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Das Arbeitsschutzgesetz Abkürzung ArbSchG ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89 391 EWG Arbeitsschutz

Arbeitsstättenrichtlinie

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Das Arbeitsschutzgesetz (Abkürzung ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie). Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das „Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Kurztitel: Arbeitsschutzgesetz
Abkürzung: ArbSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Richtlinie 89/391/EWG und Richtlinie 91/383/EWG
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 805-3
Erlassen am: 7. August 1996
(BGBl. I S. 1246)
Inkrafttreten am: 21. August 1996
Letzte Änderung durch: Art. 2 des G vom 31. Mai 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 140)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
2. Juli 2023
(Art. 10 G vom 31. Mai 2023)
GESTA: M016
Weblink: Text des ArbSchG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1).

Wesentliche Inhalte

Wesentliche Neuerung bei der Einführung des Gesetzes war die Gefährdungsbeurteilung (§ 5). Sie ist eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und nicht eine Beurteilung der Beschäftigten. Neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische Einwirkungen“ sind auch Gefährdungen zu beurteilen, die sich aus „der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken“ und „unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten“ ergeben (§ 5).

Mit Änderung vom Oktober 2013 wurde in der Gefährdungsbeurteilung auch der Punkt psychische Belastungen explizit ausformuliert (§ 5 Abs. 3 Nr. 6).

Die Wirksamkeit der sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen ergebenden Präventionsmaßnahmen ist zu überprüfen (§ 3). Aus der Fokussierung des Arbeitsschutzgesetzes auf Arbeitsbedingungen und nicht auf individuelle Mitarbeiter ergibt sich für die Präventionsmaßnahmen, dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen sind und dass individuelle Schutzmaßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung) nachrangig zu anderen Maßnahmen sind (§ 4). Dokumentation ist erforderlich (§ 6).

Der Arbeitgeber hat ferner für eine regelmäßige (mind. jährliche) Unterweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen (§ 12).

Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen (§ 7, § 13), bleibt aber in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu kontrollieren.

Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden (§ 15). Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden (§ 16).

Verordnungen

§ 18 und § 19 Arbeitsschutzgesetz bildet die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Auf dieser Grundlage wurden bis Oktober 2024 – u. a. zur Umsetzung der entsprechenden Einzelrichtlinien zur europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie – folgende nationale Verordnungen erlassen:

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, Umsetzung der )
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Umsetzung der Richtlinie 89/654/EWG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV, Umsetzung der )
  • (BDWV) vom 23. April 2018 (BGBI. I S. 526)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Umsetzung der Richtlinie 89/655/EWG)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV, Umsetzung der Richtlinie 90/270/EWG), seit 3. Dezember 2016 außer Kraft, eingefügt in ArbStättV
  • Biostoffverordnung (BioStoffV, Umsetzung der Richtlinie 2000/54/EG)
  • (DruckLV) vom 4. Oktober 1972 (BGBI. I S. 1909, FNA 7108-33), zuletzt geändert durch Art. 103 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBI.IS. 626, 643)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP))
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV, Umsetzung der und der )
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV, Umsetzung der )
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV, Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG)
  • (ArbMedVV)
  • Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV, Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU)

Durch das vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 eine zusätzliche Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen in das Arbeitsschutzgesetz eingefügt. Der neue § 18 Abs. 3 erlaubt dem Bundesarbeitsministerium, in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz zu erlassen. Das Bundesarbeitsministerium erließ daraufhin am 21. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Mitbestimmung

In Deutschland berührt das Arbeitsschutzgesetz wichtige Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Daraus ergibt sich in Betrieben mit Betriebsräten eine Aufsichts- und Mitbestimmungspflicht dieser Mitarbeitervertretungen. Wie in konkreten Fällen Risikobeurteilungen, Präventionsmaßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht umzusetzen sind, kann mit Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Das gibt Betrieben und Betriebsräten neue Möglichkeiten bei der Arbeitsplanung. Beispielsweise kann ein Betriebsrat für Mitarbeiter in der Verwaltung oder im IT-Bereich dafür sorgen, dass Projektplanungen Gefährdungsbeurteilungen zur Arbeitsdichte und Arbeitsbelastung enthalten, um eine Prävention psychischer und psychosomatischer Erkrankungen zu erreichen. Hilfreich ist auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle präventiver Maßnahmen. Mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann nun dafür gesorgt werden, dass diese Pflicht in konkreten Projektplanungen erfüllt wird.

Quellen

  1. Daraus ergibt sich, dass Arbeitgeber bei der Umsetzung das Arbeitsschutzgesetzes auf Erfahrungen mit der Einführung des Entgelt-Rahmenabkommen zurückgreifen können, in dem ebenfalls nicht eine Bewertung von Mitarbeitern vereinbart wurde, sondern eine Bewertung von Arbeitsaufgaben.
  2. Zur Definition der psychischen Belastung siehe EN ISO 10075.
  3. Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2008, ISBN 978-3-7663-3498-5 (Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen usw.).
  4. Horst Schmitthenner: Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld – Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen in Jürgen Peters u. Horst Schmitthenner: Gute Arbeit, 2003, ISBN 978-3-89965-025-9.

Literatur

  • Norbert Franz Kollmer / Klindt (Hrsg.): Arbeitsschutzgesetz. Kommentar. 2. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-59018-4.
  • Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG. 5., neu bearbeitete Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6000-7. 
  • Ralf Pieper: ArbSchR – Arbeitsschutzrecht. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften.: Kommentar für die Praxis. 4., neu bearbeitete Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-7663-3852-5 (Autoren der Vorauflagen: Michael Kittner, Ralf Pieper). 

Weblinks

  • Deutsches Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes
  • Themengebiete Arbeitsschutz und Soziale Sicherung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Arbeitsschutzrecht (ArbSch) und Arbeitsstättenrecht (ArbStätt)
  • Online-Instrumente zur Arbeitsgestaltung vom Institut ASER e. V.
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Werk): GND: 4431819-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 27 Jun 2025 / 11:19

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Das Arbeitsschutzgesetz Abkurzung ArbSchG ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89 391 EWG Arbeitsschutz Rahmenrichtlinie Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das Controlling Gesetz zum Arbeitsschutzgesetz BasisdatenTitel Gesetz uber die Durchfuhrung von Massnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschaftigten bei der ArbeitKurztitel ArbeitsschutzgesetzAbkurzung ArbSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Richtlinie 89 391 EWG und Richtlinie 91 383 EWGRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 805 3Erlassen am 7 August 1996 BGBl I S 1246 Inkrafttreten am 21 August 1996Letzte Anderung durch Art 2 des G vom 31 Mai 2023 BGBl 2023 I Nr 140 Inkrafttreten der letzten Anderung 2 Juli 2023 Art 10 G vom 31 Mai 2023 GESTA M016Weblink Text des ArbSchGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Ziel des Gesetzes ist es die Gesundheit aller Beschaftigten einschliesslich der des offentlichen Dienstes durch Massnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern 1 Wesentliche InhalteWesentliche Neuerung bei der Einfuhrung des Gesetzes war die Gefahrdungsbeurteilung 5 Sie ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und nicht eine Beurteilung der Beschaftigten Neben klassischen Gefahrdungsarten wie physikalische chemische und biologische Einwirkungen sind auch Gefahrdungen zu beurteilen die sich aus der Gestaltung von Arbeits und Fertigungsverfahren Arbeitsablaufen und deren Zusammenwirken und unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschaftigten ergeben 5 Mit Anderung vom Oktober 2013 wurde in der Gefahrdungsbeurteilung auch der Punkt psychische Belastungen explizit ausformuliert 5 Abs 3 Nr 6 Die Wirksamkeit der sich aus der Gefahrdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen ergebenden Praventionsmassnahmen ist zu uberprufen 3 Aus der Fokussierung des Arbeitsschutzgesetzes auf Arbeitsbedingungen und nicht auf individuelle Mitarbeiter ergibt sich fur die Praventionsmassnahmen dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekampfen sind und dass individuelle Schutzmassnahmen Personliche Schutzausrustung nachrangig zu anderen Massnahmen sind 4 Dokumentation ist erforderlich 6 Der Arbeitgeber hat ferner fur eine regelmassige mind jahrliche Unterweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen 12 Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter ubertragen 7 13 bleibt aber in jedem Fall verpflichtet die Erfullung der ubertragenen Aufgaben zu kontrollieren Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafur Sorge zu tragen dass durch ihre Tatigkeit andere Personen nicht gefahrdet werden 15 Sie sind ferner verpflichtet festgestellte Mangel die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben konnen dem Arbeitgeber zu melden 16 Verordnungen 18 und 19 Arbeitsschutzgesetz bildet die Ermachtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Auf dieser Grundlage wurden bis Oktober 2024 u a zur Umsetzung der entsprechenden Einzelrichtlinien zur europaischen Arbeitsschutz Rahmenrichtlinie folgende nationale Verordnungen erlassen Arbeitsschutzverordnung zu kunstlicher optischer Strahlung OStrV Umsetzung der Arbeitsstattenverordnung ArbStattV Umsetzung der Richtlinie 89 654 EWG Baustellenverordnung BaustellV Umsetzung der BDWV vom 23 April 2018 BGBI I S 526 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Umsetzung der Richtlinie 89 655 EWG Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV Umsetzung der Richtlinie 90 270 EWG seit 3 Dezember 2016 ausser Kraft eingefugt in ArbStattV Biostoffverordnung BioStoffV Umsetzung der Richtlinie 2000 54 EG DruckLV vom 4 Oktober 1972 BGBI I S 1909 FNA 7108 33 zuletzt geandert durch Art 103 des Gesetzes vom 29 Marz 2017 BGBI IS 626 643 Gefahrstoffverordnung GefStoffV Umsetzung der Verordnung EG Nr 1907 2006 REACH und Verordnung EG Nr 1272 2008 CLP Larm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung LarmVibrationsArbSchV Umsetzung der und der Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV Umsetzung der PSA Benutzungsverordnung PSA BV Umsetzung der Richtlinie 89 656 EWG ArbMedVV Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern EMFV Umsetzung der Richtlinie 2013 35 EU Durch das vom 22 Dezember 2020 BGBl I S 3334 wurde mit Wirkung zum 1 Januar 2021 eine zusatzliche Ermachtigungsgrundlage fur Rechtsverordnungen in das Arbeitsschutzgesetz eingefugt Der neue 18 Abs 3 erlaubt dem Bundesarbeitsministerium in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite fur einen befristeten Zeitraum spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz zu erlassen Das Bundesarbeitsministerium erliess daraufhin am 21 Januar 2021 die SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung MitbestimmungIn Deutschland beruhrt das Arbeitsschutzgesetz wichtige Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes Daraus ergibt sich in Betrieben mit Betriebsraten eine Aufsichts und Mitbestimmungspflicht dieser Mitarbeitervertretungen Wie in konkreten Fallen Risikobeurteilungen Praventionsmassnahmen Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht umzusetzen sind kann mit Betriebsvereinbarungen geregelt werden Das gibt Betrieben und Betriebsraten neue Moglichkeiten bei der Arbeitsplanung Beispielsweise kann ein Betriebsrat fur Mitarbeiter in der Verwaltung oder im IT Bereich dafur sorgen dass Projektplanungen Gefahrdungsbeurteilungen zur Arbeitsdichte und Arbeitsbelastung enthalten um eine Pravention psychischer und psychosomatischer Erkrankungen zu erreichen Hilfreich ist auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle praventiver Massnahmen Mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann nun dafur gesorgt werden dass diese Pflicht in konkreten Projektplanungen erfullt wird QuellenDaraus ergibt sich dass Arbeitgeber bei der Umsetzung das Arbeitsschutzgesetzes auf Erfahrungen mit der Einfuhrung des Entgelt Rahmenabkommen zuruckgreifen konnen in dem ebenfalls nicht eine Bewertung von Mitarbeitern vereinbart wurde sondern eine Bewertung von Arbeitsaufgaben Zur Definition der psychischen Belastung siehe EN ISO 10075 Jens Gabert Brigitte Maschmann Schulz Mitbestimmung im Gesundheitsschutz 2008 ISBN 978 3 7663 3498 5 Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes Mitbestimmung Betriebsvereinbarungen usw Horst Schmitthenner Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen in Jurgen Peters u Horst Schmitthenner Gute Arbeit 2003 ISBN 978 3 89965 025 9 LiteraturNorbert Franz Kollmer Klindt Hrsg Arbeitsschutzgesetz Kommentar 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59018 4 Ralf Pieper Arbeitsschutzgesetz Basiskommentar zum ArbSchG 5 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2011 ISBN 978 3 7663 6000 7 Ralf Pieper ArbSchR Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften Kommentar fur die Praxis 4 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3852 5 Autoren der Vorauflagen Michael Kittner Ralf Pieper WeblinksDeutsches Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Gesetz uber die Durchfuhrung von Massnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschaftigten bei der Arbeit Anderungen des Arbeitsschutzgesetzes Themengebiete Arbeitsschutz und Soziale Sicherung beim Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Gewerbeaufsicht Baden Wurttemberg Arbeitsschutzrecht ArbSch und Arbeitsstattenrecht ArbStatt Online Instrumente zur Arbeitsgestaltung vom Institut ASER e V Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4431819 4 GND Explorer lobid OGND AKS

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