Das Bezirksgericht Zweibrücken war ein Bezirksgericht in der Pfalz im Königreich Bayern und der Vorläufer des heutigen L
Bezirksgericht Zweibrücken

Das Bezirksgericht Zweibrücken war ein Bezirksgericht in der Pfalz im Königreich Bayern und der Vorläufer des heutigen Landgerichts Zweibrücken. Das Bezirksgericht bestand von 1817 bis 1879 und hatte seinen Sitz in der Stadt Zweibrücken.
Geschichte
Als Ergebnis des Wiener Kongresses war die Pfalz 1816 zu Bayern gekommen. Das Königreich Bayern übernahm die bisherige französische Gerichtsorganisation in ihren Grundzügen. Die dortigen bisherigen Bezirks- oder Arrondissementsgerichte bestanden somit fort, ab 1817 firmierten diese als Gerichte zweiter Instanz unter dem Namen „Bezirksgerichte“. Im (rechtsrheinischen) Hauptteil Bayerns hingegen blieb die Vielzahl der bisherigen Stadt-, Land-, Herrschafts- und Patrimonialgerichte weiterhin bestehen. Erst mit Gesetz vom 1. Juli 1856 wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern analog dem der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Die Bezirksgerichte waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Den Bezirksgerichten waren Land- und Stadtgerichte untergeordnet. Übergeordnetes Gericht waren die Appellationsgerichte, hier das Appellationsgericht Zweibrücken.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde 1879 das Bezirksgericht Zweibrücken wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Zweibrücken.
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
- Sven Paulsen (Hrsg.): 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. Festschrift. Neustadt a.d.W., 1990.
- Gesetz, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend, vom 2. August 1856. Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1856, S. 339–360.
- Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 mit den Einführungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn, De Gruyter, 1877.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Bezirksgericht Zweibrucken war ein Bezirksgericht in der Pfalz im Konigreich Bayern und der Vorlaufer des heutigen Landgerichts Zweibrucken Das Bezirksgericht bestand von 1817 bis 1879 und hatte seinen Sitz in der Stadt Zweibrucken GeschichteAls Ergebnis des Wiener Kongresses war die Pfalz 1816 zu Bayern gekommen Das Konigreich Bayern ubernahm die bisherige franzosische Gerichtsorganisation in ihren Grundzugen Die dortigen bisherigen Bezirks oder Arrondissementsgerichte bestanden somit fort ab 1817 firmierten diese als Gerichte zweiter Instanz unter dem Namen Bezirksgerichte Im rechtsrheinischen Hauptteil Bayerns hingegen blieb die Vielzahl der bisherigen Stadt Land Herrschafts und Patrimonialgerichte weiterhin bestehen Erst mit Gesetz vom 1 Juli 1856 wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern analog dem der Pfalz neu geordnet Die bisherigen Kreis und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle Die Bezirksgerichte waren fur die Stadte in denen sie ihren Sitz hatten sowie fur die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz Fur alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal und Zivilrechtssachen Den Bezirksgerichten waren Land und Stadtgerichte untergeordnet Ubergeordnetes Gericht waren die Appellationsgerichte hier das Appellationsgericht Zweibrucken Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde 1879 das Bezirksgericht Zweibrucken wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelost Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Zweibrucken LiteraturWilhelm Volkert Hrsg Handbuch der bayerischen Amter Gemeinden und Gerichte 1799 1980 1983 ISBN 3406096697 S 121 122 606 EinzelnachweiseSven Paulsen Hrsg 175 Jahre pfalzisches Oberlandesgericht Festschrift Neustadt a d W 1990 Gesetz einige Bestimmungen uber die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend vom 2 August 1856 Gesetz Blatt fur das Konigreich Bayern 1856 S 339 360 Strafprozessordnung vom 1 Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27 Januar 1877 mit den Einfuhrungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn De Gruyter 1877 Bezirksgerichte im Konigreich Bayern Aichach Amberg Ansbach Aschaffenburg Augsburg Bamberg Bayreuth Deggendorf Donauworth Erlangen Frankenthal Freising Furth Hof Kaiserslautern Kempten Kronach Landau i d Pfalz Lohr a Main Memmingen Munchen links der Isar Munchen rechts der Isar Neunburg v Wald Neustadt a d Saale Nurnberg Passau Pfarrkirchen Regensburg Schweinfurt Straubing Traunstein Wasserburg a Inn Weiden i d Oberpfalz Weilheim Windsheim Wurzburg Zweibrucken