Das Amt Büdesheim war ein Amt des Großherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen FunktionIn der Frühen Neuzeit waren
Amt Büdesheim

Das Amt Büdesheim war ein Amt des Großherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen.
Funktion
In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.
Geschichte
Mit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit über die Burggrafschaft Friedberg dem Großherzogtum Hessen zu. Dies geschah aber mit der Einschränkung, dass der Burggraf, Clemens August von Westphalen, bis zu seinem Tod Titel und Rechte eines Standesherren in der ehemaligen Burggrafschaft behielt. 1817 gab er seine Rechte daran vertraglich an den Staat ab.
Nachdem die Rechte an den Staat übergegangen waren, organisierte das Großherzogtum 1817 die Ortschaften in der ehemaligen Burggrafschaft neu. Aus
- Büdesheim,
- Kaichen und
- Rendel
bildete er das Amt Büdesheim.
Dieses bestand nicht lange. Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Büdesheim wurden auf den Landratsbezirk Vilbel und die Rechtsprechung dem Landgericht Großkarben übertragen.
Einzelnachweise
- Art. 21 Rheinbundakte.
- Büdesheim, Main-Kinzig-Kreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS)./ Kaichen, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS)./ Rendel, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (410–411) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
Autor: www.NiNa.Az
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Das Amt Budesheim war ein Amt des Grossherzogtums Hessen in dessen Provinz Oberhessen FunktionIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet GeschichteMit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit uber die Burggrafschaft Friedberg dem Grossherzogtum Hessen zu Dies geschah aber mit der Einschrankung dass der Burggraf Clemens August von Westphalen bis zu seinem Tod Titel und Rechte eines Standesherren in der ehemaligen Burggrafschaft behielt 1817 gab er seine Rechte daran vertraglich an den Staat ab Nachdem die Rechte an den Staat ubergegangen waren organisierte das Grossherzogtum 1817 die Ortschaften in der ehemaligen Burggrafschaft neu Aus Budesheim Kaichen und Rendel bildete er das Amt Budesheim Dieses bestand nicht lange Ab 1820 kam es im Grossherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Amter aufgelost Fur die bisher durch die Amter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen fur die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Budesheim wurden auf den Landratsbezirk Vilbel und die Rechtsprechung dem Landgericht Grosskarben ubertragen EinzelnachweiseArt 21 Rheinbundakte Budesheim Main Kinzig Kreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2019 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Kaichen Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Rendel Wetteraukreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 410 411 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek