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Mit dem Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) wird in Deutschland einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des § 20 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht. Diese Anforderungen sind nach „Maß und Zahl“ vor allem in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert. Die seit 1977 existierende Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung (im nichtharmonisierten Bereich, d. h. ohne eine europäische Vorgabe) und durch Einhaltung der europäischen Vorgaben (im harmonisierten Bereich) vor Schäden an Leib und Leben schützen.

Das GS-Zeichen ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber lediglich eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) einhält. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.

Bedeutung

Bei der GS-Prüfung wird überprüft, ob das Produkt den Anforderungen des § 20 ProdSG hinsichtlich der Gewährleistung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit von Personen entspricht. Dies schließt die Anforderungen der europäischen Richtlinien und/oder Verordnungen ein, die mit dem ProdSG und seinen Verordnungen umgesetzt werden (zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie). Nicht eingeschlossen in die Prüfung und Zertifizierung für das GS-Zeichen sind europäische Richtlinien, die zwar die CE-Kennzeichnung vorsehen, aber nicht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgerichtet sind (z. B. Richtlinie 2004/108/EG (EMV-Richtlinie), Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie), Richtlinie 2004/22/EG (Messgeräte-Richtlinie)). Die Bedienungsanleitung ist ein Produktbestandteil, d. h. ohne Bedienungsanleitung ist das Produkt unvollständig. Funktionsprüfungen gehören beim GS-Zeichen nur so weit zum Prüfumfang, wie es für die Prüfung der Sicherheit erforderlich ist. Das GS-Zeichen ist somit kein allgemeines Qualitätszeichen. Die Qualität über die Lebensdauer eines Produktes wird nicht geprüft. Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt anhand eines Baumusters geprüft hat und eine Fertigungsüberwachung durchführt.

In der Regel greifen Hersteller (zur Definition siehe § 2 Nr. 14 ProdSG) sowohl aus Qualitätssicherungsgründen als auch aus Marketinggründen auf das GS-Zeichen zurück. Der Käufer hat somit eine Bestätigung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle, dass das Produkt sicher im Sinne des ProdSG ist. Das GS-Zeichen kann verwendungsfertigen Produkten zuerkannt werden (zum Beispiel Maschinen, Handwerkzeugen, Spielzeugen, Elektrogeräten, Leuchten, Haushaltsgeräten oder Möbeln). Stellen, die ein GS-Zeichen vergeben dürfen, werden von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik benannt.

Vergleich mit der CE-Kennzeichnung

Das GS-Zeichen ist mit seinen Anforderungen an die Vergabe zwar gesetzlich geregelt, aber im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig in der Anwendung. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das gekennzeichnete Produkt konform zum geltenden europäischen Binnenmarktrecht ist. Er ist damit auch für die Aufsichtsbehörden der Verantwortliche für diese Produkte. Die „CE“-Kennzeichnung muss vom Hersteller verpflichtend angebracht werden. Dies gilt allerdings nur bei Produkten bzw. Produktgruppen, für die es einen entsprechenden EU-Rechtsakt gibt (z. B. die Niederspannungsrichtlinie für Elektroprodukte in den dort definierten Spannungsgrenzen). Produkte, die von keinem solchen Rechtsakt erfasst werden, dürfen hingegen kein CE-Kennzeichen tragen (z. B. Leitern und Tritte). Demgegenüber bedeutet das GS-Zeichen die Produktprüfung und Fertigungsüberwachung durch eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle („GS-Stelle“).

Rechtslage

Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle) einer Baumusterprüfung unterziehen. Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates führt die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen (zum Beispiel Überwachung der Fertigungsstätte) durch. Bei den Kontrollmaßnahmen wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht oder Änderungen vorgenommen wurden. Diese meist jährliche Inspektion beinhaltet auch eine Überprüfung des Qualitätswesens und der Endproduktprüfung.

Bei relevanten Veränderungen an dem Produkt muss der Hersteller die GS-Stelle informieren. Relevante Änderungen sind alle Änderungen, die die Konformität mit dem ProdSG beeinträchtigen könnten und vor allem Abweichungen zu dem von der Prüfstelle erstellten Prüfbericht bedeuten. Die GS-Stelle muss kontrollieren, ob die vorgenommenen Änderungen eine Nachprüfung oder je nach dem eine Änderung des Prüfberichtes erfordern. Je nach Änderung wird das veränderte Produkt einer nochmaligen Nach-Prüfung unterworfen.

Konkurrenzsituation zu CE

Die EU-Kommission hat am 14. Februar 2007 ein Legislativpaket vorgeschlagen, wonach Deutschland das GS-Zeichen abschaffen müsste. In dem Vorschlag für einen Beschluss des Europaparlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten heißt es in Artikel 16 (2):

„Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Produkts mit den geltenden Anforderungen bescheinigt. Hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die CE-Kennzeichnung in den Rechtsvorschriften sehen die Mitgliedstaaten davon ab, eine Bezugnahme auf eine andere Konformitätskennzeichnung als die CE-Kennzeichnung in ihre nationalen Regelungen aufzunehmen, oder streichen eine solche.“

Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben diesen Vorschlag der EU-Kommission jedoch nicht übernommen. In Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung heißt es nun in Ziffer 5:

„Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt.“

Da das GS-Zeichen schon immer eine andere Bedeutung hat als die CE-Kennzeichnung, ist die Vergabe ohne Änderungen wie bisher möglich.

Berücksichtigung von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)

Seit dem 1. April 2008 muss bei der Vergabe des GS-Zeichens entsprechend einem Beschluss des „Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV)“ vom 20. November 2007 eine Prüfung auf polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe berücksichtigt werden. Diese Prüfung muss laut Festlegung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) verbindlich für Produkte entsprechend den Anforderungen der Ziffer 4.1 des PAK-Dokumentes ZEK 01-08 angewendet werden. Dies betrifft alle Produkte, die PAK enthalten können und bei bestimmungsmäßiger Anwendung angefasst werden sollen. Betroffen sind also beispielsweise Kunststoff- oder Gummigriffe von Werkzeugen, Haushaltsmaterialien und Geräte die auf Polymeren basieren oder mit Beschichtungen versehen wurden, die PAK enthalten können. Das PAK-Dokument ZEK (Zentraler Erfahrungsaustauschkreis) AfPS GS 2014:01 PAK „Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der Zuerkennung des GS-Zeichens“ stellte anfangs sicher, dass alle diese Prüfung durchführenden Laboratorien eine einheitliche Prüfmethode zur Ermittlung des PAK-Gehaltes anwenden. Diese Anforderungen wurden am 15. Mai 2019 überprüft und überarbeitet, die GS-Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK wurde mit der GS-Spezifikation AfPS GS 2019:01 PAK ersetzt.

Weblinks

  • Informationen der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
  • Vergleich von GS-Zeichen, CE-Kennzeichnung und DGUV Test-Zeichen (PDF-Datei) (74 kB)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Liste der GS-Stellen
  • Übersicht zu den CE-Direktiven und Klärung, wann die Konformität zu diesen selbst deklariert werden darf (Webarchiv 2018)
  • Beschlussvorschlag der EU-Kommission vom 14. Februar 2007

Einzelnachweise

  1. GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit von Konsumgütern | TÜV NORD. Abgerufen am 4. Februar 2022. 
  2. Archivlink (Memento vom 6. September 2013 im Internet Archive)
  3. BAuA - Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS). Abgerufen am 7. Februar 2024. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 02:01

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Mit dem Siegel Geprufte Sicherheit GS Zeichen wird in Deutschland einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt dass es den Anforderungen des 20 des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG entspricht Diese Anforderungen sind nach Mass und Zahl vor allem in DIN Normen und Europaischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert Die seit 1977 existierende Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemasser und vorhersehbarer Verwendung im nichtharmonisierten Bereich d h ohne eine europaische Vorgabe und durch Einhaltung der europaischen Vorgaben im harmonisierten Bereich vor Schaden an Leib und Leben schutzen GS Zeichen Das GS Zeichen ist das einzige gesetzlich geregelte Prufzeichen in Europa fur Produktsicherheit Die CE Kennzeichnung wird fur bestimmte Produkte gefordert ist aber lediglich eine Erklarung des Herstellers oder Inverkehrbringers dass er alle europaischen Vorgaben Richtlinien und oder Verordnungen einhalt Alle anderen Zeichen wie ENEC VDE OVE TUV BG sind private Zeichen von einzelnen Pruf oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prufhausern BedeutungBei der GS Prufung wird uberpruft ob das Produkt den Anforderungen des 20 ProdSG hinsichtlich der Gewahrleistung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit von Personen entspricht Dies schliesst die Anforderungen der europaischen Richtlinien und oder Verordnungen ein die mit dem ProdSG und seinen Verordnungen umgesetzt werden zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie Nicht eingeschlossen in die Prufung und Zertifizierung fur das GS Zeichen sind europaische Richtlinien die zwar die CE Kennzeichnung vorsehen aber nicht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgerichtet sind z B Richtlinie 2004 108 EG EMV Richtlinie Richtlinie 2009 125 EG Okodesign Richtlinie Richtlinie 2004 22 EG Messgerate Richtlinie Die Bedienungsanleitung ist ein Produktbestandteil d h ohne Bedienungsanleitung ist das Produkt unvollstandig Funktionsprufungen gehoren beim GS Zeichen nur so weit zum Prufumfang wie es fur die Prufung der Sicherheit erforderlich ist Das GS Zeichen ist somit kein allgemeines Qualitatszeichen Die Qualitat uber die Lebensdauer eines Produktes wird nicht gepruft Das GS Zeichen bedeutet dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prufstelle das Produkt anhand eines Baumusters gepruft hat und eine Fertigungsuberwachung durchfuhrt In der Regel greifen Hersteller zur Definition siehe 2 Nr 14 ProdSG sowohl aus Qualitatssicherungsgrunden als auch aus Marketinggrunden auf das GS Zeichen zuruck Der Kaufer hat somit eine Bestatigung durch eine vom Hersteller unabhangige Stelle dass das Produkt sicher im Sinne des ProdSG ist Das GS Zeichen kann verwendungsfertigen Produkten zuerkannt werden zum Beispiel Maschinen Handwerkzeugen Spielzeugen Elektrogeraten Leuchten Haushaltsgeraten oder Mobeln Stellen die ein GS Zeichen vergeben durfen werden von der Zentralstelle der Lander fur Sicherheitstechnik benannt Vergleich mit der CE Kennzeichnung Das GS Zeichen ist mit seinen Anforderungen an die Vergabe zwar gesetzlich geregelt aber im Gegensatz zur CE Kennzeichnung freiwillig in der Anwendung Mit der CE Kennzeichnung bestatigt der Hersteller dass das gekennzeichnete Produkt konform zum geltenden europaischen Binnenmarktrecht ist Er ist damit auch fur die Aufsichtsbehorden der Verantwortliche fur diese Produkte Die CE Kennzeichnung muss vom Hersteller verpflichtend angebracht werden Dies gilt allerdings nur bei Produkten bzw Produktgruppen fur die es einen entsprechenden EU Rechtsakt gibt z B die Niederspannungsrichtlinie fur Elektroprodukte in den dort definierten Spannungsgrenzen Produkte die von keinem solchen Rechtsakt erfasst werden durfen hingegen kein CE Kennzeichen tragen z B Leitern und Tritte Demgegenuber bedeutet das GS Zeichen die Produktprufung und Fertigungsuberwachung durch eine unabhangige Pruf und Zertifizierungsstelle GS Stelle RechtslageUm das GS Zeichen anbringen zu durfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prufstelle GS Stelle einer Baumusterprufung unterziehen Eine Liste aller GS Stellen ist bei der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfugbar Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates fuhrt die GS Stelle Kontrollmassnahmen zum Beispiel Uberwachung der Fertigungsstatte durch Bei den Kontrollmassnahmen wird uberpruft ob das hergestellte Produkt noch dem gepruften Baumuster entspricht oder Anderungen vorgenommen wurden Diese meist jahrliche Inspektion beinhaltet auch eine Uberprufung des Qualitatswesens und der Endproduktprufung Bei relevanten Veranderungen an dem Produkt muss der Hersteller die GS Stelle informieren Relevante Anderungen sind alle Anderungen die die Konformitat mit dem ProdSG beeintrachtigen konnten und vor allem Abweichungen zu dem von der Prufstelle erstellten Prufbericht bedeuten Die GS Stelle muss kontrollieren ob die vorgenommenen Anderungen eine Nachprufung oder je nach dem eine Anderung des Prufberichtes erfordern Je nach Anderung wird das veranderte Produkt einer nochmaligen Nach Prufung unterworfen Konkurrenzsituation zu CE Kinderspielzeug mit GS und CE Prufzeichen Die EU Kommission hat am 14 Februar 2007 ein Legislativpaket vorgeschlagen wonach Deutschland das GS Zeichen abschaffen musste In dem Vorschlag fur einen Beschluss des Europaparlaments und des Rates uber einen gemeinsamen Rechtsrahmen fur die Vermarktung von Produkten heisst es in Artikel 16 2 Die CE Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung die die Konformitat des Produkts mit den geltenden Anforderungen bescheinigt Hinsichtlich der Ubereinstimmung mit den Bestimmungen uber die CE Kennzeichnung in den Rechtsvorschriften sehen die Mitgliedstaaten davon ab eine Bezugnahme auf eine andere Konformitatskennzeichnung als die CE Kennzeichnung in ihre nationalen Regelungen aufzunehmen oder streichen eine solche Die Mitgliedstaaten und das Europaische Parlament haben diesen Vorschlag der EU Kommission jedoch nicht ubernommen In Art 30 der Verordnung EG Nr 765 2008 uber Vorschriften fur die Akkreditierung und Marktuberwachung heisst es nun in Ziffer 5 Das Anbringen von Kennzeichnungen Zeichen oder Aufschriften deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE Kennzeichnung verwechselt werden kann ist untersagt Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden sofern sie Sichtbarkeit Lesbarkeit und Bedeutung der CE Kennzeichnung nicht beeintrachtigt Da das GS Zeichen schon immer eine andere Bedeutung hat als die CE Kennzeichnung ist die Vergabe ohne Anderungen wie bisher moglich Berucksichtigung von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen PAK Seit dem 1 April 2008 muss bei der Vergabe des GS Zeichens entsprechend einem Beschluss des Ausschusses fur technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte AtAV vom 20 November 2007 eine Prufung auf polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe berucksichtigt werden Diese Prufung muss laut Festlegung der Zentralstelle der Lander fur Sicherheitstechnik ZLS verbindlich fur Produkte entsprechend den Anforderungen der Ziffer 4 1 des PAK Dokumentes ZEK 01 08 angewendet werden Dies betrifft alle Produkte die PAK enthalten konnen und bei bestimmungsmassiger Anwendung angefasst werden sollen Betroffen sind also beispielsweise Kunststoff oder Gummigriffe von Werkzeugen Haushaltsmaterialien und Gerate die auf Polymeren basieren oder mit Beschichtungen versehen wurden die PAK enthalten konnen Das PAK Dokument ZEK Zentraler Erfahrungsaustauschkreis AfPS GS 2014 01 PAK Prufung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen PAK bei der Zuerkennung des GS Zeichens stellte anfangs sicher dass alle diese Prufung durchfuhrenden Laboratorien eine einheitliche Prufmethode zur Ermittlung des PAK Gehaltes anwenden Diese Anforderungen wurden am 15 Mai 2019 uberpruft und uberarbeitet die GS Spezifikation AfPS GS 2014 01 PAK wurde mit der GS Spezifikation AfPS GS 2019 01 PAK ersetzt WeblinksInformationen der Zentralstelle der Lander fur Sicherheitstechnik ZLS Vergleich von GS Zeichen CE Kennzeichnung und DGUV Test Zeichen PDF Datei 74 kB Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Liste der GS Stellen Ubersicht zu den CE Direktiven und Klarung wann die Konformitat zu diesen selbst deklariert werden darf Webarchiv 2018 Beschlussvorschlag der EU Kommission vom 14 Februar 2007EinzelnachweiseGS Zeichen fur geprufte Sicherheit von Konsumgutern TUV NORD Abgerufen am 4 Februar 2022 Archivlink Memento vom 6 September 2013 im Internet Archive BAuA Ausschuss fur Produktsicherheit AfPS Abgerufen am 7 Februar 2024 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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