Dieser Artikel behandelt den Wirtschaftsbegriff Zu dem Buch von Thilo Sarrazin siehe Feindliche Übernahme Wie der Islam
Feindliche Übernahme

Als feindliche Übernahme (oder unfreundliche Übernahme; englisch hostile takeover, unfriendly takeover) wird im Bereich des Mergers & Acquisitions ein Unternehmenskauf bezeichnet, bei dem ein Investor einen Anteilskauf vornimmt, ohne zuvor den – rechtlich nicht erforderlichen – Konsens der Unternehmensleitung oder der Gesellschafter einzuholen. Gegensatz ist die freundliche Übernahme.
Allgemeines
Diese Thematik kann nur bei börsennotierten Unternehmen vorkommen, von denen ein umfangreicher Streubesitz an der Wertpapierbörse gehandelt wird. Als Rechtsformen kommen deshalb die Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Europäische Gesellschaft oder vergleichbare ausländische Rechtsformen in Betracht. Sprachlich ist die feindliche Übernahme aus dem Fachbegriff (englisch hostile takeover) entstanden. Investor (englisch raider „Raubritter“ oder englisch shark „Hai“) kann eine Person oder ein anderes Unternehmen sein, das zu erwerbende Unternehmen wird „Zielunternehmen“ (englisch target) genannt. Stellen sich fremde Gesellschaften unterstützend an die Seite des Zielunternehmens oder bieten gar ein Alternativangebot, heißen sie „weiße Ritter“ (englisch white knights).
Als Stakeholder, deren Konsens vom Investor eingeholt werden sollte, kommen Vorstand und Aufsichtsrat des Zielunternehmens in Frage; die Aktionäre zu befragen, ist im Regelfall zu aufwändig. Stimmen weder die Unternehmensleitung noch der Aufsichtsrat zu und leisten diese Widerstand, wird von einer feindlichen Übernahme gesprochen. Die Übernahme erfolgt damit gegen den Willen des Zielunternehmens.
Strategie
Der Investor kauft mit Hilfe von Wertpapierorders vom zu erwerbenden Zielunternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg sukzessive Aktien über die Börse (englisch open market purchase), bis er einen Schwellenwert von 3 % Kapitalbeteiligung erreicht hat. Bis zu diesem Schwellenwert bleibt der Aktienkauf von der Aktiengesellschaft und der Öffentlichkeit unbemerkt, weil erst dann gemäß § 33 Abs. 1 WpHG eine Mitteilungspflicht für Stimmrechte an die Bankenaufsicht BaFin erforderlich wird. Weitere Mitteilungen sind bei 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % fällig. Nach § 20 AktG hat der Investor zusätzlich gegenüber dem Zielunternehmen eine schriftliche Mitteilungspflicht über seine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % (Sperrminorität) zu erfüllen, das dessen Kaufabsicht publik machen kann, was Risikoarbitrage anderer Aktionäre (Spekulanten) auslösen wird. Eine weitere aktienrechtliche Mitteilung ist bei mehr als 50 % Kapitalbeteiligung am Zielunternehmen nach § 20 Abs. 4 AktG fällig. Mit über 50 % besitzt der Investor nämlich die Stimmenmehrheit, so dass bereits von Unternehmensübernahme gesprochen werden kann, zumal nach § 133 Abs. 1 AktG viele Beschlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit) bedürfen. Parallel muss der Investor den verbleibenden Aktionären des Streubesitzes ein befristetes öffentliches Angebot (englisch tender offer) unterbreiten, deren Aktien zu einem bestimmten Börsenkurs durch Barzahlung, Aktientausch in Aktien des Investors oder einer Kombination beider zu erwerben.
Rechtsfragen
Seit Januar 2002 regelt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), dass der Investor (Bieter) seine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach § 10 WpÜG der zuständigen Börsengeschäftsführung, dem Zielunternehmen und der Finanzaufsicht BaFin mitzuteilen hat. Der Investor muss nach § 11 WpÜG eine Angebotsunterlage erstellen und veröffentlichen, für deren Inhalt er gemäß § 12 WpÜG haftet. Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle über ein Zielunternehmen gerichtet sind (§ 29 WpÜG), wobei als Kontrolle das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft aus dem Investor gehörenden Aktien der Zielgesellschaft oder dem Bieter nach § 30 WpÜG zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft verstanden wird. Die angemessene Gegenleistung des Investors muss gemäß § 31 WpÜG aus Bargeld oder aus liquiden Aktien bestehen, die zum Börsenhandel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Berühmte feindliche Übernahmen
Hier einige ausgewählte feindliche Übernahmen, gescheiterte Übernahmen sind mit * gekennzeichnet:
- Deutschland
Jahr | Investor | Zielunternehmen |
---|---|---|
1990 | Pirelli | Continental AG* |
1999 | Olivetti | Telecom Italia |
2000 | Vodafone Group | Mannesmann AG |
2001 | INA Schaeffler | FAG Kugelfischer |
2004 | Sanofi | Aventis |
2006 | Merck KGaA | Schering AG* |
2007 | Macquarie | Techem |
2008 | Schaeffler KG | Continental AG |
2010 | Grupo ACS | Hochtief |
2015 | Vonovia | Deutsche Wohnen* |
- International
Jahr | Investor | Staat | Zielunternehmen | Staat |
---|---|---|---|---|
1986 | Guinness-Brauerei | Vereinigtes Königreich | Distillers Company | Vereinigtes Königreich |
1988 | Olivetti | Italien | Société générale de Belgique | Belgien* |
1988 | Siemens | Deutschland | Eagle Star Insurance | Vereinigtes Königreich |
1999 | BNP | Frankreich | Paribas | Frankreich |
2000 | TotalFina | Frankreich | Elf Aquitaine | Frankreich |
2004 | Oracle | Vereinigte Staaten | PeopleSoft | Vereinigte Staaten |
2005 | Saint Gobain | Frankreich | Vereinigtes Königreich | |
2006 | Mittal Steel Company | Luxemburg | Arcelor | Frankreich |
2007 | RBS, Fortis und Banco Santander | internat. Bankenkonsortium | ABN Amro | Niederlande |
2014 | Saint Gobain | Frankreich | Sika AG | Schweiz* |
2022 | Elon Musk | Vereinigte Staaten | Vereinigte Staaten |
Einige feindliche Übernahmen sind am Widerstand von Vorstand, Aufsichtsrat oder feindlich gesonnenen Aktionären des Streubesitzes gescheitert.
Management
Eine der Aufgaben des Managements ist es, den Unternehmenswert für die Gesellschafter zu maximieren – daher ist eine „Verteidigung“ eine rationale Reaktion gegen Kaufangebote, insbesondere, wenn diese einen opportunistischen Wertansatz haben. Manager können aber auch versuchen, die Übernahme zu verhindern, da insbesondere das Top-Management eines Übernahmekandidaten nach der Übernahme regelmäßig nicht übernommen wird. Zur Verteidigung stehen mehrere Wege offen:
- Kritik an der Bewertung: Das Angebot des Investors wird als zu niedrig kritisiert, und der „faire“ Wert der eigenen Aktien wird über dem Angebot angesiedelt, um die Aktionäre von einem (vorzeitigen) Verkauf abzuhalten oder um eine Nachbesserung des Angebots zu erwirken (vergl. Mannesmann-Übernahme durch Vodafone im Jahr 2000). Insbesondere bei Angeboten, bei denen die Zahlung in Aktien des übernehmenden Unternehmens erfolgt, kann auch die Strategie des übernehmenden Unternehmens kritisiert und mit den Zukunftsaussichten des eigenen, unabhängig geführten Unternehmens verglichen werden.
- Weißer Ritter: Suche eines dritten Investors, der das Zielunternehmen übernimmt. Durch die willentliche ersatzweise Übernahme durch ein anderes als das angreifende Unternehmen wird zwar die Eigenständigkeit ebenso aufgegeben, allerdings können sich Vorteile durch eine passender erscheinende Geschäftsstrategie oder weitergehenden Bestand vorhandener Produktlinien und Investitionen ergeben (vergl. Schering-Übernahme durch Bayer anstatt durch Merck im Jahr 2006).
- Übernahme dritter Unternehmen: Das Zielunternehmen kann, quasi entgegengesetzt zum Übernahmeangebot, den eigenen Konzern durch fremdfinanzierte Firmenzukäufe selbst soweit erweitern, dass der entstehende neue Konzern mit den so entstehenden Verpflichtungen die Übernahme für den Investor unattraktiv macht (vergl. Preussag-Zukauf der Thomson Travel Group im Jahr 2000).
- Giftpille: Das Zielunternehmen kann zum einen durch eine Kapitalerhöhung seine Marktkapitalisierung erhöhen und somit eine Übernahme stark verteuern. Des Weiteren können „Giftpillen“ in Form rechtsverbindlicher Selbstverpflichtungen zugunsten der Stakeholder für den Fall einer Übernahme eingerichtet werden. Dies können Umweltauflagen für andere Standorte oder Lizenz-Rückerstattungen für Kunden sein (vergl. Peoplesoft-Übernahme von Oracle im Jahr 2005).
- Goldener Fallschirm: Das Management des Zielunternehmens kann sich beträchtliche Zahlungen für den Fall einer Übernahme vertraglich festschreiben lassen.
Allen Strategien gemeinsam ist, dass sie im Ergebnis häufig zu einem höheren Aktienkurs für die Übernahme führen oder die Verschmelzung mit anderen als dem Investor zur Folge haben. Hierdurch können sich Vorteile für bestehende Standorte, die Belegschaft oder Produktlinien sowie für die Erlöse der Anteilseigner ergeben. Demgegenüber stehen häufig überhöhte Kommunikationskosten und die Verunsicherung der Anleger und Kunden während der Übernahmeschlacht.
Wirtschaftliche Aspekte
Investoren wählen den Weg der feindlichen Übernahme, wenn sie davon ausgehen können, dass eine Einigung mit der Unternehmensleitung entweder bereits gescheitert ist oder nicht erwartet werden kann. Die Ablehnung des Vorstands oder Aufsichtsrats zur Übernahme erfolgt auch im Eigeninteresse, denn beide werden bei erfolgreicher Übernahme im Regelfall ersetzt. Der Unternehmenskauf soll nach der Erwartung des Investors einen positiven Verbund- und/oder Synergieeffekt zur Folge haben. Als Zielunternehmen kommen im Regelfall Unternehmen in Betracht, deren Marktkapitalisierung niedriger ist als der innere Wert, also Underperformer. Auch andere betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Marktanteile, Marktführerschaft oder das Marktpotenzial insbesondere auf einem Wachstums- oder Zukunftsmarkt sind für die Kaufentscheidung von Bedeutung.
Gegenmaßnahmen des Zielunternehmens gegen feindliche Übernahmen sind die Beschränkung der freien Übertragbarkeit der Aktien durch Emission von vinkulierten Namensaktien oder Satzungsänderungen mit Einführung eines Höchststimmrechts, Emission von stimmrechtslosen Vorzugsaktien oder Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts. Die wirksamste Gegenmaßnahme besteht darin, dass die Aktionäre des Streubesitzes ihre Aktien nicht verkaufen, was jedoch im Hinblick auf einen attraktiven Übernahmekurs mit aussichtsreichen – und sicheren – Gewinnchancen schwerfällt. Bildet sich eine Minderheit an Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, können diese unter bestimmten Bedingungen später über einen Squeeze-out zum Verkauf der Aktien gezwungen werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das deutsche Recht sämtliche Verhinderungsmaßnahmen durch den Vorstand verbietet (unabhängig von ihrem Erfolg) und mit einem Bußgeld belegt (§ 33 WpÜG, § 60 Abs. 1 Nr. 8 WpÜG). Ausgenommen ist die Suche nach konkurrierenden Angeboten („Weiße Ritter“), wie sich aus § 22 WpÜG ergibt.
Einzelnachweise
- Michael Marquardt, Gesellschafts- und steuerrechtliche Instrumente zur Abwehr feindlicher Übernahmen von Aktiengesellschaften, in: Wirtschaftsrechtliche Beratung (WiB), 1994, S. 537
- Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch: Gabler Banklexikon (A – J): Bank – Börse – Finanzierung. Springer-Verlag, 2020, ISBN 978-3-658-20041-1 (google.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
- Rolf Bühner: Management-Lexikon. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2018, ISBN 978-3-486-80086-9 (google.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
- Adam Reining: Lexikon der Außenwirtschaft. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2014, ISBN 978-3-486-81440-8 (google.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
- zur Schonung des hierdurch steigenden Börsenkurses, um das Trittbrettfahrerproblem zu verhindern
- Torsten J. Gerpott, feindliche Übernahme, in: Rolf Bühner (Hrsg.), Management-Lexikon, 2001, S. 770
- Michael Schuster: Feindliche Übernahmen deutscher Aktiengesellschaften: Abwehrstrategien des Vorstandes der Zielgesellschaft. Tenea Verlag Ltd., 2003, ISBN 978-3-86504-037-4 (google.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
- Torsten J. Gerpott, feindliche Übernahme, in: Rolf Bühner (Hrsg.), Management-Lexikon, 2001, S. 771
- Ludwig Gramlich/Peter Gluchowski/Andreas Horsch/Klaus Schäfer/Gerd Waschbusch (Hrsg.), Gabler Banklexikon: Bank – Börse – Finanzierung, Band 1, 2020, S. 745
- Torsten J. Gerpott, feindliche Übernahme, in: Rolf Bühner (Hrsg.), Management-Lexikon, 2001, S. 771
- Michael Schuster, Feindliche Übernahmen deutscher Aktiengesellschaften, 2003, S. 20
Autor: www.NiNa.Az
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Dieser Artikel behandelt den Wirtschaftsbegriff Zu dem Buch von Thilo Sarrazin siehe Feindliche Ubernahme Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht Als feindliche Ubernahme oder unfreundliche Ubernahme englisch hostile takeover unfriendly takeover wird im Bereich des Mergers amp Acquisitions ein Unternehmenskauf bezeichnet bei dem ein Investor einen Anteilskauf vornimmt ohne zuvor den rechtlich nicht erforderlichen Konsens der Unternehmensleitung oder der Gesellschafter einzuholen Gegensatz ist die freundliche Ubernahme AllgemeinesDiese Thematik kann nur bei borsennotierten Unternehmen vorkommen von denen ein umfangreicher Streubesitz an der Wertpapierborse gehandelt wird Als Rechtsformen kommen deshalb die Aktiengesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien und Europaische Gesellschaft oder vergleichbare auslandische Rechtsformen in Betracht Sprachlich ist die feindliche Ubernahme aus dem Fachbegriff englisch hostile takeover entstanden Investor englisch raider Raubritter oder englisch shark Hai kann eine Person oder ein anderes Unternehmen sein das zu erwerbende Unternehmen wird Zielunternehmen englisch target genannt Stellen sich fremde Gesellschaften unterstutzend an die Seite des Zielunternehmens oder bieten gar ein Alternativangebot heissen sie weisse Ritter englisch white knights Als Stakeholder deren Konsens vom Investor eingeholt werden sollte kommen Vorstand und Aufsichtsrat des Zielunternehmens in Frage die Aktionare zu befragen ist im Regelfall zu aufwandig Stimmen weder die Unternehmensleitung noch der Aufsichtsrat zu und leisten diese Widerstand wird von einer feindlichen Ubernahme gesprochen Die Ubernahme erfolgt damit gegen den Willen des Zielunternehmens StrategieDer Investor kauft mit Hilfe von Wertpapierorders vom zu erwerbenden Zielunternehmen uber einen langeren Zeitraum hinweg sukzessive Aktien uber die Borse englisch open market purchase bis er einen Schwellenwert von 3 Kapitalbeteiligung erreicht hat Bis zu diesem Schwellenwert bleibt der Aktienkauf von der Aktiengesellschaft und der Offentlichkeit unbemerkt weil erst dann gemass 33 Abs 1 WpHG eine Mitteilungspflicht fur Stimmrechte an die Bankenaufsicht BaFin erforderlich wird Weitere Mitteilungen sind bei 5 10 15 20 25 30 50 und 75 fallig Nach 20 AktG hat der Investor zusatzlich gegenuber dem Zielunternehmen eine schriftliche Mitteilungspflicht uber seine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 Sperrminoritat zu erfullen das dessen Kaufabsicht publik machen kann was Risikoarbitrage anderer Aktionare Spekulanten auslosen wird Eine weitere aktienrechtliche Mitteilung ist bei mehr als 50 Kapitalbeteiligung am Zielunternehmen nach 20 Abs 4 AktG fallig Mit uber 50 besitzt der Investor namlich die Stimmenmehrheit so dass bereits von Unternehmensubernahme gesprochen werden kann zumal nach 133 Abs 1 AktG viele Beschlusse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einfache Stimmenmehrheit bedurfen Parallel muss der Investor den verbleibenden Aktionaren des Streubesitzes ein befristetes offentliches Angebot englisch tender offer unterbreiten deren Aktien zu einem bestimmten Borsenkurs durch Barzahlung Aktientausch in Aktien des Investors oder einer Kombination beider zu erwerben RechtsfragenSeit Januar 2002 regelt das Wertpapiererwerbs und Ubernahmegesetz WpUG dass der Investor Bieter seine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach 10 WpUG der zustandigen Borsengeschaftsfuhrung dem Zielunternehmen und der Finanzaufsicht BaFin mitzuteilen hat Der Investor muss nach 11 WpUG eine Angebotsunterlage erstellen und veroffentlichen fur deren Inhalt er gemass 12 WpUG haftet Ubernahmeangebote sind Angebote die auf den Erwerb der Kontrolle uber ein Zielunternehmen gerichtet sind 29 WpUG wobei als Kontrolle das Halten von mindestens 30 der Stimmrechte an der Zielgesellschaft aus dem Investor gehorenden Aktien der Zielgesellschaft oder dem Bieter nach 30 WpUG zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft verstanden wird Die angemessene Gegenleistung des Investors muss gemass 31 WpUG aus Bargeld oder aus liquiden Aktien bestehen die zum Borsenhandel an einem organisierten Markt zugelassen sind Beruhmte feindliche UbernahmenHier einige ausgewahlte feindliche Ubernahmen gescheiterte Ubernahmen sind mit gekennzeichnet DeutschlandJahr Investor Zielunternehmen1990 Pirelli Continental AG 1999 Olivetti Telecom Italia2000 Vodafone Group Mannesmann AG2001 INA Schaeffler FAG Kugelfischer2004 Sanofi Aventis2006 Merck KGaA Schering AG 2007 Macquarie Techem2008 Schaeffler KG Continental AG2010 Grupo ACS Hochtief2015 Vonovia Deutsche Wohnen InternationalJahr Investor Staat Zielunternehmen Staat1986 Guinness Brauerei Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich Distillers Company Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich1988 Olivetti Italien Italien Societe generale de Belgique Belgien Belgien 1988 Siemens Deutschland Deutschland Eagle Star Insurance Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich1999 BNP Frankreich Frankreich Paribas Frankreich Frankreich2000 TotalFina Frankreich Frankreich Elf Aquitaine Frankreich Frankreich2004 Oracle Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten PeopleSoft Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten2005 Saint Gobain Frankreich Frankreich Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich2006 Mittal Steel Company Luxemburg Luxemburg Arcelor Frankreich Frankreich2007 RBS Fortis und Banco Santander internat Bankenkonsortium ABN Amro Niederlande Niederlande2014 Saint Gobain Frankreich Frankreich Sika AG Schweiz Schweiz 2022 Elon Musk Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Twitter Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Einige feindliche Ubernahmen sind am Widerstand von Vorstand Aufsichtsrat oder feindlich gesonnenen Aktionaren des Streubesitzes gescheitert ManagementEine der Aufgaben des Managements ist es den Unternehmenswert fur die Gesellschafter zu maximieren daher ist eine Verteidigung eine rationale Reaktion gegen Kaufangebote insbesondere wenn diese einen opportunistischen Wertansatz haben Manager konnen aber auch versuchen die Ubernahme zu verhindern da insbesondere das Top Management eines Ubernahmekandidaten nach der Ubernahme regelmassig nicht ubernommen wird Zur Verteidigung stehen mehrere Wege offen Kritik an der Bewertung Das Angebot des Investors wird als zu niedrig kritisiert und der faire Wert der eigenen Aktien wird uber dem Angebot angesiedelt um die Aktionare von einem vorzeitigen Verkauf abzuhalten oder um eine Nachbesserung des Angebots zu erwirken vergl Mannesmann Ubernahme durch Vodafone im Jahr 2000 Insbesondere bei Angeboten bei denen die Zahlung in Aktien des ubernehmenden Unternehmens erfolgt kann auch die Strategie des ubernehmenden Unternehmens kritisiert und mit den Zukunftsaussichten des eigenen unabhangig gefuhrten Unternehmens verglichen werden Weisser Ritter Suche eines dritten Investors der das Zielunternehmen ubernimmt Durch die willentliche ersatzweise Ubernahme durch ein anderes als das angreifende Unternehmen wird zwar die Eigenstandigkeit ebenso aufgegeben allerdings konnen sich Vorteile durch eine passender erscheinende Geschaftsstrategie oder weitergehenden Bestand vorhandener Produktlinien und Investitionen ergeben vergl Schering Ubernahme durch Bayer anstatt durch Merck im Jahr 2006 Ubernahme dritter Unternehmen Das Zielunternehmen kann quasi entgegengesetzt zum Ubernahmeangebot den eigenen Konzern durch fremdfinanzierte Firmenzukaufe selbst soweit erweitern dass der entstehende neue Konzern mit den so entstehenden Verpflichtungen die Ubernahme fur den Investor unattraktiv macht vergl Preussag Zukauf der Thomson Travel Group im Jahr 2000 Giftpille Das Zielunternehmen kann zum einen durch eine Kapitalerhohung seine Marktkapitalisierung erhohen und somit eine Ubernahme stark verteuern Des Weiteren konnen Giftpillen in Form rechtsverbindlicher Selbstverpflichtungen zugunsten der Stakeholder fur den Fall einer Ubernahme eingerichtet werden Dies konnen Umweltauflagen fur andere Standorte oder Lizenz Ruckerstattungen fur Kunden sein vergl Peoplesoft Ubernahme von Oracle im Jahr 2005 Goldener Fallschirm Das Management des Zielunternehmens kann sich betrachtliche Zahlungen fur den Fall einer Ubernahme vertraglich festschreiben lassen Allen Strategien gemeinsam ist dass sie im Ergebnis haufig zu einem hoheren Aktienkurs fur die Ubernahme fuhren oder die Verschmelzung mit anderen als dem Investor zur Folge haben Hierdurch konnen sich Vorteile fur bestehende Standorte die Belegschaft oder Produktlinien sowie fur die Erlose der Anteilseigner ergeben Demgegenuber stehen haufig uberhohte Kommunikationskosten und die Verunsicherung der Anleger und Kunden wahrend der Ubernahmeschlacht Wirtschaftliche AspekteInvestoren wahlen den Weg der feindlichen Ubernahme wenn sie davon ausgehen konnen dass eine Einigung mit der Unternehmensleitung entweder bereits gescheitert ist oder nicht erwartet werden kann Die Ablehnung des Vorstands oder Aufsichtsrats zur Ubernahme erfolgt auch im Eigeninteresse denn beide werden bei erfolgreicher Ubernahme im Regelfall ersetzt Der Unternehmenskauf soll nach der Erwartung des Investors einen positiven Verbund und oder Synergieeffekt zur Folge haben Als Zielunternehmen kommen im Regelfall Unternehmen in Betracht deren Marktkapitalisierung niedriger ist als der innere Wert also Underperformer Auch andere betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Marktanteile Marktfuhrerschaft oder das Marktpotenzial insbesondere auf einem Wachstums oder Zukunftsmarkt sind fur die Kaufentscheidung von Bedeutung Gegenmassnahmen des Zielunternehmens gegen feindliche Ubernahmen sind die Beschrankung der freien Ubertragbarkeit der Aktien durch Emission von vinkulierten Namensaktien oder Satzungsanderungen mit Einfuhrung eines Hochststimmrechts Emission von stimmrechtslosen Vorzugsaktien oder Kapitalerhohungen unter Ausschluss des Bezugsrechts Die wirksamste Gegenmassnahme besteht darin dass die Aktionare des Streubesitzes ihre Aktien nicht verkaufen was jedoch im Hinblick auf einen attraktiven Ubernahmekurs mit aussichtsreichen und sicheren Gewinnchancen schwerfallt Bildet sich eine Minderheit an Aktionaren die das Angebot nicht angenommen haben konnen diese unter bestimmten Bedingungen spater uber einen Squeeze out zum Verkauf der Aktien gezwungen werden Zu beachten ist hierbei jedoch dass das deutsche Recht samtliche Verhinderungsmassnahmen durch den Vorstand verbietet unabhangig von ihrem Erfolg und mit einem Bussgeld belegt 33 WpUG 60 Abs 1 Nr 8 WpUG Ausgenommen ist die Suche nach konkurrierenden Angeboten Weisse Ritter wie sich aus 22 WpUG ergibt EinzelnachweiseMichael Marquardt Gesellschafts und steuerrechtliche Instrumente zur Abwehr feindlicher Ubernahmen von Aktiengesellschaften in Wirtschaftsrechtliche Beratung WiB 1994 S 537 Ludwig Gramlich Peter Gluchowski Andreas Horsch Klaus Schafer Gerd Waschbusch Gabler Banklexikon A J Bank Borse Finanzierung Springer Verlag 2020 ISBN 978 3 658 20041 1 google de abgerufen am 4 Juli 2025 Rolf Buhner Management Lexikon Walter de Gruyter GmbH amp Co KG 2018 ISBN 978 3 486 80086 9 google de abgerufen am 4 Juli 2025 Adam Reining Lexikon der Aussenwirtschaft Walter de Gruyter GmbH amp Co KG 2014 ISBN 978 3 486 81440 8 google de abgerufen am 4 Juli 2025 zur Schonung des hierdurch steigenden Borsenkurses um das Trittbrettfahrerproblem zu verhindern Torsten J Gerpott feindliche Ubernahme in Rolf Buhner Hrsg Management Lexikon 2001 S 770 Michael Schuster Feindliche Ubernahmen deutscher Aktiengesellschaften Abwehrstrategien des Vorstandes der Zielgesellschaft Tenea Verlag Ltd 2003 ISBN 978 3 86504 037 4 google de abgerufen am 4 Juli 2025 Torsten J Gerpott feindliche Ubernahme in Rolf Buhner Hrsg Management Lexikon 2001 S 771 Ludwig Gramlich Peter Gluchowski Andreas Horsch Klaus Schafer Gerd Waschbusch Hrsg Gabler Banklexikon Bank Borse Finanzierung Band 1 2020 S 745 Torsten J Gerpott feindliche Ubernahme in Rolf Buhner Hrsg Management Lexikon 2001 S 771 Michael Schuster Feindliche Ubernahmen deutscher Aktiengesellschaften 2003 S 20Normdaten Sachbegriff GND 4213995 8 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten