Der Begriff degressive oder fallende Proportionalität beschreibt die Beziehung zwischen zwei Größen wenn beim Steigen de
Degressive Proportionalität

Der Begriff degressive oder fallende Proportionalität beschreibt die Beziehung zwischen zwei Größen, wenn beim Steigen der einen Größe die andere Größe ebenfalls steigt, dies jedoch mit zunehmender Größe immer weniger.
Von Bedeutung ist das Konzept im Zusammenhang mit der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament auf die Abgeordneten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es beschreibt in Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag den Grundsatz, dass bevölkerungsreichere Staaten grundsätzlich mehr Sitze im Parlament erhalten als bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreichere. Der Unterschied des Einwohner-Abgeordneten-Verhältnisses zwischen zwei Ländern wird als Disproportionalitätsfaktor bezeichnet.
Auch einige andere politische Systeme bedienen sich de facto des Prinzips der degressiven Proportionalität, auch wenn der Begriff hier üblicherweise nicht gebraucht wird:
- die Stimmgewichte im deutschen Bundesrat sind degressiv proportional zur Einwohnerzahl der Bundesländer.
- die spanischen Provinzen sind im Abgeordnetenhaus mit einer degressiv proportionalen Zahl von Abgeordneten vertreten.
Sinn und Problematik
Das Prinzip der degressiven Proportionalität wird meist dann angewandt, wenn politische Einheiten (Mitgliedstaaten) von sehr unterschiedlicher Größe in eine einzelne Institution integriert werden sollen. Es soll eine angemessene Repräsentation der kleineren Mitgliedstaaten ermöglichen, ohne dass dadurch die gemeinsame Institution eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annimmt. So würden im Europäischen Parlament mit seinen 751 Abgeordneten Malta oder Luxemburg bei einer Sitzverteilung in direkter Proportionalität zur Einwohnerzahl selbst aufgerundet höchstens einen Abgeordneten stellen können. Umgekehrt würde das Parlament jedoch aus mehreren Tausend Abgeordneten bestehen, wenn die Zahl der Parlamentarier aus den kleinen Ländern beibehalten und die aus den großen Ländern bis zur direkten Proportionalität aufgestockt würde.
Als Kompromiss zwischen diesen beiden Möglichkeiten wurde daher für das Europäische Parlament eine Mindestgröße der nationalen Delegationen festgelegt, die gewährleisten soll, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten repräsentiert werden kann. Zugleich wurde eine Maximalzahl benannt, durch die auch die Zahl der Abgeordneten einwohnerreicherer Länder nicht beliebige Größe annehmen kann.
Allerdings widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalität der demokratischen Grundregel, nach der grundsätzlich jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben soll. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Lissabon-Urteil 2009 fest, dass das Europäische Parlament entgegen dem Anspruch von Art. 10 EU-Vertrag kein demokratisches Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes sei, da die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung darstelle. Dieser Zustand ist Teil der Kritik am institutionellen Demokratiedefizit der Europäischen Union.
Daher wurden immer wieder Alternativvorschläge für das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die Einführung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach Ländern entfallen würde. Für eine solche Reform wäre allerdings eine Änderung der EU-Verträge notwendig, für die es bislang keinen Konsens unter den nationalen Regierungen gibt.
Modus der Sitzzuteilung im Europäischen Parlament
Die genaue Sitzzahl der einzelnen EU-Mitgliedstaaten wird politisch ausgehandelt und ist nicht durch eine festgeschriebene mathematische Funktion bestimmt. Im Allgemeinen orientiert sich die Sitzzuordnung seit dem Vertrag von Lissabon an folgendem Modus:
- zunächst bekommt jeder Mitgliedstaat ungeachtet seiner Bevölkerungszahl 6 Sitze.
- Hinzu kommt etwa ein Sitz pro Tranche von 500.000 Einwohnern bei einer Bevölkerung zwischen 1 Million und 10 Millionen sowie
- ein weiterer Sitz je Tranche von 1 Million Einwohnern bei einer Bevölkerung ab 10 Millionen.
Nach diesem Schlüssel bilden Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsärmste Land der EU die Extremfälle: auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) entfallen 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 859.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf rund 665.000 Einwohner.
Diese Rechnung umfasst jedoch sämtliche Einwohner des Landes, also auch Nicht-EU-Ausländer, die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen. Zudem werden die Sitzzahlen nicht automatisch an veränderte Bevölkerungszahlen angepasst; aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums der einzelnen Mitgliedstaaten können sich die Relationen daher im Lauf der Zeit verändern.
Bei der Europawahl 2009, die noch nach dem im Jahr 2000 ausgehandelten Schlüssel des Vertrags von Nizza erfolgte, waren Spanien (50 Sitze auf 46 Mio. Einwohner, d. h. 917.000 Einwohner pro Sitz) und Luxemburg (6 Sitze auf 0,5 Mio. Einwohner, 82.000 Einwohner pro Sitz) die beiden Extreme; durchschnittlich kam ein Sitz auf 679.000 Einwohner.
Die folgende Tabelle zeigt die Einwohner-Abgeordneten-Verhältnisse nach dem Vertrag von Lissabon. Angegeben ist bei den Verträgen das Datum des Inkrafttretens.
Land | Abgeordnete (Vertrag von Nizza) 2003-02-01 | Abgeordnete (Vertrag von Lissabon) 2009-12-01 | Abgeordnete (Nach Brexit) 2020-02-01 | Einwohner (Millionen) (von 2021) | Bürger pro Abgeordnete (Nach Brexit) |
---|---|---|---|---|---|
Europäische Union | 736 | 751 | 705 | 447,2 | 634.326 |
Belgien | 22 | 22 | 21 | 11,6 | 552.381 |
Bulgarien | 17 | 18 | 17 | 6,9 | 405.882 |
Dänemark | 13 | 13 | 14 | 5,8 | 414.286 |
Deutschland | 99 | 96 | 96 | 83,2 | 866.667 |
Estland | 6 | 6 | 7 | 1,3 | 185.714 |
Finnland | 13 | 13 | 14 | 5,5 | 392.857 |
Frankreich | 72 | 74 | 79 | 67,7 | 856.962 |
Griechenland | 22 | 22 | 21 | 10,7 | 509.524 |
Irland | 12 | 12 | 13 | 5 | 384.615 |
Italien | 72 | 73 | 76 | 59,2 | 778.947 |
Lettland | 8 | 9 | 8 | 1,9 | 237.500 |
Litauen | 12 | 12 | 11 | 2,8 | 254.545 |
Luxemburg | 6 | 6 | 6 | 0,6 | 100.000 |
Malta | 5 | 6 | 6 | 0,5 | 83.333 |
Niederlande | 25 | 26 | 29 | 17,5 | 603.448 |
Österreich | 17 | 19 | 19 | 8,9 | 468.421 |
Polen | 50 | 51 | 52 | 37,8 | 726.923 |
Portugal | 22 | 22 | 21 | 10,3 | 490.476 |
Rumänien | 33 | 33 | 33 | 19,2 | 581.818 |
Schweden | 18 | 20 | 21 | 10,4 | 495.238 |
Slowakei | 13 | 13 | 14 | 5,5 | 392.857 |
Slowenien | 7 | 8 | 8 | 2,1 | 262.500 |
Spanien | 50 | 54 | 59 | 47,4 | 803.390 |
Tschechien | 22 | 22 | 21 | 10,7 | 509.524 |
Ungarn | 22 | 22 | 21 | 9,7 | 461.905 |
Vereinigtes Königreich 2020 Austritt erklärt | 72 | 73 | - | - | - |
Zypern | 6 | 6 | 6 | 0,9 | 150.000 |
Schwellenwert je Land für Europäische Bürgerinitiativen
Die Werte in der mit (0) indizierten Spalte stammen aus der obigen Tabelle und damit wohl aus 2008, Kroatiens Einwohnerzahl jedoch aus 2016.
Die Werte in den mit (1) indizierten Spalten stammen aus dem Artikel Europäische_Bürgerinitiative#Ablauf_einer_Bürgerinitiative
Die Werte in den mit (2) indizierten Spalten stammen aus von der Webseite der Europäischen Bürgerinitiative
Land | Einwohner (Millionen) (1) (von 2008?) | Schwellenwert EBI = SEBI(1) | SEBI / Einw.(1) | Schwellenwert EBI = SEBI(2) |
---|---|---|---|---|
Europäische Union | 501,1 | 1.000.000 | 0,20 % | 1.000.000 |
Belgien | 10,8 | 16.500 | 0,15 % | 15.750 |
Bulgarien | 7,5 | 13.500 | 0,18 % | 12.750 |
Dänemark | 5,5 | 9.750 | 0,18 % | 9.750 |
Deutschland | 81,8 | 74.250 | 0,09 % | 72.000 |
Estland | 1,3 | 4.500 | 0,34 % | 4.500 |
Finnland | 5,4 | 9.750 | 0,18 % | 9.750 |
Frankreich | 64,7 | 55.500 | 0,09 % | 55.500 |
Griechenland | 11,3 | 16.500 | 0,15 % | 15.750 |
Irland | 4,5 | 9.000 | 0,20 % | 8.250 |
Italien | 60,3 | 54.750 | 0,09 % | 54.750 |
Kroatien seit 1. März 2013 in der EU | 4,19 | – | – | 8.250 |
Lettland | 2,2 | 6.750 | 0,33 % | 6.000 |
Litauen | 3,3 | 9.000 | 0,30 % | 8.250 |
Luxemburg | 0,5 | 4.500 | 0,90 % | 4.500 |
Malta | 0,4 | 4.500 | 1,08 % | 4.500 |
Niederlande | 16,6 | 19.500 | 0,11 % | 19.500 |
Österreich | 8,4 | 14.250 | 0,17 % | 13.500 |
Polen | 38,2 | 38.250 | 0,10 % | 38.250 |
Portugal | 10,6 | 16.500 | 0,16 % | 15.750 |
Rumänien | 21,5 | 24.750 | 0,13 % | 24.000 |
Schweden | 9,3 | 15.000 | 0,16 % | 15.000 |
Slowakei | 5,4 | 9.750 | 0,18 % | 9.750 |
Slowenien | 2,0 | 6.000 | 0,29 % | 6.000 |
Spanien | 46,0 | 40.500 | 0,09 % | 40.500 |
Tschechien | 10,5 | 16.500 | 0,16 % | 15.750 |
Ungarn | 10,0 | 16.500 | 0,17 % | 15.750 |
Vereinigtes Königreich 2020 Austritt erklärt | 62,0 | 54.750 | 0,09 % | 54.750 |
Zypern | 0,8 | 4.500 | 0,40 % | 4.500 |
Weblinks
- Vorschlag für Zusammensetzung des Parlaments ab 2009 (Pressebericht zur Plenartagung am 11. Oktober 2007 in Brüssel)
Einzelnachweise
- BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009, Absatz-Nr. 282ff.
- Euractiv, 13. Oktober 2008: Europaabgeordneter: „Umfassende“ Wahlreform bis 2014 „dringend benötigt“ ( des vom 26. November 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- Vgl. Europäische Demografie EU27 Bevölkerung ( vom 21. August 2010 im Internet Archive) (PDF-Datei; 180 kB)
- Da die Europawahl 2009 noch entsprechend dem Vertrag von Nizza durchgeführt wurde, bleiben Deutschland die drei wegfallenden Sitze bis zur Europawahl 2014 erhalten. Das Europäische Parlament hat bis 2014 vorübergehend 754 Abgeordnete.
- Abschaffung der Steuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff. eci.ec.europa.eu, archiviert vom 21. September 2019; abgerufen am 20. April 2020. am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Begriff degressive oder fallende Proportionalitat beschreibt die Beziehung zwischen zwei Grossen wenn beim Steigen der einen Grosse die andere Grosse ebenfalls steigt dies jedoch mit zunehmender Grosse immer weniger Von Bedeutung ist das Konzept im Zusammenhang mit der Verteilung der Sitze im Europaischen Parlament auf die Abgeordneten der einzelnen EU Mitgliedstaaten Es beschreibt in Art 14 Abs 2 EU Vertrag den Grundsatz dass bevolkerungsreichere Staaten grundsatzlich mehr Sitze im Parlament erhalten als bevolkerungsarmere bevolkerungsarmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevolkerungsreichere Der Unterschied des Einwohner Abgeordneten Verhaltnisses zwischen zwei Landern wird als Disproportionalitatsfaktor bezeichnet Auch einige andere politische Systeme bedienen sich de facto des Prinzips der degressiven Proportionalitat auch wenn der Begriff hier ublicherweise nicht gebraucht wird die Stimmgewichte im deutschen Bundesrat sind degressiv proportional zur Einwohnerzahl der Bundeslander die spanischen Provinzen sind im Abgeordnetenhaus mit einer degressiv proportionalen Zahl von Abgeordneten vertreten Sinn und ProblematikDas Prinzip der degressiven Proportionalitat wird meist dann angewandt wenn politische Einheiten Mitgliedstaaten von sehr unterschiedlicher Grosse in eine einzelne Institution integriert werden sollen Es soll eine angemessene Reprasentation der kleineren Mitgliedstaaten ermoglichen ohne dass dadurch die gemeinsame Institution eine nicht mehr arbeitsfahige Grosse annimmt So wurden im Europaischen Parlament mit seinen 751 Abgeordneten Malta oder Luxemburg bei einer Sitzverteilung in direkter Proportionalitat zur Einwohnerzahl selbst aufgerundet hochstens einen Abgeordneten stellen konnen Umgekehrt wurde das Parlament jedoch aus mehreren Tausend Abgeordneten bestehen wenn die Zahl der Parlamentarier aus den kleinen Landern beibehalten und die aus den grossen Landern bis zur direkten Proportionalitat aufgestockt wurde Als Kompromiss zwischen diesen beiden Moglichkeiten wurde daher fur das Europaische Parlament eine Mindestgrosse der nationalen Delegationen festgelegt die gewahrleisten soll dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten reprasentiert werden kann Zugleich wurde eine Maximalzahl benannt durch die auch die Zahl der Abgeordneten einwohnerreicherer Lander nicht beliebige Grosse annehmen kann Allerdings widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalitat der demokratischen Grundregel nach der grundsatzlich jede Wahlerstimme das gleiche Gewicht haben soll Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Lissabon Urteil 2009 fest dass das Europaische Parlament entgegen dem Anspruch von Art 10 EU Vertrag kein demokratisches Reprasentationsorgan eines souveranen europaischen Volkes sei da die Gleichheit aller Staatsburger bei der Ausubung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen einer freiheitlich demokratischen Staatsordnung darstelle Dieser Zustand ist Teil der Kritik am institutionellen Demokratiedefizit der Europaischen Union Daher wurden immer wieder Alternativvorschlage fur das Europawahlrecht diskutiert insbesondere die Einfuhrung europaweiter Parteilisten durch die die Sitzverteilung nach Landern entfallen wurde Fur eine solche Reform ware allerdings eine Anderung der EU Vertrage notwendig fur die es bislang keinen Konsens unter den nationalen Regierungen gibt Modus der Sitzzuteilung im Europaischen ParlamentDie genaue Sitzzahl der einzelnen EU Mitgliedstaaten wird politisch ausgehandelt und ist nicht durch eine festgeschriebene mathematische Funktion bestimmt Im Allgemeinen orientiert sich die Sitzzuordnung seit dem Vertrag von Lissabon an folgendem Modus zunachst bekommt jeder Mitgliedstaat ungeachtet seiner Bevolkerungszahl 6 Sitze Hinzu kommt etwa ein Sitz pro Tranche von 500 000 Einwohnern bei einer Bevolkerung zwischen 1 Million und 10 Millionen sowie ein weiterer Sitz je Tranche von 1 Million Einwohnern bei einer Bevolkerung ab 10 Millionen Nach diesem Schlussel bilden Deutschland als das bevolkerungsreichste und Malta als das bevolkerungsarmste Land der EU die Extremfalle auf Deutschland 82 5 Mio Einwohner entfallen 96 Sitze d h ein Sitz auf 859 000 Einwohner auf Malta 0 4 Mio Einwohner 6 Sitze d h ein Sitz auf 67 000 Einwohner Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf rund 665 000 Einwohner Diese Rechnung umfasst jedoch samtliche Einwohner des Landes also auch Nicht EU Auslander die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen Zudem werden die Sitzzahlen nicht automatisch an veranderte Bevolkerungszahlen angepasst aufgrund des unterschiedlichen Bevolkerungswachstums der einzelnen Mitgliedstaaten konnen sich die Relationen daher im Lauf der Zeit verandern Bei der Europawahl 2009 die noch nach dem im Jahr 2000 ausgehandelten Schlussel des Vertrags von Nizza erfolgte waren Spanien 50 Sitze auf 46 Mio Einwohner d h 917 000 Einwohner pro Sitz und Luxemburg 6 Sitze auf 0 5 Mio Einwohner 82 000 Einwohner pro Sitz die beiden Extreme durchschnittlich kam ein Sitz auf 679 000 Einwohner Die folgende Tabelle zeigt die Einwohner Abgeordneten Verhaltnisse nach dem Vertrag von Lissabon Angegeben ist bei den Vertragen das Datum des Inkrafttretens Land Abgeordnete Vertrag von Nizza 2003 02 01 Abgeordnete Vertrag von Lissabon 2009 12 01 Abgeordnete Nach Brexit 2020 02 01 Einwohner Millionen von 2021 Burger pro Abgeordnete Nach Brexit Europaische Union Europaische Union 736 751 705 447 2 634 326Belgien Belgien 22 22 21 11 6 552 381Bulgarien Bulgarien 17 18 17 6 9 405 882Danemark Danemark 13 13 14 5 8 414 286Deutschland Deutschland 99 96 96 83 2 866 667Estland Estland 6 6 7 1 3 185 714Finnland Finnland 13 13 14 5 5 392 857Frankreich Frankreich 72 74 79 67 7 856 962Griechenland Griechenland 22 22 21 10 7 509 524Irland Irland 12 12 13 5 384 615Italien Italien 72 73 76 59 2 778 947Lettland Lettland 8 9 8 1 9 237 500Litauen Litauen 12 12 11 2 8 254 545Luxemburg Luxemburg 6 6 6 0 6 100 000Malta Malta 5 6 6 0 5 83 333Niederlande Niederlande 25 26 29 17 5 603 448Osterreich Osterreich 17 19 19 8 9 468 421Polen Polen 50 51 52 37 8 726 923Portugal Portugal 22 22 21 10 3 490 476Rumanien Rumanien 33 33 33 19 2 581 818Schweden Schweden 18 20 21 10 4 495 238Slowakei Slowakei 13 13 14 5 5 392 857Slowenien Slowenien 7 8 8 2 1 262 500Spanien Spanien 50 54 59 47 4 803 390Tschechien Tschechien 22 22 21 10 7 509 524Ungarn Ungarn 22 22 21 9 7 461 905Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 2020 Austritt erklart 72 73 Zypern Republik Zypern 6 6 6 0 9 150 000Schwellenwert je Land fur Europaische BurgerinitiativenDie Werte in der mit 0 indizierten Spalte stammen aus der obigen Tabelle und damit wohl aus 2008 Kroatiens Einwohnerzahl jedoch aus 2016 Die Werte in den mit 1 indizierten Spalten stammen aus dem Artikel Europaische Burgerinitiative Ablauf einer Burgerinitiative Die Werte in den mit 2 indizierten Spalten stammen aus von der Webseite der Europaischen Burgerinitiative Land Einwohner Millionen 1 von 2008 Schwellenwert EBI SEBI 1 SEBI Einw 1 Schwellenwert EBI SEBI 2 Europaische Union Europaische Union 501 1 1 000 000 0 20 1 000 000Belgien Belgien 10 8 16 500 0 15 15 750Bulgarien Bulgarien 7 5 13 500 0 18 12 750Danemark Danemark 5 5 9 750 0 18 9 750Deutschland Deutschland 81 8 74 250 0 09 72 000Estland Estland 1 3 4 500 0 34 4 500Finnland Finnland 5 4 9 750 0 18 9 750Frankreich Frankreich 64 7 55 500 0 09 55 500Griechenland Griechenland 11 3 16 500 0 15 15 750Irland Irland 4 5 9 000 0 20 8 250Italien Italien 60 3 54 750 0 09 54 750Kroatien Kroatien seit 1 Marz 2013 in der EU 4 19 8 250Lettland Lettland 2 2 6 750 0 33 6 000Litauen Litauen 3 3 9 000 0 30 8 250Luxemburg Luxemburg 0 5 4 500 0 90 4 500Malta Malta 0 4 4 500 1 08 4 500Niederlande Niederlande 16 6 19 500 0 11 19 500Osterreich Osterreich 8 4 14 250 0 17 13 500Polen Polen 38 2 38 250 0 10 38 250Portugal Portugal 10 6 16 500 0 16 15 750Rumanien Rumanien 21 5 24 750 0 13 24 000Schweden Schweden 9 3 15 000 0 16 15 000Slowakei Slowakei 5 4 9 750 0 18 9 750Slowenien Slowenien 2 0 6 000 0 29 6 000Spanien Spanien 46 0 40 500 0 09 40 500Tschechien Tschechien 10 5 16 500 0 16 15 750Ungarn Ungarn 10 0 16 500 0 17 15 750Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 2020 Austritt erklart 62 0 54 750 0 09 54 750Zypern Republik Zypern 0 8 4 500 0 40 4 500WeblinksVorschlag fur Zusammensetzung des Parlaments ab 2009 Pressebericht zur Plenartagung am 11 Oktober 2007 in Brussel EinzelnachweiseBVerfG 2 BvE 2 08 vom 30 Juni 2009 Absatz Nr 282ff Euractiv 13 Oktober 2008 Europaabgeordneter Umfassende Wahlreform bis 2014 dringend benotigt Memento des Originals vom 26 November 2009 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vgl Europaische Demografie EU27 Bevolkerung Memento vom 21 August 2010 im Internet Archive PDF Datei 180 kB Da die Europawahl 2009 noch entsprechend dem Vertrag von Nizza durchgefuhrt wurde bleiben Deutschland die drei wegfallenden Sitze bis zur Europawahl 2014 erhalten Das Europaische Parlament hat bis 2014 vorubergehend 754 Abgeordnete Abschaffung der Steuerbefreiung fur Flugzeugtreibstoff eci ec europa eu archiviert vom Original am 21 September 2019 abgerufen am 20 April 2020 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2