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Das Amt Großkarben auch Amt Karben war ein Amt des Großherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen FunktionIn der Frü

Amt Großkarben

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Amt Großkarben
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Das Amt Großkarben (auch: Amt Karben) war ein Amt des Großherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen.

Funktion

In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

→ Hauptartikel: Amt (historisches Verwaltungsgebiet)

Geschichte

Mit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit über die Burggrafschaft Friedberg dem Großherzogtum Hessen zu. Dies geschah aber mit der Einschränkung, dass der Burggraf, Clemens August von Westphalen, bis zu seinem Tod Titel und Rechte eines Standesherren in der ehemaligen Burggrafschaft behielt. 1817 gab er seine Rechte daran vertraglich an den Staat ab.

Nachdem die Rechte an den Staat übergegangen waren, organisierte das Großherzogtum 1817 die Ortschaften in der ehemaligen Burggrafschaft neu. Aus

  • Groß-Karben,
  • Ilbenstadt,
  • Klein-Karben und
  • Okarben

bildete er das Amt Großkarben.

Dieses bestand nicht lange. Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Großkarben wurden auf den Landratsbezirk Vilbel und die Rechtsprechung dem Landgericht Großkarben übertragen.

Einzelnachweise

  1. Klein-Karben, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Okarben, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Art. 21 Rheinbundakte.
  3. Groß-Karben, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Ilbenstadt, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Klein-Karben, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Okarben, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (410–411) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek). 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 18:03

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Das Amt Grosskarben auch Amt Karben war ein Amt des Grossherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen FunktionIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet GeschichteMit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit uber die Burggrafschaft Friedberg dem Grossherzogtum Hessen zu Dies geschah aber mit der Einschrankung dass der Burggraf Clemens August von Westphalen bis zu seinem Tod Titel und Rechte eines Standesherren in der ehemaligen Burggrafschaft behielt 1817 gab er seine Rechte daran vertraglich an den Staat ab Nachdem die Rechte an den Staat ubergegangen waren organisierte das Grossherzogtum 1817 die Ortschaften in der ehemaligen Burggrafschaft neu Aus Gross Karben Ilbenstadt Klein Karben und Okarben bildete er das Amt Grosskarben Dieses bestand nicht lange Ab 1820 kam es im Grossherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Amter aufgelost Fur die bisher durch die Amter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen fur die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Grosskarben wurden auf den Landratsbezirk Vilbel und die Rechtsprechung dem Landgericht Grosskarben ubertragen EinzelnachweiseKlein Karben Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Okarben Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Art 21 Rheinbundakte Gross Karben Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Ilbenstadt Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Klein Karben Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Okarben Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 410 411 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek

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