Bewusstseinsstörung ist eine Störung einer der Vitalfunktionen und von Elementarfunktionen der menschlichen Psyche Sie g
Bewusstseinsstörung

Bewusstseinsstörung ist eine Störung einer der Vitalfunktionen und von Elementarfunktionen der menschlichen Psyche. Sie gehört zu den psychopathologischen Symptomen und kann bei verschiedenen neurologischen und psychischen Erkrankungen auftreten.
Unter Bewusstseinsstörung wird in der deutschsprachigen Psychopathologie jede Beeinträchtigung oder (subjektiv ggf. sogar positiv empfundene) Veränderung des gewöhnlichen (normalen, durchschnittlichen oder gewohnheitsmäßig eingenommenen) Tages-, Normal- oder Alltagsbewusstseins verstanden. Die Fähigkeit Betroffener zur Selbstkontrolle ist dabei derart verändert, dass die Möglichkeit der üblichen Interaktion mit ihnen erschwert oder unmöglich ist.
Formal können die Bewusstseinsstörungen in quantitative und qualitative Bewusstseinsstörungen eingeteilt werden.
Formen
Quantitative Bewusstseinsstörungen
Klassifikation nach ICD-10 | |
---|---|
R40.0 | Benommenheit / Somnolenz |
R40.1 | Sopor / Präkoma |
R40.2 | Koma / Bewusstlosigkeit |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Quantitative Bewusstseinsstörungen sind Bewusstseinsverminderungen, da sie sich auf den Wachheitsgrad auswirken (die Vigilanz). Die Wachheitsstufen reichen von Benommenheit über Somnolenz und Sopor bis hin zur Bewusstlosigkeit bzw. den verschiedenen Graden von Koma. In der Neurologie werden sie auch als Bewusstseinstrübung bezeichnet, sind jedoch nicht mit der qualitativen Bewusstseinstrübung zu verwechseln.
- Benommenheit: Denken und Handeln sind hier deutlich bis hin zur Apathie verlangsamt und die Orientierungsfähigkeit ist herabgesetzt oder eingeschränkt: geringe spontane sprachliche Äußerungen, langsames Denken und reduzierte Auffassungsgabe; durch Ansprache oder Anfassen leicht weckbar.
- Somnolenz: Es besteht eine beständige Schläfrigkeit oder Schlafneigung, die durch einfache Weckreize aber noch jederzeit unterbrochen werden kann: keine spontanen sprachlichen Äußerungen; wenn doch, dann unverständlich (Murmeln). Reflexe sind erhalten, herabgesetzte Konzentration und Aufmerksamkeit.
- Sopor: Schlafgleicher Zustand, aus dem Betroffene nur noch mit Mühe und Anwendung starker Reize, etwa Schmerzreize, aufgeweckt werden können: nicht mehr orientiert, keine sprachlichen Äußerungen, Reflexe erhalten.
- Koma: der höchste Grad der Bewusstseinsverminderung, wenn jemand durch keinerlei Mittel mehr geweckt werden kann. Neurologisch können dabei anhand zunehmender Reflexausfälle weitere Grade bis hin zum tiefsten Koma unterschieden werden, in dem zentrale Lebensreflexe erloschen sind und größte Lebensgefahr durch Aussetzen der Atmung besteht; keine Abwehrbewegungen.
Ein Sonderfall des Komas ist das sogenannte Wachkoma oder Apallische Syndrom. Zu unterscheiden ist das Koma als ungeregelter Bewusstseinsverlust von der medikamentös herbeigeführten Bewusstseinsminderung, die in der Medizin als künstliches Koma bezeichnet wird.
Es gab und gibt verschiedene Einteilungsmöglichkeiten von Bewusstseinsstörungen wie dem Koma. In der Notfallmedizin ist heute die Einteilung anhand der Glasgow Coma Scale (GCS) üblich. Eine Bewusstseinsminderung kann daran erkannt werden, dass der Patient nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und Anfassen reagiert. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.
Qualitative Bewusstseinsstörungen
Qualitative Bewusstseinsstörungen wirken sich auf die Bewusstseinsklarheit aus, d. h., die Bewusstseinsinhalte sind verändert und die Bewusstseinsklarheit ist vermindert.
Als qualitative Bewusstseinsstörungen gelten neben der Bewusstseinstrübung alle Formen der Bewusstseinseinengung und Bewusstseinsverschiebung und -erweiterung.
- Von Bewusstseinstrübung spricht man bei Verwirrtheit von Denken und Handeln, d. h. mangelnder Klarheit der Vergegenwärtigung des Erlebens im Eigenbereich oder in der Umwelt mit Verwirrtheit des Denkens und Handelns. Dazu gehören Desorientiertheit, Angst, Halluzinationen, Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus und vegetative Störungen, die lebensbedrohlich sein können. Handeln und Kommunikation sind gestört. Eine Trübung des Bewusstseins kann ständig bestehen und damit kontinuierlich sein, aber auch nur zeitweise auftreten („zerstückeltes Bewusstsein“).
- Vorkommen / Mögliche Ursachen: Medikamente, Intoxikationen, Drogen, Entzug, metabolische Erkrankungen (allgemein: Stoffwechselstörungen), Tumor und Schädel-Hirn-Traumata, Kardiovaskuläre Probleme, Delir, Morbus Alzheimer, vaskuläre Demenz, Paranoid-halluzinatorische Schizophrenie.
- Eine besteht in einer erlebnisbedingten, gedanklichen oder emotionalen Fixierung auf einen Erlebensaspekt mit der Folge verminderter Ansprechbarkeit, verschobener Bewusstseinslage und Amnesie. Die Person ist nicht desorientiert. Dieser Zustand beginnt und endet meist innerhalb kurzer Zeit.
- Vorkommen: nach epileptischen Anfällen, bei Schädel-Hirn-Traumata, bei Gehirnentzündungen oder im pathologischen Rausch.
- Bei einer /-erweiterung/-veränderung handelt es sich um eine ungewöhnliche Veränderung der Bewusstseinslage gegenüber dem üblichen oder normalen Tageswachbewusstsein. Eine Veränderung im Wacherleben mit Gefühlen der Intensitäts- oder Helligkeitssteigerung. Sie kann in Form einer gesteigerten Wachheit („Überwachheit“) auftreten, evtl. verbunden mit einer ähnlich veränderten Wahrnehmungsfähigkeit, wie sie bei höhergradigen, oft meditativ erreichten oder unterstützten Graden von Achtsamkeit gegeben ist. Häufig wird auch eine deutlich über „Begeisterung“ hinausgehende – insbesondere gefühlsbetonte – „ekstatische“ Erlebensweise hierzu gerechnet, obwohl diese in einer spontanen und erlebnisbedingten konzentrativen Bewusstseinszuspitzung und damit eher in einer Bewusstseinseinengung auf etwas momentan Erlebtes besteht. Ekstasen haben damit Ähnlichkeit zur Trance, in die sie denn auch übergehen können, wenn es sich im Einzelfall nicht realiter sogar um eine solche handelt.
- Vorkommen: Drogen, beginnende Manie, beginnende Schizophrenie, intensive Meditation.
Ursachen
Ursachen quantitativer Bewusstseinsstörungen (Bewusstseinsminderungen)
Eine Bewusstseinsminderung ist immer ein Symptom einer körperlichen Gesundheitsstörung. Dabei kommen in Betracht:
- Hypo-/Hyperglykämie, mit Blutzuckerspiegel unter ca. 60 mg/dl oder über ca. 400 mg/dl;
- Schädel-Hirn-Traumata aller Art durch Gehirnerschütterung (Commotio cerebri), Gehirnprellung (Contusio cerebri) oder Gehirnquetschung (Compressio cerebri) mit oder ohne Hirnblutung etwa bei einem Schädelbasisbruch;
- Schlaganfall (Apoplektischer Insult);
- hirnbedingte Krampfanfälle, beispielsweise Epilepsie (vgl. Status epilepticus);
- Störungen von Atmung und Kreislauf, dadurch bekommt das Gehirn nicht genügend Blut und damit auch zu wenig Sauerstoff;
- Vergiftungen, durch das Zentralnervensystem dämpfende Medikamente oder Drogen wie etwa durch das Zellgift Ethanol;
- Stromunfall
- Dekompressionsunfall (zum Beispiel beim Tauchen)
- Infektionen oder Entzündungen des Nervensystems (zum Beispiel Meningitis);
- Encephalopathien (z. B. Wernicke E., Hyponatriämische E., SREAT)
- erhöhter Hirndruck.
Rechtliche Auswirkungen
Zivilrecht
Bewusstseinsstörungen aller Art führen im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften (§ 105 BGB), Affekthandlungen unter Umständen zu Deliktsunfähigkeit (§ 827 BGB). Für die Deliktsfähigkeit besteht aber eine Ausnahme beim Konsum von Alkohol („geistiges Getränk“) und berauschenden Mitteln: Hat sich der Schädiger freiwillig und in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Rauschwirkung in einen Zustand versetzt, der die freie Willensbildung ausschließt, so handelt er trotzdem schuldhaft, § 827 Satz 2 BGB.
Strafrecht
Unwillkürliches Verhalten im Zustand der Bewusstlosigkeit fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung.
Ist der Tatverdächtige psychisch krank, geistig behindert oder aber durch berauschende Mittel und Medikamente in einen die bewusste Wahrnehmung und freie Willensbetätigung ausschließenden Zustand geraten, so ist er bei Begehung einer Affekthandlung je nach Intensität/Ausprägung der Beeinträchtigung schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB).
In Frage kommt aber dennoch eine Strafbarkeit wegen Vollrauschs (§ 323a StGB), sofern die tatsächliche oder wegen des Grundsatzes „in dubio pro reo“ nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit auf Alkohol oder anderen Rauschmitteln beruht. Diese Vorschrift, die der NS-Gesetzgeber 1933 in das deutsche StGB eingefügt hat (siehe Artikel zum Vollrausch), steht im Konflikt mit dem Schuldprinzip, da sie strafrechtlich an das „Sich-Berauschen/Betrinken“ anknüpft und die schuldunfähig begangene Tat (z. B. Mord) nur als eine objektive Bedingung der Strafbarkeit berücksichtigt. Rechnung getragen wird diesen verfassungsrechtlichen Bedenken (das Schuldprinzip folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG) mit dem Umstand, dass die Strafe aus § 323a StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre) im Urteilsspruch nicht höher ausfallen darf, als es die Strafandrohung der „Rauschtat“ zulässt, § 323a Abs. 2 StGB. Eine weitere Möglichkeit, auch im Zustand der Schuldunfähigkeit die Vorwerfbarkeit herzustellen und damit eine Strafe zu ermöglichen, ist die umstrittene Rechtsfigur der „actio libera in causa“ (deutsch: eine in der Ursache freie Handlung). Dabei wird das vorwerfbare Element nicht in der Tatbegehung selbst gesehen, sondern in dem zeitlich vor dem Rausch gefassten Tatentschluss, die Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit zu begehen. Auch die actio libera in causa begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. So sieht man in ihr einen Verstoß gegen das strafrechtliche Koinzidenzprinzip (verankert im Art. 103 Abs. 2 GG), nach dem Tatbegehung und Schuld zeitlich parallel vorhanden sein müssen. Während man sich in der Literatur zahlreicher Begründungsmöglichkeiten bedient (actio libera in causa als Ausnahme vom Koinzidenzprinzip, Vorverlagerung der Strafbarkeit, Rauschtäter ist das schuldlose Werkzeug für denselben Täter im Normalzustand), die mehr oder weniger begründbar sind (siehe dazu den Hauptartikel zur actio libera in causa), lehnt die Rechtsprechung diese Rechtsfigur für eigenhändige Delikte wie § 316 und § 153 StGB gänzlich ab und enthält sich in den übrigen Fällen der Stellungnahme. Die Figur der fahrlässigen actio libera in causa indes ist überflüssig, da man z. B. bei einer versehentlichen Tötung eines Kindes durch einen volltrunkenen und damit nicht schuldfähigen Täter bei entsprechender Vorhersehbarkeit bereits in dem Antritt der Fahrt bzw. dem Betrinken unter der Gefahr einer Fahrt eine die Fahrlässigkeit begründende Sorgfaltspflichtwidrigkeit erblicken kann.
Nicht betroffen von dem Konflikt mit dem Schuldprinzip, weil von persönlicher Vorwerfbarkeit (= Schuld) unabhängig verhängbar, sind die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Konkret kommen insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) in Betracht.
Siehe auch
- Synkope (Volksmund: „Ohnmacht“)
- Ohnmachtsspiel
Literatur
- S1-Leitlinie Akute Bewusstseinsstörung jenseits der Neugeborenenperiode der Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP). In: AWMF online (Stand 2012)
- Tobias Weiglein, MarkusZimmermann, Wolf-Dirk Niesen, Florian Hoffmann, MatthiasKlein: Akute Vigilanzminderung. Diagnostisches Vorgehen in der Notaufnahme. Deutsches Ärzteblatt 15/2024, S. 508–517, auf aerzteblatt.de [1]
Einzelnachweise
- Etwa bei Christian Scharfetter: Allgemeine Psychopathologie. Eine Einführung. Thieme, Stuttgart 1976, ISBN 3-13-531501-0, S. 28–35, wo auf S. 35 unter 2.5.3. sogar explizit Bewußtseinssteigerung (Bewußtseinserweiterung) als Unterkapitel von Kap. 2.5 Pathologie des Bewußtseins – Bewußtseinsstörungen – Störungen der Vigilanz und der Bewußtseinsklarheit aufgeführt wird.
- Die neutrale Bezeichnung von veränderten Bewusstseinszuständen ist eher in der psychologischen Grundlagenforschung üblich; s. neben Charles Tarts Buch States of Consciousness. In: Psychol. Processes, El Cerrito CA 1983 seinen Klassiker Altered States of Consciousness. Doubleday, New York 1971 und indirekt darauf bezogen auch sein praktisch ausgerichtetes Werk Hellwach und bewußt leben. Scherz, München 1988, ISBN 3-502-67595-3, seit 1995 Arbor, Freiamt, ISBN 3-924195-24-2.
- von Charles Tart in Hellwach und bewußt leben. (1988) aus der Perspektive eines voll entwickelten und durchgehend achtsamen Bewusstseins aufgrund bestimmter Gründe Alltags- oder Konsensus-Trance genannt, s. insb. Kap. 10 Die alltägliche Trance oder Konsensus-Trance – der Schlaf des gewöhnlichen Bewußtseins (S. 127–154).
- Gerd Laux, Hans-Jürgen Möller, Hans-Peter Kapfhammer (Hrsg.): Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie (= Springer Reference Medizin). 5. Auflage. Springer, Berlin 2017, ISBN 978-3-662-49295-6, Kapitel 4.3 Bewusstsein und Orientierung.
- Vgl. etwa F. Gerstenbrand, J. M. Hackl u. a.: Die Innsbrucker Koma-Skala: Klinisches Koma-Monitoring. In: Intensivbehandlung. Band 9, 1984, S. 133 ff.
- Vgl. auch J. P. Morray u. a.: Coma scale for use in brain-injured children. In: Critical Care Medicine. Band 12, 1984, S. 1018 ff.
- Johann Deutsch, Franz Georg Schnekenburger: Pädiatrie und Kinderchirurgie: für Pflegeberufe. Georg Thieme Verlag, 2011, ISBN 978-3-13-167731-0 (google.com [abgerufen am 27. Mai 2016]).
- Stromunfall. Archiviert vom 11. September 2016; abgerufen am 28. Mai 2016. (nicht mehr online verfügbar) am
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Bewusstseinsstorung ist eine Storung einer der Vitalfunktionen und von Elementarfunktionen der menschlichen Psyche Sie gehort zu den psychopathologischen Symptomen und kann bei verschiedenen neurologischen und psychischen Erkrankungen auftreten Unter Bewusstseinsstorung wird in der deutschsprachigen Psychopathologie jede Beeintrachtigung oder subjektiv ggf sogar positiv empfundene Veranderung des gewohnlichen normalen durchschnittlichen oder gewohnheitsmassig eingenommenen Tages Normal oder Alltagsbewusstseins verstanden Die Fahigkeit Betroffener zur Selbstkontrolle ist dabei derart verandert dass die Moglichkeit der ublichen Interaktion mit ihnen erschwert oder unmoglich ist Formal konnen die Bewusstseinsstorungen in quantitative und qualitative Bewusstseinsstorungen eingeteilt werden FormenQuantitative Bewusstseinsstorungen Klassifikation nach ICD 10R40 0 Benommenheit SomnolenzR40 1 Sopor PrakomaR40 2 Koma Bewusstlosigkeit 04 BEZEICHNUNG 05 BEZEICHNUNG 06 BEZEICHNUNG 07 BEZEICHNUNG 08 BEZEICHNUNG 09 BEZEICHNUNG 10 BEZEICHNUNG 11 BEZEICHNUNG 12 BEZEICHNUNG 13 BEZEICHNUNG 14 BEZEICHNUNG 15 BEZEICHNUNG 16 BEZEICHNUNG 17 BEZEICHNUNG 18 BEZEICHNUNG 19 BEZEICHNUNG 20 BEZEICHNUNG Vorlage Infobox ICD Wartung 21BEZEICHNUNG ICD 10 online WHO Version 2019 Quantitative Bewusstseinsstorungen sind Bewusstseinsverminderungen da sie sich auf den Wachheitsgrad auswirken die Vigilanz Die Wachheitsstufen reichen von Benommenheit uber Somnolenz und Sopor bis hin zur Bewusstlosigkeit bzw den verschiedenen Graden von Koma In der Neurologie werden sie auch als Bewusstseinstrubung bezeichnet sind jedoch nicht mit der qualitativen Bewusstseinstrubung zu verwechseln Benommenheit Denken und Handeln sind hier deutlich bis hin zur Apathie verlangsamt und die Orientierungsfahigkeit ist herabgesetzt oder eingeschrankt geringe spontane sprachliche Ausserungen langsames Denken und reduzierte Auffassungsgabe durch Ansprache oder Anfassen leicht weckbar Somnolenz Es besteht eine bestandige Schlafrigkeit oder Schlafneigung die durch einfache Weckreize aber noch jederzeit unterbrochen werden kann keine spontanen sprachlichen Ausserungen wenn doch dann unverstandlich Murmeln Reflexe sind erhalten herabgesetzte Konzentration und Aufmerksamkeit Sopor Schlafgleicher Zustand aus dem Betroffene nur noch mit Muhe und Anwendung starker Reize etwa Schmerzreize aufgeweckt werden konnen nicht mehr orientiert keine sprachlichen Ausserungen Reflexe erhalten Koma der hochste Grad der Bewusstseinsverminderung wenn jemand durch keinerlei Mittel mehr geweckt werden kann Neurologisch konnen dabei anhand zunehmender Reflexausfalle weitere Grade bis hin zum tiefsten Koma unterschieden werden in dem zentrale Lebensreflexe erloschen sind und grosste Lebensgefahr durch Aussetzen der Atmung besteht keine Abwehrbewegungen Ein Sonderfall des Komas ist das sogenannte Wachkoma oder Apallische Syndrom Zu unterscheiden ist das Koma als ungeregelter Bewusstseinsverlust von der medikamentos herbeigefuhrten Bewusstseinsminderung die in der Medizin als kunstliches Koma bezeichnet wird Es gab und gibt verschiedene Einteilungsmoglichkeiten von Bewusstseinsstorungen wie dem Koma In der Notfallmedizin ist heute die Einteilung anhand der Glasgow Coma Scale GCS ublich Eine Bewusstseinsminderung kann daran erkannt werden dass der Patient nur verlangsamt nicht situationsgerecht oder gar nicht auf lautes Ansprechen und Anfassen reagiert Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstorung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize Siehe auch Ohnmacht Qualitative Bewusstseinsstorungen Qualitative Bewusstseinsstorungen wirken sich auf die Bewusstseinsklarheit aus d h die Bewusstseinsinhalte sind verandert und die Bewusstseinsklarheit ist vermindert Als qualitative Bewusstseinsstorungen gelten neben der Bewusstseinstrubung alle Formen der Bewusstseinseinengung und Bewusstseinsverschiebung und erweiterung Von Bewusstseinstrubung spricht man bei Verwirrtheit von Denken und Handeln d h mangelnder Klarheit der Vergegenwartigung des Erlebens im Eigenbereich oder in der Umwelt mit Verwirrtheit des Denkens und Handelns Dazu gehoren Desorientiertheit Angst Halluzinationen Storung des Schlaf Wach Rhythmus und vegetative Storungen die lebensbedrohlich sein konnen Handeln und Kommunikation sind gestort Eine Trubung des Bewusstseins kann standig bestehen und damit kontinuierlich sein aber auch nur zeitweise auftreten zerstuckeltes Bewusstsein Vorkommen Mogliche Ursachen Medikamente Intoxikationen Drogen Entzug metabolische Erkrankungen allgemein Stoffwechselstorungen Tumor und Schadel Hirn Traumata Kardiovaskulare Probleme Delir Morbus Alzheimer vaskulare Demenz Paranoid halluzinatorische Schizophrenie Eine besteht in einer erlebnisbedingten gedanklichen oder emotionalen Fixierung auf einen Erlebensaspekt mit der Folge verminderter Ansprechbarkeit verschobener Bewusstseinslage und Amnesie Die Person ist nicht desorientiert Dieser Zustand beginnt und endet meist innerhalb kurzer Zeit Vorkommen nach epileptischen Anfallen bei Schadel Hirn Traumata bei Gehirnentzundungen oder im pathologischen Rausch Bei einer erweiterung veranderung handelt es sich um eine ungewohnliche Veranderung der Bewusstseinslage gegenuber dem ublichen oder normalen Tageswachbewusstsein Eine Veranderung im Wacherleben mit Gefuhlen der Intensitats oder Helligkeitssteigerung Sie kann in Form einer gesteigerten Wachheit Uberwachheit auftreten evtl verbunden mit einer ahnlich veranderten Wahrnehmungsfahigkeit wie sie bei hohergradigen oft meditativ erreichten oder unterstutzten Graden von Achtsamkeit gegeben ist Haufig wird auch eine deutlich uber Begeisterung hinausgehende insbesondere gefuhlsbetonte ekstatische Erlebensweise hierzu gerechnet obwohl diese in einer spontanen und erlebnisbedingten konzentrativen Bewusstseinszuspitzung und damit eher in einer Bewusstseinseinengung auf etwas momentan Erlebtes besteht Ekstasen haben damit Ahnlichkeit zur Trance in die sie denn auch ubergehen konnen wenn es sich im Einzelfall nicht realiter sogar um eine solche handelt Vorkommen Drogen beginnende Manie beginnende Schizophrenie intensive Meditation UrsachenUrsachen quantitativer Bewusstseinsstorungen Bewusstseinsminderungen Eine Bewusstseinsminderung ist immer ein Symptom einer korperlichen Gesundheitsstorung Dabei kommen in Betracht Hypo Hyperglykamie mit Blutzuckerspiegel unter ca 60 mg dl oder uber ca 400 mg dl Schadel Hirn Traumata aller Art durch Gehirnerschutterung Commotio cerebri Gehirnprellung Contusio cerebri oder Gehirnquetschung Compressio cerebri mit oder ohne Hirnblutung etwa bei einem Schadelbasisbruch Schlaganfall Apoplektischer Insult hirnbedingte Krampfanfalle beispielsweise Epilepsie vgl Status epilepticus Storungen von Atmung und Kreislauf dadurch bekommt das Gehirn nicht genugend Blut und damit auch zu wenig Sauerstoff Vergiftungen durch das Zentralnervensystem dampfende Medikamente oder Drogen wie etwa durch das Zellgift Ethanol Stromunfall Dekompressionsunfall zum Beispiel beim Tauchen Infektionen oder Entzundungen des Nervensystems zum Beispiel Meningitis Encephalopathien z B Wernicke E Hyponatriamische E SREAT erhohter Hirndruck Rechtliche AuswirkungenZivilrecht Bewusstseinsstorungen aller Art fuhren im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschaften 105 BGB Affekthandlungen unter Umstanden zu Deliktsunfahigkeit 827 BGB Fur die Deliktsfahigkeit besteht aber eine Ausnahme beim Konsum von Alkohol geistiges Getrank und berauschenden Mitteln Hat sich der Schadiger freiwillig und in Kenntnis oder grob fahrlassiger Unkenntnis von der Rauschwirkung in einen Zustand versetzt der die freie Willensbildung ausschliesst so handelt er trotzdem schuldhaft 827 Satz 2 BGB Strafrecht Unwillkurliches Verhalten im Zustand der Bewusstlosigkeit fallt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung Ist der Tatverdachtige psychisch krank geistig behindert oder aber durch berauschende Mittel und Medikamente in einen die bewusste Wahrnehmung und freie Willensbetatigung ausschliessenden Zustand geraten so ist er bei Begehung einer Affekthandlung je nach Intensitat Auspragung der Beeintrachtigung schuldunfahig 20 StGB oder vermindert schuldfahig 21 StGB In Frage kommt aber dennoch eine Strafbarkeit wegen Vollrauschs 323a StGB sofern die tatsachliche oder wegen des Grundsatzes in dubio pro reo nicht auszuschliessende Schuldunfahigkeit auf Alkohol oder anderen Rauschmitteln beruht Diese Vorschrift die der NS Gesetzgeber 1933 in das deutsche StGB eingefugt hat siehe Artikel zum Vollrausch steht im Konflikt mit dem Schuldprinzip da sie strafrechtlich an das Sich Berauschen Betrinken anknupft und die schuldunfahig begangene Tat z B Mord nur als eine objektive Bedingung der Strafbarkeit berucksichtigt Rechnung getragen wird diesen verfassungsrechtlichen Bedenken das Schuldprinzip folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art 20 Abs 3 GG mit dem Umstand dass die Strafe aus 323a StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre im Urteilsspruch nicht hoher ausfallen darf als es die Strafandrohung der Rauschtat zulasst 323a Abs 2 StGB Eine weitere Moglichkeit auch im Zustand der Schuldunfahigkeit die Vorwerfbarkeit herzustellen und damit eine Strafe zu ermoglichen ist die umstrittene Rechtsfigur der actio libera in causa deutsch eine in der Ursache freie Handlung Dabei wird das vorwerfbare Element nicht in der Tatbegehung selbst gesehen sondern in dem zeitlich vor dem Rausch gefassten Tatentschluss die Straftat im Zustand der Schuldunfahigkeit zu begehen Auch die actio libera in causa begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken So sieht man in ihr einen Verstoss gegen das strafrechtliche Koinzidenzprinzip verankert im Art 103 Abs 2 GG nach dem Tatbegehung und Schuld zeitlich parallel vorhanden sein mussen Wahrend man sich in der Literatur zahlreicher Begrundungsmoglichkeiten bedient actio libera in causa als Ausnahme vom Koinzidenzprinzip Vorverlagerung der Strafbarkeit Rauschtater ist das schuldlose Werkzeug fur denselben Tater im Normalzustand die mehr oder weniger begrundbar sind siehe dazu den Hauptartikel zur actio libera in causa lehnt die Rechtsprechung diese Rechtsfigur fur eigenhandige Delikte wie 316 und 153 StGB ganzlich ab und enthalt sich in den ubrigen Fallen der Stellungnahme Die Figur der fahrlassigen actio libera in causa indes ist uberflussig da man z B bei einer versehentlichen Totung eines Kindes durch einen volltrunkenen und damit nicht schuldfahigen Tater bei entsprechender Vorhersehbarkeit bereits in dem Antritt der Fahrt bzw dem Betrinken unter der Gefahr einer Fahrt eine die Fahrlassigkeit begrundende Sorgfaltspflichtwidrigkeit erblicken kann Nicht betroffen von dem Konflikt mit dem Schuldprinzip weil von personlicher Vorwerfbarkeit Schuld unabhangig verhangbar sind die Massregeln der Besserung und Sicherung Konkret kommen insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 63 StGB oder in einer Entziehungsanstalt 64 StGB in Betracht Siehe auchSynkope Volksmund Ohnmacht OhnmachtsspielLiteraturS1 Leitlinie Akute Bewusstseinsstorung jenseits der Neugeborenenperiode der Gesellschaft fur Neuropadiatrie GNP In AWMF online Stand 2012 Tobias Weiglein MarkusZimmermann Wolf Dirk Niesen Florian Hoffmann MatthiasKlein Akute Vigilanzminderung Diagnostisches Vorgehen in der Notaufnahme Deutsches Arzteblatt 15 2024 S 508 517 auf aerzteblatt de 1 EinzelnachweiseEtwa bei Christian Scharfetter Allgemeine Psychopathologie Eine Einfuhrung Thieme Stuttgart 1976 ISBN 3 13 531501 0 S 28 35 wo auf S 35 unter 2 5 3 sogar explizit Bewusstseinssteigerung Bewusstseinserweiterung als Unterkapitel von Kap 2 5 Pathologie des Bewusstseins Bewusstseinsstorungen Storungen der Vigilanz und der Bewusstseinsklarheit aufgefuhrt wird Die neutrale Bezeichnung von veranderten Bewusstseinszustanden ist eher in der psychologischen Grundlagenforschung ublich s neben Charles Tarts Buch States of Consciousness In Psychol Processes El Cerrito CA 1983 seinen Klassiker Altered States of Consciousness Doubleday New York 1971 und indirekt darauf bezogen auch sein praktisch ausgerichtetes Werk Hellwach und bewusst leben Scherz Munchen 1988 ISBN 3 502 67595 3 seit 1995 Arbor Freiamt ISBN 3 924195 24 2 von Charles Tart in Hellwach und bewusst leben 1988 aus der Perspektive eines voll entwickelten und durchgehend achtsamen Bewusstseins aufgrund bestimmter Grunde Alltags oder Konsensus Trance genannt s insb Kap 10 Die alltagliche Trance oder Konsensus Trance der Schlaf des gewohnlichen Bewusstseins S 127 154 Gerd Laux Hans Jurgen Moller Hans Peter Kapfhammer Hrsg Psychiatrie Psychosomatik Psychotherapie Springer Reference Medizin 5 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 49295 6 Kapitel 4 3 Bewusstsein und Orientierung Vgl etwa F Gerstenbrand J M Hackl u a Die Innsbrucker Koma Skala Klinisches Koma Monitoring In Intensivbehandlung Band 9 1984 S 133 ff Vgl auch J P Morray u a Coma scale for use in brain injured children In Critical Care Medicine Band 12 1984 S 1018 ff Johann Deutsch Franz Georg Schnekenburger Padiatrie und Kinderchirurgie fur Pflegeberufe Georg Thieme Verlag 2011 ISBN 978 3 13 167731 0 google com abgerufen am 27 Mai 2016 Stromunfall Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 11 September 2016 abgerufen am 28 Mai 2016 Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient weder der Selbstdiagnose noch wird dadurch eine Diagnose durch einen Arzt ersetzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4145193 4 GND Explorer lobid OGND AKS