Das Amt Könitz war ein Gerichts und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg Rudolstädter Oberherrschaft mit Sitz in Könitz
Amt Könitz

Das Amt Könitz war ein Gerichts- und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg-Rudolstädter Oberherrschaft mit Sitz in Könitz.
Aufgaben
1208 erwarben die Grafen von Schwarzburg das Amt Könitz aus dem Reichsgut als Reichslehen. Ab 1274 gehörte es zu Schwarzburg-Schwarzburg, ab 1361 zu Schwarzburg-Leutenberg, ab 1564 zu Schwarzburg-Blankenburg und ab 1574 zu Schwarzburg-Rudolstadt.
Das Amt Könitz war zunächst Gericht erster Instanz und gleichzeitig untere Verwaltungsbehörde. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben. Das Amt Könitz war gleichzeitig Berggericht.
Die Märzrevolution führte auch in Schwarzburg-Rudolstadt zur Forderung nach Abschaffung der Patrimonialgerichte und zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung.
Am 1. Juli 1850 traten die Organisationsgesetze in Kraft, die das Gerichtswesen grundsätzlich änderten. Rechtsgrundlage war das Gesetz wegen künftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 1. Mai 1850 und das Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte und über den Instanzenzug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Damit waren die Patrimonialgerichte abgeschafft und Verwaltung und Rechtsprechung getrennt worden.
Das Amt Könitz wurde im Rahmen dieser Neuorganisation aufgelöst und sein Gebiet dem Amt Leutenberg für die Rechtsprechung und dem Landratsamt Rudolstadt für die Verwaltung zugeordnet.
Umfang
Das Amt Könitz umfasste die Orte:
- Bucha
- Hohenwarte
- Kleingeschwenda (seit 1610, vorher Patrimonialgerichtsort)
- Könitz
- Lausnitz (Kondomium)
- Preßwitz
Literatur
- Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. G. Fischer, Jena/Stuttgart 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 137
Einzelnachweise
- GS Schwarzburg-Rudolstadt 1850, S. 423
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amt Konitz war ein Gerichts und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg Rudolstadter Oberherrschaft mit Sitz in Konitz Aufgaben1208 erwarben die Grafen von Schwarzburg das Amt Konitz aus dem Reichsgut als Reichslehen Ab 1274 gehorte es zu Schwarzburg Schwarzburg ab 1361 zu Schwarzburg Leutenberg ab 1564 zu Schwarzburg Blankenburg und ab 1574 zu Schwarzburg Rudolstadt Das Amt Konitz war zunachst Gericht erster Instanz und gleichzeitig untere Verwaltungsbehorde Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben Das Amt Konitz war gleichzeitig Berggericht Die Marzrevolution fuhrte auch in Schwarzburg Rudolstadt zur Forderung nach Abschaffung der Patrimonialgerichte und zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung Am 1 Juli 1850 traten die Organisationsgesetze in Kraft die das Gerichtswesen grundsatzlich anderten Rechtsgrundlage war das Gesetz wegen kunftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 1 Mai 1850 und das Gesetz uber die Zustandigkeit der Gerichte und uber den Instanzenzug in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Damit waren die Patrimonialgerichte abgeschafft und Verwaltung und Rechtsprechung getrennt worden Das Amt Konitz wurde im Rahmen dieser Neuorganisation aufgelost und sein Gebiet dem Amt Leutenberg fur die Rechtsprechung und dem Landratsamt Rudolstadt fur die Verwaltung zugeordnet UmfangDas Amt Konitz umfasste die Orte Bucha Hohenwarte Kleingeschwenda seit 1610 vorher Patrimonialgerichtsort Konitz Lausnitz Kondomium PresswitzLiteraturUlrich Hess Geschichte der Staatsbehorden in Schwarzburg Rudolstadt G Fischer Jena Stuttgart 1994 ISBN 3 334 60503 5 S 137EinzelnachweiseGS Schwarzburg Rudolstadt 1850 S 423Amter im Furstentum Schwarzburg Rudolstadt Amt Arnsburg Amt Benneckenstein Amt Blankenburg Amt Ehrenstein Amt Frankenhausen Amt Heringen Gericht Ichstedt Amt Stadtilm Amt Kelbra Amt Konigsee Amt Konitz Amt Leutenberg Amt Oberweissbach Amt Paulinzella Amt Rudolstadt Gericht Schlotheim Amt Schwarzburg Amt Seebergen Amt Straussberg