Der Bergsträßer Rezess war ein Vertrag zwischen der Kurpfalz und Kurmainz Er wurde am 24 September 1650 zwischen den Kur
Bergsträßer Rezess

Der Bergsträßer Rezess war ein Vertrag zwischen der Kurpfalz und Kurmainz.
Er wurde am 24. September 1650 zwischen den Kurfürsten Karl Ludwig und Johann Philipp in Neuenhain geschlossen. Der Rezess beendete einen länger andauernden Streit zwischen den beiden Kurfürstentümern um territoriale und konfessionelle Ansprüche. Danach erhielt das katholische Kurmainz das Dorf Viernheim, die Vogtei Sulzbach und das Amt Neuenhain mit den Dörfern Neuenhain, Altenhain, und Schneidhain zugesprochen. Im Gegenzug erhielt die protestantische Kurpfalz das Dorf Seckenheim und das Amt Schauenburg mit Handschuhsheim und Dossenheim. Außerdem wurde in den Präliminarien festgehalten, dass es um das Oberamt Starkenburg (unter anderem mit Heppenheim) keine Streitigkeiten mehr gebe, es also zu Kurmainz gehöre. In den abgetretenen Territorien erhielt jeweils die andere Konfession das Recht auf freie Religionsausübung, was die Einrichtung von Simultankirchen zur Folge hatte.
Die am Oberrhein, der Bergstraße und im Odenwald festgelegten Gebietsansprüche bilden heute fast unverändert die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Hessen.
Literatur
- Hansjörg Probst: Seckenheim. Geschichte eines Kurpfälzer Dorfes. Südwestdeutsche Verlagsanstalt, Mannheim 1981, ISBN 3-87804-101-2 (Digitalisat).
- Armin Kohnle: Zwischen Mainz und Pfalz: Der Bergsträßer Rezess von 1650 und die Konfessionen. In: Irene Dingel, Wolf-Friedrich Schäufele (Hrsg.): Zwischen Konflikt und Kooperation: Religiöse Gemeinschaften in Stadt und Erzstift Mainz in Spätmittelalter und Neuzeit. Mainz 2006, ISBN 3-8053-3595-4.
Autor: www.NiNa.Az
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Der Bergstrasser Rezess war ein Vertrag zwischen der Kurpfalz und Kurmainz Er wurde am 24 September 1650 zwischen den Kurfursten Karl Ludwig und Johann Philipp in Neuenhain geschlossen Der Rezess beendete einen langer andauernden Streit zwischen den beiden Kurfurstentumern um territoriale und konfessionelle Anspruche Danach erhielt das katholische Kurmainz das Dorf Viernheim die Vogtei Sulzbach und das Amt Neuenhain mit den Dorfern Neuenhain Altenhain und Schneidhain zugesprochen Im Gegenzug erhielt die protestantische Kurpfalz das Dorf Seckenheim und das Amt Schauenburg mit Handschuhsheim und Dossenheim Ausserdem wurde in den Praliminarien festgehalten dass es um das Oberamt Starkenburg unter anderem mit Heppenheim keine Streitigkeiten mehr gebe es also zu Kurmainz gehore In den abgetretenen Territorien erhielt jeweils die andere Konfession das Recht auf freie Religionsausubung was die Einrichtung von Simultankirchen zur Folge hatte Die am Oberrhein der Bergstrasse und im Odenwald festgelegten Gebietsanspruche bilden heute fast unverandert die Grenze zwischen Baden Wurttemberg und Hessen LiteraturHansjorg Probst Seckenheim Geschichte eines Kurpfalzer Dorfes Sudwestdeutsche Verlagsanstalt Mannheim 1981 ISBN 3 87804 101 2 Digitalisat Armin Kohnle Zwischen Mainz und Pfalz Der Bergstrasser Rezess von 1650 und die Konfessionen In Irene Dingel Wolf Friedrich Schaufele Hrsg Zwischen Konflikt und Kooperation Religiose Gemeinschaften in Stadt und Erzstift Mainz in Spatmittelalter und Neuzeit Mainz 2006 ISBN 3 8053 3595 4