Ein Bischöfliches Amt ist ein Amt eines Bistums Historisch geworden ist diese Bezeichnung durch die Geschichte der römis
Bischöfliches Amt

Ein Bischöfliches Amt ist ein Amt eines Bistums.
Historisch geworden ist diese Bezeichnung durch die Geschichte der römisch-katholischen Kirche in der SBZ und DDR, (siehe Christen und Kirche in der DDR). Die westdeutschen Bischöfe setzten zur Verwaltung ihrer dort gelegenen Gebiete jeweils einen bischöflichen Kommissar ein, dessen Amt und Bezirk jeweils als „Bischöfliches Amt“ bezeichnet wurden (zunächst mit der Ausnahme Schwerins, das Kommissariat hieß). Die bischöflichen Kommissare waren geweihte Bischöfe und wurden vom Papst zu Apostolischen Administratoren ernannt, so dass sie sämtliche bischöfliche Aufgaben ausübten. Allerdings musste jeder bischöfliche Kommissar formell vom Herkunftsbistum eingesetzt werden.
Eine Aufwertung zu Apostolischen Administraturen unterblieb entgegen dem Willen der DDR-Regierung. Der Heilige Stuhl wollte die deutsche Teilung, die zwar allgemein als dauernd angesehen wurde, jedoch gemäß dem Völkerrecht immer noch ein Provisorium war, nicht in der Zirkumskription zementieren.
Im Einzelnen gab es folgende Bischöfliche Ämter:
- Bischöfliches Amt Erfurt: zu Fulda
- Bischöfliches Amt Magdeburg: zu Paderborn
- Bischöfliches Amt Meiningen: zu Würzburg
- Bischöfliches Kommissariat, später Amt Schwerin: zu Osnabrück
Erfurt und Meiningen wurden in Realunion als Bischöfliches Amt Erfurt-Meiningen geführt.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde das Bischöfliche Amt Erfurt-Meiningen zum Bistum Erfurt, das Bischöfliche Amt Magdeburg zum Bistum Magdeburg erhoben, während das Bischöfliche Amt Schwerin heute einen Teil der Erzdiözese Hamburg bildet.
Siehe auch
- Neuerrichtung katholischer Bistümer in Deutschland 1994/95
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Ein Bischofliches Amt ist ein Amt eines Bistums Historisch geworden ist diese Bezeichnung durch die Geschichte der romisch katholischen Kirche in der SBZ und DDR siehe Christen und Kirche in der DDR Die westdeutschen Bischofe setzten zur Verwaltung ihrer dort gelegenen Gebiete jeweils einen bischoflichen Kommissar ein dessen Amt und Bezirk jeweils als Bischofliches Amt bezeichnet wurden zunachst mit der Ausnahme Schwerins das Kommissariat hiess Die bischoflichen Kommissare waren geweihte Bischofe und wurden vom Papst zu Apostolischen Administratoren ernannt so dass sie samtliche bischofliche Aufgaben ausubten Allerdings musste jeder bischofliche Kommissar formell vom Herkunftsbistum eingesetzt werden Eine Aufwertung zu Apostolischen Administraturen unterblieb entgegen dem Willen der DDR Regierung Der Heilige Stuhl wollte die deutsche Teilung die zwar allgemein als dauernd angesehen wurde jedoch gemass dem Volkerrecht immer noch ein Provisorium war nicht in der Zirkumskription zementieren Im Einzelnen gab es folgende Bischofliche Amter Bischofliches Amt Erfurt zu Fulda Bischofliches Amt Magdeburg zu Paderborn Bischofliches Amt Meiningen zu Wurzburg Bischofliches Kommissariat spater Amt Schwerin zu Osnabruck Erfurt und Meiningen wurden in Realunion als Bischofliches Amt Erfurt Meiningen gefuhrt Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde das Bischofliche Amt Erfurt Meiningen zum Bistum Erfurt das Bischofliche Amt Magdeburg zum Bistum Magdeburg erhoben wahrend das Bischofliche Amt Schwerin heute einen Teil der Erzdiozese Hamburg bildet Siehe auchNeuerrichtung katholischer Bistumer in Deutschland 1994 95