Das Arbeitsgericht Schwabmünchen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Schwabmünchen GeschichteGemäß Arbeitsger
Arbeitsgericht Schwabmünchen

Das Arbeitsgericht Schwabmünchen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Schwabmünchen.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Schwabmünchen wurde das Arbeitsgericht Schwabmünchen als eines von zwölf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts errichtet. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schwabmünchen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Schwabmünchen wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Augsburg zugeordnet.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Schwabmunchen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Schwabmunchen GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Schwabmunchen wurde das Arbeitsgericht Schwabmunchen als eines von zwolf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts errichtet Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schwabmunchen Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Arbeitsgericht Schwabmunchen wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Augsburg zugeordnet EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 f Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 f Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Augsburg Ab 1927 Aichach Augsburg Burgau Dillingen Donauworth Landsberg Neuburg an der Donau Nordlingen Schrobenhausen Schwabmunchen Wertingen Zusmarshausen Ab 1930 Eichstatt Gunzburg Immenstadt Ingolstadt Kaufbeuren Kempten Krumbach Lindau Memmingen Mindelheim Neu Ulm Pfaffenhofen Weissenburg