Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Die zur Prüfung befähigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person die durch ihre Ber

Befähigte Person

  • Startseite
  • Befähigte Person
Befähigte Person
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Die zur Prüfung befähigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (6) BetrSichV).

Arbeitsmittel

Der Begriff des Arbeitsmittels ist sehr breit gefasst; dies können einfache Werkzeuge sein (Hammer, Bohrmaschine), Arbeitsmittel mit besonderen Gefahren (Gerüste, Absturzsicherungen, Krananlagen, Flurförderzeuge, kraftbewegte Tore) und auch überwachungsbedürftige Anlagen, soweit diese in §§ 14/15 Prüftätigkeiten nicht der Zugelassenen Überwachungsstelle übertragen werden.

Prüfumfang

Der Prüfumfang ist in § 14 der BetrSichV näher umschrieben. Die zur Prüfung befähigte Person muss Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und nach einer Montage z. B. auf einer Baustelle prüfen, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Wenn Arbeitsmittel Schaden verursachenden Einflüssen unterliegen, müssen diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden (wiederkehrende Prüfungen nach §16 BetrSichV). Die Prüfung muss dokumentiert werden. Die Prüffristen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) durch den Arbeitgeber (nicht durch die befähigte Person) ermittelt werden.

Anforderungen

In der „Technische Regel für Betriebssicherheit“ TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ Ausgabe März 2019 sind die Anforderungen an die Prüfpersonen weiter konkretisiert: zur Prüfung befähigte Personen verfügen ... über Fachkenntnisse, die sie durch

1. berufliche Ausbildung; das heißt, die befähigte Person muss eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.

2. Berufserfahrung; d. h., mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln muss die befähigte Person im Berufsleben praktisch umgegangen sein.

3. zeitnahe berufliche Tätigkeiten; d. h., eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung, auch Weiterbildung

erworben haben.

Da die Komplexität der Arbeitsmittel sehr unterschiedlich ist, ergeben sich auch sehr verschiedene Anforderungen an die Qualifikation der befähigten Person.

Die befähigte Person unterliegt hinsichtlich des Prüfergebnisses keinen Weisungen (z. B. durch disziplinarische Vorgesetzte) und die Person darf nicht durch die Prüftätigkeit benachteiligt werden.

Weitergehende definiertere Anforderungen werden an befähigte Personen gestellt, die überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzugsanlagen, bei Explosionsgefährdungen oder Druckgefährdungen) prüfen. Ebenso werden weitere Anforderungen an Prüfpersonen für Kräne und Anlagen für szenische Darstellungen gestellt. Hierfür ist zusätzlich die Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bzw. den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich.

Unterrichtung / Unterweisung

In § 12 der BetrSichV wird die Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln gefordert. Die Gefährdungen und ggf. einzuhaltenden Schutzmaßnahmen müssen den Beschäftigten vermittelt werden. Diese Forderung (sicherer Umgang) ist zu unterscheiden von den Prüfungen, die befähigten Personen übertragen werden.

Explosionsgefährdungen

Nach § 2 Absatz (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV muss die befähigte Person für die Prüfungen zu Explosionsgefährdungen über

  • ein einschlägiges Studium oder
  • eine vergleichbare technische Qualifikation oder
  • eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik verfügen.

Die Person muss Kenntnisse bezüglich des Regelwerkes aufweisen und mindestens ein Jahr in dem Bereich gearbeitet haben. Eine Teilnahme an Erfahrungsaustauschen wird gefordert.

Besondere Anforderungen werden an befähigte Personen gestellt, die Prüfungen an instandgesetzten Geräten/Teilen durchführen. Sie müssen von der zuständigen Behörde (z. B. Bezirksregierung in NRW) hierfür anerkannt sein. Die Auflagen der BetrSichV sehen somit sehr hohe Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen zum Schutz vor Explosionsgefährdungen vor.

Druckgefährdungen

Nach § 2 Absatz (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV müssen zu Prüfung befähigte Personen für diesen Aufgabenbereich eine technische Ausbildung und Berufserfahrung in dem Aufgabenfeld besitzen. Sie müssen über spezielle Kenntnisse über den Schutz vor Druckgefährdungen und die technischen Regelungen verfügen, die sie z. B. im Rahmen von Schulungen oder Unterweisungen erlangt haben.

Literatur

  • Stefan Euler: Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203. WEKA MEDIA, Kissing 2010. 

Weblinks

  • TRBS-Regelwerke online
  • BetrSichV im Wortlaut online
  • Vorlagen l Beauftragungen und Bestellungen

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:23

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Befähigte Person, Was ist Befähigte Person? Was bedeutet Befähigte Person?

Die zur Prufung befahigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person die durch ihre Berufsausbildung ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tatigkeit uber die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prufung der Arbeitsmittel verfugt Definition nach 2 6 BetrSichV Von befahigten Personen geprufter unterirdischer Flussiggastank mit SiegelnArbeitsmittelDer Begriff des Arbeitsmittels ist sehr breit gefasst dies konnen einfache Werkzeuge sein Hammer Bohrmaschine Arbeitsmittel mit besonderen Gefahren Geruste Absturzsicherungen Krananlagen Flurforderzeuge kraftbewegte Tore und auch uberwachungsbedurftige Anlagen soweit diese in 14 15 Pruftatigkeiten nicht der Zugelassenen Uberwachungsstelle ubertragen werden PrufumfangDer Prufumfang ist in 14 der BetrSichV naher umschrieben Die zur Prufung befahigte Person muss Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und nach einer Montage z B auf einer Baustelle prufen wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhangt Wenn Arbeitsmittel Schaden verursachenden Einflussen unterliegen mussen diese in regelmassigen Abstanden gepruft werden wiederkehrende Prufungen nach 16 BetrSichV Die Prufung muss dokumentiert werden Die Pruffristen mussen im Rahmen der Gefahrdungsbeurteilung 3 BetrSichV durch den Arbeitgeber nicht durch die befahigte Person ermittelt werden AnforderungenIn der Technische Regel fur Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prufung befahigte Personen Ausgabe Marz 2019 sind die Anforderungen an die Prufpersonen weiter konkretisiert zur Prufung befahigte Personen verfugen uber Fachkenntnisse die sie durch 1 berufliche Ausbildung das heisst die befahigte Person muss eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben 2 Berufserfahrung d h mit den zu prufenden vergleichbaren Arbeitsmitteln muss die befahigte Person im Berufsleben praktisch umgegangen sein 3 zeitnahe berufliche Tatigkeiten d h eine Tatigkeit im Umfeld der anstehenden Prufung auch Weiterbildung erworben haben Da die Komplexitat der Arbeitsmittel sehr unterschiedlich ist ergeben sich auch sehr verschiedene Anforderungen an die Qualifikation der befahigten Person Die befahigte Person unterliegt hinsichtlich des Prufergebnisses keinen Weisungen z B durch disziplinarische Vorgesetzte und die Person darf nicht durch die Pruftatigkeit benachteiligt werden Weitergehende definiertere Anforderungen werden an befahigte Personen gestellt die uberwachungsbedurftige Anlagen Aufzugsanlagen bei Explosionsgefahrdungen oder Druckgefahrdungen prufen Ebenso werden weitere Anforderungen an Prufpersonen fur Krane und Anlagen fur szenische Darstellungen gestellt Hierfur ist zusatzlich die Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bzw den zustandigen Trager der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich Unterrichtung UnterweisungIn 12 der BetrSichV wird die Unterrichtung und Unterweisung von Beschaftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln gefordert Die Gefahrdungen und ggf einzuhaltenden Schutzmassnahmen mussen den Beschaftigten vermittelt werden Diese Forderung sicherer Umgang ist zu unterscheiden von den Prufungen die befahigten Personen ubertragen werden ExplosionsgefahrdungenNach 2 Absatz 6 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr 3 3 BetrSichV muss die befahigte Person fur die Prufungen zu Explosionsgefahrdungen uber ein einschlagiges Studium oder eine vergleichbare technische Qualifikation oder eine andere technische Qualifikation mit langjahriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik verfugen Die Person muss Kenntnisse bezuglich des Regelwerkes aufweisen und mindestens ein Jahr in dem Bereich gearbeitet haben Eine Teilnahme an Erfahrungsaustauschen wird gefordert Besondere Anforderungen werden an befahigte Personen gestellt die Prufungen an instandgesetzten Geraten Teilen durchfuhren Sie mussen von der zustandigen Behorde z B Bezirksregierung in NRW hierfur anerkannt sein Die Auflagen der BetrSichV sehen somit sehr hohe Anforderungen an befahigte Personen fur Prufungen zum Schutz vor Explosionsgefahrdungen vor DruckgefahrdungenNach 2 Absatz 6 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV mussen zu Prufung befahigte Personen fur diesen Aufgabenbereich eine technische Ausbildung und Berufserfahrung in dem Aufgabenfeld besitzen Sie mussen uber spezielle Kenntnisse uber den Schutz vor Druckgefahrdungen und die technischen Regelungen verfugen die sie z B im Rahmen von Schulungen oder Unterweisungen erlangt haben LiteraturStefan Euler Befahigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 WEKA MEDIA Kissing 2010 WeblinksTRBS Regelwerke online BetrSichV im Wortlaut online Vorlagen l Beauftragungen und Bestellungen

Neueste Artikel
  • Juli 17, 2025

    Herderschule Gießen

  • Juli 17, 2025

    Herbert Röhrig

  • Juli 17, 2025

    Helmuth Schönauer

  • Juli 17, 2025

    Helmut Lölhöffel

  • Juli 17, 2025

    Helmut Krätzl

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.