Das Arbeitsgericht Günzburg war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Günzburg GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsgeset
Arbeitsgericht Günzburg

Das Arbeitsgericht Günzburg war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Günzburg.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kempten entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kempten als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Günzburg entstand das Arbeitsgericht Günzburg als eines von 16 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Günzburg. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Landesarbeitsgericht Kempten wurde aufgehoben, seine Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Augsburg. Das Arbeitsgericht Günzburg wurde aufgehoben, seine Aufgaben übernahm das Arbeitsgericht Neu-Ulm.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Gunzburg war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Gunzburg GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Kempten entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kempten als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Gunzburg entstand das Arbeitsgericht Gunzburg als eines von 16 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Gunzburg Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Landesarbeitsgericht Kempten wurde aufgehoben seine Aufgaben ubernahm das Landesarbeitsgericht Augsburg Das Arbeitsgericht Gunzburg wurde aufgehoben seine Aufgaben ubernahm das Arbeitsgericht Neu Ulm EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 f Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 f Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Kempten Buchloe Fussen Gunzburg Illertissen Immenstadt Kaufbeuren Kempten Krumbach Lindau Memmingen Mindelheim Neu Ulm Obergunzburg Schongau Weiler LindenbergArbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Augsburg Ab 1927 Aichach Augsburg Burgau Dillingen Donauworth Landsberg Neuburg an der Donau Nordlingen Schrobenhausen Schwabmunchen Wertingen Zusmarshausen Ab 1930 Eichstatt Gunzburg Immenstadt Ingolstadt Kaufbeuren Kempten Krumbach Lindau Memmingen Mindelheim Neu Ulm Pfaffenhofen Weissenburg