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Bürgerrolle

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Bürgerrolle (auch dem Bürgerbuch) als einem Verzeichnis von Bürgern. Zur Bürgerrolle im Sinne einer sozialen Rolle vgl. derzeit die Artikel zu Bürger, Bürgerschaft, Bürgerrecht und Staatsbürger.

Bürgerrolle (auch Bürgerprotokoll, Bürgeraufnahmebuch, liber civium, burbok oder Bürgerbuch) ist die Bezeichnung für ein Personenverzeichnis, in dem jener Teil der städtischen Bevölkerung aufgeführt wurde, dem Bürgerrechte zuerkannt wurden. Im südwestdeutschen und schweizerischen Sprachgebrauch wird bis heute dafür synonym der Ausdruck Rodel verwendet.

Geschichte

Bürgerrollen wurden seit der Entwicklung der Bürgerschaft in Städten geführt: vom Mittelalter an, mit der Entwicklung der ständischen Gesellschaft und des Bürgertums als dritten Standes, bis über das Ende der frühen Neuzeit hinaus in der bürgerlichen Gesellschaft. Mit dem Ende der Ständeordnung entfiel dann ihre Bedeutung.

In der Bürgerrolle wurden die Daten des Neubürgers festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Bürgerrechte. Hierzu gehörten beispielsweise der Zeitpunkt, an welchem der Bürgerbrief ausgegeben bzw. der Bürgereid abgelegt wurde, die Höhe des dabei gezahlten Bürgergeldes sowie die Herkunft des Neubürgers.

Die Voraussetzungen für die Bürgerschaft variierten nach Stadt und Zeit. Sie konnten in Grundbesitz, einem Mindestvermögen, einem Einkommensnachweis, der meisterlichen Ausübung eines Handwerks und/oder einem Leumund bestehen. Meist war Grundbesitz unabdingbar für den Antrag und fest mit dem Status des Bürgers verknüpft. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis wurde jemand, der vorher nur Einwohner (auch Inwohner, Beiwohner, Beisasse, medewohner oder non-positus) der Stadt gewesen war, zum Bürger (auch burgaere oder civis). Die Bürgerrolle enthielt damit einen privilegierten Anteil der Stadtbevölkerung, der die städtische Struktur entscheidend mitbestimmte.

Heute dienen Bürgerrollen bzw. Bürgerbücher in manchen Städten der Ehrung verdienter Bürger der Stadt (vergleichbar mit der Ehrenbürgerschaft). Darüber hinaus werden gelegentlich auch Sammlungen ortsrechtlicher Vorschriften, die als Informationsquelle für die Bevölkerung einer Stadt dienen, als Bürgerbücher bezeichnet.

Bürgergeld

Mit der Aufnahme in die Bürgerrolle war häufig die Verpflichtung zur Zahlung eines Bürgergeldes verbunden. Die Höhe des zu entrichtenden Bürgergeldes wurde manchmal durch das Vermögen des Neubürgers bestimmt. Wenn der Neubürger durch Heirat einer Bürgertochter oder -witwe in die Bürgerrolle aufgenommen werden wollte, konnte das Bürgergeld auch reduziert werden. Vom Erwerb der Bürgerrechte konnten bestimmte Personen befreit werden, wie beispielsweise Amtsträger in größeren Städten.

Status des Bürgers

Mit dem Status des Bürgers waren gewisse Vorrechte verbunden, etwa das Recht zur Ausübung eines Gewerbes oder auch das Wahlrecht, aber auch bestimmte Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern oder auch die Verteidigung der Stadt.

Beispiele

  • Goslarer Bürgerbuch

Siehe auch

  • Liber burgensium
  • Stadtbuch
  • Verzeichnis der Burgerschaft der Stadt Bern

Weblinks

Commons: Bürgerrollen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Genealogie.net: Bürgerrolle, Bürgerbuch, Beiwohner
  • Die deutschen Stadtbücher

Einzelnachweise

  1. Friedrich Bonhoff (Hrsg.): Goslarer Bürgerbuch 1700–1801. Hamburg 1940.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 13:09

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Dieser Artikel beschaftigt sich mit der Burgerrolle auch dem Burgerbuch als einem Verzeichnis von Burgern Zur Burgerrolle im Sinne einer sozialen Rolle vgl derzeit die Artikel zu Burger Burgerschaft Burgerrecht und Staatsburger Burgerrolle auch Burgerprotokoll Burgeraufnahmebuch liber civium burbok oder Burgerbuch ist die Bezeichnung fur ein Personenverzeichnis in dem jener Teil der stadtischen Bevolkerung aufgefuhrt wurde dem Burgerrechte zuerkannt wurden Im sudwestdeutschen und schweizerischen Sprachgebrauch wird bis heute dafur synonym der Ausdruck Rodel verwendet Vier Burgerrollen der Stadt Minden aus den Jahren 1833 1836 und etwa 1850Das Bozner Burgerbuch von 1551 Hs 2713 fol 2aGeschichteBurgerrollen wurden seit der Entwicklung der Burgerschaft in Stadten gefuhrt vom Mittelalter an mit der Entwicklung der standischen Gesellschaft und des Burgertums als dritten Standes bis uber das Ende der fruhen Neuzeit hinaus in der burgerlichen Gesellschaft Mit dem Ende der Standeordnung entfiel dann ihre Bedeutung In der Burgerrolle wurden die Daten des Neuburgers festgehalten insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Burgerrechte Hierzu gehorten beispielsweise der Zeitpunkt an welchem der Burgerbrief ausgegeben bzw der Burgereid abgelegt wurde die Hohe des dabei gezahlten Burgergeldes sowie die Herkunft des Neuburgers Die Voraussetzungen fur die Burgerschaft variierten nach Stadt und Zeit Sie konnten in Grundbesitz einem Mindestvermogen einem Einkommensnachweis der meisterlichen Ausubung eines Handwerks und oder einem Leumund bestehen Meist war Grundbesitz unabdingbar fur den Antrag und fest mit dem Status des Burgers verknupft Mit der Aufnahme in das Verzeichnis wurde jemand der vorher nur Einwohner auch Inwohner Beiwohner Beisasse medewohner oder non positus der Stadt gewesen war zum Burger auch burgaere oder civis Die Burgerrolle enthielt damit einen privilegierten Anteil der Stadtbevolkerung der die stadtische Struktur entscheidend mitbestimmte Heute dienen Burgerrollen bzw Burgerbucher in manchen Stadten der Ehrung verdienter Burger der Stadt vergleichbar mit der Ehrenburgerschaft Daruber hinaus werden gelegentlich auch Sammlungen ortsrechtlicher Vorschriften die als Informationsquelle fur die Bevolkerung einer Stadt dienen als Burgerbucher bezeichnet BurgergeldMit der Aufnahme in die Burgerrolle war haufig die Verpflichtung zur Zahlung eines Burgergeldes verbunden Die Hohe des zu entrichtenden Burgergeldes wurde manchmal durch das Vermogen des Neuburgers bestimmt Wenn der Neuburger durch Heirat einer Burgertochter oder witwe in die Burgerrolle aufgenommen werden wollte konnte das Burgergeld auch reduziert werden Vom Erwerb der Burgerrechte konnten bestimmte Personen befreit werden wie beispielsweise Amtstrager in grosseren Stadten Status des BurgersMit dem Status des Burgers waren gewisse Vorrechte verbunden etwa das Recht zur Ausubung eines Gewerbes oder auch das Wahlrecht aber auch bestimmte Pflichten wie beispielsweise das Zahlen von Steuern oder auch die Verteidigung der Stadt BeispieleGoslarer BurgerbuchSiehe auchLiber burgensium Stadtbuch Verzeichnis der Burgerschaft der Stadt BernWeblinksCommons Burgerrollen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Genealogie net Burgerrolle Burgerbuch Beiwohner Die deutschen StadtbucherEinzelnachweiseFriedrich Bonhoff Hrsg Goslarer Burgerbuch 1700 1801 Hamburg 1940

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