Der zahnärztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten Er richtet sich spezie
Zahnärztlicher Notdienst

Der zahnärztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Er richtet sich speziell an Notfälle mit Bezug zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Demgemäß existiert er meist separat vom ärztlichen Notdienst. Wie dieser steht er für jegliche Not- und Schmerzfälle zur Verfügung, die einerseits nicht lebensbedrohlich sind, andererseits nicht bis zum nächsten Werktag aufgeschoben werden können. In lebensbedrohlichen und dringlichen Situationen ist der Notruf des Rettungsdienstes zu kontaktieren. Hausbesuche durch einen Notzahnarzt sind eher unüblich.
Therapeutische Maßnahmen im zahnärztlichen Notdienst
Zunächst muss unterschieden werden zwischen zahnärztlichem Bereitschaftsdienst und zahnärztlichem Notdienst. Daraus folgt die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Indikationen für ein zahnärztliches Tätigwerden. Gemäß Notdienstordnung der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung soll sich die Behandlung im zahnärztlichen Notdienst nur auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken. Nach Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes soll der Patient zu seinem Hauszahnarzt überwiesen werden.
Absolute Indikation
Zu den absoluten Indikationen, die als Notfälle im engeren Sinne zu betrachten sind und eine unmittelbare zahnärztliche Behandlung erforderlich machen, zählen
- alle Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, z. B.
- Zahnfraktur
- Kieferfraktur
- Zungen- und Lippenverletzungen
- Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen, z. B. nach
- Zahnextraktion (Zahnentfernung)
- Weisheitszahnoperation
- Wurzelspitzenresektion
- Implantatbehandlungen
- die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften odontogenen Infektionen, z. B.
- Kieferabszess, Parulis (dicke Wange)
- eitrige Gingivitis (Zahnfleischentzündung)
Die Notversorgung muss auf alle Fälle weitergehende Komplikationen abwenden und eine adäquate Weiterbehandlung am Folgetag ermöglichen. Die Einschränkung der Behandlung im Sinne einer Notversorgung ist oftmals dadurch gerechtfertigt, dass eine – insbesondere nächtliche – Intervention für den Zahnarzt eine Ausnahmesituation darstellt, in der er ggf. ohne qualifizierte Assistenz auskommen muss.
Relative Indikation
Relative Indikationen können alle vom Zahnsystem ausgehenden Erkrankungen mit dem Symptom
- Zahnschmerzen sein, z. B.
- Pulpitis (Zahnnerventzündung)
- Parodontitis (Zahnfleischentzündung)
- Dentitio difficilis (Schmerzen beim Zahndurchbruch)
- Alveolitis sicca (Schmerzen nach Zahnentfernung)
Allgemeine zahnmedizinische Probleme
Nicht alle Arten von Beschwerden, die ein Patient empfindet, sind ein zahnärztlicher Notfall. Beispielsweise ist eine gebrochene Prothese zweifellos für den Patienten höchst unangenehm, weil er möglicherweise vorübergehend zahnlos ist, sie stellt aber keinen medizinischen Notfall im engeren Sinne dar. Auch eine verlorene Zahnfüllung, die keine größeren Beschwerden macht, ist kein Notfall, auch wenn sie im Frontzahnbereich störend wirken kann. Gleiches gilt für eine gelöste oder defekte Zahnkrone.
Öffentlich-rechtlich organisiert
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind auf Grund ihres Sicherstellungsauftrags zur Organisation eines zahnärztlichen Notdienstes verpflichtet (§ 75 Abs. 1 SGB V). Alle niedergelassenen Zahnärzte müssen grundsätzlich aufgrund der für sie geltenden Berufsordnungen gemäß der jeweils geltenden Heilberufekammergesetze an diesem zahnärztlichen Notdienst teilnehmen. Die Berufsordnungen werden durch die Zahnärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen. Näheres zum Notdienst regeln die Notdienstordnungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. In einigen Bundesländern wird der zahnärztliche Notdienst von beiden Körperschaften zusammen organisiert.
Eine bundeseinheitliche Notfallnummer für zahnärztliche Notfälle besteht derzeit (August 2012) nicht, ist aber in Vorbereitung. Auch innerhalb eines Bundeslandes existiert häufig keine einheitliche Telefonnummer. Der zahnärztliche Notdienst der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wird üblicherweise über einzelne lokale Festnetznummern dieser Körperschaften erreicht. Meist schalten diese einen Anrufbeantworter, über welchen die diensthabenden Zahnärzte einer Stadt oder Region angesagt werden. Der Patient nimmt dann selbstständig Kontakt zu einem der Zahnärzte auf. Die lokalen Notdienstnummern werden üblicherweise in Tageszeitungen, Telefonbüchern, über Telefonauskünfte und die Internetseiten der zuständigen Zahnärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung veröffentlicht. Teilweise werden die Nummern auch über unabhängige Notdienst-Internetseiten bekanntgegeben.
In Thüringen wird der zahnärztliche Notdienst seit Juli 2018 über die bundesweite Rufnummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt. Die KVT-Notdienst Service gGmbH vermittelt im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen Anrufer an den diensthabenden Zahnarzt.
Es steht nicht zu jeder Zeit ein flächendeckender Notdienst zur Verfügung. Insbesondere nachts erhalten hilfesuchende Patienten bei den Notfallnummern die Ansage, dass in ihrem Gebiet derzeit kein Notdienst zur Verfügung stehe. Die Bereitschaftsdienste angrenzender Bezirke werden vom Ansagedienst nicht mitgeteilt.
Als erste KZV in Deutschland hat 2011 die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns ein bayernweites Notdienstportal eingerichtet, das flächendeckend den zahnärztlichen Notdienst sowohl im Internet als auch über die Mobiltelefonie bereitstellt. Seit Mitte 2012 hält auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ein Notdienstportal für ihre vier Bezirke vor. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen hat 2016 auf ihrer Website die Notdienstkarte mit neuen Funktionen ausgestattet.
Der zahnärztliche Notdienst steht allen Patienten unabhängig vom Versicherungsgrad zur Verfügung.
Privatrechtlich organisiert
Neben dem öffentlich-rechtlich organisierten zahnärztlichen Notdienst bestehen häufig noch privatrechtlich organisierte Notdienste. Teils stehen diese als privatzahnärztliche Notdienste nur privatversicherten Patienten und Selbstzahlern zur Verfügung, teils als allgemeine Notdienste auch gesetzlich und nichtversicherten Patienten. In letzterem Fall sind sie hinsichtlich des Angebots vergleichbar mit den öffentlich-rechtlichen Notdiensten. Gesetzlich versicherte Patienten können privat organisierte Notdienste in gleichem Maß in Anspruch nehmen wie öffentlich-rechtliche Notdienste. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen in gleichem Umfang übernommen.
Honorierung des Notdienstes
Kassenpatienten
Der Leistungsinhalt der Bema Nr. 03, der Abrechnungsbestimmung für den Notdienstzuschlag, lautet: „Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde“. Die Bema-Nr. 03 kann grundsätzlich für eine Notfallbehandlung angesetzt werden, die in der offiziell von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingeteilten Notdienstsprechstunde stattfindet, sowie in dringenden Behandlungsnotfällen außerhalb der Sprechstunde, für die extra der Praxisbetrieb aufgenommen wird. Der Zuschlag beträgt mit geringen Abweichungen je nach Bundesland ca. 13,70 €.
Zusätzlich werden die erbrachten Notdienstleistungen nach der Kassengebührenordnung (BEMA) honoriert.
Privatpatienten
In der Privatgebührenordnung GOÄ beträgt der Zuschlag je nach Uhrzeit:
- A Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 4,08 €
- B Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 10,49 €
- C Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen 18,65 €
- D Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen 12,82 €
Zusätzlich werden die erbrachten Notdienstleistungen nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) honoriert.
Kritik
Die Zuschlagspositionen decken – insbesondere bei der Behandlung eines einzelnen Notdienstpatienten – bei Weitem nicht die zusätzlichen Kosten der Behandlung im Notdienst ab. Hierzu gehören u. a.:
- die kalkulatorischen Kosten der An- und Abfahrtszeit zur Praxis
- Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt
- Personalkosten der Assistenz (Zahnmedizinischer Fachangestellter)
Probleme und Gefahren im nächtlichen Notdienst
Das Vorhalten des Notdienstes bei Nacht oder die Öffnung einer Praxis bei Nacht für einen Notfall ist mit nicht unerheblichen Gefahren und Schwierigkeiten verbunden. Dazu gehört die An- und Abfahrt insbesondere durch zahnärztliches Personal, meist junge Frauen, da nachts keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Zahnärzte, vor allem Zahnärztinnen, in Praxisräumen, die sich in einsamen, abgelegenen Lagen, in Gewerbeobjekten oder auf dem Land befinden, sind überfallgefährdet. Aggressives Verhalten, z. B. durch alkoholisierte Patienten, ist nicht auszuschließen.
Der nächtliche zahnärztliche Notdienst wird nur in seltenen Fällen aufgesucht, so dass das regelmäßige, flächendeckende Vorhalten einer nächtlichen Notfallbereitschaft unwirtschaftlich ist. Die Tendenz geht deshalb dahin, den nächtlichen zahnärztlichen Notdienst in Zahnkliniken zu zentralisieren.
Einzelnachweise
- Wissenschaftliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (PDF; 30 kB)
- §75 Abs. 1 SGB V
- Bayerisches Heilberufekammergesetz
- Berufsordnung der BLZK (PDF; 77 kB)
- Notdienstportal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- Zahnärztlicher Notdienst. In: kzvbw.de. 16. April 2019, abgerufen am 16. April 2019.
- [1]
- https://www.kzvh.de/presse/pressearchiv/KZVHO026426.html
- ZMK-aktuell:Erläuterungen zur BEMA 03
- Arztkosten online
Weblinks
- Notdienst-Rufnummern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aller Bundesländer
- Notdienst-Portal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- Notdienstportal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
- Notdienst-Portal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessens
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der zahnarztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnarzte ausserhalb der ublichen Sprechzeiten Er richtet sich speziell an Notfalle mit Bezug zur Zahn Mund und Kieferheilkunde Demgemass existiert er meist separat vom arztlichen Notdienst Wie dieser steht er fur jegliche Not und Schmerzfalle zur Verfugung die einerseits nicht lebensbedrohlich sind andererseits nicht bis zum nachsten Werktag aufgeschoben werden konnen In lebensbedrohlichen und dringlichen Situationen ist der Notruf des Rettungsdienstes zu kontaktieren Hausbesuche durch einen Notzahnarzt sind eher unublich Therapeutische Massnahmen im zahnarztlichen NotdienstZunachst muss unterschieden werden zwischen zahnarztlichem Bereitschaftsdienst und zahnarztlichem Notdienst Daraus folgt die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Indikationen fur ein zahnarztliches Tatigwerden Gemass Notdienstordnung der jeweiligen Kassenzahnarztlichen Vereinigung soll sich die Behandlung im zahnarztlichen Notdienst nur auf die 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gerechtfertigt dass eine insbesondere nachtliche Intervention fur den Zahnarzt eine Ausnahmesituation darstellt in der er ggf ohne qualifizierte Assistenz auskommen muss Relative Indikation Relative Indikationen konnen alle vom Zahnsystem ausgehenden Erkrankungen mit dem Symptom Zahnschmerzen sein z B Pulpitis Zahnnerventzundung Parodontitis Zahnfleischentzundung Dentitio difficilis Schmerzen beim Zahndurchbruch Alveolitis sicca Schmerzen nach Zahnentfernung Allgemeine zahnmedizinische Probleme Nicht alle Arten von Beschwerden die ein Patient empfindet sind ein zahnarztlicher Notfall Beispielsweise ist eine gebrochene Prothese zweifellos fur den Patienten hochst unangenehm weil er moglicherweise vorubergehend zahnlos ist sie stellt aber keinen medizinischen Notfall im engeren Sinne dar Auch eine verlorene Zahnfullung die keine grosseren Beschwerden macht ist kein Notfall auch wenn sie im Frontzahnbereich storend wirken kann Gleiches gilt fur eine geloste oder defekte Zahnkrone Offentlich rechtlich organisiertDie Kassenzahnarztlichen Vereinigungen sind auf Grund ihres Sicherstellungsauftrags zur Organisation eines zahnarztlichen Notdienstes verpflichtet 75 Abs 1 SGB V Alle niedergelassenen Zahnarzte mussen grundsatzlich aufgrund der fur sie geltenden Berufsordnungen gemass der jeweils geltenden Heilberufekammergesetze an diesem zahnarztlichen Notdienst teilnehmen Die Berufsordnungen werden durch die Zahnarztekammern als Korperschaften des offentlichen Rechts erlassen Naheres zum Notdienst regeln die Notdienstordnungen der Kassenzahnarztlichen Vereinigungen In einigen Bundeslandern wird der zahnarztliche Notdienst von beiden Korperschaften zusammen organisiert Eine bundeseinheitliche Notfallnummer fur zahnarztliche Notfalle besteht derzeit August 2012 nicht ist aber in Vorbereitung Auch innerhalb eines Bundeslandes existiert haufig keine einheitliche Telefonnummer Der zahnarztliche Notdienst der Zahnarztekammern und Kassenzahnarztlichen Vereinigungen wird ublicherweise uber einzelne lokale Festnetznummern dieser Korperschaften erreicht Meist schalten diese einen Anrufbeantworter uber welchen die diensthabenden Zahnarzte einer Stadt oder Region angesagt werden Der Patient nimmt dann selbststandig Kontakt zu einem der Zahnarzte auf Die lokalen Notdienstnummern werden ublicherweise in Tageszeitungen Telefonbuchern uber Telefonauskunfte und die Internetseiten der zustandigen Zahnarztekammer oder Kassenzahnarztlichen Vereinigung veroffentlicht Teilweise werden die Nummern auch uber unabhangige Notdienst Internetseiten bekanntgegeben In Thuringen wird der zahnarztliche Notdienst seit Juli 2018 uber die bundesweite Rufnummer 116117 fur den arztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt Die KVT Notdienst Service gGmbH vermittelt im Auftrag der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Thuringen Anrufer an den diensthabenden Zahnarzt Es steht nicht zu jeder Zeit ein flachendeckender Notdienst zur Verfugung Insbesondere nachts erhalten hilfesuchende Patienten bei den Notfallnummern die Ansage dass in ihrem Gebiet derzeit kein Notdienst zur Verfugung stehe Die Bereitschaftsdienste angrenzender Bezirke werden vom Ansagedienst nicht mitgeteilt Als erste KZV in Deutschland hat 2011 die Kassenzahnarztliche Vereinigung Bayerns ein bayernweites Notdienstportal eingerichtet das flachendeckend den zahnarztlichen Notdienst sowohl im Internet als auch uber die Mobiltelefonie bereitstellt Seit Mitte 2012 halt auch die Kassenzahnarztliche Vereinigung Baden Wurttemberg ein Notdienstportal fur ihre vier Bezirke vor Die Kassenzahnarztliche Vereinigung Hessen hat 2016 auf ihrer Website die Notdienstkarte mit neuen Funktionen ausgestattet Der zahnarztliche Notdienst steht allen Patienten unabhangig vom Versicherungsgrad zur Verfugung Privatrechtlich organisiertNeben dem offentlich rechtlich organisierten zahnarztlichen Notdienst bestehen haufig noch privatrechtlich organisierte Notdienste Teils stehen diese als privatzahnarztliche Notdienste nur privatversicherten Patienten und Selbstzahlern zur Verfugung teils als allgemeine Notdienste auch gesetzlich und nichtversicherten Patienten In letzterem Fall sind sie hinsichtlich des Angebots vergleichbar mit den offentlich rechtlichen Notdiensten Gesetzlich versicherte Patienten konnen privat organisierte Notdienste in gleichem Mass in Anspruch nehmen wie offentlich rechtliche Notdienste Die Kosten dafur werden von den Krankenkassen in gleichem Umfang ubernommen Honorierung des NotdienstesKassenpatienten Der Leistungsinhalt der Bema Nr 03 der Abrechnungsbestimmung fur den Notdienstzuschlag lautet Zuschlag fur Leistungen ausserhalb der Sprechstunde Die Bema Nr 03 kann grundsatzlich fur eine Notfallbehandlung angesetzt werden die in der offiziell von der Kassenzahnarztlichen Vereinigung eingeteilten Notdienstsprechstunde stattfindet sowie in dringenden Behandlungsnotfallen ausserhalb der Sprechstunde fur die extra der Praxisbetrieb aufgenommen wird Der Zuschlag betragt mit geringen Abweichungen je nach Bundesland ca 13 70 Zusatzlich werden die erbrachten Notdienstleistungen nach der Kassengebuhrenordnung BEMA honoriert Privatpatienten In der Privatgebuhrenordnung GOA betragt der Zuschlag je nach Uhrzeit A Zuschlag fur ausserhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 4 08 B Zuschlag fur in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr ausserhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 10 49 C Zuschlag fur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen 18 65 D Zuschlag fur an Samstagen Sonn oder Feiertagen erbrachte Leistungen 12 82 Zusatzlich werden die erbrachten Notdienstleistungen nach der privaten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ honoriert Kritik Die Zuschlagspositionen decken insbesondere bei der Behandlung eines einzelnen Notdienstpatienten bei Weitem nicht die zusatzlichen Kosten der Behandlung im Notdienst ab Hierzu gehoren u a die kalkulatorischen Kosten der An und Abfahrtszeit zur Praxis Fahrtkosten fur Hin und Ruckfahrt Personalkosten der Assistenz Zahnmedizinischer Fachangestellter Probleme und Gefahren im nachtlichen NotdienstDas Vorhalten des Notdienstes bei Nacht oder die Offnung einer Praxis bei Nacht fur einen Notfall ist mit nicht unerheblichen Gefahren und Schwierigkeiten verbunden Dazu gehort die An und Abfahrt insbesondere durch zahnarztliches Personal meist junge Frauen da nachts keine offentlichen Verkehrsmittel zur Verfugung stehen Zahnarzte vor allem Zahnarztinnen in Praxisraumen die sich in einsamen abgelegenen Lagen in Gewerbeobjekten oder auf dem Land befinden sind uberfallgefahrdet Aggressives Verhalten z B durch alkoholisierte Patienten ist nicht auszuschliessen Der nachtliche zahnarztliche Notdienst wird nur in seltenen Fallen aufgesucht so dass das regelmassige flachendeckende Vorhalten einer nachtlichen Notfallbereitschaft unwirtschaftlich ist Die Tendenz geht deshalb dahin den nachtlichen zahnarztlichen Notdienst in Zahnkliniken zu zentralisieren EinzelnachweiseWissenschaftliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft fur Zahn Mund und Kieferheilkunde PDF 30 kB 75 Abs 1 SGB V Bayerisches Heilberufekammergesetz Berufsordnung der BLZK PDF 77 kB Notdienstportal der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Bayerns Zahnarztlicher Notdienst In kzvbw de 16 April 2019 abgerufen am 16 April 2019 1 https www kzvh de presse pressearchiv KZVHO026426 html ZMK aktuell Erlauterungen zur BEMA 03 Arztkosten onlineWeblinksNotdienst Rufnummern der Kassenzahnarztlichen Vereinigungen aller Bundeslander Notdienst Portal der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Bayerns Notdienstportal der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Baden Wurttemberg Notdienst Portal der Kassenzahnarztlichen Vereinigung HessensDieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient weder der Selbstdiagnose noch wird dadurch eine Diagnose durch einen Arzt ersetzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten