deutsch. Die zweite Auflage umfasste 100.000 Exemplare, gedruckt in Arabisch, Französisch und Englisch. Inhaltlich umfasst „Das Goldene Buch“ die „Fatwa von Kairo“, auszugsweise Redebeiträge hochkarätiger Islamgelehrter und Mediziner während der Konferenz sowie Informationen zu den Folgen Weiblicher Genitalverstümmelung. Um den Inhalt auch Analphabeten anschaulich zu machen, enthält das Buch zudem farbige Zeichnungen. Um die Akzeptanz und die Verbreitung des Inhalts des Buchs „Das Goldene Buch“ nachhaltig in den betroffenen Ländern zu fördern, erfolgt die Umsetzung der Kampagne durch TARGET e. V. dort stets in enger Zusammenarbeit mit hohen Religionsvertretern und Rechtsgelehrten.
Bereits im Jahre 2005 hatten islamische Gelehrte in Somalia – wo die Infibulation nahezu flächendeckend praktiziert wird – eine Fatwa veröffentlicht, die sich gegen die Beschneidung an Mädchen richtet. Im März 2009 besuchten Nehberg und Tarafa Baghajati den in Katar lebenden islamischen Rechtsgelehrten Yusuf al-Qaradawi, der als die wichtigste zeitgenössische Autorität des sunnitischen Islam gilt. In einer vom Rechtsgelehrten ausgefertigten Fatwa wird die genitale Verstümmelung von Mädchen als „Teufelswerk“ bezeichnet und verboten, da sie gegen die Ethik des Islam gerichtet sei.
Gruppenpsychotherapieansatz nach Möller/Deserno
Ausgehend von der These, dass Initiationsrituale sowohl eine konfliktvermeidende Funktion im Kontext des sozialen Gefüges und als auch eine einschränkende bzw. zerstörerische Wirkung im Hinblick auf Individualität und Subjektivität besitzen, sollten gemäß Möller und Deserno, Psychoanalytiker und Professor für Psychologie, Projekte mit dem Ziel, weibliche Genitalbeschneidung zu beseitigen, auf die Parameter Konfliktvermeidung und individuelle Einschränkung/Zerstörung eingehen. Neben ausgeweiteter Begleitforschung der bisherigen Projekte an sich und Evaluation, wie Beschneidungen psychisch verarbeitet werden, sollten Gesprächsgruppen von Frauen und Männern initiiert werden, um eine gemeinsame Auseinandersetzung mit weiblicher Genitalverstümmelung in die Wege zu leiten. Der inhaltliche Kernpunkt ist hierbei auf das Geschlechterverhältnis zu legen, in dem die sich gegenseitig bedingenden Dimensionen von Produktion, Institution wie Stammesordnung oder Religion und Generationenverhältnis und die darin verankerte Genitalverstümmelung deutlich werden. Diese Reflexion soll dazu beitragen, das von den Autoren als ungleich eingeschätzte Geschlechterverhältnis verhandelbar zu machen. Als Orientierung für das Design der Gruppen wird das von Dan Bar-On entwickelte Konzept zur Überwindung des Nahostkonflikts zwischen Israelis und Palästinensern empfohlen.
Wirkungen
Gemäß Zahlen der UNICEF ist in 14 von 15 untersuchten Ländern der Anteil der befragten 15- bis 49-jährigen Frauen, die die Fortführung der Beschneidung befürworten, kleiner als der Anteil derer, die selbst beschnitten sind. Vor allem in Burkina Faso – wo der Staat Bemühungen zur Abschaffung unternommen hat – ist der Anteil der Frauen, die die Beschneidung befürworten (17 %) deutlich kleiner als der Anteil der Beschnittenen (77 %). Einzig in Niger befürworten mehr Frauen (9 %) die Beschneidung, als selbst davon betroffen sind (5 %). Allerdings hat Nichtbefürwortung/Ablehnung der Praxis nicht immer zur Folge, dass die betreffenden Frauen ihre Töchter tatsächlich nicht beschneiden lassen.
Einer weiteren Untersuchung zufolge ist in neun von 16 Ländern (Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Eritrea, Kenia, Jemen, Nigeria, Tansania und Zentralafrikanische Republik) der Anteil beschnittener Frauen in jüngeren Altersgruppen (15- bis 25-Jährige) niedriger als bei älteren Frauen, was auf einen Rückgang der Praxis hinweist; in den übrigen sieben Ländern (Ägypten, Elfenbeinküste, Guinea, Mali, Mauretanien und Sudan) gibt es kaum Unterschiede nach Altersgruppen.
In Äthiopien ist gemäß einer Untersuchung einheimischer nichtstaatlicher Organisationen die Prävalenz im Zeitraum 1997 bis 2007 landesweit von 61 auf 46 % gesunken. Am stärksten ist sie in den Regionen Tigray, Oromiyaa und im Süden sowie in den Stadtregionen Addis Abeba und Dire Dawa zurückgegangen, während in den Regionen Somali und Afar – wo die Infibulation üblich ist – kaum ein Rückgang festzustellen ist. Bei 29 ethnischen Gruppen, 18 davon in der Südregion, beträgt der Rückgang ca. 20 %. In Togo ist laut einer Studie der Regierung und der UNO die Beschneidungsrate von 1996 bis 2008 um die Hälfte zurückgegangen und liegt nun bei 7 %.
Bei Studien, die auf Umfragen beruhen, ist aber zu beachten, dass befragte Opfer möglicherweise ihre Beschneidungen verschweigen, wenn sie unter Druck gesetzt wurden, mit niemandem über das zu sprechen, was sie erlebt haben. Dadurch werden weniger Täterinnen bekannt, die in ihrem Land mit Strafverfolgung rechnen müssen. Der Rückgang ist daher möglicherweise weniger stark, als es Befragungen nahelegen.
Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara, als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklärten. Seither gaben etwa 2657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso ähnliche Erklärungen ab. Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dörfer die Praxis dennoch weiterführen.
Andere Untersuchungen und Daten deuten darauf hin, dass die Abschaffungsbestrebungen zwar zur Medikalisierung beigetragen haben, nicht aber zur Abschaffung der Praxis. So halten Massai in Kenia – bei denen die Beschneidung in Form der Klitoridektomie im Rahmen eines jährlichen Rituals erfolgt – mehrheitlich an dieser Tradition fest, verwenden aber mittlerweile für jedes einzelne Mädchen ein anderes Schneidwerkzeug, um die Infektionsrisiken durch Mehrfachbenutzung zu vermeiden. Nur mehr 14 Prozent der Beschneider sollen Klingen mehrfach verwenden. Auch wird die Infibulation zum Teil durch leichtere Beschneidungsformen ersetzt. Der Anteil der Eingriffe, die von medizinisch geschultem Personal und unter hygienischen Bedingungen durchgeführt werden, hat namentlich in Ägypten, Guinea, Kenia, Nigeria, Nord-Sudan und Jemen deutlich zugenommen. UNICEF führt diesen Trend zur Medikalisierung wesentlich darauf zurück, dass Kampagnen gegen Mädchenbeschneidung vor allem die Gesundheitsrisiken betont haben. Sie vertritt dazu die Ansicht, dass jegliche Beschneidung, auch mit Medikalisierung, eine mit der Würde der Frau unvereinbare Menschenrechtsverletzung darstelle und dass Kampagnen diesen Aspekt verstärkt aufgreifen sollen.
Die in verschiedenen Ländern beobachtete Tendenz, dass das Beschneidungsalter nach unten verschoben wird, ist möglicherweise ebenfalls auf die Abschaffungsbestrebungen zurückzuführen. Traditionell wurde die Beschneidung im Wesentlichen während der Pubertät oder erst im Erwachsenenalter durchgeführt. Mittlerweile werden Mädchen vermehrt bereits im Kleinkindesalter beschnitten, um die Beschneidung leichter vor den Behörden verheimlichen zu können. Zudem könnten sich Mädchen in höherem Alter, insbesondere wenn sie Schulbildung und Aufklärung erhalten haben, eher dem Eingriff widersetzen.
Existenzielle Bedrohungen in den Verbreitungsgebieten, wie extreme Armut und Kriege, tragen dazu bei, dass sowohl das Problembewusstsein bezüglich Beschneidung wie auch Kampagnen und Beendigungsstrategien in den Hintergrund treten. Befragungen von Frauen und Männern zeigten, dass unter solchen Bedingungen das Thema weder moralisch noch wissenschaftlich von großem Interesse ist.
Kritik
Seit den Anfängen der Abschaffungsbestrebungen während der Kolonialzeit waren diese in einen Diskurs der kulturellen Überlegenheit Europas eingebettet und Teil der „Zivilisierung“ Afrikas. Ursprüngliche Bestrebungen zur Abschaffung waren oftmals religiös begründet, die Beschneidung wurde als heidnisches Ritual verurteilt und Konvertiten mussten diesen, so auch der Beschneidung, abschwören. Eine Befragung protestantischer Pastoren bei den Sara, einer Ethnie im Tschad, zeigte, dass auch heute noch der Kampf der Mission gegen die Beschneidung im Sinne einer Ausrottung lokaler Bräuche und religiöser Praktiken betrieben wird. Entsprechend wurden die Abschaffungsbestrebungen von afrikanischer Seite oftmals als ungerechtfertigte Einmischung in die eigene Kultur angesehen. Zusätzlich zu bestehenden Motiven für die Beschneidung wurde diese zum Ausdruck für die eigene kulturelle Identität, die Befürwortung der Beschneidung wurde zum Teil des Antikolonialismus.
Nachdem 1945 im Sudan ein Verbot erlassen worden war, wurden im darauffolgenden Jahr erstmals zwei Frauen deswegen vor Gericht gestellt. Der Verhandlung folgten heftige anti-koloniale Proteste, woraufhin die Kolonialverwaltung die Umsetzung des Verbots stark einschränkte. Die Beschneidung wurde anti-koloniales Symbol und Ausdruck nord-sudanesischer Nationalidentität. 1956 kam es zum Aufkommen der Ngaitana-Bewegung in Kenia, nachdem der ausschließlich männliche Gemeinderat der Stadt Meru unter dem Druck der Kolonialverwaltung einstimmig ein Verbot der Genitalbeschneidung beschlossen hatte. Dies führte dazu, dass sich bis dahin unbeschnittene Mädchen und Frauen selbst beschnitten, um gegen die Fremdbestimmung zu protestieren und ihrer körperlichen Autonomie Ausdruck zu verleihen. Die Ngaitana wurden Teil der politischen Mau-Mau-Bewegung, die in die kenianische Unabhängigkeitsbewegung mündete. Deren Führer, der spätere Präsident Jomo Kenyatta, betonte die kulturelle Bedeutung der Beschneidung.
Einige Autoren vertreten die Auffassung, dass die erfolgte Beschneidung als positiv bewerteter Teil der eigenen Identität betrachtet werde. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschneidung nicht zu einer Einschränkung der weiblichen Sexualität führen muss. Die Kritik an Abschaffungsbemühungen richtet sich entsprechend gegen die als übertrieben negativ empfundene Darstellung der gesundheitlichen Risiken und der Auswirkungen auf die Sexualität der Frau. Dabei wird nicht unbedingt die Frauenbeschneidung befürwortet, jedoch der Diskurs über die Thematik kritisiert.
Heute existiert die Gegenbewegung sowohl in den betreffenden afrikanischen als auch in westlichen Ländern. Sie wird unter anderem von prominenten afrikastämmigen Frauen getragen, die selbst beschnitten sind; so zum Beispiel die an der Florida Atlantic University lehrende Kenianerin Wairimu Njambi oder Fuambai Ahmadu von der University of Chicago, die ursprünglich aus Sierra Leone stammt. Von letzterer wurde 2008 die Organisation African Women Are Free to Choose (AWA-FC) gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die aus ihrer Sicht stark negativ verzerrte Berichterstattung zum Thema zu versachlichen.
Rechtliche Beurteilung
Völkerrechtlicher Rahmen
Eine ablehnende Haltung gegenüber der Beschneidung weiblicher Genitalien kann aus Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – dem Recht auf Sicherheit der Person – abgeleitet werden. Der Artikel 30 der Erklärung kann als Verbot herangezogen werden, für den Fall, dass sie als Kulthandlung in Ausübung der Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 der Erklärung ausgelegt werden sollte.
Seit 1990 verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention die Unterzeichnerstaaten, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmassnahmen [zu treffen], um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung […] zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ sowie „alle wirksamen und geeigneten Massnahmen [zu treffen], um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Gemäß Art. 13a der arabischen Charta der Menschenrechte ist „grausame und erniedrigende Behandlung“ als strafbare Handlung zu bekämpfen. Die Charta ist seit 15. März 2008 in Kraft.
Artikel 2 Buchstabe d der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam erklärt die körperliche Unversehrtheit zu einem garantierten Recht. Der Staat hat dieses Recht zu schützen und es darf nur im Rahmen der Scharia, beispielsweise zur Verhängung von Körperstrafen, gebrochen werden. Artikel 6 der Erklärung garantiert Frauen zudem ein Recht auf Würde.
Europäische Union und andere europäische Staaten
In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung. Strafprozesse sind aus Frankreich, Italien und Spanien bekannt. In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt bzw. als Grund für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (siehe auch: Geschlechtsspezifische Verfolgung).
Deutschland
Strafrecht
Durch das 47. Strafrechtsänderungsgesetz vom 24. September 2013 wurde der neue § 226a Strafgesetzbuch (StGB; Verstümmelung weiblicher Genitalien) mit folgendem Wortlaut in das Strafgesetzbuch aufgenommen:
„(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.“
Nach diesem Paragraphen macht sich die die Verstümmelung durchführende Person in jedem Fall strafbar. Der gleichfalls verwirklichte § 223 StGB wird von § 226a StGB verdrängt, mit den §§ 224, 225, 226 StGB ist Tateinheit möglich. Eltern der beschnittenen Tochter machen sich unter Umständen der Anstiftung, Beihilfe oder Mittäterschaft zu § 226a StGB strafbar. Auch eine mittelbare Täterschaft kommt in Betracht. Die Höchststrafe beträgt im Fall des ersten Absatzes gemäß § 38 StGB 15 Jahre.
Rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie Intimpiercings oder Schönheitsoperationen im Genitalbereich (zum Beispiel die Schamlippenverkleinerung), sollen vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen werden.
Seit 2015 können nach § 5 Nr. 9a Buchstabe b StGB auch im Ausland begangene Taten unabhängig vom Recht des Tatorts bestraft werden, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (seit 1. Oktober 2023 auch, wenn der Täter Ausländer ist, aber seine Lebensgrundlage in Deutschland hat). Bis 2015 machten sich Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbrachten, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, in Deutschland nur dann strafbar, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht war (§ 7 StGB). Es war also möglich, dass in Deutschland lebende Eltern ihre Kinder in einem Land (z. B. den Sudan), das Genitalverstümmelung nicht unter Strafe stellte, an den Genitalien verstümmeln ließ, ohne dass in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen erfolgten.
Die Verjährungsfrist dauert 20 Jahre (§ 78 Absatz 3 StGB). Der Lauf der Verjährungsfrist für weibliche Genitalverstümmelung beginnt gemäß § 78b StGB erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers; bei älteren Opfern mit Beendigung der Tat.
Seit dem 15. Juli 2017 ist deutschen Staatsbürgern, die einer durch Tatsachen begründeten Annahme zufolge eine Genitalverstümmelung i. S. d. § 226a StGB vornehmen (lassen) wollen, die Ausreise zu untersagen (§ 10 Abs. 1 PassG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PassG). Ihnen ist der Reisepass zu versagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 11 PassG), zu beschränken (§ 7 Abs. 2 S. 1 PassG) oder zu entziehen (§ 8 PassG). Darüber hinaus kann angeordnet werden, dass ihr Personalausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt (§ 6 Abs. 7 PAuswG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PassG).
Bis 2013 erfüllte nach deutschem Recht die Verstümmelung weiblicher Genitalien nur den Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), ob eine Verstümmelung weiblicher Genitalien auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) gewertet werden konnte, war nicht abschließend geklärt. Eine Erhöhung des Strafrahmens kam in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen beziehungsweise Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB in Idealkonkurrenz gegeben war.
Eine wirksame (also rechtfertigende) Einwilligung ist auszuschließen. Falls ein Arzt das infibulierte Genital einer Frau für die Geburt operativ öffnet und danach wieder zunäht (Refibulation), macht er sich strafbar. Zu klären bleibt, ob die ärztliche Schweigepflicht zu Gunsten des Schutzes gefährdeter Mädchen gebrochen werden darf, so wie es bislang der Fall ist.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Landgerichtsurteil zur Zirkumzision eines männlichen Vierjährigen aus religiösen Motiven sprach sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder 2012 dafür aus, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland rechtssicher auszuschließen, da diese ein Verbrechen sei.
Im Juli 2013 wurde die Genitalverstümmelung vom Bundestag als Straftatbestand verabschiedet. Im Jahr 2009 wurde „ein Gesetzentwurf, mit dem die Verstümmelung weiblicher Genitalien als schwere Körperverletzung erfasst werden sollte“, vom Bundestag noch abgelehnt. Im Folgejahr beschloss der Bundesrat, „einen Gesetzesentwurf beim Bundestag einzubringen, dessen zentrales Anliegen die Einfügung eines § 226a [StGB] (Genitalverstümmelung) ist“. § 226a Abs. 1 StGB solle lauten: „Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“. Die Begründung des Gesetzentwurfes sah keinen Unterschied zwischen den Formen der Genitalverstümmelung nach der WHO-Klassifikation vor.
Nach Bernhard Hardtung (Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch) war eine solche Regelung „aus strafrechtsdogmatischer Sicht […] nicht erforderlich“, da eine Verstümmelung bereits vom Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasst sei. Bei der Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss wurde von Bernhard Hardtung kritisiert, eine Sonderstrafnorm, die pauschal alle Formen der Frauenbeschneidung erfasse, würde an das Geschlecht des Tatopfers anknüpfen und nicht an Unrechtsunterschiede zwischen der Frauen- und der Männerbeschneidung. Dies sei wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Benachteiligungsverbot in Art. 3 GG verfassungswidrig, da die leichten Formen der Mädchenbeschneidung in ihrer Unrechtsschwere mit der Knabenbeschneidung vergleichbar seien. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sprach sich andererseits für einen eigenen Straftatbestand aus, da die bestehenden Regelungen für einen effektiven Opferschutz nicht ausreichend seien.
Das Justizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte im Mai 2013 einen Gesetzentwurf vor, nach dem die weibliche Genitalbeschneidung als eigener Straftatbestand gewertet werden sollte. Mindestens ein und höchstens 15 Jahre sollten dafür im Gesetz angedroht werden. In der Vorlage hieß es, dass es sich bei der Verstümmelung um „einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ handelte, „dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss.“ Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 verabschiedet wurde, wurde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen. Vorher war nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als gefährliche Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes geht von rund 6000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus und forderte eine Aufnahme der Genitalverstümmelung in den , da ansonsten Familien zur Beschneidung ihrer Töchter ins Ausland reisten, und diese Delikte dann nicht geahndet werden konnten, selbst wenn die Opfer ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Familienrechtsprechung
Der für Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs bestätigte am 15. Dezember 2004 eine Entscheidung, nach der die Mutter einer 14-jährigen Tochter gambischer Staatsangehörigkeit daran gehindert werden darf, das Kind nach Gambia reisen zu lassen. Dies wurde damit begründet, dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter nicht den Eindruck gemacht habe, dass sie selbst eine Beschneidung klar ablehne. So hatte die Mutter betont, dass sie ihre Tochter hierüber selbst entscheiden lassen wolle, was angesichts des Alters des Mädchens als zweifelhaft beurteilt wurde. Dies seien nachvollziehbare Anzeichen dafür, dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei, die immensen Gefahren einer Beschneidung für das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen oder gar abzuwenden.
Zur weiteren Entscheidung, ob im konkreten Fall allein diese Teilentziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ausreiche, oder ob weitergehende Maßnahmen (wie z. B. eine „beaufsichtigend[e] Pflegschaft“ oder eine Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen bei einem Kinderarzt) erforderlich seien, verwies der Bundesgerichtshof den Fall wieder an das vorentscheidende Oberlandesgericht zurück.
Einer anderen Familie entzog das Familiengericht Bad Säckingen am 14. September 2008 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter durch eine einstweilige Verfügung, obwohl die Familie jegliche Beschneidung ablehnte. Die Entscheidung wurde am 20. November 2008 bestätigt und allein mit dem Verweis auf die allgemein hohe Zahl beschnittener Frauen im Heimatland der Eltern, Äthiopien, begründet, wo die Tochter ihre Großeltern besuchen sollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil später auf. Demnach sei es nicht zulässig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein aufgrund eines Verweises auf eine abstrakte Gefahr einzuschränken; vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Da dies nicht der Fall wäre, lägen die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht vor.
Verfassungsrecht
Sollten Erziehungsrecht der Eltern oder Religionsfreiheit gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde abzuwägen sein, so geht letzteres ersterem vor. In der Begründung zum Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vertrat die Bundesregierung jedoch die gegensätzliche Position.
Ärztliches Standesrecht
Wird die Tat durch einen Arzt oder mit dessen Hilfe begangen, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden. Die Bundesärztekammer hat hierzu eindeutig Stellung bezogen. Zudem unterstützt die Organisation die Initiative von Terre des Femmes, in Deutschland die weibliche Genitalverstümmelung in die ICD-Klassifizierung aufzunehmen.
Österreich
In Österreich gilt die Verstümmelung weiblicher Genitalien als absichtliche Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Im Strafrecht gibt es spezielle Normen zur Rechtswidrigkeit von Genitalverstümmelungen und zur Verjährung.
Die Unwirksamkeit der Einwilligung ist in § 90 StGB speziell geregelt. Dessen Absatz 3 lautet:
„In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.“
Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde außerdem die Verjährungsfrist nach § 58 Abs. 3 Ziffer 3 StGB wie für andere Sexualdelikte auch für Fälle der Genitalverstümmelungen als Delikt „gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ verlängert. Somit beginnt für Taten an Minderjährigen erst ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres des Opfers die normale Frist für die Verjährung.
Seit 2012 ist Genitalverstümmelung nach § 64 Abs. 1 Z 4a StGB auch dann in Österreich strafrechtlich verfolgbar, wenn die Tat zwar im Ausland erfolgte, jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen: beispielsweise wenn sich entweder der Täter oder das Opfer für gewöhnlich in Österreich aufhalten oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Schweiz
In der Schweiz wird der Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien explizit durch den Artikel 124 des Strafgesetzbuches erfasst. Auch Personen, die im Ausland eine Genitalverstümmelung durchführen, machen sich unabhängig davon, ob die Tat im betreffenden Land legal ist, nach diesem Gesetz strafbar. Die Einwilligung der Frau zu og. Maßnahmen ist für die Strafbarkeit nicht von entscheidender Bedeutung. Kosmetische Eingriffe und Piercings werden von dem Gesetz nicht erfasst.
Großbritannien
Der Prohibition of Female Circumcision Act 1985 wurde von Wayland Young ins Parlament eingebracht und am 16. Juli 1985 verabschiedet. Der Female Genital Mutilation Act 2003 (2003 c. 31) verbietet es britischen Staatsbürgern, außerhalb des Vereinigten Königreichs weibliche Genitalien zu verstümmeln. Er erhöhte die Maximalstrafe von 5 auf 14 Jahre.
Weitere Länder
In zahlreichen anderen westlichen Ländern liegen spezielle Gesetze mit dem Tatbestand „Genitalverstümmelung“ vor. Ebenso liegen in Australien und den USA gesonderte Gesetze vor. In den USA wurde von einem Gericht die drohende Beschneidung als Asylgrund anerkannt (siehe Fall Kasinga/Kassindja). In weiteren Ländern ist die weibliche Genitalbeschneidung rechtlich nicht geregelt und wird legal praktiziert oder ist verboten und wird dennoch durchgeführt.
Hauptverbreitungsgebiete
In einigen Ländern, in denen Beschneidung traditionell verbreitet ist, bestehen gesetzliche Verbote, so in Ägypten (seit 2007 vollständiges Verbot), Benin (seit 2005),Burkina Faso (1997), Dschibuti (1995), der Elfenbeinküste (1998), Eritrea (2007),Ghana, Guinea (1969),Senegal (1999), Niger, mehreren Bundesstaaten Nigerias, in Tansania, Togo, Tschad, Uganda (2009) und der Zentralafrikanischen Republik. Ehe Sudan im Jahr 2020 ein Verbot verhängte, war lediglich die Infibulation verboten.
Die Gesetze sind im Strafgesetzbuch verankert und sehen schwere Sanktionen für diejenigen vor, die gegen das Verbot verstoßen. Allerdings sorgen die staatlichen Organe laut Einschätzung durch die GTZ (heute GIZ) nur in wenigen Ländern und Fällen für die Einhaltung der Gesetze. Auch fehlt es an Unterstützung in der Bevölkerung. In vielen Hauptverbreitungsgebieten haben große Teile der Bevölkerung keinen Bezug zu einem modernen (nationalen) Rechtssystem. Nationale Gesetze sind auf lokaler Ebene oft unbekannt, die Haltungen traditioneller Autoritäten sind für die Bevölkerung von weit größerer Bedeutung. Die Menschen identifizieren sich nicht mit der nationalen Gesetzgebung und fühlen sich somit auch nicht verpflichtet, sich danach zu richten. Die aus dem westafrikanischen Guinea stammende Aktivistin Hadja Kitagbe Kaba schätzte im Februar 2012 gegenüber Deutschlandfunk ein:
„Die Gesetze oder Polizeikontrolle bringen gar nichts. Diese Beschneidung ist bei mir verboten seit 1969. Seit 40 Jahren. Aber 90 Prozent sind beschnitten. Und dieses Jahr 100 Prozent – alle Mädchen in meiner Region sind beschnitten.“
Obwohl die ägyptische Regierung 2008 die Gesetzeslage bezüglich weiblicher Genitalverstümmelung nochmals verschärfte und nun mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von 900 US-Dollar droht, bleibt es in Ägypten weiterhin erlaubt, eine Beschneidung von Mädchen und Frauen bei „medizinischer Notwendigkeit“ vorzunehmen. In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.
Vorschläge für Kompromisslösungen im Umgang mit Migrantinnen und Versuche einer Umsetzung
Die meisten westlichen Regierungen wie auch internationale Organisationen lehnen jegliche Form von Beschneidung bei Frauen ab. Dieses Verbot spiegelt sich im jeweiligen Strafrecht wider. Eine Differenzierung nach Grad der Operation und Alter des Mädchens oder der Frau gibt es nicht.
Der US-amerikanische Anthropologe Richard Shweder plädierte im Jahr 2000 für eine – nach seiner Ansicht – faire und „kultursensitive“ Kompromisslösung. Sein Ziel ist eine Annäherung zwischen den unterschiedlichen Kulturen durch Übereinkunft über unterschiedliche kulturelle Werte. Er argumentierte, die männliche Beschneidung sei im „westlichen Kulturkreis“ geduldet und werde von Medizinern offiziell durchgeführt. Dieses Vorgehen werde durch kulturell und religiös verankerte Werte gerechtfertigt, deren Änderung nicht vertretbar sei. Die Verletzung der körperlichen Integrität des Kindes gleich welchen Geschlechts hält er für hinnehmbar, soweit keine ernsten negativen Folgen zu erwarten seien. Eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern oder den Kulturen sei jenseits von medizinischen Gründen nicht vertretbar. Eine Veränderung der Klitoris oder die Infibulation sei jedoch aufgrund der erwartbaren Folgen strikt abzulehnen. Im Fall von erwachsenen Frauen wie Männern sei jeglicher Eingriff vertretbar, sofern eine aufgeklärte Einwilligung stattfinde. Freiwilligkeit und Mündigkeit sollten gegebenenfalls über ein psychologisches Gutachten geprüft werden. Sollte eine Frau unter diesen Voraussetzungen den Eingriff wünschen, könnte ihr die Möglichkeit dazu in einem hygienischen und professionellen Rahmen gegeben werden.
Die Juristin an der britischen University of Buckingham schlug 1995 eine Gesetzesänderung für Großbritannien vor. Wichtigste Voraussetzung für die Beschneidung von Mädchen sei, neben der strengen medizinischen Regulierung der Operation, eine persönliche Einverständniserklärung. Die Beschneidung solle ab einem Alter von 16 Jahren legal erfolgen. Nach dem britischen Familienrecht sei dies das Mindestalter für kompetente und rechtsgültige Einwilligungen in medizinische Eingriffe.
Die italienische Juristin Maria Caterina La Barbera (2009) hält eine rechtliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Typen der Beschneidung für angebracht. Rechtlich solle zwischen leichteren Formen, die sich nicht wesentlich von im Westen kommerziell angebotenen Praktiken wie Schönheitsoperationen im Intimbereich oder Intimpiercings unterschieden, und schwereren Formen wie der Infibulation differenziert werden. Letztere sollten verboten bleiben.
Der US-amerikanische Professor für Anthropologie Mwenda Ntarangwi sprach sich 2007 für eine Annäherung zwischen den Kulturen und Positionen aus. Er schlägt vor, dass beschnittene Frauen in den „Dialog“ mit Schülern und Studenten treten und zu einer offenen Auseinandersetzung anregen sollen. Die Diskussion mit als Opfer wahrgenommenen betroffenen Frauen, die wider Erwarten die Beschneidung guthießen, könne zu neuen Einsichten in eine komplexe kulturelle Thematik und mehr Verständnis für die andere Position führen.
In den Niederlanden wollte das Gesundheitsministerium 1992 eine Perforation der Klitorisvorhaut an Minderjährigen durch Ärzte legalisieren. Nach massivem öffentlichen Protest zog das Ministerium seinen Entwurf zurück. Unter anderem erklärte der Vorsitzende des Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC), die Legalisierung des sogenannten „Holländischen Kompromisses“ würde einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen und die „Unterjochung von Frauen“ erneut bestätigen.
1996 bot das Harborview Medical Center, ein Krankenhaus in Seattle, die Möglichkeit, einen kleinen Einschnitt an der Klitorisvorhaut vorzunehmen, den sogenannten genital nick oder ritual nick. Die Ärzte bezeichneten den Eingriff als „symbolisch“. Dabei werde kein Gewebe entfernt, ein Vernähen der Wunde sei nicht nötig und es gebe wenig oder keine Narbenbildung. Der Eingriff sei mit weniger Risiken als die männliche Beschneidung verbunden. Die Prozedur sollte unter Anwendung von Lokalanästhesie an mindestens elf Jahre alten Mädchen von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Vorher sollten in einem Einzelgespräch ohne Beteiligung der Eltern die Motive des Kindes überprüft sowie die Einwilligung der Eltern nach erfolgter Aufklärung eingeholt werden. Ziel war unter anderem, die illegale Durchführung von weitergehenden Beschneidungen an Mädchen außerhalb eines Krankenhauses zu verhindern und dennoch eine Option zur Wahrung der kulturellen Tradition zu schaffen. Als der sogenannte „Kompromiss von Seattle“ bekannt wurde, kam massiver Protest auf. Gegner des Vorschlags argumentierten, dass die Legalisierung der Prozedur den Fortbestand von Beschneidungstraditionen ermögliche und es häufig nicht möglich sei zu bestimmen, inwieweit das Einverständnis der Mädchen echt oder durch sozialen Druck bedingt ist. Viele Gegner missverstanden die Art des vorgeschlagenen Eingriffs: Sie glaubten, er beinhalte eine echte Beschneidung und nicht nur den symbolischen Schnitt in die Klitorisvorhaut. Einige Gegner waren zudem besorgt, dass Eltern bald weitreichendere Prozeduren fordern und Ärzte diese durchführen würden, sobald sie sich an andere Formen der weiblichen Genitalbeschneidung gewöhnt hatten. Meserak Ramsey und andere waren besorgt, schon das Diskutieren der Beschneidung weiblicher Genitalien legitimiere eine „barbarische Praxis“. Unter dem Druck der Gegner, geführt von der Abgeordneten des Repräsentantenhauses und Frauenrechtlerin Patricia Schroeder sowie Meserak Ramsey und Mariama Barrie-Diamond, bei denen als Kind Infibulation durchgeführt wurde, beendete das Krankenhaus dieses Vorgehen. Die US-Rechtsprofessorin Doriane Lambelet Coleman bewertete 1998 den Harborview Vorschlag als weniger schädlich für die Gesundheit, das Wohlergehen und Sicherheit von Mädchen als die männliche Beschneidung schädlich für die Gesundheit, das Wohlergehen und Sicherheit von Jungen sei. Mit dem Harborview-Vorschlag gebe es zum ersten Mal eine zur männlichen Beschneidung vergleichbare Form von FGM.
Ein 2003 im Careggi Krankenhaus in Florenz gefasster Beschluss, leichte Formen der Beschneidung an erwachsenen, einwilligenden Frauen zuzulassen, führte zu ähnlichen Reaktionen. Anlass war der von mehreren afrikanischen Frauen an einen Klinikarzt herangetragene Wunsch, eine Beschneidung bei ihnen durchzuführen. Der Vorschlag wurde nach langen Diskussionen vom Ethikrat bewilligt. Dies führte zu Kritik in den Medien und Opposition zahlreicher NGOs. Die Umsetzung der Regelung wurde nachfolgend aufgegeben. Im Jahr 2010 gab es neuerlich eine Debatte um die Legalisierung des ritual nick, als die American Academy of Pediatrics, eine Berufsvereinigung von Ärzten der Pädiatrie, die Praktik als mögliche Alternative zu einer vollständigen Ablehnung der Beschneidung bezeichnete:
„However, the ritual nick suggested by some pediatricians is not physically harmful and is much less extensive than routine newborn male genital cutting. There is reason to believe that offering such a compromise may build trust between hospitals and immigrant communities, save some girls from undergoing disfiguring and life-threatening procedures in their native countries, and play a role in the eventual eradication of FGC.“
Kontroversen
Berichterstattung
Die US-amerikanische Soziologin Lisa Wade führte Medienanalysen in den 15 auflagenstärksten US-amerikanischen Zeitungen (darunter Boston Globe, San Francisco Chronicle, New York Times, Washington Post, USA Today) für den Zeitraum von 1992 bis 2005 durch. Sie stellte eine zunehmende Verschränkung zwischen politischem Aktivismus und journalistischer Berichterstattung fest. Durch entsprechendes Framing und selektive Darstellung würde beim Leser „distanzierte Empörung“ erzeugt, gepaart mit einem „Gefühl moralischer Überlegenheit“. Üblicherweise würde eine verurteilende Haltung gegenüber der Praktik sowie den praktizierenden Personen eingenommen, eine kritische oder neutrale Position wird vermieden. Wenn Gegenpositionen aufgezeigt werden, würden diese in der Regel delegitimiert. Durch eine einseitige Darstellung der Beschneidungsthematik als rein innerafrikanisches, kulturelles Problem werde eine „Extraterritorialisierung“ erzeugt, wobei das Problem in der Unaufgeklärtheit der anderen gesehen werde.
- “Media actors build consensus and, once they do, they can work with activists to advocate for public policies. Without consensus, reporter advocacy would have seemed inappropriate. Under the right discursive conditions, however, condemning FGCs and defending its victims was simply good journalism. These findings suggest that even reporters at high-prestige newspapers, who are most bound by expectations of neutrality, can engage in issue advocacy.”
- „Journalisten stellen Konsens her und können – sobald dieser erreicht ist – mit Aktivisten zusammenarbeiten, um öffentliche Belange zu unterstützen. Ohne den Konsens hätte eine Parteinahme der Reporter unangemessen gewirkt. Unter den richtigen Diskursbedingungen war die Verurteilung der Beschneidung weiblicher Genitalien und die Verteidigung ihrer Opfer einfach guter Journalismus. Die Befunde deuten darauf hin, dass sogar Reporter in hochangesehenen Zeitungen, von welchen in hohem Maß Ausgewogenheit erwartet wird, zum Anwalt für eine Sache werden können.“ (Lisa Wade)
2018 kritisierte der Jurist und Spiegel-Kolumnist Thomas Fischer „quantitative Sensationen“ in der deutschen Berichterstattung über das Thema. Zum Beispiel gehe die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes für das Jahr 2018 von 64.800 „Betroffenen“ und 15.500 „Gefährdeten“ in Deutschland aus. Für diese Zahlenangaben würden Anzahl und Herkunftsland von in Deutschland lebenden nichtdeutschen weiblichen Personen ermittelt. Aus Schätzungen der UNESCO über den möglichen Anteil der in den Herkunftsländern beschnittenen Frauen errechne der Verein dann die geschätzte Anzahl der in schon beschnittenem Zustand nach Deutschland eingereisten Personen. Dies seien diejenigen, die als „Betroffene“ und – in der Berichterstattung der Presse – als „Zehntausende von Fällen“ bezeichnet werden. Keine von ihnen sei aber ein Fall, der sich in Deutschland ereignet habe und nach deutschem Recht strafbar sei. Ob die eingereisten Frauen tatsächlich beschnitten sind, wisse man nicht, denn Migrantinnen werden nicht danach untersucht. Für die Zahl der „gefährdeten Mädchen“ unterstelle man, dass sich in jeder Immigrantengeneration die Zahl derjenigen, die den Beschneidungsbrauch der alten Heimat praktizieren, halbiere. Die Polizeiliche Kriminalstatistik berichte hingegen seit 2013 zum Thema null Taten und null Tatverdächtige. Fischer zufolge, gab es weder vor noch nach der Einführung des §226a StGB in Deutschland einen abgeurteilten Fall oder eine Strafanzeige.
Methodische Qualität vorhandener Studien
Laut Carla Obermeyer (Obermeyer: 1999, 2003, 2005) habe sich in Metaanalysen herausgestellt, dass der Großteil jener Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten, methodisch unzureichend durchgeführt worden waren. Keine der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veröffentlichten Studien könne statistisch signifikante Effekte vorweisen. Bei einem Großteil sei die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgeführt worden, Informationen über die Art der Datengewinnung würden nicht angegeben, hohe Anteile an nicht oder falsch ausgefüllten Fragebögen seien unerwähnt geblieben, Befrager seien nicht geschult oder waren für die jeweilige Bedingung nicht geblindet, oder konfundierenden Variablen würde nicht weiter nachgegangen. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Komplikationen bei der Geburt, schmerzhafter Koitus etc.), so sie belegt sind, würden sich angeblich auf die Infibulation (Typ III nach WHO) beziehen; diese stärkste Form macht aber je nach Region in der Gesamthäufigkeit nur 15–20 Prozent aus.
Linda Morison et al. fanden 2001 in einer groß angelegten Feldstudie in Gambia, dass beschnittene Frauen gegenüber unbeschnittenen eine höhere Prävalenz für bakterielle Vaginose und Herpes-simplex-Virus 2 hatten. Ansonsten häufig genannte negative Beschneidungsfolgen wie Schäden am Perineum oder Anus, Vulvatumore wie Bartholin-Zysten und übermäßige Keloidbildung, schmerzhafter Sex, Unfruchtbarkeit, Prolaps und andere Infektionen des Fortpflanzungstrakts traten bei Beschnittenen nicht signifikant häufiger auf als bei Unbeschnittenen. Unklar bleibe, ob ein Zusammenhang zwischen Beschneidung, insbesondere vom Typ II und langfristiger reproduktiver Morbidität bestehe.
Pro und Kontra der Medikalisierung
Ein Großteil der Eingriffe wird unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von nicht medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Konsens besteht hinsichtlich der dramatischen Gesundheitsgefährdung dieser Praxis. Dennoch ist mitunter zu vernehmen, dass die angemessene Gegenmaßnahme nicht ein Verbot von Beschneidungen sei, sondern deren Durchführung durch medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen (Medikalisierung). Gerade dieser Schritt werde jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Ländern verhindert, wodurch der Eingriff wegen der Strafandrohung nur außerhalb des medizinischen Rahmens möglich sei.
Gegner der Medikalisierung sind zum Beispiel die WHO, Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen und das Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC). Neben der Rechtslage und der ethischen Verpflichtung von Medizinern („Hippokratischer Eid“, Genfer Deklaration des Weltärztebundes) ist das häufigste Argument, dass die Medikalisierung eine vollständige Abschaffung der Praktik behindern oder unmöglich machen würde, weil sie durch die Legitimisierung keinen Zwischenschritt zur Abschaffung darstelle, sondern durch die Verminderung des Risikos eher zur weiteren Etablierung beitrage. Eine Untersuchung zu Ägypten zeigte zwar, dass trotz zunehmender Medikalisierung die Beschneidungsrate sinkt. Dennoch könnte nach Einschätzung durch Melanie Bittner vom Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien die entsprechende Spezialisierung des Gesundheitspersonals eine kontraproduktive Wirkung bezüglich der Abschaffung von Beschneidungen haben. Für medizinisches Fachpersonal würde ein Rückgang der Beschneidungen aus ökonomischer Sicht einen Einkommensverlust bedeuten. Und persönliches Profitstreben könnte somit zu einer Ursache dafür werden, dass sich Mediziner weniger deutlich für die Abschaffung aussprechen. Die afroamerikanische Rechtsprofessorin Isabelle Gunning wendet gegen die Medikalisierung ein, dass dabei weiterhin die Auswirkungen der Eingriffe auf die Sexualität von Frauen völlig außer Acht gelassen werden.
Vergleich mit der Männer- und Knabenbeschneidung
WHO und UNAIDS empfehlen ihren Mitgliedsstaaten seit 2007, die freiwillige, medizinisch durchgeführte Zirkumzision bei informierten, einwilligungsfähigen Männern als Teil eines umfassenden Maßnahmenpaketes im Kampf gegen die Ausbreitung von HIV in afrikanischen Hochrisikogebieten aufzunehmen. Zirkumzision vermindere laut WHO nachweislich das HIV-Risiko bei heterosexuellen Männern in Afrika um 60 Prozent. Als bevölkerungsbezogene Präventionsmaßnahme in Europa eignet sich die Beschneidung dagegen nicht, da die HIV-Verbreitung unter Heterosexuellen relativ gering ist.
Die GIZ weist darauf hin, dass die weibliche Genitalverstümmelung alle Praktiken umfasse, bei denen die äußeren Geschlechtsorgane eines Mädchens oder einer Frau teilweise oder vollständig entfernt werden, und dass es gravierende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen gebe. Weibliche Genitalverstümmelung stelle damit im Vergleich zur männlichen Beschneidung den „ungleich schwereren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ dar.
Nach Ansicht der Medizinethikerin Janna Graf ergebe es sich fast zwangsläufig, dass man als Gegnerin der FGM auch Gegnerin von MGM sein müsse. Es könne nämlich nicht sein, dass man sich für eine Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen einsetze und gleichzeitig die Verletzung der Rechte von Jungen und Männern ignoriere. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit müsse aber in seiner Gesamtheit gelten, unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Rasse, Alter oder Hautfarbe. Auch Irmingard Schewe-Geringk, Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes bezeichnet „die Unversehrtheit von Kindern ein Menschenrecht, das für alle gelten müsse“. Sie warnte davor, dass eine gesetzlich eingeräumte Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen auch Folgen für Mädchen haben könne, denn es gebe vergleichbare Beschneidungspraktiken. Manchen Eltern werde dann nur schwer klarzumachen sein, warum diese verboten und strafbar sei, die Beschneidung der Jungen aber erlaubt. Beim Engagement für ein Gesetz gegen weibliche Beschneidung sei Terre de Femmes noch nicht bewusst gewesen, welche Dimension der Eingriff bei Jungen habe.
In Deutschland gilt die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftat. Die Beschneidung männlicher Neugeborener hingegen ist in den meisten westlichen Ländern (mit Ausnahme von Schweden) ohne effektive Strafbedrohung der Sorgeberechtigten oder des Arztes durchführbar. Der Strafrechtler Hardtung hält „die leichten Formen der Mädchenbeschneidung in ihrer Unrechtsschwere mit der Knabenbeschneidung vergleichbar“. Religiöse und kulturelle Motive werden als Rechtfertigung für die Zirkumzision angeführt. In Deutschland ist die Beschneidung männlicher Neugeborener, Kinder und Jugendlicher im Rahmen der elterlichen Sorge seit dem 12. Dezember 2012 gesetzlich erlaubt, unter der Bedingung, dass sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ wird.
Einzelmeinungen
Daneben werden von einigen Fachautoren Einzelmeinungen vertreten, die zwischen Zirkumzision und weiblicher Genitalverstümmelung eine moralische und strafrechtliche Differenzierung ablehnen.
Vergleich mit ästhetischer Intimchirurgie in westlichen Kulturen
Die operative Veränderung der weiblichen Genitalien als Schönheitsoperation findet in Europa zunehmend Verbreitung. Dabei werden überwiegend die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut reduziert oder das Jungfernhäutchen wiederhergestellt, letzteres, um die Familienehre in traditionellen, islamischen Familien zu wahren. Seltener wird der Venushügel miteinbezogen. Auch Straffungen und Verengungen der Vagina, deren Hauptmotiv das medial kreierte Versprechen auf Steigerung des sexuellen Lustempfindens und der Orgasmusfähigkeit ist, werden nachgefragt.
Bei der Schamlippenverkleinerung wird die Klitoris nicht verändert. Die Entfernung von inneren Schamlippen und Klitorisvorhaut (→ Klitorisvorhautreduktion) ist anatomisch jedoch mit den Beschneidungsformen Typ Ia und IIa vergleichbar. Obwohl für die Schamlippenverkleinerung auch medizinische Indikationen vorliegen können, wird der Eingriff in der Regel mit persönlichen, ästhetischen Vorstellungen begründet. Ästhetische Intimchirurgie ist in westlichen Ländern nur an erwachsenen, einwilligungsfähigen Personen erlaubt.
Mitunter wird argumentiert, dass sich Beschneidungspraktiken und ästhetische Intimchirurgie in Bezug auf Freiwilligkeit, Gestaltungsmacht der Patientin bezüglich der gewünschten Veränderung, hygienischen Umstände der Operation und Auswirkungen auf die Sexualität unterscheiden. Jedoch werden diese dichotomen Positionen zunehmend in Frage gestellt.
Die komplexen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Eingriffen sind Gegenstand aktueller kulturwissenschaftlicher Forschung. Da bestimmte Kritikpunkte, die als Grundlage für Abschaffungsbestrebungen der Genitalbeschneidung herangezogen werden, in gleichem Maße auf die westlichen Schönheitsoperationen zutreffen, wird der Vorwurf einer Doppelmoral erhoben und von Seiten der Abschaffungsbewegung das Problem benannt, dass vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage nach Labioplastik im Westen die an Afrika gerichteten Vorwürfe an Glaubwürdigkeit verlören.
Zunehmend regt sich Widerstand gegen den Trend zu Schönheitsoperationen am weiblichen Genital. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. merkt beispielsweise an, dass „Risikoeinschätzungen und Komplikationsraten dieser Operationen fehlen, nicht bekannt sind oder verharmlost werden“, und rät von derartigen Eingriffen ab.
Beschneidung von erwachsenen Frauen mit deren Einwilligung
Erstbeschneidung
Während die Strafbarkeit von Beschneidungen an minderjährigen Mädchen in westlichen Ländern unbestritten ist, gibt es unterschiedliche Haltungen zur Frage, inwiefern eine erwachsene, mündige Frau freiwillig und selbstbestimmt in den Eingriff einwilligen kann. Diese Frage stellt sich zunächst in Bezug auf die in westlichen Ländern lebenden, erwachsenen Frauen mit Migrationshintergrund, die den Eingriff am eigenen Körper und unter sterilen medizinischen Bedingungen von Fachpersonal ausführen lassen wollen. Obwohl generell die Einwilligung in eine Körperverletzung möglich ist, ist diese bei schwerer Körperverletzung nur im Falle eines „höheren sittlichen Wertes“ gestattet (beispielsweise einer Nierenspende).
Zudem war lange Zeit die Frage des Vorliegens einer schweren Körperverletzung nicht vollständig geklärt: Bei Amputation des äußeren Teils der Klitoris sei dies umstritten, bei Klitorisvorhaut und Schamlippen sei nach Schweizer Gutachtern aus dem Jahr 2004 eindeutig nicht von einer schweren Körperverletzung auszugehen (vgl. „Was das Abschneiden der Schamlippen betrifft, wäre dies wohl zu verneinen, weil es sich nicht um vergleichbar bedeutende erogene Zonen handelt“). Allerdings ist die Frage nach dem Wert einer gewünschten Beschneidung für die Frau schwer von außen zu beurteilen, ebenso wie die Freiwilligkeit. In einigen westlichen Ländern sind die Verbote für den Eingriff in jeglicher Form auch auf erwachsene Frauen erweitert, beziehungsweise wird die Forderung danach erhoben. So wird davon ausgegangen, dass ein „[…] rechtlicher Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Genitalien“ von keiner Frau veräußert werden könne, eine rechtlich wirksame Einwilligung zur Beschneidung sei daher nicht möglich. Begründungen wie Tradition und Religion werden in diesem Fall nicht zugelassen.
Reinfibulation
Die Reinfibulation (oder auch Refibulation) bezeichnet das erneute Verschließen einer Infibulation nach einer erfolgten Geburt. Gründe sind beispielsweise die Angst vor der großen Narbe, den Reaktionen der Familie oder ein tief verankertes Selbstbild als nur infibuliert reine und vollständige Frau. Diesen Wünschen und Befürchtungen seien von medizinischem Personal sehr sensibel auf der Basis von kultureller Kenntnis und Respekt vor dem biografischen Hintergrund der Frau zu begegnen. Obwohl die rechtliche sowie moralische Beurteilung der Reinfibulation in westlichen Ländern diesem Wunsch wenig Verständnis entgegenbringt, ist die Reinfibulation in einigen Bundesstaaten der USA legal, in der Schweiz wird die Reinfibulation auf Patientenwunsch durchgeführt. Der amerikanische Fachverband American Congress of Obstetricians and Gynecologists gibt keine klare Empfehlung für oder gegen eine Durchführung. Nach deutschem Recht ist eine Reinfibulation nicht zulässig. Die deutsche Bundesärztekammer spricht sich gegen die Reinfibulation aus, „wenn diese erkennbar zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Frau führen würde.“
Die in einigen europäischen Ländern vorliegende Strafbarkeit der Reinfibulation erwachsener Frauen wird vereinzelt von in Europa lebenden Afrikanerinnen wie auch von wenigen Feministinnen als in ihrer Absolutheit problematisch wahrgenommen. In jenen Ländern, wo die Reinfibulation gesetzlich gestattet ist, wird eine intensive Beratung und Aufklärung über sämtliche Risiken vorausgesetzt.
Hilfe für FGM-Opfer
Hilfe in Deutschland
Als weltweit erstes Zentrum, das FGM-Opfer ganzheitlich betreut und behandelt, wurde im September 2013 unter der Schirmherrschaft von Waris Dirie das Desert Flower Center des Krankenhauses Waldfriede in Berlin eröffnet. Geleitet wird es von Roland Scherer, dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses, Chefarzt des Zentrums für Darm- und Beckenbodenchirurgie sowie Präsidenten der (DFF) Deutschland; die ärztliche Koordination und Sprechstunde erfolgt durch die Oberärztin Cornelia Strunz, Fachärztin für Chirurgie und Gefäßchirurgie sowie Generalsekretärin der deutschen DFF. Frauen mit Genitalverstümmelung erhalten dort medizinische und psychosoziale Hilfe und Unterstützung, wofür es 2016 vom Land Berlin mit der Louise-Schroeder-Medaille ausgezeichnet wurde.
Weitere Desert Flower Center wurden von der DFF in Zusammenarbeit mit der Karolinska Klinik in Stockholm (Schweden) und dem Hôpital Delafontaine in Paris (Frankreich) eröffnet.
Für Hilfesuchende in Deutschland mit geschätzten 48.000 von Genitalverstümmelung betroffenen Frauen und Mädchen existiert ein Hilfetelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Nummer 08000 116 016 sowie eine Webseite in verschiedenen Sprachen, in leichter Sprache und barrierefrei.
Die Bundesregierung informiert seit 2021 mit einem Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung über die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland und den damit einhergehenden möglichen Verlust des Aufenthaltstitels, auch wenn die Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wird. Herausgeber des Dokuments ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sinn und Zweck des Schutzbriefes ist der Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten. Das Schriftstück kann im Reisepass mitgeführt werden. Mithilfe des Schutzbriefes können bedrohte Mädchen und ihre Familien versuchen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen. Das Schriftstück dient darüber hinaus der allgemeinen Aufklärung. Das Dokument steht in deutscher Sprache, in einfacher Sprache sowie in anderen Sprachen als Download, Audio-Datei oder Printversion zur Verfügung. Zudem soll der Schutzbrief in Behörden, religiösen Institutionen, sozialen Einrichtungen und bei Ärztinnen und Ärzten ausliegen.
Dan mon O’Dey, Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und Handchirurgie am Luisenhospital in Aachen entwickelte spezifische operative Methoden zur Rekonstruktion des Genitales von Opfern weiblicher Genitalverstümmelung und ist Gründer des Zentrums für rekonstruktive Chirurgie weiblicher Geschlechtsmerkmale an der Aachener Klinik, das er seit Gründung im Jahr 2014 leitet.
Hilfe in Österreich
Zum Beispiel im Land Salzburg gibt es laut Experten geschätzt 400 an Genitalien beschnittene Frauen. Die meisten stammen aus Nord- und Zentralafrika, insbesondere aus Somalia, Nigeria, Sudan und Ägypten. Im Krankenhaus Hallein (Tennengau) (eine der Salzburger Landeskliniken (SALK)) gibt es eine Spezialambulanz für Opfer dieser Praktik.
Das Frauengesundheitszentrum Salzburg in der Stadt Salzburg berät Frauen und Mädchen, dass jede ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat und dass viele Frauen unter der Beschneidung leiden. Ein Ziel ist, dass Opfer ihre Töchter bzw. Mädchen Genitalverstümmelung ersparen. Das FGZ Salzburg bietet ab Mai 2022 eine Schulung für Interessierte an, die Frauen beraten sollen.
Literatur
Anthropologie und Sozialwissenschaften
Deutsch
- Anna Kölling: Weibliche Genitalverstümmelung im Diskurs: exemplarische Analysen zu Erscheinungsformen, Begründungsmustern und Bekämpfungsstrategien. LIT Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-8258-1821-0.
- Charlotte Beck-Karrer: Löwinnen sind sie. Gespräche mit somalischen Frauen und Männern über Frauenbeschneidung. Verein Feministische Wissenschaft, Bern 1996, ISBN 3-905561-03-4.
- Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual. Sexuelle Verstümmelung afrikanischer Frauen. Aus dem amerikan. Engl. von Michaela Huber. Fischer, Frankfurt 1992, ISBN 3-596-10993-0.
- Janne Mende: Begründungsmuster weiblicher Genitalverstümmelung. Zur Vermittlung von Kulturrelativismus und Universalismus. transcript-Verlag, Bielefeld 2011, ISBN 978-3-8376-1911-9. (Volltext)
- Eiman Okroi: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan – Female genital mutilation. Akademos-Wiss.-Verl., Hamburg 2001, ISBN 3-934410-29-4.
- Annette Peller: Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. Female Genital Cutting. Rituelle Verwundung als Statussymbol. Weissensee-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-934479-60-X.
- Terre des Femmes (Hrsg.): Schnitt in die Seele. Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Mabuse Verlag 2003, ISBN 978-3-935964-28-9.
- Rolf Preuß: „Die Beschneidung in Wort und Bild“, Stephenson-Verlag, BRD 1988 (zur Verbreitung der Jungen- und Mädchenbeschneidung in der Welt und ihrer Geschichte)
- Ingrid Braun: „Materialien zur Unterstützung von Aktionsgruppen gegen Klitorisbeschneidung“, Verlag Frauenoffensive München, 1979, ISBN 978-3-88104-059-4.
Englisch
- Ylva Hernlund, Bettina Shell-Duncan, Hrsg.: Transcultural Bodies: Female Genital Cutting in Global Context. Rutgers University Press, 2007, ISBN 978-0-8135-4026-9.
- Semra Asefa: Female Genital Mutilation: Violence in the Name of Tradition, Religion, and Social Imperative. In: Stanley G. French, Wanda Teays, Laura M. Purdy (Hrsg.): Violence Against Women: Philosophical Perspectives. Cornell University Press, 1998, ISBN 978-0-8014-8452-0.
- Jessica Horn: Not Culture But Gender: Reconceptualizing Female Genital Mutilation/Cutting. In: Ellen Chesler, Wendy Chavkin: Where Human Rights Begin. Rutgers University Press, 2005, ISBN 978-0-8135-3657-6.
- Patricia Robinett: "The Rape of Innocence, Female Genital Mutilation & Circumcision in the USA", Nunzio Press, USA, 2010, ISBN 978-1-878411-11-2 (Beschreibung der gesundheitlichen, insbesondere psychischen, Folgen der Entfernung/Kürzung der kleinen Schamlippen und der Klitoridektomie an weißen Amerikanerinnen wohl bis Ende der 1970er Jahre sowie Plädoyer gegen die Jungenbeschneidung; Betroffenenbericht von P. Robinett)
Englische Aufsätze
- Bettina Shell-Duncan From Health to Human Rights: Female Genital Cutting and the Politics of Intervention. American Anthropologist 110(2), 2008.
- Christine J. Walley: Searching for „Voices“: Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations. In: Cultural Anthropology. Band 12, Nr. 3. (August 1997), S. 405–438. PMID 12293482, doi:10.1525/can.1997.12.3.405.
- Sabine R. Huebner: Female Circumcision as a Rite de Passage in Egypt. Continuity through the Millennia? In: Journal of Egyptian History, 2 (2009), S. 149–171 doi:10.1163/187416509X12492786609249.
Rechtswissenschaft und -politik
Deutsch
- Ulrike Bumke: Zur Problematik frauenspezifischer Fluchtgründe – dargestellt am Beispiel der Genitalverstümmelung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, S. 423–428.
- Marie-Anne Caroline Pichler: Völkerstrafrechtliche Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung: Voraussetzungen der Strafverfolgung in Österreich. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2010, ISBN 3-639-24354-4.
- Mirko Möller: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2002, S. 186–187.
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- Marion Rosenke: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane – Strafrechtliche Überlegungen de lege lata und de lege ferenda. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2001, S. 377–379.
- Dirk Wüstenberg: Kindesmisshandlung durch weibliche Genitalverstümmelung, in: Zeitschrift Rechtswissenschaft (RW) 2020, S. 262–291.
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Englisch
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Medizin, Geschichte und Ethik der Medizin
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- Andreas Frewer, Stephan Kolb, Kerstin Krása (Hrsg.): Medizin, Ethik und Menschenrechte. V & R Unipress, Göttingen 2009, ISBN 978-3-89971-698-6.
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- Herrmann, Dettmeyer, Banaschak, Thyen: Kindesmisshandlung. Medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlagen. Kapitel 6.6.: Genitalverstümmelung, Female Genital Mutilation (FGM). 2. Aufl., Springer Verlag, 2010. ISBN 978-3-642-10205-9 (Das Standardwerk behandelt die medizinischen und rechtlichen Aspekte).
- Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum (= Mabuse-Verlag Wissenschaft, Band 63), Mabuse, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-935964-00-5 (Dissertation Universität Göttingen 2000, 189 S. mit Illustrationen und graphischen Darstellungen, 21 cm).
- Dan mon O’Dey: Vulvar Reconstruction Following Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) and other Acquired Deformities. Springer International Publishing, Cham 2019, ISBN 978-3-03002166-5, doi:10.1007/978-3-030-02168-9 (englisch).
- Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual - Sexuelle Verstümmelung afrikanischer Frauen, S. Fischer Verlag, 1992, ISBN 3-596-10993-0 (mit Interviews mit Frauen und Männern und Bibliographie).
- Julius Rosenbaum: Geschichte der Lustseuche im Altertume nebst ausführlichen Untersuchungen über den Venus- und Phalluskultus, Bordelle, Νούσος ϑήλεια der Skythen, Paederastie und andere geschlechtliche Ausschweifungen der Alten als Beiträge zur richtigen Erklärung ihrer Schriften dargestellt. 7. Auflage, H. Barsdorf, Berlin 1904, S. 342 f. (mit Quellenangaben).
Filme und Hörfunksendungen
- Moolaadé. Bann der Hoffnung. Spielfilm-Drama, Senegal, Frankreich, Burkina Faso, 2004, 119 Min., Regie: Ousmane Sembène, Produktion: arte France, deutsche Erstausstrahlung: 13. Juli 2010, Inhaltsangabe von arte, Besprechung von critic.de
- Mit meiner Tochter nicht! Frauenbeschneidung in Europa. Dokumentation, Deutschland 2006, 40 Min., Regie: Valentin Thurn, Erstausstrahlung: 6. Februar 2007, Inhaltsangabe von arte mit Video
- Der Tag, den ich niemals vergessen werde. (OT: The Day I Will Never Forget.) Dokumentation, Großbritannien, 2002, 90 Min., Regie: Kim Longinotto
- Wüstenblume, OT: Desert Flower, Spielfilm/Drama, Deutschland-Österreich-Frankreich 2009, 121 Min. Regie: Sherry Hormann
- Laura Koppenhöfer: Narben, die keiner sieht. In: SWR2 Kontext vom 9. Februar 2012. (Hörfunkinterview mit Fadumo Korn)
- Wenn Bäume Puppen tragen. Kurzspielfilm, Deutschland 2010, 15 Min., Regie: Ismail Sahin, Inhaltsangabe und Arbeitshilfen zum Einsatz in Schule und Jugendarbeit (PDF; 3,8 MB), abgerufen am 27. Juni 2012
- In Search… Dokumentation, Deutschland 2018, Regie Beryl Magoko
Weblinks
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- Female mutilation/cutting. A Statistical Exploration 2005. (PDF; 1,4 MB) UNICEF (umfangreiche Sammlung statistischer Daten).
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- www.bmfsfj.de (PDF; 0,7 MB) "Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung" des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Aufklärung zur Strafbarkeit) [abgerufen am 16. August 2024]
- F. Diaby-Pentzlin, E. Göttke (Hrsg.): Einschnitte – Materialband zu Female Genital Cuttings (FGC) (PDF) Eschborn, Dezember 1999. (Das Thema FGM wird in deutsch- und englischsprachigen Beiträgen im Kontext von Ethnologie, Körperlichkeit und Frauenrechten erörtert. Neben Erlebnisberichten werden Hintergrundinformationen und Strategien zur Überwindung der Praktik vorgestellt.) (PDF)
- Weibliche Genitalverstümmelung: Fünf Fragen – Fünf Antworten Stiftung Weltbevölkerung, abgerufen am 31. März 2015
- Genitalverstümmelung – Mitten unter uns (PDF; 1,6 MB) Dossier von EMMA, Januar/Februar 2009; mit einer Chronologie für Deutschland vom März 1977 bis Juni 2008
- Legal beschnitten. Spektrum.de, 28. Oktober 2019
- fgm-koordinationsstelle.at FGMC-Koordinationsstelle Österreich mit Anlaufstellen in Österreich und weiteren Ressourcen [abgerufen am 16. August 2024]
Einzelnachweise
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- State of the World’s Children 2015: Reimagine the Future: Innovation for Every Child. (PDF) UNICEF, November 2014, S. 90–95.
- In Deutschland – Zehntausende Opfer von Genitalverstümmelungen, Frankfurter Allgemeine, 2. Februar 2017, abgerufen am 26. Juli 2017.
- Stoppt weibliche Genitalverstümmelung! 20. Mai 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
- Fritz Stark (Fotos): Legt die Messer weg! Bildergalerie. In: Missionsmagazin kontinente Serie: Um Gottes Willen. Abgerufen am 27. August 2022.
- 200 Millionen Mädchen und Frauen sind beschnitten. In: Deutsche Welle. Abgerufen am 6. Februar 2021.
- 6. Februar: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung vom 6. Februar 2018.
- IAC National Committees, Inter-African Committee on Traditional Practices, abgerufen am 26. Juli 2017.
- Genitalverstümmelung – Mehr als 13.000 Mädchen in Deutschland bedroht Frankfurter Allgemeine, 18. Juli 2017, abgerufen 26. Juli 2017.
- „Weibliche Genitalverstümmelung längst in Österreich präsent“ diepresse.com, abgerufen am 7. März 2018.
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- B. F. Frederiksen: Jomo Kenyatta, Marie Bonaparte and Bronislaw Malinowski on Clitoridectomy and Female Sexuality. In: History workshop journal, 2008, 65, S. 23–48; doi:10.1093/hwj/dbn013
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- Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum, Dissertation, Georg-August-Universität Göttingen, 2000. Als Buch erschienen im Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main, 2002. ISBN 3-935964-00-5 Rezension online
- Anna Kölling: Weibliche Genitalverstümmelung im Diskurs. Lit Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8258-1821-0, S. 5, 14.
- E. Sheehan: Victorian clitoridectomy: Isaac Baker Brown and his harmless operative procedure. In: Med Anthropol Newsl., Aug 1981; 12 (4), S. 9–15; PMID 12263443.
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- The Oxford Encyclopedia of Women in World History. Band 4. Oxford University Press 2008, S. 261: “As recently as the 1960s physicians in the United States and the United Kingdom were performing genital cutting – usually clitoridectomies – as a ‘treatment’ for hysteria, lesbianism, and masturbation, to ‘cure’ nonorgasmic women, and for other so-calle female deviance.”
- Isaac Baker Brown: On the Curability of Certain Forms of Insanity, Epilepsy, Catalepsy, and Hysteria in Females. Hardwicke 1866. Volltext.
- Elizabeth Sheehan: Victorian Clitoridectomy: Isaac Baker Brown and his Harmless Operative Procedure. In: Medical Anthropology Quarterly 12, Nr. 4, 1981, S. 9–15. doi:10.1525/maq.1981.12.4.02a00120.
- Maria Pütz: Über die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fällen von Masturbation jugendlicher weiblicher Individuen. Euskirch, Hochschulschrift: Universität Bonn, Dissertation, 1923.
- The state of the world’s children 2019. (PDF) Oktober 2019, abgerufen am 8. Juli 2020 (englisch, Tabelle 11, S. 232–235).
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- Zahlen für Prävalenz nach The state of the world’s children 2019. (PDF) Oktober 2019, abgerufen am 8. Juli 2020 (englisch, Tabelle 11, S. 232–235).
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- Vgl. terre des femmes 2013: Indonesien. ( vom 7. September 2023 im Internet Archive)
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- P. Stanley Yoder, Shane Khan: Numbers of women circumcised in Africa: The Production of a Total (PDF; 289 kB) In: USAID Demographic and Health Research Paper No. 39, 2008, S. 13 f., 19; abgerufen am 29. Januar 2010.
- Eliminating female genital mutilation – An interagency statement – OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO (PDF; 2,1 MB) WHO (2008), PDF 2,11 , S. 4, engl. Abruf 19. Juli 2017
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Autor: www.NiNa.Az
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Genitalverstummelung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen finden sich unter Genitalverstummelung Begriffsklarung Weibliche Genitalverstummelung englisch female genital mutilation kurz FGM weibliche Genitalbeschneidung englisch female genital cutting kurz FGC oder Verstummelung weiblicher Genitalien bezeichnet die teilweise oder vollstandige Amputation beziehungsweise Beschadigung der ausseren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation Diese Praktiken werden von den Ausubenden uberwiegend aus der Tradition heraus begrundet Durch Studien dokumentierte Hauptverbreitungsgebiete sind westliches und nordostliches Afrika sowie Jemen Irak Indonesien und Malaysia Weil das Thema gesellschaftlich tabuisiert ist ist aber von einer erheblich grosseren Verbreitung auszugehen Es wird geschatzt dass weltweit etwa 200 Millionen beschnittene Madchen und Frauen leben und jahrlich etwa drei Millionen Madchen meist unter 15 Jahren eine Genitalverstummelung erleiden Im Jahr 2021 erklarten UNICEF Exekutivdirektorin Henrietta Fore und UNFPA Exekutivdirektorin Dr Natalia Kanem anlasslich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstummelung dass aufgrund der Covid 19 Pandemie in den nachsten zehn Jahren rund zwei Millionen Madchen und Frauen zusatzlich von Genitalverstummelung betroffen sein konnten weil wahrend der Pandemie Schulen geschlossen und Praventionsprogramme unterbrochen worden seien Strassenplakat in Uganda gegen Genitalverstummelung FGM FGC wird an Madchen ab dem Sauglingsalter vorgenommen in den meisten Fallen vor Beginn oder wahrend der Pubertat Sie wird ohne medizinische Begrundung und zum Grossteil unter unhygienischen Bedingungen ohne Betaubung und von medizinisch nicht geschultem Personal oft mit Rasierklingen Glasscherben u a durchgefuhrt So ist sie meist mit starken Schmerzen verbunden kann schwere gesundheitliche korperliche und psychische Schaden verursachen und fuhrt nicht selten zum Tod Nach Schatzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben 25 Prozent der Madchen und Frauen wahrend des Eingriffs oder an seinen Folgen FGM FGC steht seit Langem in der Kritik von Frauen Kinder und Menschenrechtsorganisationen vieler Lander Sowohl internationale staatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen UNICEF UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation WHO als auch nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International Terre des Femmes TARGET oder Plan International wenden sich gegen die Genitalbeschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechts auf korperliche Unversehrtheit ein auf die mit dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstummelung der seit 2003 jahrlich am 6 Februar stattfindet aufmerksam gemacht werden soll Auf dem afrikanischen Kontinent arbeiten seit Beginn der 1980er Jahre in allen betroffenen Landern nichtstaatliche Initiativen fur eine Beendigung der Verstummelungspraxis mit dem Verstandnis von Genitalverstummelung als Verletzung von Kinderrechten und Gewalt gegen Kinder und Frauen Das grosste Netzwerk ist das mit 34 nationalen Komitees in 30 afrikanischen Landern und 17 internationalen Partnerkomitees in Europa Kanada Japan den Vereinigten Staaten und Neuseeland Die Praxis ist weltweit in den meisten Staaten unter anderem in allen Staaten der Europaischen Union strafbar Dennoch sind in vielen dieser Staaten Madchen so auch in Deutschland in Folge verstarkter Zuwanderung zunehmend bedroht Terre des Femmes ging im Juli 2017 von mehr als 13 000 Madchen in Deutschland aus das sind 4000 mehr als ein Jahr zuvor denen eine Genitalverstummelung droht In Osterreich sind schatzungsweise bis zu 8000 Frauen betroffen und europaweit gibt es etwa eine halbe Million Opfer die meisten davon in Frankreich TerminologieEs existiert bislang kein Konsens zu einer einheitlichen Terminologie der Praktiken Die Sicht auf die Praktiken als rein lokale und kulturelle Brauche hat sich durch ihre Bewertung als Menschenrechtsverletzung gewandelt und wird dadurch als globales Problem betrachtet und diskutiert Damit einher ging ein Wandel der Terminologie uber welche auch aktuell ein Diskurs gefuhrt wird Geschichte der Terminologie Im anglophonen Sprachraum war female circumcision deutsch weibliche Genitalbeschneidung wortlich Rundumschnitt die dominierende Sammelbezeichnung Die so bezeichneten Praktiken waren vor dem Jahr 1976 ausserhalb ihrer Verbreitungsgebiete hauptsachlich unter medizinischen Experten und Anthropologen bekannt Der Begriff circumcision wird jedoch auch fur die Bezeichnung der mannlichen Beschneidung Zirkumzision verwendet Seine Anwendung auf Praktiken bei denen die ausseren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder teilweise entfernt oder beschadigt werden kam in die Kritik weil circumcision den physischen und psychischen Auswirkungen der Praktiken nicht gerecht werde Erstmals 1974 wurde im Rahmen einer Kampagne getragen von einem Netzwerk aus Frauen und Menschenrechtsorganisationen nun die Bezeichnung Genitalverstummelung engl genital mutilation in die offentliche Debatte um Beschneidungspraktiken an weiblichen Genitalien eingebracht Durch die Umbenennung der Praktiken brach das aktivistische Netzwerk die semantische Verbindung zur mannlichen Beschneidung male circumcision die als personlich medizinische religios oder kulturell begrundete Entscheidung betrachtet wird auf Die Umbenennung implizierte eine semantische Nahe zur Kastration und erklarte die Praktiken zu einem Thema der Gewalt gegen Frauen und der Menschenrechtsverletzung Anfang der 1980er verbreitete sich der Begriff weibliche Genitalverstummelung engl female genital mutilation in der Offentlichkeit den Medien und der internationalen Literatur Female Genital Mutilation wurde 1990 vom Inter African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children IAC als Begriff fur alle afrikanischen und internationalen Partnerkomitees ubernommen Auf seiner sechsten Generalversammlung im April 2005 veroffentlichte das IAC in Mali die Bamako Deklaration on the Terminology FGM Das IAC kritisierte darin die Verwendung der Sammelbezeichnung Female Genital Cutting FGC durch einige UN Organisationen die dahingehend von besonderen Lobby Gruppen hauptsachlich aus westlichen Landern stammend beeinflusst worden seien Die Mitglieder des IAC sehen in der Verwendung alternativer Bezeichnungen genannt werden Female Circumcision Female Genital Alteration Female Genital Excision Female Genital Surgery und Female Genital Cutting eine politisch motivierte Abkehr von der Sprachregelung Female Genital Mutilation die eindeutig Stellung beziehe Sie bekraftigten die Forderung den Begriff Female Genital Mutilation FGM beizubehalten Im Jahr 1991 empfahl die Weltgesundheitsorganisation dass auch die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation ubernehmen sollten Die Verwendung von mutilation Verstummelung unterstreiche die Tatsache dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Madchen und Frauen sei Dadurch unterstutze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene Der Begriff weibliche Genitalverstummelung ersetzte Beschneidung weiblicher Genitalien als die bis dahin haufigere Bezeichnung und entwickelte sich zum Standardbegriff in medizinischer Literatur Beispielsweise verwendet die Bundesarztekammer den Begriff weibliche Genitalverstummelung der Weltarztebund und die American Medical Association verwenden das englische Pendant Female Genital Mutilation In den 1990er Jahren entwickelte sich in den USA parallel zum Begriff FGM der Terminus female genital cutting FGC eine vor allem beim Umgang mit Betroffenen als neutraler gesehene Bezeichnung Als Kompromiss burgerte sich im englischen Sprachraum der Begriff Female Genital Mutilation Cutting abgekurzt FGM C ein Die in Deutschland ansassige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafur entschieden in der Offentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstummelung zu verwenden In einer Stellungnahme empfiehlt sie jedoch im Umgang mit Betroffenen den Begriff Beschneidung zu verwenden In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung sondern nehme auf die Wurde der Betroffenen in Deutschland Rucksicht Diese Empfehlung vertreten auch die Bundesarztekammer und die Deutsche Gesellschaft fur Gynakologie und Geburtshilfe Die in der englischen Sprache etablierte Kompromissbezeichnung FGM C wird vom Kinderhilfswerk UNICEF und der Bevolkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA verwendet um die Bedeutung des Verstummelungsbegriffs auf der politischen Ebene zu erfassen und gleichzeitig eine weniger verurteilende Terminologie fur die praktizierenden Gemeinschaften anzubieten Diskussionen zu den Termini Der Begriff Female Circumcision bzw Beschneidung wird unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation abgelehnt weil er eine Vergleichbarkeit mit der Beschneidung von Mannern nahelege Beschneidung wird von vielen Fachleuten als verharmlosender Euphemismus und irrefuhrend angesehen da bei den Praktiken ein Teil der Klitoris oder die ganze Klitoris und im Fall der Infibulation das gesamte aussere Genital entfernt wird und es sich daher um sehr viel weitreichendere Eingriffe als bei der Entfernung der Vorhaut bei Mannern handele Die Bezeichnung Female Genital Mutilation bzw weibliche Genitalverstummelung wird unter anderem von der United States Agency for International Development USAID kritisiert da sie einerseits den kulturellen Hintergrund fur die Praktiken ignoriere und andererseits dazu fuhren konne Betroffene als Verstummelte zu stigmatisieren Auch konnten Menschen die Abschaffungsbestrebungen mit der Kolonialzeit verbinden die Bezeichnung FGM als abwertend empfinden und oder in ihr ein Indiz fur Kulturimperialismus sehen Umfragen hatten ergeben dass sich Betroffene oft nicht als Genitalverstummelte sondern als beschnittene Frauen bezeichnen und Verstummelung als beleidigend und verletzend ansehen In den USA hat sich im Verlauf diverser Debatten die Bezeichnung Female Genital Cutting FGC herausgebildet Die USAID hat sich im Jahr 2000 dafur entschieden diesen von ihr als neutraler rezipierten Begriff zu verwenden Dieser Begriff lasst sich in seiner wortlichen Ubersetzung weibliches Genitalschneiden nicht prazise in die deutsche Sprache ubertragen Zudem wird im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch Cutting ebenso wie Circumcision mit Beschneidung wiedergegeben Nach Fana Asefaw und Daniela Hrzan werde mit der Verwendung der englischen Bezeichnung FGC angezeigt dass es sich dabei um ein neues Forschungsparadigma handele das durch eine kritisch reflektierte und antirassistische Herangehensweise an das Thema gekennzeichnet sei die auch kritisches Hinterfragen von FGC Praktiken in der westlichen Kultur beinhalte Dieser Paradigmenwechsel spiegele sich in der deutschen Bezeichnung weibliche Genitalbeschneidung aber nicht wider Je nach Kontext werden die verschiedenen Begriffe von mehreren Akteuren nebeneinander verwendet Dies entspricht einem akzeptierten Vorgehen und steht fur das Anliegen FGM Praktiken so weit wie moglich einzudammen Der PR Forscher schrieb 2011 dass sowohl Female circumcision als auch Female genital mutilation einen bestimmten sprachlichen Rahmen herstellen der die Wahrnehmung der Praktiken beeinflusst Durch die Bezeichnung Female genital mutilation hatte sich der Diskurs dahingehend verschoben dass es dabei nun um Fragen von Gewalt gegen Frauen und somit um Menschenrechte ging Nach Beobachtung der Anthropologie Professorin Christine Walley sind sowohl die Bezeichnung als circumcision als auch die Bezeichnung als mutilation problematisch Circumcision suggeriere relativistische Toleranz wahrend mutilation den Eindruck moralischer Emporung entstehen liesse Der Verstummelungsbegriff transportiere zudem auch eine zumindest implizierte Unterstellung dass die Eltern und andere Verwandte der Betroffenen so etwas wie Kindesmisshandler seien Anderen Autoren zufolge empfanden diesen Vorwurf viele Afrikaner als hochproblematisch sogar solche die fur die Beendigung der weiblichen Genitalbeschneidungstraditionen arbeiten Walley die ihrerseits den Begriff female genital operations verwendet fuhrt des Weiteren kritisch an dass der Begriff der weiblichen Genitalverstummlung die verschiedenen Formen dieser Praktik in einem monolithischen Sinne unabhangig von den damit verbundenen Geographien Bedeutungen Religionen und Politik ubermassig verallgemeinern und Frauen die diese Praktiken aus eigener Entscheidung befurworten im Rahmen eines uberzogenen westlich orientierten Feminismus pauschal verunglimpfen wurde Formen der GenitalverstummelungDie Weltgesundheitsorganisation WHO stellte 1995 eine Klassifikation zur Unterscheidung verschiedener Typen weiblicher Genitalverstummelung vor die 1997 in eine gemeinsame Erklarung von WHO UNICEF und UNFPA ubernommen wurde Diese Typisierung wurde 2008 uberarbeitet und wird seither von weiteren Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen getragen neben den bereits genannten von OHCHR UNAIDS UNDP UNECA UNESCO UNHCR und UNIFEM Die Klassifizierung dient als Basis zur Verstandigung uber den Untersuchungsgegenstand in der Forschung und soll die Vergleichbarkeit von Datenerhebungen gewahrleisten Ein solches Raster bedingt allerdings immer eine Vereinfachung tatsachlich gibt es viele Varianten die verschiedene Eingriffe kombinieren Selbst innerhalb einer Region oder Ethnie konnen erhebliche Unterschiede in der Form der Beschneidung auftreten Beschneidungsformen nach WHO A Normale Anatomie B Klitorisvorhaut und gegebenenfalls Klitoris wurden entfernt C Klitorisvorhaut und gegebenenfalls Klitoris sowie die inneren Schamlippen wurden entfernt D Klitorisvorhaut und Klitoris sowie die Schamlippen wurden entfernt und die Vaginaloffnung teilweise zugenaht Demnach lassen sich nach Ausmass der Veranderung folgende vier Typen unterscheiden Typ I teilweise oder vollstandige Entfernung des ausserlich sichtbaren Teils der Klitoris Klitoridektomie und oder der Klitorisvorhaut Klitorisvorhautreduktion Typ Ia Entfernung der Klitorisvorhaut Typ Ib Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoriseichel Typ II teilweise oder vollstandige Entfernung des ausserlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der ausseren Schamlippen Exzision Typ IIa Entfernung der kleinen Schamlippen Typ IIb Entfernung der kleinen Schamlippen und ganz oder teilweise Entfernung der Klitoriseichel Typ IIc Entfernung der kleinen und grossen Schamlippen und ganz oder teilweise der Klitoriseichel Typ III auch Infibulation Verengung der Vaginaloffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses indem die inneren und oder die ausseren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefugt werden mit oder ohne Entfernung des ausserlich sichtbaren Teils der Klitoris Typ IIIa Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfugung der kleinen Schamlippen Typ IIIb Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfugung der grossen Schamlippen Typ IV In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen Durchbohren Piercing Einschneiden Introzision Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe das Ausbrennen der Klitoris oder das Einfuhren atzender Substanzen in die Vagina Die verschiedenen rituellen Eingriffe die in der vierten Kategorie zusammengefasst sind liegen bezuglich der Hintergrunde und der Folgen weit auseinander und sind insgesamt weniger erforscht als die der anderen drei Typen Unter diese Typisierung konnen auch einige Praktiken wie kosmetische Operationen im Genitalbereich oder Wiederherstellung des Jungfernhautchens die in vielen Landern legalisiert sind und nicht grundsatzlich als Genitalverstummelung bewertet werden subsumiert werden Aus Sicht der WHO wird es als wichtig erachtet die Definitionsbasis fur Weibliche Genitalverstummelung weit zu fassen um Lucken zu schliessen die eine Fortfuhrung der Praxis begrunden konnten Der Anteil verschiedener Eingriffsformen zueinander konnte bisher nur geschatzt werden Die grosste Datenmenge gibt es uber beschnittene afrikanische Madchen und Frauen die alter als 15 Jahre sind Diese weisen zu etwa 90 Prozent Genitalveranderungen der Typen I II und IV auf zu 10 Prozent des Typs III Andere Schatzungen befassen sich mit Madchen die junger als 16 Jahre sind und stellten in dieser Altersgruppe einen hoheren Anteil an Beschneidungen des folgenschwersten Typs III fest Es wird vermutet dass an bis zu 20 aller beschnittenen Madchen Veranderungen vom Typ III durchgefuhrt wurden Die invasivste Praktik ist die Infibulation nach Typ III auch pharaonische Beschneidung genannt Die Beine des Madchens werden von der Hufte bis zu den Knocheln fur bis zu 40 Tage zusammengebunden damit die Wunde heilen kann Die Haut uber der Vaginaloffnung und dem Ausgang der Harnrohre wachst zusammen und verschliesst den Scheidenvorhof Lediglich eine kleine Offnung fur den Austritt des Urins des Menstruationsbluts und der Vaginalsekrete wird geschaffen indem ein dunner Zweig oder Steinsalz in die Wunde eingefugt wird Durch diese Behinderung kommt es zu zusatzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken Weitere gesundheitliche Risiken und Komplikationen ergeben sich dadurch dass die Vulva wieder aufgeschnitten werden muss medizinischer Fachbegriff Defibulation um Geschlechtsverkehr zu ermoglichen Gelingt dem Mann die Offnung der Vagina durch Penetration nicht muss die infibulierte Vaginaloffnung mit einem scharfen Gegenstand erweitert werden Zur Entbindung ist oft eine zusatzliche weiter reichende Defibulation notwendig Manchmal wird an unbeschnittenen schwangeren Frauen vor der Entbindung eine Infibulation durchgefuhrt weil geglaubt wird dass Beruhrung mit der Klitoris zu Fehlgeburten fuhrt In manchen Gegenden folgt nach der Geburt eine erneute Infibulation Reinfibulation oder auch Refibulation genannt GeschichteAntike und Mittelalter Die Ursprunge der Beschneidung weiblicher Genitalien konnten weder zeitlich noch geographisch eindeutig bestimmt werden Schon in der Antike setzten sich Gelehrte mit der Beschneidungsthematik auseinander welche zu jener Zeit vor allem aus dem antiken Agypten bekannt war Beschreibungen finden sich bei Galenos Ambrosius von Mailand und Auf einem Papyrus aus dem Jahr 163 v Chr der Epoche des alten Agyptens wird die Beschneidung von Madchen erwahnt Auch wurden Mumien gefunden die Anzeichen einer Beschneidung aufweisen Die mannliche Zirkumzision kann ebenfalls auf diese Zeit zuruckdatiert werden Laut dem griechischen Geschichtsschreiber Strabon wurde Beschneidung an beiden Geschlechtern in Agypten durchgefuhrt ebenso wird von Philon von Alexandria berichtet der um die Zeit Christi Geburt lebte dass bei den Juden nur die Manner bei den Agyptern jedoch Manner und Frauen beschnitten sind Die antiken Autoren gingen davon aus dass Frauen aus asthetischen Grunden beschnitten wurden um somit das Aussehen der weiblichen Genitalien zu korrigieren beziehungsweise zu verbessern Es wird davon ausgegangen dass die Beschneidung sich vom antiken Agypten aus uber den afrikanischen Kontinent verbreitet hat Die Routen der Verbreitung sowie deren Zeitverlauf lassen sich nicht klar rekonstruieren Im Mittelalter finden sich Beschreibungen der Beschneidung im Canon medicinae von Avicenna 980 1037 und bei Abulcasis 936 1013 wobei diese bei ubermassig ausgepragten Genitalien empfohlen wurde Neuzeit Europa und Nordamerika Die europaische Auseinandersetzung mit der Praktik setzte zur Zeit des Kolonialismus im ausgehenden 19 Jahrhundert verstarkt ein Zu dieser Zeit tauchten erste Beschreibungen in der fruhen Ethnografie auf Durch die von Sigmund Freud vorgeschlagene Unterscheidung zwischen klitoralem und vaginalem Orgasmus kam es in Folge zu einer Geringschatzung der klitoralen Sexualitat Die klitorale Sexualitat musste Freud zufolge uberwunden werden um zu einer reifen Sexualitat zu gelangen Die Psychoanalytikerin Marie Bonaparte kritisierte die Freudsche Vorstellung der notwendigen Ablosung der Klitoris als erogene Leitzone Im Jahr 1935 kam es zu einem Treffen zwischen dem spateren kenianischen Ministerprasidenten Jomo Kenyatta dem Anthropologen Bronislaw Malinowski und Marie Bonaparte Uber Malinowski erfuhr sie von der weiblichen Genitalverstummelung in Afrika Mit der Unterstutzung Kenyattas betrieb Bonaparte in den folgenden Jahren Feldstudien in Ostafrika die sich mit den Umstanden der Beschneidung und den Folgen fur die Frauen auseinandersetzten und die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Thema darstellen Wahrend des 16 17 18 und 19 Jahrhunderts und bis zu den 1970er Jahren wurden in Europa und Nordamerika Klitoridektomien und andere operative Eingriffe wie Kauterisationen und Infibulationen an weiblichen Genitalien durchgefuhrt Dies geschah um vermeintliche weibliche Leiden wie Hysterie Nervositat Nymphomanie Masturbation und andere Formen so genannter weiblicher Devianz zu heilen Der englische Gynakologe Isaac Baker Brown propagierte 1866 in seinem Werk uber die Heilbarkeit verschiedener Formen des Wahnsinns der Epilepsie Katalepsie und Hysterie bei Frauen die Klitoridektomie als Behandlungsmethode Durchaus bekannt war dass die weibliche Libido durch derartige Eingriffe irreversibel beschadigt werden konnte 1923 schrieb Maria Putz in ihrer Dissertation In drei mir speziell von Herrn Professor Dr Cramer gutigst uberlassenen Fallen trat nach Entfernung der Clitoris und einer teilweisen oder vollstandigen Exzision der kleinen Labien vollstandige Heilung ein Masturbation wurde nicht mehr geubt und selbst nach einer Beobachtungszeit von mehreren Monaten blieb der Zustand unverandert gut Trotz dieser erfreulichen Resultate der Clitoridektomie bei Masturbation gibt es nun sehr viele Falle bei denen das Uebel durch irgend welche operative Eingriffe nicht zu beeinflussen ist Ein zweiter Einwurf der Gegner ist der dass durch Herabsetzung der Libido auch die Konzeptionsmoglichkeit aufgehoben werde Auch dieser Einwand ist unberechtigt denn es steht fest dass frigide Frauen die den Coitus nur als Last empfinden und sich keiner sexuellen Befriedigung erfreuen dennoch konzipieren und gesunde Kinder gebaren Maria Putz Uber die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fallen von Masturbation jugendlicher weiblicher IndividuenGeographische VerbreitungRegionale Verbreitung in Afrika nach Daten von UNICEF 2015 aktueller Stand 2019 Nach Schatzungen der Weltgesundheitsorganisation zur Verbreitung von Typ I IV der WHO Klassifikation sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen und Madchen an den Genitalien beschnitten Stand 2013 weltweit sind jahrlich etwa drei Millionen Madchen von FGM bedroht Afrika Pravalenz weiblicher Genitalverstummelung Datenerhebung 2010 2018 Land TypAgypten 87 I IIAthiopien 65 I II III IVBenin 0 9 IIBurkina Faso 76 I II IIIDschibuti 93 II IIIElfenbeinkuste 37 IIEritrea 83 I II IIIGambia 74 I II III IVGhana 0 4 I II IIIGuinea 97 I II III IVGuinea Bissau 45 n aIndonesien n a I IVJemen 19 II IIIKamerun 0 1 n aKenia 21 I II IIILiberia 44 IIMali 83 I II IIIMauretanien 67 n aNiger 0 2 n aNigeria 18 I II IIISenegal 24 I II IIISierra Leone 86 IISomalia 98 I IIISudan 87 I II IIITansania n a n aTogo 0 5 IITschad 38 II IIIUganda 0 0 n aZentralafrikanische Republik 24 n a Hauptverbreitungsgebiete sind 28 Staaten im westlichen und nordostlichen Afrika In sieben Landern in Dschibuti Agypten Guinea Mali Sierra Leone Somalia und im Norden des Sudan ist die Praxis fast flachendeckend verbreitet Uber 90 der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind dort beschnitten Die Infibulation Typ III ist insbesondere in Dschibuti Eritrea Athiopien Somalia und Nordsudan verbreitet in Dschibuti und Nordsudan ist mehr als die Halfte der Frauen in Somalia sind etwa 80 der Frauen von diesem Eingriff betroffen Die Zahlenangaben beziehen sich auf bestimmte Staaten weil die Datenerhebung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen stattfindet Zwischen einzelnen Regionen dieser Staaten konnen jedoch betrachtliche Unterschiede bestehen Die ethnische Zugehorigkeit ist der hauptsachlich entscheidende Faktor fur die Verbreitung innerhalb von oft Landergrenzen uberschreitenden Regionen wie auch fur den jeweils vorherrschenden Typ der Beschneidung Asien Ausserhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis fur das die Verbreitung statistisch erfasst wurde 22 6 Prozent der 15 bis 49 jahrigen Madchen und Frauen sind betroffen Indizien deuten darauf hin dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien und dem West Iran prasent ist Im Iran besteht kein explizites Gesetz gegen weibliche Genitalverstummelung doch bei Anwendung bestehender Gesetze gegen Gewalttaten und Korperverletzung konnen Genitalverstummelungen strafrechtlich zu einer Haftstrafe von 3 12 Jahren fuhren Die weibliche Genitalverstummelung ist vor allem in der sudlichen Provinz Hormozgan verbreitet aber auch in Kurdistan Kermanschah und an der Grenze zum Irak In Piranschahr und West Aserbaidschan sind deutlich weniger Madchen und Frauen beschnitten Initiiert werden Genitalverstummelungen von Madchen zumeist durch deren Mutter oder Grossmutter Oft werden Madchen schon vor Vollendung des ersten Lebensjahres beschnitten andere zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr Frauen lassen sich zudem manchmal auf eigenen Wunsch vor dem Eintritt in die Ehe beschneiden Die Motivation hinter Genitalverstummelungen von Madchen und Frauen ist oftmals deren Heiratschancen zu erhohen Zuchtigkeit und Jungfraulichkeit zu bewahren um so fur den Ehemann rein zu bleiben Verbreitet ist auch die Ansicht die Religion des Islam schreibe die Genitalverstummelung von Madchen und Frauen vor Auch ist der Aberglaube verbreitet der Teufel stecke in der Klitoris oder Klitorisvorhaut Die Genitalverstummelung wird dann praktiziert um das Madchen oder die Frau vor dem Bosen zu bewahren Durchgefuhrt wird die Beschneidung von traditionellen Beschneiderinnen in der Regel im privaten Umfeld der Madchen und Frauen und ohne Anasthesie Der am haufigsten anzutreffende Typ der Beschneidung ist die Klitoridektomie Typ I gemass WHO Klassifikation das heisst die teilweise oder vollstandige Entfernung des ausserlich sichtbaren Teils der Klitoris oder der Klitorisvorhaut Die Exzision Typ II gemass WHO Klassifikation also die teilweise oder vollstandige Entfernung des ausserlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der ausseren Schamlippen ist seltener anzutreffen Weiter ist die Praxis fur verschiedene Ethnien im Irak fur das nordliche Saudi Arabien und sudliche Jordanien fur Beduinen in Israel fur die Vereinigten Arabischen Emirate fur muslimische Gruppen in Malaysia und fur Indonesien primar auf den Inseln Sumatra Java Sulawesi Madura vorwiegend Typ I und IV dokumentiert Die Beschneidung ist auch fur die muslimischen Bohra in Indien dokumentiert Fur diese Lander liegen keine Daten zur Verbreitung vor Europa und Nordamerika Teile dieses Artikels scheinen seit Jahr 2006 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Durch Auswanderung aus Afrika wuchs seit den 1970er Jahren in Europa und Nordamerika die Zahl beschnittener Frauen und Madchen aus Herkunftsgebieten mit Beschneidungsritualen Die Schatzungen dazu wie viele Migrantinnen beschnitten waren sind bisher Stand 2008 relativ unsicher sie beruhen in den meisten Fallen auf der Zusammenstellung von Daten zur Herkunft der Migrantinnen mit Daten zur statistischen Verbreitung der Beschneidungspraktiken in den Herkunftsregionen 2005 lebten in Deutschland rund 60 000 Frauen aus Landern in denen es eine Beschneidungs Tradition gibt Nichtregierungsorganisationen hielten bis zu 30 000 von ihnen fur betroffen oder bedroht Terre des Femmes schatzte 2005 dass in Deutschland mindestens 18 000 Frauen bereits betroffen und weitere 5000 bis 6000 Madchen gefahrdet sind Fur die Schweiz schatzt UNICEF die Zahl beschnittener oder von Beschneidung bedrohter Madchen und Frauen auf etwa 6 700 2016 wurde die Zahl der in Deutschland lebenden betroffenen Frauen auf mindestens 47 000 geschatzt Laut Pressemitteilung vom 7 Februar 2022 des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend BMFSFJ leben im Jahr 2022 in Deutschland ca 68 000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstummelung und ca 15 000 Madchen sind davon bedroht Terre des Femmes schatzte 2022 dass in Deutschland 104 000 Frauen bereits betroffen und weitere 17 000 Madchen gefahrdet sind Das osterreichische Bundesministerium fur Gesundheit und Frauen erstellte 2006 zusammen mit der Arztekammer und UNICEF eine Studie zur Genitalverstummelung Hiernach hatten 14 Prozent der niedergelassenen Gynakologen oder Kinderarzte mindestens einmal in ihrem Berufsleben ein beschnittenes Madchen oder eine beschnittene Frau behandelt Es fiel auf dass der Anteil ausserhalb der Gruppe der Gynakologen sehr gering war nur ein Kinderarzt Jeweils zwei Arzte in Wien und in der Steiermark gaben an dass sie schon gefragt worden seien ob sie eine Genitalbeschneidung durchfuhren wurden 16 Prozent der befragten Krankenhauser gaben an genitalverstummelte Madchen oder Frauen behandelt zu haben Drei von vier Patientinnen sollen aus Somalia oder Athiopien stammen Uberwiegend erfolgte ein Besuch aus Anlass einer Schwangerschaft oder vor einer Entbindung In den ubrigen europaischen Staaten gibt es Stand 2008 lediglich fur England und Wales Schatzungen die zusatzlich auf Datenerfassungen anlasslich gynakologischer Untersuchungen basieren Diesen Schatzungen zufolge waren dort insgesamt etwa 66 000 Migrantinnen beschnitten etwa 15 000 Madchen unter 15 Jahren waren von der Infibulation Typ III bedroht und weitere 5000 Madchen von Beschneidungen nach Typ I und II bedroht Es gab einen Beschneidungstourismus von Frankreich wo durch verpflichtende Reihenuntersuchungen in Vorschule und Schule die Intaktheit des kindlichen Korpers geschutzt werden soll nach England wo FGM zwar seit 1985 verboten ist die Toleranz ethnic sensitivity gegenuber dieser archaischen Tradition jedoch als grosser eingeschatzt wird Daruber hinaus ist dokumentiert dass Beschneidungspraktiken bei einem Teil der Migrantinnen trotz gesetzlicher Verbote in den Aufnahmelandern heimlich fortgefuhrt werden In Frankreich Italien Spanien und der Schweiz kam es in diesem Zusammenhang zu Strafprozessen Die Eingriffe erfolgten entweder im Aufnahmeland oder anlasslich einer Reise in ein Herkunftsland Datenerhebungen zu diesem Phanomen existieren Stand 2008 nicht Siehe Rechtliche Beurteilung Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 female genital mutilation gegen eine Arztin namens Jumana Nagarwala und ein Ehepaar alle Angehorige der schiitischen Dawudi Bohra Australien Die Beschneidung der Frau findet sich traditionell bei einigen Ethnien der Aborigines der australischen Ureinwohner Ahnlich der Subinzision bei Mannern fand die Operation im Rahmen von Initiationsriten statt Inwiefern die Beschneidung gegenwartig praktiziert wird ist unklar Wahrend der UNHCHR in einem Arbeitspapier behauptet dass in der Gesellschaft der in Queensland die unter Typ IV fallende Inzision praktiziert werde wird diese Ansicht von australischen Wissenschaftlern infrage gestellt Der Grossteil der heutzutage in Australien praktizierten Beschneidungen durfte innerhalb von Migrantenpopulationen aus dem afrikanischen und arabischen Kulturraum vorkommen Mittel und Sudamerika In Amerika ist das Phanomen vereinzelt belegt etwa fur die Embera Chami Indianer in Kolumbien Kritik an Verbreitungsstatistiken Da nur in wenigen Landern Afrikas Daten zu FGM systematisch erfasst werden waren Verbreitungsstatistiken hierzu unter diesem Vorbehalt zu betrachten Kritisiert wird auch dass uberwiegend afrikanische FGM Praktiken in die Statistiken einfliessen Asefaw amp Hrzan argumentieren dass Korrekturen an Genitalien im Kontext von Schonheitsoperationen die fur sie ebenfalls unter die Definition der WHO von FGM fallen keine Berucksichtigung in Statistiken finden Demografie der BetroffenenIn ethnischen Gruppen in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat ist meist die grosse Mehrzahl aller Frauen betroffen Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe Manche Madchen werden schon in der ersten Lebenswoche manche erst in der Pubertat oder bei der Eheschliessung beschnitten Die meisten Madchen sind zum Zeitpunkt des Eingriffes zwischen vier und zwolf Jahre alt Oft findet die Beschneidung zu Beginn der Pubertat statt und ist dann Teil eines Initiationsritus der den Ubergang zum Erwachsenenalter markiert Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschliessung oder auch noch danach einer Beschneidung unterzogen Dies liegt dann meist darin begrundet dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint Je junger die Madchen sind desto geringer sind zum einen ihr Kenntnisstand und zum anderen ihre Chance sich gegen den Eingriff zu wehren oder sich ihm gar zu entziehen Laut Zahlen von UNICEF findet die Beschneidung von Frauen in der landlichen Bevolkerung afrikanischer Staaten in der Regel mehr Unterstutzung als in der stadtischen Als Grund hierfur wird der insbesondere fur Frauen geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen Damit gehen ein starkeres Festhalten an Traditionen und eine grossere soziale Kontrolle als in der Grossstadt einher Die gesellschaftliche Abhangigkeit und das Fehlen einer okonomischen Perspektive sind demnach auch die tragenden Faktoren welche eine Beendigung der Praktiken erschweren Sozialwissenschaftler wie erstmals 2003 die Anthropologie Professorin und WHO Mitarbeiterin Carla Makhlouf Obermeyer stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest dass es in der Durchfuhrungshaufigkeit keine Unterschiede gebe die auf einem anderen intellektuellen Niveau beruhen Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich In gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung also der Durchfuhrung der Beschneidung in Krankenhausern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten Generell halten uber 90 Prozent der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa vier Prozent wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Tochtern nicht durchfuhren lassen Manche gebildete Frauen entschliessen sich auch im Erwachsenenalter noch selbst dazu beschnitten zu werden Hierbei werden allerdings nicht extreme Beschneidungsformen wie z B die Infibulation gewahlt Grunde der Beschneidungs und VerstummelungspraxisTradition Beschneidungszeremonie bei den Samburu im Rift Valley Kenia Tradition wird als wichtigster Grund fur diese Praxis angenommen Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgefuhrt wird betrachten sie die Beschneidung als festen Bestandteil ihrer kulturellen Welt Wie L Leonard 1996 uber die Praxis im Tschad berichtete werde die Beschneidung female circumcisionals als feierlicher Initiationsritus begangen bei dem ein Madchen im Mittelpunkt stehe und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird Mit der Beschneidung einher gingen oftmals verschiedene Rituale und Unterweisungen die dem Madchen das kulturelle Wissen ihrer Gemeinschaft vermitteln sollen Die Beschneidung selbst konne demnach als Teil dieses Ubergangs zum Erwachsensein aufgefasst werden Die Jugendliche lerne Schmerzen zu ertragen und ihren Korper kontrollieren zu konnen Das Vorliegen der Beschneidung diene als Symbol dafur dass die Frau diesen Prozess durchlaufen hat ein integraler Bestandteil ihrer Kultur ist und deren Werte teilt Laut S M James symbolisiere die weibliche Genitalverstummelung James gebrauchte 1998 den Ausdruck female circumcision genital mutilation bei den Kikuyu in Kenia eine Neugeburt wobei das Madchen hierbei nicht als Kind ihrer Eltern geboren werde sondern als Kind des gesamten Stammes Die Bedeutung von Beschneidung als Initiationsritus ist in den letzten Jahren deutlich rucklaufig Beschneidungen werden tendenziell in einem jungeren Alter des Madchens insbesondere im Sauglingsalter durchgefuhrt was mit dem Schulbesuch verstarkter Aufklarung Jugendlicher und auch mit dem Verbot der Praxis in einigen Landern zusammenhangt Jungere Madchen besitzen weniger Kenntnisse zu FGM und sind entsprechend weniger in der Lage sich der Praxis zu entziehen oder rechtliche Schritte zu unternehmen So gibt es nach Angaben von Terre des Femmes in Indonesien inzwischen vermehrt Kliniken die die Entbindung mit FGM gleich nach der Geburt eines Madchens inklusive des Stechens der Ohrlocher im Paket anbieten Soziale und wirtschaftliche Grunde Nicht beschnittene Madchen riskieren sozial ausgegrenzt zu werden Beschnittene Genitalien gelten in den praktizierenden Gemeinschaften als eine notwendige Voraussetzung fur Heirat Eine Untersuchung im Sudan stellte fest dass mit steigender wirtschaftlicher Abhangigkeit von Mannern Frauen besonders darauf bedacht sind ihre Heiratsfahigkeit aufrechtzuerhalten sowie ihre Ehemanner sexuell und reproduktiv zufrieden zu stellen um Scheidung zu verhindern In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit riskieren Eltern sehr selten ihre Tochter unbeschnitten zu lassen In einer Umfrage in Agypten gaben Eltern an dass Madchen zunehmend langer zur Schule gehen und Frauen aufgrund der wirtschaftlichen Umstande ausserhalb des Heims arbeiten mussen Weibliche Genitalbeschneidung wurde als Schutz angesehen weil Begleitung nicht immer moglich sei Zudem erklarten einige Eltern dass Ehemanner zunehmend und uber viele Jahre hinweg als Wanderarbeiter tatig sind und dass Beschneidung Frauen vor Unehre schutze indem sie ihre sexuellen Bedurfnisse beruhige Medizinische Mythen Mitunter existieren dramatische medizinisch falsche Vorstellungen die mit dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme verbinden So werden fur den Fall dass eine Beschneidung unterlassen wird negative Konsequenzen fur die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau angenommen und ebenso fur die Gesundheit des Geschlechtspartners und der von ihr geborenen Kinder Nach diesen Vorstellungen wird die Klitoris als Organ angesehen das den Ehemann oder das Kind sogar toten kann wenn es wahrend des Geschlechtsverkehrs bzw wahrend der Geburt beruhrt werde Der vermeintlichen Gefahrlichkeit entsprechend existieren im Agyptischen Ausdrucke wie Wespe Stachel oder Exzess um die Klitoris zu beschreiben Auch existieren Mythen nach denen weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wuchsen und etwa die Klitoris die Grosse eines Penis erreichen konne Asthetische Vorstellungen Weil die Beschneidung in den praktizierenden Gemeinschaften eine alte Tradition ist werden reduzierte oder infibulierte Genitalien dort als normal angesehen Eine nicht beschnittene Vulva wird daher oftmals als unasthetisch betrachtet Die Umgestaltung der Genitalien entsprechend einem kulturell gepragten Schonheitsideal kann ein Grund fur die Beschneidung sein Die Vulva soll schmal und glatt erscheinen hervorstehende Hautpartien werden als unasthetisch bewertet Laut Sozial und Kulturwissenschaftlerin Kathy Davis gehoren Verschonerung Erhabenheit uber die Scham sowie der Wunsch sich anzupassen zu den Hauptbegrundungen welche von afrikanischen Frauen die Operationen an den weiblichen Genitalien befurworten vorgebracht wurden Regional liegen unterschiedliche traditionell verankerte Vorstellungen vor So nehmen einige Ethnien die Klitoris als Uberbleibsel des mannlichen Penis wahr eine Entfernung derselben verstarkt also nach dieser Vorstellung die weiblichen Aspekte der Frau Auch konnen abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benotigte hassliche Uberbleibsel gesehen werden deren Entfernung den Korper abrunde und somit schoner und auch erotischer mache Sexuelle Vorlieben Trockener Sex Vor allem in Regionen sudlich der Sahara ist sogenannter trockener Sex verbreitet Zum einen werden Korperflussigkeiten an oder in dem weiblichen Genital als abstossend und beim Geschlechtsverkehr entstehende Gerausche und Geruche durch die Feuchtigkeit als peinlich empfunden Zum anderen soll eine geschwollene trockene Vagina die durch Enge auch an einem weniger grossen Penis zu zusatzlicher Reibung wahrend der Penetration fuhrt den Lustgewinn des Mannes steigern Diese Vorliebe in Kombination mit dem Ideal einer durch FGM geschlossenen abgerundeten Vulva fuhrt zu einer Zunahme an Eintrittsmoglichkeiten fur vielfaltige Infektionskeime HIV eingeschlossen da so Verletzungen regelmassig vorkommen Lubrikationsmangel aufgrund der eingeschrankten sexuellen Reaktionsfahigkeit der beschnittenen Frau oder durch die Praxis durch Einfuhren von adstringierenden Krautern oder anderen Substanzen in die Scheide diese trockenzulegen setzt den naturlichen Teilschutz vor Infektionen in einem geschmeidigen feuchten Scheidenklima ausser Kraft Unterdruckung der weiblichen Sexualitat Weibliche Genitalverstummelung kann die sexuelle Lust stark einschranken und die betroffene Frau unter anderem unfahig machen einen Orgasmus zu erleben Weiterhin macht sie den Geschlechtsverkehr fur die Frau oft umstandlich und schmerzhaft Die Verringerung der sexuellen Reaktion einer Frau durch das Entfernen der Klitoris und der Labia minora werden in praktizierenden Kulturen als positiv bewertet da angenommen wird dass durch den Eingriff sexuell aktives Verhalten das der Familienehre schaden konne reduziert werde Daruber hinaus ist Infibulation ein konkreter Nachweis von Jungfraulichkeit Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden die voreheliche Jungfraulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen Im Hinblick auf das Geschlechterverhaltnis werde mittels FGM versucht einen moglichen Kontroll und Machtverlust des Mannes zu verhindern der zustande kommen kann wenn es ihm nicht gelingt seine unbeschnittene Partnerin sexuell zu befriedigen Feministische Autorinnen in den 1970er Jahren sahen in der Kontrolle und Unterdruckung der weiblichen Sexualitat einen wesentlichen Grund fur weibliche Genitalverstummelung Eine Frau werde auf ihre blosse Reproduktionsfunktion reduziert Diese Sichtweise wurde von einigen Autoren hinterfragt nachdem seit den 1990er Jahren einige Fachveroffentlichungen eine differenziertere Betrachtungsweise nahegelegt hatten Befurworter der Praxis weisen darauf hin dass die Verstummelung weiblicher Genitalien in der Regel von Frauen praktiziert und gefordert werde wahrend die Manner in den praktizierenden Kulturen oftmals gar keine klare Praferenz fur beschnittene Frauen ausserten Dieses Phanomen wird aus psychoanalytischer Sicht auf die psychische Traumatisierung infolge des Eingriffs zuruckgefuhrt die einen lebenslangen Versuch zur Folge hat den im Schmerzgedachtnis gespeicherten Schmerz zu vermeiden Hieraus resultieren Entwicklungshemmungen u a bezuglich der Fahigkeit Empathie zu entwickeln Ein Empathieverlust aufgrund von psychischer Traumatisierung tritt gewohnlich dann auf wenn die eigene Leiderfahrung einer anderen Person zugefugt wird Auch sprechen sich beispielsweise in Somalia mehrheitlich Manner und Stammesalteste fur eine Heirat mit einer beschnittenen Frau aus Sie argumentieren dass beschnittene Frauen weniger eigenwillig und leichter zu lenken seien was Janna Graf auf die psychische Traumatisierung der Frauen zuruckfuhrt Religion Eine Erwahnung weiblicher Genitalbeschneidung wurde in einem griechischen Papyrus in Agypten circa 163 v Chr gefunden Die Praktiken sind somit alter als das Christentum und der Islam Dennoch wird oft geglaubt dass diese Praxis im Islam begrundet ist Zu den Religionsgemeinschaften die die Beschneidung weiblicher Genitalien praktizieren zahlen in erster Linie Muslime aber auch Christen athiopische Juden und Anhanger traditioneller Religionen In Sierra Leone mit seiner zu 3 4 muslimischen Bevolkerung sind 90 Prozent aller Frauen beschnitten und zwar hauptsachlich nach Typ II die Beschneidung wird von muslimisch und von christlich gepragten ethnischen Gruppen mit Ausnahme der Kreolen praktiziert Die Praxis geht auf vorchristliche und vorislamische Zeit zuruck In den Landern in denen die Madchenbeschneidung ublich ist nehmen vor allem ungebildete Glaubige haufig an sie sei religios vorgeschrieben Im Islam ist dies je nach Auslegung auch Lehrmeinung siehe Vorkommen im Islam Allgemein gibt es Religionsvertreter die sich fur die Beschneidung aussprechen solche die sich nicht dazu aussern und andere die sich dagegen einsetzen Ein Aufruf der koptischen Kirche im Jahr 2001 dass die Beschneidung unchristlich sei hat die Praxis unter den agyptischen Kopten nahezu vollstandig beendet In Kenia ist die traditionalistische Mungiki Gruppierung im Zusammenhang mit erzwungenen Beschneidungen in den Medien bekannt geworden Vorkommen im Islam Der Koran erwahnt weder die Beschneidung von Frauen noch diejenige von Mannern Die Sure 95 4 lautet Wahrlich Wir haben den Menschen in bester Form erschaffen Sie wird von hadithkritischen Muslimen verwendet um die Beschneidung als grundlegend unislamisch zu kennzeichnen Einige Minderheiten im Islam rechtfertigen die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige wenige Hadithe Hierbei handelt es sich allerdings oft um eine bestimmte Eingriffsform die sogenannte leichte Beschneidung arabisch الخفاض القليل DMG al ḫifaḍ al qalil Bei dieser Beschneidungsart findet ein Entfernen des ausserlich sichtbaren Teils der Klitorisvorhaut statt Wenige andere Gelehrte rechtfertigten als chafd خفض ḫafḍ oder chifad خفاض ḫifaḍ allerdings auch die Teilamputation der Klitoris oder sogar die Klitoridektomie Schadlichere Formen wie die Infibulation werden vom Islam in keiner Weise legitimiert auch sind keine islamischen Rechtsquellen vorhanden die eine Beschneidung der kleinen oder grossen Schamlippen erwahnen Sunnitische Auffassung uber die Jahrhunderte Im sunnitischen Islam gab es unterschiedliche Haltungen gegenuber der Beschneidung von Frauen von erlaubt bis verboten In manchen Werken der islamischen Jurisprudenz wie in al Fatawa l Hindia wird die Beschneidung der Frau als Sunna oder edle Tat bezeichnet Allerdings fand die Beschneidung der Frau nur in solchen Landern Beachtung in denen sie schon in vor islamischer Zeit verwurzelt war In anderen Landern wurden jene Meinungen welche die Beschneidung der Frau befurworteten entweder ignoriert oder waren den Muslimen unbekannt Gelehrte die die Beschneidung der Frau befurworten berufen sich eher auf die Hemmung von sexuellen Bedurfnissen als auf die kanonischen Schriften Generell gilt fur die Malikiten die Beschneidung als empfehlenswert fur die Hanafiten wie auch fur manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft makruma die Schafiiten erklaren sie explizit zur religiosen Pflicht Der am haufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habiba oder Umm ʿAtiyya wieder das Hadith der Beschneiderin Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehorte zu den Frauen die mit Mohammed immigriert waren Nachdem er sie entdeckt hatte soll er sie gefragt haben ob sie immer noch ihren Beruf ausube Sie soll dies bejaht und hinzugefugt haben Unter der Bedingung dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst damit aufzuhoren Mohammed soll ihr darauf erwidert haben Aber ja es ist erlaubt Komm naher damit ich dich unterweisen kann Wenn du schneidest ubertreibe nicht la tunhiki denn es macht das Gesicht strahlender aschraq und es ist angenehmer ahza fur den Ehemann Nach anderen Uberlieferungen soll Mohammed gesagt haben Schneide leicht und ubertreibe nicht aschimmi wa la tunhiki denn das ist angenehmer ahza fur die Frau und besser aḥabb fur den Mann Andere Ubersetzung Nimm ein wenig weg aber zerstore es nicht Das ist besser fur die Frau und wird vom Mann bevorzugt Die Beschneidung ist eine Sunna fur die Manner und Makruma fur die Frauen Dieser Hadith wird allerdings als ḍaʿif schwach bezeichnet und geht somit wahrscheinlich nicht auf Aussagen Mohammeds zuruck Diejenigen die diesen Hadith anerkennen interpretieren ihn unterschiedlich Eine Ansicht besagt dass sich das ist besser fur die Frau und wird vom Mann bevorzugt auf das zerstore nicht bezieht Mohammed hatte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen bevorzugte selbst aber deren Unterlassung Eine andere Deutung geht davon aus dass es sich um ein Makruma handelt eine freiwillige ehrenvolle Tat deren Unterlassung nicht bestraft wird im Gegensatz zur Sunna die ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt das eingehalten werden soll 2008 wurde die Beschneidung von Frauen von der al Azhar Universitat verboten DurchfuhrungAusfuhrende Personen Ehemalige traditionelle Beschneiderin aus Burkina Faso die monatlich etwa funf Madchen im Alter von sechs Jahren verstummelte Sie wurde zu einem Jahr Haft und einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt Laut der im Rahmen einer Ubersichtsarbeit aus dem Jahr 2013 analysierten Studien wurden 52 7 der Eingriffe durch traditionelle Geburtshelferinnen 16 durch Arzte 14 durch altere Frauen 6 1 durch traditionelle Heiler und Heilerinnen 5 8 von Pflegepersonal 2 1 von Barbieren und 3 3 von Familienangehorigen durchgefuhrt In den entsprechenden Kulturen ist der Beruf der Beschneiderin eine angesehene Tatigkeit die der Familie der Beschneiderin ein relativ hohes Einkommen sichert Laut Melanie Bittner sei davon auszugehen dass Familien mit hoherem soziookonomischen Status haufiger medizinisches Personal fur FGM in Anspruch nehmen Ausserdem erhohe ein stadtisches Milieu die Chance durch Gesundheitsbildungsprojekte uber die Gefahren von FGM unterrichtet zu werden und deshalb wenn uberhaupt den Eingriff von medizinisch Ausgebildeten durchfuhren zu lassen was allerdings in nur wenigen Landern legal ist Traditionelle Techniken Werkzeug ehemaliger Beschneiderinnen aus OstafrikaLinks Klinge zur Beschneidung aus Esperance Sudwesten Australiens aufgenommen ins British Museum 1905 Mitte und rechts Messer zur Beschneidung aus Groote Eylandt Norden Australiens aufgenommen 1925 Traditionelle Beschneidungen finden ausserhalb von Krankenhausern unter unhygienischen Bedingungen statt Bei traditioneller Durchfuhrung werden die Betroffenen meistens nicht narkotisiert und haben so starke Schmerzen dass sie von mehreren Erwachsenen festgehalten werden mussen Es ist dokumentiert dass das Ertragen des Schmerzes als wichtiger Bestandteil der Zeremonie als Vorbereitung fur die Rolle als Ehefrau und Mutter in der Gesellschaft der Rendille angesehen wird Als Werkzeuge werden Spezial Messer Rasierklingen Scheren oder Glasscherben verwendet Oft werden mehrere Madchen mit demselben Werkzeug beschnitten was das Infektionsrisiko und das Risiko der Ubertragung von Krankheiten erhoht von Infektions und Geschlechtskrankheiten bis zu HIV Zum Wundverschluss werden Akaziendornen Bindfaden Schafdarm Pferdehaar Bast oder Eisenringe verwendet Substanzen wie Asche Krauter kaltes Wasser Pflanzensafte Blatter oder Wundkompressen aus Zuckerrohr sollen die bei der Beschneidung der ausseren weiblichen Geschlechtsorgane meist auftretende starke Blutung stoppen Medikalisierung Siehe auch Abschnitt Pro und Kontra der Medikalisierung Mit dem Begriff Medikalisierung wird eine Bandbreite von Modifikationen des Eingriffs bezeichnet die dazu dienen sollen einige negative gesundheitliche Folgen der Beschneidung zu verringern Der Begriff orientiert sich dabei an einem westlichen Verstandnis von Medizin Der Anteil an Beschneidungen der unter solchen Bedingungen erfolgt ist in den verschiedenen Landern unterschiedlich hoch Die Medikalisierung kann durch viele verschiedene Modifikationen erfolgen und von kleinen bis zu sehr weitgehenden Veranderungen reichen Eine Moglichkeit ist es Beschneiderinnen zusatzlich auszubilden beispielsweise uber weibliche Anatomie Alternativ kann die Operation von Geburtshelferinnen Arzthelferinnen oder Krankenschwestern durchgefuhrt werden die eine wissenschaftlich medizinische Ausbildung durchlaufen haben Der hochste Grad an Medikalisierung ware die Durchfuhrung durch Arzte Des Weiteren sind hygienische Bedingungen sowohl am Ort der Durchfuhrung als auch bei den verwendeten Instrumenten entscheidend fur den Medikalisierungsgrad Die Verabreichung von Antibiotika und Tetanus Spritzen vermag das gesundheitliche Risiko des Eingriffs deutlich zu verringern Lokalanasthesie oder Vollnarkose konnen traditionelle Mittel zur Schmerzlinderung ersetzen Bei auftretenden Komplikationen kann Zugang zu medizinischer Versorgung angeboten werden Agypten Dschibuti und Sudan gelten als Lander mit einem hohen Grad an Medikalisierung der Beschneidungen In Agypten wo 47 5 Prozent der Beschneidungen von Arzten durchgefuhrt werden konzentriert sich diese Medikalisierung allerdings auf stadtische Regionen Grunde hierfur sind neben der hoheren Verfugbarkeit des Zugangs zu Arzten das stadtische Milieu welches die Chance erhoht durch Bildungsprojekte uber die Gefahren der Beschneidung unterrichtet zu werden Wenn die entstehenden Mehrkosten von den Familien selbst gedeckt werden mussen haben armere Frauen weniger Chancen auf Medikalisierung als Betroffene aus wohlhabenderen Schichten Untersuchungen zeigten dass sich besonders bei den leichteren Formen der Beschneidung die Komplikationen und Todesfalle durch medizinische Ausbildung und hygienischere Bedingungen stark verringern lassen So konnte in einer Untersuchung in Nordkenia gezeigt werden dass bereits praventive Tetanus Impfungen und prophylaktische Gabe von Antibiotika sowie die Anweisung neue sterile Rasierklingen fur den Eingriff zu benutzen das Risiko von Kurzzeitfolgen um 70 Prozent senken konnten Durch eine Anasthesie wird die Beschneidung fur die Betroffenen schmerzarmer Die Medikalisierung der Beschneidungen ist hinsichtlich ihres politischen und humanitaren Nutzens umstritten Gesundheitliche FolgenDie Folgen hangen vom Typ der Beschneidung ihren Durchfuhrungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Madchens oder der Frau ab Besonders folgenschwer ist die Infibulation Akute Komplikationen Akute Komplikationen sind in der Regel auf unzureichende hygienische und technische Bedingungen zuruckzufuhren So kann es zu hohem Blutverlust Hamorrhagie kommen der sofern er nicht gestillt wird bis zum Schock fuhren kann Durch Keime kann es zu lokalen und generalisierten Infektionen z B HIV Infektion Verletzung benachbarter Organe und Tod kommen Eine schlechte Wundvernahung kann Narbenbildung begunstigen Probleme die sich unmittelbar nach der Beschneidung einstellen konnen sind Sepsis Stenose sowie die Bildung von Fisteln oder Zysten Weiterhin konnen Komplikationen wie Infekte des Harntraktes und Storungen der Blasenentleerung Dysurie auftreten Besonders in Afrika ist ein klinisches Operationsumfeld selten vorhanden sodass es hier haufig zu Komplikationen kommt die bis zum Tod fuhren Langfristige Folgen Einschrankung des sexuellen Empfindens Die Klitoris ist mit einer hohen Dichte an Nervenendungen ausgestattet und daher besonders beruhrungsempfindlich und empfanglich fur sexuelle Reize Durch das Entfernen von sensitivem klitoralem Gewebe kann es zu einer reduzierten sexuellen Stimulierbarkeit kommen entsprechend ist auch die Fahigkeit eingeschrankt einen Orgasmus zu erleben Die gesamte Klitoris ist allerdings grosser als der sichtbare Teil und besteht zum uberwiegenden Teil aus Strukturen die von den ausseren Schamlippen verdeckt sind Negative Auswirkungen auf das Sexualleben zeigten sich vor allem fur die Infibulation Typ III Beschneidung Bei einer Typ III Beschneidung kann es durch die Verengung des Scheidenvorhofes und Narbenbildung zu Schmerzen beim Vaginalverkehr kommen eine sogenannte Dyspareunie beziehungsweise die Moglichkeit der Penetration eingeschrankt sein Eine Befragung von 300 infibulierten sudanesischen Frauen und 100 sudanesischen Mannern ergab dass es zwischen drei und vier Tagen aber auch bis zu einigen Monaten dauern kann bis der verengte Scheidenvorhof so geweitet ist dass der Geschlechtsverkehr normal vollzogen werden kann In etwa 15 Prozent gelingt eine Weitung durch Penetrierung dauerhaft nicht so dass das Paar in der Regel heimlich eine Geburtshelferin zu Hilfe nehmen muss Allerdings war es in den vergangenen Jahrzehnten im Sudan immer mehr in Mode gekommen dass sich Frauen nach der Geburt eines Kindes den Scheidenvorhof durch Nahen wieder verengen lassen Dies hangt damit zusammen dass die Frau dann wieder jungfraulich wirkt Einige Frauen berichteten auch dass sie bei verengtem Scheidenvorhof mit ihren Rest Genitalien am ehesten Lust empfinden konnen Der unverzerrten wissenschaftlichen Erfassung von Auswirkungen verschiedener Beschneidungen auf die Sexualitat steht entgegen dass Daten diesbezuglich nur aus Befragungen gewonnen werden konnen Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind mit Fremden uber ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu sprechen Somit stutzen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probandinnen deren Reprasentativitat fraglich ist Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus Da der Eingriff oft vor der Pubertat erfolgt kennt die Mehrzahl der betroffenen Frauen nur die Sexualitat aus der Perspektive des beschnittenen Zustands Weiterhin ist die Einschatzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust vom kulturellen Hintergrund mitgepragt die Ubertragung von westlichen Konzepten ist nicht ohne weiteres moglich Entsprechend kommen die Studien zu diesem Thema zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen Die Sozialpsychologin Hanny Lightfoot Klein vermutet dass bei infibulierten Frauen die physiologischen Funktionen zwar beschadigt oder stark herabgesetzt aber nicht aufgehoben sind Dies konne bis zu einem gewissen Grad wahrnehmungsphysiologisch kompensiert werden Entscheidend sei die Tatsache dass fast alle befragten Frauen unbeschnittene Sexualitat nicht kennen und dass viele der befragten Frauen in einer harmonischen Beziehung leben So wurden viele infibulierte Frauen berichten dass sie Lust und sogar einen Orgasmus empfinden konnen Andere berichteten dass sie infolge der pharaonischen Beschneidung Infibulation den Mann nicht fuhlen konnen Zu einem ahnlichen Ergebnis kommt eine Befragung am Research Center for Preventing and Curing Complications of FGM C in Italien Insgesamt nahmen 137 Frauen die von unterschiedlichen Formen der Genitalverstummelung betroffen waren an der Studie teil 91 Prozent der infibulierten Frauen gaben in einem strukturierten Interview an Sex als lustvoll zu empfinden 8 57 Prozent erlebten regelmassig einen Orgasmus Von der Gruppe der Frauen mit leichteren Formen der Beschneidung gaben 86 Prozent an Sex als lustvoll zu empfinden 69 23 Prozent erlebten regelmassig einen Orgasmus Die Autoren betonen dass auch bei infibulierten Frauen zumindest rudimentare erogene Zonen bestehen blieben Es solle notfalls im Rahmen einer Sexualtherapie darauf hingewirkt werden dass infibulierte Frauen die bisher keinen Orgasmus empfinden konnen durch Wahrnehmungsanderungen diese Fahigkeit erlernen Laut dieser Befragung sei die negative Wahrnehmung von FGM durch westliche Frauen und Manner fur einzelne Emigrantinnen die in Europa leben nicht forderlich da dies zu einer negativen Einstellung zum eigenen Korper und dessen Orgasmusfahigkeit fuhren kann Eine in der Edo Region in Nigeria durchgefuhrte Studie die 1836 beschnittene Frauen mit einer unbeschnittenen Kontrollgruppe verglich fand keine signifikanten Unterschiede zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Frauen bezuglich der Haufigkeit des Geschlechtsverkehrs des Erlebens sexueller Erregung und der Haufigkeit eines Orgasmus 71 Prozent der beschnittenen Frauen wurden nach Typ I 24 Prozent nach Typ II beschnitten es lagen also uberwiegend mildere Beschneidungsformen vor Der Befund dass die Orgasmusfahigkeit bei beschnittenen Frauen mit der von unbeschnittenen Frauen vergleichbar ist konne daran liegen dass die Klitoris tief ins Innere des Korpers reicht und je nach Eingriff nur der aussere Teil entfernt wird Die Psychologin Gillian Einstein mutmasst dass nach der Beschneidung durch Prozesse der neuronalen Plastizitat eine neurobiologische Umstrukturierung stattfinde Die Erregungsfunktion des entfernten Gewebes werde durch umliegende Strukturen ubernommen Demgegenuber zeigte eine Untersuchung an den Maternal and Childhood Centers in Agypten dass weibliche Genitalverstummelung einen negativen Einfluss auf das psychosexuelle Leben der betroffenen Frauen hat 250 Patientinnen der Kliniken wurden zufallig ausgewahlt befragt und gynakologisch untersucht davon waren 80 beschnitten Die Patientinnen mit FGM berichteten signifikant haufiger uber Dysmenorrhoe 80 5 Trockenheit der Vagina wahrend des Geschlechtsverkehrs 48 5 Mangel an sexuellem Verlangen 45 weniger Initiative beim Sex 11 weniger Vergnugen beim Sex 49 weniger Orgasmen 39 und Schwierigkeiten beim Erreichen von Orgasmen 60 5 als unbeschnittene Frauen Andere psychosexuelle Probleme wie Dyspareunie und Verlust des Interesses am Vorspiel erzielten allerdings keine statistische Signifikanz Eine andere agyptische Studie fand dass Betroffene mit FGM Typ II und Typ III Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen eine signifikant verminderte Orgasmusfahigkeit hatten und uber deutlich weniger sexuelle Erregung und Verlangen berichteten als die Kontrollgruppe Betroffene mit FGM Typ I Entfernung der Klitorisvorhaut und des Frenulums erzielten niedrigere Werte als unbeschnittene Frauen diese Ergebnisse waren allerdings nicht signifikant Ein Zusammenhang zwischen FGM und eingeschrankten sexuellen Funktionen wurde auch in einer Untersuchung an der 130 saudi arabische Frauen mit FGM und 130 unbeschnittene Frauen teilnahmen vorgefunden Die Frauen fullten eine arabische Ubersetzung des Female Sexual Function Index aus und die Werte der beiden Gruppen wurden miteinander verglichen Frauen mit FGM hatten signifikant niedrigere Werte in den Kategorien Erregung Lubrikation Orgasmus Befriedigung sowie im Gesamtergebnis Nur in der Kategorie Schmerz gab es keine signifikanten Unterschiede Eine 2012 erschienene systematische Ubersichtsarbeit und Metaanalyse von 15 Studien mit insgesamt 12 671 Teilnehmerinnen aus sieben Landern zeigte dass beschnittene Frauen haufiger uber Dyspareunie die Abwesenheit von sexuellem Verlangen und uber weniger sexuelle Befriedigung berichten als Frauen ohne FGM Komplikationen bei Geburten In einer 2006 veroffentlichten Studie der Weltgesundheitsorganisation an der 28 393 Schwangere aus sechs afrikanischen Landern teilnahmen ergaben sich Zusammenhange zwischen dem Beschneidungsgrad und dem Auftreten von Komplikationen wahrend der Geburt Fur die Studie wurden Daten zu Schnittentbindungsraten Blutverlust Dauer des Krankenhausaufenthalts sowie Geburtsgewicht Kinder und Muttersterblichkeit und dem Zustand der Kinder unmittelbar nach der Geburt Wiederbelebungsrate erhoben Unterschiede zeigten sich in allen Variablen ausser fur das Geburtsgewicht Das Risiko war fur beschnittene gegenuber unbeschnittenen Frauen tendenziell erhoht Eine signifikante Abweichung zeigte sich jedoch oft nur fur Typ II und Typ III Beschnittene wahrend sich Typ I Beschnittene nicht signifikant von unbeschnittenen Frauen unterschieden Ein Zusammenhang zwischen FGM und negativen materno fetalen Auswirkungen wurde im Rahmen einer 2011 erschienenen Untersuchung festgestellt 4800 schwangere Frauen davon 38 mit verschiedenen Typen von FGM wurden uber einen Zeitraum von vier Jahren untersucht Die Hospitalisationsdauer war bei Frauen mit FGM langer als bei Frauen ohne FGM Bei beschnittenen Frauen kam es ausserdem haufiger zu verzogerten Geburten Kaiserschnitten nachgeburtlichen Blutungen fruhen Todesfallen bei Neugeborenen sowie Hepatitis C Infektionen Frauen mit FGM Typ III bedurfen einer besonderen Betreuung wahrend der Schwangerschaft und Geburt Eine elektive Defibulation idealerweise um die 20 Schwangerschaftswoche reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Dammrisses und vermeidet die Notwendigkeit die Defibulation oder eine vordere Episiotomie wahrend der Wehen durchzufuhren Wie jede Operation muss sie unter adaquater Anasthesie durchgefuhrt werden entweder unter Narkose oder mit Spinalanasthesie Eine unzureichende Analgesie Schmerzunempfindlichkeit konnte hier traumatische Flashbacks verursachen d h ein inneres Wiedererleben des extremen Schmerzzustands bei und nach der betaubungslosen Beschneidung Durch die Vermeidung einer verstarkten Reaktivierung dieses Traumas wird das Risiko reduziert dass ein Kaiserschnitt erforderlich wird Eine Studie von 2009 in einer gynakologischen Lehrklinik in der Schweiz ermittelte die Wunsche von 122 schwangeren Patientinnen mit FGM im Kontext der Schwangerenvorsorge und der Entbindung und ihre anschliessende Zufriedenheit Die meisten stammten aus Somalia dem Sudan und Athiopien und waren Opfer von Infibulation Als Kontrollgruppe dienten 110 schwangere Frauen ohne FGM Ein weiteres Ziel war festzustellen ob die beiden Gruppen unterschiedliche fetale und mutterliche Outcomes hatten 6 der infibulierten Patientinnen wunschten eine vorgeburtliche FGM Defibulation 43 eine Defibulation wahrend der Wehen 34 wunschten die Defibulation wahrend der Wehen nur dann wenn dies als medizinisch notwendig erachtet wurde 17 der Frauen waren nicht in der Lage ihre Erwartungen zu aussern Von den 122 Frauen wollten vier nach der Entbindung wieder eng verschlossen werden weitere zwei wunschten ein weniger enges Verschliessen Alle Patientinnen wurden daruber aufgeklart dass keine erneute Infibulation vorgenommen wird da das in der Schweiz verboten ist Hinsichtlich des fetalen Ergebnisses des mutterlichen Blutverlustes oder der Dauer der Geburt gab es keine Unterschiede zu den Frauen der Kontrollgruppe Die FGM Patientinnen hatten allerdings signifikant haufiger einen Notfall Kaiserschnitt und vaginale Risse dritten Grades dafur weniger Risse ersten und zweiten Grades 76 der Patientinnen waren mit dem Management zufrieden oder sehr zufrieden Nicht zufrieden waren die deren Wunsche nach einem erneuten Verschluss nicht erfullt wurden und solche die unter Komplikationen litten 12 der Patientinnen wollten die Frage nach ihrer Zufriedenheit nicht beantworten Abschliessend wird in der Publikation formuliert dass ein interdisziplinarer Ansatz sowohl ein optimales vorgeburtliches und intrapartales Management als auch die Pravention von FGM bei den Tochtern unterstutzt die so geboren werden In einer 2020 veroffentlichten Studie uber Entbindungen bei insgesamt 1086 Somalischen und Sudanesischen Frauen in einer Klinik in Saudi Arabien gab es 455 Kaiserschnittgeburten 42 Von den 631 Frauen mit vaginaler Entbindung hatten 27 Typ III FGM C und entbanden mit Defibulation wahrend 73 keinen Typ III FGM C hatten und ohne Defibulation entbanden Demographische und klinische Faktoren waren zwischen den beiden Gruppen die vaginal entbanden ahnlich Die Geburtsverlaufe unterschieden sich nicht ausser in Bezug auf den Einsatz von Instrumenten und den mutterlichen Blutverlust Es kam zu keiner spontanen Ruptur der Infibulationsnarbe vor der geplanten Defibulation In Landern anderer Kulturerdteile in denen Genitalverstummelungen an Madchen und Frauen nicht ublich sind ist dieses Verfahren wenig bekannt das medizinische Personal ist moglicherweise nicht darauf vorbereitet Frauen mit Infibulation zu versorgen insbesondere in Notfallsituationen was zur Folge haben kann dass bei solchen Geburten die Infibulationsnarbe aufgerissen wird Unfruchtbarkeit In einer Studie mit etwa 280 Frauen die 2003 und 2004 an zwei Krankenhausern in Khartum untersucht wurden waren 99 als unfruchtbar erkannt worden Diese wurden verglichen mit einer Kontrollgruppe von 180 erstmals schwangeren Frauen Es fand sich ein fast signifikant erhohtes Risiko fur beschnittene Frauen unfruchtbar zu sein wobei das anatomische Ausmass der Verstummelung entscheidend ist fur einen Einfluss auf die Fruchtbarkeit Der Befund widerspricht dem Glauben vieler Menschen in praktizierenden Landern Genitalverstummelung fordere die Fruchtbarkeit von Frauen Sonstige gesundheitliche Folgen Bei Infibulationen kommt es durch die Verengung der Vaginaloffnung haufig zu einem Stau des Menstruationsblutes das wie der Urin nur tropfenweise und stockend abfliessen kann Derartige Menstruationsbeschwerden fuhren zu einer Potenzierung der Infektionsneigung da sich Menstruationsblut und Urin stunden oder tagelang anstauen konnen und sich so der pH Wert der Vagina ins Alkalische verschieben kann wodurch Infektionen begunstigt werden Infibulierte Frauen stellen somit eine Risikogruppe dar und bedurfen daher besonderer Aufmerksamkeit in der Gesundheitsversorgung Eine an einer nigerianischen Stichprobe durchgefuhrte Studie fand dass beschnittene Frauen im Vergleich zu einer unbeschnittenen Kontrollgruppe signifikant haufiger an Unterleibsschmerzen Infekten des Reproduktionstrakts und genitalen Ulcera leiden und haufiger uber gelbe vaginale Absonderungen berichten Eine Untersuchung an 5337 beschnittenen Frauen in Mali und 1920 Betroffenen in Burkina Faso zeigte dass FGM mit einer Reihe langfristiger Komplikationen assoziiert ist Im Gegensatz zu den meisten anderen Studien die sich auf Selbsteinschatzungen der Betroffenen stutzen wurden in dieser Untersuchung Beobachtungen medizinischer Fachkrafte verwendet Danach nimmt die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen mit dem Ausmass der Verstummelung zu Viele der Komplikationen wie etwa Keloide Blutungen und Verdickung der Vagina sind auf die durch die Verstummelung verursachte Narbenbildung zuruckzufuhren Beschnittene Frauen haben zudem ein signifikant hoheres Risiko bei der Entbindung einen Dammriss zu erleiden weil das Gewebe aufgrund der Vernarbung an Elastizitat verloren hat FGM hangt ausserdem mit Symptomen zusammen die auf genitale Infekte hindeuten Ob und auf welche Weise die Beschneidung einen Einfluss auf die Ubertragung von Geschlechtskrankheiten haben kann ist umstritten Wahrend einige Studien erhohte HIV Raten unter beschnittenen Frauen feststellten fanden andere Studien keinen Zusammenhang oder sogar reduzierte Infektionsraten So konnen auch demografische oder Verhaltensfaktoren als moderierende Faktoren wirken um komplexe Zusammenhange zu erklaren UNICEF die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und der deutsche Berufsverband der Frauenarzte BVF organisierten im Jahr 2005 unter den Gynakologen eine Umfrage zur Situation beschnittener Madchen und Frauen in Deutschland Hierzu wurde der Verbandszeitschrift Frauenarzt in der Ausgabe vom Januar 2005 ein Fragebogen beigelegt und zur Beteiligung aufgerufen 493 Antworten gingen ein dies entspricht einer Rucklaufquote von 3 73 Prozent Die Befragung ergab unter anderem dass rund 15 Prozent der beschnittenen Patientinnen jener Gynakologen die sich an der Umfrage beteiligten uber chronische Schmerzen klagten Chirurgische RekonstruktionMit den Methoden der plastischen Chirurgie lassen sich die Folgen der Beschneidung teilweise wieder ruckgangig machen Dabei werden zuvor entfernte Strukturen wie der externe Teil der Klitoris oder die Schamlippen neu aus bestehendem Gewebe modelliert Die Klitorisrekonstruktion verfolgt das Ziel das nach Beschneidung gebildete schmerzhafte und unsensible Narbengewebe zu entfernen und unvernarbte Klitorisstrukturen freizulegen Hieraus wird eine neue Klitoriseichel Neoglans geformt In einer Kohortenstudie wurde die Entwicklung von 866 beschnittenen Frauen untersucht die sich in den Jahren von 1998 bis 2009 einer Rekonstruktionschirurgie unterzogen hatten Die meisten Frauen berichteten ein Jahr nach der Rekonstruktion von verringerten Beschwerden und Verbesserungen im sexuellen Empfinden Bei einer Deinfibulation also der Ruckoperation einer Infibulation konnen sich neue psychosoziale Belastungen fur die Frau ergeben Die Gynakologin Sabine Muller erlauterte diese gegenuber Deutschlandfunk Selbstverstandlich kann man immer De Infibulation das Offnen der Scheide anbieten aber man muss dann vorher sehr gut beraten was passiert zum Beispiel hat dann diese Frau wieder einen Harnstrahl Das konnte fur sie unter Umstanden sehr unangenehm sein und stigmatisieren weil Ihre Verwandten und Freundinnen haben keinen Harnstrahl Wenn man zum Beispiel auf zwei nebeneinander gelegene Toiletten geht im offentlichen Bereich und dann konnte die eine das bei der anderen horen und dann wurde sich die Frau deren Harnstrahl man hort unendlich schamen Das ist fur viele Frauen ein sehr starker Beweggrund das nicht machen zu lassen Sabine Muller Dan mon O Dey Privatdozent und Vertreter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktiven und Asthetischen Chirurgen DGPRAC grundete 2014 in seiner Funktion als Chefarzt am Luisenhospital Aachen ein Zentrum fur Rekonstruktive Chirurgie weiblicher Geschlechtsmerkmale nachdem er sich u a auf Intimchirurgie und die Rekonstruktion der Geschlechtsorgane von genitalverstummelten Frauen spezialisiert und daruber veroffentlicht hatte O Dey entwickelte eigene operative Verfahren zur Rekonstruktion insbesondere nach Klitoridektomie und Vulvektomie In einem Interview beim Missionsmagazin kontinente teilte er mit dass er im Sinne der Patientinnen eher von Genitalbeschneidung denn von verstummelung spreche weil die Patientinnen wussten dass der Eingriff kulturell verwurzelt ist und deswegen oftmals Schwierigkeiten hatten eine Menschenrechtsverletzung darin zu sehen Es sei ein Prozess die Dinge unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten und sie auch so zu benennen O Dey war eigenen Angaben zufolge in Tansania und suchte mit den Massai das Gesprach uber Genitalverstummelung unter anderem weil er mehr uber den kulturellen Hintergrund verstehen wollte Unter dem Titel Legt die Messer weg berichtete das Missionsmagazin 2017 uber die Bemuhungen in Kenia mit Hilfe der einheimischen Bevolkerung gegen die weibliche Genitalverstummelung anzutreten und stellte eine gesonderte Fotostrecke zur Verfugung Aufklarungskampagnen und AbschaffungsbestrebungenEin Mitglied der Tanzania Civil Society prasentiert Informationsmaterial vor Mitgliedern des Parlaments in Dodoma Tansania Die Tanzania Civil Society wird von der US amerikanischen Entwicklungsbehorde USAID unterstutzt Materialien zur Aufklarung Bereits im fruhen 20 Jahrhundert versuchten Kolonialverwaltungen die Frauenbeschneidung als heidnisches Ritual zu bekampfen wobei das Vorgehen von der jeweiligen Kolonialmacht abhangig war Wahrend beispielsweise die franzosische Kolonialverwaltung die Beschneidung duldete wurde sie von britischer Seite schon fruh bekampft so in Kenia seit den 1930er Jahren und im Sudan seit den 1940er Jahren Anthropologische Berichte aus den Kolonien existieren seit dieser Zeit im Bewusstsein der europaischen Offentlichkeit spielte das Thema jedoch lange Zeit praktisch keine Rolle Im Zuge der in den 1970er Jahren erstarkten Frauenbewegung und als Folge der sexuellen Befreiung der 1960er Jahre anderte sich der Blick auf die weibliche Sexualitat und den weiblichen Orgasmus Die Klitoris wurde gegenuber der Vagina zunehmend in ihrer Bedeutung hervorgehoben sexuelle Lust gegenuber der Fortpflanzungsfunktion der Sexualitat betont Mit der zunehmenden Betonung der Bedeutung der Klitoris fur die weibliche Sexualitat wurde diese zu einem politischen Symbol als Metapher fur die Selbstbestimmung der Frau Die bis dahin als exotisch und randstandig betrachtete Praktik wurde nun ein zentrales Anliegen des Feminismus als frontaler Angriff auf die weibliche Sexualitat verstanden wurde die Frauenbeschneidung zum Inbegriff fur Patriarchat und Unterdruckung Eine breitere Offentlichkeit wurde im Jahr 1994 durch den Bericht der Feministin Fran P Hosken der spater als Hosken Report bekannt wurde auf das Thema aufmerksam Der vorherigen nahezu vollstandigen Nichtbeachtung folgten eine extensive und teilweise stark emotional gefarbte Berichterstattung der Medien sowie zahlreiche Bucher starke Resonanz erfuhr etwa die Autobiographie Wustenblume von Waris Dirie 1998 die die Frauenbeschneidung verurteilten Infolge der Berichterstattung und diese wiederum verstarkend setzte ein gegen die Praktik agierender Aktivismus ein der vorerst von Frauen und Menschenrechtsgruppen sowie kleineren NGOs getragen wurde Zunehmend nahm sich die Politik des Themas an grosse ubernationale Organisationen wie die WHO oder die UNO setzten sich fur die Bekampfung der Frauenbeschneidung ein und in den meisten westlichen Landern wurde die Beschneidung unter teilweise strenge Strafe gestellt Der 6 Februar wurde auf eine Initiative der Nichtregierungsorganisation Inter African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children IAC aus dem Jahre 2003 zum Internationalen Nulltoleranztag gegen Verstummelung weiblicher Genitalien erklart um auf das Thema regelmassig und weltweit aufmerksam zu machen und fur die Abschaffung der Praktiken zu werben Inzwischen haben fast alle agierenden Parteien im westlichen Kulturraum eine ablehnende Haltung zur weiblichen Genitalverstummelung eingenommen und befurworten deren Abschaffung Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei unter anderem die negativen gesundheitlichen Konsequenzen fur die betroffenen Frauen sowie eine erhohte Sauglingssterblichkeit bei der Geburt die vielfaltigen psychosomatischen Folgeschaden z B posttraumatisches Belastungssyndrom unhygienische und medizinisch unverantwortliche Vorgehensweise wahrend der Verstummelung mit erhohten Infektions und Blutungrisiken bis hin zum Tod die Unterdruckung der Frau durch sexuelle Kontrolle also die Einschrankung ihrer Fahigkeit sexuelle Lust zu empfinden allgemein eine Verletzung der Menschenwurde und des Rechts auf korperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung informed consent der Betroffenen Die zwischen 1997 und 2003 als UN Sonderbotschafterin gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien tatige Waris Dirie lehnt Begrundungen mit Kultur Tradition oder Religion ganzlich ab Die Beschneidungspraxis bezeichnet sie als Genitalverstummelung female genital mutilation Folter torture und Verbrechen crime Internationale Organisationen wie die UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation streben seit den 1990er Jahren die vollstandige Abschaffung der Beschneidung weiblicher Genitalien an Auch zahlreiche lokale Organisationen und Initiativen in Landern mit Beschneidungstradition sowie die Schulbehorden arbeiten auf dieses Ziel hin vor allem indem sie nicht nur die Praktizierenden sondern auch die Bevolkerung uber die mit der Beschneidung verbundenen negativen Auswirkungen informieren Dies hat dazu gefuhrt dass verschiedene ethnische Gruppen und Dorfgemeinschaften die Abschaffung der Praxis erklart haben In einer Reihe von afrikanischen Landern wurde die Beschneidung weiblicher Genitalien auch gesetzlich verboten die Umsetzung dieser Verbote ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und oft luckenhaft Aufklarungsunterricht gemass Schulcurriculum in Burkina Faso Ein weiterer Ansatz besteht darin alternative Berufsmoglichkeiten fur die traditionellen Beschneiderinnen zu schaffen Allerdings kehren manche Beschneiderinnen trotz solcher Programme wieder zu ihrer fruheren Tatigkeit zuruck da diese hoch angesehen gut bezahlt und weiterhin nachgefragt wird Am 20 Dezember 2012 hat die UN Vollversammlung einstimmig eine Resolution verabschiedet die die Mitgliedsstaaten zur Verstarkung ihrer Anstrengungen fur eine vollstandige Beendigung weiblicher Genitalverstummelung auffordert Achtung mittels islamischer Rechtsgutachten Mehrere Initiativen versuchen die Praxis der Madchen und Frauenbeschneidung mittels islamischer Rechtsgutachten Fatwas zu achten Zum Beispiel initiierte Rudiger Nehberg am 22 und 23 November 2006 eine internationale Konferenz von Islam Gelehrten in der al Azhar Universitat Kairo Die Gelehrten beschlossen dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islam vereinbar sei Die Genitalbeschneidung bei Frauen ist eine ererbte Unsitte ohne Grundlage im Koran respektive einer authentischen Uberlieferung des Propheten Daher mussen die Praktiken unterbunden werden in Anlehnung an einen der hochsten Werte des Islam namlich den Menschen unbegrundet keinen Schaden zufugen zu durfen Vielmehr wird dies als strafbare Aggression gegenuber dem Menschengeschlecht erachtet Die Legislativ Organe sind aufgefordert diese grausame Unsitte als Verbrechen zu deklarieren Im Einzelfall solle jedoch den Medizinern die Entscheidung uber die Beschneidung uberlassen bleiben Der Verein TARGET e V des im Jahr 2020 verstorbenen Rudiger Nehberg hat die Ergebnisse der Konferenz in dem Buch Das goldene Buch zusammengefasst Dieses soll Vorbeter und Religionsfuhrer informieren und sie dazu animieren die Beschneidung der weiblichen Genitalien nicht gutzuheissen Transportiert wird die Botschaft dass Weibliche Genitalverstummelung eine Sunde und nicht vereinbar mit dem Islam sei Das erklarte Ziel von TARGET e V ist es Das Goldene Buch in den 35 Landern in denen die Weibliche Genitalverstummelung noch ublich ist gratis an die Vorbeter der Moscheen zu verteilen damit sie das Buch als Grundlage ihrer Predigt nutzen konnen Auch Universitaten Koranschulen oder Frauenrechtsgruppen konnen das Buch auf Anfrage bei TARGET e V kostenlos erhalten Die erste Auflage aus dem Jahr 2008 umfasste 10 000 Exemplare in drei Sprachen der UN Arabisch Franzosisch Englisch und Deutsch Die zweite Auflage umfasste 100 000 Exemplare gedruckt in Arabisch Franzosisch und Englisch Inhaltlich umfasst Das Goldene Buch die Fatwa von Kairo auszugsweise Redebeitrage hochkaratiger Islamgelehrter und Mediziner wahrend der Konferenz sowie Informationen zu den Folgen Weiblicher Genitalverstummelung Um den Inhalt auch Analphabeten anschaulich zu machen enthalt das Buch zudem farbige Zeichnungen Um die Akzeptanz und die Verbreitung des Inhalts des Buchs Das Goldene Buch nachhaltig in den betroffenen Landern zu fordern erfolgt die Umsetzung der Kampagne durch TARGET e V dort stets in enger Zusammenarbeit mit hohen Religionsvertretern und Rechtsgelehrten Bereits im Jahre 2005 hatten islamische Gelehrte in Somalia wo die Infibulation nahezu flachendeckend praktiziert wird eine Fatwa veroffentlicht die sich gegen die Beschneidung an Madchen richtet Im Marz 2009 besuchten Nehberg und Tarafa Baghajati den in Katar lebenden islamischen Rechtsgelehrten Yusuf al Qaradawi der als die wichtigste zeitgenossische Autoritat des sunnitischen Islam gilt In einer vom Rechtsgelehrten ausgefertigten Fatwa wird die genitale Verstummelung von Madchen als Teufelswerk bezeichnet und verboten da sie gegen die Ethik des Islam gerichtet sei Gruppenpsychotherapieansatz nach Moller Deserno Ausgehend von der These dass Initiationsrituale sowohl eine konfliktvermeidende Funktion im Kontext des sozialen Gefuges und als auch eine einschrankende bzw zerstorerische Wirkung im Hinblick auf Individualitat und Subjektivitat besitzen sollten gemass Moller und Deserno Psychoanalytiker und Professor fur Psychologie Projekte mit dem Ziel weibliche Genitalbeschneidung zu beseitigen auf die Parameter Konfliktvermeidung und individuelle Einschrankung Zerstorung eingehen Neben ausgeweiteter Begleitforschung der bisherigen Projekte an sich und Evaluation wie Beschneidungen psychisch verarbeitet werden sollten Gesprachsgruppen von Frauen und Mannern initiiert werden um eine gemeinsame Auseinandersetzung mit weiblicher Genitalverstummelung in die Wege zu leiten Der inhaltliche Kernpunkt ist hierbei auf das Geschlechterverhaltnis zu legen in dem die sich gegenseitig bedingenden Dimensionen von Produktion Institution wie Stammesordnung oder Religion und Generationenverhaltnis und die darin verankerte Genitalverstummelung deutlich werden Diese Reflexion soll dazu beitragen das von den Autoren als ungleich eingeschatzte Geschlechterverhaltnis verhandelbar zu machen Als Orientierung fur das Design der Gruppen wird das von Dan Bar On entwickelte Konzept zur Uberwindung des Nahostkonflikts zwischen Israelis und Palastinensern empfohlen Wirkungen Gemass Zahlen der UNICEF ist in 14 von 15 untersuchten Landern der Anteil der befragten 15 bis 49 jahrigen Frauen die die Fortfuhrung der Beschneidung befurworten kleiner als der Anteil derer die selbst beschnitten sind Vor allem in Burkina Faso wo der Staat Bemuhungen zur Abschaffung unternommen hat ist der Anteil der Frauen die die Beschneidung befurworten 17 deutlich kleiner als der Anteil der Beschnittenen 77 Einzig in Niger befurworten mehr Frauen 9 die Beschneidung als selbst davon betroffen sind 5 Allerdings hat Nichtbefurwortung Ablehnung der Praxis nicht immer zur Folge dass die betreffenden Frauen ihre Tochter tatsachlich nicht beschneiden lassen Einer weiteren Untersuchung zufolge ist in neun von 16 Landern Athiopien Benin Burkina Faso Eritrea Kenia Jemen Nigeria Tansania und Zentralafrikanische Republik der Anteil beschnittener Frauen in jungeren Altersgruppen 15 bis 25 Jahrige niedriger als bei alteren Frauen was auf einen Ruckgang der Praxis hinweist in den ubrigen sieben Landern Agypten Elfenbeinkuste Guinea Mali Mauretanien und Sudan gibt es kaum Unterschiede nach Altersgruppen In Athiopien ist gemass einer Untersuchung einheimischer nichtstaatlicher Organisationen die Pravalenz im Zeitraum 1997 bis 2007 landesweit von 61 auf 46 gesunken Am starksten ist sie in den Regionen Tigray Oromiyaa und im Suden sowie in den Stadtregionen Addis Abeba und Dire Dawa zuruckgegangen wahrend in den Regionen Somali und Afar wo die Infibulation ublich ist kaum ein Ruckgang festzustellen ist Bei 29 ethnischen Gruppen 18 davon in der Sudregion betragt der Ruckgang ca 20 In Togo ist laut einer Studie der Regierung und der UNO die Beschneidungsrate von 1996 bis 2008 um die Halfte zuruckgegangen und liegt nun bei 7 Bei Studien die auf Umfragen beruhen ist aber zu beachten dass befragte Opfer moglicherweise ihre Beschneidungen verschweigen wenn sie unter Druck gesetzt wurden mit niemandem uber das zu sprechen was sie erlebt haben Dadurch werden weniger Taterinnen bekannt die in ihrem Land mit Strafverfolgung rechnen mussen Der Ruckgang ist daher moglicherweise weniger stark als es Befragungen nahelegen Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklarten Seither gaben etwa 2657 Dorfer in Senegal Guinea und Burkina Faso ahnliche Erklarungen ab Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dorfer die Praxis dennoch weiterfuhren Andere Untersuchungen und Daten deuten darauf hin dass die Abschaffungsbestrebungen zwar zur Medikalisierung beigetragen haben nicht aber zur Abschaffung der Praxis So halten Massai in Kenia bei denen die Beschneidung in Form der Klitoridektomie im Rahmen eines jahrlichen Rituals erfolgt mehrheitlich an dieser Tradition fest verwenden aber mittlerweile fur jedes einzelne Madchen ein anderes Schneidwerkzeug um die Infektionsrisiken durch Mehrfachbenutzung zu vermeiden Nur mehr 14 Prozent der Beschneider sollen Klingen mehrfach verwenden Auch wird die Infibulation zum Teil durch leichtere Beschneidungsformen ersetzt Der Anteil der Eingriffe die von medizinisch geschultem Personal und unter hygienischen Bedingungen durchgefuhrt werden hat namentlich in Agypten Guinea Kenia Nigeria Nord Sudan und Jemen deutlich zugenommen UNICEF fuhrt diesen Trend zur Medikalisierung wesentlich darauf zuruck dass Kampagnen gegen Madchenbeschneidung vor allem die Gesundheitsrisiken betont haben Sie vertritt dazu die Ansicht dass jegliche Beschneidung auch mit Medikalisierung eine mit der Wurde der Frau unvereinbare Menschenrechtsverletzung darstelle und dass Kampagnen diesen Aspekt verstarkt aufgreifen sollen Die in verschiedenen Landern beobachtete Tendenz dass das Beschneidungsalter nach unten verschoben wird ist moglicherweise ebenfalls auf die Abschaffungsbestrebungen zuruckzufuhren Traditionell wurde die Beschneidung im Wesentlichen wahrend der Pubertat oder erst im Erwachsenenalter durchgefuhrt Mittlerweile werden Madchen vermehrt bereits im Kleinkindesalter beschnitten um die Beschneidung leichter vor den Behorden verheimlichen zu konnen Zudem konnten sich Madchen in hoherem Alter insbesondere wenn sie Schulbildung und Aufklarung erhalten haben eher dem Eingriff widersetzen Existenzielle Bedrohungen in den Verbreitungsgebieten wie extreme Armut und Kriege tragen dazu bei dass sowohl das Problembewusstsein bezuglich Beschneidung wie auch Kampagnen und Beendigungsstrategien in den Hintergrund treten Befragungen von Frauen und Mannern zeigten dass unter solchen Bedingungen das Thema weder moralisch noch wissenschaftlich von grossem Interesse ist Kritik Seit den Anfangen der Abschaffungsbestrebungen wahrend der Kolonialzeit waren diese in einen Diskurs der kulturellen Uberlegenheit Europas eingebettet und Teil der Zivilisierung Afrikas Ursprungliche Bestrebungen zur Abschaffung waren oftmals religios begrundet die Beschneidung wurde als heidnisches Ritual verurteilt und Konvertiten mussten diesen so auch der Beschneidung abschworen Eine Befragung protestantischer Pastoren bei den Sara einer Ethnie im Tschad zeigte dass auch heute noch der Kampf der Mission gegen die Beschneidung im Sinne einer Ausrottung lokaler Brauche und religioser Praktiken betrieben wird Entsprechend wurden die Abschaffungsbestrebungen von afrikanischer Seite oftmals als ungerechtfertigte Einmischung in die eigene Kultur angesehen Zusatzlich zu bestehenden Motiven fur die Beschneidung wurde diese zum Ausdruck fur die eigene kulturelle Identitat die Befurwortung der Beschneidung wurde zum Teil des Antikolonialismus Nachdem 1945 im Sudan ein Verbot erlassen worden war wurden im darauffolgenden Jahr erstmals zwei Frauen deswegen vor Gericht gestellt Der Verhandlung folgten heftige anti koloniale Proteste woraufhin die Kolonialverwaltung die Umsetzung des Verbots stark einschrankte Die Beschneidung wurde anti koloniales Symbol und Ausdruck nord sudanesischer Nationalidentitat 1956 kam es zum Aufkommen der Ngaitana Bewegung in Kenia nachdem der ausschliesslich mannliche Gemeinderat der Stadt Meru unter dem Druck der Kolonialverwaltung einstimmig ein Verbot der Genitalbeschneidung beschlossen hatte Dies fuhrte dazu dass sich bis dahin unbeschnittene Madchen und Frauen selbst beschnitten um gegen die Fremdbestimmung zu protestieren und ihrer korperlichen Autonomie Ausdruck zu verleihen Die Ngaitana wurden Teil der politischen Mau Mau Bewegung die in die kenianische Unabhangigkeitsbewegung mundete Deren Fuhrer der spatere Prasident Jomo Kenyatta betonte die kulturelle Bedeutung der Beschneidung Einige Autoren vertreten die Auffassung dass die erfolgte Beschneidung als positiv bewerteter Teil der eigenen Identitat betrachtet werde Auch wird darauf hingewiesen dass die Beschneidung nicht zu einer Einschrankung der weiblichen Sexualitat fuhren muss Die Kritik an Abschaffungsbemuhungen richtet sich entsprechend gegen die als ubertrieben negativ empfundene Darstellung der gesundheitlichen Risiken und der Auswirkungen auf die Sexualitat der Frau Dabei wird nicht unbedingt die Frauenbeschneidung befurwortet jedoch der Diskurs uber die Thematik kritisiert Heute existiert die Gegenbewegung sowohl in den betreffenden afrikanischen als auch in westlichen Landern Sie wird unter anderem von prominenten afrikastammigen Frauen getragen die selbst beschnitten sind so zum Beispiel die an der Florida Atlantic University lehrende Kenianerin Wairimu Njambi oder Fuambai Ahmadu von der University of Chicago die ursprunglich aus Sierra Leone stammt Von letzterer wurde 2008 die Organisation African Women Are Free to Choose AWA FC gegrundet die es sich zur Aufgabe gemacht hat die aus ihrer Sicht stark negativ verzerrte Berichterstattung zum Thema zu versachlichen Rechtliche BeurteilungVolkerrechtlicher Rahmen Eine ablehnende Haltung gegenuber der Beschneidung weiblicher Genitalien kann aus Artikel 3 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte dem Recht auf Sicherheit der Person abgeleitet werden Der Artikel 30 der Erklarung kann als Verbot herangezogen werden fur den Fall dass sie als Kulthandlung in Ausubung der Religionsfreiheit gemass Artikel 18 der Erklarung ausgelegt werden sollte Seit 1990 verpflichtet die UN Kinderrechtskonvention die Unterzeichnerstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs Verwaltungs Sozial und Bildungsmassnahmen zu treffen um das Kind vor jeder Form korperlicher oder geistiger Gewaltanwendung Schadenszufugung oder Misshandlung zu schutzen solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet die das Kind betreut sowie alle wirksamen und geeigneten Massnahmen zu treffen um uberlieferte Brauche die fur die Gesundheit der Kinder schadlich sind abzuschaffen Gemass Art 13a der arabischen Charta der Menschenrechte ist grausame und erniedrigende Behandlung als strafbare Handlung zu bekampfen Die Charta ist seit 15 Marz 2008 in Kraft Artikel 2 Buchstabe d der Kairoer Erklarung der Menschenrechte im Islam erklart die korperliche Unversehrtheit zu einem garantierten Recht Der Staat hat dieses Recht zu schutzen und es darf nur im Rahmen der Scharia beispielsweise zur Verhangung von Korperstrafen gebrochen werden Artikel 6 der Erklarung garantiert Frauen zudem ein Recht auf Wurde Europaische Union und andere europaische Staaten In den Staaten der Europaischen Union ist der Eingriff als Verletzung der korperlichen Unversehrtheit eine Straftat in Belgien Danemark Grossbritannien Italien Norwegen Osterreich Schweden und Spanien gibt es daruber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstummelung Strafprozesse sind aus Frankreich Italien und Spanien bekannt In jungerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europaischen Landern zunehmend als Asylgrund anerkannt bzw als Grund fur die Anerkennung der Fluchtlingseigenschaft siehe auch Geschlechtsspezifische Verfolgung Deutschland Strafrecht Durch das 47 Strafrechtsanderungsgesetz vom 24 September 2013 wurde der neue 226a Strafgesetzbuch StGB Verstummelung weiblicher Genitalien mit folgendem Wortlaut in das Strafgesetzbuch aufgenommen 1 Wer die ausseren Genitalien einer weiblichen Person verstummelt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft 2 In minder schweren Fallen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu erkennen Nach diesem Paragraphen macht sich die die Verstummelung durchfuhrende Person in jedem Fall strafbar Der gleichfalls verwirklichte 223 StGB wird von 226a StGB verdrangt mit den 224 225 226 StGB ist Tateinheit moglich Eltern der beschnittenen Tochter machen sich unter Umstanden der Anstiftung Beihilfe oder Mittaterschaft zu 226a StGB strafbar Auch eine mittelbare Taterschaft kommt in Betracht Die Hochststrafe betragt im Fall des ersten Absatzes gemass 38 StGB 15 Jahre Rein kosmetisch motivierte Eingriffe wie Intimpiercings oder Schonheitsoperationen im Genitalbereich zum Beispiel die Schamlippenverkleinerung sollen vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen werden Seit 2015 konnen nach 5 Nr 9a Buchstabe b StGB auch im Ausland begangene Taten unabhangig vom Recht des Tatorts bestraft werden wenn der Tater zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt im Inland hat seit 1 Oktober 2023 auch wenn der Tater Auslander ist aber seine Lebensgrundlage in Deutschland hat Bis 2015 machten sich Eltern die ihr Kind ins Ausland verbrachten um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstummeln zu lassen in Deutschland nur dann strafbar wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht war 7 StGB Es war also moglich dass in Deutschland lebende Eltern ihre Kinder in einem Land z B den Sudan das Genitalverstummelung nicht unter Strafe stellte an den Genitalien verstummeln liess ohne dass in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen erfolgten Die Verjahrungsfrist dauert 20 Jahre 78 Absatz 3 StGB Der Lauf der Verjahrungsfrist fur weibliche Genitalverstummelung beginnt gemass 78b StGB erst ab der Vollendung des 30 Lebensjahres des Opfers bei alteren Opfern mit Beendigung der Tat Seit dem 15 Juli 2017 ist deutschen Staatsburgern die einer durch Tatsachen begrundeten Annahme zufolge eine Genitalverstummelung i S d 226a StGB vornehmen lassen wollen die Ausreise zu untersagen 10 Abs 1 PassG i V m 7 Abs 1 Nr 11 PassG Ihnen ist der Reisepass zu versagen 7 Abs 1 Nr 11 PassG zu beschranken 7 Abs 2 S 1 PassG oder zu entziehen 8 PassG Daruber hinaus kann angeordnet werden dass ihr Personalausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt 6 Abs 7 PAuswG i V m 7 Abs 1 Nr 11 PassG Bis 2013 erfullte nach deutschem Recht die Verstummelung weiblicher Genitalien nur den Straftatbestand der Gefahrlichen Korperverletzung 224 StGB ob eine Verstummelung weiblicher Genitalien auch als schwere Korperverletzung 226 StGB gewertet werden konnte war nicht abschliessend geklart Eine Erhohung des Strafrahmens kam in Frage wenn insbesondere bei der Verstummelung der Geschlechtsteile minderjahriger Frauen beziehungsweise Madchen auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen 225 StGB in Idealkonkurrenz gegeben war Eine wirksame also rechtfertigende Einwilligung ist auszuschliessen Falls ein Arzt das infibulierte Genital einer Frau fur die Geburt operativ offnet und danach wieder zunaht Refibulation macht er sich strafbar Zu klaren bleibt ob die arztliche Schweigepflicht zu Gunsten des Schutzes gefahrdeter Madchen gebrochen werden darf so wie es bislang der Fall ist Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Landgerichtsurteil zur Zirkumzision eines mannlichen Vierjahrigen aus religiosen Motiven sprach sich Bundesfamilienministerin Kristina Schroder 2012 dafur aus die weibliche Genitalverstummelung in Deutschland rechtssicher auszuschliessen da diese ein Verbrechen sei Im Juli 2013 wurde die Genitalverstummelung vom Bundestag als Straftatbestand verabschiedet Im Jahr 2009 wurde ein Gesetzentwurf mit dem die Verstummelung weiblicher Genitalien als schwere Korperverletzung erfasst werden sollte vom Bundestag noch abgelehnt Im Folgejahr beschloss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf beim Bundestag einzubringen dessen zentrales Anliegen die Einfugung eines 226a StGB Genitalverstummelung ist 226a Abs 1 StGB solle lauten Wer die ausseren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstummelt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft Die Begrundung des Gesetzentwurfes sah keinen Unterschied zwischen den Formen der Genitalverstummelung nach der WHO Klassifikation vor Nach Bernhard Hardtung Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch war eine solche Regelung aus strafrechtsdogmatischer Sicht nicht erforderlich da eine Verstummelung bereits vom Straftatbestand der gefahrlichen Korperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefahrlichen Werkzeugs nach 224 Abs 1 Nr 2 StGB erfasst sei Bei der Anhorung der Sachverstandigen im Rechtsausschuss wurde von Bernhard Hardtung kritisiert eine Sonderstrafnorm die pauschal alle Formen der Frauenbeschneidung erfasse wurde an das Geschlecht des Tatopfers anknupfen und nicht an Unrechtsunterschiede zwischen der Frauen und der Mannerbeschneidung Dies sei wegen Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Benachteiligungsverbot in Art 3 GG verfassungswidrig da die leichten Formen der Madchenbeschneidung in ihrer Unrechtsschwere mit der Knabenbeschneidung vergleichbar seien Der hessische Justizminister Jorg Uwe Hahn FDP sprach sich andererseits fur einen eigenen Straftatbestand aus da die bestehenden Regelungen fur einen effektiven Opferschutz nicht ausreichend seien Das Justizministerium unter Sabine Leutheusser Schnarrenberger stellte im Mai 2013 einen Gesetzentwurf vor nach dem die weibliche Genitalbeschneidung als eigener Straftatbestand gewertet werden sollte Mindestens ein und hochstens 15 Jahre sollten dafur im Gesetz angedroht werden In der Vorlage hiess es dass es sich bei der Verstummelung um einen schwerwiegenden Eingriff in die korperliche Unversehrtheit handelte dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss Mit dem Gesetz das noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 verabschiedet wurde wurde ein eigener Straftatbestand fur weibliche Genitalverstummelung geschaffen Vorher war nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als gefahrliche Korperverletzung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes geht von rund 6000 bedrohten Frauen und Madchen in Deutschland aus und forderte eine Aufnahme der Genitalverstummelung in den da ansonsten Familien zur Beschneidung ihrer Tochter ins Ausland reisten und diese Delikte dann nicht geahndet werden konnten selbst wenn die Opfer ihren Wohnsitz in Deutschland hatten Familienrechtsprechung Der fur Familienrecht zustandige Senat des Bundesgerichtshofs bestatigte am 15 Dezember 2004 eine Entscheidung nach der die Mutter einer 14 jahrigen Tochter gambischer Staatsangehorigkeit daran gehindert werden darf das Kind nach Gambia reisen zu lassen Dies wurde damit begrundet dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter nicht den Eindruck gemacht habe dass sie selbst eine Beschneidung klar ablehne So hatte die Mutter betont dass sie ihre Tochter hieruber selbst entscheiden lassen wolle was angesichts des Alters des Madchens als zweifelhaft beurteilt wurde Dies seien nachvollziehbare Anzeichen dafur dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei die immensen Gefahren einer Beschneidung fur das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen oder gar abzuwenden Zur weiteren Entscheidung ob im konkreten Fall allein diese Teilentziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ausreiche oder ob weitergehende Massnahmen wie z B eine beaufsichtigend e Pflegschaft oder eine Verpflichtung zu regelmassigen Kontrollen bei einem Kinderarzt erforderlich seien verwies der Bundesgerichtshof den Fall wieder an das vorentscheidende Oberlandesgericht zuruck Einer anderen Familie entzog das Familiengericht Bad Sackingen am 14 September 2008 das Aufenthaltsbestimmungsrecht fur ihre Tochter durch eine einstweilige Verfugung obwohl die Familie jegliche Beschneidung ablehnte Die Entscheidung wurde am 20 November 2008 bestatigt und allein mit dem Verweis auf die allgemein hohe Zahl beschnittener Frauen im Heimatland der Eltern Athiopien begrundet wo die Tochter ihre Grosseltern besuchen sollte Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil spater auf Demnach sei es nicht zulassig das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein aufgrund eines Verweises auf eine abstrakte Gefahr einzuschranken vielmehr mussten konkrete Anhaltspunkte fur eine Gefahrdung vorliegen Da dies nicht der Fall ware lagen die Voraussetzungen fur eine Einschrankung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht vor Verfassungsrecht Sollten Erziehungsrecht der Eltern oder Religionsfreiheit gegen das Recht auf korperliche Unversehrtheit und Menschenwurde abzuwagen sein so geht letzteres ersterem vor In der Begrundung zum Gesetz uber den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des mannlichen Kindes vertrat die Bundesregierung jedoch die gegensatzliche Position Arztliches Standesrecht Wird die Tat durch einen Arzt oder mit dessen Hilfe begangen so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden Die Bundesarztekammer hat hierzu eindeutig Stellung bezogen Zudem unterstutzt die Organisation die Initiative von Terre des Femmes in Deutschland die weibliche Genitalverstummelung in die ICD Klassifizierung aufzunehmen Osterreich In Osterreich gilt die Verstummelung weiblicher Genitalien als absichtliche Korperverletzung mit schweren Dauerfolgen Im Strafrecht gibt es spezielle Normen zur Rechtswidrigkeit von Genitalverstummelungen und zur Verjahrung Die Unwirksamkeit der Einwilligung ist in 90 StGB speziell geregelt Dessen Absatz 3 lautet In eine Verstummelung oder sonstige Verletzung der Genitalien die geeignet ist eine nachhaltige Beeintrachtigung des sexuellen Empfindens herbeizufuhren kann nicht eingewilligt werden Durch das Strafrechtsanderungsgesetz 2006 wurde ausserdem die Verjahrungsfrist nach 58 Abs 3 Ziffer 3 StGB wie fur andere Sexualdelikte auch fur Falle der Genitalverstummelungen als Delikt gegen die sexuelle Integritat und Selbstbestimmung verlangert Somit beginnt fur Taten an Minderjahrigen erst ab dem Erreichen des 28 Lebensjahres des Opfers die normale Frist fur die Verjahrung Seit 2012 ist Genitalverstummelung nach 64 Abs 1 Z 4a StGB auch dann in Osterreich strafrechtlich verfolgbar wenn die Tat zwar im Ausland erfolgte jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen beispielsweise wenn sich entweder der Tater oder das Opfer fur gewohnlich in Osterreich aufhalten oder die osterreichische Staatsburgerschaft besitzen Schweiz In der Schweiz wird der Tatbestand der Verstummelung weiblicher Genitalien explizit durch den Artikel 124 des Strafgesetzbuches erfasst Auch Personen die im Ausland eine Genitalverstummelung durchfuhren machen sich unabhangig davon ob die Tat im betreffenden Land legal ist nach diesem Gesetz strafbar Die Einwilligung der Frau zu og Massnahmen ist fur die Strafbarkeit nicht von entscheidender Bedeutung Kosmetische Eingriffe und Piercings werden von dem Gesetz nicht erfasst Grossbritannien Der Prohibition of Female Circumcision Act 1985 wurde von Wayland Young ins Parlament eingebracht und am 16 Juli 1985 verabschiedet Der Female Genital Mutilation Act 2003 2003 c 31 verbietet es britischen Staatsburgern ausserhalb des Vereinigten Konigreichs weibliche Genitalien zu verstummeln Er erhohte die Maximalstrafe von 5 auf 14 Jahre Weitere Lander In zahlreichen anderen westlichen Landern liegen spezielle Gesetze mit dem Tatbestand Genitalverstummelung vor Ebenso liegen in Australien und den USA gesonderte Gesetze vor In den USA wurde von einem Gericht die drohende Beschneidung als Asylgrund anerkannt siehe Fall Kasinga Kassindja In weiteren Landern ist die weibliche Genitalbeschneidung rechtlich nicht geregelt und wird legal praktiziert oder ist verboten und wird dennoch durchgefuhrt Hauptverbreitungsgebiete In einigen Landern in denen Beschneidung traditionell verbreitet ist bestehen gesetzliche Verbote so in Agypten seit 2007 vollstandiges Verbot Benin seit 2005 Burkina Faso 1997 Dschibuti 1995 der Elfenbeinkuste 1998 Eritrea 2007 Ghana Guinea 1969 Senegal 1999 Niger mehreren Bundesstaaten Nigerias in Tansania Togo Tschad Uganda 2009 und der Zentralafrikanischen Republik Ehe Sudan im Jahr 2020 ein Verbot verhangte war lediglich die Infibulation verboten Die Gesetze sind im Strafgesetzbuch verankert und sehen schwere Sanktionen fur diejenigen vor die gegen das Verbot verstossen Allerdings sorgen die staatlichen Organe laut Einschatzung durch die GTZ heute GIZ nur in wenigen Landern und Fallen fur die Einhaltung der Gesetze Auch fehlt es an Unterstutzung in der Bevolkerung In vielen Hauptverbreitungsgebieten haben grosse Teile der Bevolkerung keinen Bezug zu einem modernen nationalen Rechtssystem Nationale Gesetze sind auf lokaler Ebene oft unbekannt die Haltungen traditioneller Autoritaten sind fur die Bevolkerung von weit grosserer Bedeutung Die Menschen identifizieren sich nicht mit der nationalen Gesetzgebung und fuhlen sich somit auch nicht verpflichtet sich danach zu richten Die aus dem westafrikanischen Guinea stammende Aktivistin Hadja Kitagbe Kaba schatzte im Februar 2012 gegenuber Deutschlandfunk ein Die Gesetze oder Polizeikontrolle bringen gar nichts Diese Beschneidung ist bei mir verboten seit 1969 Seit 40 Jahren Aber 90 Prozent sind beschnitten Und dieses Jahr 100 Prozent alle Madchen in meiner Region sind beschnitten Hadja Kitagbe Kaba Mama Afrika e V Berlin Obwohl die agyptische Regierung 2008 die Gesetzeslage bezuglich weiblicher Genitalverstummelung nochmals verscharfte und nun mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von 900 US Dollar droht bleibt es in Agypten weiterhin erlaubt eine Beschneidung von Madchen und Frauen bei medizinischer Notwendigkeit vorzunehmen In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab die Praxis unter Strafe zu stellen Vorschlage fur Kompromisslosungen im Umgang mit Migrantinnen und Versuche einer UmsetzungDie meisten westlichen Regierungen wie auch internationale Organisationen lehnen jegliche Form von Beschneidung bei Frauen ab Dieses Verbot spiegelt sich im jeweiligen Strafrecht wider Eine Differenzierung nach Grad der Operation und Alter des Madchens oder der Frau gibt es nicht Der US amerikanische Anthropologe Richard Shweder pladierte im Jahr 2000 fur eine nach seiner Ansicht faire und kultursensitive Kompromisslosung Sein Ziel ist eine Annaherung zwischen den unterschiedlichen Kulturen durch Ubereinkunft uber unterschiedliche kulturelle Werte Er argumentierte die mannliche Beschneidung sei im westlichen Kulturkreis geduldet und werde von Medizinern offiziell durchgefuhrt Dieses Vorgehen werde durch kulturell und religios verankerte Werte gerechtfertigt deren Anderung nicht vertretbar sei Die Verletzung der korperlichen Integritat des Kindes gleich welchen Geschlechts halt er fur hinnehmbar soweit keine ernsten negativen Folgen zu erwarten seien Eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern oder den Kulturen sei jenseits von medizinischen Grunden nicht vertretbar Eine Veranderung der Klitoris oder die Infibulation sei jedoch aufgrund der erwartbaren Folgen strikt abzulehnen Im Fall von erwachsenen Frauen wie Mannern sei jeglicher Eingriff vertretbar sofern eine aufgeklarte Einwilligung stattfinde Freiwilligkeit und Mundigkeit sollten gegebenenfalls uber ein psychologisches Gutachten gepruft werden Sollte eine Frau unter diesen Voraussetzungen den Eingriff wunschen konnte ihr die Moglichkeit dazu in einem hygienischen und professionellen Rahmen gegeben werden Die Juristin an der britischen University of Buckingham schlug 1995 eine Gesetzesanderung fur Grossbritannien vor Wichtigste Voraussetzung fur die Beschneidung von Madchen sei neben der strengen medizinischen Regulierung der Operation eine personliche Einverstandniserklarung Die Beschneidung solle ab einem Alter von 16 Jahren legal erfolgen Nach dem britischen Familienrecht sei dies das Mindestalter fur kompetente und rechtsgultige Einwilligungen in medizinische Eingriffe Die italienische Juristin Maria Caterina La Barbera 2009 halt eine rechtliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Typen der Beschneidung fur angebracht Rechtlich solle zwischen leichteren Formen die sich nicht wesentlich von im Westen kommerziell angebotenen Praktiken wie Schonheitsoperationen im Intimbereich oder Intimpiercings unterschieden und schwereren Formen wie der Infibulation differenziert werden Letztere sollten verboten bleiben Der US amerikanische Professor fur Anthropologie Mwenda Ntarangwi sprach sich 2007 fur eine Annaherung zwischen den Kulturen und Positionen aus Er schlagt vor dass beschnittene Frauen in den Dialog mit Schulern und Studenten treten und zu einer offenen Auseinandersetzung anregen sollen Die Diskussion mit als Opfer wahrgenommenen betroffenen Frauen die wider Erwarten die Beschneidung guthiessen konne zu neuen Einsichten in eine komplexe kulturelle Thematik und mehr Verstandnis fur die andere Position fuhren In den Niederlanden wollte das Gesundheitsministerium 1992 eine Perforation der Klitorisvorhaut an Minderjahrigen durch Arzte legalisieren Nach massivem offentlichen Protest zog das Ministerium seinen Entwurf zuruck Unter anderem erklarte der Vorsitzende des Inter African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children IAC die Legalisierung des sogenannten Hollandischen Kompromisses wurde einen gefahrlichen Prazedenzfall schaffen und die Unterjochung von Frauen erneut bestatigen 1996 bot das Harborview Medical Center ein Krankenhaus in Seattle die Moglichkeit einen kleinen Einschnitt an der Klitorisvorhaut vorzunehmen den sogenannten genital nick oder ritual nick Die Arzte bezeichneten den Eingriff als symbolisch Dabei werde kein Gewebe entfernt ein Vernahen der Wunde sei nicht notig und es gebe wenig oder keine Narbenbildung Der Eingriff sei mit weniger Risiken als die mannliche Beschneidung verbunden Die Prozedur sollte unter Anwendung von Lokalanasthesie an mindestens elf Jahre alten Madchen von ausgebildetem Fachpersonal durchgefuhrt werden Vorher sollten in einem Einzelgesprach ohne Beteiligung der Eltern die Motive des Kindes uberpruft sowie die Einwilligung der Eltern nach erfolgter Aufklarung eingeholt werden Ziel war unter anderem die illegale Durchfuhrung von weitergehenden Beschneidungen an Madchen ausserhalb eines Krankenhauses zu verhindern und dennoch eine Option zur Wahrung der kulturellen Tradition zu schaffen Als der sogenannte Kompromiss von Seattle bekannt wurde kam massiver Protest auf Gegner des Vorschlags argumentierten dass die Legalisierung der Prozedur den Fortbestand von Beschneidungstraditionen ermogliche und es haufig nicht moglich sei zu bestimmen inwieweit das Einverstandnis der Madchen echt oder durch sozialen Druck bedingt ist Viele Gegner missverstanden die Art des vorgeschlagenen Eingriffs Sie glaubten er beinhalte eine echte Beschneidung und nicht nur den symbolischen Schnitt in die Klitorisvorhaut Einige Gegner waren zudem besorgt dass Eltern bald weitreichendere Prozeduren fordern und Arzte diese durchfuhren wurden sobald sie sich an andere Formen der weiblichen Genitalbeschneidung gewohnt hatten Meserak Ramsey und andere waren besorgt schon das Diskutieren der Beschneidung weiblicher Genitalien legitimiere eine barbarische Praxis Unter dem Druck der Gegner gefuhrt von der Abgeordneten des Reprasentantenhauses und Frauenrechtlerin Patricia Schroeder sowie Meserak Ramsey und Mariama Barrie Diamond bei denen als Kind Infibulation durchgefuhrt wurde beendete das Krankenhaus dieses Vorgehen Die US Rechtsprofessorin Doriane Lambelet Coleman bewertete 1998 den Harborview Vorschlag als weniger schadlich fur die Gesundheit das Wohlergehen und Sicherheit von Madchen als die mannliche Beschneidung schadlich fur die Gesundheit das Wohlergehen und Sicherheit von Jungen sei Mit dem Harborview Vorschlag gebe es zum ersten Mal eine zur mannlichen Beschneidung vergleichbare Form von FGM Ein 2003 im Careggi Krankenhaus in Florenz gefasster Beschluss leichte Formen der Beschneidung an erwachsenen einwilligenden Frauen zuzulassen fuhrte zu ahnlichen Reaktionen Anlass war der von mehreren afrikanischen Frauen an einen Klinikarzt herangetragene Wunsch eine Beschneidung bei ihnen durchzufuhren Der Vorschlag wurde nach langen Diskussionen vom Ethikrat bewilligt Dies fuhrte zu Kritik in den Medien und Opposition zahlreicher NGOs Die Umsetzung der Regelung wurde nachfolgend aufgegeben Im Jahr 2010 gab es neuerlich eine Debatte um die Legalisierung des ritual nick als die American Academy of Pediatrics eine Berufsvereinigung von Arzten der Padiatrie die Praktik als mogliche Alternative zu einer vollstandigen Ablehnung der Beschneidung bezeichnete However the ritual nick suggested by some pediatricians is not physically harmful and is much less extensive than routine newborn male genital cutting There is reason to believe that offering such a compromise may build trust between hospitals and immigrant communities save some girls from undergoing disfiguring and life threatening procedures in their native countries and play a role in the eventual eradication of FGC KontroversenBerichterstattung Die US amerikanische Soziologin Lisa Wade fuhrte Medienanalysen in den 15 auflagenstarksten US amerikanischen Zeitungen darunter Boston Globe San Francisco Chronicle New York Times Washington Post USA Today fur den Zeitraum von 1992 bis 2005 durch Sie stellte eine zunehmende Verschrankung zwischen politischem Aktivismus und journalistischer Berichterstattung fest Durch entsprechendes Framing und selektive Darstellung wurde beim Leser distanzierte Emporung erzeugt gepaart mit einem Gefuhl moralischer Uberlegenheit Ublicherweise wurde eine verurteilende Haltung gegenuber der Praktik sowie den praktizierenden Personen eingenommen eine kritische oder neutrale Position wird vermieden Wenn Gegenpositionen aufgezeigt werden wurden diese in der Regel delegitimiert Durch eine einseitige Darstellung der Beschneidungsthematik als rein innerafrikanisches kulturelles Problem werde eine Extraterritorialisierung erzeugt wobei das Problem in der Unaufgeklartheit der anderen gesehen werde Media actors build consensus and once they do they can work with activists to advocate for public policies Without consensus reporter advocacy would have seemed inappropriate Under the right discursive conditions however condemning FGCs and defending its victims was simply good journalism These findings suggest that even reporters at high prestige newspapers who are most bound by expectations of neutrality can engage in issue advocacy Journalisten stellen Konsens her und konnen sobald dieser erreicht ist mit Aktivisten zusammenarbeiten um offentliche Belange zu unterstutzen Ohne den Konsens hatte eine Parteinahme der Reporter unangemessen gewirkt Unter den richtigen Diskursbedingungen war die Verurteilung der Beschneidung weiblicher Genitalien und die Verteidigung ihrer Opfer einfach guter Journalismus Die Befunde deuten darauf hin dass sogar Reporter in hochangesehenen Zeitungen von welchen in hohem Mass Ausgewogenheit erwartet wird zum Anwalt fur eine Sache werden konnen Lisa Wade 2018 kritisierte der Jurist und Spiegel Kolumnist Thomas Fischer quantitative Sensationen in der deutschen Berichterstattung uber das Thema Zum Beispiel gehe die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes fur das Jahr 2018 von 64 800 Betroffenen und 15 500 Gefahrdeten in Deutschland aus Fur diese Zahlenangaben wurden Anzahl und Herkunftsland von in Deutschland lebenden nichtdeutschen weiblichen Personen ermittelt Aus Schatzungen der UNESCO uber den moglichen Anteil der in den Herkunftslandern beschnittenen Frauen errechne der Verein dann die geschatzte Anzahl der in schon beschnittenem Zustand nach Deutschland eingereisten Personen Dies seien diejenigen die als Betroffene und in der Berichterstattung der Presse als Zehntausende von Fallen bezeichnet werden Keine von ihnen sei aber ein Fall der sich in Deutschland ereignet habe und nach deutschem Recht strafbar sei Ob die eingereisten Frauen tatsachlich beschnitten sind wisse man nicht denn Migrantinnen werden nicht danach untersucht Fur die Zahl der gefahrdeten Madchen unterstelle man dass sich in jeder Immigrantengeneration die Zahl derjenigen die den Beschneidungsbrauch der alten Heimat praktizieren halbiere Die Polizeiliche Kriminalstatistik berichte hingegen seit 2013 zum Thema null Taten und null Tatverdachtige Fischer zufolge gab es weder vor noch nach der Einfuhrung des 226a StGB in Deutschland einen abgeurteilten Fall oder eine Strafanzeige Methodische Qualitat vorhandener Studien Laut Carla Obermeyer Obermeyer 1999 2003 2005 habe sich in Metaanalysen herausgestellt dass der Grossteil jener Studien die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten methodisch unzureichend durchgefuhrt worden waren Keine der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veroffentlichten Studien konne statistisch signifikante Effekte vorweisen Bei einem Grossteil sei die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgefuhrt worden Informationen uber die Art der Datengewinnung wurden nicht angegeben hohe Anteile an nicht oder falsch ausgefullten Fragebogen seien unerwahnt geblieben Befrager seien nicht geschult oder waren fur die jeweilige Bedingung nicht geblindet oder konfundierenden Variablen wurde nicht weiter nachgegangen Die langerfristigen gesundheitlichen Folgen Harnwegsinfekte Komplikationen bei der Geburt schmerzhafter Koitus etc so sie belegt sind wurden sich angeblich auf die Infibulation Typ III nach WHO beziehen diese starkste Form macht aber je nach Region in der Gesamthaufigkeit nur 15 20 Prozent aus Linda Morison et al fanden 2001 in einer gross angelegten Feldstudie in Gambia dass beschnittene Frauen gegenuber unbeschnittenen eine hohere Pravalenz fur bakterielle Vaginose und Herpes simplex Virus 2 hatten Ansonsten haufig genannte negative Beschneidungsfolgen wie Schaden am Perineum oder Anus Vulvatumore wie Bartholin Zysten und ubermassige Keloidbildung schmerzhafter Sex Unfruchtbarkeit Prolaps und andere Infektionen des Fortpflanzungstrakts traten bei Beschnittenen nicht signifikant haufiger auf als bei Unbeschnittenen Unklar bleibe ob ein Zusammenhang zwischen Beschneidung insbesondere vom Typ II und langfristiger reproduktiver Morbiditat bestehe Pro und Kontra der Medikalisierung Ein Grossteil der Eingriffe wird unter unhygienischen Bedingungen ohne Betaubung und von nicht medizinisch geschultem Personal durchgefuhrt Konsens besteht hinsichtlich der dramatischen Gesundheitsgefahrdung dieser Praxis Dennoch ist mitunter zu vernehmen dass die angemessene Gegenmassnahme nicht ein Verbot von Beschneidungen sei sondern deren Durchfuhrung durch medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen Medikalisierung Gerade dieser Schritt werde jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Landern verhindert wodurch der Eingriff wegen der Strafandrohung nur ausserhalb des medizinischen Rahmens moglich sei Gegner der Medikalisierung sind zum Beispiel die WHO Amnesty International Arzte ohne Grenzen und das Inter African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children IAC Neben der Rechtslage und der ethischen Verpflichtung von Medizinern Hippokratischer Eid Genfer Deklaration des Weltarztebundes ist das haufigste Argument dass die Medikalisierung eine vollstandige Abschaffung der Praktik behindern oder unmoglich machen wurde weil sie durch die Legitimisierung keinen Zwischenschritt zur Abschaffung darstelle sondern durch die Verminderung des Risikos eher zur weiteren Etablierung beitrage Eine Untersuchung zu Agypten zeigte zwar dass trotz zunehmender Medikalisierung die Beschneidungsrate sinkt Dennoch konnte nach Einschatzung durch Melanie Bittner vom Zentrum fur transdisziplinare Geschlechterstudien die entsprechende Spezialisierung des Gesundheitspersonals eine kontraproduktive Wirkung bezuglich der Abschaffung von Beschneidungen haben Fur medizinisches Fachpersonal wurde ein Ruckgang der Beschneidungen aus okonomischer Sicht einen Einkommensverlust bedeuten Und personliches Profitstreben konnte somit zu einer Ursache dafur werden dass sich Mediziner weniger deutlich fur die Abschaffung aussprechen Die afroamerikanische Rechtsprofessorin Isabelle Gunning wendet gegen die Medikalisierung ein dass dabei weiterhin die Auswirkungen der Eingriffe auf die Sexualitat von Frauen vollig ausser Acht gelassen werden Vergleich mit der Manner und Knabenbeschneidung WHO und UNAIDS empfehlen ihren Mitgliedsstaaten seit 2007 die freiwillige medizinisch durchgefuhrte Zirkumzision bei informierten einwilligungsfahigen Mannern als Teil eines umfassenden Massnahmenpaketes im Kampf gegen die Ausbreitung von HIV in afrikanischen Hochrisikogebieten aufzunehmen Zirkumzision vermindere laut WHO nachweislich das HIV Risiko bei heterosexuellen Mannern in Afrika um 60 Prozent Als bevolkerungsbezogene Praventionsmassnahme in Europa eignet sich die Beschneidung dagegen nicht da die HIV Verbreitung unter Heterosexuellen relativ gering ist Die GIZ weist darauf hin dass die weibliche Genitalverstummelung alle Praktiken umfasse bei denen die ausseren Geschlechtsorgane eines Madchens oder einer Frau teilweise oder vollstandig entfernt werden und dass es gravierende gesundheitliche Folgen fur die Betroffenen gebe Weibliche Genitalverstummelung stelle damit im Vergleich zur mannlichen Beschneidung den ungleich schwereren Eingriff in die korperliche Unversehrtheit dar Nach Ansicht der Medizinethikerin Janna Graf ergebe es sich fast zwangslaufig dass man als Gegnerin der FGM auch Gegnerin von MGM sein musse Es konne namlich nicht sein dass man sich fur eine Starkung der Rechte von Madchen und Frauen einsetze und gleichzeitig die Verletzung der Rechte von Jungen und Mannern ignoriere Das Recht auf korperliche Unversehrtheit musse aber in seiner Gesamtheit gelten unabhangig von Geschlecht Religion Herkunft Rasse Alter oder Hautfarbe Auch Irmingard Schewe Geringk Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes bezeichnet die Unversehrtheit von Kindern ein Menschenrecht das fur alle gelten musse Sie warnte davor dass eine gesetzlich eingeraumte Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen auch Folgen fur Madchen haben konne denn es gebe vergleichbare Beschneidungspraktiken Manchen Eltern werde dann nur schwer klarzumachen sein warum diese verboten und strafbar sei die Beschneidung der Jungen aber erlaubt Beim Engagement fur ein Gesetz gegen weibliche Beschneidung sei Terre de Femmes noch nicht bewusst gewesen welche Dimension der Eingriff bei Jungen habe In Deutschland gilt die Verstummelung weiblicher Genitalien als Straftat Die Beschneidung mannlicher Neugeborener hingegen ist in den meisten westlichen Landern mit Ausnahme von Schweden ohne effektive Strafbedrohung der Sorgeberechtigten oder des Arztes durchfuhrbar Der Strafrechtler Hardtung halt die leichten Formen der Madchenbeschneidung in ihrer Unrechtsschwere mit der Knabenbeschneidung vergleichbar Religiose und kulturelle Motive werden als Rechtfertigung fur die Zirkumzision angefuhrt In Deutschland ist die Beschneidung mannlicher Neugeborener Kinder und Jugendlicher im Rahmen der elterlichen Sorge seit dem 12 Dezember 2012 gesetzlich erlaubt unter der Bedingung dass sie nach den Regeln der arztlichen Kunst durchgefuhrt wird Einzelmeinungen Daneben werden von einigen Fachautoren Einzelmeinungen vertreten die zwischen Zirkumzision und weiblicher Genitalverstummelung eine moralische und strafrechtliche Differenzierung ablehnen Vergleich mit asthetischer Intimchirurgie in westlichen Kulturen Hauptartikel Weibliche kosmetische Intimchirurgie Die operative Veranderung der weiblichen Genitalien als Schonheitsoperation findet in Europa zunehmend Verbreitung Dabei werden uberwiegend die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut reduziert oder das Jungfernhautchen wiederhergestellt letzteres um die Familienehre in traditionellen islamischen Familien zu wahren Seltener wird der Venushugel miteinbezogen Auch Straffungen und Verengungen der Vagina deren Hauptmotiv das medial kreierte Versprechen auf Steigerung des sexuellen Lustempfindens und der Orgasmusfahigkeit ist werden nachgefragt Bei der Schamlippenverkleinerung wird die Klitoris nicht verandert Die Entfernung von inneren Schamlippen und Klitorisvorhaut Klitorisvorhautreduktion ist anatomisch jedoch mit den Beschneidungsformen Typ Ia und IIa vergleichbar Obwohl fur die Schamlippenverkleinerung auch medizinische Indikationen vorliegen konnen wird der Eingriff in der Regel mit personlichen asthetischen Vorstellungen begrundet Asthetische Intimchirurgie ist in westlichen Landern nur an erwachsenen einwilligungsfahigen Personen erlaubt Mitunter wird argumentiert dass sich Beschneidungspraktiken und asthetische Intimchirurgie in Bezug auf Freiwilligkeit Gestaltungsmacht der Patientin bezuglich der gewunschten Veranderung hygienischen Umstande der Operation und Auswirkungen auf die Sexualitat unterscheiden Jedoch werden diese dichotomen Positionen zunehmend in Frage gestellt Die komplexen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Eingriffen sind Gegenstand aktueller kulturwissenschaftlicher Forschung Da bestimmte Kritikpunkte die als Grundlage fur Abschaffungsbestrebungen der Genitalbeschneidung herangezogen werden in gleichem Masse auf die westlichen Schonheitsoperationen zutreffen wird der Vorwurf einer Doppelmoral erhoben und von Seiten der Abschaffungsbewegung das Problem benannt dass vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage nach Labioplastik im Westen die an Afrika gerichteten Vorwurfe an Glaubwurdigkeit verloren Zunehmend regt sich Widerstand gegen den Trend zu Schonheitsoperationen am weiblichen Genital Die Deutsche Gesellschaft fur Gynakologie und Geburtshilfe e V merkt beispielsweise an dass Risikoeinschatzungen und Komplikationsraten dieser Operationen fehlen nicht bekannt sind oder verharmlost werden und rat von derartigen Eingriffen ab Siehe auch Labioplastik Abgrenzung gegenuber der afrikanischen Frauenbeschneidung und Klitorisvorhautreduktion Beschneidung von erwachsenen Frauen mit deren Einwilligung Erstbeschneidung Wahrend die Strafbarkeit von Beschneidungen an minderjahrigen Madchen in westlichen Landern unbestritten ist gibt es unterschiedliche Haltungen zur Frage inwiefern eine erwachsene mundige Frau freiwillig und selbstbestimmt in den Eingriff einwilligen kann Diese Frage stellt sich zunachst in Bezug auf die in westlichen Landern lebenden erwachsenen Frauen mit Migrationshintergrund die den Eingriff am eigenen Korper und unter sterilen medizinischen Bedingungen von Fachpersonal ausfuhren lassen wollen Obwohl generell die Einwilligung in eine Korperverletzung moglich ist ist diese bei schwerer Korperverletzung nur im Falle eines hoheren sittlichen Wertes gestattet beispielsweise einer Nierenspende Zudem war lange Zeit die Frage des Vorliegens einer schweren Korperverletzung nicht vollstandig geklart Bei Amputation des ausseren Teils der Klitoris sei dies umstritten bei Klitorisvorhaut und Schamlippen sei nach Schweizer Gutachtern aus dem Jahr 2004 eindeutig nicht von einer schweren Korperverletzung auszugehen vgl Was das Abschneiden der Schamlippen betrifft ware dies wohl zu verneinen weil es sich nicht um vergleichbar bedeutende erogene Zonen handelt Allerdings ist die Frage nach dem Wert einer gewunschten Beschneidung fur die Frau schwer von aussen zu beurteilen ebenso wie die Freiwilligkeit In einigen westlichen Landern sind die Verbote fur den Eingriff in jeglicher Form auch auf erwachsene Frauen erweitert beziehungsweise wird die Forderung danach erhoben So wird davon ausgegangen dass ein rechtlicher Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Genitalien von keiner Frau veraussert werden konne eine rechtlich wirksame Einwilligung zur Beschneidung sei daher nicht moglich Begrundungen wie Tradition und Religion werden in diesem Fall nicht zugelassen Reinfibulation Die Reinfibulation oder auch Refibulation bezeichnet das erneute Verschliessen einer Infibulation nach einer erfolgten Geburt Grunde sind beispielsweise die Angst vor der grossen Narbe den Reaktionen der Familie oder ein tief verankertes Selbstbild als nur infibuliert reine und vollstandige Frau Diesen Wunschen und Befurchtungen seien von medizinischem Personal sehr sensibel auf der Basis von kultureller Kenntnis und Respekt vor dem biografischen Hintergrund der Frau zu begegnen Obwohl die rechtliche sowie moralische Beurteilung der Reinfibulation in westlichen Landern diesem Wunsch wenig Verstandnis entgegenbringt ist die Reinfibulation in einigen Bundesstaaten der USA legal in der Schweiz wird die Reinfibulation auf Patientenwunsch durchgefuhrt Der amerikanische Fachverband American Congress of Obstetricians and Gynecologists gibt keine klare Empfehlung fur oder gegen eine Durchfuhrung Nach deutschem Recht ist eine Reinfibulation nicht zulassig Die deutsche Bundesarztekammer spricht sich gegen die Reinfibulation aus wenn diese erkennbar zu einer gesundheitlichen Gefahrdung der Frau fuhren wurde Die in einigen europaischen Landern vorliegende Strafbarkeit der Reinfibulation erwachsener Frauen wird vereinzelt von in Europa lebenden Afrikanerinnen wie auch von wenigen Feministinnen als in ihrer Absolutheit problematisch wahrgenommen In jenen Landern wo die Reinfibulation gesetzlich gestattet ist wird eine intensive Beratung und Aufklarung uber samtliche Risiken vorausgesetzt Hilfe fur FGM OpferHilfe in Deutschland Als weltweit erstes Zentrum das FGM Opfer ganzheitlich betreut und behandelt wurde im September 2013 unter der Schirmherrschaft von Waris Dirie das Desert Flower Center des Krankenhauses Waldfriede in Berlin eroffnet Geleitet wird es von Roland Scherer dem Arztlichen Direktor des Krankenhauses Chefarzt des Zentrums fur Darm und Beckenbodenchirurgie sowie Prasidenten der DFF Deutschland die arztliche Koordination und Sprechstunde erfolgt durch die Oberarztin Cornelia Strunz Facharztin fur Chirurgie und Gefasschirurgie sowie Generalsekretarin der deutschen DFF Frauen mit Genitalverstummelung erhalten dort medizinische und psychosoziale Hilfe und Unterstutzung wofur es 2016 vom Land Berlin mit der Louise Schroeder Medaille ausgezeichnet wurde Weitere Desert Flower Center wurden von der DFF in Zusammenarbeit mit der Karolinska Klinik in Stockholm Schweden und dem Hopital Delafontaine in Paris Frankreich eroffnet Fur Hilfesuchende in Deutschland mit geschatzten 48 000 von Genitalverstummelung betroffenen Frauen und Madchen existiert ein Hilfetelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Nummer 08000 116 016 sowie eine Webseite in verschiedenen Sprachen in leichter Sprache und barrierefrei Die Bundesregierung informiert seit 2021 mit einem Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstummelung uber die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstummelung in Deutschland und den damit einhergehenden moglichen Verlust des Aufenthaltstitels auch wenn die Genitalverstummelung im Ausland durchgefuhrt wird Herausgeber des Dokuments ist das Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend BMFSFJ Sinn und Zweck des Schutzbriefes ist der Schutz vor weiblicher Genitalverstummelung in den Herkunftslandern wahrend der Ferienzeiten Das Schriftstuck kann im Reisepass mitgefuhrt werden Mithilfe des Schutzbriefes konnen bedrohte Madchen und ihre Familien versuchen sich dem gesellschaftlichen und familiaren Druck in den Herkunftslandern entgegenzustellen Das Schriftstuck dient daruber hinaus der allgemeinen Aufklarung Das Dokument steht in deutscher Sprache in einfacher Sprache sowie in anderen Sprachen als Download Audio Datei oder Printversion zur Verfugung Zudem soll der Schutzbrief in Behorden religiosen Institutionen sozialen Einrichtungen und bei Arztinnen und Arzten ausliegen Dan mon O Dey Chefarzt der Klinik fur Plastische Rekonstruktive und Asthetische Chirurgie und Handchirurgie am Luisenhospital in Aachen entwickelte spezifische operative Methoden zur Rekonstruktion des Genitales von Opfern weiblicher Genitalverstummelung und ist Grunder des Zentrums fur rekonstruktive Chirurgie weiblicher Geschlechtsmerkmale an der Aachener Klinik das er seit Grundung im Jahr 2014 leitet Hilfe in Osterreich Zum Beispiel im Land Salzburg gibt es laut Experten geschatzt 400 an Genitalien beschnittene Frauen Die meisten stammen aus Nord und Zentralafrika insbesondere aus Somalia Nigeria Sudan und Agypten Im Krankenhaus Hallein Tennengau eine der Salzburger Landeskliniken SALK gibt es eine Spezialambulanz fur Opfer dieser Praktik Das Frauengesundheitszentrum Salzburg in der Stadt Salzburg berat Frauen und Madchen dass jede ein Recht auf korperliche und geistige Unversehrtheit hat und dass viele Frauen unter der Beschneidung leiden Ein Ziel ist dass Opfer ihre Tochter bzw Madchen Genitalverstummelung ersparen Das FGZ Salzburg bietet ab Mai 2022 eine Schulung fur Interessierte an die Frauen beraten sollen LiteraturAnthropologie und Sozialwissenschaften Deutsch Anna Kolling Weibliche Genitalverstummelung im Diskurs exemplarische Analysen zu Erscheinungsformen Begrundungsmustern und 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