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Mit den Alterungsrückstellungen treffen Krankenversicherungen Vorsorge für den Umstand, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Alterungsrückstellungen sind vom Krankenversicherer verbindlich mit Techniken der Lebensversicherung zu betreiben, da es sich materiell und versicherungsrechtlich um rentenversicherungsähnliche Anlagen handelt. In Deutschland bilden lediglich private Krankenversicherer Alterungsrückstellungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren, nach dem die laufenden Kosten durch die jeweilige Beitragsgeneration gezahlt werden.

Verfahren des Anwartschaftsdeckungsverfahrens

Mit dem Alter des Menschen steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Daher sind bei jüngeren Versicherten Rückstellungen zu bilden, die dazu dienen, die Mehrkosten im Alter abzudecken. Im Alter werden diese Rückstellungen wiederum aufgelöst um die Mehrkosten zu finanzieren. Die Höhe muss mit den Mitteln der Versicherungsmathematik ermittelt werden und wird von den Treuhändern der Versicherungsunternehmen geprüft. Diese Alterungsrückstellungen gehen in die Tarifkalkulation der jüngeren Versicherten ein. Der Name dieses Verfahrens ist Anwartschaftsdeckungsverfahren.

Die Kalkulation erfolgt analog der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen. Rechtliche Grundlage hierfür ist in Deutschland die Kalkulationsverordnung (KalV) in Verbindung mit § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die Überprüfung der Richtigkeit der Kalkulation erfolgt über einen Aktuar.

In dem Anwartschaftsdeckungsverfahren der Vollversicherung wird systematisch Kapital für das Alter gebildet. Die Prämie wird zu diesem Zweck so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsächlich erforderlichen Prämie liegt. Die Differenz zwischen tatsächlich erhobener Prämie und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Wenn dann im höheren Alter des Versicherungsnehmers die rechnerischen Kosten über der erhobenen Prämie liegen, kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen rentenähnlich finanziert werden. Dabei werden keine Leistungen ausgezahlt, sondern beitragsdämpfend verwendet.

Fehlende Alterungsrückstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Demographie

Die Alterung ist nicht allein ein individuelles Thema. Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung steigt in allen industrialisierten Staaten seit Jahren der Anteil der älteren Bevölkerung, die im Bezug auf das Thema im Durchschnitt höhere Krankheitskosten verursacht. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen und hat Einfluss auf die Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Folgen für die Krankenversicherung hängen vom Finanzierungsverfahren ab, wobei das Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das Anwartschaftsdeckungsverfahren als Teil des Kapitaldeckungsverfahrens der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu unterscheiden sind.

Da im Umlageverfahren keine Rückstellungen gebildet werden, führt eine Verschlechterung des Altenquotienten – angesichts der derzeitigen Beitragsstrukturen (prozentual, daher geringerer Beitrag z. B. im Rentenalter) – automatisch zu einer Erhöhung des Beitragsniveaus. Das Kapitaldeckungsverfahren wird hingegen von einigen als unabhängig von der gesamtgesellschaftlichen demographischen Entwicklung bezeichnet. Es ist dafür allerdings abhängig von der korrekten Kalkulation der notwendigen Rückstellungen innerhalb der jeweils abgeschlossenen Vertragsgruppe. Zudem ist diese These eines demographischen Vorteils von Kapitaldeckung nicht unumstritten (vgl. Mackenroth-These).

Volkswirtschaftliche Wirkungen von Alterungsrückstellungen

Da Kapital neben der Arbeit ein wichtiger Produktionsfaktor ist, beeinflusst die Bildung eines Kapitalstocks auch die Entwicklung der Wirtschaft und des Nationaleinkommens. Die Bildung von Alterungsrückstellungen führt zu einer Kapitalakkumulation und diese ermöglicht mehr Investitionen, erhöht die Arbeitsproduktivität und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Dieser Zusammenhang ergibt sich aus der volkswirtschaftlichen Wachstumstheorie und konnte international vielfach nachgewiesen werden (Bruce/Turnovsky (2013), Holzmann (1997), Diamond (1994), Feldstein (1974)). Für Deutschland liegen entsprechende Studien zur Riester-Rente (Börsch-Supan/Gasche (2010)) und zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Schönfelder/Wild (2013)) vor.

Angemessenheit der Höhe der Alterungsrückstellungen

Die angemessene Höhe der Altersrückstellungen zu ermitteln ist nur anhand von Annahmen über künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Lebenserwartung, Zinssätze und anderes möglich. Da Versicherungsverläufe über die Lebensdauer der Versicherten, also über Zeiträume von meist mehr als 50 Jahren kalkuliert werden müssen, sind hiermit erhebliche Risiken einer Fehlkalkulation verbunden.

Zusätzlich besteht ein Interessenskonflikt zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen. Die Versicherten haben ein Interesse an einer großzügigen Kalkulation, die auch bei ungünstiger Entwicklung verhindert, dass die Prämien im Alter überproportional steigen. Die Unternehmen hingegen streben aus Werbegründen niedrige Beiträge für junge Versicherte an. Niedrige Alterungsrückstellung (und damit hohes Risiko einer späteren Kostensteigerung) senken die Beiträge von jungen Versicherten.

Daher hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Reformgesetz 2000)“ bei einer Vollversicherung zwei Regelungen erlassen, die einen „Moral Hazard“ verhindern sollen. Zum einen müssen die Versicherungsunternehmen einen Zuschlag von zehn Prozent auf die Tarifprämie erheben und der Alterungsrückstellung zuführen. Daneben müssen private Versicherer einen Basistarif anbieten, dessen Kosten und Leistungen sich an der gesetzlichen Versicherung orientiert und in die jeder privat Versicherte jederzeit wechseln kann.

Ferner bietet die Versicherungswirtschaft freiwillige Sparmodelle mit demselben Ziel der Kostendämpfung an; letztere werden als Einzelkonten, nicht kollektiv, geführt und sind ebenfalls nicht übertragbar.

Alterungsrückstellungen beim Versicherungswechsel

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Die Angaben sind veraltet, denn kann seit der Gesundheitsreform kann u. U. ein Teil dieser Rückstellungen mitgenommen werden (siehe hierzu: Portabilität (Krankenversicherung)#Portabilität in der PKV zwischen Versicherern); Datum: 2019-08
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Bei einem Versicherungswechsel besteht nach deutschem Recht kein Anspruch, die Alterungsrückstellungen auf das neue Versicherungsunternehmen zu übertragen. Damit erhält das ehemalige Unternehmen einen „windfall profit“ in Höhe der Alterungsrückstellung und der Kunde steigt beim neuen Versicherer in der Tarifstufe seines Lebensalters ab.

Nach einigen Jahren sind die Beträge, die die Alterungsrückstellung ausmacht, so hoch, dass ein Versichererwechsel ökonomisch für den Kunden unsinnig wird. Er ist damit faktisch lebenslang an das Versicherungsunternehmen gebunden (Lock-in-Effekt). Ein Wettbewerb um diese Kundengruppe findet nicht mehr statt.

Daher wird immer wieder der Anspruch erhoben, dem Versicherungsnehmer bei Kündigung seines Vertrages „seine“ Rückstellungen mitzugeben. Dieser Wunsch wird von den Versicherungsunternehmen mit der Begründung zurückgewiesen, dass Alterungsrückstellungen kollektiv je Gewinnverband (Gruppen gleichartiger Versicherungstarife und Altersstufen) erfolgen und nicht persönlich auf Einzelkonten. Wäre die Alterungsrückstellung persönlich kalkuliert, so könnte der normal gesunde Versicherte auch in höherem Alter den Versicherer wechseln (vgl. individuelle Altersrückstellungen). Trotz seines höheren Alters müsste ihm nicht die Tarifprämie abverlangt werden, sondern eine durch die Anrechnung seiner mitgebrachten Alterungsrückstellungen eine entsprechend reduzierte Prämie.

Alterungsrückstellungen beim internen Tarifwechsel

Anders als beim Versicherungswechsel ist die Portabilität der Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel beim selben Versicherer in vollem Umfang möglich. Eine entsprechende Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) verankert. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif ein Krankenvollversicherungstarif mit gleichen oder höherwertigen Leistungen ist. Weitere Rechte können ebenfalls zum neuen Tarif transferiert werden. Für den Wechsel in den Basistarif derselben Versicherung ist die Mitnahme der Alterungsrückstellungen zwar ebenfalls möglich, allerdings abhängig vom Alter des Versicherten sowie vom Vertragsbeginn des bestehenden Vollversicherungstarifes. Deshalb wird der Tarifwechsel angesichts von Beitragserhöhungen durch immer mehr Versicherte in Anspruch genommen und auch von Verbraucherschützern zunehmend als geeignetes Mittel zur Beitragssenkung angesehen. In der Praxis unterlaufen allerdings einige Versicherungen die Bemühungen ihrer Versicherten zum Tarifwechsel. Grund sind vor allem ökonomische Nachteile für die Unternehmen, die auch durch den Transfer der Alterungsrückstellungen entstehen.

Sonderfall: Krankenzusatzversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung ist es in einer bloßen Krankenzusatzversicherung möglich, Tarife nach Art der Schadenversicherung zu vereinbaren. Derartige Versicherungspolicen setzen keinen Aufbau von Alterungsrückstellungen voraus. Im Gegensatz zu der Variante nach Art der Lebensversicherung, steigt hier jedoch der Beitrag mit zunehmendem Alter entsprechend den Tariftabellen.

Literatur

  • Axel Börsch-Supan, Martin Gasche: Zur Sinnhaftigkeit der Riester-Rente (= MEA Discussion Papers. 197, ZDB-ID 2088956-2). MEA, Mannheim 2010, (online (PDF; 185,7 kB)).
  • Neil Bruce, Stephen J. Turnovsky: Social security, growth, and welfare in overlapping generations economies with or without annuities. In: Journal of Public Economics. Bd. 101, 2013, S. 12–24, doi:10.1016/j.jpubeco.2013.02.007.
  • Peter Diamond: Privatization of Social Security: Lessons from Chile. In: Revista de Análisis Económico. Bd. 9, Nr. 1, S. 21–33, (online).
  • Martin Feldstein: Social security, induced retirement and aggregate capital accumulation. In: Journal of Political Economy. Bd. 82, Nr. 5, 1974, S. 905–926, (Digitalisat (PDF; 2,09 MB)).
  • Robert Holzmann: Pension Reform, Financial Market Development, and Economic Growth: Preliminary Evidence from Chile. In: IMF Staff Papers. Bd. 44, Nr. 2, 1997, S. 149–178, doi:10.2307/3867541.
  • Bruno Schönfelder, Frank Wild: Volkswirtschaftliche Wirkungen der Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion. WIP, Köln 2013, ISBN 978-3-9813569-5-3.

Weblinks

  • Grundsätzliches zur Alterungsrückstellung in der PKV
  • PKV-Gutachter: Mitgabe der Alterungsrückstellung

Einzelnachweise

  1. Tristan Nguyen: Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen. VVW, Karlsruhe 2008, ISBN 978-3-89952-407-9, S. 344.
  2. § 204 Versicherungsvertragsgesetz.
  3. Hintergründe zum Tarifwechsel innerhalb der privaten Versicherung.
  4. Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung – 110 Tarife im Test. test.de, 4. Mai 2010 (online abgerufen am 15. Februar 2013)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 03 Jul 2025 / 20:48

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wird von den Treuhandern der Versicherungsunternehmen gepruft Diese Alterungsruckstellungen gehen in die Tarifkalkulation der jungeren Versicherten ein Der Name dieses Verfahrens ist Anwartschaftsdeckungsverfahren Die Kalkulation erfolgt analog der Deckungsruckstellung von Lebensversicherungen Rechtliche Grundlage hierfur ist in Deutschland die Kalkulationsverordnung KalV in Verbindung mit 12 Versicherungsaufsichtsgesetz VAG Die Uberprufung der Richtigkeit der Kalkulation erfolgt uber einen Aktuar In dem Anwartschaftsdeckungsverfahren der Vollversicherung wird systematisch Kapital fur das Alter gebildet Die Pramie wird zu diesem Zweck so kalkuliert dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsachlich erforderlichen Pramie liegt Die Differenz zwischen tatsachlich erhobener Pramie und den rechnerischen Kosten fur Gesundheitsleistungen wird der Alterungsruckstellung zugefuhrt Wenn dann im hoheren Alter des Versicherungsnehmers die rechnerischen Kosten uber der erhobenen Pramie liegen kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsruckstellungen rentenahnlich finanziert werden Dabei werden keine Leistungen ausgezahlt sondern beitragsdampfend verwendet Fehlende Alterungsruckstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung und DemographieDie Alterung ist nicht allein ein individuelles Thema Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung steigt in allen industrialisierten Staaten seit Jahren der Anteil der alteren Bevolkerung die im Bezug auf das Thema im Durchschnitt hohere Krankheitskosten verursacht Diese Tendenz wird sich in den nachsten Jahrzehnten fortsetzen und hat Einfluss auf die Beitrage zur Krankenversicherung Die Folgen fur die Krankenversicherung hangen vom Finanzierungsverfahren ab wobei das Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV und das Anwartschaftsdeckungsverfahren als Teil des Kapitaldeckungsverfahrens der Privaten Krankenversicherung PKV zu unterscheiden sind Da im Umlageverfahren keine Ruckstellungen gebildet werden fuhrt eine Verschlechterung des Altenquotienten angesichts der derzeitigen Beitragsstrukturen prozentual daher geringerer Beitrag z B im Rentenalter automatisch zu einer Erhohung des Beitragsniveaus Das Kapitaldeckungsverfahren wird hingegen von einigen als unabhangig von der gesamtgesellschaftlichen demographischen Entwicklung bezeichnet Es ist dafur allerdings abhangig von der korrekten Kalkulation der notwendigen Ruckstellungen innerhalb der jeweils abgeschlossenen Vertragsgruppe Zudem ist diese These eines demographischen Vorteils von Kapitaldeckung nicht unumstritten vgl Mackenroth These Volkswirtschaftliche Wirkungen von AlterungsruckstellungenDa Kapital neben der Arbeit ein wichtiger Produktionsfaktor ist beeinflusst die Bildung eines Kapitalstocks auch die Entwicklung der Wirtschaft und des Nationaleinkommens Die Bildung von Alterungsruckstellungen fuhrt zu einer Kapitalakkumulation und diese ermoglicht mehr Investitionen erhoht die Arbeitsproduktivitat und verbessert die Wettbewerbsfahigkeit der Wirtschaft Dieser Zusammenhang ergibt sich aus der volkswirtschaftlichen Wachstumstheorie und konnte international vielfach nachgewiesen werden Bruce Turnovsky 2013 Holzmann 1997 Diamond 1994 Feldstein 1974 Fur Deutschland liegen entsprechende Studien zur Riester Rente Borsch Supan Gasche 2010 und zur Privaten Kranken und Pflegeversicherung Schonfelder Wild 2013 vor Angemessenheit der Hohe der AlterungsruckstellungenDie angemessene Hohe der Altersruckstellungen zu ermitteln ist nur anhand von Annahmen uber kunftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen Lebenserwartung Zinssatze und anderes moglich Da Versicherungsverlaufe uber die Lebensdauer der Versicherten also uber Zeitraume von meist mehr als 50 Jahren kalkuliert werden mussen sind hiermit erhebliche Risiken einer Fehlkalkulation verbunden Zusatzlich besteht ein Interessenskonflikt zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen Die Versicherten haben ein Interesse an einer grosszugigen Kalkulation die auch bei ungunstiger Entwicklung verhindert dass die Pramien im Alter uberproportional steigen Die Unternehmen hingegen streben aus Werbegrunden niedrige Beitrage fur junge Versicherte an Niedrige Alterungsruckstellung und damit hohes Risiko einer spateren Kostensteigerung senken die Beitrage von jungen Versicherten Daher hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV Reformgesetz 2000 bei einer Vollversicherung zwei Regelungen erlassen die einen Moral Hazard verhindern sollen Zum einen mussen die Versicherungsunternehmen einen Zuschlag von zehn Prozent auf die Tarifpramie erheben und der Alterungsruckstellung zufuhren Daneben mussen private Versicherer einen Basistarif anbieten dessen Kosten und Leistungen sich an der gesetzlichen Versicherung orientiert und in die jeder privat Versicherte jederzeit wechseln kann Ferner bietet die Versicherungswirtschaft freiwillige Sparmodelle mit demselben Ziel der Kostendampfung an letztere werden als Einzelkonten nicht kollektiv gefuhrt und sind ebenfalls nicht ubertragbar Alterungsruckstellungen beim VersicherungswechselDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Die Angaben sind veraltet denn kann seit der Gesundheitsreform kann u U ein Teil dieser Ruckstellungen mitgenommen werden siehe hierzu Portabilitat Krankenversicherung Portabilitat in der PKV zwischen Versicherern Datum 2019 08 Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Bei einem Versicherungswechsel besteht nach deutschem Recht kein Anspruch die Alterungsruckstellungen auf das neue Versicherungsunternehmen zu ubertragen Damit erhalt das ehemalige Unternehmen einen windfall profit in Hohe der Alterungsruckstellung und der Kunde steigt beim neuen Versicherer in der Tarifstufe seines Lebensalters ab Nach einigen Jahren sind die Betrage die die Alterungsruckstellung ausmacht so hoch dass ein Versichererwechsel okonomisch fur den Kunden unsinnig wird Er ist damit faktisch lebenslang an das Versicherungsunternehmen gebunden Lock in Effekt Ein Wettbewerb um diese Kundengruppe findet nicht mehr statt Daher wird immer wieder der Anspruch erhoben dem Versicherungsnehmer bei Kundigung seines Vertrages seine Ruckstellungen mitzugeben Dieser Wunsch wird von den Versicherungsunternehmen mit der Begrundung zuruckgewiesen dass Alterungsruckstellungen kollektiv je Gewinnverband Gruppen gleichartiger Versicherungstarife und Altersstufen erfolgen und nicht personlich auf Einzelkonten Ware die Alterungsruckstellung personlich kalkuliert so konnte der normal gesunde Versicherte auch in hoherem Alter den Versicherer wechseln vgl individuelle Altersruckstellungen Trotz seines hoheren Alters musste ihm nicht die Tarifpramie abverlangt werden sondern eine durch die Anrechnung seiner mitgebrachten Alterungsruckstellungen eine entsprechend reduzierte Pramie Alterungsruckstellungen beim internen TarifwechselAnders als beim Versicherungswechsel ist die Portabilitat der Alterungsruckstellungen bei einem Tarifwechsel beim selben Versicherer in vollem Umfang moglich Eine entsprechende Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz 204 VVG verankert Voraussetzung ist dass der neue Tarif ein Krankenvollversicherungstarif mit gleichen oder hoherwertigen Leistungen ist Weitere Rechte konnen ebenfalls zum neuen Tarif transferiert werden Fur den Wechsel in den Basistarif derselben Versicherung ist die Mitnahme der Alterungsruckstellungen zwar ebenfalls moglich allerdings abhangig vom Alter des Versicherten sowie vom Vertragsbeginn des bestehenden Vollversicherungstarifes Deshalb wird der Tarifwechsel angesichts von Beitragserhohungen durch immer mehr Versicherte in Anspruch genommen und auch von Verbraucherschutzern zunehmend als geeignetes Mittel zur Beitragssenkung angesehen In der Praxis unterlaufen allerdings einige Versicherungen die Bemuhungen ihrer Versicherten zum Tarifwechsel Grund sind vor allem okonomische Nachteile fur die Unternehmen die auch durch den Transfer der Alterungsruckstellungen entstehen Sonderfall KrankenzusatzversicherungIm Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung ist es in einer blossen Krankenzusatzversicherung moglich Tarife nach Art der Schadenversicherung zu vereinbaren Derartige Versicherungspolicen setzen keinen Aufbau von Alterungsruckstellungen voraus Im Gegensatz zu der Variante nach Art der Lebensversicherung steigt hier jedoch der Beitrag mit zunehmendem Alter entsprechend den Tariftabellen LiteraturAxel Borsch Supan Martin Gasche Zur Sinnhaftigkeit der Riester Rente MEA Discussion Papers 197 ZDB ID 2088956 2 MEA Mannheim 2010 online PDF 185 7 kB Neil Bruce Stephen J Turnovsky Social security growth and welfare in overlapping generations economies with or without annuities In Journal of Public Economics Bd 101 2013 S 12 24 doi 10 1016 j jpubeco 2013 02 007 Peter Diamond Privatization of Social Security Lessons from Chile In Revista de Analisis Economico Bd 9 Nr 1 S 21 33 online Martin Feldstein Social security induced retirement and aggregate capital accumulation In Journal of Political Economy Bd 82 Nr 5 1974 S 905 926 Digitalisat PDF 2 09 MB Robert Holzmann Pension Reform Financial Market Development and Economic Growth Preliminary Evidence from Chile In IMF Staff Papers Bd 44 Nr 2 1997 S 149 178 doi 10 2307 3867541 Bruno Schonfelder Frank Wild Volkswirtschaftliche Wirkungen der Alterungsruckstellungen in der privaten Kranken und Pflegeversicherung Ein Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion WIP Koln 2013 ISBN 978 3 9813569 5 3 WeblinksGrundsatzliches zur Alterungsruckstellung in der PKV PKV Gutachter Mitgabe der AlterungsruckstellungEinzelnachweiseTristan Nguyen Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen VVW Karlsruhe 2008 ISBN 978 3 89952 407 9 S 344 204 Versicherungsvertragsgesetz Hintergrunde zum Tarifwechsel innerhalb der privaten Versicherung Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung 110 Tarife im Test test de 4 Mai 2010 online abgerufen am 15 Februar 2013

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