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Bischöfliche Ehrentitel sind analog zu den Päpstlichen Ehrentiteln Auszeichnungen die ein römisch katholischer Diözesanb

Bischöfliche Ehrentitel

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Bischöfliche Ehrentitel
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Bischöfliche Ehrentitel sind – analog zu den Päpstlichen Ehrentiteln – Auszeichnungen, die ein römisch-katholischer Diözesanbischof verleiht. Im Folgenden werden nur die Grundzüge erläutert, denn je nach diözesanen oder regionalen Gepflogenheiten kann es in der Verleihungspraxis auch zu Abweichungen kommen.

Überblick

Die heute von einem Diözesanbischof aufgrund seines Partikularrechts vor allem an verdiente Mitglieder des Klerus seiner Diözese verliehenen Titel sind tatsächlichen Amtsfunktionen nachgebildet. Im Gegensatz zu den „wirklichen“ Trägern des jeweiligen Titels sind die Träger der ehrenhalber verliehenen Titel nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Erfüllung der tatsächlichen Rechte und Pflichten aufgerufen oder berechtigt.

Mögliche Ehrentitel

Geistlicher Rat

Ursprung: Der heutige bischöfliche Ehrentitel Geistlicher Rat rührt davon her, dass das Kollegium der Räte eines Diözesanbischofs, also die Ordinariats- und Generalvikariatsräte bzw. Domkapitulare, als Geistlicher Rat bezeichnet wird und somit auch die einzelnen Mitglieder dieses Gremiums so genannt werden können. Daraus entwickelte sich die Praxis, den Titel Geistlicher Rat auch ehrenhalber zu verleihen. Zur Unterscheidung von den Trägern des Ehrentitels werden die tatsächlichen Räte eines Diözesanbischofs zuweilen Wirklicher Geistlicher Rat genannt.

Gebrauch: In Diözesen, in denen Geistlicher Rat als Ehrentitel verliehen wird, dient er heute meist zur Ehrung verdienter Mitglieder des Klerus, z. B. von Diakonen und Leitern eigenständiger Pfarren.

Konsistorialrat

Ursprung: Der heutige bischöfliche Ehrentitel Konsistorialrat hat seinen Ursprung in der Diözesanverwaltung. Leitende Mitarbeiter im bischöflichen Ordinariat oder dem diözesanen Kirchengericht können die Bezeichnung eines Konsistorialrats oder Ordinariatsrats tragen (siehe Konsistorium#Römisch-katholische Kirche). Sie müssen heute nicht mehr notwendigerweise Mitglieder des Klerus sein, wodurch bei Personen in tatsächlichen diözesanen (Abteilungs-)Leitungsfunktionen auch die weibliche Form „Konsistorial-“ oder „Ordinariatsrätin“ anzutreffen ist.

Gebrauch: In Diözesen, in denen Konsistorialrat als Ehrentitel verliehen wird, dient er heute meist zur weiteren Ehrung verdienter Mitglieder des Klerus, die bereits Inhaber des Titels Geistlicher Rat sind. Eine Vergabe des Titels ehrenhalber an Frauen ist nicht üblich, entsprechend der bischöflichen Eigenrechte aber auch nicht ausgeschlossen.

Ehrendomherr

Ein Ehrendomherr (auch Ehrendomkapitular oder Ehrenkanonikus) ist Ehrenmitglied eines Domkapitels. Die Ernennung erfolgt meist aufgrund besonderer Verdienste um die Diözese, jedoch sind je nach Statut des jeweiligen Domkapitels auch andere Gründe möglich. Der Titel kann auch an Angehörige anderer Diözesen verliehen werden, wobei die Zustimmung des zuständigen Bischofs eingeholt werden soll. Ehrenkanonikate können auch mit Bezug zu anderen Stiftskapiteln verliehen werden, sofern diese bischöflichem Recht unterliegen (vgl. Säkularkanoniker). Die Rechte der Ehrenkanoniker sind in den jeweiligen Statuten festgelegt und umfassen beispielsweise die liturgische Kleidung, die Amtsabzeichen und Ehrenplätze im Chorgestühl. Eine rechtserhebliche Mitgliedschaft im Kapitel ist mit dem Ehrenkanonikat nicht verbunden.

Weitere Titel

Weitere Titel, die aufgrund diözesaner oder regionaler Gepflogenheiten auch ehrenhalber verliehen werden können, sind z. B. der des Pfarrers, Rektors, Propstes, Dechanten oder in der Vergangenheit der des Erzpriesters.

Einzelnachweise

  1. Winfried Schulz: Ehrentitel. II. Sonstige kirchl. Ehrentitel. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 511–512. 
  2. Hermann Kalb: Konsistorium. II. Bischöfliches K. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997, Sp. 293–294. 
  3. H. Flatten: Kanoniker. In: Josef Höfer, Karl Rahner (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 2. Auflage. Band 5. Herder, Freiburg im Breisgau 1960, Sp. 1287–1288. 
  4. Johann Hirnsperger: Kanoniker. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 5. Herder, Freiburg im Breisgau 1996, Sp. 1185–1186. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 21:12

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Bischofliche Ehrentitel sind analog zu den Papstlichen Ehrentiteln Auszeichnungen die ein romisch katholischer Diozesanbischof verleiht Im Folgenden werden nur die Grundzuge erlautert denn je nach diozesanen oder regionalen Gepflogenheiten kann es in der Verleihungspraxis auch zu Abweichungen kommen UberblickDie heute von einem Diozesanbischof aufgrund seines Partikularrechts vor allem an verdiente Mitglieder des Klerus seiner Diozese verliehenen Titel sind tatsachlichen Amtsfunktionen nachgebildet Im Gegensatz zu den wirklichen Tragern des jeweiligen Titels sind die Trager der ehrenhalber verliehenen Titel nicht oder nur sehr eingeschrankt zur Erfullung der tatsachlichen Rechte und Pflichten aufgerufen oder berechtigt Mogliche EhrentitelGeistlicher Rat Ursprung Der heutige bischofliche Ehrentitel Geistlicher Rat ruhrt davon her dass das Kollegium der Rate eines Diozesanbischofs also die Ordinariats und Generalvikariatsrate bzw Domkapitulare als Geistlicher Rat bezeichnet wird und somit auch die einzelnen Mitglieder dieses Gremiums so genannt werden konnen Daraus entwickelte sich die Praxis den Titel Geistlicher Rat auch ehrenhalber zu verleihen Zur Unterscheidung von den Tragern des Ehrentitels werden die tatsachlichen Rate eines Diozesanbischofs zuweilen Wirklicher Geistlicher Rat genannt Gebrauch In Diozesen in denen Geistlicher Rat als Ehrentitel verliehen wird dient er heute meist zur Ehrung verdienter Mitglieder des Klerus z B von Diakonen und Leitern eigenstandiger Pfarren Konsistorialrat Ursprung Der heutige bischofliche Ehrentitel Konsistorialrat hat seinen Ursprung in der Diozesanverwaltung Leitende Mitarbeiter im bischoflichen Ordinariat oder dem diozesanen Kirchengericht konnen die Bezeichnung eines Konsistorialrats oder Ordinariatsrats tragen siehe Konsistorium Romisch katholische Kirche Sie mussen heute nicht mehr notwendigerweise Mitglieder des Klerus sein wodurch bei Personen in tatsachlichen diozesanen Abteilungs Leitungsfunktionen auch die weibliche Form Konsistorial oder Ordinariatsratin anzutreffen ist Gebrauch In Diozesen in denen Konsistorialrat als Ehrentitel verliehen wird dient er heute meist zur weiteren Ehrung verdienter Mitglieder des Klerus die bereits Inhaber des Titels Geistlicher Rat sind Eine Vergabe des Titels ehrenhalber an Frauen ist nicht ublich entsprechend der bischoflichen Eigenrechte aber auch nicht ausgeschlossen Ehrendomherr Ein Ehrendomherr auch Ehrendomkapitular oder Ehrenkanonikus ist Ehrenmitglied eines Domkapitels Die Ernennung erfolgt meist aufgrund besonderer Verdienste um die Diozese jedoch sind je nach Statut des jeweiligen Domkapitels auch andere Grunde moglich Der Titel kann auch an Angehorige anderer Diozesen verliehen werden wobei die Zustimmung des zustandigen Bischofs eingeholt werden soll Ehrenkanonikate konnen auch mit Bezug zu anderen Stiftskapiteln verliehen werden sofern diese bischoflichem Recht unterliegen vgl Sakularkanoniker Die Rechte der Ehrenkanoniker sind in den jeweiligen Statuten festgelegt und umfassen beispielsweise die liturgische Kleidung die Amtsabzeichen und Ehrenplatze im Chorgestuhl Eine rechtserhebliche Mitgliedschaft im Kapitel ist mit dem Ehrenkanonikat nicht verbunden Weitere Titel Weitere Titel die aufgrund diozesaner oder regionaler Gepflogenheiten auch ehrenhalber verliehen werden konnen sind z B der des Pfarrers Rektors Propstes Dechanten oder in der Vergangenheit der des Erzpriesters EinzelnachweiseWinfried Schulz Ehrentitel II Sonstige kirchl Ehrentitel In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 3 Herder Freiburg im Breisgau 1995 Sp 511 512 Hermann Kalb Konsistorium II Bischofliches K In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 6 Herder Freiburg im Breisgau 1997 Sp 293 294 H Flatten Kanoniker In Josef Hofer Karl Rahner Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 2 Auflage Band 5 Herder Freiburg im Breisgau 1960 Sp 1287 1288 Johann Hirnsperger Kanoniker In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 5 Herder Freiburg im Breisgau 1996 Sp 1185 1186

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