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Der Landesschülerrat Eigenschreibweise Landesschüler Niedersachsen kurz LSR NDS oder LSR ist die höchste Schülervertretu

Landesschülerrat Niedersachsen

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Landesschülerrat Niedersachsen
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Der Landesschülerrat (Eigenschreibweise: Landesschüler Niedersachsen; kurz: LSR NDS oder LSR) ist die höchste Schülervertretung (SV) im Lande Niedersachsen. Die Aufgaben und Rechte des Landesschülerrates liegen in dem Informations- und Meinungsaustausch, in Anhörungs-, Vorschlags- und Auskunftsrechten, in der Stellungnahme- und vor allem Zustimmungserfordernissen.

Landesschülerrat Niedersachsen
Basisdaten
Vertretene Schüler 1.100.000
Budget 67.000 €
Legitimation vgl 170 NSchG
Landesschulsprecher Matteo Feind
Stellvertreter Marie Linea Sievers
Stellvertreterin Moritz Seelöwe
Vorstand Frederik Scheper, Maja Siedlecka
Adressen
Landesgeschäftsstelle Berliner Allee 19
30175 Hannover
Website lsr-nds.de
Struktur
Zusammensetzung Vollversammlung (VV) aufbauend auf Kreisschülerräte 49 (22 hauptamtl, 20 Ersatz)Stand: Jan. 2024
Zusammensetzung Landesvorstand aus der Mitte der VV
Wahlen Landesvorstand Direktwahl durch VV
Bundesschülerkonferenz ja

Geschichte

Der Landesschülerrat konstituierte sich erstmalig 1951. Seitdem finden die Landesschülerratswahlen zweijährlich statt, infolge konstituiert sich des Landesschülerrat zweijährlich.

Der 24. Landesschülerrat konstituierte sich am 27. April 2024. Er änderte die bestehenden Modalitäten von einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin so, dass ab dem 25. Juni 2024 die Möglichkeit besteht, zwei Stellvertreter zu wählen. Im 24. Landesschülerrat haben Matteo Feind das Amt des Vorsitzenden sowie Eduard Hillgert und Liv Grohn (ab dem 19. Juni 2024) das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden inne.

Wahlen

Der Landesschülerrat wird auf der Ebene der ehemaligen Regierungsbezirke gewählt. Die entsprechenden Regionalabteilungen der Landesschulbehörde berufen die Wahlversammlungen ein. Alle Mitglieder der Kreisschülerräte (KSR) sind stimmberechtigt und wählbar. Aus kreisfreien Städten treten die Mitglieder der Stadtschülerräte (SSR) an diese Stelle.

In jedem der ehemaligen Regierungsbezirke Niedersachsens (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems), die es bis zu ihrer Auflösung 2004 gab, wird je ein Vertreter für die Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft gewählt. Darüber hinaus werden jeweils zwei Vertreter für die berufsbildenden Schulen (BBS) gewählt. Zusätzlich haben noch die ausländischen Mitschüler die Möglichkeit, sofern aus einem Bezirk kein solches gewählt wurde, in dem betreffenden Bezirk ein Zusatzmitglied zu wählen. Jedes der rechnerisch 40 möglichen Mitglieder hat ein Ersatzmitglied, welches beim Ausscheiden des Mitglieds nachrückt.

Zur Durchführung der Wahlen werden auf der Wahlversammlung auf Bezirksebene jeweils alle KSR-Vertreter und SSR-Vertreter einer Schulform, welche der Einladung gefolgt sind, in einer Gruppe zusammengefasst und wählen aus dieser Gruppe den Vertreter ihrer Schulform im Landesschülerrat.

Der Landesschülerrat wählt zudem sechs Mitglieder für den Landesschulbeirat und einen Vertreter für den Landesbeirat für Jugendarbeit.

Organisation und Arbeitsweise

In den Bereichen der früheren Regierungsbezirke wurde für jede Schulform ein (BBS zwei) Vertreter und Stellvertreter gewählt. Die regulären Mitglieder bilden die Vollversammlung. Die Vollversammlung beschließt das Arbeitsprogramm, beschließt, wenn möglich, die Stellungnahmen, wählt den Vorstand, bildet Ausschüsse, somit gibt die Vollversammlung die inhaltlichen Themen vor.

Der Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern und ist verantwortlich für die Büroarbeit (Bearbeitung der Post, Zusammentragen von Meinungen zu den Erlassentwürfen, Verwaltung der Geschäftsstelle), für die Beantwortung oder Weiterleitung von Fragen und Anfragen, die besonders Schüler an den LSR haben und die Organisation der Vollversammlung. Er ist für die inhaltlichen Themen verantwortlich. Er hält Kontakt zu anderen Organisationen und Verbänden (z. B. den Jugendverbänden und -parteien sowie den Lehrer- und Elternverbänden). Pressemitteilungen werden von ihm verfasst und herausgegeben. Stellungnahmen zu Verordnungs-, Erlass- und Gesetzesentwürfen werden vom Vorstand verabschiedet, sollte in der gesetzten Frist (meistens sechs Wochen) keine Vollversammlung stattfinden.

Der Landesschülerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Diese koordinieren und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle, MK und Vorstand. Zudem sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die ersten Ansprechpartner des LSR.

Weblinks

  • Homepage des Landesschülerrats Niedersachsen

Einzelnachweise

  1. SVBl 03/2020 – AT (*.pdf, 1.6MiB) beim MK, abgerufen am 6. Mai 2021
  2. vgl 170 Ⅱ NSchG
  3. 170 Ⅰ Zif 1, 3 NSchG
  4. 170 Ⅰ Zif 2 NSchG
  5. 171 Ⅰ Zif 3 NSchG
Schülervertretung in Deutschland

Länder:
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

Gemeinsames Gremium zur Koordination: Bundesschülerkonferenz (Mitglieder sind kursiv markiert)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 00:05

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Der Landesschulerrat Eigenschreibweise Landesschuler Niedersachsen kurz LSR NDS oder LSR ist die hochste Schulervertretung SV im Lande Niedersachsen Die Aufgaben und Rechte des Landesschulerrates liegen in dem Informations und Meinungsaustausch in Anhorungs Vorschlags und Auskunftsrechten in der Stellungnahme und vor allem Zustimmungserfordernissen Landesschulerrat NiedersachsenBasisdatenVertretene Schuler 1 100 000Budget 67 000 Legitimation vgl 170 NSchGLandesschulsprecher Matteo FeindStellvertreter Marie Linea SieversStellvertreterin Moritz SeeloweVorstand Frederik Scheper Maja SiedleckaAdressenLandesgeschaftsstelle Berliner Allee 19 30175 HannoverWebsite lsr nds deStrukturZusammensetzung Vollversammlung VV aufbauend auf Kreisschulerrate 49 22 hauptamtl 20 Ersatz Stand Jan 2024Zusammensetzung Landesvorstand aus der Mitte der VVWahlen Landesvorstand Direktwahl durch VVBundesschulerkonferenz jaGeschichteDer Landesschulerrat konstituierte sich erstmalig 1951 Seitdem finden die Landesschulerratswahlen zweijahrlich statt infolge konstituiert sich des Landesschulerrat zweijahrlich Der 24 Landesschulerrat konstituierte sich am 27 April 2024 Er anderte die bestehenden Modalitaten von einem Vorsitzenden einer Vorsitzenden und einem Stellvertreter einer Stellvertreterin so dass ab dem 25 Juni 2024 die Moglichkeit besteht zwei Stellvertreter zu wahlen Im 24 Landesschulerrat haben Matteo Feind das Amt des Vorsitzenden sowie Eduard Hillgert und Liv Grohn ab dem 19 Juni 2024 das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden inne WahlenDer Landesschulerrat wird auf der Ebene der ehemaligen Regierungsbezirke gewahlt Die entsprechenden Regionalabteilungen der Landesschulbehorde berufen die Wahlversammlungen ein Alle Mitglieder der Kreisschulerrate KSR sind stimmberechtigt und wahlbar Aus kreisfreien Stadten treten die Mitglieder der Stadtschulerrate SSR an diese Stelle In jedem der ehemaligen Regierungsbezirke Niedersachsens Braunschweig Hannover Luneburg Weser Ems die es bis zu ihrer Auflosung 2004 gab wird je ein Vertreter fur die Hauptschulen Realschulen Oberschulen Gymnasien Gesamtschulen Forderschulen und Schulen in freier Tragerschaft gewahlt Daruber hinaus werden jeweils zwei Vertreter fur die berufsbildenden Schulen BBS gewahlt Zusatzlich haben noch die auslandischen Mitschuler die Moglichkeit sofern aus einem Bezirk kein solches gewahlt wurde in dem betreffenden Bezirk ein Zusatzmitglied zu wahlen Jedes der rechnerisch 40 moglichen Mitglieder hat ein Ersatzmitglied welches beim Ausscheiden des Mitglieds nachruckt Zur Durchfuhrung der Wahlen werden auf der Wahlversammlung auf Bezirksebene jeweils alle KSR Vertreter und SSR Vertreter einer Schulform welche der Einladung gefolgt sind in einer Gruppe zusammengefasst und wahlen aus dieser Gruppe den Vertreter ihrer Schulform im Landesschulerrat Der Landesschulerrat wahlt zudem sechs Mitglieder fur den Landesschulbeirat und einen Vertreter fur den Landesbeirat fur Jugendarbeit Organisation und ArbeitsweiseIn den Bereichen der fruheren Regierungsbezirke wurde fur jede Schulform ein BBS zwei Vertreter und Stellvertreter gewahlt Die regularen Mitglieder bilden die Vollversammlung Die Vollversammlung beschliesst das Arbeitsprogramm beschliesst wenn moglich die Stellungnahmen wahlt den Vorstand bildet Ausschusse somit gibt die Vollversammlung die inhaltlichen Themen vor Der Vorstand besteht aus funf gleichberechtigten Mitgliedern und ist verantwortlich fur die Buroarbeit Bearbeitung der Post Zusammentragen von Meinungen zu den Erlassentwurfen Verwaltung der Geschaftsstelle fur die Beantwortung oder Weiterleitung von Fragen und Anfragen die besonders Schuler an den LSR haben und die Organisation der Vollversammlung Er ist fur die inhaltlichen Themen verantwortlich Er halt Kontakt zu anderen Organisationen und Verbanden z B den Jugendverbanden und parteien sowie den Lehrer und Elternverbanden Pressemitteilungen werden von ihm verfasst und herausgegeben Stellungnahmen zu Verordnungs Erlass und Gesetzesentwurfen werden vom Vorstand verabschiedet sollte in der gesetzten Frist meistens sechs Wochen keine Vollversammlung stattfinden Der Landesschulerrat wahlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden Diese koordinieren und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Geschaftsstelle MK und Vorstand Zudem sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die ersten Ansprechpartner des LSR WeblinksHomepage des Landesschulerrats NiedersachsenEinzelnachweiseSVBl 03 2020 AT pdf 1 6MiB beim MK abgerufen am 6 Mai 2021 vgl 170 NSchG 170 Zif 1 3 NSchG 170 Zif 2 NSchG 171 Zif 3 NSchGSchulervertretung in Deutschland Lander Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Gemeinsames Gremium zur Koordination Bundesschulerkonferenz Mitglieder sind kursiv markiert

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