Das Arbeitsgericht Ziegenrück war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Ziegenrück GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsg
Arbeitsgericht Ziegenrück

Das Arbeitsgericht Ziegenrück war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Ziegenrück.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Erfurt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Erfurt als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. In Ziegenrück entstand das Arbeitsgericht Ziegenrück. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der und . Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Ziegenrück wurde jedoch kein Arbeitsgericht gebildet.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 117), Digitalisat
- Bekanntmachung über die Arbeitsgerichte im Lande Thüringen vom 24. Juli 1946, Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil II S. 309
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Ziegenruck war ein preussisches Arbeitsgericht mit Sitz in Ziegenruck GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz unabhangig die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Erfurt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Erfurt als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg In Ziegenruck entstand das Arbeitsgericht Ziegenruck Sein Sprengel umfasste den Bezirke der und Es bestand eine gemeinsame Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur Handwerk Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst ausser in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden In Ziegenruck wurde jedoch kein Arbeitsgericht gebildet EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10 Juni 1927 GS S 97 f insb S 117 Digitalisat Bekanntmachung uber die Arbeitsgerichte im Lande Thuringen vom 24 Juli 1946 Regierungsblatt fur das Land Thuringen Teil II S 309Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Erfurt Erfurt Muhlhausen Nordhausen Suhl Worbis Ziegenruck